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> LED Lampen
ilam
Beitrag 08.12.2011, 18:20
Beitrag #51


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Zitat (helmet lampshade @ 08.12.2011, 18:18) *
Dann ist natürlich ein Flächenstrahler optimal


Jepp.

Zitat
(z.B. OLED)

Wenn man das Alterungs- und UV-Empfindlichkeitsproblem in Griff bekommt: Ja.
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helmet lampshade
Beitrag 08.12.2011, 18:25
Beitrag #52


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Zitat (dopero @ 08.12.2011, 15:38) *
Hell wirken die LED Leuchten immer, das liegt an der kleinen Lichtaustrittsfläche.

ZT aber auch an der besseren Richtwirkung. Bei den kleinen Halogenspots z.B. wird ca. die Hälfte der Lichtmenge gleichmäßig als Streulicht verteilt, das kann in manchen Fällen ein erwünschter Effekt zur besseren Raumbeleuchtung sein, oft stört es aber auch nur (Blendung), der Leuchtfleck den eine LED mit gleicher Lichtmenge aber besserem sauber definiertem Leuchtkegel erzeugt wirkt viel heller
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dopero
Beitrag 08.12.2011, 19:39
Beitrag #53


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Zitat (helmet lampshade @ 08.12.2011, 18:25) *
..., der Leuchtfleck den eine LED mit gleicher Lichtmenge aber besserem sauber definiertem Leuchtkegel erzeugt wirkt viel heller

Der sauber definierte Lichtkegel ist aber genau das Problem. Bei den kleinen, an den LED Leuchten verbauten Reflektoren, verursachen kleinste Toleranzen schon große Unterschiede in der Lichtverteilung. Da sind die großen Reflektoren der früheren Autoscheinwerfer wesentlich unempfindlicher. Deswegen haben die konventionellen Scheinwerfer mit richtig guter Ausleuchtung einen Gehäusedurchmesser von 220 mm (Hella, Cibie).
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Jasper
Beitrag 08.12.2011, 19:47
Beitrag #54


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Zitat (helmet lampshade @ 08.12.2011, 18:18) *
Dann ist natürlich ein Flächenstrahler optimal (z.B. OLED)

In der Richtung ja, was wie schon genannt BMW am Z8 mit den "Neon-Röhren" hatte, war ja auch nicht schlecht.

Bei "passiven" Leuchten, also wo die eingeschaltete Leuchte selbst als "Meldemodul" wirksam sein muss, ist man mit zumindest direkt wirkenden LED auf einem etwas falschem Weg. Lässt sich am deutlichsten am Bremslicht aufzeigen:

Muss zwar aufgrund seiner Bedeutung extrem auffällig sein, darf aber den Hintermann nicht so weit blenden, dass nachts außer zwei grell rotem Scheinwerfer auch keine Ausweichmöglichkeit nach rechts oder links erkannt werden kann.

Blinkleuchte vorn ist auch so eine kritische Sache. Vorn soll aus Designgründen alles möglichst schmal und klar, durchsichtig sein, problemlos mit LEDs umzusetzen, aber wie gut erkennt man drei oder vier kleine gelbe Punkte an einem Sommertag.

LED-Technik als Fahrlicht-Scheinwerfer zur Beleuchtung der Straße sieht da schon anders aus, da sind sie geeignet, dauert halt noch ein klein wenig, bis sie auch tatsächliche Vorteile gegenüber Xenon haben.
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tom62
Beitrag 08.12.2011, 23:37
Beitrag #55


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Zitat (Jasper @ 08.12.2011, 13:35) *
LED-Scheinwerfer haben eine Zulassung (sofern sie bestimmten Bauvorschriften entsprechen), aber sie haben keine Zulassung als "Hauptscheinwerfer", also alleiniger Scheinwerfer an einem Fahrrad. Diese Zulassung bezieht sich ausschließlich auf eine Genehmigung als zusätzlich vorhandener Scheinwerfer neben einem klassischen Fahrradscheinwerfer-System aus Dynamo und Glühbirnen-Funzel.

Ist so, und wird sich auch nicht die nächsten Jahre (wenn überhaupt jemals) verändern.

Zu spät, die Regel hat sich schon geändert:
http://www.amazon.de/dp/B00449K4TU?m=A3JWK...p;tag=idealocom laugh2.gif whistling.gif


- - -
Warum der Autofahrer seine Glühbirnen durch LEDs ersetzen will, ist nicht nur die Stromersparnis: Die Wahrscheinlichkeit, dass man von der Polizei wg. einer nicht ordnungsgemäß funktionierenden Beleuchtung angehalten / bestraft wird, ist deutlich geringer.

Begrenzungslampen und Kennzeichenbeleuchtung sind bereits gegen LEDs getauscht. Bis zur HU im Sommer will ich noch LED-Ersatz für die Rückfahrscheinwerfer und Rücklichter finden. Einfach mal um zu testen, ob ich durchfalle. Welche falsche Beleuchtung erkannt und/oder bemängelt wurde, kann ich euch ja mal berichten.
Es gibt zwei Möglichkeiten, warum die LED-Birne durchkommen könnte: 1. der Prüfer erkennt die LEDs nicht. Er müsste dazu das Gehäuse aufschrauben und das wird er nicht. 2. der Prüfer erkennt die LED Lampe und bemängelt sie trotzdem nicht. Immerhin ist heutzutage fast jedes Auto mit LED Lampen ausgestattet.

Wenn sie ihre Funktion erfüllen, geht die Sicherheit vor die exakte Regelauslegung der StVo/Stvzo. Gerade für Radfahrer wie mich ist dieser Satz überlebenswichtig.


--------------------
Gruß
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Ernschtl
Beitrag 08.12.2011, 23:50
Beitrag #56


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Zitat (tom62 @ 08.12.2011, 23:37) *
Zu spät, die Regel hat sich schon geändert:
Aber nur ein wenig. Klick


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Wer bremst hat Angst
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Jasper
Beitrag 09.12.2011, 00:06
Beitrag #57


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Zitat (tom62 @ 08.12.2011, 23:37) *
Zu spät, die Regel hat sich schon geändert:
http://www.amazon.de/dp/B00449K4TU?m=A3JWK...p;tag=idealocom laugh2.gif whistling.gif

Wo steht da was, dass dieser Scheinwerfer als alleiniger Frontscheinwerfer zugelassen ist und sich die Zulassung nicht nur als Zusatzscheinwerfer bezieht?
Wo ist der Dynamoanschluss an der Lampe?

Batterie ist (bei einem alleinigen "Haupt"-Scheinwerfer) nur als Standlichtunterstützung zulässig, die Stromversorgung während der Fahrt muss aus dem Dynamo kommen und ihn dabei mit ziemlich genau 2,4 Watt belasten.


Zitat
Es gibt zwei Möglichkeiten, warum die LED-Birne durchkommen könnte: 1. der Prüfer erkennt die LEDs nicht. Er müsste dazu das Gehäuse aufschrauben und das wird er nicht. 2. der Prüfer erkennt die LED Lampe und bemängelt sie trotzdem nicht. Immerhin ist heutzutage fast jedes Auto mit LED Lampen ausgestattet.

Und was hat das dann mit zulässig oder nicht zu tun?


Zitat
Wenn sie ihre Funktion erfüllen, geht die Sicherheit vor die exakte Regelauslegung der StVo/Stvzo. Gerade für Radfahrer wie mich ist dieser Satz überlebenswichtig.

Das ist ja unbenommen, aber zu behaupten, dass sicherer auch zulässig bedeutet oder dass sich Vorschriften geändert haben, die sich seit 98 nicht verändert haben können, oder das eine vorhandene Zulassung auch exakt die benötigte Zulassung bedeutet, das ist nicht nur gewagt, sondern klassisch falsch.


Es ist absolut zulässig, neben einer eingeschalteten "Steinzeit-Dynamo-Beleuchtung" noch zusätzlich eine dafür zulässige LED-Beleuchtung am Rad zu führen.

Es ist aber nicht zulässig, ausschließlich eine LED-Beleuchtung am Rad zu führen. Selbst wenn diese eine Zulassung hat, denn die hat sie nur als zusätzlicher Scheinwerfer. Eine LED-Beleuchtung mit Zulassung als alleinige "Lichterführung" gibt es nicht.

Dass dies eher unbefriedigend ist und gerade im Zusammenhang mit dem technischen Fortschritt in diesem Bereich weder sonderlich zeitgemäß noch sonderlich sicher - mag alles sein.
Hört sich komisch an, ist aber so und wird noch eine ganze Weile auch so bleiben.
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tom62
Beitrag 11.12.2011, 02:56
Beitrag #58


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Zitat (Jasper @ 09.12.2011, 00:06) *
Wo ist der Dynamoanschluss an der Lampe?
Ja wo sind sie denn, die Römer? rolleyes.gif

Zitat (Jasper @ 09.12.2011, 00:06) *
Batterie ist (bei einem alleinigen "Haupt"-Scheinwerfer) nur als Standlichtunterstützung zulässig, die Stromversorgung während der Fahrt muss aus dem Dynamo kommen und ihn dabei mit ziemlich genau 2,4 Watt belasten.
Ein Internetforum ist NICHT dazu da, seine seit 30 Jahren eingefahrene uralt-Meinung zu verkünden, sondern vielmehr, um seine Meinung zu überdenken. Gruß

@Jasper: ich streite mich sehr gerne mit Leuten im Internet. Aber nur mit Leuten, bei denen ich eine gewisse Intelligenz erkennen kann. Deine Äußerungen sind sinnfrei.


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Gruß
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Baghira
Beitrag 11.12.2011, 05:43
Beitrag #59


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@Jasper Wieso gehst Du davon aus, dass die LED Birne ihren Betrieb in einer mit Batterien gespeister Lampe leisten soll?
Dem ist nicht so. Die Lampe soll in einer Lampe an einem Miele Rad ihren Dienst tun, da ich das Rad nicht mit einem Nabendynamo und einem LED Scheinwerfer verunstalten will

Gib es überhaupt Batteriescheinwerfer , die handelsübliche Birnen mit den Werten 2,4W ,6V aufnemen?


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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Jasper
Beitrag 11.12.2011, 11:04
Beitrag #60


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Zitat (tom62 @ 11.12.2011, 02:56) *
]Ein Internetforum ist NICHT dazu da, seine seit 30 Jahren eingefahrene uralt-Meinung zu verkünden, sondern vielmehr, um seine Meinung zu überdenken. Gruß

1) nicht 30 Jahre, sondern 13 Jahre
2) nicht Meinung, sondern genannte und auch für Dich nachlesbare gesetzliche Vorschrift
3) Meinungen sind frei und meine habe ich sogar genannt, verändert aber nichts an den geltenden Vorschriften

Zitat
@Jasper: ich streite mich sehr gerne mit Leuten im Internet. Aber nur mit Leuten, bei denen ich eine gewisse Intelligenz erkennen kann. Deine Äußerungen sind sinnfrei.

Wieso kommen immer die persönlichen Angriffe, wenn man nicht weiter weiß?

Eine Meinung zu technischen Geräten mag ja in Ordnung sein und auch auch aus Sicherheitsüberlegungen deutlich besser als die geltenden Vorschriften, aber meinst Du tatsächlich, dass sich die gesetzlichen Vorgaben der StVZO und den zugehörigen TA flexibel an meinem IQ angebunden sind?

Wenn Du tatsächlich der festen Ansicht bist, dass Vorschriften von mir abhängig sind, dann schreibst Du mir eine Macht zu, die ich nicht habe und stellst auch gleich klar, wie hier die IQ-Werte verteilt sind.
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Jasper
Beitrag 11.12.2011, 11:39
Beitrag #61


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Zitat (Baghira @ 11.12.2011, 05:43) *
@Jasper Wieso gehst Du davon aus, dass die LED Birne ihren Betrieb in einer mit Batterien gespeister Lampe leisten soll?
...

Wo habe ich das geschrieben?

Lies doch einfach den §67 StVZO und die zugehörig geltenden TA4 ff.
Ein vorgeschriebener Fahrradhauptscheinwerfer muss eine "Glühdraht-Birne" mit 2,4 Watt bei 6V haben, der im Fahrbetrieb ausschließlich über einen Dynamo versorgt wird.

Im Stand darf diese oder eine zusätzlich vorhandene Lampe mittels einer Stromversorgung als reine Standlichtschaltung weiter versorgt werden. Zusätzlich dürfen weitere zugelassene Beleuchtungseinrichtungen vorhanden sein.


Auch wenn es veraltet ist, auch wenn es deutlich besseres, insbesondere aus sicherheitstechnischer Sicht sowohl für den Radfahrer selbst in der Ausleuchtung wie auch für Dritte in der Erkennbarkeit eines Radfahrers gibt, auch wenn es persönlich nicht gefällt und man anderer Meinung ist, so ist dies geltende Vorschrift.

Dass sie veraltet ist, weil sie aus 98 stammt und diese Veralterung mittlerweile nicht nur unnötig, unschön und unpraktisch, sondern auch in nicht nicht unerheblicher Weise auch sicherheitskritisch ist, unwidersprochen ja, aber es ist die geltende Vorschrift.

Dass diese Vorschrift sich nicht im wie auch immer gewünschten Umfang ändern, modernisieren lässt, ist leider auch Tatsache. 98 kam die große EU-Harmonisierung auch in diesem Bereich an, lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen (ohne "Kraft-"). Entweder eine EU-weite Einigung und Erstellung einer verbindlichen Richtlinie auf einen Mindeststandard, den es nicht gibt und vorläufig nicht geben wird, weil viele EU-Länder keinen zwangsweise Mindeststandard einführen wollen.

Somit bleibt es beim Bestandsschutz der vorher geltenden, nationalen Bestimmungen, die naturgemäß mit der fortschreitenden Zeit und Technik immer mehr veraltet. Oder die Möglichkeit eine vorhandene, alte nationale Vorschrift zur Beleuchtung komplett zu löschen. Damit benötigt man dann keinerlei lichttechnischen Einrichtungen an einem Fahrrad. Kein hässlicher und per Körperkraft anzutreibender Dynamo und keine teure und durch die permanente Laderei auch unbequeme Batteriebeleuchtung. Nachts darf dann mit gleicher Beleuchtung wie ein Fußgänger ebenso Rad gefahren werden, keine.
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janr
Beitrag 11.12.2011, 15:13
Beitrag #62


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Die Worte "Fahrradhauptscheinwerfer" und "Glühdraht-Birne" fand ich im §67 StVZO nicht.


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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