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> KFZ-Brief für Leichtkraftrad?, LKR gebraucht gekauft ohne Brief... :-/
Karion
Beitrag 25.09.2011, 13:38
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Leute,

habe gestern eine Hyosung Karion 125 gebraucht gekauft, lt. Fahrzeugschein ein Leichtkraftrad, und es war absolut kein Kfz-Brief dabei...? Aber halt eine Betriebserlaubnis. Nun weiß ich nicht genau, ob das in dem Fall sozusagen das selbe ist und reicht? Hatte noch nie 'sowas'... ;-)
Der Eigentümer, ein recht junger Mann, allerdings mit einem ordentlich aufgeräumten Kfz-Ordner für alle diese Sachen, der sagte, es gab da nie einen? Sonst würde der halt da drin sein, in diesem ordentlichen Ordner. Aber so genau wusste er es auch nicht..., hm? Ist das so bei LKR?

Habe im Kaufvertrag drin, dass der Vertrag ungültig ist, wenn es deswegen Schwierigkeiten geben sollte, bei der Neuzulassung.

Vielen Dank schon mal für Eure Meinung,
Karion
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wossi
Beitrag 25.09.2011, 14:14
Beitrag #2


Neuling
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Das ist so richtig, Leichtkrafträder haben eine Betriebserlaubnis statt des "Briefs".
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Baghira
Beitrag 25.09.2011, 14:33
Beitrag #3


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Ein 15PS Motorrad, das bis zu 100km/H schnell ist hat keinen Brief? Das kommt mir spanisch vor, weil meine Simson SR 80 trotz ihres kleinen Motors einen großen Brief hat. Mit der darf man ja auch alle 2 Jahre zum "Tüv".


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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Hoheneicherstation
Beitrag 25.09.2011, 15:43
Beitrag #4


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Hallo

Wenn die Hyosung Karion 125 auf eine Höchstgeschwindigkeit von max. 80 Km/h gedrosselt ist, handelt es sich um ein zulassungsfreies Leichtkraftrad, das von unter 18 Jahre alten Fahrern gefahren werden darf. (Erst bei einem Alter des Fahrers über 18 Jahren darf ungedrosselt gefahren werden)
Und beim entfernen der Drossel verwandelt sich das "Leicht-Krad" in ein "richtiges" Krad. (Mit Brief)
Leichtkrafträder sind in Deutschland nach § 3 Abs.2 Nr. 1c der FZV zulassungsfrei und deshalb wird kein Brief ( Zulassungsbescheinigung Teil II )ausgestellt.
Ausserdem sind Leichtkrafträder deswegen steuerfrei (steht so im KFZ-Steuer-Gesetz).

Die 80er Simson ist wahrscheinlich als "richtiges" Motorrad mit einer Leistung bis 10 PS zugelassen ...
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ts1
Beitrag 25.09.2011, 16:26
Beitrag #5


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Leichtkrafträder sind zulassungsfrei (egal, wie schnell) und bekommen normalerweise zur eine Zulassungsbescheinigung I, kein Teil II (der ehem. Kfz-Brief).


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MfG Thomas
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boecki
Beitrag 01.04.2012, 07:13
Beitrag #6


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*rauskram*

bei mir ist es etwas anders...

Gekauft wurde ein 2008er Honda Leichtraftrad ANF 125 (Innova; 7kW und 94km/h) bei dem anscheinend bei der Erstzulassung das CoC eingezogen wurde und dafür eine FZB Teil II (ex-Brief) ausgegeben wurde.

Da ich genau weiß, dass es bei aktuellen Honda-LKR ein CoC mit dabei ist und die Halterdaten und das Kennzeichen einfach von dem StVA handschriftlich dort reingeschrieben werden, wundert mich das etwas.

OK, dass manche StVÄ auf Antrag (?) auch bei einem LKR eine FZB Teil II ausstellen habe ich schon mal gehört. Aber das CoC darf doch dann nicht so einfach eingezogen werden, oder? Gehört doch mit zum Fahrzeug oder wie soll man das jetzt noch im Ausland zulassen können?

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boecki
Beitrag 16.11.2015, 20:09
Beitrag #7


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*nochmal rauskram*

nächste Frage (obwohl die letzte ja noch nicht beantwortet wurde rolleyes.gif )

wieder ein aktuelles Honda-LKR. Wurde mit folgenden Papieren abgemeldet verkauft:



Kann ich davon ausgehen, dass die Papiere komplett sind um es wieder zuzulassen (neue HU natürlich vorhanden)? Was ist das für ein grünes Blatt, sehe ich i.V.m. einem LKR zum ersten mal...

Ist das CoC jetzt ungültig, siehe Stempel oben links?
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hk_do
Beitrag 16.11.2015, 21:08
Beitrag #8


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Die Papiere sind in sich widersprüchlich.

Auf dem Nachweis der Einzelgenehmigung wird angegeben, dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht, weiterhin ist laut CoC ein Fahrzeugbrief ausgestellt worden, im Fahrzeugschein (und dem ominösen Nachweis der eigentlich unzulässigen Einzelgenehmigung) ist vermerkt, dass kein Fahrzeugbrief existiert.

Ob das jetzt für die Praxis ein Problem ist, wird man wohl erst nach einem Versuch wissen...

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Kühltaxi
Beitrag 17.11.2015, 08:22
Beitrag #9


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Früher™ bei den 80ern war's mal so daß die oft vom LKR zum (Voll)Krad umgemeldet wurden, dann gab's auch im Tausch gegen die BE "richtige" Papiere. Da die stark beschränkt waren in verschiedenen Sachen war es technisch relativ leicht zu bewerkstelligen eins der Kriterien zu "reißen", meistens wurde ein anderer Zylinder+Kolben mit ein paar cm³ mehr eingebaut, beim Zweitakter eine sehr simple Arbeit.
"Hunderter" war in der Zeit bei Moppedlern nicht nur ein Geldschein sondern auch ein gängiges Synonym für ein ehemaliges LKR wo jeder wußte was gemeint war.
Heute ist das wohl nicht mehr so üblich und gängig weil keine großartige "Not" mehr dazu besteht. Die Dinger haben mit 15 PS etwas mehr "Dampf" als die ehemaligen 80er, die Versicherung ist nicht mehr so stark unterschiedlich und die Führerscheinhürde wohl zumindest gefühlt wesentlich stärker. Nichtsdestotrotz gibt's aber immer noch Umrüstsätze, meistens auf 135 cm³.

Ist zwar jetzt keine direkte Antwort auf irgendeine Frage aber paßt gut zum Thema. rolleyes.gif


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Achim
Beitrag 17.11.2015, 09:55
Beitrag #10


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Zitat (boecki @ 16.11.2015, 20:09) *
nächste Frage (obwohl die letzte ja noch nicht beantwortet wurde rolleyes.gif )

doch.
Zitat (ts1 @ 25.09.2011, 16:26) *
Leichtkrafträder sind zulassungsfrei (egal, wie schnell) und bekommen normalerweise zur eine Zulassungsbescheinigung I, kein Teil II (der ehem. Kfz-Brief).

Es gibt ZB Teil I und CoC. Mehr hatte ich bei meiner (offenen) 125`er auch nicht


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hk_do
Beitrag 17.11.2015, 15:53
Beitrag #11


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Dummerweise ist aber das CoC mit Verweis auf eine ZB II für ungültig erklärt worden...

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