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> Anhörungsbogen wegen Owi
Gast_invincible_*
Beitrag 30.06.2004, 19:32
Beitrag #1





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servus

folgender sachverhalt: ich bin in einer ortschaft mit etwa 50 km/h gefahren, das ganze auf nasser fahrbahn. habe dann vor ner kurve gebremst um in die kurve einzufahren...allerdings bin ich dabei ins rutschen gekommen, räder haben blockiert und bin dann an nem schild zum stehen gekommen, welches natürlich daruf hin nich mer gerade stand. habe jetzt nen anhörungsbogen bekommen nach dem ich eine Owi nach § 49 StVO begangen habe. mir wird vorgeworfen ich sei bei schlechten sicht- oder wetterverhältnissen mit zu hoher, nicht angepasster geschwindigkeit gefahren, woraufhin es zum unfall kam. und danach steht die zahl: 103620. was bedeuted die? klingt vieleicht dumm aber ich will das ganze nicht so ganz auf mich nehmen und denke eher das dort der stra?enbelag nicht so ganz in ordnung war, oder zumindest dass dort ein schild "bei nässe rutschgefahr"
hingehört. ich weiß nu nich so richtig wie ich mich äußern kann, dass ich noch mal glimpflich davon komme...denn ich denke ma um die Owi werd ich nich rumkommen - auch wenn ich den kack immer noch nich ein sehe.

bitte um schnelle hilfe das der bogen in einer woche weider bei den herrschaften vom amt sein soll!!!!!

DANKKE schon mal wavey.gif
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steveluke
Beitrag 30.06.2004, 19:41
Beitrag #2


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Die Nr. 103620 ist die deinem Verstoß zugeordnete Kennziffer im Tatbestandskatalog.

Im Klartext heißt das bei dir:

"Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall"

In Anbetracht der Tatsache, dass i.g.O. eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nur unter optimalen (Sicht- Witterungs- und Straßen-) Bedingungen erlaubt ist, hättest du deine Geschwindigkeit angesichts des Regens (und der damit verbundenen schlechteren Fahrbahnhaftung) anpassen d.h. reduzieren müssen.

Genau das ist der Vorwurf, der dir gemacht wird; dass die Haftung zwischen Reifen und Fahrbahn bei Regen schlechter wird, dafür bedarf es eigentlich auch keines Gefahrenschildes, das lernt jeder Fahrschüler in der Fahrschule (BTW.: Wie sieht's mit dem Profil deiner Reifen aus?)

Alles in allem glaube ich nicht, dass du um das Bußgeld und die Punkte rumkommst...


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Matte
Beitrag 30.06.2004, 21:41
Beitrag #3


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Ich kann mich steveluke nur anschließen.
Bist du noch in der Probezeit? Wenn ja, würde auf dich eine Nachschulung und Probezeitverlängerung hinzu kommen.


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Gast_invincible_*
Beitrag 01.07.2004, 19:12
Beitrag #4





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ne, ne bin schon raus aus der probezeit- glücklicherweise. der hauptkommisar der den fall bearbeitet hat, war eigentlich ganz cool.. er sagte wenn ich glück habe gibt es erst gar keinen bußgeldbescheid und bleibt beim verwarngeld...wie geht denn dass? und was gebe ich am klügsten auf dem anhörungsbogen an... soll ich mich "schuldig" bekennen? - denke ma schon oder?
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Matte
Beitrag 01.07.2004, 22:13
Beitrag #5


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Was du jetzt genau machen sollst, dürfen wir dir nicht sagen.
Zitat
Hinweis: Gem. Rechtsberatungsgesetz (RBerG) dürfen Rechtsberatungen nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist (z.B. Rechtsanwälte). Bitte vermeiden Sie daher den Eintrag konkreter Rechtsfälle oder deren konkrete Beantwortung. Vielen Dank!


Es ist recht aussichtslos, da noch drum rum zu kommen.
Die Pünktchen sind doch in 2 Jahren wieder weg. wink.gif


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