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> falsches Kennzeichen am Ladungsträger
schluri
Beitrag 30.08.2011, 14:22
Beitrag #1


Neuling
*

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Hallo,

folgendes hab ich gestern vor mit fahren gesehen




Sowohl das Kennzeichen am Womo, als auch das Kennzeichen am Ladungsträger waren sichtbar und siehe da:

Kennzeichen Womo: XX-XX 11 Gültigkeitszeitraum 05-09 (gestempelt)
Kennzeichen Ladungsträger: XX-XX 11 Gültigkeitszeitraum 04-09 (ungestempelt)

Welche Verstöße kommen in Betracht ?

Kennzeichenmissbrauch, Urkundenfälschung, Owi gegen § 10 FZV ?

Eure Meinungen sind gefragt !

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 30.08.2011, 15:57
Bearbeitungsgrund: Bild verkleinert
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Ichtyos
Beitrag 30.08.2011, 14:41
Beitrag #2


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Keine Ahnung - aber die dreieckigen Rückstrahler (oder die ganze Traverse) sind erstens falschrum montiert und haben zweitens an dem Teil ohnehin nichts verloren. whistling.gif


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_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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jfk
Beitrag 30.08.2011, 21:07
Beitrag #3


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think.gif Ne Urkunde wirds doch erst durch die Einheit "Kennzeichen + Siegel" - oder? unsure.gif

Ich sähe da nicht wirklich Probleme think.gif


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cybershadow
Beitrag 30.08.2011, 21:25
Beitrag #4


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Wenn er damit im April unterwegs ist, sehe ich durchaus einen Kennzeichenmissbrauch.

Was die dreieckigen Rückstahler angeht:
349136 Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei
gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder
für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen **).
( B - 1 ) 20,00
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Nebukad
Beitrag 31.08.2011, 08:32
Beitrag #5


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Die Form von Rückstrahlern ist doch nur bei Anhängern vorgeschrieben. Und da die Spitze des Dreiecks nicht nach oben zeigt ist es doch einfach ein Rückstrahler.
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Weihnachtsmann
Beitrag 31.08.2011, 08:59
Beitrag #6


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Am Heckgepäckträger meines Schwiegervaters sind auch Dreieckrückstrahler dran - aber mit Spitze nach oben. Er hat das Teil so wie es ist bei Westfalia gekauft (evtl. direkt bei der Bestellung des Viano Marco Polo (??) mitbestellt).

Edith sagt: Habe gerade mal bei westfalia auf der HP geschaut. Da ist keiner drauf mit Dreiecken. Muss ich wohl nochmal bei ihm in der Garage schauen.


Grüße vom Nordpol
Der Weihnachtsmann
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cybershadow
Beitrag 31.08.2011, 11:36
Beitrag #7


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Zitat (Nebukad @ 31.08.2011, 08:32) *
Die Form von Rückstrahlern ist doch nur bei Anhängern vorgeschrieben. Und da die Spitze des Dreiecks nicht nach oben zeigt ist es doch einfach ein Rückstrahler.

Nö.

§ 53 Abs. 4 StVZO:
[...] Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.

Zusammen mit § 49a Abs. 9a StVZO:
Zusätzliche Rückfahrscheinwerfer (§ 52a Abs. 2), Schlußleuchten (§ 53 Abs. 1), Bremsleuchten (§ 53 Abs. 2), Rückstrahler (§ 53 Abs. 4), Nebelschlußleuchten (§ 53d Abs. 2) und Fahrtrichtungsanzeiger (§ 54 Abs. 1) sind an Fahrzeugen oder Ladungsträgern nach Anzahl und Art wie die entsprechenden vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen fest anzubringen, wenn Ladungsträger oder mitgeführte Ladung auch nur teilweisein die in Absatz 1 Satz 4 geforderten Winkel der vorhandenen vorgeschriebenen Leuchten am Kraftfahrzeug oder Anhänger hineinragen. [...]
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jfk
Beitrag 31.08.2011, 20:29
Beitrag #8


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Dreieckige Rückstrahler mit der Spitze nach unten = Pferdefuhrwerk think.gif

Ist das eigentlich immer noch so, oder ist dies altes DDR-"Brauchtum"? Ich denke, zumindest dort war es in der Stvo so festgeschrieben unsure.gif


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haschee
Beitrag 31.08.2011, 21:35
Beitrag #9


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Das ist doch noch harmlos. Ich kenne das mit ganz anderen Kennzeichen am Ladungsträger... whistling.gif



Wenn die falsche Saisonangabe jetzt ein Kennzeichenmißbrauch wäre - wie würde es aussehen wenn derjenige ein Kennzeichen OHNE Saisonangabe fahren würde? think.gif


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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AnGu
Beitrag 01.09.2011, 07:07
Beitrag #10


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zwar ein wenig o.T. aber dennoch:

Überladen ist das Mobil durch den Roller mit hoher Wahrscheinlichkeit!!
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Kühltaxi
Beitrag 01.09.2011, 20:38
Beitrag #11


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Der hat bestimmt mal seinen Saisonzeitraum verändert und dann "vergessen" sich auch ein neues Wiederholungskennzeichen zu besorgen.
Und der Ladungsträger war wohl mal früher ein Bootstrailerhinterteil.


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Klatze
Beitrag 06.09.2011, 22:00
Beitrag #12


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Zitat (Weihnachtsmann @ 31.08.2011, 08:59) *
(evtl. direkt bei der Bestellung des Viano Marco Polo (??) mitbestellt).

Bei Vianos mit Heckträger ist mir das schon öfters aufgefallen, wollte ich hier schon mal ansprechen... sind es nicht sogar Rückleuchten mit integriertem Reflektor? So habe ich es jedenfalls im Gedächtnis!
Evtl. hat da irgendein Sparfuchs ein "Komplettset Anhängerbeleuchtung" in die Produktion eingeplant, und der Zulieferer war genauso ein Sparfuchs und hat den extra Reflektor wegrationalisiert und kombinierte Leuchten gekauft... think.gif

wavey.gif

Klatze

Edith hat das passende Bild gefunden: - und das passende Angebot im Mercedes / Westfalia Zubehör-Shop!


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Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut!

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