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Beitrag
#51
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24718 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Dabei geht's allerdings um eine andere Rechtsfrage - wenn die Mitstrampler als Fahrzeugführer gelten, könnte man gegen diejenigen vorgehen, die dabei zu viel trinken. Aber deswegen kann man nicht pauschal den Betrieb dieser BierBikes von vorneherein verbieten.
Da gibt's allerdings ein interessante Zwickmühle für den Betreiber: Entweder sind die Mitstrampler Fahrer - dann müssen sie halt fahrtauglich bleiben - oder sie sind Passagiere. Passagiere werden aber von § 21 (3) nur bis 6 Jahre zugelassen. Wie ist das eigentlich bei Tandems? Ich würde den Stoker nicht als Fahrer klassifizieren, aber ich habe noch nie gehört, daß ein Tandemfahrer Probleme deswegen Probleme bekommen hätte. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#52
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3584 Beigetreten: 22.10.2003 Mitglieds-Nr.: 407 ![]() |
Richtig. Solange die Nutzer unterhalb 1,6 Promille bleiben und durch ihren Zustand bzw. ihr Verhalten nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, stellt das rechtlich erst einmal kein Problem dar (analog zum Alkoholkonsum von Kraftfahrzeugführern unterhalb der jeweiligen Grenzwerte).
-------------------- Gruß, Officer
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Beitrag
#53
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15885 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Können eigentlich rechtlich überhaupt mehrere Personen gleichzeitig Führer eines Fahrzeugs sein? Imho nein, Führer kann nur einer sein und zwar der welcher die wichtigsten Kontrollelemente (Lenkung, Bremse) bedient. Ein Sonderfall wäre ein denkbares Fahrzeug wo wie beim Flugzeug mehrere Personen gleichzeitig ohne Vorrangschaltung diese Kontrollelemente bedienen, da können auch mehrere gleichzeitig Führer sein, das ist aber weder beim Bierbike noch beim Tandem der Fall.
-------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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Beitrag
#54
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24718 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
bierbike.de schreibt, daß sie nicht mehr als 10 l pro Gruppe und Stunde ausschenken, nichts härteres dulden und das Mitbringen von Getränken nicht gestatten. Es fällt mir schwer, zu glauben, daß unter diesen Umständen jemand 1,6 % erreicht.
Können eigentlich rechtlich überhaupt mehrere Personen gleichzeitig Führer eines Fahrzeugs sein? Doch, können. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Beitrag
#55
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3584 Beigetreten: 22.10.2003 Mitglieds-Nr.: 407 ![]() |
Ich denke, dass sich bierbike.de diese Selbstverpflichtung erst als Reaktion auf den behördlichen Druck auferlegt hat, denn in das ursprüngliche Konzept bzw. die Vermarktung passt diese "Spaßbremse" (Beschränkung) ja nicht wirklich.
Allerdings wäre es auch keine gute Werbung für das Unternehmen, wenn diverse Nutzer nach der feucht-fröhlichen Tour die MPU gebucht hätten. ![]() -------------------- Gruß, Officer
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#56
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 821 Beigetreten: 16.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26537 ![]() |
Können eigentlich rechtlich überhaupt mehrere Personen gleichzeitig Führer eines Fahrzeugs sein? Imho nein... Imho doch!Zitat Führer kann nur einer sein und zwar der welcher die wichtigsten Kontrollelemente (Lenkung, Bremse) bedient. Und wenn diese von verschiedenen Personen bedient werden? z.B. dann wenn der Beifahrer plötzlich in das Lenkrad greift?
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Beitrag
#57
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Der Fahrer bei den Bierbikes wird seit längerem vom Verleiher/Besitzer gestellt, und der darf gemäß Vorgabe gar nichts trinken.
Wer sich allerdings die von den "Pedalhelden" veröffentlichten Verfahrensunterlagen angeschaut hat, wird sich über Aussagen von Behördenmitarbeitern im Sinne von "wir verbieten mal und schauen was passiert" dann doch wundern. Die Straßenverkehrsbehörde kommt hier meines Erachtens schnell in den Verdacht, das ihr vorgeschriebene Ermessen nicht oder zumindest nicht ausreichend ausgeübt zu haben. Das ist aber Voraussetzung dafür, dass ein entsprechender Bescheid überhaupt Bestand haben kann. Interessant wird es, wenn die -angeblichen- technischen Mängel ausgeräumt sein werden. Da hat die Münchner Behörde ja insofern Zugeständnisse gemacht, als dass Fahrten des Bierbikes dann zu bestimmten Uhrzeiten auf vorher festgelegten Routen genehmigungsfähig seien. Aber auch diese Einschränkungen, welche vermutlich mit der "Ordnung des Verkehrs" begründet werden, müssen nachvollziehbar sein. Nicht umsonst steht in der Klageschrift der "Pedalhelden" sinngemäß, dass auch das maximal 6km/h "schnelle" Bierbike Teil des Verkehrs sei und daher gewissen "Behinderungen" von anderen Verkehrsteilnehmern hinzunehmen seien. Darüber hinaus wird es spannend, was dann in NRW passiert, wenn in München die Bierbikes unter diesen Vorgaben wieder rollen dürfen. Ich hatte das OVG-Urteil dort so aufgefasst, dass Bierbikes eine zu genehmigende Sondernutzung im Straßenraum darstellen und dass die StVB diese Sondernutzung jedoch generell untersagen darf (was allerdings zwingend zu einem Ermessensnichtgebrauch durch die StVB führt und damit eigentlich angreifbar sein müsste). -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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Beitrag
#58
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Wer sich allerdings die von den "Pedalhelden" veröffentlichten Verfahrensunterlagen angeschaut hat, wird sich über Aussagen von Behördenmitarbeitern im Sinne von "wir verbieten mal und schauen was passiert" dann doch wundern. Zustimmung. Aber wie soll die Genehmigungs-/Aufsichtsbehörde sonst Rechtssicherheit erlangen? In dem Umfeld sind nicht ansatzweise die Rechtsfragen abschließend geklärt. Aber auch die Pedalhelden bezeugen ein Verhalten/Selbstverständnis/Rechtsempfinden, dass nicht unbedingt meine vollständige Sympathie findet:
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 12.05.2025 - 08:40 |