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> Baumüberhang, was darf/muss man denn hier eigentlich?
rapit
Beitrag 02.08.2011, 14:17
Beitrag #1


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Was mache ich eigentlich, rechtlich gesehen, wenn ich plötzlich vor dieser Kombination stehe?



Ich verstehe das so, dass auf die nächsten 100 m die Straße für mich tabu ist, wenn mein Auto höher als 2 m ist.

Also: beim SUV die Dachbox abmontieren, 100 m tragen, Auto holen, wieder aufmontieren, fertig.

blink.gif

Und mit einem LKW?

a) stehen lassen, verkaufen,

b) Flex besorgen und

aa) Dach abflexen,
bb) Schild wegflexen thread.gif


Mal im Ernst, warum wird denn wegen ein paar Bäumen immer die ganze Straße gesperrt? ranting.gif


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Achim
Beitrag 02.08.2011, 14:30
Beitrag #2


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Das ist mal eine gute Frage an die anordnende Straßenverkehrsbehörde wavey.gif


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nasigoreng
Beitrag 02.08.2011, 14:33
Beitrag #3


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Zitat (rapit @ 02.08.2011, 14:17) *
Mal im Ernst, warum wird denn wegen ein paar Bäumen immer die ganze Straße gesperrt? ranting.gif
Mal umgekehrt gefragt: wieso sollen wegen ein paar Fahrzeugen (die nach den Bäumen da waren) die Bäume gefällt werden?


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rapit
Beitrag 02.08.2011, 14:37
Beitrag #4


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ich will doch gar keine Bäume fällen, ich will nur, um den einen Ast herum, da fahren dürfen.

Es würde eine rotweiße, abgeknickte Bake reichen (vielleicht malt ja ukr eine, oder schattenfell oder so wavey.gif )

Es wird aber immerfort die komplette Straße gesperrt.


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janr
Beitrag 02.08.2011, 14:51
Beitrag #5


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Zitat (rapit @ 02.08.2011, 15:37) *
... Es wird aber immerfort die komplette Straße gesperrt.


Mußt du da durch?
Versteh mich bitte nicht falsch, aber über andere Wege, die du nicht befahren darfst, regst du dich doch auch nicht auf - denk mal drüber nach.

Hier ist die Durchfahrt halt, für alle FZe die einschließlich ihrer Ladung höher als 2m sind, gesperrt.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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rapit
Beitrag 02.08.2011, 15:02
Beitrag #6


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Zitat (janr @ 02.08.2011, 15:51) *
Mußt du da durch?

Ich kam da heute durch Zufall entlang, ca. 1 km bereits eine kurvige, enge Straße, ohne Wendemöglichkeit, keinerlei Vorwarnung.
Und dann ist plötzlich für alle Fzge mit 2 m oder mehr Höhe die Weiterfahrt untersagt.
Ich finde das eigenartig.
Und falsch.


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janr
Beitrag 02.08.2011, 15:14
Beitrag #7


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A bisserl versteh ich dich ja, seltsam ist es allemal, wenn vorher nicht gewarnt wird und man dann nicht mehr rauskommt.

Sind die 2m wirklich nur wegen der Bäume?

Ansonsten ist Achims Tip wohl der beste: Straßenverkehrsbehörde über den Sinn fragen.


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rapit
Beitrag 02.08.2011, 15:17
Beitrag #8


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genau genommen nur wegen eines Baums, die anderen gibt es nicht mehr, da stehen Jungbäume, ohne Überhang; aber wahrscheinlich so in 20 Jahren dann..., lassen wir das Schild also lieber mal stehen. ranting.gif


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nasigoreng
Beitrag 02.08.2011, 15:19
Beitrag #9


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Zitat (janr @ 02.08.2011, 15:14) *
Ansonsten ist Achims Tip wohl der beste: Straßenverkehrsbehörde über den Sinn fragen.

Bringt aber dem Verkehrsteilnehmer nichts, wenn er mit einem Fahrzeug davor steht welches er dort nicht wenden kann......


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Kühltaxi
Beitrag 02.08.2011, 15:36
Beitrag #10


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Ich interpretiere Höhenschilder bei seitlichen Hindernissen wie Bäumen oder Bogenbrücken grundsätzlich so daß ich mit einem höheren Fahrzeug das mittig paßt dort mittig fahren soll. Bis jetzt hat auch noch niemand versucht mich mittels eines Bußgeldes eines anderen zu belehren, nicht mal dies beobachtende Polizisten.
Ich denke mal genau so ist das i. d. R. von der anordnenden Behörde auch gemeint, bestimmt auch in diesem Fall, nur mangels passender Schilder nicht richtig darstellbar.


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Schattenfell
Beitrag 02.08.2011, 15:37
Beitrag #11


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Zitat (rapit @ 02.08.2011, 15:17) *
Was mache ich eigentlich, rechtlich gesehen, wenn ich plötzlich vor dieser Kombination stehe?


Witzig ist es doch erst, wenn dort noch das Zusatzschild „Ende“ unten drunter hängt rolleyes.gif
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Kühltaxi
Beitrag 02.08.2011, 15:56
Beitrag #12


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Noch eine Frage analog zur vieldiskutierten Baustellenbreite mit oder ohne Spiegel: Zählt die Dachantenne mit? think.gif


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superdiesel
Beitrag 02.08.2011, 16:07
Beitrag #13


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MisterOJ
Beitrag 02.08.2011, 16:41
Beitrag #14


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Zitat (rapit @ 02.08.2011, 14:17) *
Ich verstehe das so, dass auf die nächsten 100 m die Straße für mich tabu ist, wenn mein Auto höher als 2 m ist.

yes.gif

Zitat (rapit @ 02.08.2011, 14:17) *
Also: beim SUV die Dachbox abmontieren, 100 m tragen, Auto holen, wieder aufmontieren, fertig.

laugh2.gif


Zitat (rapit @ 02.08.2011, 14:17) *
Und mit einem LKW?

a) stehen lassen, verkaufen,

b) Flex besorgen und

aa) Dach abflexen,
bb) Schild wegflexen thread.gif

c) wenden und umkehren...


im Ernst: solche Verbote sollen (dürfen?) nicht ohne Vorankündigung stehen - sonst würde dort wegen der vielen gestauten >2m-Fahrzeuge irgendwann gar nichts mehr fahren können.

[traummodus]
Daher sind solche Verbote rechtzeitig anzukündigen (damit betroffene Fahrzeuglenker gar nicht erst dahin abbiegen) und optimal wäre sogar die Wegweisung auf eine entsprechende Umfahrungsstrecke....
[/traummodus]

Wenn die Höheneinschränkung nur im Stammumfeld besteht, dann wäre doch auch eine punktuelle seitliche Einengung, kombiniert mit Schutzmaßnahmen (Schutzplanke, Leitbord, Leitmalen, Leitbaken, o.ä. & Z121 sowie Z208 / Z308 denkbar, oder??


OJ


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rapit
Beitrag 02.08.2011, 17:07
Beitrag #15


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Zitat (Schattenfell @ 02.08.2011, 16:37) *
Witzig ist es doch erst, wenn dort noch das Zusatzschild „Ende“ unten drunter hängt rolleyes.gif



wobei sich die Frage stellt, was beendet wird, der Hinweis auf Überhang, oder das Durchfahrtsverbot unsure.gif


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Schattenfell
Beitrag 02.08.2011, 17:14
Beitrag #16


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Zitat (rapit @ 02.08.2011, 18:07) *


Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder? laugh2.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 02.08.2011, 19:45
Beitrag #17


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Zitat (Kühltaxi @ 02.08.2011, 16:36) *
Ich denke mal genau so ist das i. d. R. von der anordnenden Behörde auch gemeint, bestimmt auch in diesem Fall, nur mangels passender Schilder nicht richtig darstellbar.

Genau (mansiehtdochwasgemeintistundwenneinerdagegenfährthaterebenpechgehabtundmußzahle
n whistling.gif )


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Kühltaxi
Beitrag 02.08.2011, 21:09
Beitrag #18


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Das muß er auch wenn keine Schilder stehen. Dann hat er zwar gegen kein Schild verstoßen aber gegen irgendwelche Gummiparagraphen.


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Ammo
Beitrag 03.08.2011, 08:47
Beitrag #19


Neuling
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Zitat (rapit @ 02.08.2011, 15:17) *
Mal im Ernst, warum wird denn wegen ein paar Bäumen immer die ganze Straße gesperrt? ranting.gif


Also ich hab noch nie eine Straße gesehen, die aus dem o.g. Grund wirklich gesperrt ist. Ist das wirklich so häufig? Ich kenne max. Geschwindigkeitsbeschränkungen mit dem Zusatzschild "Baumüberhang".
Das Schild "3,20m" steht wirklich 100m nach dem Schild "2m"? Für wen sollte das gelten?

Mfg Jens
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MisterOJ
Beitrag 03.08.2011, 10:25
Beitrag #20


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Zitat (rapit @ 02.08.2011, 17:07) *
Zitat (Schattenfell @ 02.08.2011, 16:37) *
Witzig ist es doch erst, wenn dort noch das Zusatzschild „Ende“ unten drunter hängt rolleyes.gif



Das ist doch gestellt!!!!!!!!!!!!! ranting.gif

Zitat (rapit @ 02.08.2011, 17:07) *
wobei sich die Frage stellt, was beendet wird, der Hinweis auf Überhang, oder das Durchfahrtsverbot unsure.gif

...na auf das Verkehrsverbot für Fzg. > der angegebenen Höhe.
(das Zz erläutert ja nur den Grund des Verbotes näher)


OJ


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rapit
Beitrag 03.08.2011, 12:22
Beitrag #21


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Zitat (MisterOJ @ 03.08.2011, 11:25) *
Das ist doch gestellt!!!!!!!!!!!!! ranting.gif

no.gif
hatte ich schon mal in Schilda gepostet, steht auch hier in WI.


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MisterOJ
Beitrag 03.08.2011, 12:51
Beitrag #22


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Zitat (rapit @ 03.08.2011, 12:22) *
Zitat (MisterOJ @ 03.08.2011, 11:25) *
Das ist doch gestellt!!!!!!!!!!!!! ranting.gif

no.gif

Bitte??? blink.gif blink.gif blink.gif

Zitat (rapit @ 03.08.2011, 12:22) *
hatte ich schon mal in Schilda gepostet, steht auch hier in WI.

... oder ist man dort schon der Zeit weit voraus und denkt in die gliche Richtung wie ukr?? think.gif
(Stichwort: Ende von Verbotsstrecken - z.B. die berühmten"<2m-Breite" bei BAB-Baustellen)


OJ wavey.gif


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Kuli
Beitrag 03.08.2011, 13:10
Beitrag #23


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Das Zeichen ist auch als Warnung zu verstehen, dass ab hier vermehrt mit Dachboxen auf der Fahrbahn zu rechnen ist, die SUV-Fahrer schonmal dort hingetragen haben laugh2.gif
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MisterOJ
Beitrag 03.08.2011, 14:53
Beitrag #24


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Zitat (Kuli @ 03.08.2011, 13:10) *
Das Zeichen ist auch als Warnung zu verstehen, dass ab hier vermehrt mit Dachboxen auf der Fahrbahn zu rechnen ist, die SUV-Fahrer schonmal dort hingetragen haben laugh2.gif

laugh2.gif

... wie wär´s hierfür mit einem gesonderten Gefahrenzeichen??? scared.gif

Ich rufe hierzu mal einen Kreativ-Wettbewerb aus...



OJ


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ukr
Beitrag 03.08.2011, 15:20
Beitrag #25


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Das Zeichen warnt auch gleich vor dem anschließenden Ladevorgang
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schilderwald
Beitrag 03.08.2011, 15:25
Beitrag #26


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genial laugh.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Kuli
Beitrag 03.08.2011, 15:26
Beitrag #27


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rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif


Da wurde aber auch auf alle Details geachtet thread.gif
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rapit
Beitrag 03.08.2011, 15:53
Beitrag #28


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@ukr: weißt Du eigentlich, wie schwierig es ist, gezuckerten Kaffe aus der Tastatur zu bekommen? ranting.gif

laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif

Besonders schön ist die Idee, gem. Schild meine Frau dort entlang zu schicken... thread.gif

Ich würde dann heimlich hinterherfahren und Fotos machen... wink.gif


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MisterOJ
Beitrag 03.08.2011, 16:12
Beitrag #29


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Zitat (ukr @ 03.08.2011, 15:20) *
Das Zeichen warnt auch gleich vor dem anschließenden Ladevorgang

@ukr: supertolle Leistung!!!!!!

(hast du daheim dein eigenes Schilder-Mal-Programm?? unsure.gif )

... sogar schön mit Leitpfosten! wub.gif


Zitat (rapit @ 03.08.2011, 15:53) *
Ich würde dann heimlich hinterherfahren und Fotos machen... wink.gif

... und hoffentlich dann hier posten!! thread.gif


OJ


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rapit
Beitrag 03.08.2011, 16:59
Beitrag #30


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na klar! rolleyes.gif

Habe nur noch keine Ausrede, meine Frau zu überreden, einfach mal so mit Dachbox spazieren zu fahren think.gif


Aber ich werde versuchen, die nächste Verkehrsschau da lang zu lotsen, mit nem Stadtbus twinkle.gif


Darf ich mal gaaanz vorsichtig versuchen, nochmal ernsthaft zu fragen, warum eigentlich immer die ganze Fahrbahn gesperrt wird, wenn irgendwo ein paar Bäume stehen?


Ich habe mal eine Lösung gesehen, da war so ein kleines Verbotszeichen in einer vor dem Baum stehenden abgekröpften Bake integriert.

Das wäre doch eine schöne Lösung.

In der Größe verbietet es nichts, trotzdem sieht jeder "manweißdochwasgemeintist", ohne gezwungen zu sein, eine OWi zu begehen.


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Gast_Familienvater_*
Beitrag 03.08.2011, 18:40
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das Schild aus #25 sollte man auch vor Schulen aufstellen können.. wegen der auf dem Gehweg parkenden Hausfrauenpanzer, deren Insassinnen ihren Plagen die Schulmappen hinterherwerfen.. thread.gif
Zitat
Darf ich mal gaaanz vorsichtig versuchen, nochmal ernsthaft zu fragen, warum eigentlich immer die ganze Fahrbahn gesperrt wird, wenn irgendwo ein paar Bäume stehen?


Um auch ganz sicher zu gehen, dass nix passieren kann. Wenn dann doch einer durchfährt ist die Behörde fein raus... Ich glaub nicht, dass dort was geahndet wird, solange man nicht festhängt..
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Questionnaire
Beitrag 04.08.2011, 00:37
Beitrag #32


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Manche Dinge glaubt man erst, wenn man sie mit eigenen Augen gesehen hat ... blink.gif
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Achim
Beitrag 04.08.2011, 07:50
Beitrag #33


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Zitat (rapit @ 03.08.2011, 17:59) *
Darf ich mal gaaanz vorsichtig versuchen, nochmal ernsthaft zu fragen, warum eigentlich immer die ganze Fahrbahn gesperrt wird, wenn irgendwo ein paar Bäume stehen?

Ich habe es in der Praxis noch nie gesehen, dass wegen Baumüberhang ganze Straßen gesperrt wurden. Daher verwundert mich die Verkehrszeichenaufstellung schon sehr. Das Endeschild zeigt dann, dass es nur Spezialisten gewesen sein konnten whistling.gif


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Beitrag 04.08.2011, 10:14
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Zitat (rapit @ 03.08.2011, 16:59) *
na klar! rolleyes.gif

Na wir bleiben gespannt...

Zitat (rapit @ 03.08.2011, 16:59) *
Habe nur noch keine Ausrede, meine Frau zu überreden, einfach mal so mit Dachbox spazieren zu fahren think.gif

Brauchst du vielleicht überzeugende Argumentationshilfe ?? rolleyes.gif

Zitat (rapit @ 03.08.2011, 16:59) *
Aber ich werde versuchen, die nächste Verkehrsschau da lang zu lotsen, mit nem Stadtbus twinkle.gif

blink.gif
(na da möchte ich dann nicht Busfahrer sein...)

Zitat (rapit @ 03.08.2011, 16:59) *
Ich habe mal eine Lösung gesehen, da war so ein kleines Verbotszeichen in einer vor dem Baum stehenden abgekröpften Bake integriert.

Haste davon ein ? Oder stell mal eine hier ein.



Zitat (Achim @ 04.08.2011, 07:50) *
Daher verwundert mich die Verkehrszeichenaufstellung schon sehr. Das Endeschild zeigt dann, dass es nur Spezialisten gewesen sein konnten whistling.gif

Ich geb dir ja recht. yes.gif

Wenn Fahrzeuge bedingt durch ein z.B. gewichtsabhängiges Verkehrsverbot nicht weiterfahren dürfen, dann kommen die gar nicht erst an die Stelle, ab der Sie dann doch wieder fahren dürfen.

Im konkreten Fall soll die "Ende"-Stelle wahrscheinlich den ort kennzeichnen, an dem man die Dachbox wieder auf seinen SUV draufschrauben darf… thread.gif


OJ


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Kühltaxi
Beitrag 04.08.2011, 11:46
Beitrag #35


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Was mich auch noch wundert ist daß am Ende die verbotenen Meter um 1,2 höher sind als am Anfang. Also ein ansteigendes Verbot, und in der Mitte gilt der genaue Durchschnitt? Oder sind das zwei verschiedene Straßen in der gleichen Stadt?


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rapit
Beitrag 04.08.2011, 13:20
Beitrag #36


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das zweite Foto ist aus einer anderen Straße!!

Das passte nur so schön.


Von der abgekröpften Bake mit Miniverbot-inside habe ich leider kein Foto.


(Vielleicht bastelt ukr ja was am PC... wavey.gif )


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Questionnaire
Beitrag 04.08.2011, 13:43
Beitrag #37


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Wenn offenbar selbst die "Experten" rolleyes.gif damit überfordert sind, den Inhalt ihrer eigenen Anordnungen zu erfassen, könnte man durchaus berechtigt die Frage stellen, ob man das dann überhaupt von Otto, Normal-Kraftfahrer erwarten kann. Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben.

Fehlt nur noch, dass die police.gif (oder auch das Ordnungsamt) dann an ähnlich fehlbeschilderten Stellen Kontrollen durchführt, Otto mit der gleichen juristisch haltlosen, intuitionslastigen Begründung Geld abknüpft, und Otto dann auch noch bereitwillig zahlt, weil er ja selbst glaubt, dass er etwas falsch gemacht hätte. Wenn man nicht wüsste, dass es in vielen Fällen genau so läuft, könnte man über diese Vorstellung fast lachen. crybaby.gif
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Kühltaxi
Beitrag 04.08.2011, 14:06
Beitrag #38


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Zitat (rapit @ 04.08.2011, 14:20) *
Von der abgekröpften Bake mit Miniverbot-inside habe ich leider kein Foto.

Gilt das "Miniverbot" nur weil es mini ist dann auch hochoffiziell nur für den Bereich direkt neben der Bake? unsure.gif
Ich denke mal wir haben hier ein ganz anderes Problem, das was die anordnende Behörde wirklich will läßt sich mit dem offiziellen deutschen Verkehrszeichensatz einfach nicht richtig und gleichzeitig deutlich erkennbar darstellen, ich deutete es oben ja schon mal leise an. Bei den Bogenbrücken wird ja auch oft auf solche Krücken zurückgegriffen, rot-weiße Kante an der Seite und darin ein Höhenschild was nur für diese Stelle gelten soll.
Imho wäre es sinnvoll wenn es neben Höhenverbotsschildern auch explizite Höhenwarnschilder gäbe, also z. B. das Dreieck statt dem Kreis mit einer Höhenzahl drin. Das wäre ein guter und einfacher Ersatz in diesem Fall und imho besser als irgendwelche Baken.


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ukr
Beitrag 04.08.2011, 14:06
Beitrag #39


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Zitat (Questionnaire @ 04.08.2011, 14:43) *
Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben.


Perfekt! rofl1.gif Hätte ich nicht schon eine Signatur, wäre das meine neue.
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janr
Beitrag 04.08.2011, 14:09
Beitrag #40


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Zitat (Kühltaxi @ 04.08.2011, 15:06) *
... rot-weiße Kante an der Seite und darin ein Höhenschild was nur für diese Stelle gelten soll.
Das kenn ich auch. 4,2m wegen dem Tram-Fahr-Draht


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rapit
Beitrag 04.08.2011, 14:40
Beitrag #41


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@janr: Das hängt ja immerhin über der betroffenen Fahrspur, und steht nicht rechts am Rand herum.


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janr
Beitrag 04.08.2011, 14:50
Beitrag #42


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Stimmt blushing.gif

Ich hab aber auch schon mal eine Unterführung gesehen die in verschiedenen Bereichen verschiedene Höhensperren hatte, weis aber nicht mehr wo. huh.gif


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Dlarah
Beitrag 04.08.2011, 15:12
Beitrag #43


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Zitat (rapit @ 02.08.2011, 15:17) *
Und mit einem LKW?
a) stehen lassen, verkaufen,
b) Flex besorgen und
aa) Dach abflexen,
bb) Schild wegflexen thread.gif

Was wäre denn mit: Räder abnehmen, auf die Ladefläche wuchten und das Gefährt auf den Bremsscheiben/trommeln da durch schieben?







.... bei Radfahrern klappt das doch auch!!!! thread.gif


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ukr
Beitrag 04.08.2011, 15:17
Beitrag #44


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Zitat (Dlarah @ 04.08.2011, 16:12) *
.... bei Radfahrern klappt das doch auch!!!! thread.gif

Meinst Du so wie hier:

http://www.otz.de/web/zgt/suche/detail/-/s...enug-1522152237

laugh2.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 04.08.2011, 20:19
Beitrag #45





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Zitat (janr @ 04.08.2011, 15:50) *
Stimmt blushing.gif

Ich hab aber auch schon mal eine Unterführung gesehen die in verschiedenen Bereichen verschiedene Höhensperren hatte, weis aber nicht mehr wo. huh.gif

Da war es zwar wahrscheinlich nicht, aber trotzdem als Beispiel, wo man das finden kann:
Eisenbahnbrücke über die Hafenstraße in Münster
Fahrzeuge, die mittig unter der Brücke herfahren, dürfen höher sein als Fahrzeuge, die die Brücke am Rand passieren. Es handelt sich hierbei nämlich um einen Brückenbogen (der dann logischerweise mittig die dort höchstmögliche Durchfahrtshöhe erlaubt).
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willi
Beitrag 05.08.2011, 05:15
Beitrag #46


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Zitat
Baumüberhang, was darf/muss man denn hier eigentlich?
Die Schilder sind entbehrlich. Der Verkehrssicherungspflichtige muß seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen und die Bäume be- oder abschneiden soweit sie in das Lichtraumprofil der Strasse reichen.

Bei meinen Eltern im Dorf werden deswegen regelmäßig böse Briefe an die Grundstücksbesitzer verschickt. Einschließlich der Drohung, dass die Gemeinde das Schneiden sonst selbst macht, kostenpflichtig versteht sich.
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Dlarah
Beitrag 07.08.2011, 14:52
Beitrag #47


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Zitat (ukr @ 04.08.2011, 16:17) *
Zitat (Dlarah @ 04.08.2011, 16:12) *
.... bei Radfahrern klappt das doch auch!!!! thread.gif

Meinst Du so wie hier:
http://www.otz.de/web/zgt/suche/detail/-/s...enug-1522152237

laugh2.gif

Eeeeexakt!!! yes.gif laugh2.gif




Zitat (willi @ 05.08.2011, 06:15) *
Einschließlich der Drohung, dass die Gemeinde das Schneiden sonst selbst macht, kostenpflichtig versteht sich.

Kann man diesen Spieß auch umdrehen? So à la "lieber Bürgermeister, Sie sind doch zuständig für $Missstand. Sollte das bis $Datum nicht behoben sein, dann lasse ich das machen und schicke die Rechnung an die Stadt. Hochachtungsvoll, ihr stets ergebener $Name ".


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Pistenteufel
Beitrag 08.08.2011, 01:57
Beitrag #48


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Zitat (münsterland-radler @ 04.08.2011, 21:19) *
Fahrzeuge, die mittig unter der Brücke herfahren, dürfen höher sein als Fahrzeuge, die die Brücke am Rand passieren. Es handelt sich hierbei nämlich um einen Brückenbogen (der dann logischerweise mittig die dort höchstmögliche Durchfahrtshöhe erlaubt).


In Dortmund gibt es sowas auch.

xxxxxx

Mittig passe ich da mit 2,70 m Höhe gut durch, rechts fahren habe ich aber noch nicht probiert.

Bild und Karte von Google aus urheberrechtlichen Gründen gelöscht.

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 08.08.2011, 06:59
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Heinz Wäscher
Beitrag 01.09.2011, 22:15
Beitrag #49


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Auf welches Verkehrszeichen bezieht sich das Zusatzzeichen ENDE links think.gif


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rapit
Beitrag 02.09.2011, 07:54
Beitrag #50


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@Heinz: siehe oben...

Zitat (MisterOJ @ 03.08.2011, 11:25) *
Zitat (rapit @ 02.08.2011, 17:07) *
Zitat (Schattenfell @ 02.08.2011, 16:37) *
Witzig ist es doch erst, wenn dort noch das Zusatzschild „Ende“ unten drunter hängt rolleyes.gif



Das ist doch gestellt!!!!!!!!!!!!! ranting.gif

Zitat (rapit @ 02.08.2011, 17:07) *
wobei sich die Frage stellt, was beendet wird, der Hinweis auf Überhang, oder das Durchfahrtsverbot unsure.gif

...na auf das Verkehrsverbot für Fzg. > der angegebenen Höhe.
(das Zz erläutert ja nur den Grund des Verbotes näher)


OJ


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