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> Anhänger am Kleinkraftrad oder am Mofa
Mani2
Beitrag 03.08.2011, 19:59
Beitrag #1


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Wie es mir scheint ist es bei einem Mofa inzwischen so, dass ein Fahrradanhänger wie ein Anhänger hinter einem Fahrrad behandelt wird.
Meine Frage ist aber: Wie sieht das bei einem LKR aus. Nach dem Alten Recht hatte ich an meinem früheren LKR eine besondere Anhängerkupplung mit einem Prüfzeichen eingestanzt. Der TÜV hat mir das Abgenommen, die Papiere wurden geändert und alles war in Ordnung. (Anhänger hatte ich aus Unwissenheit einen Fahrradanhänger, hat sich aber niemand dran gestört)
Kann ich an einem neuen LKR was kein Mofa ist noch irgendwie legal eine Anhängerkupplung anbringen?
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El Bestrafo
Beitrag 03.08.2011, 20:08
Beitrag #2


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Welche Anhängeeinrichtung dafür zu empfehlen ist, kann ich dir nicht sagen, aber vielleicht was du beachten solltest.

Die Anhängevorrichtung oder Anhängekupplung muss nach dem Stand der Technik erreichbare Sicherheit gewährleisten, d.h. die Anhängeeinrichtung muss so konstruiert sein, dass eine höchstmögliche Sicherheit für Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer zum Produktionszeitpunkt gegeben ist.

Die Verbindungseinrichtung muss ein Prüfzeichen haben. Die Wirksamkeit der Anhängeeinrichtung ist von einer Anbauabnahme abhängig, d.h., der Anbau muss durch eine Überwachungsorganisation nachträglich abgenommen werden.

Anhänger hinter Krafträdern / Kleinkrafträdern unterliegen gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 f FZV zwar nicht der Zulassungspflicht, dürfen aber nur dann in Betrieb genommen werden, wenn sie gem. § 4 Abs. 1 FZV einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt wurde., d.h. für den Anhänger muss eine BE vorhanden sein.


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Mani2
Beitrag 03.08.2011, 20:54
Beitrag #3


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Danke für die schnelle Antwort.
Wie sieht es beim Mofa mit der Zugvorrichtung aus? Die frühere mit der Prüfnummer gibt es ja nicht mehr. Bleibt nur Fahrradkupplung oder Eigenbau oder evtl Gebrauchtteil. Muß da etwas TÜV-Abgenommen werden (auch ohne Prüfnummer) oder reicht es wenn offensichtlich erfüllt ist:
Zitat
Die Anhängevorrichtung oder Anhängekupplung muss nach dem Stand der Technik erreichbare Sicherheit gewährleisten, d.h. die Anhängeeinrichtung muss so konstruiert sein, dass eine höchstmögliche Sicherheit für Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer zum Produktionszeitpunkt gegeben ist.
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Kühltaxi
Beitrag 03.08.2011, 21:15
Beitrag #4


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Soviel ich weiß muß an ein Krad also auch LKR eine ausgewachsene Kugelkopfkupplung wie beim Auto. Zumindest habe ich noch nichts anderes gesehen. Eine PN an @VN-mini (hoffe er heißt richtig so think.gif ) bringt vielleicht mehr Info, der und sein Kumpel haben einen Mini-Wohnwagen und sogar einen Wohnauflieger an ihren Moppeds.


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Hoheneicherstation
Beitrag 04.08.2011, 06:40
Beitrag #5


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Zitat (Kühltaxi @ 03.08.2011, 22:15) *
Soviel ich weiß muß an ein Krad also auch LKR eine ausgewachsene Kugelkopfkupplung wie beim Auto.



Hallo

Ich denke für einen Fahrrad/Moped-Anhänger braucht's keinen "richtigen" Kugelkopf.

Ich hab hier eine Info-Seite zum Thema Mopedanhänger verlinkt, ist zwar noch KTA typisch aber vielleicht hilft's book.gif
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Mani2
Beitrag 04.08.2011, 11:15
Beitrag #6


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Danke. Leider geht es nicht um einen Simson Roller. Werde mich wohl auf die Mofaversion beschränken müssen der Einfachheit halber.
Jetzt also speziell beim Mofa 25 , was kann ich da als Zugvorrichtung nehmen?
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Kühltaxi
Beitrag 04.08.2011, 12:09
Beitrag #7


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Zitat (Hoheneicherstation @ 04.08.2011, 07:40) *
Ich denke für einen Fahrrad/Moped-Anhänger braucht's keinen "richtigen" Kugelkopf.

Es wurde aber im Eingangsbeitrag ausdrücklich nach einem LKR gefragt. Die laufen wenn offen um die 120 km/h, die mickrige Fahrradkupplung wird also kaum reichen, ungeachtet dessen daß man nur lahme 60 fahren darf.


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Mani2
Beitrag 04.08.2011, 12:12
Beitrag #8


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nee, ich meine ein KKR Moped 45 KM/h wie es in der Überschrift steht , sorry, Schreibfehler im Text. (Aber die LKR Regelung zu kennen ist ja auch nicht verkehrt wink.gif
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Hoheneicherstation
Beitrag 04.08.2011, 12:23
Beitrag #9


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In einem anderen Thread wird die Hebie M 1 erwähnt - soll die Einzige mit Zulassung sein -


Edith fragt, was isses denn für'n Moped?


( Hier hat doch tatsächlich einer 'ne richtige AHK verwendet ... )
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Mani2
Beitrag 04.08.2011, 15:32
Beitrag #10


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es ist so ein Motorroller vom ATU. Generic Spin heißt der.

Das Mofa ist ein 4-Takt Rex RS 450 Chinaroller.

Mir hat ein Rollerhändler gesagt, die Hebie Kupplung wird mit dem Prüfzeichen nicht nehr hergestellt weil der TÜV das nicht mehr eintragen dürfe dank EU

Schade dass man nicht erkennen kann wie der Kugelkopf am Motorrad befestigt ist.
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Mani2
Beitrag 04.08.2011, 15:59
Beitrag #11


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Hier im Link wird gernau so etwas angeboten wie früher beim TÜV eingetragen wurde. Jetzt steht extra dabei "nicht zulässig für Mofa/ Moped!" Auf dem linken Teil meine ich eine Wellenlinie und die Zahl 560 erkennen zu können. Und nun?
Link: http://cgi.ebay.at/Hebie-Anhangerkupplung-...=item3cb1bbe3ea

Hier ein anderes Angebot. Auf der linken Seite war früher die Wellenlinie und die Nummer eingestanzt.
http://cgi.ebay.at/Anhangerkupplung-Hebie-...=item483fe4fdfb

Hier gebraucht mit Nummer und allem. Frage ist, trägt der TÜV die aktuell noch ein?
http://www.dhd24.com/azl/index.php?anz_id=74652916

Oh jeh, dann noch dies gefunden: http://www.abdato.de/Kleinanzeige-Kleinins...30/details.html
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Kühltaxi
Beitrag 04.08.2011, 16:27
Beitrag #12


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Läßt sich der Mofaroller mit Ahk denn nicht zum Kleinkraftroller aufrüsten? Dann hätte sich das Problem ganz nebenher erledigt.


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Mani2
Beitrag 04.08.2011, 16:46
Beitrag #13


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wo soll da der Sinn sein? Dann braucht der Anhänger doch eine BE.
Hier wird beschrieben wie einfach es mit dem Anhänger am Mofa ist: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_61a.php

Aber wie "einfach" ist es mit der Kupplung am Mofa?
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Kühltaxi
Beitrag 04.08.2011, 17:05
Beitrag #14


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Meinte ja nur die Kupplung weil die schon eingetragen ist, dachte das wäre dein Hauptproblem.


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Hoheneicherstation
Beitrag 04.08.2011, 17:30
Beitrag #15


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Wenn's denn " u n b e d i n g t " sein muss (soll) ... whistling.gif

Auf dieser Seite mal nachsehen, ob was passendes dabei ist. Die bauen an jedes Fahrzeug eine AHK - mit Zulassung! Einfach mal nachfragen, ob für Deine Moped's auch was geht.

(Wird allerdings nicht billig)

Auf diesen Bildern sind einige Konstrukte zu sehen. Zum Beispiel Roller mit Anhänger. Oder hier verschiedene AHK's




Sorry für oT aber ich stelle mir gerade vor, mit dieser Suzi mit 60 über die Bahn ... rolleyes.gif
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Mani2
Beitrag 04.08.2011, 18:15
Beitrag #16


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vielleicht auf dem Pannenstreifen. Da bin ich mit meiner 125er die nur 88 fuhr auch lieber gefahren.
Wenn die Bilder von der Messe Leer (also Ostfriesland) sind wundert mich das nicht was die da alles zusammenbauen.
Zitat (Kühltaxi @ 04.08.2011, 18:05) *
Meinte ja nur die Kupplung weil die schon eingetragen ist, dachte das wäre dein Hauptproblem.

Sorry, welche Kupplung meintest du denn?

Ich brauche sowas: http://www.youtube.com/watch?v=tTVIdbNgZnc...feature=related
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Kühltaxi
Beitrag 04.08.2011, 19:17
Beitrag #17


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Zitat (Mani2 @ 04.08.2011, 19:15) *
Sorry, welche Kupplung meintest du denn?

Na die an dem Mofaroller hier:

Zitat (Mani2 @ 04.08.2011, 16:32) *
Das Mofa ist ein 4-Takt Rex RS 450 Chinaroller.


Du schriebst du hast bis jetzt einen Mofaroller mit eingetragener Ahk und willst einen KKR-Roller ohne Ahk und dem eine dranmachen und das bereitet Probleme. Ich schrieb du sollst dann doch besser den Mofaroller zum KKR-Roller machen dannn hättest du deine eingetragene Ahk am KKR-Roller, ganz einfach.
Außer es käme der TÜV-Mensch auf die Idee die Ahk müsste dann demontiert und ausgetragen werden.... crybaby.gif


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Mani2
Beitrag 04.08.2011, 19:52
Beitrag #18


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nee, ich hab keinen Mofaroller mit eingetragener Ahk. Dann wär ja alles gut. Hab ich das geschrieben? Wo? Dann hab ich Mist geschrieben.
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Kühltaxi
Beitrag 04.08.2011, 21:02
Beitrag #19


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Ich fürchte ich habe dein ganzes bisher geschriebenes irgendwie falsch interpretiert. Nach nochmaligem Lesen muß ich aber passen, ich werde gar nicht mehr schlau draus. think.gif


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El Bestrafo
Beitrag 04.08.2011, 21:06
Beitrag #20


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Also nochmal, die AHK muss ein Prüfzeichen haben, muss abgenommen und in der BE eingetragen werden.


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Mani2
Beitrag 05.08.2011, 09:28
Beitrag #21


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Zitat (El Bestrafo @ 04.08.2011, 22:06) *
Also nochmal, die AHK muss ein Prüfzeichen haben, muss abgenommen und in der BE eingetragen werden.

... also beim Mofa?
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Hoheneicherstation
Beitrag 05.08.2011, 11:41
Beitrag #22


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Hallo

Ja, auch beim Mofa. Die Regelungen im § 61a betreffen den Anhänger hinter Mofas.
Die AHK muss einem in der EU genehmigten Typ entsprechen, dazu wird eine "e-Nummer" angegeben ( Beisoiel ) und der Anbau am Fahrzeug muss den Regeln
( irgend eine DIN ) entsprechen.
Wenn, nur als Denkanstoss, dieser Gepäckträger an dem Rex-Roller angebaut wäre und dieser Kugelkopf (mit "e-Nummer") ist an dem Gepäckträger "ordentlich" befestigt, k ö n n t e ein anerkannter Prüfer beim TÜV (falls er den Gepäckträger als ausreichend dimensioniert ansieht) die AHK eintragen.
In diesem Link wird anstelle des Gepäckträgers eine andere Rahmenkonstruktion verwendet, die an entsprechend festen Fahrzeugteilen angebaut wird.
Deshalb mal mit den eigenen Vorstellungen beim TÜV oder DEKRA (in "Neufünfland") anfragen.
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Mani2
Beitrag 05.08.2011, 12:02
Beitrag #23


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OK. Dann hat mir der Polizist bei der letzten Kontrolle Müll erzählt (welch Wunder)
Er meinte seid irgend ein §§ weggefallen ist würde ihn die Fahrrad-AHK am Mofa nicht mehr interessieren wenn sie ordentlich befestigt ist. Er hat mal ordentlich dran gefaßt und war zufrieden damit.

(Wie bereits aus meinen anderen Threads hervor geht scheint der Mann keine Ahnung zu haben)
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Stefan Süßmann
Beitrag 05.08.2011, 12:03
Beitrag #24


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Das ist ja eine High-tech-Kupplung. Prüfungen von 1954 und eine ABG von 1970 :-)
Am Anhänger muss die Kupplung verschweisst werden ........
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Mani2
Beitrag 05.08.2011, 12:16
Beitrag #25


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Frag mich gerade, ob ein Anhänger der mit Kupplung für Kugelkopf ausgerüstet ist überhaupt noch als "Fahrradanhänger" durch geht.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_61a.php
Da steht zwar nich extra "Fahrradanhänger" aber ich habe noch keinen Anhänger am Fahrrad mit Kugelkopfkupplung gesehen.

Anhänger hinter Fahrrädern könnten ja prinzipiell auch mehrachsig sein, breiter als 1 Meter usw.

Wenn man aber bestimmte Bau- und Betriebsvorschriften einhalten muß gehört dazu evtl. auch die Fahrradkupplungsaufnahme am Anhänger ???
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Mani2
Beitrag 06.08.2011, 10:49
Beitrag #26


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Hab was interessantes gefunden: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...st&p=506668
Leider steht in dem Thread nirgends, was "Moravia" ist.

Polizei weiß auch nix genaues:
http://www.copzone.de/phpbbforum/viewtopic...f=7&t=56936
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Beitrag 06.08.2011, 11:01
Beitrag #27


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Das ist Moravia


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Mani2
Beitrag 06.08.2011, 11:21
Beitrag #28


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aha, danke.
Also wenn das da drin steht dann is das Gesetz?
Also ist Fahrradkupplung am Mofa doch OK???
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Wollf_0708
Beitrag 06.08.2011, 11:26
Beitrag #29


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Zitat (Mani2 @ 05.08.2011, 13:02) *
Er hat mal ordentlich dran gefaßt und war zufrieden damit.

(Wie bereits aus meinen anderen Threads hervor geht scheint der Mann keine Ahnung zu haben)


So prüfe ich auch immer laugh2.gif
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El Bestrafo
Beitrag 06.08.2011, 11:48
Beitrag #30


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Also nochmal, der alter Thread ist von 2006, vor Einführung der FZV, dort gab es noch Mofas nach § 18 StVZO. Mofas gibt es nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr. Nur noch Kleinkrafträder gem. § 2 Nr. 11 FZV.

Nach § 43 Abs. 5 StVZO - Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 und ihre Anbringung an diesen Kraftfahrzeugen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Sprich die Verbindung muss der Anlage 10 der Rili 97/24/EG entsprechen.

Analog dazu sagt auch § 22a Abs. 1 Nr. 6 StVZO, das Anhängeeinrichtungen der Bauartgenehmigung unterliegen. Dieses gilt nicht für Fahrrädern mit Hilfsmotor mit ihren Anhängern, wenn die Einrichtungen vor dem 1. Juli 1961 erstmals in den Gebrauch genommen worden sind und an Fahrzeugen verwendet werden, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind,


Also die AHK muss ein Prüfzeichen haben, muss abgenommen und in der BE eingetragen werden.


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Mani2
Beitrag 06.08.2011, 19:00
Beitrag #31


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http://cgi.ebay.de/Rex-Motorroller-RS460-3...=item3cba813eb6
Da hat tatsächlich einer Licht und alles an seinen KKR Motorolleranhänger grdrosselt Mofa 25 gebaut und das ganze offensichtlich nur mit einer Fahrradkupplung verbunden.
Was droht dem Mann wenn er das ganze so stillschweigend verkauft?
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Beitrag 06.08.2011, 19:13
Beitrag #32


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Woher weist du, ob die AHK nicht in der BE steht?


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Mani2
Beitrag 07.08.2011, 06:18
Beitrag #33


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weil man sieht dass es offensichtlich eine Fahrradkupplung ist. 100%ig hat die kein Prüfzeichen. Wie soll sie da in der BE stehen können?
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Wollf_0708
Beitrag 07.08.2011, 11:33
Beitrag #34


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Zitat (Mani2 @ 07.08.2011, 07:18) *
weil man sieht dass es offensichtlich eine Fahrradkupplung ist. 100%ig hat die kein Prüfzeichen.


100%ig whistling.gif think.gif think.gif

Die Anhängekupplung (aus dem Fahrradladen hier im Ort) an meinem Fahrrad hat folgende Bezeichnungen auf der rechten Seite eingeschlagen:
Hemmelskomp, Bielefeld
Typ: MI-1954
Anhängelast bis 100 kg
Prüfziffer~~~ H560 (H-580 ?? schlecht zu lesen.)

Sie sieht fast genauso aus wie bei dem Ebaybild.
Auch die "typische" Halteschraube mit Öse, zum Arretieren des oberen, beweglichen Sicherungsbügels, ist gleich.
Hat vor ca. vier Jahren ca 15 Euro gekostet.

GrüßeWolFgang
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Mani2
Beitrag 07.08.2011, 12:24
Beitrag #35


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Die Aufhängung bei der Hebie M1 mit Prüfzeichen ist anders. Die ist für eine Anbringung auf einer glatten Fläche mit 3 Schrauben vorgesehen. Ausserdfem ist der Bügel über der Kugel stabieler. (Siehe Links weiter oben) http://www.dhd24.com/azl/index.php?anz_id=74652916
Bei dieser Kupplung im ebay-Angebot ist die Halterung so, dass sie mit einer Schraube an der Sattelstütze befestigt werden soll. (statt dessen hier einfach an einem Metallklotz mit Bohrung - daher hängt sie auch unten)
Im übrigen ist wie es aussieht in der Pfanne des Gegenstücks keine Halbkugel verpreßt und dies Bauteil auch nicht mit der Zugdeichsel des Anhängers verschweißt.
Also meiner Meinung nach 100% illegal das ganze.

Zitat (Wollf_0708 @ 07.08.2011, 12:33) *
Die Anhängekupplung (aus dem Fahrradladen hier im Ort) an meinem Fahrrad hat folgende Bezeichnungen auf der rechten Seite eingeschlagen:
Hemmelskomp, Bielefeld
Typ: MI-1954
Anhängelast bis 100 kg
Prüfziffer~~~ H560 (H-580 ?? schlecht zu lesen.)

Sie sieht fast genauso aus wie bei dem Ebaybild.
Auch die "typische" Halteschraube mit Öse, zum Arretieren des oberen, beweglichen Sicherungsbügels, ist gleich.
Hat vor ca. vier Jahren ca 15 Euro gekostet.

GrüßeWolFgang

Hab interesse an Bildern!
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Wollf_0708
Beitrag 07.08.2011, 12:45
Beitrag #36


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Sehr gut beobachtet, Mani2 wavey.gif
Meine Kupplung ist identisch, wie die auf Deinem letzten Link.
Der geschmiedete, stabilere Bügel über der Kugel muss meines Erachtens nicht sein, er soll ja nur verhindern, dass das Gegenstück vom Hänger nicht von der Kugel hüpft. Da reicht das Blech aus dem Ebaylinkbild.

Befestigt ist sie bei mir auf der Platte des Gebäckträgers.
Ausreichend für 15-20 km/h Strampelgeschwindigkeit bei Beladung des Anhängers von 50 Ltr. Wasser und zwei bis drei Heuballen plus Anhängergewicht (ca. 30kg); also hart an der maximal zulässigen Anhängelast.

Wie sie an einem Rollermofa o.ä. zu befestigen sei think.gif

GrüsseWolFgang
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