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> Fahren ohne Motor erlaubt?, Mofa-Frage
Bottervogel
Beitrag 09.01.2012, 21:59
Beitrag #1


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Hallo,

Folgendes Szenario:

Sohn hat von irgendeinem Kumpel sein Mofa beschleunigen lassen mad.gif und ist damit aufgefallen police.gif . Roller wurde ans andere Ende der Stadt in die Asservatenkammer verfrachtet, aber inzwischen per Miethänger ausgelöst. Prüfbescheinigung hat er zurückbekommen.

Problem: Das Mofa ist immer noch zu schnell und darf von ihm nicht bewegt werden. Mängelkarte oder so etwas wurde nicht gegeben. Es steht nun seit Wochen in der Garage und er bekommt es nicht wieder hin ranting.gif .

Frage:
Von uns aus 2,5 km nur bergab ist eine Rollerwerkstatt. Darf er sich nun ohne Motor draufsetzen und dorthinrollen lassen? Darf er überhaupt schieben? Wir möchten nun auf Nummer sicher gehen, aber auch nicht wieder einen Hänger bezahlen. Ach so, Nummernschild und Versicherung bestehen natürlich noch.

Und ich setze mich da nicht drauf tongue.gif , aber dürfte jemand mit Führerschein das Ding im Straßenverkehr bewegen?

Bin gespannt auf die Antworten think.gif !

Grüße
BV
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Timo1986
Beitrag 09.01.2012, 23:03
Beitrag #2


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Ich sage ja. Da kein Motor vorhanden ist. Ist ja fast wie nen Fahrrad laugh2.gif
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tortenboxer
Beitrag 09.01.2012, 23:10
Beitrag #3


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Zitat (Bottervogel @ 09.01.2012, 21:59) *
aber dürfte jemand mit Führerschein das Ding im Straßenverkehr bewegen?


Ja, die dazu benötigte FS Klasse hängt aber davon ab um wieviel das Mofa schneller lief.

Wenn das Mofa im getunten Zustand nicht schneller als 45 km/h fährt reicht die Klasse M. Alles über 45 km/h ist nur mit der Klasse A1 möglich.
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gabiBK
Beitrag 09.01.2012, 23:16
Beitrag #4


alias Seeperle
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Ich würde den Roller eher schieben, denn es ist eine bauliche Veränderung. Schieben darf man alles, bis auf einen Panzer.


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Gabis nette Grüsse
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Pionic
Beitrag 09.01.2012, 23:30
Beitrag #5


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Zitat (tortenboxer @ 09.01.2012, 23:10) *
Wenn das Mofa im getunten Zustand nicht schneller als 45 km/h fährt reicht die Klasse M.
Man sollte die Problematik nicht nur auf das Führerscheinrecht begrenzen. Je nach den vorgenommenen Veränderungen kann gleichzeitig die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen sein. Erwischt man den Fahrer eines solchen Rollers, darf er sich (trotz gültiger Fahrerlaubnis) auf 90 Euro und 3 Flenspunkte einstellen.
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jfk
Beitrag 10.01.2012, 04:38
Beitrag #6


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Zitat (gabiBK @ 09.01.2012, 23:16) *
Schieben darf man alles, bis auf einen Panzer.

Warum den nicht? think.gif

Und: Auch Rollen ist mMn erlaubt.


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nachteule
Beitrag 10.01.2012, 06:49
Beitrag #7


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Hallo, Bottervogel,

schieben darf Deine Sohnemann den Roller auf jeden Fall, zumindest, wenn er dabei den Motor nicht startet, bzw. laufen lässt.

Sich draufsetzen und den Berg hinunterrollen lassen könnte dagegen schon problematisch werden. think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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jfk
Beitrag 10.01.2012, 06:58
Beitrag #8


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think.gif Warum?

Ich habe in Erinnerung, dass auch derjenige, der einen PKW nur rollen lässt (ohne Motorkraft) ihn noch nicht "in Betrieb setzt" (oder so ähnlich, wenn es darum geht, ob jemand "gefahren" ist).


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uzs980
Beitrag 10.01.2012, 07:01
Beitrag #9


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Ein Mofa ist doch letztlich ein Fahrrad mit Hilfsmotor (jedenfalls wenn es noch Tretkurbeln hat, mit denen man es fortbewegen kann). Warum soll man eine Prüfbescheinigung oder eine Fahrerlaubnis brauchen, wenn man es bewegt wie ein einfaches Fahrrad, also mit abgeschaltetem Motor?
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nachteule
Beitrag 10.01.2012, 07:44
Beitrag #10


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Hallo, Uzs980,

weil es trotz Pedalantrieb immer noch zum Führen eines Kraftfahrzeugs zählt.

Viele Grüße,

Nachteule


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orlet
Beitrag 10.01.2012, 10:06
Beitrag #11


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Moment:
Kraftfahrzeug bedeutet doch wohl, dass mindestens eine Nicht-Menschliche-Kraftquelle am Fahrzeug montiert ist, oder? Wenn jetzt das Gefährt "... ohne Motor ..." bewegt wird, dann ist da doch keine Kraftquelle mehr? Zumindest wenn man die Worte des TE dahingehend versteht, dass der Motor demontiert wird (und vielleicht als Ladung; Achtung LaSi!) auf dem Gepäckträger befördert wird.

Womit sich die Frage stellt, wieviel Rückbau ist nötig, um aus einem Motor eine Ladung zu machen? Weil eine bessere LaSi als Schrauben kenn ich nicht. Reicht vielleicht Zündspule rausdrehen? Oder Vergaser demontieren? Irgendwas, was halt in den Rucksack passt und nicht ohne Werkzeug wieder montiert werden kann.
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janr
Beitrag 10.01.2012, 10:11
Beitrag #12


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Habt ihr da nicht was überlesen?
Zitat (Bottervogel @ 09.01.2012, 21:59) *
... Darf er sich nun ohne Motor draufsetzen und dorthinrollen lassen? ...
Was ist denn ein Mofa ohne Motor?
Wo ist da der Verstoß gegen die Führerscheinklasse?
Und was ist dann da versichert?
Ist das überhaupt ein Kraftfahrzeug?
wavey.gif

ps: ich hab mal wieder Kaffee gemacht, viel zu langsam. whistling.gif

Aber ich erweitere mal:
Was ist wenn die Antriebskette fehlt?
Dann haut das mit der Lasi hin und ein Kraftfahrzeug ist das auch nicht, höchstens ein Stromaggregat für Licht und Blinker laugh.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Wollf_0708
Beitrag 10.01.2012, 10:16
Beitrag #13


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Das Mofa ist ein Roller.
Ganz selten haben Roller Pedale für den tretkurbeligen Antrieb.
Mit <ohne Motor> ist gemeint: Ohne den Motor anzulassen bzw. laufen zu lassen.

Isses denn sooo schwer ?


Solch einen leichten Roller im wahrsten Sinne des Wortes auf dem Gehweg bis zur Werkstatt zu rollern, sollte erlaubt sein.
So ebbes passiert auch, wenn man wg. einer Panne/Spritmangel usw. zur Tanke/Werkstatt will.
Bergab kann man sich auf die Sitzbank setzen und mit den Beinen "paddeln", zur Unterstützung der Hangabtriebskraft smile.gif
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janr
Beitrag 10.01.2012, 10:23
Beitrag #14


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laugh2.gif
Zitat (Wollf_0708 @ 10.01.2012, 10:16) *
... Isses denn sooo schwer ? ...
Du hast recht, heut ist es schwer. blushing.gif

Aber die Fragen können ja mal im Raum stehen bleiben. wink.gif


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Kai R.
Beitrag 10.01.2012, 12:01
Beitrag #15


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heißt "ohne Motor" Motor ausgebaut? Dann ist das Ding doch auf jeden Fall wieder ein Mofa und aus eigener Kraft auf keinen Fall schneller als 25 km/h. Damit darf es Dein Sohn fahren. Ansonsten hättest Du das Problem mit dem FS vermutlich nicht, dürftest es also auch in getuntem Zustand fahren. Dann bliebe das Risiko des "nicht vorschriftsmäßigem Zustands", das kostet 25.- €, in schweren Fällen 50.- € und bringt einen Punkt. Das Risiko könnte man also eingehen.

Grüße

Kai


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Kai

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jfk
Beitrag 10.01.2012, 12:04
Beitrag #16


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Wenn es denn ein Zweirad mit Pedalen ist...

Aber vermutlich meinte der TE "mit nicht laufendem Motor"

Edith sagt mir gerade, dass meine Antwort nur zum ersten Teil von Kais Vorposting passt, da dort noch einige Buchstaben nachpurzelten...

Der Beitrag wurde von jfk bearbeitet: 10.01.2012, 12:09


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Malermeister
Beitrag 10.01.2012, 16:20
Beitrag #17


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Ein Mofa ist auch im Pedalbetrieb ein Kfz - klick
Wenn also der Bursche auf der Mühle sitzt und diese ist aufgrund der Hangabtriebskraft in Bewegung, so benutzt er das KFZ, zwar ohne Motorkraft, bestimmungsgemäß.
Ich würde ihn schieben lassen - 2,5 Km sind ja nicht so viel und außerdem ist da ja noch das mit der Suppe und dem auslöffeln whistling.gif


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Kai R.
Beitrag 10.01.2012, 16:52
Beitrag #18


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Zitat (jfk @ 10.01.2012, 12:04) *
Edith sagt mir gerade, dass meine Antwort nur zum ersten Teil von Kais Vorposting passt, da dort noch einige Buchstaben nachpurzelten...

ja, Edith ist heute wieder fleißig.

Welcome back, @Malermeister. Schön, auch mal wieder von Dir zu lesen.

Grüße

Kai


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Kai

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orlet
Beitrag 10.01.2012, 17:09
Beitrag #19


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Zitat
... Insoweit pflichtet der Senat dem Landgericht Oldenburg (DAR 1990, 73) bei, dass ebenfalls entscheidend auf die Einsatzfähigkeit des Motors abstellt....
Also der Argumentation, ein Mofa sei halt schwerer als ein Rad, und deshalb ginge von ihm per se eine höhere Gefahr als vom Fahrrad aus, mag ich nicht folgen. Das Gericht hielt das wohl auch nicht für ganz so schlagkräftig, sondern schob noch ein: "Ja aber, er könnte ja den Motor starten ..." nach. Es sieht die gesteigerte Gefahr also gerade in der Einsatzfähigkeit des Motors, auch wenn er nicht benutzt wird.

Was aber, wenn der Motor nicht einsatzfähig ist? Ist er dann immer noch Motor, oder Ladung an einem Fahrrad?
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Bottervogel
Beitrag 10.01.2012, 18:01
Beitrag #20


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@alle:

Vielen Dank für die Antworten. Gemeint war natürlich ohne laufenden Motor, nicht mit ausgebautem Motor.

Tretkurbeln hat der Mofaroller nicht.

Ganz einfach scheint die Frage ja nicht zu beantworten sein. Ich schließe jetzt aber mal aus den Antworten, dass -wenn man auf nummer sicher gehen will- sich lieber nicht auf den Roller setzen sollte, sondern schieben.


Nochmals vielen Dank
BV
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