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> Kreisverkehr / bauliche Gestaltung
Bikerschorsch
Beitrag 08.09.2011, 15:21
Beitrag #1


Neuling


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Hallo an alle.

eine Frage an die Rechtsexperten hier im Forum:

Gibt es für die bauliche Gestaltung und Ausführung eines Kreisverkehrs rechtsverbindliche Vorschriften oder eine gesetzliche Regelung?
Ich denke da an Mindestgröße der Kreisfläche bzw. Mindestradius der Kreisfahrbahn ec.
Ggf wo finde ich im Net Veröffentlichungen?

Mit freunlichem Gruß
bikerschorsch
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schilderwald
Beitrag 08.09.2011, 15:58
Beitrag #2


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Hallo wavey.gif

Es gibt das Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Erschienen ist dieses Merkblatt im FGSV Verlag Köln: klick.

Ansonsten geistern im Internet div. Powerpoint-Präsentationen div. Verkehrsforscher zu diesem Merkblatt rum: z. B. klick oder klack.

Mal sehen, ob ich noch den ein oder anderen Link finde.


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Achim
Beitrag 08.09.2011, 17:07
Beitrag #3


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Ohne jetzt hineingeschaut zu haben: Die RASt dürfte auch etwas drin haben think.gif


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schilderwald
Beitrag 08.09.2011, 17:23
Beitrag #4


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Hat es Achim wavey.gif

Hier mal ein Auszug aus dem Merkblatt:
Zitat
1. Allgemeines
1.1 Einordnung in das Regelwerk

Die Elemente der Landstraßen und Stadtstraßen werden in den „Richtlinien für die Anlage von Landstraßen“ (RAL1)) bzw. den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt2)) behandelt. Diese Richtlinien sind auch für die Wahl einer zweckmäßigen Knotenpunktart bei der Verknüpfung von Straßen maßgebend (Bild 1). Die dort behandelten Abwägungsüberlegungen orientieren sich an verkehrlichen Größen, umfeldbezogenen Merkmalen, wirtschaftlichen Kriterien und raumordnerischen oder städtebaulichen Vorgaben.
Die Richtlinien regeln auch grundlegend die entwurfstechnische und betriebliche Ausbildung von Kreisverkehren.
Das vorliegende „Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren“ ergänzt die vorgenannten Richtlinien. Es stellt in vertiefter Form dar, welche Einzelheiten zu beachten sind, wenn auf Grund der Abwägungsüberlegungen nach den vorgenannten Richtlinien entschieden wird, dass als Knotenpunktart ein Kreisverkehr gebaut werden soll. Dabei werden auch weitergehende Möglichkeiten der Ausbildung aufgezeigt. Falls im konkreten Planungsfall die Ausführungen im Merkblatt von den Regelungen der Richtlinien abweichen, sind die vorgenannten Entwurfsrichtlinien maßgebend.

Das Merkblatt fasst den derzeitigen Stand der Erkenntnisse zu Kreisverkehren innerhalb und
außerhalb bebauter Gebiete zusammen.


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Der Dicke
Beitrag 08.09.2011, 20:40
Beitrag #5


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In RASt 06 steht auch was, Punkt 6.3.5


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Janus
Beitrag 08.09.2011, 20:43
Beitrag #6


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Wie steht's eigentlich um Vorschriften zur verkehrssicheren Gestaltung von Kreisverkehr-Mittelinseln? Im Internet sorgt nämlich grad der Kreisverkehr B 407 / B 268 bei Zerf etwas für Aufregung, weil da jemand ein ziemlich spitzes Kunstverständnis hat.


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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Der Dicke
Beitrag 08.09.2011, 20:53
Beitrag #7


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Dat wird hier diskutiert. wavey.gif


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Bikerschorsch
Beitrag 08.09.2011, 21:07
Beitrag #8


Neuling


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Hallo,

ihr seid echt schnell. also Dank an euch. Ich fang schonmal an zu lesen. Immer weiter so!

Mit freundlichem Gruß
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