Welche Papiere bei einem belgischen Fahrzeug?, Haben die gar keinen Fahrzeugbrief? |
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Welche Papiere bei einem belgischen Fahrzeug?, Haben die gar keinen Fahrzeugbrief? |
27.01.2012, 10:40
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#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 278 Beigetreten: 06.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49892 |
vll. kennt sich hier ja einer aus damit... Es geht um den Kauf eines Motorrads (2008er BMW) welches in Belgien zugelassen war. Es steht jetzt bei einer Privatperson in Holland, die es eigentlich für sich haben wollte aber sich dann doch für etwas anderes entschieden hat. Lt. Aussage des Niederländers gibt es in Belgien keinen Fahrzeugbrief wie bei uns, bei dem Fahrzeug dabei ist sowas wie unser Fahrzeugschein, länglich und rot/braun (bin gerade im Urlaub und kann das Teil nicht einscannen). Hier ist auch das Kennzeichen und der Halter eingetragen. Dazu gibt es noch das CoC, eine Kopie der damaligen Kaufrechnung vom belgischen BMW-Händler und einen Kaufvertrag mit dem Holländer. Dann noch alles Schlüssel, weitere Werkstattrechnungen usw. (dürfte aber für das Anmeldeprocedere hier nicht von Bedeutung sein). Diese Papiere (plus natürlich deutsche TÜV Vollabnahme) sollen austeichen um es hier anzumelden. Google spuckt wenig aus zu dem Thema, aber 1-2 Sachen habe ich gefunden die ähnlich sprechen. Die VIN habe ich direkt von einem befreundeten Polizisten überprüfen lassen, die ist "sauber". Ebenso macht alles andere an dem Deal auch einen seriösen Eindruck, habe eine Ausweiskopie vom Holländer, war bei Ihm zuhause, habe seine Kennzeichen von den anderen Fahrzeugen notiert. Dazu hat er schon mehrmals über ebay Motorräder verkauft, alles 100% perfekt abgelaufen. Mir geht es hier eigentlich nur um die Frage, ob und wie das mit dem Eigentumsnachweis und Zulasung in Belgien abläuft. Besten Dank für eure Tips! |
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27.01.2012, 11:02
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4289 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 |
Hallo Boecki,
heutzutage sollten auch belgische Fahrzeuge Zulassungsdokumente nach EU-Standard erhalten, aber bei älteren Fahrzeugen ist dies nicht der Fall. Hier sind zwei Dokumente wichtig:
Deiner Beschreibung nach sollten also alle nötigen Dokumente vorhanden sein, es somit bei der Zulassung in D keine Probleme geben. MfG Gerhard -------------------- |
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27.01.2012, 11:17
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 278 Beigetreten: 06.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49892 |
vielen Dank Gerhard für die schnelle Info!
Ja, diesen "Inschrijvingsbewijs" ist dabei. Das scheint ja unserem "alten" Fahrzeugschein bzw. ZB Teil 1 zu entsprechen. Trotzdem alles etwas merkwüdig dass man dort anscheinend keine richtige Besitzurkunde kennt. Mal schauen ob die Zulassung hier dann auch problemlos klappt... |
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27.01.2012, 11:53
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4289 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 |
Trotzdem alles etwas merkwüdig dass man dort anscheinend keine richtige Besitzurkunde kennt. Auch der deutsche Fahrzeugbrief ist keine "Besitzurkunde". Ich vermute aber, dass sich in Belgien die Notwendigkeit eines zweiten, nicht im Fahrzeug verbleibenden Zulassungsdokuments aus zwei Gründen erübrigt: Erstens behält in Belgien ein Fahrzeug sein "Leben" lang die gleiche Nummer, und zweitens muss bei jedem Weiterverkauf eine technischen Kontrolle (ähnlich dem dt. TÜV) durchgeführt werden. Bei dieser technischen Kontrolle werden auch die persönlichen Daten von Vor- und Neubesitzer an die Behörd weitergemeldet. Beim Export aus Belgien heraus ist zwar keine Kontrolle fällig, dafür ist aber ein schriftlicher Kaufvertrag verpflichtend und es muss darauf stehen: "Technische controle ten laste van de koper", damit der Verkäufer das Fahrzeug in Belgien überhaupt abmelden kann. MfG Gerhard -------------------- |
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27.01.2012, 12:33
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6348 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
und
Vollabnahme kannst Du Dir sparen da Du das COC vorlegen kannst -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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27.01.2012, 12:40
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 278 Beigetreten: 06.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49892 |
aha, Danke für den Hinweis.
Also nur ne normale Untersuchung nach §29 statt §21 Vollgutachten, richtig? Sind immerhin 10 Euro Unterschied |
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29.01.2012, 11:15
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 278 Beigetreten: 06.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49892 |
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29.01.2012, 13:11
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7052 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
Hallo
Der Kentekenbewijs - Kennzeichennachweis - stammt aus den Niederlanden und ist dem deutschen Fahrzeugschein (oder seit 2005 Zulassungsbescheinigung Teil 1) vergleichbar. In Belgien wäre ein Inschrijvingsbewijs - Einschreibenachweis bzw. Anmeldebestätigung - das entsprechende Dokument. (Das Gegenteil wäre der Uitschrijvingsbewijs - Abmeldebestätigung) |
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29.01.2012, 13:39
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#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 278 Beigetreten: 06.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49892 |
Habe das jetzt mal eingescannt...:
http://www.abload.de/img/bmw_f650gs_klein7hlqg.jpg und http://www.abload.de/img/bmw_f650gs_2_kleint4lgd.jpg falls es zu klein ist kann ich es auch größer einstellen... |
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30.01.2012, 09:15
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4289 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 |
Habe das jetzt mal eingescannt...: Dann haben die Belgier tatsächlich ihre Dokumente umgetauft. Früher hieß das Teil Inschrijvingsbewijs. Na ja, auch egal: Dieses Teil zusammen mit dem COC sollte jedenfalls ausreichen, um das Fahrzeug in Deutschland anzumelden. MfG Gerhard -------------------- |
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26.03.2012, 19:49
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 278 Beigetreten: 06.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49892 |
um das Thema zum Abschluss zu bringen...
also die Anmeldung nur mit dem o.a. "Kentekenbewijs" hat problemlos funktioniert. Ebenso reichte die normale §29-Untersuchung dafür aus. Bei TÜV war allerdings erst etwas Aufklärungsarbeit von mir (!) nötig, da die Dame an der Anmeldung mir partou eine 21er Vollabnahme aufs Auge drücken wollte "hier in Siegen wollen die beim Amt grundsätzlich eine Vollabnahme, nur eine normale HU reicht nicht" Mein Einwand hin dass es mit COC auch ohne Vollabnahme geht wollte sie nicht glauben und sagte "probieren sie es halt aus, wird aber nicht klappen. Ebenso benötigen sie auch noch das Deutsche Datenblatt (?), also die bei der Zulassung wollen noch eine Übersetzung (?) des COC, weil die sonst nicht alles lesen können...kann ich ihnen ausdrucken, macht 14 Euro extra" Ich: "hääää...???" Ich auch das dankend abgelehnt, wäre ja noch schöner... Der aaS jedoch das komplette Gegenteil: kompetent, freundlich uns überaus hilfsbereit. Technischer Check war kein Problem, er bestätigte mir auch noch dass natürlich mit COC dann eine 29er ausreicht. Zum Schluß beim etwas plaudern nahm er mich noch zur Seite und gab mit dieses "Datenblatt--nur für internen Gebrauch" und sagte "hier haben sie das Papier, ich muß es sonst eh in den Reißwolf tun...aber stecken sie es direkt in die Tasche damit die an der Kasse das nicht sieht" Mit den ganzen Unterlagen dann die Frau zum Amt geschickt, dort hat es zwar ca. 45 Minuten Wartezeit gekostet, aber irgendwelche Rückfragen kamen nicht. Alles paletti. und vielen Dank an die Tips hier aus dem Forum. |
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27.09.2014, 15:50
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1343 Beigetreten: 06.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49316 |
Hallo,
bitte entschuldigt das Ausgraben des alten Threads. Er passt aber ganz gut. Was muss ich beachten, wenn ich ein in Belgien zugelassenes Fahrzeug nach Deutschland importiere? Ich fahre das Fahrzeug mit belgischen Kennzeichen nach D, wie läuft das mit der Abmeldung und den belgischen Kennzeichen? Hintergrund ist, dass der Verkäufer mich mit den Kennzeichen fahren lassen würde. Ich soll sie dann per Post zurücksenden. Geht das? Muss der nicht auch die Papiere zum Abmelden haben? Gruß -------------------- "Die Autobahn ist schließlich nicht für eine Geschwindigkeit von nur 80 oder 100 km/h gemacht", Landesverkehrsminister Otto Ebnet.
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27.09.2014, 16:22
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#13
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 253 Beigetreten: 16.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71576 |
Am einfachsten wäre, der meldet sein Auto gleich ab, und Du erscheinst mit 5 Tage Kennzeichen und holst das Auto ab...
Vorsicht aber... Mit diesen 5 Tages Kennzeichen nicht nach oder über Holland fahren... Die sehen das nicht gerne, und es kann, wenn man an den falschen Polizisten Gerät, ein Haufen ärger geben... Wichtig ist dann später in Deutschland, dass man unbedingt ein sog. COC paper hat, und das der Wagen zum TÜV muss, falls er älter als 3 Jahre ist... Wenn man kein gültiges COC paper ausgehändigt erhält, dann eben zum TÜV Fähren zwecks Erstellung eines datenblattes. Das kostet € 40.50 Grüße.... Bei Anmeldung in Belgien werden die Kennzeichen bei der Behörde abgegeben. Dazu müssen logischerweise auch wie in Deutschland die Papiere vorgelegt werden... Hier kannst Du Dir an einem Beispiel einmal belgische Fahrzeugpapiere anschauen http://auto-export-import-belgien-belgium.blogspot.de |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 22:25 |