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> Firmenwagen einer englischen Firma in Deutschland, wie zulassen...usw.???
Antarctica
Beitrag 17.08.2011, 13:09
Beitrag #51


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Man muss nie die 1%-Regelung anwenden, es gibt immer auch andere Möglichkeiten.

Bei wechselnden Mietwagen dürfte die 1%-Regelung nicht anwendbar sein. Stattdessen wäre es dann so, dass du ein Fahrtenbuch führst und den Anteil der Mietkosten, die dem Privatfahrtenanteil entsprechen, als geldwerten Vorteil versteuerst. Oder halt auf Privatfahrten verzichtest.


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Silver_Surfer
Beitrag 12.11.2011, 21:03
Beitrag #52


Neuling
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also ich bin nun über einen Payroll service in Deutschland angemeldet..dieser Payroll service ist die rechtliche Vertretung der engl. Firma in Deutschland...dieser Payroll service nimmt sämtlich Abzüge von mir vor.Die englische Firma überweist Brutto an die Payroll Firma diese zieht alles ab und ich bekomme eine Abrechung und das Nettogehalt auf mein Konto. Arbeitgeber ist offiziell der Payroll servie, steht auch so auf meiner Lohnabrechnung drauf.

Der Firmenwagen wird über ALD leasing geleast. Englische Firma zahlt die Beiträge bei ALD uk Fahrzeug wird über ALD Deutschland ausgegeben und er wird mit der 1% Regelung versteuert da ich auch Privat tanken darf und das sonst etwas zu stressig wäre.

Ist also alles geregelt....hoffe diese Fakten bringen bei manchen ein wenig Licht ins Dunkle ;-)
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Schokoladenfabrik
Beitrag 03.01.2015, 21:03
Beitrag #53


Neuling


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Zitat (Silver_Surfer @ 17.08.2011, 08:51) *
Also mal ein kleines Update:

Es gibt zwei Varianten in D für eine ausländische Firma ohne Sitz in D zu Arbeiten. Bzw. nach letztem Beitrag drei.

1. Die Selbstständigkeit: Man meldet ein eigenes Gewerbe an und schreibt der ausländischen Firma eine monatliche Rechnung in Höhe des ausgemachten Bruttolohns + ca. 20% wegen der Abzüge, die man bei dieser Varianten selbst an das Finanzamt abführt. Bspw. Ausgemachter Bruttolohn xxxx,xx,- €. Man schreibt der ausländischen Firma also eine monatliche Rechung über ca. xxxx.xx€ + 20% welche auch einen zu leasenden Firmenwagen beinhalten sollte. Problem hierbei, man muss aufpassen das es nicht wie eine Scheinselbstständigkeit aussieht und muss bzw. sollte hierzu auch anderen "kunden" Rechnungen schreiben und Ausgaben die man hat als formale Rechnung schreiben. Also ausstattung für das Einrichten eines Büros nicht als bswp. Schreibtisch in Rechung stellen, sondern als Diverses.

2. Die Nutzung eines Payroll service. (Hierfür habe ich mich entschieden, da ich schon immer der Auffassung war, das eine Selbstständigleit aufgrund der bestehenden Risiken nichts für mich ist. Lieber etws gebunden sein an eine Firma dafür monatlich sein festes Gehalt bekommen). Bei diesem Service (Bspw. www.payroll-service-germany.de) tritt der rechtliche Vertreter dieses Payroll dienstes als Finanzrechtlicher Vertreter der ausländischen Firma ein. Das ausländische Unternehmen teilt dem Payroll dienstleister mit, welchen Bruttolohn sie dem Angestellten in D zahlen möchten und dieser service Teilt dann der ausl. Firma mit, welche AG Anteile und Zusatzleistungen in D vom AG zu zahlen sind. Diesen Gesamtbetrag überweist dann die ausl. Firma an den Payroll-Service, dieser führt alle Abzüge durch und überweist dem AN (also an mich) das Netto-Gehalt. Auf dem Lohnzettelkopfsteht dann auch das Payrollunternehmen und nicht die ausländische Firma. Bei etwaigen Prüfungen usw. wendet sich das FA an den Payroll service, da dieser offiziell mein Arbeitgeber ist. Ich habe also nichts mit rechtlichen Dingen oder nötigen Abzügen zu tun.

3. Ist wie im letzten Beitrag geschrieben, die Gründung einer GmbH. Jedoch stellt dies für die Firma auch erheblich mehr Aufwand dar, da sämtliche Einnahmen durch den Verkauf von Produkten in D versteuert werden müssen. Im Falle einer englischen Firma (Pfund-Euro umrechnungskurs und Mwst. (VAT) unterschieden) würden sich somit sämtliche Vorteile, weshalb ein deutscher Kunde überhaupt bei einer englischen Firma bestellt, zunichte gemacht.

Variante 3 kommt somit für meine Konstellation nicht in Frage. Ich bzw. die englische Firma für die ich arbeiten werde, nimmt somit den Payroll service in Anspruch. Dieser kostet für die einmalige Einrichtung der engl. Firma in D als AG mit Steuernummer 1000,-€ uns monatlich einen Fixbetrag (ca. 80€) für die Abrechnungnen und alle sind glücklich ;-).

Was den Dienstwagen angeht stecken wir auch noch ein wenig in einem Dilemma. Wie der Vorschreiber schon gefragt hat, interessiert es mich ebenfalls wie es bei einer Langzeitmiete, die über die englische Firma laufen würde, mit der 1% Regelung aussieht. Die engl. Firma schließt einen Langzeitmietvertrag bei einem internationalen Mietwagenanbieter in england ab. Hierfür gibt es eine INternationale Vertragsnummer unter deren Vorgabe in Verbindung mit dem Namen eines begünstigten (das wäre dann ich) weltweit Fahrzeuge dieses Anbieters ausgeliehen werden können. Diese ausgaben fallen doch in England in der Firma. Müsste man offiziell trotzdem die 1% Regelung anwenden? Wenn es nicht immer ein Passat ist den man als wagen nimmt, sondern den Umständen entsprechend mal für 4-5 Monate einen Golf oder einen A3..wie soll sich denn da eine Basis finden auf die das eine Prozent aufgeschlagen wird??



Ich habe mich nur hier angemeldet, um das zu korrigieren, auch wenn der Thread alt ist.
Das ist so definitiv nicht richtig.

Man kann einfach bei einer ausländischen Firma angestellt sein (zumindest innerhalb EU/EWR) und aus Deutschland arbeiten, das mache ich auch.
Ich arbeite im Home-Office in Deutschland und die ausländische Firma hat keine Niederlassung in Deutschland.
Ich bin kein StB o.ä., sondern Laie, habe aber also praktische Erfahrungen mit dem Thema.

Da man in Deutschland abhängig beschäftigt ist, müssen ganz normal Steuern und Sozialabgaben entrichtet werden.
Dazu muss man aber keinen "Payroll-Service" beauftragen.
Sondern das Bruttogehalt wird der gesetzlichen Krankenversicherung gemeldet (auch wenn man privat krankenversichert ist!), die für die Einziehung der Sozialabgaben zuständig ist.
Sie teilt dann der Firma mit, wie viel Sozialabgaben zu zahlen sind.
Der Arbeitgeber zahlt dann das volle Bruttogehalt abzüglich des Arbeitnehmer-Anteils an den Sozialabgaben aus.
Es liegt in der Verantwortung des Arbeitnehmers, sich um die korrekte Versteuerung des Einkommens in Deutschland zu kümmern.
Das erfolgt jedoch nicht über "Lohnsteuer" (eine Erhebungsform der Einkommensteuer), sondern über Einkommensteuer-Vorauszahlungen wie bei Selbständigen.

Ich habe den Beitrag gefunden, weil ich auch gern wissen würde, ob eine ausländische Firma in Deutschland einen PKW zulassen/leasen kann (als Firmenwagen), aber das scheint dann ja wohl nicht so einfach zu gehen...
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EMD
Beitrag 04.01.2015, 03:47
Beitrag #54


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Ich frage mich grad ein bissel wie man da so ein "großes Ding" draus machen kann. Hier im Dreiländereck Deutschalnd - Schweiz - Frankreich gibts viele Firmen die 2 Niederlassungen nur wenige Kilometer diesseits und jenseits der Grenze haben um den "direkten Draht" zueinander zu behalten. Und natürlich kommen die Firmenfahrzeuge dann irgendwann mal durcheinander, es werden also französische und Schweizer Autos in Deutschland benutzt und umgekehrt.

Wieso sollte das nicht auch mit England gehen, das die Firma dem Mitarbeiter der nur in Deutschland tätig ist (ja aber in UK angestelt) ein englisches Firmenauto mit gibt.
Die Regelung mit der zeitlichen Begrenzung auf 1 Jahre hindert hier imho auch nicht, es arbeitet ja niemand das ganze Jahr durch, wärend des Urlaubs kehrt das Auto zum Firmensitz nach UK zurück (steht dort 2 Wochen rum, oder wird von Jemand anderem benutzt oder whatever) und das Jahr beginnt wenns danach wieder nach Deutschland kommt von neuem.
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Schokoladenfabrik
Beitrag 04.01.2015, 20:28
Beitrag #55


Neuling


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Ein Auto, das seinen regelmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat, braucht deutsche Kennzeichen. Punkt.
Es ist nicht so, dass man mal kurz über die Grenze fährt und dann irgendwelche Fristen neu laufen.
Das wurde schon zigfach in diesem Thread erläutert.
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EMD
Beitrag 04.01.2015, 22:01
Beitrag #56


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Dann legt man das hier wohl einfach nur flexibler aus whistling.gif

Zeigt aber auch mal wieder was für ein Niveau hohlen geschwafels das ganze EU-Gedöns ist wenns um sinnvolle und prkatische Anwendung im Alltag geht.
Das haben ja selbst die Eisenbahnen die Jahrzehntelang nichts voneinander wissen und immermehr technologische Mauern zwischen sich gebaut haben geschafft, mit dem RIV-Abkommen festzulegen das das die Wagen alle frei im Umlauf sein dürfen und wenns sein muss immer nur im Ausland unterwegs sind und ihr Heimatland nur zur Hauptuntersuchung sehen.
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Schokoladenfabrik
Beitrag 04.01.2015, 23:46
Beitrag #57


Neuling


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Na ja, wenn die Autos mal hier und mal dort stehen, dann haben sie ja keinen regelmäßigen Standort in Deutschland.
Zumindest kann man das ja glaubwürdig behaupten.

Anders wäre das wohl bei einem englischen Auto für einen deutschen Mitarbeiter in Deutschland.
Warum sollte der seinen Firmenwagen jede Woche mal eben nach UK fahren? Das macht doch keiner.
Also wird man da wohl schon Nachweise fordern.

Alles natürlich nur, wenn es rauskommt.
Aber den Stress muss man sich ja nicht unbedingt machen (ich bräuchte ihn jedenfalls nicht).
Zudem war ja die Frage, wie man das korrekt handhabt.
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Spritsparer
Beitrag 06.01.2015, 20:47
Beitrag #58


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Zitat (Silver_Surfer @ 17.08.2011, 08:51) *
3. Ist wie im letzten Beitrag geschrieben, die Gründung einer GmbH. Jedoch stellt dies für die Firma auch erheblich mehr Aufwand dar, da sämtliche Einnahmen durch den Verkauf von Produkten in D versteuert werden müssen. Im Falle einer englischen Firma (Pfund-Euro umrechnungskurs und Mwst. (VAT) unterschieden) würden sich somit sämtliche Vorteile, weshalb ein deutscher Kunde überhaupt bei einer englischen Firma bestellt, zunichte gemacht.


Das ist grundfalsch. Erstens gelten für die Umsatzsteuer (=MwST od. engl. VAT) eigene Regeln, in welchem Land ein Umsatz steuerpflichtig ist. Auch eine englische Fa. wird u.U. dt. USt zahlen müssen.
Zweitens kann man auch eine Betriebsstätte eröffnen, ohne eine dt. Firma mit allen Pflichten zu gründen.
Deutsche Gewerbetreibende eröffnen daher gerne mal eine engl. Ltd. und handeln hier mit einem Minimum an Haftungskapital.

Zitat (Schokoladenfabrik @ 04.01.2015, 20:28) *
Ein Auto, das seinen regelmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat, braucht deutsche Kennzeichen. Punkt.

Richtig. Und ich frage mich noch immer, wie man hier Produkte oder Dienstleistungen anbieten kann, ohne ein Gewerbe anzumelden. Immerhin ist jemand ja mit einem Dienstwagen ständig unterwegs. Auf die entsprechende Anschrift kann bzw. muss dann auch das Firmenfahrzeug zugelassen werden.
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Diesel-Georg
Beitrag 06.01.2015, 22:00
Beitrag #59


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Zitat (Schokoladenfabrik @ 04.01.2015, 20:28) *
Ein Auto, das seinen regelmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat, braucht deutsche Kennzeichen. Punkt.
Es ist nicht so, dass man mal kurz über die Grenze fährt und dann irgendwelche Fristen neu laufen.
Das wurde schon zigfach in diesem Thread erläutert.


Das mag wohl falsch sein, ist aber gängige Praxis! Ich habe für eine Deutsche Firma am Stück über 3 Jahre in Österreich gearbeitet und hatte durchgehend einen in Deutschland zugelassenen Firmenwagen, der aus Steuerlichen Gründen nicht privat genutzt wurde. Letzteres wäre mir auch zu blöd gewesen mit einem rot-weiss beklebten Fahrzeug mit gelber Rundumleuchte auch noch privat durch die Gegend zu fahren! Ich hatte auch einen Wohnsitz in Österreich, bin aber mindestens alle 2 Wochen mal nach Hause gefahren. Der Wagen war aber fast ausschließlich in Österreich. Österreichische Kennzeichen wollten wir gar nicht haben! Denn PKWs sind dort nicht absetzbar! Alle PKWs der Firma sind in Deutschland zugelassen, einige LKWs und Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bei der Österreichischen Firma des gleichen Besitzer. Personal der beiden Firmen und auch Fahrzeuge beider Firmen werden je nach Bedarf wild hin und her in beiden Ländern eingesetzt. Seit Österreich in der EU ist gibt das überhaupt keine Probleme mehr! Oder glaubt Ihr wirklich dass auf einem LKW mit Französischem Kennzeichen immer ein Franzose am Steuer sitzt? KFZ-Steuer ist dort wesentlich niedriger wie in Deutschland. Spedition macht dort eine Niederlassung auf, läßt das Fahrzeug dort zu und setzt für Deutschen Nationalverkehr einen Bulgaren ein, der in Deutschland keinen Wohnsitz hat! Reiche Rentner wohnen in Spanien, haben hier noch einen Papierwohnsitz und fahren mit Deutschen Kennzeichen in Spanien herum trotz Lebensmittelpunkt in Spanien. Steuerflüchtige Deutsche leben auf den Kanaren, haben in Deutschland deshalb auch keinen Wohnsitz mehr, aber trotzdem ein in Spanien zugelassenen PKW in einer Deutschen Garage stehen, den sie bei Besuchen hier nutzen. Wie viele Polen, Slowaken,, Litauer, Tchechen, Rumänen, Bulgaren und was weiss ich noch, arbeiten schon Jahre in Deutschland, haben auch hier ihren Lebensmittelpunkt, fahren nur noch ein oder zwei mal im Jahr nach Hause und fahren trotzdem hier mit heimischen Kennzeichen herum. Geht alles seit der offenen Grenzen! Wer will denn heute ohne jegliche Grenzkontrollen noch nachweisen, wie lange ein Fahrzeug wo rum gefahren ist? Die alten Vorschriften mögen in der Theorie noch gültig sein. Aber durchsetzbar sind sie nicht mehr und sie sind auch keine gängige Praxis mehr.
Wenn hier keine Niederlassung aufgemacht werden soll, dann einfach in England ein Fahrzeug mit Linkslenker ganz normal zulassen und auch dort einen Wohnsitz anmelden für den in Deutschland tätigen Mitarbeiter. Wenn alles Büromäßig über England läuft, ist der Mitarbeiter in Deutschland noch nicht einmal für das Finanzamt zu packen! Ich habe damals in den 3 Jahren durchgehender Tätigkeit in Österreich mein Deutsches Gehalt voll versteuert und sozialversichert auf ein Deutsches Bankkonto überwiesen bekommen und Österreich ist vollkommen leer ausgegangen. Das dürfte umgekehrt genauso funktionieren!

Wieso sollte man einen Deutschen Firmensitz benötigen um hier Aufträge durchzuführen und Dienstleistungen anzubieten? Das ist völlig falsch! Selbst Staatliche Ausschreibungen ab einer gewissen Größe müssen Europaweit ausgeschrieben werden. Und wenn eben die Firma aus England Brstbieter ist, bekommt sie den Auftrag! Ein Firmensitz oder auch nur eine Niederlassung in Deutschland ist dazu nicht erforderlich!

4 mal die EDIT bemüht! Und immer noch Tipp- und Rechtschreibfehler! Jetzt laß ich Euch den Spass zu suchen...


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Grüße vom Diesel-Georg
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Schokoladenfabrik
Beitrag 06.01.2015, 23:18
Beitrag #60


Neuling


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Zitat (Spritsparer @ 06.01.2015, 20:47) *
Das ist grundfalsch. Erstens gelten für die Umsatzsteuer (=MwST od. engl. VAT) eigene Regeln, in welchem Land ein Umsatz steuerpflichtig ist. Auch eine englische Fa. wird u.U. dt. USt zahlen müssen.
Zweitens kann man auch eine Betriebsstätte eröffnen, ohne eine dt. Firma mit allen Pflichten zu gründen.
Deutsche Gewerbetreibende eröffnen daher gerne mal eine engl. Ltd. und handeln hier mit einem Minimum an Haftungskapital.


Die Gründung einer Betriebsstätte zieht aber einen Rattenschwanz mit steuerlichen Folgen nach, u.U. muss dann hier eine Bilanz angefertigt werden, es fällt deutsche Körperschaftssteuer an usw.
Dass man sich das nicht als Bein binden will wegen eines einzigen Mitarbeiters, ist wohl nachvollziehbar.
Daher ist wohl die beste Lösung (wenn man denn angestellt sein will), einfach in England angestellt zu sein, wie ich es schon skizziert hatte.
Ansonsten existieren Steuerberater, und ein deutscher Steuerberater sollte bei deutschem Recht kompetent weiterhelfen können.
Ist aber vermutlich eh egal, weil der OP sicher nicht mehr mitliest. wink.gif

Zitat (Diesel-Georg @ 06.01.2015, 22:00) *
Das mag wohl falsch sein, ist aber gängige Praxis!


Die Frage war, wie man es korrekt macht.
Hier dazu aufzurufen, geltendes Recht zu brechen, "weil das ja eh viele so machen" und die Chance, erwischt zu werden, nicht so hoch ist, ist wohl etwas heikel, auch für den Forenbetreiber.

Ansonsten ist bei grenznahen Gebieten leicht zu behaupten, dass das Auto ja eigentlich immer im anderen Land steht.
Aber bei einem Auto aus England?!
Ich glaube, das Finanzamt lässt einem schon mal was durchgehen, aber verarschen lassen die sich ungerne.

Zitat (Diesel-Georg @ 06.01.2015, 22:00) *
Oder glaubt Ihr wirklich dass auf einem LKW mit Französischem Kennzeichen immer ein Franzose am Steuer sitzt?


Bei LKWs gelten wieder komplett andere Regelungen als bei PKWs.

Zitat (Diesel-Georg @ 06.01.2015, 22:00) *
Reiche Rentner wohnen in Spanien, haben hier noch einen Papierwohnsitz und fahren mit Deutschen Kennzeichen in Spanien herum trotz Lebensmittelpunkt in Spanien.


Ein Papierwohnsitz existiert nicht, das nennt man dann wohl ein Meldevergehen (ist aber relativ günstig, da nur Ordnungswidrigkeit, AFAIK).
In Spanien ist das natürlich nicht korrekt, u.U. Steuerhinterziehung.
Viele Italiener fahren auch deutsche Leasingfahrzeuge, um die dortige Luxussteuer zu umgehen.

Zitat (Diesel-Georg @ 06.01.2015, 22:00) *
Wenn hier keine Niederlassung aufgemacht werden soll, dann einfach in England ein Fahrzeug mit Linkslenker ganz normal zulassen und auch dort einen Wohnsitz anmelden für den in Deutschland tätigen Mitarbeiter. Wenn alles Büromäßig über England läuft, ist der Mitarbeiter in Deutschland noch nicht einmal für das Finanzamt zu packen!


Super, hast Du noch mehr Tipps zur Steuerhinterziehung?

Zitat (Diesel-Georg @ 06.01.2015, 22:00) *
Ich habe damals in den 3 Jahren durchgehender Tätigkeit in Österreich mein Deutsches Gehalt voll versteuert und sozialversichert auf ein Deutsches Bankkonto überwiesen bekommen und Österreich ist vollkommen leer ausgegangen. Das dürfte umgekehrt genauso funktionieren!


Ist Dir bewusst, dass Du gerade bewusste Steuerhinterziehung zugegeben hast (u.U. eine Straftat?)?
Bei manchen Leuten fällt mir echt nichts mehr ein. unsure.gif

Zitat (Diesel-Georg @ 06.01.2015, 22:00) *
Wieso sollte man einen Deutschen Firmensitz benötigen um hier Aufträge durchzuführen und Dienstleistungen anzubieten?


Das hab ich ja auch schon geschrieben. Man kann sogar als Deutscher mit deutschem Wohnsitz bei einer ausländischen Firma angestellt sein, dann sind in Deutschland trotzdem regulär Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Das geht alles auch ohne deutsche Niederlassung.
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LordLeX
Beitrag 08.02.2023, 22:48
Beitrag #61


Neuling


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Hallo zusammen,

wurde die eigentliche Frage nach mehr als 10 Jahren in diesem Forum beantwortet ? crybaby.gif Ich stehe momentan vor dem gleichen Problem mit meinem zukünftigen italienischen Arbeitgeber…

Ich werde in drei Wochen in Deutschland für ein Unternehmen mit Firmensitz in Italien arbeiten (ohne Firmenadresse in Deutschland). Laut Vertragsvereinbarungen soll mir ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt werden. Leider kann das italienische Unternehmen in Deutschland weder einen Firmenwagen leasen noch finanzieren, da deutsche Banken keine Kredite für ausländische Firmen ausstellen. Ein Barkauf sieht der zukünftige Arbeitgeber noch nicht in Betracht.
Hat jemand von euch diesbezüglich Erfahrungen/Tipps? Ich bin doch nicht der einzige in Deutschland der für ein italienisches Unternehmen im Vertrieb arbeitet und ein Auto braucht. wink.gif
Schon mal danke im Voraus für eure Antworten!
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Spritsparer
Beitrag 13.02.2023, 11:40
Beitrag #62


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Geh zu einem Steuerberater!

Da wir nicht wissen, welche Tätigkeit du ausübst, ist ein Forum die völlig falsche Adresse für Fragen.
Du willst ja auch keine Nachteile haben, bei der Krankenversicherung etc. und die Beiträge selbst tragen.

Zudem ist in jeder hiesigen Tankquittung dt. Umsatzsteuer enthalten, die will dein Arbeitgeber doch sicherlich auch zurück?
Lass dich in diesen Punkten vernünftig beraten, bei einem Fachmann vor Ort.
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