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23.01.2012, 11:11
Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Dieser ursprünglich als Off-Topic von einem anderen Thread entfernte Teil wurde auf Wunsch von @Bonsai-Brummi wiederbelebt. Wenn der Stärkere ... "Stärker" und "schwächer" spielen überhaupt keine Rolle, wenn Radfahrer die stärkeren sind - noch nicht mal dann, wenn die StVO denen besondere Rücksichtnahme auf schwächere Mit-VT vorschreibt: Dann ist hier mit ganz wenigen Ausnahmen radlerseits ausschließlich zu lesen, was diese besondere Rücksichtnahme so alles keineswegs ausschließt (Erschrecken ebensowenig wie gefühlte Gefährdung!), wie eng die Grenzen dieser besonderen Rücksichtnahme gesteckt und wozu die schwächeren ungeachtet dieses Anspruchs so alles verpflichtet seien Was sich exakt mit dem deckt, was der geneigte Fußgänger unterwegs so alles erlebt - es gibt also keinerlei Grund, warum "stärker" und "schwächer" auch nur die geringste Rolle spielen sollten, wenn wie bei den hier diskutierten Begegnungen alle Beteiligten Fahrzeugführer ohne jeglichen Anspruch auf besondere Rücksichtnahme sind Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 23.01.2012, 12:28
Bearbeitungsgrund: Anmerkung hinzugefügt
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23.01.2012, 11:21
Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
... - es gibt also keinerlei Grund, warum "stärker" und "schwächer" auch nur die geringste Rolle spielen sollten ... Das merkt man dann, wenn man unter dem Lkw liegt oder vom Fahrer verprügelt wird (TE Shania ist eine Frau und vielleicht nicht "gut 2m groß").Deswegen favorisiere ich nicht die offene Aggression (gegen Kfz schlagen/treten, Pendelbewegungen nach links), sondern eher hinterrum Beweise sammeln. (Von Fußgängern die Radfahrer auf der Fahrbahn zu dicht überholen weiß ich nichts. -------------------- MfG Thomas
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23.01.2012, 11:44
Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
(Von Fußgängern die Radfahrer auf der Fahrbahn zu dicht überholen weiß ich nichts. Selbst das kommt zuweilen vor - oder ist's wenigstens früherTM: Jung-Bonsai auf Rollerskates (= Fußgänger!) vs. Ömchen Krause mit ihren schweren Einkaufstüten am Lenker oder so ähnlich Der umgekehrte ist freilich der Regelfall - nix anderes als was wir hier diskutieren: Ein "starker" Fahrzeugführer läuft auf einen "schwächeren" und langsameren Mit-VT auf und will gerne vorbei - wobei sich Radfahrer halt mal in der einen und mal in der anderen Rolle wiederfinden; es spricht also nix dagegen, so ganz unter gleichberechtigten Fahrzeugführern deren eigene Meßlatte für den Umgang mit schwächeren Mit-VT auch an diese selbst anzulegen |
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23.01.2012, 13:13
Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2841 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 |
es spricht also nix dagegen, so ganz unter gleichberechtigten Fahrzeugführern deren eigene Meßlatte für den Umgang mit schwächeren Mit-VT auch an diese selbst anzulegen Aber woran erkennst Du denn im Straßenverkehr die persönliche Meßlatte eines Individuums? |
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23.01.2012, 13:56
Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1055 Beigetreten: 25.06.2005 Wohnort: Frankfurt a.M. Mitglieds-Nr.: 10687 |
Der umgekehrte ist freilich der Regelfall - nix anderes als was wir hier diskutieren: Ein "starker" Fahrzeugführer läuft auf einen "schwächeren" und langsameren Mit-VT auf und will gerne vorbei - wobei sich Radfahrer halt mal in der einen und mal in der anderen Rolle wiederfinden; es spricht also nix dagegen, so ganz unter gleichberechtigten Fahrzeugführern deren eigene Meßlatte für den Umgang mit schwächeren Mit-VT auch an diese selbst anzulegen Wenn ich versuche deine kryptischen Äusserungen in Klartext zu übersetzen, kommt bei mir ungefähr folgendes raus: 1. Radfahrer sind gegenüber motorisierten Verkehrsteilnehmern schwächer, gegenüber Fußgängern stärker 2. Somit können sich Radfahrer in beiden Positionen wiederfinden 3. Radfahrer nehmen im Allgemeinen keine Rücksicht auf Fußgänger, deshalb dürfen sie sich nicht beschweren, wenn motorisierte Verkehrsteilnehmer keine Rücksicht auf sie nehmen Habe ich das so richtig verstanden, oder besteht an irgendeiner Stelle noch Korrekturbedarf? -------------------- §2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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23.01.2012, 14:17
Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Hast Du im wesentlichen: Selbstverständlich ist auch "schwachen" Fahrzeugführern abzuverlangen oder auch zuzumuten, was noch schwächeren Mit-VT selbst bei besonders vorgeschriebener Rücksichtnahme abzuverlangen und zuzumuten ist - was denn, bitte, sonst?
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23.01.2012, 14:30
Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1055 Beigetreten: 25.06.2005 Wohnort: Frankfurt a.M. Mitglieds-Nr.: 10687 |
[...] was denn, bitte, sonst? Na ja, mir ging es vor allem um die Frage, ob Du ein Anhänger von Individualschuld oder Kollektivschuld bist. Ich habe das so verstanden, dass Du Rücksichtnahme von Stärkeren gegenüber Radfahrern nicht für nötig hälst, weil einige/alle? Radfahrer keine Rücksicht gegenüber Schwächeren nehmen und Du somit das Fehlverhalten einiger/aller einer Gruppe von Verkehrsteilnehmern als Rechtfertigung dafür heranziehst, gegenüber dieser Gruppe sei keine Rücksichtnahme nötig. Vielleicht habe ich deine Aussagen aber komplett falsch verstanden, und Du meintest lediglich, dass individuelle(!) Radfahrer, die keine Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer nehmen, keine Rücksicht von Stärkeren Verkehrsteilnehmern erwarten dürfen? Dann landen wir aber bei dem Problem, wie der stärkere Verkehrsteilnehmer erkennen kann, ob er Exemplar A oder B eines Radfahrers vor sich hat? -------------------- §2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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23.01.2012, 14:42
Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
es spricht also nix dagegen, so ganz unter gleichberechtigten Fahrzeugführern deren eigene Meßlatte für den Umgang mit schwächeren Mit-VT auch an diese selbst anzulegen Kollektivschuld also? Das ist nicht meine Rechtsphilosophie, da werden wir uns wohl kaum einig. Aber ok, wenn's als kategorischer Imperativ gemeint war. (Allerdings passt das nicht mehr zum ursprünglichen Problem von Shania.) -------------------- MfG Thomas
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23.01.2012, 14:57
Beitrag
#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24932 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Ich will dazu nur ein paar Worte verlieren ...
Zum einen halte ich die Kritik von Bonsai-Brummi am Verhalten vieler Radfahrer gegenüber Fußgängern für grundsätzlich absolut berechtigt, sowohl wie ich das Verhalten der Radfahrer um mich herum mitbekomme, als auch von Berichten im Freundeskreis. Allerdings halten sich die tatsächlichen Folgen im Rahmen, und man hört sehr viel mehr an Klagen, als tatsächlich passiert. Wir haben hier in Erlangen zum Beispiel eine lange Dislkussion um die Öffnung einer Fußgängerzone für den Radverkehr. Für einen Teil der Bevölkerung bricht die Welt zusammen, weil sie sich dann ja auch in ihrem "sicheren Bereich" vor Radfahrern fürchten muß, andere, u.a. die Verkehrsplaner und die Polizei, sehen ganz sachlich, daß in der Erprobungsphase tatsächlich keine Unfälle bekannt geworden sind, obwohl z.B. die Seniorenverbände in Leserbriefen und Eingaben geradezu auf die Barrikaden gegangen sind. Ein Unfall mit einem Radfahrer wäre in dieser Phase sicher auch angezeigt worden. Wenn man nun der Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern gegenüberstellt, wie es zwischen Autofahrern und Radfahrern aussieht, so sprechen die Unfallzahlen da ganz andere Bände. Insofern finde ich die direkte Gegenüberstellung, wie sie Bonsai-Brummi gerne immer wieder anstellt, polemisch. Andererseits auch wieder geeignet, den Radfahrern mal wieder unter die Nase zu reiben, wie das Verhalten ihrer Gruppe in breiten Kreisen der Bevölkerung so ankommt: Nämlich katastrophal, und das verhindert oft, daß Radfahrer auch bei berechtigten Belangen nicht ernst genommen werden. Natürlich ist das zutiefst unfair, weil die Radfahrer, die überhaupt planerische Wünsche äußern, eher nicht mit denen übereinstimmen, die vollkommen sinn- und planlos durch die Fußgänger pflügen. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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23.01.2012, 15:04
Beitrag
#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Na ja, mir ging es vor allem um die Frage, ob Du ein Anhänger von Individualschuld oder Kollektivschuld bist. Ersteres Ebenso aber ein Anhänger einheitlicher Maßstäbe - anhand derer Schuld im konkreten Einzelfall individuell zu prüfen ist, ohne Ansehen der Art der Verkehrsbeteiligung oder gar von Schwurbelkram wie "stärker" oder "schwächer" Zitat Dann landen wir aber bei dem Problem, wie der stärkere Verkehrsteilnehmer erkennen kann, ob er Exemplar A oder B eines Radfahrers vor sich hat? Das braucht der nicht zu erkennen: Wir sind uns ganz gewiß einig, daß ebendieser Radfahrer (egal ob A oder B) selbstverständlich das Recht hat, alle übrigen VT (egal ob "stärker" oder "schwächer") auf Punkt und Komma in die Pflicht zu nehmen und allein denen zu überlassen, wie sie's schaffen, dieser nachzukommen - mithin sollt's doch kein Problem sein, den ebenso in die Pflicht zu nehmen |
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23.01.2012, 15:27
Beitrag
#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Wir sind uns ganz gewiß einig, daß ebendieser Radfahrer (egal ob A oder B) selbstverständlich das Recht hat, alle übrigen VT (egal ob "stärker" oder "schwächer") auf Punkt und Komma in die Pflicht zu nehmen und allein denen zu überlassen, wie sie's schaffen, dieser nachzukommen - mithin sollt's doch kein Problem sein, den ebenso in die Pflicht zu nehmen Zum "in die Pflicht nehmen" ist es von Vorteil, wenn man dann noch lebt. Insofern ist es vielleicht auch mal günstig, es nicht allein dem anderem Verkehrsteilnehmer zu überlassen, wie er seinen Pflichten nachkommt (Erstklässler am Zebrastreifen usw.). Und aus der Überschrift heraus noch eine Frage: Wieviele Kfz-Führer wurden von Radfahrern getötet? Und umgekehrt? Wieviele Fußgänger wurden von Radfahrern getötet? Und umgekehrt? Wenn zwei das gleiche tun, gleichsam ihre Pflicht verletzen, muß nicht unbedingt das gleiche herauskommen. -------------------- MfG Thomas
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23.01.2012, 15:28
Beitrag
#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 |
Andererseits auch wieder geeignet, den Radfahrern mal wieder unter die Nase zu reiben, wie das Verhalten ihrer Gruppe in breiten Kreisen der Bevölkerung so ankommt: Nämlich katastrophal, und das verhindert oft, daß Radfahrer auch bei berechtigten Belangen nicht ernst genommen werden. Das lässt sich ja auch kaum verhindern. Wenn ich mit dem Rad auf der Fahrbahn fahre und nicht auf dem anderen Radweg nebenan, dann ziehe ich mir den Unmut der Autofahrer zu, wenn ich mit dem Rad auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg fahre, ziehe ich mir den berechtigten Unmut der Fußgänger zu, wenn ich jemanden beiseite klingle. Irgendwas macht man immer falsch aus Sicht der anderen Verkehrsteilnehmer — und ich vermute mal, das liegt wie so vieles auch daran, dass die Regeln für den Radverkehr so schrecklich unbekannt sind. |
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23.01.2012, 15:46
Beitrag
#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
(Erstklässler am Zebrastreifen usw.). Der ist erstens bevorrechtigt und zweitens kraft §3(2a) besonders geschützt Was manche selbst bei Noch-nicht-mal-Erstklässlern nicht davon abhält, deren Eltern 'reinzudrücken, der Kurze solle gefälligst erst mal lernen, sich im Verkehr sicher zu bewegen Mit welch letzterem diese manchen sogar recht haben könnten: Dann ist das halt so - freilich für alle, jederzeit und überall; oder aber für niemanden, niemals und nirgendwo - dazwischen kann es nix geben |
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23.01.2012, 16:22
Beitrag
#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
dazwischen kann es nix geben Warum nicht?Mir dünkt, Du bist gerade etwas zu abstrakt geworden. Bei zahlreichen Verkehrsproblemen gibt es Ermessensspielräume und Toleranzen und unterschiedliche Sanktionen. -------------------- MfG Thomas
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23.01.2012, 16:40
Beitrag
#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Freilich gibt's die - allerdings keinerlei Grund, diese stets zu Ungunsten der jeweils beteiligten Nicht-Radler anzuwenden
Als selbst schwächerer Rücksicht auf ebendiesen Umstand einzufordern beißt sich halt damit, in anderen Situationen den Stärkeren 'raushängen zu lassen - nix anderes ist das nämlich, den dann schwächeren Mit-VT alles mögliche abzufordern und denen ihre Rechte und geschützten Bereiche nach Kräften streitig zu machen. |
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23.01.2012, 17:13
Beitrag
#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Freilich gibt's die - allerdings keinerlei Grund, diese stets zu Ungunsten der jeweils beteiligten Nicht-Radler anzuwenden Stimmt. Aber hat jemand so etwas gefordert? -------------------- MfG Thomas
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23.01.2012, 17:36
Beitrag
#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
In diesem Thread noch nicht - gewiß nur eine Frage der Zeit, der ist ja noch recht jung
Im Archiv findest Du reichlich Anschauungsmaterial dazu: Hier sind nämlich einige unterwegs, die gegenüber stärkeren Mit-VT gerne mal darauf pochen, als schwächere besondere Rücksicht und gar in vorauseilendem Gehorsam zu schaffende Freiräume für folgenloses Fehlverhalten beanspruchen zu dürfen - deren Umgang mit schwächeren aber ausschließlich daraus besteht, denen die engen Grenzen ihrer Rechte aufzuzeigen oder die gleich ganz zu bestreiten und die eigenen bis ins allerkleinste Detail geltend zu machen |
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23.01.2012, 18:02
Beitrag
#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24932 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Ich denke, Bonsai-Brummi, das wird verständlicher, wenn Du auf ein paar dieser Fälle verlinken könntest. Beim ursprünglichen Thread war's nicht der Fall, da war "der Stärkere" eine reine Bezeichnung, aus der keine Forderung auf besondere Rechte abgeleitet wurde.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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23.01.2012, 18:15
Beitrag
#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Ich denke, Bonsai-Brummi, das wird verständlicher, wenn Du auf ein paar dieser Fälle verlinken könntest. Wird es - und kann ich Allerdings würd' ich damit gerne warten, bis sich der jeweils zu zitierende hier hinzugesellt hat und somit für direkte Ansprache zur Verfügung steht: Hinter dessen Rücken und gar von dem unbemerkt (was auch hieße: ohne Chance zur Stellungnahme!) zu agieren fänd' ich arg unfair |
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24.01.2012, 12:37
Beitrag
#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3436 Beigetreten: 04.06.2004 Wohnort: CCAA Mitglieds-Nr.: 3623 |
Das braucht der nicht zu erkennen: Wir sind uns ganz gewiß einig, daß ebendieser Radfahrer (egal ob A oder B) selbstverständlich das Recht hat, alle übrigen VT (egal ob "stärker" oder "schwächer") auf Punkt und Komma in die Pflicht zu nehmen und allein denen zu überlassen, wie sie's schaffen, dieser nachzukommen - mithin sollt's doch kein Problem sein, den ebenso in die Pflicht zu nehmen Wir sind uns ganz gewiß einig, daß ebendieser Radfahrer (egal ob A oder B) selbstverständlich die Pflicht hat, allen übrigen VT (egal ob "stärker" oder "schwächer") auf Punkt und Komma ihre Rechte zu gewähren und allein denen zu überlassen, wie sie diese wahrnehmen und ausgestalten - mithin sollt's doch kein Problem sein, dem ebenso seine Rechte zu gewähren Von der zwar verbreiteten, aber dennoch blödsinnigen Annahme mal ganz abgesehen, Fußgänger seien schwächere Verkehrsteilnehmer als Radfahrer. Das ist eine völlig naive Annahme, die sich rein an Fahrzeugmassen und Geschwindigkeiten orientiert und sich nur dadurch hält, dass sie von der großen Mehrheit fleißig nachgeplappert wird - ähnlich wie die Mär von "Aussage gegen Aussage" und anderes. Die Frage der Stärke oder Schwäche bemisst sich allein an der Möglichkeit, sich im SV zu verletzen bzw. eben davor zu schützen. Da fühle wohl nicht nur ich mich als Fußgänger wesentlich stärker, nämlich stärker geschützt, denn als Radfahrer. Ich kann innerhalb kürzester Zeit meine Position um mehrere Meter in beliebige Richtungen ändern, je nachdem sogar Hindernisse überspringen und innerhalb von 0,5 m zum Stillstand kommen. Ich kann äußere Impulse bis zu einem gewissen Grad durch Ausfallschritte ausgleichen, bei denen ein Radfahrer längst den Abflug macht. Kein anderer VT ist so manövrierfähig. Meine Fallhöhe ist auf meine Körpergröße begrenzt und ein Fall wird kaum durch zusätzliche horizontale Energie verschlimmert. Als Radfahrer bin ich permanent in einem labilen Gleichgewicht. Die kleinste Störung dessen und ich falle aus größerer Höhe mit zig km/h Horizontalgeschwindigkeit und guten Chancen, mich zusätzlich an meinem Verkehrsmittel zu verletzen. Meine Möglichkeiten zur Richtungsänderung sind sehr begrenzt, im Vergleich mit Fußgängern gar öltankerartig. -------------------- "... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht." F. Urlaub |
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24.01.2012, 13:23
Beitrag
#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
... sollt's doch kein Problem sein, dem ebenso seine Rechte zu gewähren Ist es ja auch nicht Ebensowenig aber, dessen Rechte und deren Grenzen ebenso penibel und restriktiv zu prüfen wie das umgekehrt regelmäßig geschieht - etwa wenn da jemand glaubt, unbeschwert und sicher aus dem Bus aussteigen zu können, weil er mal irgendwo gelesen hat, dabei hätten Fahrzeugführer auf ihn Rücksicht zu nehmen... Zitat Von der zwar verbreiteten, aber dennoch blödsinnigen Annahme mal ganz abgesehen, Fußgänger seien schwächere Verkehrsteilnehmer als Radfahrer. Sind sie - jedenfalls im Zweifelsfall: Zitat Ich kann innerhalb kürzester Zeit meine Position um mehrere Meter in beliebige Richtungen ändern, je nachdem sogar Hindernisse überspringen und innerhalb von 0,5 m zum Stillstand kommen. Ich kann äußere Impulse bis zu einem gewissen Grad durch Ausfallschritte ausgleichen, bei denen ein Radfahrer längst den Abflug macht. Zitat Kein anderer VT ist so manövrierfähig. ... wie ein fitter Fußgänger - was keineswegs Voraussetzung ist, als solcher am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen Im Gegenteil: Die können (und dürfen!) auf alle möglichen Weisen in ihrer Wahrnehmungs- und Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sein - auch ohne daß man ihnen dies beim Näherkommen ansehen müßte Solche Fitness wie die deinige ist denen also schlicht nicht abzuverlangen, ihre jeweilige Konstitution in vollem Umfang einzusetzen ebensowenig - schon gar nicht gemessen an all dem, was Radfahrer regelmäßig zurückweisen; gar nicht zu unrecht: Es ist zweifelsfrei Aufgabe des Überholwilligen, zuzusehen, wie er am langsameren Mit-VT vorbeikommt - streiten kann man nun, ob und inwieweit dieser zur Mitwirkung verpflichtet ist |
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24.01.2012, 14:04
Beitrag
#22
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Ebensowenig aber, dessen Rechte und deren Grenzen ebenso penibel und restriktiv zu prüfen wie das umgekehrt regelmäßig geschieht - etwa wenn da jemand glaubt, unbeschwert und sicher aus dem Bus aussteigen zu können, weil er mal irgendwo gelesen hat, dabei hätten Fahrzeugführer auf ihn Rücksicht zu nehmen... "Umgekehrt regelmäßig"? Mal abgesehen von der Frage, welchen Sinn der Begriff "umgekehrt" hier haben soll, gehst Du also davon aus, dass es bei Radfahrern der Normalfall ist ("regelmäßig"), auf Fußgänger keine Rücksicht zu nehmen? Interessante Pauschalisierung. Zitat ... wie ein fitter Fußgänger - was keineswegs Voraussetzung ist, als solcher am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen Es geht um die Frage, ob FG allgemein schwächer sind als RF. Um das zu beantworten ist es nicht sinnvoll, einen gebrechlichen FG einem fitten RF gegenüber zu stellen, genau so wenig wie umgekehrt. Eine sinnvolle Antwort erhält man nur, wenn man dasselbe Individuum in beiden Situationen betrachtet. Wem das Gehen im SV schwer fällt, der ist als RF regelmäßig noch schlechter dran, also schwächer.Im Gegenteil: Die können (und dürfen!) auf alle möglichen Weisen in ihrer Wahrnehmungs- und Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sein - auch ohne daß man ihnen dies beim Näherkommen ansehen müßte Zitat ... gemessen an all dem, was Radfahrer regelmäßig zurückweisen; ... Was genau weisen Radfahrer denn "regelmäßig", also alle bis auf wenige Ausnahmen, zurück? Mit der Einstellung, die Du hier der Allgemeinheit der RF unterstellst, kann ich mich jedenfalls nicht identifizieren, da ich mich als RF gegenüber FG grundsätzlich so verhalte, wie ich als FG von RF behandelt werden möchte und umgekehrt. Auch ganz allgemein bin ich davon überzeugt, dass es nicht mit der Wahl der Verkehrsart zu tun hat, ob sich jemand sozialverträglich verhält. Das hängt von komplett anderen Faktoren ab. Es gibt brauchbare Menschen und Idioten und alle bleiben das, was sie sind, egal ob sie Auto oder Rad fahren oder zu Fuß gehen. -------------------- "... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht." F. Urlaub |
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24.01.2012, 14:40
Beitrag
#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
gehst Du also davon aus, dass es bei Radfahrern der Normalfall ist ("regelmäßig")... Was an Örtlichkeiten und in Situationen, wo Radfahrern besondere Rücksicht auf Fußgänger über §1 hinaus explizit vorgeschrieben ist, der regelmäßige Normalfall ist, kannst Du schlicht abzählen - im hiesigen Archiv ebenso wie draußen auf der Straße: Daß diese sich darob sorglos und ungefährdet in "ihrem" geschützten Bereich bewegen könnten, ist hier wie dort die große Ausnahme Zitat Wem das Gehen im SV schwer fällt, der ist als RF regelmäßig noch schlechter dran, also schwächer. ... und wird dann gerne von seinen fitteren Mitradlern als Torkelradler belächelt bis abqualifiziert Sopaß beiseite: Wer sich schon zu Fuß schwertut, dürfte meist kaum geeignet sein, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen - Radfahrer sind Fahrzeugführer, mithin an diesem Anspruch zu messen: Natürlich sind an solche höhere Ansprüche zu stellen als an Fußgänger Zitat Zitat ... gemessen an all dem, was Radfahrer regelmäßig zurückweisen; ... Was genau weisen Radfahrer denn "regelmäßig", also alle bis auf wenige Ausnahmen, zurück?
Was alles in allem fürn nicht ganz so fitten Fußgänger ein mindestens ebenso komplexer Vorgang ist wie für einen Fahrbahnradler: Was immer dagegenspricht, daß ein Radfahrer auf der Fahrbahn beizeiten auf die Seite rückt, um einem überholwilligen Autler Platz zu machen ohne den auszubremsen, spricht natürlich auch dagegen, daß ein Fußgänger mit Anspruch auf besondere Rücksicht für einen überholwilligen Radler derart rechtzeitig Platz macht - außer des Fahrbahnradlers einzuhaltenden Abstand zu parkenden Autos selbstverständlich Zitat Auch ganz allgemein bin ich davon überzeugt, dass es nicht mit der Wahl der Verkehrsart zu tun hat, ob sich jemand sozialverträglich verhält. Das hängt von komplett anderen Faktoren ab. Es gibt brauchbare Menschen und Idioten und alle bleiben das, was sie sind, egal ob sie Auto oder Rad fahren oder zu Fuß gehen. |
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24.01.2012, 14:57
Beitrag
#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6269 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
Was alles in allem fürn nicht ganz so fitten Fußgänger ein mindestens ebenso komplexer Vorgang ist wie für einen Fahrbahnradler: Was immer dagegenspricht, daß ein Radfahrer auf der Fahrbahn beizeiten auf die Seite rückt, um einem überholwilligen Autler Platz zu machen ohne den auszubremsen, spricht natürlich auch dagegen, daß ein Fußgänger mit Anspruch auf besondere Rücksicht für einen überholwilligen Radler derart rechtzeitig Platz macht - außer des Fahrbahnradlers einzuhaltenden Abstand zu parkenden Autos selbstverständlich Dafür gibts doch Klingel und Hupe (die man auch höflich kurz anschlagen kann). Allerdings nur dann sinnvoll, wenn genug Platz zum Ausweichen ist - auf 1.5-2m breiten außerörtliche Radwegen fahre ich gerne mittig, wer überholen will muss halt kurz klingeln |
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24.01.2012, 16:26
Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3436 Beigetreten: 04.06.2004 Wohnort: CCAA Mitglieds-Nr.: 3623 |
Was an Örtlichkeiten und in Situationen, wo Radfahrern besondere Rücksicht auf Fußgänger über §1 hinaus explizit vorgeschrieben ist, der regelmäßige Normalfall ist, kannst Du schlicht abzählen - im hiesigen Archiv ebenso wie draußen auf der Straße: Daß diese sich darob sorglos und ungefährdet in "ihrem" geschützten Bereich bewegen könnten, ist hier wie dort die große Ausnahme Von der Mehrheit der hiesigen (Auch-)Radfahrer - mich eingeschlossen - ist mir nicht bekannt, dass diese die Rücksichtnahme auf FG - vorgeschrieben oder nicht - grundsätzlich verweigern. Als SVT habe ich Konflikte mit RF wie auch mit FG (ich jeweils in der anderen Position) immer nur dann, wenn diese unstreitig zu meinem Nachteil gegen Regeln verstoßen. Und dieser Fall ist sehr wohl in beiden Fällen die Ausnahme.Zitat Sopaß beiseite: Wer sich schon zu Fuß schwertut, dürfte meist kaum geeignet sein, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen - Radfahrer sind Fahrzeugführer, mithin an diesem Anspruch zu messen: Natürlich sind an solche höhere Ansprüche zu stellen als an Fußgänger Es ging nicht darum, an wen man welche Ansprüche stellen kann, sondern wer der schwächere VT ist. Du bemerkst zutreffend, dass eingeschränkte FG als RF meist noch schwächer wären. q.e.d.Zitat Zitat Was genau weisen Radfahrer denn "regelmäßig", also alle bis auf wenige Ausnahmen, zurück?
-------------------- "... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht." F. Urlaub |
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24.01.2012, 16:40
Beitrag
#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6269 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
Wer tatsächlich noch den Platz hat, auf die Seite zu rücken, um (regelkonformes!) Überholen zu ermöglichen, der hat entweder schon vorher etwas falsch gemacht oder geht durch das Platzmachen ein unzumutbares Risiko ein. Am äußersten Rand fahren/laufen (Weg, enge Straße) ist nicht unbedingt unzumutbar riskant, aber weil es unbequem ist macht man es halt nur wenn es nötig ist |
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24.01.2012, 17:07
Beitrag
#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Von der Mehrheit der hiesigen (Auch-)Radfahrer - mich eingeschlossen - ist mir nicht bekannt, dass diese die Rücksichtnahme auf FG - vorgeschrieben oder nicht - grundsätzlich verweigern. Komplett verweigern gewiß nicht - allerdings ist doch stets überdeutlich das Bestreben erkennbar, die auf ein Minimum zu reduzieren; nachzulesen in etlichen Diskussionen um Mischwege oder auch ÖPNV-Haltestellen: Daß dort Radler ohne wenn und aber zugunsten der Fußgänger zurückzustecken hätten, hab' ich dort kaum jemals gelesen, eher schon ausführliche Abhandlungen über die (engen!) Grenzen dieser besonderen Rücksicht. Zitat Du bemerkst zutreffend, dass eingeschränkte FG als RF meist noch schwächer wären. q.e.d. Keineswegs - wohl aber, daß die aufgrund ebendieser Einschränkung in aller Regel zum Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr nicht geeignet sind - sich aber dort selbstverständlich zu Fuß tummeln dürfen und somit der Maßstab für "den Fußgänger an sich" sind Zitat ... alles Punkte, die nicht radspezifisch sind. Eben! Wir zwei beiden sind uns also schon mal einig, daß alles, was Radfahrer einhellig für sich beanspruchen und/oder von anderen einfordern, auch anläßlich vertauschter Rollen uneingeschränkt zu gelten hat - schön! Gespannt bin ich freilich, wer sich uns anschließt - und ob überhaupt jemand... EDIT @helmet: Daß das im Zweifel unzumutbar riskant ist, wissen wir aus ungezählten Debatten um das Überholen von Radfahrern auf der Fahrbahn; ebenso, daß allein der zu Überholende entscheidet, ob, wann und wo er das Risiko eingeht - und der Überholwillige diese Entscheidung hinzunehmen und sich in Geduld zu fassen hat |
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24.01.2012, 17:09
Beitrag
#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3436 Beigetreten: 04.06.2004 Wohnort: CCAA Mitglieds-Nr.: 3623 |
Am äußersten Rand fahren/laufen (Weg, enge Straße) ist nicht unbedingt unzumutbar riskant, aber weil es unbequem ist macht man es halt nur wenn es nötig ist Als FG auf Mischwegen ist es für mich doch überall gleich bequem. Die Gefahren für RF am äußersten Rand sind ja hinlänglich bekannt und keineswegs zumutbar. -------------------- "... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
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24.01.2012, 17:26
Beitrag
#29
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Als FG auf Mischwegen ist es für mich doch überall gleich bequem. Keineswegs - achte mal darauf: Auch auf Mischwegen sammelt sich aller möglicher Dreck am Rand und die Qualität des Belags läßt nach Wie auch auf der Fahrbahn entscheidet also allein der zu Überholende, ob, wann und wo ihm hinreichend zumutbar ist, sich an diesen Rand zu begeben, dort verstärkt auf Dreck und Unebenheiten achten und darob gar noch seine Gangart abweichend von der gewünschten dem anpassen zu müssen - und ebenfalls hier wie dort hat der Überholwillige dessen Entscheidung schlicht hinzunehmen, sich in Geduld zu fassen und eventuell aufsteigenden Unmut für sich zu behalten |
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24.01.2012, 17:30
Beitrag
#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2841 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 |
Gespannt bin ich freilich, wer sich uns anschließt - und ob überhaupt jemand... Ich hätte bis jetzt nicht gedacht, mich da anzuschliessen, weil das einfach Selbstverständlichkeiten sind! Gespannt bin ich freilich, wer eine gegenteilige Meinung vertritt - und ob überhaupt jemand... |
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24.01.2012, 17:34
Beitrag
#31
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3436 Beigetreten: 04.06.2004 Wohnort: CCAA Mitglieds-Nr.: 3623 |
Daß dort Radler ohne wenn und aber zugunsten der Fußgänger zurückzustecken hätten, hab' ich dort kaum jemals gelesen, ... Warum auch? Dinge, die klar geregelt und unstreitig sind, muss man doch nicht explizit erwähnen.Zitat ... eher schon ausführliche Abhandlungen über die (engen!) Grenzen dieser besonderen Rücksicht. Von der Allgemeinheit und nicht nur einzelner hiesiger Radfahrer? Wo?Zitat Keineswegs - wohl aber, daß die aufgrund ebendieser Einschränkung in aller Regel zum Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr nicht geeignet sind - sich aber dort selbstverständlich zu Fuß tummeln dürfen und somit der Maßstab für "den Fußgänger an sich" sind Wenn es um die Frage geht, welcher VT schwächer als ein anderer ist, kann man das seriös nur klären, indem man mit vergleichbaren Individuen arbeitet, nicht indem man die Äpfel unter den RF mit den Birnen unter den FG vergleicht. FG die gar nicht zum Fz-Führer taugen, können auch nicht der Maßstab sein für eine Gesamtheit der FG, deren allermeiste Mitglieder sehr wohl in der Lage sind, z.B. das Längsgehen auf einem reinen Radweg zu vermeiden. Zumal diese eingeschränkten FG wohl meist zu Gruppen gehören dürften, denen eine besondere Rücksicht nicht (allein) wegen ihrer Verkehrsart, sondern wegen ihrer Eigenschaft als Behinderte, Senioren oder Kinder zusteht. Zitat Wir zwei beiden sind uns also schon mal einig, daß alles, was Radfahrer einhellig für sich beanspruchen und/oder von anderen einfordern, auch anläßlich vertauschter Rollen uneingeschränkt zu gelten hat - schön! Nein, wir sind uns einig, dass alles, was Verkehrsteilnehmer einhellig für sich beanspruchen und/oder von anderen einfordern, auch anläßlich vertauschter Rollen uneingeschränkt zu gelten hatZitat ... ebenso, daß allein der zu Überholende entscheidet, ob, wann und wo er das Risiko eingeht - und der Überholwillige diese Entscheidung hinzunehmen und sich in Geduld zu fassen hat Sofern der zu Überholende (jedweder Fortbewegungsart) dabei ein Risiko eingeht, ist das ja auch legitim so.
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24.01.2012, 17:39
Beitrag
#32
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... weil das einfach Selbstverständlichkeiten sind! Daß das keine sind, wird deutlich, wenn Du einfach mal den Ursprungsthread von diesem hier und bspw (!) den mittlerweile berühmt-berüchtigten Bodenseeradweg-Thread nebeneinanderlegst: Die Fragestellung ist nämlich im Grunde die gleiche - hier wie dort sucht ein VT Rat, der sich bedrängt und gefährdet fühlt... Weswegen eigentlich zu erwarten sein sollte, daß sich die Threads inhaltlich halbwegs ähneln - lies einfach selbst nach, ob dem so ist |
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24.01.2012, 18:08
Beitrag
#33
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6269 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
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24.01.2012, 18:20
Beitrag
#34
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Eben, helmet - was daraus geworden ist, kann jeder Interessierte dort ausführlich nachlesen; aus dem Gedächtnis sinngemäß so ungefähr von "erst mal lernen, sich im Verkehr sicher zu bewegen" über "wer den schnelleren keinen Platz macht, provoziert halt solch riskante Manöver" bis hin zu "sei froh, daß Du noch lebst"...
Was hier losgewesen wäre, wenn Shania von Vertretern der sie bedrängenden Spezies solche Antworten bekommen hätte, können wir uns wohl lebhaft vorstellen - obwohl's doch eigentlich keinen Grund gibt, warum für erwachsene Fahrbahnradler nicht gelten sollte, was fürn Kleinkind auf einem Mischweg gilt: Eigentlich müßten die Kommentare und Ratschläge zwischen diesen beiden (und manch anderen) Threads frei austauschbar sein |
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24.01.2012, 18:22
Beitrag
#35
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3436 Beigetreten: 04.06.2004 Wohnort: CCAA Mitglieds-Nr.: 3623 |
In dem Bodenseethread lese ich z.B. von dem für seine Fahrradaffinität und äußerlich offensive Fahrweise bekannten diomega:
Zitat Hallo?! Es geht hier um einen gemeinsamen Geh-/Radweg. Da dürfen 6-monatige Babies im Slalom krabbeln und Ameisen in aller Ruhe untersuchen, soviel und so lange ihnen danach zumute ist. Abgesehen davon gilt §3(2a)* immer und überall und damit auch für Weicheier, die gleichzeitig schnell und trotzdem nicht auf der Fahrbahn fahren wollen. Der für ähnliche Vorlieben bekannte klausimausi stimmt ihm vollumfänglich zu. Nun? -------------------- "... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
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24.01.2012, 18:29
Beitrag
#36
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Eine von sagenhaften zwei Gegenmeinungen - die andere war von @klausimausi
Wollen wir die übrigen mal durchzählen - auch in den Threads über Bushaltestellen ("behördlich angeordnete Unfallschwerpunkte"!) oder Mischwege im allgemeinen, von denen immer wieder zu lesen ist, die seien halt gefährlich? |
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24.01.2012, 19:22
Beitrag
#37
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24932 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
'tschuldigungmal - ich und wahrscheinlich ein Großteil der Stammposter hier halten es nicht für sinnvoll, bei einem Thread an einer Stelle, wo ihre Meinung bereits wiedergegeben wird, noch ein "ich auch" dranzuhängen - gottseidank. Ganz abgesehen davon, daß man ohnehin überfordert wäre, jeden Thread hier zu verfolgen. Darüberhinaus läßt bei vielen Leuten bei einem langen Thread im Laufe der Zeit die Diskussionsfreudigkeit erheblich nach.
Wenn Du daraus, daß ich mich in einem Thread nicht oder nicht mehr geäußert habe, eine bestimmte Meinung von mir darüber folgern willst, bist auf dem Holzweg, und zwar gründlich. Genauso, wenn ich nicht nach einem Beitrag von klausimausi oder diomega meinen gleichlautenden Senf dazugebe. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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24.01.2012, 20:01
Beitrag
#38
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Wenn Du daraus, daß ich mich in einem Thread nicht oder nicht mehr geäußert habe, eine bestimmte Meinung von mir darüber folgern willst, bist auf dem Holzweg, und zwar gründlich. Richtig, mir - und auch keineswegs beabsichtigt Zu denken gibt's freilich immer wieder mal in der Summe; soll's ja auch zuweilen gerne: Im Zuge der Anti-RWBP-Überzeugungsarbeit ist immer wieder mal zu lesen, es solle dem geneigten Gibt es - aber halt auch, wenn sich in anderen Fragen (etwa bzgl. des Umfangs und der Grenzen der "besonderen Rücksicht") derart breite Mehrheiten abzeichnen |
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24.01.2012, 20:36
Beitrag
#39
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24932 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Richtig, mir - und auch keineswegs beabsichtigt Warum stellst Du es dann so dar, als ob es so wäre, wenn Du es gar nicht beabsichtigst? Was das Thema Radwegbenutzungspflicht angeht: Ich bin nicht dazu bereit, Deine Themensprünge mitzumachen. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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24.01.2012, 20:57
Beitrag
#40
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Warum stellst Du es dann so dar, als ob es so wäre, wenn Du es gar nicht beabsichtigst? Tu' ich nicht - aber Du selbst hast vorhin dier gar nicht unberechtigte Frage aufgeworfen, wie solche Diskussionen wohl beim unbefangenen Publikum ankommen mögen und welche Folgen das für Auswirkungen auf berechtigte Anliegen von Radlern haben kann; eben: Wie kommt der Eindruck wohl an, "die Radler" seien sich so gut wie einig, Fußgänger dürften selbst in vermeintlich (!) geschützten Bereichen ruhig erschrecken und sich gefährdet fühlen - die sollten halt selber auf sich aufpassen und den Radlern nicht im Weg 'rumstolpern...? Zitat Was das Thema Radwegbenutzungspflicht angeht: Ich bin nicht dazu bereit, Deine Themensprünge mitzumachen. Daß wir wenigstens diesbezüglich einer Meinung sind, hast Du aber über die Jahre schon mitbekommen...? Die sollte hier nur als Beispiel dienen, daß es alles andere als abwegig und hier und da gar gewünscht ist, aus einer breiten Mehrheit Schlüsse zu ziehen - sonst nix |
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| Gast_münsterland-radler_* |
24.01.2012, 21:10
Beitrag
#41
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Guests |
wenn da jemand glaubt, unbeschwert und sicher aus dem Bus aussteigen zu können, weil er mal irgendwo gelesen hat, dabei hätten Fahrzeugführer auf ihn Rücksicht zu nehmen... Genau das haben Fahrzeugführer nach §20(2) aber: Zitat (2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten. Demnach haben Fahrgäste an Haltestellen Vorrang vor Radfahrern auf einem dortigen Radweg. (Folglich müssen sie anhalten, denn der Abstand kann nicht gewährleistet werden, weil der Fußweg von Fahrzeugführern nicht benutzt werden darf.) Hier der Film, den ich damals nicht gefunden habe. (Die betreffende Stelle ist bei ca. 3/4). Sopaß beiseite: Wer sich schon zu Fuß schwertut, dürfte meist kaum geeignet sein, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen Auch Gehbehinderte (also Menschen, die nur mit Hilfen wie z. B. Krücken zu Fuß gehen können) dürfen Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen. (Allerdings werden das sehr selten Fahrräder sein.) |
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24.01.2012, 21:29
Beitrag
#42
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
wenn da jemand glaubt, unbeschwert und sicher aus dem Bus aussteigen zu können, weil er mal irgendwo gelesen hat, dabei hätten Fahrzeugführer auf ihn Rücksicht zu nehmen... Genau das haben Fahrzeugführer nach §20(2) aber:...Das hat auch noch niemand bestritten, wohl aber werden auch hier die Grenzen der besonderen Rücksicht gerne mal recht eng definiert - beginnend damit, eindeutig sei überhaupt nur, daß man aussteigende Fahrgäste nicht am ersten Schritt hindern dürfe - über (sinngemäß) "großzügig geschätzte 1,5m seien Platz genug" bis hin zur weitgehenden Einigkeit, daß wenn die Fahrgäste auf eine egal wie schmale Aufstellfläche aussteigen und zum Erreichen des eigentlichen Gehwegs einen Radweg überqueren müssen, der kraft §20(2) geschützte Bereich diesen nicht mehr umfaßt und die nun Nicht-mehr-Fahrgäste beim Überqueren desselben zweifelsfrei nachrangig sind... Zitat Auch Gehbehinderte (also Menschen, die nur mit Hilfen wie z. B. Krücken zu Fuß gehen können) dürfen Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen. (Allerdings werden das sehr selten Fahrräder sein.) In der Tat... Die sind, zu Fuß unterwegs, immerhin als Behinderte und damit nach §3(2a) besonders zu schützende Mit-VT erkennbar - wie immer man den dann auslegen mag; und natürlich entbindet eine Behinderung Fahrzeugführer nicht von ihren Pflichten: Dein Ding wär's zu recht auch nicht, infolge wg. Unbeweglichkeit unterlassenen Schulterblicks oder schlichter Sehschwäche übersehen zu werden - richtig? |
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24.01.2012, 21:33
Beitrag
#43
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24932 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Warum stellst Du es dann so dar, als ob es so wäre, wenn Du es gar nicht beabsichtigst? Tu' ich nicht - aber Du selbst hast vorhin dier gar nicht unberechtigte Frage aufgeworfen, wie solche Diskussionen wohl beim unbefangenen Publikum ankommen mögen und welche Folgen das für Auswirkungen auf berechtigte Anliegen von Radlern haben kann; Also teilst Du diese Meinung nicht, Du fürchtest nur, daß die Radfahrer in ein ungünstiges Licht geraten? Übrigens hier mal ein Link zu der Bodenseeradweggeschichte. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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24.01.2012, 22:11
Beitrag
#44
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Du fürchtest nur, daß die Radfahrer in ein ungünstiges Licht geraten? Fürchte ich Versuch' dich doch mal in die Lage eines unbefangenen Lesers zu versetzen, der hierhergeraten ist, weil er sich nach einem einschlägigen Vorfall fragt, was so Radler wie der, der ihn da fast oder gar tatsächlich über den Haufen gefahren hat, sich bei derart wilden Aktionen wohl denken mögen: Der liest nun voller Interesse Threads wie den vom Bodensee oder auch "Fahrgast trifft Fahrrad" (oder war's umgekehrt...? |
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24.01.2012, 22:39
Beitrag
#45
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24932 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Es ist nur manchmal wirklich schwer, aus Deinen Aussagen herauszulesen, welche Position Du nun eigentlich einnimmst
Es ist doch gut, zu wissen, daß wir in Dir einen wahren Freund des Radfahrens haben, der sich nur Gedanken macht, was so manche Äußerung für Außenwirkung hat.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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| Gast_münsterland-radler_* |
24.01.2012, 23:07
Beitrag
#46
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Guests |
Zitat Auch Gehbehinderte (also Menschen, die nur mit Hilfen wie z. B. Krücken zu Fuß gehen können) dürfen Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen. (Allerdings werden das sehr selten Fahrräder sein.) In der Tat... Die sind, zu Fuß unterwegs, immerhin als Behinderte und damit nach §3(2a) besonders zu schützende Mit-VT erkennbar - wie immer man den dann auslegen mag; und natürlich entbindet eine Behinderung Fahrzeugführer nicht von ihren Pflichten: Dein Ding wär's zu recht auch nicht, infolge wg. Unbeweglichkeit unterlassenen Schulterblicks oder schlichter Sehschwäche übersehen zu werden - richtig? Ja, richtig. Das geschieht durch entsprechende Einrichtungen am Fahrzeug. Bei demjenigen, wo ich mitfuhr, war z. B. ein Handhebel zum Gasgeben angebracht (und wohl ähnliche oder derselbe für Bremse), weil es mit den Füßen nicht ging. Wenn der Schulterblick nicht möglich sein sollte, könnte ich mir da z. B. zusätzliche Spiegel vorstellen. Rückspiegel am Fahrrad habe ich auch bei Älteren schon öfters gesehen. |
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24.01.2012, 23:13
Beitrag
#47
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Es ist nur manchmal wirklich schwer, aus Deinen Aussagen herauszulesen, welche Position Du nun eigentlich einnimmst Ihr macht's uns armen Gelegenheits-Torkel- oder auch Gar-nicht-Radlern aber auch nicht leicht So selten ist's nämlich nicht, daß Radler völlig widersprüchliche Positionen beziehen - je nachdem, wie's gerade paßt und sich gegen den nichtradfahrenden Rest der Welt verwenden läßt - egal ob motorisiert, fußläufig oder verbeamtet. Völlig faszinierend find' ich ja immer, wenn die überzeugtesten Anhänger des Fahrbahnradelns ("Radfahrer sind Fahrzeugführer und gehören auf die Fahrbahn!") wie die Löwin ums Junge drum kämpfen, alle möglichen Flächen abseits der Fahrbahn mindestens mit- wenn nicht gar exklusiv nutzen zu dürfen - was im Zweifel immer zu Lasten der Fußgänger geht |
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25.01.2012, 06:45
Beitrag
#48
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2079 Beigetreten: 25.03.2005 Wohnort: Hamburg/Ost Mitglieds-Nr.: 8972 |
Gibts "die Radfahrer" überhaupt? Einige nutzen das Rad wie als wenn sie zu Fuß unterwegs sind. Andere fahren (fast) nur auf der Fahrbahn, andere fahren wie es ihnen passt.
Die Misere kann man dem Erfinder der Radwege in die Schuhe schieben, die die Unübersichtlichkeit erst möglich gemacht hat. Davor hatte der Radverkehr seinen Platz auf der Fahrbahn. Egal, wo man als Radfahrer fährt, ob Trottoir oder Fahrbahn, es ist wird immer irgendwer wird von dem Mobilen Volk gestört durch die Anwesenheit des Radverkehrs. Besonders auf Wegen, dem der Radverkehr und Fußverkehr gemeinsam gewidmet ist. Klingeln ist ja eigentlich verboten. So dürfte der Radfahrer auf gemeinsamen Benutzungspflichtigen Rad/Fußweg hinter dem/der sich breit machenden Fußgänger hinterherschleichen. -------------------- |
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25.01.2012, 07:59
Beitrag
#49
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24932 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Zitat Völlig faszinierend find' ich ja immer, wenn die überzeugtesten Anhänger des Fahrbahnradelns ("Radfahrer sind Fahrzeugführer und gehören auf die Fahrbahn!") wie die Löwin ums Junge drum kämpfen, alle möglichen Flächen abseits der Fahrbahn mindestens mit- wenn nicht gar exklusiv nutzen zu dürfen - was im Zweifel immer zu Lasten der Fußgänger geht Ich glaube, Du verwechselst da eine rechtliche Betrachtung, ob eine bestimmte Fläche mitbenutzt werden darf, mit einem "Kampf wie die Löwin ums Junge". Nicht jeder Radfahrer, der begründet, warum eine bestimmte Fläche seiner Meinung nach ein Radweg ist, möchte diesen deshalb benutzen. Wir diskutieren hier ganz regelmäßig - und nicht nur Radfahrer - über rechtliche Sachverhalte, ohne daß man am Ergebnis ein praktisches Interesse hätte. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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25.01.2012, 09:29
Beitrag
#50
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
So dürfte der Radfahrer auf gemeinsamen Benutzungspflichtigen Rad/Fußweg hinter dem/der sich breit machenden Fußgänger hinterherschleichen. Ja sicher - genau wie ein Autofahrer hinter dem sich breitmachenden Radfahrer zu bleiben hat, den er nicht legal überholen kann; was denn sonst...? ... , ohne daß man am Ergebnis ein praktisches Interesse hätte. Eben das bezweifle ich: Die alltägliche Praxis auf vermeintlichen Gehwegen oder in ebenso vermeintlich geschützten Bereichen wie etwa an Bushaltestellen ist oft genug deckungsgleich mit dem, was von engagierten Radlern hier zum Thema zu lesen ist - oft genug könnt' man meinen, da seien diese selbst oder deren gelehrige Schüler unterwegs Und paßt natürlich perfekt zu den immer wieder zu lesenden Klagen über selbst winzigste Einschränkungen der gewünschten Gang- bzw. Radelart: "Wenn ich auch nur ganz kurz zu treten aufhören muß. hat der mich behindert... Natürlich stellt sich auch hier die Frage nach der Außenwirkung: Unser unbedarfter Neuling hat nicht den geringsten Anhaltspunkt, er läse da nur bloße Theorien ohne den geringsten praktischen Bezug - schon gar nicht, wenn er sich aus aktuellem Anlaß auf die Threads zum Thema beschränkt und die zur RWBP mangels Interesse schlicht ignoriert: Der liest schlicht, daß die hier engagierten Radler praktisch geschlossen (es ist Glücksache, ob der überhaupt auf eine der wenigen Ausnahmen stößt!) genau das vertreten und gar gutheißen, was ihm da widerfahren ist oder gar öfter bis regelmäßig widerfährt |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 08.11.2025 - 05:54 |