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> M+S-Aufkleber
Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.01.2012, 12:19
Beitrag #1


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Bekanntlich müssen die Reifen eines Kfz mindestens so "schnell" sein wie in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist.
Ausnahme: "Langsamere" M+S-Reifen und ein entsprechender Aufkleber am Armaturenbrett.

Über diesen M+S-Aufkleber ist meines Wissens nichts weiter ausgesagt, außer dass er bei Verwendung "langsamerer" M+S-Reifen geklebt werden muss.

Nun ist es bei meinem Vito so, dass ich vor einiger Zeit mal Winterreifen mit dem Geschwindigkeitsindex "R" (170 km/h) hatte. Infolge dessen habe damals einen Aufkleber mit einer "170" ans Amarturenbrett gepappt - und da klebt er seitdem jahrein jahraus.
Meine derzeitige Reifen-Ausstattung:
- im Sommer: 4 H-Reifen (max 210 km/h);
- im Winter: 4 M+S-Reifen, davon die beiden Vorderreifen mit "S" (180) und die beiden (neueren) Hinterreifen mit "T" (190).
Und wie gesagt: IMMER der "M+S 170 km/h" Aufkleber am Armaturenbrett.

Wie schnell darf ich mit dieser Ausstattung eigentlich fahren
a) im Sommer?
b) im Winter?

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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AnGu
Beitrag 03.01.2012, 12:37
Beitrag #2


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da ich davon ausgehe, dass der Aufkleber keine rechtliche Wirkung entfaltet (kann ich aber nicht mit §§ begründen) meiner Meinung nach wie folgt:

Winter: 180
Sommer: 210

wobei ich mir beides mit Anhänger nur schwer vorstellen kann whistling.gif laugh2.gif
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Hoheneicherstation
Beitrag 03.01.2012, 12:43
Beitrag #3


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Hallo

Meiner bescheidenen Meinung nach im Sommer 210 Km/h und im Winter (wenn die Winterreifen montiert sind) 180 Km/h.

Denn der Aufkleber ist nur eine "Gedächtnisstütze" - wenn Du weisst dass die Winterreifen max. 180 vertragen musst Du beim kontrollieren der augenblicklichen Geschwindigkeit (erinnert durch die "Gedächtnisstütze") eben daran denken ... whistling.gif
Das dürfte genau so zu sehen sein wie wenn an einem Fahrzeug "T"-Reifen vorgeschrieben sind, tatsächlich aber "H"-Reifen montiert sind.
Sollte es aber einmal dazu kommen einen Aufkleber am Armaturenbrett zu haben, der schneller "erlaubt" als die Bereifung tatsächlich zulässt, wäre das nicht zulässig

Wie gesagt, meine Meinung ...
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ulm
Beitrag 03.01.2012, 12:45
Beitrag #4


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Immer ohne Anhänger und ohne Beschränkungen der Straße:

Sommer: Vmax wenn diese kleiner als 210 km/h ist

Mit den erwähnten M+S-Reifen:
Gar nicht wegen Verstoß gegen §36 StVZO:
Zitat
Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,


336000
Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte.
§ 36 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
5,00 €


edith:
Ich kaufe ein Z.
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mir
Beitrag 03.01.2012, 12:47
Beitrag #5


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Meiner bescheidenen Meinung nach mit den Hinterreifen im Winter sogar 190 km/h, bloß vorne halt nicht schneller. Das setzt eine gewisse Elastizität voraus. thread.gif

Zitat (ulm @ 03.01.2012, 12:45) *
Gar nicht wegen Verstoß gegen §36 StVO


Das wäre dann aber ein Verstoß gegen die Papperlpflicht und nicht zu schnelles Fahren.


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Mitleser
Beitrag 03.01.2012, 12:48
Beitrag #6


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Im Sommer 210.

Im Winter könnte man auch sagen, dass Du mit unzulässigen Reifen fährst: "Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch 1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist, 2. ... " (§ 36 Abs. 1 S. 2 StVZO)
Da nicht die passende Geschwindigkeit angegeben ist, existiert kein entsprechender Aufkleber, die Bedingung 1. ist nicht erfüllt, die Ausnahme ist damit insgesamt nicht erfüllt, ... wounded.gif
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mir
Beitrag 03.01.2012, 12:52
Beitrag #7


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Aber welcher BKat-Eintrag paßt dazu?


--------------------
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Mitleser
Beitrag 03.01.2012, 12:54
Beitrag #8


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Der selbe, wie wenn Du Dir eine Holzscheibe statt eines zulässigen Reifens an die Achse montierst? think.gif
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ulm
Beitrag 03.01.2012, 12:55
Beitrag #9


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Zitat (mir @ 03.01.2012, 12:52) *
Aber welcher BKat-Eintrag paßt dazu?


Zitat (ulm @ 03.01.2012, 12:45) *
336000
Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte.
§ 36 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
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Hoheneicherstation
Beitrag 03.01.2012, 12:55
Beitrag #10


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Man kann sich aber auch hier einige, passende ausdrucken ... wavey.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.01.2012, 12:57
Beitrag #11


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Zitat (Mitleser @ 03.01.2012, 12:48) *
... Da nicht die passende Geschwindigkeit angegeben ist, existiert kein entsprechender Aufkleber, die Bedingung 1. ist nicht erfüllt, die Ausnahme ist damit insgesamt nicht erfüllt, ... wounded.gif

Wirklich?
Es ist ja nicht verboten, Reifen zu montieren, die "schneller" als mindestens vorgeschrieben sind (z.B. "V" statt der vorgeschriebenen "H").
Man könnte dann doch sagen: "Mit dem "170"-Schild lege ich fest, wie schnell ich mit Winterreifen maximal fahren möchte, und wenn meine Winterreifen dann "schneller" sind, macht das nix."

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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mir
Beitrag 03.01.2012, 12:57
Beitrag #12


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Hier ein Aufkleber zum Ausdrucken, der auf alle Fälle paßt:


maximal

80 85 90 95 100 105 110 115 120 125 130 135
140 145 150 155 160 165 170 175 180 185 190
195 200 205 210 215 220 225 230 235 240 245

km/h


whistling.gif


--------------------
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.01.2012, 12:59
Beitrag #13


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Zitat (ulm @ 03.01.2012, 12:55) *
... Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte.

Aber die Plakette FEHLT doch gar nicht. blink.gif
Doc


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ulm
Beitrag 03.01.2012, 13:03
Beitrag #14


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 03.01.2012, 12:59) *
Aber die Plakette FEHLT doch gar nicht. blink.gif

Doch, die wo Du brauchtest, die fehlte.
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Mitleser
Beitrag 03.01.2012, 13:08
Beitrag #15


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 03.01.2012, 12:57) *
Es ist ja nicht verboten, Reifen zu montieren, die "schneller" als mindestens vorgeschrieben sind (z.B. "V" statt der vorgeschriebenen "H").
Man könnte dann doch sagen: "Mit dem "170"-Schild lege ich fest, wie schnell ich mit Winterreifen maximal fahren möchte, und wenn meine Winterreifen dann "schneller" sind, macht das nix."

Doc

Wenn Du Reifen unter Höchstgeschwindigkeit montierst, so ist die Zulässigkeitsbbedingung, dass Du die Geschwindigkeit aufklebst und nicht eine Geschwindigkeit.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.01.2012, 13:18
Beitrag #16


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Zitat (Mitleser @ 03.01.2012, 13:08) *
Wenn Du Reifen unter Höchstgeschwindigkeit montierst, so ist die Zulässigkeitsbbedingung, dass Du die Geschwindigkeit aufklebst und nicht eine Geschwindigkeit.

Nun fahre ich aber schon M+S-Reifen mit zwei verschiedenen Höchstgeschwindigkeiten.
Welche Plakette müsste ich jetzt kleben? Doch wohl die mit der "180".
Aber andererseits auch wieder nicht, denn 50% der benutzten Reifen haben eine andere Höchstgeschwindigkeit... crybaby.gif

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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mir
Beitrag 03.01.2012, 13:19
Beitrag #17


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Nimm meine Vorlage, und Du bist auf der sicheren Seite.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.01.2012, 13:25
Beitrag #18


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Zitat (mir @ 03.01.2012, 13:19) *
Nimm meine Vorlage, und Du bist auf der sicheren Seite.

Wirklich?
Da steht ja auch nur EINE richtige Geschwindigkeit drauf, aber VIELE falsche, einige davon sogar zu HOCH.
Was wäre, wenn ich bei verwendeten "S"-Reifen gleichzeitig die Plaketten "180" und "210" geklebt hätte?

Doc


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Digo
Beitrag 03.01.2012, 13:25
Beitrag #19


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Zitat (Hoheneicherstation @ 03.01.2012, 12:55) *
Man kann sich aber auch hier einige, passende ausdrucken ... wavey.gif

Jetzt mal eine ganz blöde Frage, was machen denn Fahrer mit Winterreifen bis 270 und einem Auto was über 270 läuft?
Anscheinend soll das ja neuerdings beim TÜV ein schwerer Mangel sein.

Dass eine Einstellung im Bordcomputer mit Warnung ab Tempo xxx ausreicht erwarte ich ja gar nicht erst, auch wenn es meiner Meinung nach sinnvoller ist als ein Aufkleber.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.01.2012, 13:40
Beitrag #20


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Zitat (Digo @ 03.01.2012, 13:25) *
...Jetzt mal eine ganz blöde Frage, was machen denn Fahrer mit Winterreifen bis 270 und einem Auto was über 270 läuft?
Anscheinend soll das ja neuerdings beim TÜV ein schwerer Mangel sein...

Er klebt IRGENDEINE Plakette, streicht mit einem Edding die Zahl durch und schreibt mit demselben Edding "270" drauf. thread.gif
Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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ulm
Beitrag 03.01.2012, 13:42
Beitrag #21


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Zitat (Digo @ 03.01.2012, 13:25) *
Dass eine Einstellung im Bordcomputer mit Warnung ab Tempo xxx ausreicht erwarte ich ja gar nicht erst, auch wenn es meiner Meinung nach sinnvoller ist als ein Aufkleber.

Dürfte nach dem Text von §36 StVZO passen, denn
Zitat
Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

"sinnfällig" bedeutet ja nicht "selbstklebend"
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Digo
Beitrag 03.01.2012, 13:51
Beitrag #22


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 03.01.2012, 13:40) *
Er klebt IRGENDEINE Plakette, streicht mit einem Edding die Zahl durch und schreibt mit demselben Edding "270" drauf. thread.gif


Oh, so simple? blushing.gif
Ich war irgendwie davon ausgegangen, dass diese Teile in Deutschland genormt sein müssen wink.gif.

@ulm
Aber nicht dauerhaft, sondern nur, wenn man wirklich zu schnell fährt (und ehrlich gesagt übersieht man das dann trotzdem schonmal und auch der Warnton ist bei dem Tempo sehr leise thread.gif) .
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.01.2012, 13:55
Beitrag #23


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Zitat (ulm @ 03.01.2012, 13:42) *
... "sinnfällig" bedeutet ja nicht "selbstklebend"...

Ich stelle mir gerade mal eine "allgemeine Verkehrskontrolle" an so einem Fahrzeug vor:
- Polizist: "Herr Digo, ihre Winterreifen haben einen zu niedrigen Geschwindigkeitsindex und auf Ihrem Armaturenbrett fehlt die "270 km/h"-Plakette"
- Digo: No, die fehlt nicht. Wenn ich schneller als 270 werde, kommt eine Warnung aus dem Bordcomputer."
- Polizist (setzt sich auf den Beifahrersitz und zieht die Tür hinter sich zu): "Herr Digo, würden Sie mir DAS bitte mal vorführen?" tongue.gif

Doc


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Digo
Beitrag 03.01.2012, 14:00
Beitrag #24


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laugh2.gif
Man kann aber im Bordcomputer die Warnung einstellen und somit auch zeigen wink.gif.
Nur es hat nicht jedes Auto so eine Funktion (das waren eigentlich auch zwei unabhängig voneinander laut gedachte Gedanken von mir wink.gif ).
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Heinz Wäscher
Beitrag 03.01.2012, 15:42
Beitrag #25


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Zitat (Digo @ 03.01.2012, 13:51) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 03.01.2012, 13:40) *
Er klebt IRGENDEINE Plakette, streicht mit einem Edding die Zahl durch und schreibt mit demselben Edding "270" drauf. thread.gif


Oh, so simple? blushing.gif
Ich war irgendwie davon ausgegangen, dass diese Teile in Deutschland genormt sein müssen wink.gif.

Da die meisten PC-Besitzer einen Drucker haben kann man(n)sich doch selber was ausdrucken und muß keinen vorgefertigten Aufkleber nehmen?!? Zur Befestigung würde doch tesafilm® reichen?


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Andreas
Beitrag 03.01.2012, 15:48
Beitrag #26


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Zitat (Heinz Wäscher @ 03.01.2012, 15:42) *
kann man(n)sich doch selber was ausdrucken und muß keinen vorgefertigten Aufkleber nehmen?!? Zur Befestigung würde doch tesafilm® reichen?


Das würde so ausreichen.


--------------------
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Wollf_0708
Beitrag 03.01.2012, 18:43
Beitrag #27


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Zitat
jedoch
1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
.............
336000
Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte.
............

Was ist Sicht-, was ist Blickfeld ?

Wo schaut man als Autofahrer die meiste Zeit hin:
Durch die Windschutzscheibe,
in den Rückspiegel (innen),
auf den Tacho,
in die Aussenspiegel (via Seitenscheiben),
zur Beifahrerin,
auf das Lenkrad,
in das Navidisplay.....???


Da die neuen/modernen Autos immer mehr zum mobilen PC werden (sog. drivetop), könnte man darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll sei, ein kleines digitales Elektronikmodul zu schaffen, welches mittels Sensoren für Temperatur, Fahrbahnzustandsmessung, Kurvenneigung, Geschwindigkeit und in Abhängigkeit der Bereifung, dem Fahrer mitteilt, dass er nicht mit angepasster Geschwindigkeit unterwegs ist.

think.gif Lese ich jetzt nochmal diesen meinigen Gedankengang, könnte ich meinen würden, ein weiterer Teil des FahrerInnenhirnes wird outgesourced think.gif
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lehevo
Beitrag 03.01.2012, 19:29
Beitrag #28


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Zitat (Andreas @ 03.01.2012, 15:48) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 03.01.2012, 15:42) *
kann man(n)sich doch selber was ausdrucken und muß keinen vorgefertigten Aufkleber nehmen?!? Zur Befestigung würde doch tesafilm® reichen?


Das würde so ausreichen.


Stimmt.
Nachdem der TÜV bei mir mal den fehlenden Aufkleber bemängelt hat, hab ich mir 2 Jahre später einen Aufkleber mit einem P-Touch gedruckt.
Der wurde nicht bemängelt.

edit: da fällt mir doch glatt ein, dass ich im März schon wieder zum TÜV muss. Muss ich wohl einen neuen drucken. Im März.
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Digo
Beitrag 03.01.2012, 20:27
Beitrag #29


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Zitat (Heinz Wäscher @ 03.01.2012, 15:42) *
Da die meisten PC-Besitzer einen Drucker haben kann man(n)sich doch selber was ausdrucken und muß keinen vorgefertigten Aufkleber nehmen?!? Zur Befestigung würde doch tesafilm® reichen?

Wie gesagt, ich war irgendwie davon ausgegangen, dass sowas in Deutschland genormt sein muss, ich darf mir ja auch keine Umweltzonenplakette ausdrucken wink.gif. So ist das natürlich kein Problem. Wenn ihnen das im Bordcomputer nicht reicht, dann nehme ich vorsorglich Tesa mit und schreibe einen handschriftlichen Zettel, den ich beim TÜV reinkleben kann. thread.gif
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Dead-Eye
Beitrag 03.01.2012, 21:58
Beitrag #30


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Zitat (Wollf_0708 @ 03.01.2012, 18:43) *
Was ist Sicht-, was ist Blickfeld ?

Wo schaut man als Autofahrer die meiste Zeit hin:
Durch die Windschutzscheibe,
in den Rückspiegel (innen),
auf den Tacho,
in die Aussenspiegel (via Seitenscheiben),
zur Beifahrerin,
auf das Lenkrad,
in das Navidisplay.....???


Bei mir war er immer nur theoretisch im Sichtfeld - unten im Cupholder. Aber da mein Auto auch bisher nur im Sommer beim TÜV war kann ich nicht sagen, wie man das bewertet hätte. Und jetzt kann ich es nicht mehr herausfinden, weil sich das Ding irgendwann selbstständig gemacht hat und ich bisher keine Lust hatte einen neuen zu besorgen...ich gehe auch davon aus dass ich mir merken kann, mit Winterreifen maximal 190 statt der eingetragenen 195 zu fahren wink.gif.
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Heinz Wäscher
Beitrag 03.01.2012, 22:16
Beitrag #31


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Zitat (Digo @ 03.01.2012, 20:27) *
... ich darf mir ja auch keine Umweltzonenplakette ausdrucken

Wer verbietet denn das eigentlich think.gif Klick

In diesem Zeitungsbericht wird am Ende nur auf das unberechtigte Eintragen des amtlichen Kennzeichens eingegangen, nicht auf die Herstellung der Plaketten selber. Wenn man es hinbekommt sämtliche geforderten Sicherheitsmerkmale (PDF Datei) selber zu Drucken sehe ich persönlich keine Gründe die gegen die eigene Herstellung sprechen, oder sind die Feinstaubplakettenhersteller selber besonders akkreditiert worden?

Solange die Plakette die erforderlich Beschaffenheit hat und z. B. von einer KFZ-Werkstatt beschriftet und gestempelt wurde kann es doch egal sein wer die Plakette "hergestellt" hat? Die KFZ-Werkstatt wird ja direkt von mir beliefert mit der Plakette, deswegen ist doch alles legal?


Diskussion bei der Konkurrenz.


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nachteule
Beitrag 03.01.2012, 22:44
Beitrag #32


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Hallo, @alle,

nur mal eine Frage zu dem Thema:

Hat schon mal jemand von einem Fall gehört, in dem ein Polizeibeamter einen Mängelbericht oder gar ein Ticket ausgestellt hat, weil der Wert auf der Plakette niedriger war als die zul. Höchstgeschwindigkeit der montierten Reifen? think.gif

Mir ist nicht mal ein Fall bekannt, in dem irgendein Kollege es bemängelt oder gar sanktioniert hat, wenn überhaupt keine Plakette angebracht wurde.

Viele Grüße,

Nachteule


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steveluke
Beitrag 04.01.2012, 04:54
Beitrag #33


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Zitat (nachteule @ 03.01.2012, 22:44) *
Hat schon mal jemand von einem Fall gehört, in dem ein Polizeibeamter einen Mängelbericht oder gar ein Ticket ausgestellt hat, weil der Wert auf der Plakette niedriger war als die zul. Höchstgeschwindigkeit der montierten Reifen? think.gif

Mir ist nicht mal ein Fall bekannt, in dem irgendein Kollege es bemängelt oder gar sanktioniert hat, wenn überhaupt keine Plakette angebracht wurde.

Mir schon rolleyes.gif laugh2.gif

Mit einem freundlichen und kostenfreien Hinweis auf die "Plakettenpflicht" sollte es aber getan sein; ich bin davon überzeugt, dass ein Großteil der Fahrzeugführer die Verpflichtung überhaupt nicht kennt.
Die meisten verlassen sich mE sowieso darauf, dass der Reifenhändler ihnen das Fahrzeug nach erfolgtem Räder-/Reifentausch komplett in Ordnung wieder vor die Nase stellt.
Dass das nicht so ist, sehe ich bei meinem Fachhändler.
In den letzten Jahren fand ich nach dem Tausch auf Winterräder nie einen entsprechenden Aufkleber.
Einmal hatte ich ihn darauf angesprochen und sofort eine geklebt bekommen (also den Aufkleber natürlich wink.gif ); seitdem lass ich's und fahre halt ohne Plakette (bitte nicht weitersagen rolleyes.gif )


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Ernschtl
Beitrag 04.01.2012, 11:48
Beitrag #34


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Zitat (Heinz Wäscher @ 03.01.2012, 22:16) *
Zitat (Digo @ 03.01.2012, 20:27) *
... ich darf mir ja auch keine Umweltzonenplakette ausdrucken
Wer verbietet denn das eigentlich think.gif Klick
§4
Die Eigenherstellung gemäss §3 dürfte auch nicht einfach sein.

Ich habe im Winter schon immer Winterreifen drauf aber den Aufkleber hatte ich noch nie. Vor Jahren war ich so mal beim TÜV und der aaS hat mir dann einfach den Aufkleber neben der Tacho gepappt. Das war hässlich und hat gestört, also hielt er keine Stunde rolleyes.gif


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nordpolcamper
Beitrag 04.01.2012, 21:57
Beitrag #35


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ich hab mir in der Bucht für einen Euro einen Aufkleber bestellt, auf die Rückseite bisschen Tesafilm zusammengerollt (quasi doppeltklebend) und das liegt jetzt im Aschenbecher. Sollte ich mit Winterreifen mal angehalten werden, kommt der Aufkleber temporär in mein Sichtfeld und gleich nach der Kontrolle wieder ab. (Das Teil ist zwar ansich selbstklebend, aber bevor es Rückstände hinterlässt oder sehr fest klebt, nehm ich lieber Tesa)


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HIER findet man gängig genutzte ABKÜRZUNGEN
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 05.01.2012, 08:41
Beitrag #36


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Also ich fasse zusammen:
Wenn das Auto 4 Sommerreifen hat, spielt die Geschwindigkeits-Angabe auf der Plakette keine Rolle.
Wenn das Auto 1 bis 4 Winterreifen hat,
- darf keiner der Winterreifen "langsamer" sein als auf der Plakette angegeben;
- muss es mindestens EINEN Winterreifen geben, der nicht "schneller" ist als auf der Plakette angegeben.

Da ich nicht gern ohne Not für längere Zeit ein Fahrzeug fahre, das "erhebliche Mängel" aufweist, habe ich mir gestern bei der Reifenhändlerin meines geringsten Misstrauens eine "180"-Plakette besorgt.

Allerdings:
Ich habe jetzt
- vorne Nokian-Reifen,
- hinten Semperit-Reifen,
- und auf der Plakette steht "Continental"... think.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Kurier
Beitrag 05.01.2012, 08:56
Beitrag #37


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 05.01.2012, 08:41) *
- und auf der Plakette steht "Continental"... think.gif

eindeutig eine Straftat, Vorspiegelung falscher Tatsachen. whistling.gif


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(Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse.
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