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> Bedeutung Verkehrsgerichtstag für die Gesetzgebung
mir
Beitrag 09.02.2012, 17:17
Beitrag #51


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Dabei geht's allerdings um eine andere Rechtsfrage - wenn die Mitstrampler als Fahrzeugführer gelten, könnte man gegen diejenigen vorgehen, die dabei zu viel trinken. Aber deswegen kann man nicht pauschal den Betrieb dieser BierBikes von vorneherein verbieten.

Da gibt's allerdings ein interessante Zwickmühle für den Betreiber: Entweder sind die Mitstrampler Fahrer - dann müssen sie halt fahrtauglich bleiben - oder sie sind Passagiere. Passagiere werden aber von § 21 (3) nur bis 6 Jahre zugelassen. Wie ist das eigentlich bei Tandems? Ich würde den Stoker nicht als Fahrer klassifizieren, aber ich habe noch nie gehört, daß ein Tandemfahrer Probleme deswegen Probleme bekommen hätte.


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Beitrag 09.02.2012, 17:56
Beitrag #52


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Richtig. Solange die Nutzer unterhalb 1,6 Promille bleiben und durch ihren Zustand bzw. ihr Verhalten nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, stellt das rechtlich erst einmal kein Problem dar (analog zum Alkoholkonsum von Kraftfahrzeugführern unterhalb der jeweiligen Grenzwerte).


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Kühltaxi
Beitrag 09.02.2012, 18:16
Beitrag #53


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Können eigentlich rechtlich überhaupt mehrere Personen gleichzeitig Führer eines Fahrzeugs sein? Imho nein, Führer kann nur einer sein und zwar der welcher die wichtigsten Kontrollelemente (Lenkung, Bremse) bedient. Ein Sonderfall wäre ein denkbares Fahrzeug wo wie beim Flugzeug mehrere Personen gleichzeitig ohne Vorrangschaltung diese Kontrollelemente bedienen, da können auch mehrere gleichzeitig Führer sein, das ist aber weder beim Bierbike noch beim Tandem der Fall.


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mir
Beitrag 09.02.2012, 18:17
Beitrag #54


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bierbike.de schreibt, daß sie nicht mehr als 10 l pro Gruppe und Stunde ausschenken, nichts härteres dulden und das Mitbringen von Getränken nicht gestatten. Es fällt mir schwer, zu glauben, daß unter diesen Umständen jemand 1,6 % erreicht.


Zitat (Kühltaxi @ 09.02.2012, 18:16) *
Können eigentlich rechtlich überhaupt mehrere Personen gleichzeitig Führer eines Fahrzeugs sein?


Doch, können.


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Beitrag 09.02.2012, 19:23
Beitrag #55


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Ich denke, dass sich bierbike.de diese Selbstverpflichtung erst als Reaktion auf den behördlichen Druck auferlegt hat, denn in das ursprüngliche Konzept bzw. die Vermarktung passt diese "Spaßbremse" (Beschränkung) ja nicht wirklich.

Allerdings wäre es auch keine gute Werbung für das Unternehmen, wenn diverse Nutzer nach der feucht-fröhlichen Tour die MPU gebucht hätten. laugh2.gif


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Klein-Fritzchen
Beitrag 10.02.2012, 09:02
Beitrag #56


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Zitat (Kühltaxi @ 09.02.2012, 18:16) *
Können eigentlich rechtlich überhaupt mehrere Personen gleichzeitig Führer eines Fahrzeugs sein? Imho nein...
Imho doch!

Zitat
Führer kann nur einer sein und zwar der welcher die wichtigsten Kontrollelemente (Lenkung, Bremse) bedient.
Und wenn diese von verschiedenen Personen bedient werden? z.B. dann wenn der Beifahrer plötzlich in das Lenkrad greift?
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mgka
Beitrag 10.02.2012, 09:45
Beitrag #57


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Der Fahrer bei den Bierbikes wird seit längerem vom Verleiher/Besitzer gestellt, und der darf gemäß Vorgabe gar nichts trinken.

Wer sich allerdings die von den "Pedalhelden" veröffentlichten Verfahrensunterlagen angeschaut hat, wird sich über Aussagen von Behördenmitarbeitern im Sinne von "wir verbieten mal und schauen was passiert" dann doch wundern. Die Straßenverkehrsbehörde kommt hier meines Erachtens schnell in den Verdacht, das ihr vorgeschriebene Ermessen nicht oder zumindest nicht ausreichend ausgeübt zu haben. Das ist aber Voraussetzung dafür, dass ein entsprechender Bescheid überhaupt Bestand haben kann.

Interessant wird es, wenn die -angeblichen- technischen Mängel ausgeräumt sein werden. Da hat die Münchner Behörde ja insofern Zugeständnisse gemacht, als dass Fahrten des Bierbikes dann zu bestimmten Uhrzeiten auf vorher festgelegten Routen genehmigungsfähig seien. Aber auch diese Einschränkungen, welche vermutlich mit der "Ordnung des Verkehrs" begründet werden, müssen nachvollziehbar sein. Nicht umsonst steht in der Klageschrift der "Pedalhelden" sinngemäß, dass auch das maximal 6km/h "schnelle" Bierbike Teil des Verkehrs sei und daher gewissen "Behinderungen" von anderen Verkehrsteilnehmern hinzunehmen seien.

Darüber hinaus wird es spannend, was dann in NRW passiert, wenn in München die Bierbikes unter diesen Vorgaben wieder rollen dürfen. Ich hatte das OVG-Urteil dort so aufgefasst, dass Bierbikes eine zu genehmigende Sondernutzung im Straßenraum darstellen und dass die StVB diese Sondernutzung jedoch generell untersagen darf (was allerdings zwingend zu einem Ermessensnichtgebrauch durch die StVB führt und damit eigentlich angreifbar sein müsste).


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Mitleser
Beitrag 10.02.2012, 14:47
Beitrag #58


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Zitat (mgka @ 10.02.2012, 09:45) *
Wer sich allerdings die von den "Pedalhelden" veröffentlichten Verfahrensunterlagen angeschaut hat, wird sich über Aussagen von Behördenmitarbeitern im Sinne von "wir verbieten mal und schauen was passiert" dann doch wundern.

Zustimmung.
Aber wie soll die Genehmigungs-/Aufsichtsbehörde sonst Rechtssicherheit erlangen? In dem Umfeld sind nicht ansatzweise die Rechtsfragen abschließend geklärt.

Aber auch die Pedalhelden bezeugen ein Verhalten/Selbstverständnis/Rechtsempfinden, dass nicht unbedingt meine vollständige Sympathie findet:
  • Sie wollen ihr Bierbike als Fahrrad iSd StVZO ansehen, verstoßen aber gegen die StVZO-Auflagen für Fahrräder zBsp in Punkto Beleuchtung gerne - und auch im vorauseilendem Gehorsam (Blinker, Autobatterie, doppelte Frontleuchte).
  • Sie räumen ein, dass sie für Rikschas eine AG haben und deren Notwendigkeit bestreiten sie offensichtlich auch nicht. Bei Bierbikes lehnen sie die Notwendigkeit ab, da Bierbikes als mehrspurige Fahrräder keine benötigen würden. Aber sind die Rikschas nicht auch mehrspurig?
  • Sie bemühen sich, eine AG für die Bierbikes zu bekommen und räumen ein, keine zu haben. Gleichzeitig beschweren sie sich, dass die kleinliche Polizei sie wegen der fehlenden AG anhalten würde.
  • Sie beschweren sich, dass auch ihre Rikschas des öfteren angehalten und deren Weiterfahrt unterbunden wird. Aber ich lese nirgends, dass sie gegen diese Maßnahmen erfolgreich vorgegangen sind. Warum denn nicht?
  • ...
  • Ob der Ton immer der richtige ist, mag jeder selbst beurteilen. Mitunter mag ein Richter ja gerade für ein solches Poltern gegenüber "politischen Entscheidungen" von Behörden empfänglich sein, ...
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