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> MPU demnächst ab 1,1‰?, Don Milton DeVol vom Verband der Technischen Überwachungsvereine (VdTü
corneliusrufus
Beitrag 18.01.2012, 16:23
Beitrag #1


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Don Milton DeVol vom Verband der Technischen Überwachungsvereine (VdTüv) fordert neben anderen Experten die MPU ab 1,10‰. Ein entsprechender Antrag an das Bundesministerium für Verkehr werde vorbereitet.

Quelle: Lübecker Nachrichten vom 13.01.2012

Liebe Greet-Ings Cornelius


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ilam
Beitrag 18.01.2012, 16:28
Beitrag #2


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Zu Deutsch: Ein Lobbyverband fordert, dass das von ihnen "produzierte Produkt" häufiger eingesetzt wird. think.gif

Dürfte öfter vorkommen und in 99,9% der Fälle nicht durchgehen...
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Maze07
Beitrag 18.01.2012, 16:35
Beitrag #3


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Ich bin für MPU ab 0,5...

*das ist kein Witz.


LG
Maze
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Eloquenz
Beitrag 19.01.2012, 10:16
Beitrag #4


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Mein erster Gedanke: man muss die Kirche auch mal im Dorf lassen.
Es spricht meinetwegen nichts dagegen Alkoholfahrten härter zu bestrafen, das wird in anderen Ländern ja auch so praktiziert.
Damit meine ich jetzt aber die Sanktionen des Gesetzgebers.
Was Herr Milton deVol da vorhat klingt in meinen Ohren auch nach einer subtilen Gewinnmaximierung, das empfinde ich wie @ilam.


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Ex-Kiffer. Geläutert und resozialisiert :-D. Historie -> 1996 Entzug; 1998 MPU (n.b.); 2008 : Neuerteilung
Ewig dankbar : Ottlilie,Mr.T,GSX-R,Kai R.,Klaus62,Uwe W.,Hornblower,Anton Gorodezki
Meinen größten Respekt : CorneliusRufus;Nachteule.
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mir
Beitrag 19.01.2012, 11:34
Beitrag #5


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Mit der Anzahl der Kontrollen hat er aber recht.


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jordon
Beitrag 19.01.2012, 12:02
Beitrag #6


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Ich finden den Vorschlag in Ordnung, denn ist es nicht so, das man eher die Ursachen finden und so für die Zukunft eine Strategie der Vermeidung aufstellt, als das man die Juristischen Strafen Erhöht, aber die Gründe warum es so kommen musste bleiben unbekannt.
Damit ist m.E keine Geholfen, denn dir Beweggründe machen doch den Unterschied, kann man diese abstellen, hat man die Möglichkeit nie wieder mit einer Trunkenheitfahrt auffällig zu werden.
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mir
Beitrag 19.01.2012, 12:08
Beitrag #7


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Inwiefern bezieht sich der Vorschlag eigentlich auch auf Radfahrer, für die ja dann eine MPU anstünde, obwohl noch nicht mal notwendigerweise eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde? Die absolute Fahruntüchtigkeit beginnt bei Radfahrern ja erst bei 1,6 Promille.


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Kai R.
Beitrag 19.01.2012, 12:09
Beitrag #8


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Hallo,

mir erschließt sich nicht, was das bringen soll? Fahrten über 1,1%o werden doch strafrechtlich hinreichend geahndet. Es gibt aber noch keinerlei Gründe, ein psychologisch tiefenmotiviertes Trinkverhalten anzunehmen und die Alkoholgewöhnung ist auch nicht notwendig so weit vorangeschritten, dass man auf Alkoholmissbrauch tippen kann. Für Ersttäter ist die Strafe als Denkzettel zur Stützung künftigen Trennvermögens völlig ausreichend und Wiederholungstäter gehen eh zur MPU.

Außerdem sind die Eingriffe in die Lebensgestaltung eines Kandidaten bei einer MPU-Anordnung erheblich. Da muss schon eine schwerwiegendere Beeinträchtigung der Eignung vorliegen um das zu begründen.

Fazit: Geldschneiderei.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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mir
Beitrag 19.01.2012, 12:17
Beitrag #9


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Eben - häufigere Kontrollen wären m.E. der vielversprechendere Weg, denn was jucken einen Trinker die §§, wenn er gar nicht damit rechnen muß, kontrolliert zu werden?


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jfk
Beitrag 19.01.2012, 12:23
Beitrag #10


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Zitat (mir @ 19.01.2012, 12:08) *
Die absolute Fahruntüchtigkeit beginnt bei Radfahrern ja erst bei 1,6 Promille.

Wo findest du das?


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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krautsalat
Beitrag 19.01.2012, 12:36
Beitrag #11


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Wenn man bedenkt, dass nur eine von rund 600 Alkoholfahrten entdeckt wird und viele der entdeckten Fahrten glimpflich, also ohne Unfall, verlaufen, könnte man daraus ja schließen, dass das Problem der Trunkenheitsfahrten ziemlich aufgebauscht wird. Warum also nicht den Hammer für eine MPU höher hängen und erst bei einer Wiederholungstat im Bereich über 1,6 ‰ und 4 Wiederholungen im geringen Promillebereich anordnen?

unsure.gif
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tortenboxer
Beitrag 19.01.2012, 14:00
Beitrag #12


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Oder wenn schon MPU ab 1,1 %o, dann sollte im Gegenzug die Tilgungsfrist für die eigentliche Straftat entsprechend runter gesetzt werden.
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corneliusrufus
Beitrag 19.01.2012, 14:28
Beitrag #13


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Ich habe mir für mich noch kein abschließendes Bild über den Sinn und Unsin einer MPU ab 1,10‰ gemacht.

Wenn ich die Aussagen zur MPU als Maximalforderung sehe, die nur deswegen erhoben wird, um früher eine verkehrspsychologische Beratung zu erzielen, so sehe letztere als sinnvoll an. Dann wäre die MPU-Forderung nur Feuerwerk. Frühere niederschwellige, jedoch verpflichtende Intervention ist wünschenswert. Doch warum müssen es dann Verkehrspsychologen oder MPI sein? Je früher desto eher kleiner ist durchschnittlich das Problem. Dann könnten auch andere Fachleute helfen.

Dann denke ich, dass eine Absenkung der MPU-Schwelle ggf. die Bundesländer dazu führen könnte, noch weiter die Kontrollen im laufenden Verkehr abzusenken. Sprich Personalabbau. ich denke, wenn sollte das Strafrecht so verbessert werden, dass ein Richter eine Verkehrstherapie mit anschließender Überprüfung - MPU, anordnen darf. Dafür würde er das übrige Strafmaß herabsetzen. Dürfte die Anordnung einer Verkehrstherapie nur mit Zustimmung des Betroffenen geschehen, hätte der sogar eine Wahlmöglichkeit. Längere Strafe oder sinnvolle Intervention. Da wäre in meinen Augen auch die Grenze von 1,10‰ wie bisher sinnvoll.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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ilam
Beitrag 19.01.2012, 14:38
Beitrag #14


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Zitat (krautsalat @ 19.01.2012, 12:36) *
Wenn man bedenkt, dass nur eine von rund 600 Alkoholfahrten entdeckt wird und viele der entdeckten Fahrten glimpflich, also ohne Unfall, verlaufen,

Ein Idiot im Straßenverkehr kann meistens noch ausgeglichen werden, wenn zwei von der Sorte aufeinandertreffen, dann knallt es. whistling.gif Ähnlich wie mit manchen 80-jährigen, die "seit 60 Jahren Unfallfrei" unterwegs sind und überhaupt nichts mehr mitbekommen, trotzdem aber keinen Unfall haben - aber wehe sie treffen noch einen in ähnlichem Zustand...

Zitat
könnte man daraus ja schließen, dass das Problem der Trunkenheitsfahrten ziemlich aufgebauscht wird.


Wie ist der geschätzte Anteil von Alkoholisierten am Straßenverkehr und wie ist der Anteil von Alkoholisierten bei Unfällen? Und dies möglichst noch gestaffelt nach Promillewerten...
Wenn beide Zahlen halbwegs ähnlich sind, könnte man das tatsächlich...
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Klein-Fritzchen
Beitrag 19.01.2012, 15:08
Beitrag #15


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Zitat (ilam @ 18.01.2012, 16:28) *
Zu Deutsch: Ein Lobbyverband fordert, dass das von ihnen "produzierte Produkt" häufiger eingesetzt wird. think.gif
Das wird den Lobbyverband der Alkoholkranken aber nicht gefallen. rolleyes.gif


Zitat (Kai R. @ 19.01.2012, 12:09) *
...Fahrten über 1,1%o werden doch strafrechtlich hinreichend geahndet. Es gibt aber noch keinerlei Gründe, ein psychologisch tiefenmotiviertes Trinkverhalten anzunehmen und die Alkoholgewöhnung ist auch nicht notwendig so weit vorangeschritten, dass man auf Alkoholmissbrauch tippen kann...
Oha! Ist das Deine Meinung oder ein Fakt?
In dem Artikel wird ja nun gerade das Gegenteil behauptet.


Zitat (krautsalat @ 19.01.2012, 12:36) *
Wenn man bedenkt, dass nur eine von rund 600 Alkoholfahrten entdeckt wird und viele der entdeckten Fahrten glimpflich, also ohne Unfall, verlaufen, könnte man daraus ja schließen, dass das Problem der Trunkenheitsfahrten ziemlich aufgebauscht wird....
Den Rückschluß verstehe ich nicht!
Wieso wird es harmloser, wenn viele Alkoholfahrten nicht entdeckt werden?
Woher weiß man, wie die entdeckten Fahrten ausgegangen wären, wenn sie nicht entdeckt worden wären?

Warum haben Leute, die nie alkoholisert fahren, überhaupt ein Problem mit einer solchen Regelung? Ihr müsst die MPU ja nicht zahlen.

Zitat (ilam @ 19.01.2012, 14:38) *
...Wenn beide Zahlen halbwegs ähnlich sind, könnte man das tatsächlich...
Sind sie aber nicht!

Zitat
Wie ist der geschätzte Anteil von Alkoholisierten am Straßenverkehr...
Das braucht man nicht zu schätzen, sondern das wurde mehrfach untersucht.
Es sind ca. 1,1 %.

Zitat
...und wie ist der Anteil von Alkoholisierten bei Unfällen?
10,8 %

Zitat
Und dies möglichst noch gestaffelt nach Promillewerten...
Da habe ich die Zahlen nicht im Kopf.
Bis 0,5 Promille ist der Anteil von Alkoholsierten im Straßenverkehr und Alkholisierten bei Verkehrsunfällen ungefähr gleich. Es gibt also keine strategische Risikoerhöhung.
Über 0,5 Promille wird der Anteil der Alkoholisierten bei Verkehrsunfällen dann allerdings höher als im normalen Verkehrsablauf. Mit steigendendem Promillewert erhöht sich diese Diskrepanz dann, und zwar dramatisch.

Wir wollen jetzt nicht ernsthaft in Frage stellen, dass Alkohol zu einer Risikoerhöhung führt. Das ist mehrfach wissenschaftlich belegt und gut dargestellt.

http://www.psychologie.uni-wuerzburg.de/me...iko_alkohol.pdf
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krautsalat
Beitrag 19.01.2012, 15:35
Beitrag #16


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Zitat (Klein-Fritzchen @ 19.01.2012, 15:08) *
Zitat (krautsalat @ 19.01.2012, 12:36) *
Wenn man bedenkt, dass nur eine von rund 600 Alkoholfahrten entdeckt wird und viele der entdeckten Fahrten glimpflich, also ohne Unfall, verlaufen, könnte man daraus ja schließen, dass das Problem der Trunkenheitsfahrten ziemlich aufgebauscht wird....
Den Rückschluß verstehe ich nicht!
Wieso wird es harmloser, wenn viele Alkoholfahrten nicht entdeckt werden?
Woher weiß man, wie die entdeckten Fahrten ausgegangen wären, wenn sie nicht entdeckt worden wären?

Ich gehe davon aus, dass die meisten Alkoholfahrten mit Unfall aufgedeckt werden aber vielleicht ist das zu optimistisch gedacht. Das würde bedeuten, dass Alkoholfahrten desto ungefährlicher eingeschätzt werden müssten je höher die Zahl der unentdeckten Fahrten ist. Deshalb verstehe ich nicht, warum die hohe Dunkelziffer für eine MPU schon bei 1,1 ‰ sprechen sollte.

Deshalb mein nicht ganz ernstgemeinter Einwurf. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass man Statistiken interpretieren muss und je nachdem was man bezweckt anders gelesen werden können.
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tortenboxer
Beitrag 19.01.2012, 16:41
Beitrag #17


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Cornelius

Ich könnte mir aber auch vorstellen, daß man hergeht und zwischen 1,1 %o und 1,59 %o noch ne Vorstufe zur MPU verpflichtend einbindet.

z. B. 1,3 %o ohne Unfall bzw. Ausfallerscheinungen = 3monatiges Fahrverbot + Nachweis einer verkehrspsychologische Beratung innerhalb der 3 Monate, ansonsten Entzug auf verwaltungsrechtlicher Ebene und erst wieder mittels MPU erteilbar.

z. B. 1,3 %o mit Ausfallerscheinungen oder Unfall = Straftat bzw. Handhabung wie bisher. Und wer vor Erlass des Strafbefehls bzw. bis zur Hauptverhandlung einen Nachweis über eine verkehrspsychologischen Beratung vorlegt bekommt z. B. 1/3 der Sperrfrist erlassen. Wer dies nicht vorlegt bekommt das volle Strafmaß ab, muß aber die verkehrspsychologe Beratung bis zum Ablauf der Sperre trotzdem vorlegen, ansonsten erst wieder mittels MPU erteilbar.
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ilam
Beitrag 19.01.2012, 17:27
Beitrag #18


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Zitat (tortenboxer @ 19.01.2012, 16:41) *
Ich könnte mir aber auch vorstellen, daß man hergeht und zwischen 1,1 %o und 1,59 %o noch ne Vorstufe zur MPU verpflichtend


Das fände ich sehr sinnvoll. Auf den Unterschied zwischen 1,59‰ und 1,60‰ hat der Zeitpunkt der Blutentnahme einen deutlich höheren Einfluss als die konsumierte Menge Alkohol. Und bei diesem winzigen Unterschied gibt es einen dermaßen heftigen Sprung in den Folgen, während derjenige mit 1,59‰ irgendwann "vollautomatisch" wieder fahren darf, muss der mit 1,60‰ sein Leben einschneidend ändern...
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~Radfahrer~
Beitrag 19.01.2012, 18:46
Beitrag #19


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Zitat (ilam @ 19.01.2012, 17:27) *
Und bei diesem winzigen Unterschied gibt es einen dermaßen heftigen Sprung in den Folgen, während derjenige mit 1,59‰ irgendwann "vollautomatisch" wieder fahren darf, muss der mit 1,60‰ sein Leben einschneidend ändern...

Das ist ein guter Gedankengang, finde ich. Ein halbwegs linearer Anstieg der Strafe mit der Höhe des Alkoholpegels wäre jedenfalls "gerechter" als dieser Schnitt.
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tortenboxer
Beitrag 19.01.2012, 19:23
Beitrag #20


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Zitat (~Radfahrer~ @ 19.01.2012, 18:46) *
Ein halbwegs linearer Anstieg der Strafe mit der Höhe des Alkoholpegels wäre jedenfalls "gerechter" als dieser Schnitt.


Du meinst so auf die Art:

ab 1,1 %o = 6 Monate
ab 1,2 %o = 7 Monate
ab 1,3 %o = 8 Monate
ab 1,4 %o = 9 Monate
ab 1,5 %o = 10 Monate
ab 1,6 %o = 11 Monate
ab 1,7 %o = 12 Monate
ab 1,8 %o = 13 Monate
ab 1,9 %o = 14 Monate
ab 2,0 %o = 15 Monate
ab 2,1 %o = 16 Monate
usw.

und bei Unfall noch mal 50 % Sperrfrist-Aufschlag
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~Radfahrer~
Beitrag 19.01.2012, 22:43
Beitrag #21


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Das wäre kein halbwegs linearer Anstieg, sondern ein wirklich linearer Anstieg wink.gif

So war es auch von mir nicht unbedingt gemeint. Eher so, wie Du es ein paar Post zuvor beschrieben hast.
Dass zwischen 1,1‰ und 1,59‰ "Vorstufen" einer MPU eingesetzt werden.

Halt soetwas wie der Punkteabbau in Flensburg durch Besuche von Kursen oder des VP. Rechne Dir das irgendwie auf die Promille um (18 Punkte entspricht den 1,6‰ = Führerscheinentzug), dann hättest Du das, was ich eine gerechtere Lösung nennen würde. Kurse und VP müßten dazu auch noch einheitliche Preise haben, damit die "Strafe" überschaubar, bzw. für jeden vorausberechenbar ist.

Wenn ich so recht überlege... Dein sehr linearer Anstieg + diese Maßnahmen wäre doch eine fast optimale Lösung.

Beispiele:

Erwischt mit 1,1‰ = 6 Monate Fahrverbot - 1 Monat für freiwillige Teilnahme an Aufbauseminar = 5 Monate Fahrverbot.
Erwischt mit 1,4‰ = 9 Monate Fahrverbot - 1 Monat für Teilnahme an Aufbauseminar / bei Verweigerung der Teilnahme + 1 Monat Fahrverbot = 8-10 Monate Fahrverbot, je nach Einsichtigkeit des Fahrers.

So oder ähnlich. Ich fänd es gut cool.gif
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Klein-Fritzchen
Beitrag 19.01.2012, 22:47
Beitrag #22


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Zitat (ilam @ 19.01.2012, 17:27) *
...während derjenige mit 1,59‰ irgendwann "vollautomatisch" wieder fahren darf, muss der mit 1,60‰ sein Leben einschneidend ändern...
Das hört sich für mich so an, als wenn der Gesetzgeber jemanden zum Autofahren zwingt.


Zitat (~Radfahrer~ @ 19.01.2012, 22:43) *
...Kurse und VP müßten dazu auch noch einheitliche Preise haben, damit die "Strafe" überschaubar, bzw. für jeden vorausberechenbar ist.
Und wozu ist das wichtig?
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tortenboxer
Beitrag 19.01.2012, 23:03
Beitrag #23


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Zitat (Klein-Fritzchen @ 19.01.2012, 22:47) *
Zitat (ilam @ 19.01.2012, 17:27) *
...während derjenige mit 1,59‰ irgendwann "vollautomatisch" wieder fahren darf, muss der mit 1,60‰ sein Leben einschneidend ändern...
Das hört sich für mich so an, als wenn der Gesetzgeber jemanden zum Autofahren zwingt.


Nö, so war es von @ilam sicherlich nicht gemeint.

Vielmehr entscheiden 0,01 %o darüber ob MPU ja oder nein.

Und diese großen bzw. harten Übergang könnte mit einer VP-Verpflichtung bei %o-Werten zwischen 1,1 und 1,59 %o weicher gestalten.
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Uwe W
Beitrag 19.01.2012, 23:33
Beitrag #24


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Zitat (corneliusrufus @ 19.01.2012, 15:28) *
Wenn ich die Aussagen zur MPU als Maximalforderung sehe, die nur deswegen erhoben wird, um früher eine verkehrspsychologische Beratung zu erzielen, so sehe letztere als sinnvoll an. Dann wäre die MPU-Forderung nur Feuerwerk. Frühere niederschwellige, jedoch verpflichtende Intervention ist wünschenswert.

Ich halte es in der Tat für unsinnig, dass im Bereich unterhalb von 1,6 Promille überhaupt keine Maßnahmen ergriffen werden, ab 1,6 Promille dann aber das volle MPU-Programm.

Wenn ein 20 Jähriger mit 0,2 Promille erwischt wird, muss er an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen.
Wenn er als 21 Jähriger, der die Probezeit schon hinter sich hat, dann mit 1,05 Promille erwischt wird, hat er keine psychologische Betreuung mehr nötig?
Oder wenn er gar mit 1,55 Promille erwischt wird, soll er ohne jede psychologische Beratung nach Ablauf der Sperrzeit seine FE wieder bekommen?
Das ist doch unsinnig.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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corneliusrufus
Beitrag 20.01.2012, 01:31
Beitrag #25


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Ich hatte den Thread böoß mit einem Zitat einegstellt, ohne die Forenvorgaben hinreichend zu berücksichtigen hinsichtlich Zitaten ohne Erklärung doer Fragestellung eimnzufügen. Ich spreche daher eine Entschuldigung aus! Daher bin ich froh, dass sich (dennoch) eine ernsthafte Diskussion entwickelt hat.

Mir hat das Mitdenken geholfen, meine Meinung zu bilden. ich bin gegen eine MPU ab 1,10‰, weil letztendlich die Grenze von genau 1,10‰ eher aus Strafrecht kommt und nicht wissenschaftlich unternauert ist, Wenn ich es wissenschaftlich wollte, müsste sie bei 1,0‰ liegen. Soweit aus der damaligen Entwicklung der strafrechtlichen 1,10‰-Grenze. Angesichts der geringen Verkehrskontrolldichte halte ich es für unverhältnismäßig, wenn eine freiheitliche Gesellschaft gleich mit erheblichen Sanktionen bzw. Manahmen reagiert, nämlich dem Strafrecht und einer Begutachtung. Ohne voherige Intervention würde nämlich die Lernmöglichkeit ohne weitere Prüfung engiert. Mit diesem Maßstab könnte auch bei anderen Straftaten der Starfanteil erhöhnt werden. Unsinnig in meinen Augen.

Wenn etwas wichtig ist, muss der Anhalt zu richitgem Tun nicht allein im Sanktionsbereich sondern zugleich im für ale sichtbaren uns erfahrbaren Kontrollbereich sein. Also vermehrte Verkehrskontrollen. Der sich des Riskos im trunkenen Zustand greifbar bewusst ist, der wird nciht emhr wie der ewige Trunkenheitsfahrer argumentieren können, der unbewusst ausrechnet, dass bis zum Erwischtwerden er sämtliche Kosten für Strafe und MPU bereits durch ersparte Taxifahren hereingeholt hat. Sanktionen allein werden nie vom Tun in vernünftiger Weise abhalten können. Das ist für mich nun der zweite Grund, der einer Verschiebung der MPU nach unten ohne Begleitmaßnahmen unsinnig werden lässt.

Der dritte Grund ist die nicht die ausgeschöpfte Maßnahmenauswahl durch den Normgeber, die ein lernfähiger Bürger vor dem Großmittel MPU regelmäßig durchlaufen könnte und sollte. Es gibt für mcih keinen Grund, warum ein Alkohol- oder Drogenauffälliger Bürger auch im OWi-Bereich nicht ein besonderes Aufbauseminar durchlaufen sollte oder die Möglichkeit zur Aufarbeitung bei ausgewählten Berufsgruppen, eben bsp. den VP, erhalten soll. Damit dürfte neben dem Bußgeld bereits ein so großer Geldmittelabfluss herrschen, dass diese Maßnahme, begleitet vom Fahrverbot, eine hinreichende Lernerfahrung anstößt. Zumindest sollte dieser Weg probiert werden, bevor gleich mehr versucht wird. Zugleich wäre Geldbuße plus Freizeitverzicht durch die Kursteilnahme etwas, was insgesamt am ehesten alle Gesellschaftsschichten gleichmäßig belastet.

An der Sperrfrist würde ich wenig ändern mögen, stattdessen vielmahr an den Tagessätzen. Es mag nicht gesetzessystematisch sein, jedoch würde ich anregen, dass auf die Tagessätze in ihrer Höhe und Zahl die Kosten einer absolvierten Verkehrspsychologischen Maßnahme angerechnet werden müssen. Die Richter hätten dann immer noch die hinreichende Möglichkeit, über die Sperrfristdauer die Schwere der Tat zu bewerten. Die bisherige Möglichkeit zur Sperrfristverkürzung würde ich in der heutigen Form abschaffen und ersetzen. Nach einer im Urteil festzusetzenden Mindestsperrfristdauer, (die wiederum mindestens 6 Monate betragen muss, ) hat jeder die Möglichkeit, die restliche Sperrfrist durch eine MPU abzukürzen. Dadurch werden wieder diejenigen mit der Einschätzung der Eignung betraut, die dieses besser einschätzen sollten als Richter, nämlich Ärzte und Psychologen. Gleichzeitig würde ich die veraltungsrechtliche Anlauffrist abschaffen und die verwaltunsgrechtliche Verwertunsgfrist auf die Dauer der starfrechtlichen Sperre beschränken; in Fällen ohne strafrechtliche Sanktion auf maximal 5 bis 10 Jahre inklusiv aller Tilgunshemmnisse beschränken. Die sonstigen gegenwärtigen Tilgunszeiten bleiben unberührt.

Ich meine, ein solches System würde bei mindestens gleicher Gefahrenabwehr vor allem den Fokus auf fachliche Problemunterstützung lenken. Zugleich wäre das internationale Problem Führerscheintourismus mit der ggf. eigenartigen Auslegung der europäischen Bestimmungen durch deutsche Normen weitgehend beseitigt, hier das Dilemma die verwaltunsgrechtliche Tilgunsgfrist als Sonderform der Sperrfrist erklären und verteidigen zu müssen.

Jedenfalls das, was mir zunächst einleuchtend beim Lesen des Zeitungsberichts erschien, mir sogar noch mehr Kunden zutreiben würde, lehne ich nach weiterem Nachdenken als nicht zielführend und überzogen ab. Dake dass ich die Chabnce bekam, mein nachdenken durch das hiedige Mitdenken unterstützen zu lassen.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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ilam
Beitrag 20.01.2012, 08:58
Beitrag #26


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Zitat (Klein-Fritzchen @ 19.01.2012, 22:47) *
Zitat (ilam @ 19.01.2012, 17:27) *
...während derjenige mit 1,59‰ irgendwann "vollautomatisch" wieder fahren darf, muss der mit 1,60‰ sein Leben einschneidend ändern, um wieder ans Steuer zu dürfen...
Das hört sich für mich so an, als wenn der Gesetzgeber jemanden zum Autofahren zwingt.


Das Fettgedruckte habe ich jetzt ergänzt um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen...
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Klein-Fritzchen
Beitrag 20.01.2012, 09:30
Beitrag #27


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Zitat (Uwe W @ 19.01.2012, 23:33) *
...
Oder wenn er gar mit 1,55 Promille erwischt wird, soll er ohne jede psychologische Beratung nach Ablauf der Sperrzeit seine FE wieder bekommen?
Das ist doch unsinnig.
Das ist doch so nicht richtig. Warum beißt Ihr Euch immer so an der 1,6 Promille-Grenze fest? § 13 FeV enthält noch andere Kriterien. Und naürlich kann unter Umständen auch heute schon eine MPU gefodert werden, obwohl die BAK unter 1,6 Promille lag.


Zitat (corneliusrufus @ 20.01.2012, 01:31) *
ich bin gegen eine MPU ab 1,10‰, weil letztendlich die Grenze von genau 1,10‰ eher aus Strafrecht kommt und nicht wissenschaftlich unternauert ist, Wenn ich es wissenschaftlich wollte, müsste sie bei 1,0‰ liegen. Soweit aus der damaligen Entwicklung der strafrechtlichen 1,10‰-Grenze....
Ja, man hat auf den wissenschaftlich fundierten Wert einen Sicherheitsaufschlag von 0,1 Promille gegeben, um ja keinen Unschuldigen zu erwischen. Wieso ist das jetzt auf einmal nicht mehr wissenschaftlich untermauert, nur weil man einen Sicherheitszuschlag gibt?

Zitat
Angesichts der geringen Verkehrskontrolldichte halte ich es für unverhältnismäßig, wenn eine freiheitliche Gesellschaft gleich mit erheblichen Sanktionen bzw. Manahmen reagiert, nämlich dem Strafrecht und einer Begutachtung.
Was hat die geringe Kontrolldichte mit der Sanktion zu tun? Wieso soll etwas, was relativ selten entdeckt wird, allein deshalb schwacher sanktioniert werden? Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Zitat
Sanktionen allein werden nie vom Tun in vernünftiger Weise abhalten können.
Och, mich hält es schon davon ab, betrunken zu fahren. Wie es bei anderen ist, weiß ich nicht.
Du machst den endscheidenden Fehler, die MPU als eine Sanktion zu betrachten. Das ist sie aber nicht!
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ilam
Beitrag 20.01.2012, 09:51
Beitrag #28


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Zitat (Klein-Fritzchen @ 20.01.2012, 09:30) *
Warum beißt Ihr Euch immer so an der 1,6 Promille-Grenze fest? § 13 FeV enthält noch andere Kriterien. Und naürlich kann unter Umständen auch heute schon eine MPU gefodert werden, obwohl die BAK unter 1,6 Promille lag.

Weil die 1,6‰-Grenze und die "2x-Erwischt-Variante" vollautomatisch zur MPU führen. Die üblichen Möglichkeiten gibt es zwar, sie werden aber selten genutzt, da sie viel Aufwand und Ärger bedeuten.
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krautsalat
Beitrag 20.01.2012, 09:53
Beitrag #29


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Zitat (Klein-Fritzchen @ 20.01.2012, 09:30) *
Du machst den endscheidenden Fehler, die MPU als eine Sanktion zu betrachten. Das ist sie aber nicht!

Die MPU wird von vielen aber als Sanktion verstanden und so würden auch andere (verkehrspsychologische) Maßnahmen wahrgenommen werden. Meiner Meinung nach ist das Abschreckungspotential auch das größte das die MPU hat. Und überhaupt bezweifle ich den Wert unfreiwilliger psychologischer Maßnahmen. Das Drohpotential der MPU ist insofern höher als das einer Geldstrafe, dass man seine Fahrerlaubnis nicht automatisch nach einem überschaubaren Zeitraum zurückbekommt. Außerdem kursieren in der Bevölkerung die wildesten Gerüchte um den "Idiotentest". Die Intransparenz der MPU ist demnach ihre größte Stärke. Aber ich kann mich auch irren.

Ich vermute, dass sich nur der kleinste Teil der MPU-Teilnehmer tatsächlich auf die eigentliche Problematik einlässt. Für die meisten stellt sich nur die Frage, wie sie diesen bekloppten Test bestehen können. Ihr Fahr-Trink-Verhalten ändern sie dann, weil sie da nicht wieder sitzen wollen.
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GerhardNL
Beitrag 20.01.2012, 10:04
Beitrag #30


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Hallo,

mich stören an der derzeitigen Rechtslage zum Thema Alkohol im Straßenverkehr in Deutschland vor allem drei Dinge:
  1. Die schon erwähnte große Lücke zwischen 1,1‰ ("nur" Straftat) und 1,6‰ (MPU), in der keine weiteren Maßnahmen erfolgen.
  2. Die 0,5‰-Grenze für die OWi. Diese lässt sich nicht nur wissenschaftlich schwer begründen, sie verführt auch manchen Fahrer zum "Herantrinken".
  3. Der "Säuferbonus" zwischen 0,3 und 1,1‰, der dadurch entsteht, dass bei Ausfallerscheinungen schon ab 0,3‰ eine Straftat vorliegt.


Aus meiner Sicht wäre deshalb folgendes Verfahren sinnvoller:
  • OWi bereits ab 0,2‰. Dabei abgestufte Bußgelder/Fahrverbote/Punkte, z.B. 200€ und 2 Punkte, aber kein Fahrverbot, ab 0,2‰, 500€/4P/1 Monat ab 0,5‰ (wie bisher), 1000€/4P/3 Monate ab 0,8‰. Bei Gefährdung, (selbst verschuldetem) Unfall oder Wiederholungstat jeweils eine Stufe höher. 0,2% deshalb, weil durch endogenen Alkohol bzw. Alkohol in Nahrungsmitteln max. ca. 0,1‰ erreicht werden können, plus weitere 0,1‰ Messtoleranz. Damit wäre klar gestellt, dass auch schon ein einziges Glas ein Glas zuviel ist.
  • Ab 1,1‰ Straftatbestand wie bisher.
  • Keine Berücksichtigung von Ausfallerscheinungen mehr.
  • Zwischen 1,1 und 1,6‰ abgestufte, freiwillige psychologische Maßnahmen, die zu einer Reduzierung der Sperrfrist führen, so ähnlich wie hier schon vorgeschlagen.

Wichtig wäre es meiner Meinung nach aber vor allem, die Kontrolldichte erheblich zu erhöhen.

MfG
Gerhard


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Klein-Fritzchen
Beitrag 20.01.2012, 10:23
Beitrag #31


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Zitat (krautsalat @ 20.01.2012, 09:53) *
...
Die MPU wird von vielen aber als Sanktion verstanden...
...dann wird es falsch verstanden. Was kann der Gesetzgeber dafür?


Zitat (GerhardNL @ 20.01.2012, 10:04) *
...
[*]Die 0,5‰-Grenze für die OWi. Diese lässt sich nicht nur wissenschaftlich schwer begründen...
Nein, die läßt sich sehr einfach begründen. Man hat festgestellt, dass der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer unterhalb von 0,5 Promille kein erhöhtes Unfallrisiko hat.

Zitat
...0,2% deshalb, weil durch endogenen Alkohol bzw. Alkohol in Nahrungsmitteln max. ca. 0,1‰ erreicht werden können, plus weitere 0,1‰ Messtoleranz. Damit wäre klar gestellt, dass auch schon ein einziges Glas ein Glas zuviel ist.
Wieso ist das klar? Wie berechnet man das? Wieso kann man sich an 0,5 Promille herantrinken und an 0,2 Promille nicht?
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tortenboxer
Beitrag 20.01.2012, 10:31
Beitrag #32


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Zitat (GerhardNL @ 20.01.2012, 10:04) *
Aus meiner Sicht wäre deshalb folgendes Verfahren sinnvoller:
  • Zwischen 1,1 und 1,6‰ abgestufte, freiwillige psychologische Maßnahmen, die zu einer Reduzierung der Sperrfrist führen, so ähnlich wie hier schon vorgeschlagen.


Ich bin gegen freiwillige Maßnahmen.

Die Maßnahme sollte verpflichtend sein und nur wer sie innerhalb einer bestimmten Frist vorlegt bekommt dann den entsprechenden Rabatt. So sieht gleich der Richter ob der Betroffene was unternommen hat oder nicht.

Rein theoritisch könnte man ja die Maßnahmen wie Mainz77 für diesen Zweck nutzen. Somit hätte diese Maßnahme weiterhin seine Berechtigung aber halt in Form eines festen Rabattes und nicht über die Unsicherheit gewährt mir der Richter jetzt 1 Monat oder 3 Monate Sperrfristverkürzung.


Zitat (Klein-Fritzchen @ 20.01.2012, 10:23) *
Wieso kann man sich an 0,5 Promille herantrinken und an 0,2 Promille nicht?


Man kann sich an beide Werte heran trinken.

Nur je niedriger der Wert desto schwieriger wird es.
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krautsalat
Beitrag 20.01.2012, 11:11
Beitrag #33


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Zitat (Klein-Fritzchen @ 19.01.2012, 15:08) *
Zitat
Wie ist der geschätzte Anteil von Alkoholisierten am Straßenverkehr...
Das braucht man nicht zu schätzen, sondern das wurde mehrfach untersucht.
Es sind ca. 1,1 %.

Zitat
...und wie ist der Anteil von Alkoholisierten bei Unfällen?
10,8 %

Da man nicht jeden gefahrenen Kilometer erfassen kann ist man auf Schätzungen angewiesen. Sowohl für die insgesamt gefahrenen Kilometer als auch für die unter Alkoholeinfluss gefahrenen. Allein schon deine Angabe von ca. 1,1 % deutet auf eine Schätzung hin. Dass diese Schätzungen mit statistischen Daten untermauert sind und daher eine gewisse Genauigkeit erzielen möchte ich keineswegs in Zweifel ziehen. Es bleiben aber Schätzungen.

Weiter zählen alle Unfälle als Alkoholunfälle bei denen mindestens ein Beteiligter unter Alkoholeinfluss stand. Ob der Alkohol für den Unfall ursächlich oder der jeweilige Beteiligte überhaupt am Steuer des Fahrzeugs war spielt dafür keine Rolle. Möglicherweise liegt der Anteil der Unfälle die tatsächlich Alkohol als Ursache haben unter 10 %. Ob bei den 1,1 % alle Kilometer bei denen eine alkoholisierte Person an Bord ist einbezogen sind kann ich auch nicht nachvollziehen.
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GerhardNL
Beitrag 20.01.2012, 11:25
Beitrag #34


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Zitat (Klein-Fritzchen @ 20.01.2012, 10:23) *
Wieso kann man sich an 0,5 Promille herantrinken und an 0,2 Promille nicht?

Theoretisch kann man schon. Wenn man beispielsweise Bier aus Schnapsgläsern trinkt, dann kann man sich auch an 0,2‰ langsam herantrinken.

Aber mit den allgemein üblichen Glasgrößen geht es nicht. Da ist man nach einem Glas schon drüber.

MfG
Gerhard


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Anton Gorodezki
Beitrag 20.01.2012, 11:55
Beitrag #35


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Das mit dem Abschreckungspotential stimmt tatsächlich.

Ich fahre:
- unter Alkohol: noch nach einem Glas.
Das selten da ich erstens selten(und wenn, nur in der Hälfte der Zeit auswärts) trinke und zweitens mangels Auto noch seltener fahre.

-unter Drogen: gar nicht, dazu müsste ich welche nehmen.

Aber: Ich würde das ein oder andere gerne einmalig ausprobieren.
Schlicht, um die Erfahrung einmal gemacht zu haben.

Was mich davon abhält:

1. Wenn man schon herumexperimentiert, sollte jemand dabei sein, der eingreifen kann, wenn wirklich etwas schiefgeht.

=> es gibt mindestens einen Zeugen.


Daraus folgt zweitens: Wenn dieser Zeuge irgendwann einmal warum auch immer meint der falschen Person erzählen zu müssen dass ich einmalig in meinem Leben Droge x genommen habe (und danach wochenlang kein Auto gefahren bin) und diese Droge ist 1. kein Gras aber 2. noch im Haar nachweisbar bedeutet das:

Ich muss mir irgendeine an den Haaren beigezogene (im wahrsten Sinne des Wortes)
Geschichte ausdenken, aufgrund welcher psychischen Probleme ich das denn einmalig versucht hätte und was meine Vermeidungsstrategien wären usw. usf.
Wohlgemerkt, ohne jemals im Straßenverkehr Mist gebaut zu haben.

Damit hätte ich quasi Zeit meines Lebens das Damoklesschwert einer MPU über mir schweben - für einen einmaligen, kontrollierten Versuch.

Hauptsächlich deswegen lasse ich die Finger davon.

Zusammenhang zum Thema:

Das wäre mein Grund, warum ich noch ein paar Zwischenschritte vor einer MPU gut fände - dann aber bitte nicht nur im Bereich Alkohol.

Gruß

Anton Gorodezki


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Klein-Fritzchen
Beitrag 20.01.2012, 15:49
Beitrag #36


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Zitat (krautsalat @ 20.01.2012, 11:11) *
...Allein schon deine Angabe von ca. 1,1 % deutet auf eine Schätzung hin.
Wieso deutet diese Angabe auf eine Schätzung hin?
Die Frage war, wie hoch der Anteil der akoholisierten Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr ist. Das kann man bei repräsentativen Kontrollen feststellen. Man hat es gezählt, und es waren 1,1 %.
Da muss man nichts schätzen.

Zitat
Weiter zählen alle Unfälle als Alkoholunfälle bei denen mindestens ein Beteiligter unter Alkoholeinfluss stand. Ob der Alkohol für den Unfall ursächlich oder der jeweilige Beteiligte überhaupt am Steuer des Fahrzeugs war spielt dafür keine Rolle...
Richtig!
Und weil der Anteil der alkoholsierten Unfallbeteiligten deutlich höher ist als der Anteil der alkoholisierten Verkehrsteilnehmer kann man messerscharf darauf schließen, dass Alkohol ursächlich für Verkehrsunfälle ist und zwar sehr.
Und natürlich gibt es auch Unfälle, die genauso passiert wären, wenn der Fahrer völlig nüchtern gewesen wäre. Einzelfälle werden in der Studie nicht betrachtet, sondern es geht um den strategischen Kausalzusammenhang zwischen Alkohol und Verkehrsunfällen.

Zitat (GerhardNL @ 20.01.2012, 11:25) *
Zitat (Klein-Fritzchen @ 20.01.2012, 10:23) *
Wieso kann man sich an 0,5 Promille herantrinken und an 0,2 Promille nicht?

Theoretisch kann man schon. Wenn man beispielsweise Bier aus Schnapsgläsern trinkt, dann kann man sich auch an 0,2‰ langsam herantrinken.

Aber mit den allgemein üblichen Glasgrößen geht es nicht. Da ist man nach einem Glas schon drüber.
Wie hast Du das denn berechnet?
Ich war nach einem Bier (0,33 L.) jedenfalls darunter.
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tortenboxer
Beitrag 20.01.2012, 16:11
Beitrag #37


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Zitat (Klein-Fritzchen @ 20.01.2012, 15:49) *
Ich war nach einem Bier (0,33 L.) jedenfalls darunter.


Und jemand anderer liegt beim gleichen Bier drüber.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 20.01.2012, 16:25
Beitrag #38


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Zitat (Klein-Fritzchen @ 20.01.2012, 15:49) *
... Die Frage war, wie hoch der Anteil der akoholisierten Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr ist. Das kann man bei repräsentativen Kontrollen feststellen. Man hat es gezählt, und es waren 1,1 %...

Waren die durchgeführten Kontrollen denn "repräsentativ"?

Nach meiner persönlichen unmaßgeblichen Schätzung dürfe das Ergebnis einer Schwerpunkt-Kontrolle im Durstkreis einer dörflichen Schützenfestes deutlich höher ausfallen.
Eine entsprechende Kontrolle an einem Werktag-mittag auf einer Autobahn dürften sich entsprechend niedrigere Werte ergeben..



Zitat (Klein-Fritzchen)
... Und natürlich gibt es auch Unfälle, die genauso passiert wären, wenn der Fahrer völlig nüchtern gewesen wäre. Einzelfälle werden in der Studie nicht betrachtet, sondern es geht um den strategischen Kausalzusammenhang zwischen Alkohol und Verkehrsunfällen.

Einverstanden:
Zu einem Unfall gehören meistens "zwei" (er sei denn, es handelt sich um einen "Allein-Unfall".

Ich habe schon - durch eine entsprechende Reaktion, Fahrfehler von anderen ausgebügelt, bei denen ich im Unfall-Fall "unschuldig" gewesen wäre. Auch anders herum ist es schon vorgekommen: Ich selbst habe "gepennt" , und der andere war zum Glück hellwach.

Insofern kann auch dann, wenn der "Schuldige" nüchtern und der "Unschuldige" angetrunken ist, der Alkohol am UNfall mit Schuld sein: Er war zwar nicht "ursächlich", aber ohne ihn wäre wahrscheinlich weniger passiert.



Back to topic:
Es hat für mich schon ein "Gschmäckle", wenn ausgerechnet der TÜV eine AUsaweitung der MPU-Anordnungen fordert.
Das ist fast so, als wenn Abgeordnete sich selbst eine Diätenerhöhung gebehmigen (Obwohl: "Diäten" heißt es ja, weil es so wenig ist...).

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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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ilam
Beitrag 20.01.2012, 16:32
Beitrag #39


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Zitat (Klein-Fritzchen @ 20.01.2012, 15:49) *
Das kann man bei repräsentativen Kontrollen feststellen. Man hat es gezählt.


... und hochgerechnet. Hochrechnungen 1h nach Schließung der Wahllokale zufolge hatten wir übrigens mal einen Herrn Stoiber als Kanzler...

Und was sind bitte "repräsentative Kontrollen"? Dort werden zudem auch garantiert nicht alle Fahrer verdachtsunabhängig auf Alkohol überprüft, weil dies gar nicht zulässig ist. Und bei "nur auf Verdacht" rutscht immer mal wieder jemand durch (selbst erlebt) und diese "Durchrutschquote" ist dann auch wieder geschätzt.

Bei solchen Sachen stoßen Zählungen an ihre Grenzen und es geht nicht ohne Schätzungen, die man in die eine oder andere Richtung biegen kann...
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 20.01.2012, 16:40
Beitrag #40


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Zitat (Klein-Fritzchen @ 20.01.2012, 09:30) *
Zitat
Angesichts der geringen Verkehrskontrolldichte halte ich es für unverhältnismäßig, wenn eine freiheitliche Gesellschaft gleich mit erheblichen Sanktionen bzw. Manahmen reagiert, nämlich dem Strafrecht und einer Begutachtung.
Was hat die geringe Kontrolldichte mit der Sanktion zu tun? Wieso soll etwas, was relativ selten entdeckt wird, allein deshalb schwacher sanktioniert werden? Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Ist doch klar:
Strafen dienen ja nicht nur dazu, an einem Übeltäter "Rache zu üben", sondern sie sollen abschrecken.
Abschrecken sollte man aber nicht durch die Androhung völlig überzogener Strafen für einen absolut unwahrscheinlichen Fall des Entdeckt-Werdens, sondern indem man dem potentiellen Täter klar macht: "Du riskierts ernsthaft, GESCHNAPPT zu werden.

Beispiel: Wie kommt es wohl, dass im Bereich einer deutlich sichtbaren stationären Blitzers nahezu ALLE die Geschwindigkeitsbeschränkung einhalten - auch diejenigen, die ansonsten üblicherweise "+20" oder noch schneller fahren? think.gif



Zitat (Klein-Fritzchen)
Zitat
Sanktionen allein werden nie vom Tun in vernünftiger Weise abhalten können.
Och, mich hält es schon davon ab, betrunken zu fahren....

Aha:
Dich halten also die möglichen Strafen ab, Dich besoffen ans Steuer zu setzen?
Und ich dachte bisher immer, das würde allein von Deinem Verantwortungsbewusstsein gesteuert... (SCNR smile.gif)

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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~Radfahrer~
Beitrag 20.01.2012, 17:38
Beitrag #41


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Zitat (tortenboxer @ 20.01.2012, 10:31) *
Ich bin gegen freiwillige Maßnahmen.

Die Maßnahme sollte verpflichtend sein und nur wer sie innerhalb einer bestimmten Frist vorlegt bekommt dann den entsprechenden Rabatt. So sieht gleich der Richter ob der Betroffene was unternommen hat oder nicht.

Wo ist da der Unterschied, ob es jemand freiwillig macht oder verpflichtet wurde?

Wenn ich Richter wäre, würde ich bei jemandem, der freiwillig an einer Maßnahme teilnimmt, eher eine Einsicht erkennen als bei einem Fahrer, der seiner "Verpflichtung" nachgekommen ist. Außerdem klingt das wieder nach Geldmacherei für Kursanbieter unter Mithilfe des Staates. Und was willst Du machen, wenn der Fahrer der Aufforderung nicht nachkommt. Nachträglich die Sperre verlängern? Das ist halt auch der Knackpunkt in meinem obigen Beispiel.
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corneliusrufus
Beitrag 20.01.2012, 17:42
Beitrag #42


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@Klein-Fritzchen, mit der Wissenschaftlichkeit der Grenze von 1,10‰ hast Du nicht so verstanden, wie es von mir beabsichtigt ist. Die Grenze von 1,10‰ ist unwissenschaftlich;, das wäre(n) wenn 1,00‰ (und 0,20‰). Richtig, das OWi- und das Strafrecht müssen vorsichtig sein. Daher basieren der Grenzwert des Strafrechts auf dem wissenschaftlichen Wert plus dem Sicherheitszuschlag von 0,10‰. Daher stelle cih hier die Wissenschaftlichkeit der Grenzwerte nicht in Frage.

Das Verwaltunsgrecht hat keinen Sanktions- sondern einen Gefahrenabwehrcharakter. Da bedarf es keines Sicherheitszuschlages. Daher ist die geforderte Grenze 1,10‰ unwissenschaftlich. Offensichtlich gibt es andere Motive, hier 1,10‰ einzuführen.


Für mich sollten Richter nicht in ein festes Strafmaßkorsett gezwängt werden. Weil die Fälle teilweise zu unterschiedlich sind. Warum sollte jemand bei einer beabsichtigten Kurzfahrt oder einem vermeintlichen Notfall die gleiche Strafe bekommen, als wenn er tagsüber mit Promille erwischt wird? Richter sollten das nach wie vor frei werten dürfen.

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tortenboxer
Beitrag 20.01.2012, 17:45
Beitrag #43


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Zitat (~Radfahrer~ @ 20.01.2012, 17:38) *
Und was willst Du machen, wenn der Fahrer der Aufforderung nicht nachkommt. Nachträglich die Sperre verlängern? Das ist halt auch der Knackpunkt in meinem obigen Beispiel.


Worin liegt das Problem dies dem Betroffenen gleich mit der Anklageschrift mitzuteilen und ne angemessene Frist zu setzen bis wann der Richter die Bestätigung auf dem Tisch haben will.

Liegt sie bis zum Termin vor gibt es im Strafbefehl/Urteil Rabatt und anschließend problemlose Neuerteilung.
Liegt sie nicht vor, gibt es eben keinen Rabatt, was aber dann nicht vom Besuch der Maßnahme entbindet, sondern dann diese wiederum Vorraussetzung für die Neuerteilung ist.
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corneliusrufus
Beitrag 20.01.2012, 18:00
Beitrag #44


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Es gibt da keine Hindernisse, die Organisation kann unschwer dahingeehend angepasst werden. Ich wünschte mir sogar, dass schon heute mit einem Strafbefehl, mit einem Urteil die Aufklärung über mögliche Folgemaßnahmen der FEB stattfinden müsste und dann für weitere Information an die zuständige FEB mit deren Anschrift verwiesen werden müsste.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Klein-Fritzchen
Beitrag 22.01.2012, 16:11
Beitrag #45


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 20.01.2012, 16:40) *
Aha:
Dich halten also die möglichen Strafen ab, Dich besoffen ans Steuer zu setzen?
Und ich dachte bisher immer, das würde allein von Deinem Verantwortungsbewusstsein gesteuert... (SCNR smile.gif)
Nö! wie kommst Du darauf?

Zitat
Beispiel: Wie kommt es wohl, dass im Bereich einer deutlich sichtbaren stationären Blitzers nahezu ALLE die Geschwindigkeitsbeschränkung einhalten - auch diejenigen, die ansonsten üblicherweise "+20" oder noch schneller fahren?
Das kommt daher, dass der Standort der Kontrollstellen bekannt ist. Und nun?

Zitat
Waren die durchgeführten Kontrollen denn "repräsentativ"?

Nach meiner persönlichen unmaßgeblichen Schätzung dürfe das Ergebnis einer Schwerpunkt-Kontrolle im Durstkreis einer dörflichen Schützenfestes deutlich höher ausfallen.
Eine entsprechende Kontrolle an einem Werktag-mittag auf einer Autobahn dürften sich entsprechend niedrigere Werte ergeben..
Na Donnerwetter! Das muss ich glatt einmal darüber nachdenken! think.gif
Vielleicht sollte man das der Uni Würzburg einmal mitteilen. Ansonsten können die es ja nicht wissen.

Zitat
Zu einem Unfall gehören meistens "zwei" (er sei denn, es handelt sich um einen "Allein-Unfall".
Deine intellektuellen Höhenflüge langweilen mich langsam! crybaby.gif

Zitat (ilam @ 20.01.2012, 16:32) *
Zitat (Klein-Fritzchen @ 20.01.2012, 15:49) *
Das kann man bei repräsentativen Kontrollen feststellen. Man hat es gezählt.


... und hochgerechnet. Hochrechnungen 1h nach Schließung der Wahllokale zufolge hatten wir übrigens mal einen Herrn Stoiber als Kanzler...
Das war aber knapp!

Zitat
Und was sind bitte "repräsentative Kontrollen"?
Das sind Kontrollen bei denen entweder jeder oder willkürlich (ohne vorauswahl) kontrolliert wird, und zwar an verschiedenen Orten zu verschiedenen Zeiten.

Zitat
Dort werden zudem auch garantiert nicht alle Fahrer verdachtsunabhängig auf Alkohol überprüft, weil dies gar nicht zulässig ist....
Wonach wäre das verboten?
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 22.01.2012, 18:09
Beitrag #46


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Zitat (Klein-Fritzchen @ 22.01.2012, 16:11) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 20.01.2012, 16:40) *
Aha:
Dich halten also die möglichen Strafen ab, Dich besoffen ans Steuer zu setzen?
Und ich dachte bisher immer, das würde allein von Deinem Verantwortungsbewusstsein gesteuert... (SCNR smile.gif)
Nö! wie kommst Du darauf?

Ich hatte Dich mal so verstanden... whistling.gif
Zitat (Klein-Fritzchen @ 30.12.2011, 19:33) *
... Als fünfjähriger Junge hat mir mein Vater einmal beiläufig erklärt, dass man unter Alkoholeinfluss nicht mehr fahren darf. Und damit hatte ich es dann gelernt.
Es wäre von Vorteil, wenn andere das auch lernen.
Zu meinem Erstaunen haben sogar hochgebildete Akademiker erhebliche Probleme, diesen einfach gelagerten Sacherhalt zu kapieren:
Entweder Alkohol oder Fahren! Beides geht nicht!




Zitat
Zitat
Beispiel: Wie kommt es wohl, dass im Bereich einer deutlich sichtbaren stationären Blitzers nahezu ALLE die Geschwindigkeitsbeschränkung einhalten - auch diejenigen, die ansonsten üblicherweise "+20" oder noch schneller fahren?
Das kommt daher, dass der Standort der Kontrollstellen bekannt ist. Und nun?

Ist doch klar:
Da wo die Gefahr des Erwischt-Werdens als sehr groß eingeschätzt wird, wird manierlich gefahren. 500 Meter später würde sich eine mobile Kontrolle dann so richtig lohnen... whistling.gif

Bei uns im Landkreis gibt es 17 stationäre Starenkästen - aber nur 3 zugehörige "Inneneinrichtungen", die immer untereinander getauscht werden.
Aber auch hier, wo die Gefahr des Erwischt-Werdens "nur" bei 17,6% liegt, halten sich fast alle an die vorgeschriebene Geschwindigkeit.



Zitat (Klein-Fritzchen @ 22.01.2012, 16:11) *
....
Zitat
Zu einem Unfall gehören meistens "zwei" (er sei denn, es handelt sich um einen "Allein-Unfall").
Deine intellektuellen Höhenflüge langweilen mich langsam! crybaby.gif

Liebes Fritzchen,
den Halbsatz in Klammern hatte ich extra für DICH nachträglich eingefügt:
Im Geiste hörte ich Dich nämlich plötzlich loskrähen: "Zu einem Unfall gehören GAR NICHT meistens zwei: Die meisten Unfälle sind allein-Unfälle!!!"

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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toni montana
Beitrag 23.01.2012, 13:04
Beitrag #47


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M.E. ist der Wert von 1,6 Promille eh' völlig willkürlich gewählt. Ob jetzt jemand 1,5 oder 1,7 Promille hat - fest steht, dass er voll ist und kein Auto mehr sicher steuern kann (sofern er nicht so viel geübt hat, dass er es trotzdem kann). Wie groß aber tatsächlich der Unterschied zwischen diesen beiden Werten im Verhalten des Besoffenen festgestellt werden kann, dürfte dabei kaum noch eine Rolle spielen.


--------------------
Schöne Grüße,

Toni
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ilam
Beitrag 23.01.2012, 13:38
Beitrag #48


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Zitat (Klein-Fritzchen @ 22.01.2012, 16:11) *
Zitat
Dort werden zudem auch garantiert nicht alle Fahrer verdachtsunabhängig auf Alkohol überprüft, weil dies gar nicht zulässig ist....
Wonach wäre das verboten?


Andersrum: Ein Alkoholtest ohne Kooperation geht nur per Blutprobe, die Entnahme dieser ist eine Körperverletzung. Jetzt muss man fragen, warum diese Körperverletzung erlaubt ist. Bei einem konkreten Verdacht auf Alkohol ist dies durch §81a Abs.1 StPO abgedeckt, wenn Du einen §§ findest, der "unfreiwillige Blutproben zum Zwecke der Statistikerhebung" abdeckt würde ich doch sehr staunen.
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Klein-Fritzchen
Beitrag 23.01.2012, 19:45
Beitrag #49


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Doc:
Kannst Du mir bitte erklären, was mein Verantwortungsbewußtsein, stationäre Geschwindigkeitskontrollen und die Anzahl der Unfallbeteiligten mit der Absenkung von Promillegrenzen zu tun haben?

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 22.01.2012, 18:09) *
...Im Geiste hörte ich Dich nämlich plötzlich loskrähen: "Zu einem Unfall gehören GAR NICHT meistens zwei: Die meisten Unfälle sind allein-Unfälle!!!"
Gelegentlich sind es auch vierzig Beteiligte. Was möchtest Du mir damit sagen?


Zitat (ilam @ 23.01.2012, 13:38) *
Zitat (Klein-Fritzchen @ 22.01.2012, 16:11) *
Zitat
Dort werden zudem auch garantiert nicht alle Fahrer verdachtsunabhängig auf Alkohol überprüft, weil dies gar nicht zulässig ist....
Wonach wäre das verboten?


Andersrum...
Nein, bitte nicht andersrum, sondern sorum, wie es war!
Zitat
Ein Alkoholtest ohne Kooperation geht nur per Blutprobe, die Entnahme dieser ist eine Körperverletzung...
Ja, und ein Alkoholtest mit Kooperation geht immer! Diese werden von den Wissenschaftlern der Uni durchgeführt, nachdem die Verkehrsteilnehmer von der Polizei herausgewunken wurden. Die Polizei bekommt von den Ergebnissen nichts mit.
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ilam
Beitrag 23.01.2012, 20:01
Beitrag #50


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Zitat (Klein-Fritzchen @ 23.01.2012, 19:45) *
Ja, und ein Alkoholtest mit Kooperation geht immer!


Aber hieran nehmen nicht alle teil, schon gar nicht die Leute, die die Polizei nicht als alkoholisiert erkannt hat. Mir wäre hierfür schlichtweg meine Zeit zu schade, genau wie ich weder auf der Straße noch am Telefon an Umfragen teilnehme.

Nix mehr mit wirklich repräsentativ.
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