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> Beschilderung: Einfahrt frei, aber Fußgängerzone, (Darf ich da fahren?)
Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 23.01.2012, 23:22
Beitrag #1





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Hallo

Mir ist heute (als Fußgänger) eine Beschilderung in Münster aufgefallen:




Darf ich da reinfahren? (Ich habe den Weg auch als Radfahrer schon benutzt, die Beschilderung fiel mir aber bis heute noch nie auf.)
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rapit
Beitrag 23.01.2012, 23:27
Beitrag #2


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blink.gif Frauen und Kinder dürfen da nur zu Fuß thread.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 24.01.2012, 00:22
Beitrag #3





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weder Frau noch Kind

Ich (m, 22) möchte wissen, ob ich da (alleine) mit einem Fahrrad einfahren darf.
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Ichtyos
Beitrag 24.01.2012, 00:50
Beitrag #4


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Oha, eine Kümmelkornsenkrechtspalterfrage:

Ich sage mal "ja":

Zitat
Zeichen 242.1
StVO, Verkehrszeichen Nr. 242.1: Beginn eines Fußgängerbereichs
Beginn eines Fußgängerbereichs Ge- oder Verbot
1. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen den Fußgängerbereich nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen angezeigt.

Quelle.

Zusatzzeichen ist wohl gegeben. Alle Weiterungen muss wohl das Gericht klären. think.gif


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Speck ftw
Beitrag 24.01.2012, 01:06
Beitrag #5


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Das Verbot der Einfahrt ist einfach unnütz. Die Fußgängerzone verbietet das Einfahren auch so.

Die Radfahrer dürfen zwar einfahren, aber die Fußgängerzone nicht benutzen.
Stellt sich die Frage, ob das Zusatzzeichen unter irgendeinem Hauptzeichen hängen kann oder ob das Zusatzzeichen sich unbedingt auf die Fußgängerzone beziehen muss. Aber wenn man in dem Fall dann das Zusatzzeichen unter die Fußgängerzone hängt, wird das Einfahren verboten.
Wobei das ja das geringere Problem ist... Einfach absteigen, schieben, aufsteigen und fahren.


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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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janr
Beitrag 24.01.2012, 01:14
Beitrag #6


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Sind denn alle VZ an einem Mast?

Das ZZ hängt ja nicht unter dem 242. think.gif Somit teile ich Ichtyos' Meinung noch nicht.


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Ichtyos
Beitrag 24.01.2012, 01:47
Beitrag #7


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@janr:
Muss ein ZZ unbedingt am selben Mast unterhalb des Hauptzeichens hängen? Berlin kann das doch auch anders?

Mir reicht erst mal dessen Anwesenheit. whistling.gif


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janr
Beitrag 24.01.2012, 01:57
Beitrag #8


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Das kann man ja so oder so sehen, vor allem wenn zwei VZ über einem ZZ sind (und auch ZZ sind VZ)

ZZ sind aber unter dem VZ angebracht für das sie gelten.

Wie jetzt die VZ angeordnet sind, oder ob münsterland-radler nur aus versehen die zwei "Haupt"zeichen nebeneinander gepostet hat, oder ob gar beide an verschiedenen Masten sind ... da stellt sich dann die Frage welcher Mast zuerst kommt wink.gif


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Aqua-Cross
Beitrag 24.01.2012, 07:13
Beitrag #9


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Ist das vielleicht wieder so eine Einbahnstraßenregelung im Bereich einer Fußgängerzone? blink.gif
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mir
Beitrag 24.01.2012, 07:14
Beitrag #10


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Das ist eine Beschilderung, die in sich widersprüchlich ist. Es fällt da allgemein schwer, so etwas sinnvoll zu interpretieren. Sie trifft keine klare Regelung, und Unklarheiten dürfen nicht zu Lasten des VT gehen.


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Freisinn
Beitrag 24.01.2012, 07:53
Beitrag #11


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Ich vermute mal, man will Berechtigten das Einfahren in die Fußgängerzone von dieser Seite aus verbieten...etwas unglücklich gemacht.
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mir
Beitrag 24.01.2012, 07:57
Beitrag #12


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Das machte ja nur Sinn, wenn da Radfahrer eine Ausnahmegenehmigung hätten, so daß diesen dann im Gegensatz zu anderen Berechtigten die Einfahrt auch in dieser Richtung erlaubt wäre. Da an Radfahrer üblicherweise keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, weil sie ja auch schieben könnnen, bezweifle ich diese Intention.

Auf der sicheren Seite ist man freilich, wenn man als Radfahrer absteigt.


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rapit
Beitrag 24.01.2012, 08:55
Beitrag #13


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Gibt es ein Foto der Situation?

Ich vermute einen Fahrweg neben dem eigentlichen Fußgängerbereich, evtl. durch Poller abgetrennt?


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 24.01.2012, 19:51
Beitrag #14





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Hallo

Alle VZ an einem Mast (so wie ich sie angeordnet habe, also Radfahrerfrei unter Einfahrt verboten), ein Foto der Beschilderung gibt es nicht.
So sieht der Bereich aus.
Am Ende steht noch einmal das Einfahrverbot mit Radfahrer frei.

Wäre es so



gäbe es keine Probleme, weil das Zusatzzeichen dann unter beiden Hauptzeichen hängen würde.
Eine Einbahnstraße ist das glaube ich nicht.
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mir
Beitrag 24.01.2012, 20:38
Beitrag #15


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Nunja, eine Fußgängerzone als Einbahnstraße würfe auch interessante Probleme auf, zum Beispiel das der fehlenden Fahrbahn.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 22.06.2012, 16:48
Beitrag #16





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Zitat (rapit @ 24.01.2012, 09:55) *
Gibt es ein Foto der Situation?

Zitat (münsterland-radler @ 24.01.2012, 00:22) *


Jetzt auch als Foto:


Zitat (Aqua-Cross @ 24.01.2012, 08:13) *
Ist das vielleicht wieder so eine Einbahnstraßenregelung im Bereich einer Fußgängerzone? blink.gif

Nein, eine Einbahnstraße ist es definitiv nicht.

Ich habe noch eine Frage zur Ausfahrt aus der Fußgängerzone (also Windthorststr. Richtung Innenstadt, auf den Fotografen zu):
Es gibt eine Vollscheiben-Ampel (bzw. zwei, also je 1 links und rechts) und eine Radfahrer-Ampel. Man kann die Kreuzung über die Fahrbahn überqueren, wenn man vorher an der Haltelinie auf der linken Seite der Fußgängerzone hält (im Bild angedeutet erkennbar) oder die Fußgängerfurt nutzen. Welche Ampel gilt hier für mich? Gilt eine freigegebene Fußgängerzone als Radverkehrsführung?
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rapit
Beitrag 22.06.2012, 18:00
Beitrag #17


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ist ganz rechts am Bildrand ein 205er zu sehen, d.H., die Fußgängerzone hätte Vorfahrt? blink.gif

Obwohl, ich erinnere mich gerade, in Leipzig gibt es auch so einen unglaublichen Blödsinn!!

Und Ampeln an der Fußgängerzonenausfahrt kenne ich aus Mainz crybaby.gif

@münsterlandradler: Sind "Deine" Ampeln denn verschieden geschaltet? Sonst wäre das Problem rein theoretisch.


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haschee
Beitrag 22.06.2012, 18:55
Beitrag #18


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ich sehe das durchaus auch so, daß Personen mit Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone diese nicht in dieser Richtung be-einfahren sollen.
Fahrradfahrer schon.

Ob die Zeichen die Interpretation hergeben ist was anderes...


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 23.06.2012, 00:20
Beitrag #19





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Ja, die Ampeln sind verschieden geschaltet, und wahrscheinlich bin ich falsch gefahren - bei roter Allgemeinampel und grüner Radfahrerampel auf der Fahrbahnseite ... es ist eben der Anreiz, dass eigentlich frei sein müsste, wobei - in MS gelten Fahrradampeln oft auch für die Fahrbahn bzw. sollen das (in der Gegenrichtung, also Richtg. Hbf gibt es eine Radfahrerampel für Radfahrer, die sich auf Radaufstellflächen, also der Fahrbahn, eingeordnet haben und geradeaus in die Fußgängerzone möchten) ... auf den Gehweg wollte ich auch nicht, und über die Furt auf die Fahrbahn einfahren, na ja ...
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