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> Ausländisches Auto in EU bzw. DE?, Wie lang kann ich es fahren?
Gast_Der Doktor_*
Beitrag 04.07.2004, 18:33
Beitrag #1





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Hallo,
Ich will der Wagen meiner Mutter aus Bulgarien hier in Deutschland fahren.
Ich werde eine Ermächtigung natürlich dabei haben.
Ich möchte wissen wie lange kann ich damit hier fahren?
Jemand hat mir etwas von 3 oder 6 Monaten gesagt und dann muß das Auto raus aus der EU und dann kann es wieder zurück?!?
In welches Gesetz ist das geregelt und kann ich eine Strafe dafür kriegen?
Danke
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Mr.T
Beitrag 04.07.2004, 18:38
Beitrag #2


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Wo lebst du denn?


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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beppo
Beitrag 04.07.2004, 18:50
Beitrag #3


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wenn du deinen wohnsitz in d hast musst du für den pkw steuer entrichten gem. § 3 Nr. 13 KrafStG


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b.e.
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Peter Lustig
Beitrag 04.07.2004, 18:53
Beitrag #4


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Ausnahmeregelungen des § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz Nr. 13. Darin heißt es: "Von der Steuer befreit ist das Halten von ausländischen Personenkraftwagen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Diese Ausnahme trifft nicht zu, wenn die Fahrzeuge von Personen benutzt werden, die ihren ständigen Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland haben."

Es besteht zwar ein bilaterales Abkommen mit Bulgarien, das jedoch Pkw ausnimmt. Als Inländer darfst Du demnach, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, das in Bulgarien zugelassene Fahrzeug in D nicht führen. Tust Du es dennoch, liegt ein Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz vor (Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat).
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strichachtdoktor
Beitrag 04.07.2004, 19:41
Beitrag #5


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... wäre das für mein eigenes Auto auch so, wenn ich z.B. von den Niederlanden als Zweitwohnsitz zu meinem Erstwohnsitz in Deutschland unterwegs wäre ?
Das Fz wäre ja in der EU ver- und besteuert.
Gruß, Joe


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"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Gast_Der Doktor_*
Beitrag 04.07.2004, 20:22
Beitrag #6





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Zitat (Mr.T @ 04.07.2004, 19:38)
Wo lebst du denn?

Ich studiere in München und ich habe bulgarische Staatsangehörigkeit.

Peter Lustig -Danke für das genaue Zitat, ich werde auch das ganze Gesetz nachlesen.
Aber was sollte das bedeuten-
Zitat
Als Inländer darfst Du demnach, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, das in Bulgarien zugelassene Fahrzeug in D nicht führen.

Kann ich auch, wenn der Besitzer des Wagens mitfährt, nicht fahren?
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Mr.T
Beitrag 04.07.2004, 20:32
Beitrag #7


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Zitat (Der Doktor @ 04.07.2004, 21:22)
Kann ich auch, wenn der Besitzer des Wagens mitfährt, nicht fahren?

Auch dann nicht!


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Gruß Mr.T

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Gast_Der Doktor_*
Beitrag 04.07.2004, 21:50
Beitrag #8





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OK.
Ich bin überzeugt. Danke für die schnelle Antworten thumbup.gif
Ihr habt mich vor ein Steuerverbrechen abgehalten wink.gif
Jetzt bloß- Muss ich in die Zullasungsstelle in meinem Wohnort die Steuer zahlen und was muss ich dort mitbringen? Denn in ein bulgarischen Fahrzeugschein steht nichts von Kat und Euro X. Wie werden die wissen welche Steuerklasse das Auto hat.think.gif
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Peter Lustig
Beitrag 05.07.2004, 08:19
Beitrag #9


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Zitat (Der Doktor @ 04.07.2004, 22:50)
Jetzt bloß- Muss ich in die Zullasungsstelle in meinem Wohnort die Steuer zahlen und was muss ich dort mitbringen? Denn in ein bulgarischen Fahrzeugschein steht nichts von Kat und Euro X. Wie werden die wissen welche Steuerklasse das Auto hat.think.gif

Ganz so einfach ist das nicht. Du musst das Fahrzeug zunächst einmal zollrechtlich nach D importieren und wahrscheinlich Einfuhrumsatzsteuer dafür bezahlen. Auskunft dazu erteilt die nächstgelegene Zolldienststelle bzw. Oberfinanzdirektion.

Weiterhin benötigst Du eine deutsche Betriebserlaubnis oder eine EG-Typgenehmigung bzw. das zugehörige CoC-Papier (Übereinstimmungserklärung bzw. Certificate of Conformity). Letzteres gibt es ggf. beim Fahrzeughersteller. Aufgrund dieser Papiere wird von der Zulassungsstelle ein Fahrzeugbrief ausgestellt, der Grundlage für die Zulassung ist. Falls keine BE oder EG-Typgenehmigung vorhanden ist, muss das Fahrzeug von einem Sachverständigen (TÜV. Dekra o.ä.) abgenommen und ggf. den deutschen Ausrüstungsvorschriften gemäß nachgerüstet werden.

Wenn das Fahrzeug keinen Kat hat, musst Du den dafür vorgesehenen sehr hohen Kfz-Steuersatz bezahlen, der bei ca. 37 € pro 100 ccm Hubraum im Jahr liegt.

Addierst Du alles zusammen, dürfte es vermutlich billiger sein, ein Auto in D zu kaufen und zuzulassen smile.gif .
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Gast_Der Doktor_*
Beitrag 05.07.2004, 08:33
Beitrag #10





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Zitat (Peter Lustig @ 05.07.2004, 09:19)
Du musst das Fahrzeug zunächst einmal zollrechtlich nach D importieren und wahrscheinlich Einfuhrumsatzsteuer dafür bezahlen.

Also ich möchte noch mal betonen- Ich besitze den Wagen nicht und habe nicht vor ihn hier zu importieren und einen deutschen Fzg- Brief zu haben.
Ich will bloß den Wagen für den Sommer benutzen.
Zitat
Ganz so einfach ist das nicht.

Da muss ich dir leider zustimmen mad.gif
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Peter Lustig
Beitrag 05.07.2004, 09:01
Beitrag #11


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Dann darfst Du mit dem Fahrzeug in D eben nicht fahren! Das ist die einzig mögliche Konsequenz sad.gif . Du kannst Dich natürlich darüber hinwegsetzen, darfst Dich dann aber auch nicht beklagen, wenn Du Probleme bekommen solltest.

Rechtsgrundlage für Dein Problem in D ist § 1 IntKfzVO. In dem Augenblick, wenn Du als inländischer Fahrzeugführer mit dem Fahrzeug hier regelmäßig fährst, wird ein Standort im Inland im Sinne der Vorschrift begründet. Dabei gibt es keinerlei Übergangsfrist o.ä.

Ich kann mir im Übrigen kaum vorstellen, dass es in Deinem Heimatland recht anders ist. Grundlagen sind die internationalen Straßenverkehrsabkommen von 1926 und das Wiener Übereinkommen von 1968, denen vermutlich auch BG beigetreten ist. Diese Abkommen werden dann von den Beitrittsstaaten lediglich in nationales Recht umgesetzt, in D z.B. die IntKfzVO.
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Gast_Der Doktor_*
Beitrag 05.07.2004, 09:40
Beitrag #12





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Zitat
Dann darfst Du mit dem Fahrzeug in D eben nicht fahren! Das ist die einzig mögliche Konsequenz

OK. was ich davon denke werde ich nicht mitteilen ranting.gif aber es gibt sehr viele andere Studenten hier die BG Autos fahren. Ich glaube die benutzen folgende Regelung als Lücke im Gesetz-

Ausnahmeregelungen des § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz Nr. 15. Darin heißt es: "Von der Steuer befreit sind ausländischen Fahrzeugen, solange sie öffentliche Straßen benutzen, die die einzige oder die gegebene Verbindung zwischen verschiedenen Orten eines anderen Staates bilden und das Inland auf kurzen Strecken durchschneiden;"

Das Risiko will ich aber nich eingehen- jedes mal der Polizei zu erklären dass ich von Polen nach Holland fahre oder so was...

Zitat
Du kannst Dich natürlich darüber hinwegsetzen, darfst Dich dann aber auch nicht beklagen, wenn Du Probleme bekommen solltest.

Ich will auch nicht dass es dazu kommt deshalb frage ich euch zuerst bevor ich etwas unternehme.

Zitat
Ich kann mir im Übrigen kaum vorstellen, dass es in Deinem Heimatland recht anders ist.

Es ist durchaus möglich aber ich kenne die Gesetze in BG nicht, habe es nie gebraucht. Es ist lustig aber für 2 Jahre in DE habe ich hier 2 mal mehr deutsche Gesetze gelernt wallbash.gif als bulgarische Gesetze für 22 Jahre in BG.

OK. Ich werde heute ins Finanzamt gehen und nachzufragen obwohl ich schon erahne was die sagen werden mad.gif aber Danke notworthy.gif für die Erklärngen und wenn ich etwas neues rauskriege werde ich berichten.
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Gast_Der Doktor_*
Beitrag 18.09.2004, 19:09
Beitrag #13





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Also.... es gibt was neues.
Ich habe im Finanzamt nachgefragt und nach mehrere Telefonate mit verschiedene Leute dort wurde mir gesagt dass es möglich ist den Wagen zu fahren unter folgende Bedingungen:
Wenn ich nachweisen(Studentenausweis, Visum) kann dass der Grund meines Aufenthaltes ausschließlich das Studium ist dann werde ich ein Bescheid kriegen mit dem ich für eine festgelegte Perioede bis 1 Jahr den Wagen steuerfrei fahren darf.
Wenn es interessant für euch ist kann ich den genauen Text zitieren.
Also kurz gesagt jetzt darf ich ein Jahr lang den Wagen fahren whistling.gif
Danke für die Hilfe.
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Gast_Gast_FredHuge_*
Beitrag 19.09.2004, 10:07
Beitrag #14





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Ich habe folgende Frage:

- ich habe die Niederlandische Nationalität.
- ich wohne in Holland
- ich habe ein auto mit zulassing und kennzeichen aus Hungarien
- ich bin besizter einer Hungarischer Firma
- ich will (in die Ferien) durch Deutschland fahren

Ist das erlaubt?

Danke für Ihre Antworte!
Fred
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Andreas
Beitrag 19.09.2004, 11:14
Beitrag #15


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Zitat
- ich will (in die Ferien) durch Deutschland fahren

Ist das erlaubt?


Ja wink.gif


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Gast_galah_*
Beitrag 20.09.2004, 14:40
Beitrag #16





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wo wir grad dabei sind...(das weiter unten gepostete Gesetz ist mit nicht ganz schluessig):
ich bin in Deutschland noch mit Hauptwohnsitz gemeldet, lebe aber in Irland, und habe hier auch ein irisches Fahrzeug. Darf ich nun dieses Fahrzeug nach Deutschland bringen? (fuer einen laengeren Urlaub z.B.?)

Und mal ne ganz andere Frage zu auslaendischen Fuehrerscheinen - hier in Irland habe ich mit meinem deutschen Fuehrerschein schon maechtig Probleme gehabt, mir ein Auto zu kaufen bzw. dieses hier zu versichern (Antworten reichten von "hm, wissen wir nicht, ob wir das anerkennen koennen" bis zu "Personen mit deutschen Fuehrerscheinen versichern wir nicht" - gibt es in Deutschland da keine Probleme?

Vielen Dank fuer Infos!
Gruss
galah
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Gast_Gast_Roland_*
Beitrag 20.09.2004, 21:08
Beitrag #17





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Folgende Frage:

Wenn ein Deutscher (mit Wohnsitz und ständigem Aufenthalt mit mehr als 185 Tagen jährlich in Deutschland) in der Schweiz eine Firma (AG oder GmbH) hat bzw. dort angestellt ist (z.B. Geschäftsführer) und ein Fahrzeug fährt, das in der Schweiz auf diese Firma zugelassen und dort auch versichert ist, also mit CH-Kennzeichen, wobei er mit eben diesem Fahrzeug als Außendienstmitarbeiter in Deutschland unterwegs ist, müsste dies doch zulässig sein, oder?

Vielen Dank für Eure Antwort.
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