... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Fahrenlassen ohne Führerschein
Verkehrssünder:(
Beitrag 26.01.2012, 11:48
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 26.01.2012
Mitglieds-Nr.: 63080



    
 
Sehr geehrte Forenmitglieder,
ich habe nun schon google durchforstet und habe bereits einige Forenbeiträge zu meinem Thema gelesen dennoch ist mein Fall speziell und möchte ihn daher hier schildern.
Ich bin 19 Jahre alt, zum Zeitpunkt der Tat stand mir noch ein Monat Probezeit bevor. Der Tatort war ein leerer Parkplatz. Die Tatzeit betragen etwa 3min und 2 davon hat die Polizistin beobachtet.
Ich habe meine Freundin anfahren üben lassen... kurz gesagt wir sind im ersten gang lediglich im Kreis umher gefahren. Wir haben dann angehalten (ich meine den Motor haben wir ausgeschaltet.) Wollten gerade wechseln, da klopft die Polizistin an die Scheibe.
Nun möchte ich fragen was für eine Strafe realistisch ist. Ich bin nicht vorgestraft und habe keine Punkte bin also unsichtbar bisher gewesen. Nun benötige ich mein Auto für meinen Job was einen Führerscheinentzug ungünstig machen würde. Kann man darauf plädieren, dass es nur ein kurzer Zeitraum gewesen ist wenn ich vorgeladen werde und das Auto bereits stand? Sagt einfach was ihr meint.
LG Verkehrssünder:(

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 26.01.2012, 11:49
Bearbeitungsgrund: Text entfettet, d.h. besser lesbar gemacht ;)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 26.01.2012, 11:53
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26843
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Hallo und willkommen hier,

das "Fahren lassen" wird genauso bestraft wie das selber fahren ohne Fahrerlaubnis. Im Regelfall werden das ein halbes Monatsgehalt Geldstrafe und 6 Punkte, zusätzlich für Dich als Probezeitfolgen ein Aufbauseminar und die Verlängerung. Ein Entzug oder Sperrzeit ist nicht zu befürchten.

Es kann sein, dass die Angelegenheit gegen eine Zahlungsauflage eingestellt wird, dann bleiben Dir Punkte und Probezeitfolgen erspart. Beim Dialog mit der Staatsanwaltschaft kann ein Anwalt hilfreich sein.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Verkehrssünder:(
Beitrag 26.01.2012, 12:00
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 26.01.2012
Mitglieds-Nr.: 63080



Ich habe bereits auch darüber nachgedacht einen Anwalt einzuschalten. Nun haben wir einen Bekannten, der mir es auch empfohlen hat. Jedoch meinte dieser, dass die Verfahrenskosten zwischen 600-1000 € liegen können, was ich mir als Schüler nicht leisten kann. Auch nicht mit meinem Nebenjob.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
steveluke
Beitrag 26.01.2012, 12:02
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15843
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall)
Mitglieds-Nr.: 3



Zitat (Kai R. @ 26.01.2012, 11:53) *
Beim Dialog mit der Staatsanwaltschaft kann ein Anwalt hilfreich sein.

...der im Idealfall (und solang die Zeugenaussage der Polizeibeamtin nicht das Gegenteil belegt) ins Feld führen wird, dass die Fahrtstrecke selbst äußerst kurz gewesen und der Parkplatz zur Vorfallzeit weitestgehend frei von anderen Verkehrsteilnehmern gewesen sei (Gefährdung Anderer unwahrscheinlich bis unmöglich).

Das sind i.d.R. die Kriterien, bei deren Vorliegen die StA schon mal eher ein Auge zudrückt.

Wenn das Flensburger Konto bislang weiß ist und es in der Vergangenheit auch sonst keine Konfliktpunkte mit der Justiz gegeben hat, dann halte ich eine Einstellung des Strafverfahrens (möglicherweise gegen eine Bußgeldauflage) für durchaus realistisch.


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Verkehrssünder:(
Beitrag 26.01.2012, 12:15
Beitrag #5


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 26.01.2012
Mitglieds-Nr.: 63080



wichtig zu erwähnen wäre noch dass der bekannte Anwalt ist lediglich nur nicht als Schwerpunkt Verkehrsrecht hat tongue.gif

Dankeschön für die Tipps.
Meinen Brief von der Polizei habe ich übrigens schon bekommen. Mir wurde von einem Anwalt gesagt, dass sich nicht zu äußern nicht negativ gewertet werden kann, so habe ich nur eine Entschuldigung auf die Rückseite des Briefes geschrieben und habe das Feld das ich mich nicht vor der Polizei äußern will angekreuzt. Momentan warte ich also nur noch auf Rückmeldung des Staatsanwalt (?!).
Wann soll denn am besten dieses Gespräch stattfinden?
Soll ich auf den nächsten Liebesbrief warten oder jetzt schon versuchen, dass ein Anwalt Kontakt aufnimmt?!
LG Verkehrssünder:(
Go to the top of the page
 
+Quote Post
steveluke
Beitrag 26.01.2012, 12:16
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15843
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall)
Mitglieds-Nr.: 3



Hast du den Anhörungsbogen denn (schon) zurückgeschickt? unsure.gif

Wenn du ihn ohne weitere Äußerung zurückgeschickt hast, dann kannst du mE nur hoffen, dass die Polizeibeamtin die äußeren Umstände des Vorfalls (die für mein Dafürhalten geeignet sind, von einer Strafe abzusehen oder sie zu mildern) auch in der Anzeige gegen dich aufgeführt hat.

Wenn nicht, dann halte ich es für durchaus möglich, dass dir in Kürze direkt ein Strafbefehl der StA ins Haus flattert.
Gegen diesen kann man natürlich auch noch Rechtsmittel einlegen, wenn man möchte.


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 26.01.2012, 12:22
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19664
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Zitat (Verkehrssünder:( @ 26.01.2012, 12:15) *
Mir wurde von einem Anwalt gesagt, dass sich nicht zu äußern nicht negativ gewertet werden kann, so habe ich nur eine Entschuldigung auf die Rückseite des Briefes geschrieben und habe das Feld das ich mich nicht vor der Polizei äußern will angekreuzt.


Damit hast Du Dich doch bereits einlassend geäußert. blink.gif
Nicht, dass es hier etwas abzustreiten gäbe, aber immerhin hast Du damit schon die Tat eingeräumt.

Inwiefern sich die StA hier zu einer Verfahrenseinstellung überreden lässt, kann man natürlich nicht voraussehen. Es ist auch möglich, das alleine zu schaffen, ein versierter (!) Anwalt wüsste jedoch besser, worauf es an kommt. Aber wenn die StA unwillig ist, hilft auch der beste Anwalt nicht.
An Deiner Stelle würde ich aktiv werden, bevor die Staatsanwaltschaft weitere Schritte tätigt.

Einen Fahrerlaubnisentzug steht m.E. unmittelbar nicht im Raum. Eine Verurteilung hätte eben nur die unangenehmen Probezeitfolgen.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Verkehrssünder:(
Beitrag 26.01.2012, 12:35
Beitrag #8


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 26.01.2012
Mitglieds-Nr.: 63080



Falls es hilft...meine Freundin wurde direkt ein Anhörungstermin zugeschickt, wo sie sich äußern soll. Wenn sie da den Fall schildert müsste das doch wieder ins Lot zu bringen sein. Also, so wie ich das verstanden habe ist die Staatsanwaltschaft blind und kennt nicht die äußeren Umstände, wenn sie nicht von der Polizistin aufgeführt wurden und somit wäre es doch besser gewesen sich zu äußern (?!)
Da verlässt man sich einmal auf einen Anwalt...

p.s. die probezeit ist mir egal, das bußgeld auch das kriege ich alles hin... bis auf diese Tat halte ich mich für einen guten Autofahrer smile.gif
Angst habe ich lediglich vor einen führerscheinentzug für ein monat oder so...sad.gif

Zitat (durban @ 26.01.2012, 12:22) *
Damit hast Du Dich doch bereits einlassend geäußert. blink.gif


Das Feld , das ich die Tat zugebe habe ich eh angekreuzt
Go to the top of the page
 
+Quote Post
steveluke
Beitrag 26.01.2012, 12:44
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15843
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall)
Mitglieds-Nr.: 3



Zitat (Verkehrssünder:( @ 26.01.2012, 12:35) *
Also, so wie ich das verstanden habe ist die Staatsanwaltschaft blind und kennt nicht die äußeren Umstände, wenn sie nicht von der Polizistin aufgeführt wurden

Genau.
Die Einzelfallumstände kann die StA ja nur von direkt Beteiligten erfahren - sprich: Zeugen und Beteiligte.
Wenn die Beamtin ordentlich gearbeitet hat, dann sollte sie sämtliche für das Verfahren wichtige Einzelfallumstände allerdings von sich aus zu Papier gebracht haben.
Zwingend verlassen kann man sich darauf aber nicht.


Zitat
und somit wäre es doch besser gewesen sich zu äußern (?!)
Da verlässt man sich einmal auf einen Anwalt...

Das kommt immer auf den Einzelfall an.
Es gibt zahlreiche Fallkonstellationen, in denen es durchaus klug sein kann, sich entweder gar nicht oder nur über einen Rechtsanwalt zu äußern.
In deinem Fall sehe ich das schon ein wenig anders: Alles was dich strafrechtlich belastet, ist ja schon der nüchterne Tatbestand als solcher. Und den hast du objektiv verwirklicht.
Alle anderen individuellen Tatumstände (soweit sie uns bis hierher bekannt sind) sind nach mE ausschließlich dazu geeignet, das sog. "Maß der Schuld" zu deinen Gunsten zu drücken.
Wenn man sich durch eine entsprechende Äußerung also nur "verbessern" kann, dann sollte man gegenüber der StA von sich aus alles ins Feld führen, was man im Köcher hat.
Verlieren kann man jedenfalls nicht.


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Verkehrssünder:(
Beitrag 26.01.2012, 13:35
Beitrag #10


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 26.01.2012
Mitglieds-Nr.: 63080



Gibt es denn die Möglichkeit seine Aussagen nach Abschickung noch zu verändern?
Muss ich da zum Rathaus oder wo müsste mein Brief angelangt sein oder mit wem sollte ich sprechen?
Wenn mir das jemand sagen kann ? crybaby.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
andreas7z
Beitrag 26.01.2012, 13:54
Beitrag #11


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 956
Beigetreten: 26.05.2008
Mitglieds-Nr.: 42260



Hallo Verkehrssünder,

wer ist denn der Halter des von der Freundin schwarz gefahrenen Autos?
Soweit ich weiß richtet sich der besagte Straftatbestand erst mal gegen den Halter des Fahrzeuges.
Der Halter ist verpflichtet sich zu überzeugen, dass derjenige dem er das KFZ überlässt im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist.
Mit 19 und als Fahranfänger wäre es nicht ungewöhnlich wenn Dein Vater oder Mutter der Halter ist.
Gegen diese würde dann als erstes im Strafverfahren ermittelt werden, wobei da nicht viel passieren kann.
Nachtrag:
Wenn ich mich zu jemanden als Beifahrer ins Auto setze, dann kontrolliere ich doch auch nicht ob der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist... rolleyes.gif rolleyes.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GerhardNL
Beitrag 26.01.2012, 14:14
Beitrag #12


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4319
Beigetreten: 04.12.2006
Wohnort: Uppsala, Schweden
Mitglieds-Nr.: 26107



Zitat (Verkehrssünder:( @ 26.01.2012, 13:35) *
Gibt es denn die Möglichkeit seine Aussagen nach Abschickung noch zu verändern?

Nein. Auch eine Aussage "zurückziehen" kann man nur im schlechten Fernsehkrimi, nicht in der Realität.

Du könntest höchstens noch weitere Aussagen machen, die kämen dann in der Akte halt noch dazu.

MfG
Gerhard


--------------------
Ich bremse nicht für Radarfallen.

VW ID.7 Pro Tourer:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
steveluke
Beitrag 26.01.2012, 14:35
Beitrag #13


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15843
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall)
Mitglieds-Nr.: 3



Zitat (andreas7z @ 26.01.2012, 13:54) *
wer ist denn der Halter des von der Freundin schwarz gefahrenen Autos?
Soweit ich weiß richtet sich der besagte Straftatbestand erst mal gegen den Halter des Fahrzeuges.

Sowohl Fahrer als auch Halter sind in der (strafrechtlichen) Verantwortung.
Der Halterbegriff wird in diesen Fällen aber sachgerecht ausgelegt, d.h. Halterverantwortlichkeit besitzt hier derjenige, der die Schlüsselgewalt über das Fahrzeug hatte -also hier der TE- und (u.a.) durch Überlassen des Schlüssels an eine Person ohne FE zugelassen hat, dass diese das Fahrzeug führte.
Wenn z.B. der Vater als eingetragener Fahrzeughalter keine Ahnung davon hatte und auch nicht davon ausgehen musste, dass der Filius jemandem ohne FE das Fahrzeug überlässt, dann ist diesem (Vater) kein strafrechtlicher Vorwurf zu machen.

Zitat (GerhardNL @ 26.01.2012, 14:14) *
Du könntest höchstens noch weitere Aussagen machen, die kämen dann in der Akte halt noch dazu.

So ist es.
Möglicherweise ist die Verfahrensakte noch bei der Polizei und wurde noch gar nicht an die StA versandt (wovon ich ausgehe, da offenbar auch die Fahrerin in diesem Verfahren noch vernommen werden soll).
In diesem Fall würde eine weitere bzw. nachträgliche Aussage "einfach" mit zur Akte genommen.
Das gleiche auch, wenn die Akte schon zur StA unterwegs ist --> die Aussage wird nachgesandt.


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
andreas7z
Beitrag 26.01.2012, 14:55
Beitrag #14


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 956
Beigetreten: 26.05.2008
Mitglieds-Nr.: 42260



Hallo Steveluke,

Zu beweisen das Verkehrssünder als Beifahrer die Schlüsselgewalt über das Auto hatte, halte ich für problematisch.
Grundsätzlich war er nur Beifahrer und den Beifahrer kann man nur schwer für Straftaten des Fahrers verantwortlich machen.
Wenn das Auto nicht auf ihn zugelassen ist, dann muss die Haltereigenschaft im Strafverfahren bewiesen werden.
Wenn natürlich der Beschuldigte aussagt er habe dem Fahrer den Schlüssel übergeben und wusste dass die Freundin keine Fahrerlaubnis hat, dann ist alles klar.
Hier kann man sich mit unbedachten Aussagen schnell um Kopf und Kragen bringen.
Sollte die Freundin zur Verlobten mutieren, dann könnte unser Verkehrssünder selbst als Zeuge die Aussage komplett verweigern.
Dann müsste der Statsanwalt beweisen wer die Schlüsselgewalt hatte und vom wem der Fahrer den Autoschlüssel erhalten hat.
Einen Fahrzeugschlüssel kann man auch mal unbeabsichtigt im Zündschloss stecken lassen..... think.gif think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
steveluke
Beitrag 26.01.2012, 15:01
Beitrag #15


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15843
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall)
Mitglieds-Nr.: 3



Zitat (andreas7z @ 26.01.2012, 14:55) *
Hallo Steveluke,
(...)

Es ist ja nicht falsch, was du schreibst.
Aber doch recht theoretisch - und unter der Annahme geschrieben, dass sich Gericht und StA die Hose mit der Kneifzange zumachen wink.gif


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 26.01.2012, 15:16
Beitrag #16


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26843
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



es hindert Dich niemand, dem Anhörungsbogen noch einen Brief der "Entschuldigung und Erklärung" hinterherzuschicken und darin die Umstände des Falls sowie Deine Nicht-Kenntnis der Folgen noch einmal darzulegen. Du wirst damit zwar den Sachverhalt zugeben und Dich auch als verantwortlichen Halter outen. Aber da das vermutlich eh klar ist kann ein solches Schreiben hilfreich sein. Gilt auch für Deine Freundin.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
andreas7z
Beitrag 26.01.2012, 15:20
Beitrag #17


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 956
Beigetreten: 26.05.2008
Mitglieds-Nr.: 42260



Hallo Steveluke,
da geb ich Dir jetzt voll recht.
Unter solchen Umständen kann die Justiz mal großzügig sein.
Privatfahrschule auf abgelegenem Parkplatz zum Üben ist allgemein üblich, das weiß auch der Staatsanwalt und der Richter.
Fast jeder im Verkehrsportal hat doch auch unter solchen Umständen für den Führerschein geübt und wurde einfach nicht erwischt. whistling.gif whistling.gif
Die Juristen am Gericht wollen auch nur die Arbeit so schnell wie möglich vom Tisch haben um die schweren Fälle zu bearbeiten.
Verkehrssünder soll später bitte mal posten wie es ausgegangen ist. wavey.gif wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
steveluke
Beitrag 26.01.2012, 15:37
Beitrag #18


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15843
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall)
Mitglieds-Nr.: 3



Zitat (andreas7z @ 26.01.2012, 15:20) *
Unter solchen Umständen kann die Justiz mal großzügig sein.

In der Regel ist sie das ja auch.

Zitat
Privatfahrschule auf abgelegenem Parkplatz zum Üben ist allgemein üblich, das weiß auch der Staatsanwalt und der Richter.

Naja, Fakt ist, es darf aus guten Gründen nicht "üblich" d.h. zur Selbstverständlichkeit werden, daher ist ein moderates Warnsignal durchaus angebracht.
Dass der "kriminelle Unrechtsgehalt" mit anderen Straftaten nicht zu vergleichen ist, liegt ja auf der Hand - und das werden StA und Gericht auch berücksichtigen.

Zitat
Fast jeder im Verkehrsportal hat doch auch unter solchen Umständen für den Führerschein geübt (...).

Ich jedenfalls nicht. ranting.gif
Ich habe mit meinen zarten 16 Jahren damals öffentliche Feldwege benutzt...


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 26.01.2012, 15:37
Beitrag #19


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24501
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, Verkehrssünder:-(,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Hallo, Andreas7z,

Zitat (andreas7z @ 26.01.2012, 15:20) *
Privatfahrschule auf abgelegenem Parkplatz zum Üben ist allgemein üblich, das weiß auch der Staatsanwalt und der Richter.

eben, und das weiß auch die Polizei.

Man muss schon recht naiv sein, wenn man meint, dass es nicht auffällt, wenn auf recht leeren Parkplatz am Abend oder am Wochenende Fahrübungen gemacht werden.

Dies wird sicher jeder Polizeibeamte, wenn er es beobachtet, überprüfen.

Wer kann, sollte lieber ein paar Euro investieren und auf einem Verkehrsübungsplatz das Fahren üben.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 26.01.2012, 15:38
Beitrag #20


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26843
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Zitat (steveluke @ 26.01.2012, 15:37) *
Ich habe mit meinen zarten 16 Jahren damals öffentliche Feldwege benutzt...

ich bin in Amerika gefahren (in D durfte ich nur vom Beifahrersitz aus lenken und schalten)

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
steveluke
Beitrag 26.01.2012, 15:39
Beitrag #21


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15843
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall)
Mitglieds-Nr.: 3



Alles Kriminelle hier... ranting.gif

laugh2.gif


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Verkehrssünder:(
Beitrag 26.01.2012, 15:45
Beitrag #22


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 26.01.2012
Mitglieds-Nr.: 63080



Tatsächlich bin ich wirklich nicht der Halter sondern meine Mutter, die natürlich in Unkenntnis davon war.
Ich werde das genaue Tatgeschehen nochmal schreiben und schreibe dazu dass es auch zu meiner Aussage hinzugefügt werden soll. UNsicher bin ich mir nur bei den Aussagen. Die Polizistin meinte dass es sich verharmlost anhören könnte wenn ich den tatsächlichen Tatbestand schilder. Sprich wenn ich sage: " Auf dem Parkplatz waren nur wenige Autos im hinteren Teil und wir waren 3-4min da und haben gerade gestoppt , wollten wechseln und dann hat die Polizistin an die Fensterscheibe geklopft.(?!)"
lg Verkehrssünder
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Brila
Beitrag 26.01.2012, 15:47
Beitrag #23


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1404
Beigetreten: 28.11.2009
Wohnort: Molschd
Mitglieds-Nr.: 51663



Auf unserem Parkplatz wurde wohl Sonntags auch mal ein wenig "geübt". Folge der "Übung" war eine Delle in einer tragenden Säule der Eingangsüberdachung. Wurde dann auf unsere Kosten repariert und floß dann natürlich in die Quartaszahlen ein. dry.gif

Ich sage nichts gegen das üben, nur bitte irgendwohin, wo man garantiert nichts kaputt machen kann. Es gibt meines wissens sogar extra Plätze dafür. Kosten aber vermutlich eine kleinigkeit. smile.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 26.01.2012, 15:52
Beitrag #24


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26843
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



die Tatsache, dass Du dann aufgehört hast ist weniger relevant. Ich würde mich darauf beschränken zu schreiben dass de fakto in der Zeit an dem Ort kein öffentlicher Verkehr stattfand.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 26.01.2012, 18:33
Beitrag #25


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24501
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, Verkehrssünder,

Zitat (Verkehrssünder:( @ 26.01.2012, 15:45) *
Tatsächlich bin ich wirklich nicht der Halter sondern meine Mutter, die natürlich in Unkenntnis davon war.

laut einem, zugegebenermaßen älteren Kommentar (Jagusch/Hentschel, 35. Auflage) heißt es in der Randnummer 14 zu § 21 StVG:

Zitat
Anstelle des Halters können von ihm zur Leitung bestimmte Personen verantwortlich sein (s. § 14 Abs. 2 StGB).

Wenn Deine Mutter Dir das Fahrzeug überlassen hat im Vertrauen, dass Du niemand anderen damit fahren lässt, und wenn Du dies auch so zu Protokoll gibst, dürfte Deine Mutter um eine Anzeige herum kommen.

Kleiner Zusatz:

Hätte Deine Freundin einen Unfall gebaut, hätte die Versicherung, je nach Vereinbarung, wer mit dem Fahrzeug fährt, möglicherweise eine Vertragsstrafe von Deiner Mutter kassieren können.

Ob die Versicherung bei einem möglichen Kaskoschaden gezahlt oder sich von Dir Regress geholt hätte, kann ich nicht sagen.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 09.09.2025 - 16:46