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> 3mal geblitzt innerhalb einer woche!!!
Fritz01
Beitrag 08.08.2011, 15:07
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
ich wurde am 27.7.11 mit 55km/h in einer 30er zone geblitzt. Bescheid kam heute.
Kurze Zeit später erneuert diesmal schaute ich auf den tacho und er zeigte mir 70 in einer 30er zone. bescheid folgt noch...
2tage später mit 70 in einer 50er zone. bescheid folgt noch...
Womit muss ich rechnen? vorher nie auffällig gewesen und aus der Probezeit raus.

Mfg Fritz
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Andreas
Beitrag 08.08.2011, 15:10
Beitrag #2


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Zitat (Fritz01 @ 08.08.2011, 16:07) *
Womit muss ich rechnen? vorher nie auffällig gewesen und aus der Probezeit raus.


Bußgeldrechner

Da noch keine rechtskräftigen Einträge vorhanden sind, werden die 3 Verstöße normal bewertet.


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Fritz01
Beitrag 08.08.2011, 15:12
Beitrag #3


Neuling


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der eine monat fahrverbot steht trz kann es sein das dann noch zusätzlich einer dazu kommt wegen 26x26 regel?
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Uwe W
Beitrag 08.08.2011, 15:14
Beitrag #4


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Tacho 70 in der 50 er Zone wird wohl wegen der Tachovoreilung und von 3 km/h Messtoleranz auf ein Verwarngeld hinauslaufen.

Tacho 70 in der 30 er Zone sieht schon verdächtig nach 31 bis 40 zu viel aus, was innerorts dann sogar zu einem Fahrverbot führt (neben Bußgeld und 3 Punkten).

Da Du den letztgenannten Verstoß aber begangen hast, bevor die Entscheidung über den allerersten Verstoß rechtskräftig wurde, wird es zu keiner Erhöhung wegen Beharrlichkeit kommen. D.h. es bleibt bei den Bußgeldregelsätzen.

Bei 55 in der 30 Zone ist übrigens der erste Verstoß noch unterhalb der 26 km/h Schwelle begangen worden. Schon deshalb kann die 2*26 Regel nicht angewandt werden.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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superdiesel
Beitrag 08.08.2011, 15:14
Beitrag #5


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Zitat (Fritz01 @ 08.08.2011, 16:12) *
wegen 26x26 regel?

Beim 26. Geschwindigkeitsverstoß hast du ziemlich sicher schon eine MPU hinter dir.


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Fritz01
Beitrag 08.08.2011, 15:17
Beitrag #6


Neuling


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kann auch sein das bei dem tacho 70 in 50er zone etwas mehr war aber trz noch unter 80km/h

also dürfte ich im groben mit 400€ und 1 monat laufen rechnen?

un wie wäre es wenn ich bei dem einen doch mehr als 70 hatte zb 78km/h in 50er zone, 55km/h in 30er zone und ca. 70km/h 30er zone??
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stizzler
Beitrag 08.08.2011, 15:20
Beitrag #7


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der mit 70 in der 30 Zone wird teuer !


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Uwe W
Beitrag 08.08.2011, 15:37
Beitrag #8


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160 plus 23,50 für Tacho 70 in der 30 er Zone plus 1 Monat Fahrverbot und 3 Punkte
80 plus 23,50 für 55 in der 40 er Zone (1 Punkt)
80 plus 23,50 oder aber nur 35 Verwarngeld für Tacho 70 bis 79 in der 50 er Zone (1 oder 0 Punkte).


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Fritz01
Beitrag 08.08.2011, 15:38
Beitrag #9


Neuling


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muss ich evtl mit einer MPU rechnen?! oO

bis jetz danke für eure antworten schönen rotz gemacht :/
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Speck ftw
Beitrag 08.08.2011, 15:46
Beitrag #10


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Eine MPU kommt da mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit nicht hinzu.
Für die 30-40 zu viel steht ja bereits das Fahrverbot aus.

Was aber sein kann ist, dass das Bußgeld wegen Vorsatzes verdoppelt wird.


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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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Fritz01
Beitrag 08.08.2011, 15:51
Beitrag #11


Neuling


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mh alles klar ich vertrau euch da mal jetz da kann ich "beruhigten" gewissens auf die anderen bescheide warten... ;(
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Friedel07
Beitrag 08.08.2011, 16:26
Beitrag #12


Neuling


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Zitat (Fritz01 @ 08.08.2011, 16:38) *
muss ich evtl mit einer MPU rechnen?! oO


Vermutlich leider nicht...
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rapit
Beitrag 08.08.2011, 16:32
Beitrag #13


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die Bußgeldstelle kann auch ohne die 26er-Regel ein weiteres Fahrverbot verhängen, nach Einzelfallprüfung nämlich, und das könnte bei Die, wenn es auffällt, schon sein. Wer so oft erheblich zu schnell ist, kann im dritten Fall auch bei weniger als 26 ein weiteres Fahrverbot bekommen. Und ein erhöhtes Bußgeld obendrein. blink.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Lexus
Beitrag 08.08.2011, 16:39
Beitrag #14


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Solange die "Vor"-Verstöße nicht eingetragen sind, sind sie auch nicht verwertbar und führen nicht zu einem Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung.


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