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> Kraftstoffcontainer/ Beförderungspapiere
meisterLars
Beitrag 19.01.2012, 11:20
Beitrag #1


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Aloha!

Bei uns in der Firma steht der Kauf eines Kraftstoffcontainers/mobile Tankanlage für Diesel mit unter 1000l Volumen an. tongue.gif

Der Hersteller gibt zum Thema Beförderungspapiere folgendes an:

Zitat
Das Beförderungspapier gem. GGVSE Abschnitt 5.4.1 ist im Grunde ein Lieferschein. Allerdings sind für das Beförderungspapier einige Pflichtangaben in bestimmter Reihenfolge vorgeschrieben.

Hier ein Beispiel für Diesel-Anlagen (in dieser Reihenfolge):

* UN-Nummer: UN 1202
* offizielle Benennung: Dieselkraftstoff
* Nummern der Gefahrzettel: 3
* Verpackungsgruppe: VG III
* Anzahl, Beschreibung Versandstück: 1 Stück IBC
* Transportmenge (gesamt): 950 Liter
* Name, Anschrift des Absenders: "XXX"
* Name, Anschrift des Empfängers: "YYY"
* Absendererklärung:
"Beförderung ohne Überschreitung der in Unterabschnitt
1.1.3.6 festgesetzten Freigrenzen"


Ich hab mir dieses Beförderungspapier mal angeschaut und frage mich, ob da nicht eine Art Blanko-Papier reicht think.gif

Der Container wird zu 90% in unserer Firmenhalle als stationärer Tank genutzt und soll nur bei Bedarf, wenn wir mal größere Maschinen im Einsatz haben, als Baustellentankstelle verwendet werden.
Daher weiß ich im Fall der Fälle nie genau, wieviel Diesel sich im Container befindet. Desweiteren gibts ja in dem Sinne keinen Absender und Empfänger. Ist ja alles zum Eigenbedarf.

Daher meine Frage, hierbei vorzugehen ist. Schließlich gibt es genügend Bauunternehmen, die tagein tagaus nen Dieseltank mit zur Baustelle nehmen. Und ich glaube kaum, dass diese sich jeden Tag ein neues Beförderungspapier ausdrucken... blink.gif
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GG-FREAK
Beitrag 19.01.2012, 16:33
Beitrag #2


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Achtung! Aufpassen!

Du selbst schreibst von einem Tankcontainer und in deinem Link wird auch von einem Tankcontainer gesprochen. Sollte es sich wirklich um einen Container handeln, hat das hinsichtlich der sogenannten "1000-Punkteregelung" weitreichende Folgen. Wenn es sich bei der mobilen Tankstelle um einen Tankcontainer handelt, kannst du die "1000-Punkteregelung" nicht in Anspruch nehmen. Dann müssen selbst, wenn er leer und ungereinigt ist alle Gefahrgutvorschriften wie z.B. ADR-Schein, Warntafel und Ausrüstung beachtet werden. Du musst beim Kauf einer mobilen Tankstelle darauf achten, dass es sich zulassungsrechtlich um einen IBC handelt. Das solltest du zunächst mal klären.


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meisterLars
Beitrag 19.01.2012, 16:52
Beitrag #3


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Der Hersteller schreibt in seinen Ausführungen, dass es sich um IBCs handelt
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GG-FREAK
Beitrag 23.01.2012, 22:49
Beitrag #4


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Hm, think.gif Ich habe mir das Produktblatt nochmal angesehen und kann nirgendwo entdecken, dass es sich um einen IBC handelt. Im Gegenteil. Als Zulassungsnummer wird dort D/BAM/0249/31A angegeben. Und das ist eine Containerzulassung. Ich kann mich ja auch irren und habe vielleicht nicht an der richtigen Stelle gelesen whistling.gif


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udobur
Beitrag 24.01.2012, 06:44
Beitrag #5


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think.gif
Unter der genannten Nummer bekomme ich auf der Homepage der BAM einen Zulassungsschein für IBC, vom 08.12.2010 -> klick

Damit passt es wieder.


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Beste Grüße
Udo
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"Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..."
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meisterLars
Beitrag 28.01.2012, 08:52
Beitrag #6


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Fühlt sich denn irgendwer hier in der Lage, auf die eigentliche Frage zu antworten??? think.gif
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udobur
Beitrag 28.01.2012, 11:48
Beitrag #7


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Tschuldigung ... blushing.gif

Die Lösung für dein Problem könnte Ausnahme 18 GGAV sein (Befreiung vom Beförderungspapier)

Die Voraussetzungen für die Nutzung dieser Ausnahme:
  1. - Keine Übergabe für die Beförderung an Dritte
  2. - die höchstzulässige Gesamtmenge nach ADR 1.1.3.6 wird nicht überschritten (1000-Punkte!)
  3. - keine andere GGAV-Ausnahme oder multilaterale Vereinbarung wird genutzt
  4. - für die Beförderungskategorie 4 gelten die gleichen (Mengen-)Bedingungen wie für die Beförderungskategorie 3


Nr. 1 dürfte zutreffen (oder?)
Nr. 2 müsstet ihr bedingungslos sicherstellen
Nr. 3 dürfte auch zutreffen (oder?)
Nr. 4 müsstet ihr auch bedingungslos sicherstellen


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Beste Grüße
Udo
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