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> Ungültigmachung von Verkehrszeichen
Gozzle
Beitrag 21.06.2011, 13:01
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Gemeinde!

aus gegebenem Anlass ( whistling.gif ) muss ich eine Frage stellen:

Wie muss einen Verkehrszeichen ungültig gemacht? Gibt es dazu eine Regelung bzw Gesetz?

Ich habe seit einer Woche gesucht und nur folgendes finden können:

In einem "Antrag auf Anordnung einer Verkehrsbeschränkung" steht "Vorübergehend außer Kraft gesetzte Verkehrszeichen sind abzudecken oder zu entfernen (...). Für die Verkehrsteilnehmer dürfen keine Zweifel über die Gültigkeit der Zeichen entstehen können". Solche Anträge gibt es für viele Bundesländer im Internet zu finden.

Sonst finde ich nichts.

Wie ein Abdeckband an einen Verkehrschild anzubringen ist, finde ich auch nicht.

Könnt Ihr mir damit helfen?

Danke im Voraus.

Goz.
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Andreas
Beitrag 21.06.2011, 13:37
Beitrag #2


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Zitat (Gozzle @ 21.06.2011, 14:01) *
Für die Verkehrsteilnehmer dürfen keine Zweifel über die Gültigkeit der Zeichen entstehen können".


Das ist doch eigentlich selbsterklärend. Es muss deutlich gemacht werden, dass diese VZ im Moment ungütlig sind.

Zitat
Wie ein Abdeckband an einen Verkehrschild anzubringen ist,


Klebeband geht gar nicht... no.gif dies zerstört nur die Verkehrszeichen.


Für so etwas gibt es mobile Auskreuzungsvorrichtungen


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steveluke
Beitrag 21.06.2011, 14:00
Beitrag #3


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Mich würde aber auch der nähere Hintergrund für die Frage interessieren... unsure.gif


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ukr
Beitrag 21.06.2011, 15:21
Beitrag #4


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Alternativ kann man die Verkehrszeichen auch mit einem lichtundurchlässigen Müllsack verhüllen, sofern um es sich um Arbeiten von kürzerer Dauer handelt. Wesentlich professioneller ist diese Variante hier: http://wemas.de/wemas-duplexklemmen.html


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Heinz Wäscher
Beitrag 21.06.2011, 20:19
Beitrag #5


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Am besten nimmt man lichtdurchlässige Plasticksäcke whistling.gif


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Gozzle
Beitrag 21.06.2011, 20:44
Beitrag #6


Neuling


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als Beispiel:



Der Verkehrsschild wird durch den Kreuz ungültig gemacht.

Aber wie wäre es, wenn es nur einmal durchgekreuzt wäre (z.B unten links bis oben rechts)

Oder wenn es ein "V" statt ein "X" wäre?

Was ist hier ausschlaggebend?

LG

Gozzle

Zitat (Andreas @ 21.06.2011, 13:37) *
Klebeband geht gar nicht... no.gif dies zerstört nur die Verkehrszeichen.


Anscheinend doch:

http://www.schildertechnik24.eu/Abdeckband...aacute-33-m.htm

Grüße,

Gozzle
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schilderwald
Beitrag 21.06.2011, 20:53
Beitrag #7


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Der Händler warnt aber davor:
Zitat
Für Beschädigungen des Grundschildes durch Abziehen des Abdeckbandes übernehmen wir keine Garantie!!!


Mittlerweile habe ich die Firmen hier erzogen. Entweder wird das VZ um 90° von der Fahrbahn weggedreht, ein Müllsack genommen oder halt komplett verdeckt (s. Verlinkung von @ukr).

Neulinge bringen es noch fertig, gerade bei einer Tagesbaustellenabsicherung, die Warnweste zum Auslüften über das VZ zu hängen. laugh2.gif


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MisterOJ
Beitrag 21.06.2011, 22:40
Beitrag #8


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Zitat (schilderwald @ 21.06.2011, 20:53) *
Der Händler warnt aber davor:
Zitat
Für Beschädigungen des Grundschildes durch Abziehen des Abdeckbandes übernehmen wir keine Garantie!!!


blink.gif blink.gif
Komischer Händler... ein Produkt anbieten und dann quasi vor dessen Verwendung warnen bzw. für bei Benutzung auftretende Schäden die Haftung ablehnen!!!

Zitat (schilderwald @ 21.06.2011, 20:53) *
Mittlerweile habe ich die Firmen hier erzogen.

... mit guten Worten, energischem Dranbleiben ranting.gif oder gar argue.gif ??

Zitat (schilderwald @ 21.06.2011, 20:53) *
Neulinge bringen es noch fertig, gerade bei einer Tagesbaustellenabsicherung, die Warnweste zum Auslüften über das VZ zu hängen. laugh2.gif

Ernsthaft??? blink.gif


OJ


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Gozzle
Beitrag 21.06.2011, 22:56
Beitrag #9


Neuling


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Danke für die Antworten, aber könntet Ihr mir sagen, wie die "Ungültigkeitmachung" geregelt wird?

Im Fall wo mann diesen Abdechband doch verwendet, was ist zu achten und wo ist es überhaupt festgelegt?

LG

Goz
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Schattenfell
Beitrag 22.06.2011, 00:04
Beitrag #10


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Zitat (ukr @ 21.06.2011, 16:21) *
Alternativ kann man die Verkehrszeichen auch mit einem lichtundurchlässigen Müllsack verhüllen, sofern um es sich um Arbeiten von kürzerer Dauer handelt. Wesentlich professioneller ist diese Variante hier: http://wemas.de/wemas-duplexklemmen.html


Was ist denn nun eigentlich mit dem Argument, dass man beispielsweise Zeichen 205 auch von der Rückseite erkennen sollte? Gibt’s da noch was anderes als einen Müllsack?
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Gozzle
Beitrag 22.06.2011, 13:54
Beitrag #11


Neuling


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Hallo!

ích wollte nur höfflich fragen: bin ich hier richtig mit meiner Frage oder bin ich im falschen Unterforen unsure.gif ?

Ich will nicht hetzen aber benötige dringend eine Antwort, liebe Gemeinde

Danke im Voraus.

Goz
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schilderwald
Beitrag 22.06.2011, 16:11
Beitrag #12


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Genaues wirst du nirgendwo finden.

Wichtige Regelwerke wie die RSA, RUB oder die ZTV-SA regeln das wie folgt:
Zitat (RSA Teil A)
RSA Teil A 1.4 Inhalt der Anordnungen und Verkehrszeichenpläne
(2) Die Anordnung muß folgende Angaben enthalten:
...
h) Ggf. vorhandene Beschilderung und Markierung mit Angaben über erforderliches Abdecken, Entfernen
oder Ungültigmachen.


Zitat (RUB)
RUB
3.2 Verwaltungsverfahren
3.2.1 Beteiligung, Anordnung
(6) Anderestationäre Beschilderungen, die wegen einer Umleitung vorübergehend nicht gelten, sind so
außer Kraft zu setzen, daß der Verkehrsteilnehmer nicht irritiert wird. Häufig ist eine vollflächige
Abdeckung der Beschilderung geboten.


Zitat (ZTV-SA)
ZTV-SA 6.1 (2)
Verkehrsschilder dürfen bereits vor Beginn einer Maßnahme aufgestellt werden. Bis zum Inkrafttreten der Verkehrsregelung (Absperrung) müssen die bereits aufgestellten Verkehrsschilder jedoch vollständig und wirksam abgedeckt werden, so daß sie auch bei Dunkelheit (Retroreflexion) nicht zu erkennen sind. Zusatzzeichen und Richtzeichen (z. B. Z 458) können solange z. B. durch ausreichend breite, sich kreuzende rote Latten oder rückstandsfrei entfernbare Folien bis zum Beginn der Maßnahme außer Kraft gesetzt werden (Vorinformation). Dabei sind retroreflektierende Materialien zu verwenden. Haltverbote, die zu einem späteren Zeitpunkt gültig werden sollen, werden dagegen unverändert, jedoch mit Zusatzzeichen "Beginn einer Beschränkung mit Datum und Uhrzeit" aufgestellt.


Die ZTV-SA ist aber nur reines Vertragswerk, also sie ist Bestandteil des Bauvertrages und gilt nur zw. Auftraggeber und Auftragnehmer. Allerdings gibt sie auch den Stand der Technik wieder.

In unseren Bauverträgen steht auch immer der Hinweis, das Klebeband unzulässig ist, der Anordnung entgegenstehende VZ können von der Fahrbahn weggedreht werden oder halt ganz abgebaut werden. Bei Wegweisungen bzw. den Zielangaben, die wg. einer Sperrung widersprüchlich sind, sind dann Auskreuzvorrichtungen zu verwenden. Die Kosten hierfür übernimmt aber dann der AN und er hat das in seine Preise einzurechnen. Zwecks Kalkulation liegen detailierte Pläne bei. wavey.gif


--------------------
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Gozzle
Beitrag 22.06.2011, 16:59
Beitrag #13


Neuling


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@schilderwald

danke für die ausführliche Information.

Wer entscheidet dann, ob ein Schild richtig ungültig gemacht wird, wenn es tatsächlich keine Anordnung dafür gibt?

Danke!

Goz
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schilderwald
Beitrag 22.06.2011, 17:07
Beitrag #14


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Zitat (Gozzle @ 22.06.2011, 17:59) *
Wer entscheidet dann, ob ein Schild richtig ungültig gemacht wird, wenn es tatsächlich keine Anordnung dafür gibt?

Wenn es keine Anordnung gibt, dürfte ja auch kein VZ "richtig ungültig" gemacht werden. whistling.gif

Wenn aber eine Straßenverkehrsbehörde anordnet, das sämtliche vorhandene 70er Beschildung unkenntlich gemacht werden soll für die Zeit von Bauarbeiten z. B. , dann wird bzw. sollte der Unternehmer Kontakt mit dem Straßenbaulastträger aufnehmen. Dieser wird ihm schon sagen, wie mit seinem Eigentum umzugehen ist. Allein schon im Rahmen der erforderlichen Aufbruchgenehmigung sollte der Unternehmer Kontakt mit dieser Behörde aufnehmen.


--------------------
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Ichtyos
Beitrag 22.06.2011, 21:05
Beitrag #15


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Hallo @Gozzle, beschreib doch mal den
Zitat (Gozzle @ 21.06.2011, 14:01) *
gegebenem Anlass ( whistling.gif )
etwas genauer - eventuell auch mit Foto.

Auch ein "unzulässig" ungültig gemachtes Verkehrszeichen musst Du möglicherweise nicht beachten (genau genommen müsstest Du es beachten, kommst aber bei Nichtbeachtung eventuelle straffrei aus der Nummer raus) wavey.gif


--------------------
_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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Gozzle
Beitrag 22.06.2011, 21:59
Beitrag #16


Neuling


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Zitat (Ichtyos @ 22.06.2011, 22:05) *
eventuell auch mit Foto.




LG

Goz
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MisterOJ
Beitrag 22.06.2011, 22:11
Beitrag #17


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is doch eindeutig - ausgekreuzt. Und damit ungültig.

Sorry - aber wo leigt das Problem?? unsure.gif


OJ think.gif


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Gozzle
Beitrag 22.06.2011, 22:31
Beitrag #18


Neuling


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Tja,

ich habe "130" trotzdem gelesen und sogar das Schilderkennungssystem im Auto auch und bin deswegen 130 gefahren.

Der 130er Schild ist nicht selber durchgekreuzt und deswegen ist er von meinem Schilderkennungssystem (und sogar mir) unabsichtlich wahrgenommen!

Das ist mein Problem.

LG

Goz
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MisterOJ
Beitrag 22.06.2011, 22:38
Beitrag #19


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Zitat (Gozzle @ 22.06.2011, 22:31) *
Tja,

ich habe "130" trotzdem gelesen und sogar das Schilderkennungssystem im Auto auch und bin deswegen 130 gefahren.

Is ja nicht verboten...

Zitat (Gozzle @ 22.06.2011, 22:31) *
Der 130er Schild ist nicht selber durchgekreuzt und deswegen ist er von meinem Schilderkennungssystem (und sogar mir) unabsichtlich wahrgenommen!

Die ganze BEschilderung ist ungültig gemacht worden...

OJ wavey.gif


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superdiesel
Beitrag 22.06.2011, 23:00
Beitrag #20


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Zitat
ich habe "130" trotzdem gelesen und sogar das Schilderkennungssystem im Auto auch und bin deswegen 130 gefahren.
Zitat
Is ja nicht verboten...
Najaaaaaaaaa - wenn kurz davor rechts eine 80 stand schon. yes.gif

Ich verstehe das Problem.


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und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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Gozzle
Beitrag 22.06.2011, 23:26
Beitrag #21


Neuling


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kurz davor war ein 100er, der durch den 130er normalerweise aufgehoben wurde.

LG

Goz
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MisterOJ
Beitrag 23.06.2011, 07:42
Beitrag #22


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Achso .... nun versteh ich´s auch lightbulb.gif


OJ


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Andreas
Beitrag 23.06.2011, 08:07
Beitrag #23


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Zitat (Gozzle @ 22.06.2011, 23:31) *
Der 130er Schild ist nicht selber durchgekreuzt und deswegen ist er von meinem Schilderkennungssystem (und sogar mir) unabsichtlich wahrgenommen!


Es ist doch klar erkennbar, dass die gesamte VZ-Kombination nicht gültig ist und auf das Schildererkennungssystem darfst du dich nicht verlassen.


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Gozzle
Beitrag 23.06.2011, 08:23
Beitrag #24


Neuling


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Hallo!

soll es keine Vorwarnung geben (zB "Bauarbeit in 200m" oä)?

Oder darf man einen Schild einfach plötzlich ohne Begründung ungültig machen?

LG

Goz
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Andreas
Beitrag 23.06.2011, 08:30
Beitrag #25


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Zitat (Gozzle @ 23.06.2011, 09:23) *
Oder darf man einen Schild einfach plötzlich ohne Begründung ungültig machen?


Ja


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HansKäse
Beitrag 25.02.2018, 23:31
Beitrag #26


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Was ordnet dieses Verkehrszeichen an, wenn der Fahrer des Autos nach links auf die Autobahn wechselt?

https://picload.org/view/daardwrw/wp_ss_201...5_0003.png.html


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ukr
Beitrag 25.02.2018, 23:33
Beitrag #27


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Tempo 30 für die Richtungsfahrbahn 24/7. laugh2.gif


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HansKäse
Beitrag 25.02.2018, 23:38
Beitrag #28


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Das ist nicht lustig, wenn man nach dem Schild mit rasender, doppelter Geschwindigkeit zu Protokoll genommen wird.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass zuvor auf der Einfahrtschleife bereits 30 angeordnet sind. Außerdem steht auch links noch ein Schild mit unkenntlicher (?) Zusatzregelung.

https://picload.org/view/daardwri/wp_ss_201...5_0001.png.html


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ukr
Beitrag 25.02.2018, 23:58
Beitrag #29


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Das Ausgekreuze ist natürlich Murks hoch 9, aber die Zeichen 274-30 sind gut zu erkennen.


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HansKäse
Beitrag 26.02.2018, 00:12
Beitrag #30


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...leider sind es die Zusatzzeichen ja auch. Wenn man dort langfährt, sollte man den Beschleunigungsstreifen der Autobahn also zur Sicherheit nur mit 30 befahren. Wenn man es aber nicht tut, wie hoch wäre wohl die Wahrscheinlichkeit, den Kopf wegen unklarer Ausschilderung etwas aus der Schlinge ziehen zu können? Keine Richterin ist schließlich an die Vorgaben des BKat gebunden. Und Richter auch nicht.


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ukr
Beitrag 26.02.2018, 17:48
Beitrag #31


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Das ist halt typische Baustellenschlamperei, die maßgeblich durch betriebsblinde Autobahnmeister Bestand hat.
...in der Regel auch durch betriebsblinde Autobahnpolizisten.

Ich würde die zuständige Behörde (ggf. auch die BAB-Polizei) kontaktieren und um Korrektur der Beschilderung bitten.
Das kann durchaus mehrere Anläufe erfordern.


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rapit
Beitrag 26.02.2018, 18:19
Beitrag #32


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Haarsträubend finde ich in solchen Fällen, wenn im Messprotokoll steht, die Beschilderung sei vor und nach der Messung überprüft worden ranting.gif


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HansKäse
Beitrag 07.04.2018, 17:17
Beitrag #33


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So steht es drin, ist ja auch nur ein Kreuzchen, was ohne Nachdenken eingetragen werden kann.

Im Meßprotokoll steht außerdem, dass zuvor ein Geschwindigkeitstrichter aus Richtung xxx innerorts 50 km/h gewesen sein soll. Das stimmt so aber nicht, denn es folgten:

1. Entfernes (wahrscheinlich gestohlenes) Ortsausgangsschild
2. Schild 330 (Autobahn)
3. Schild 274-53 (30 km/h) - in grüner Landschaft", sieht aus wie zufällig vom Laster gefallen
4. Gefahrzeichen 123 (Baustelle) - ebenfalls in grüner Landschaft, eine Baustelle ist da jedenfalls nicht sichtbar
Rechtskurve in Richtung Autobahnauffahrt
5. Schild 274-53 mit den Zusatzschildern "bei Nässe, für Rechtsabbieger" und gleichzeitig, auf der linken Seite: Schild 274-53 mit Zusatzschild "bei Nässe", wobei dieses Schild 90° in Fahrtrichtung gedreht ist (und dadurch aufgrund des Blickwinkels für den auf rechter Spur fahrenden noch gut sichtbar ist); diese Situation ist ja auf meinem zweiten verlinkten Bild zu sehen.

Wo ist da eigentlich der "Geschwindigkeitstrichter"? Die Anordnungen lauten ja:
1. Außerorts - 100 km/h (wenn man aus den Umständen schließen darf, dass hier der Ort zu Ende ist)
2. Richtgeschwindigkeit 130 km/h,
3. 30 km/h
...
5. 30 km/h bei Nässe (eventuell nur für Rechtsabbieger, für die auf linker Spur fahrenden aber unabhängig von Nässe)

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 08.04.2018, 16:59
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht


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shortie
Beitrag 08.04.2018, 07:42
Beitrag #34


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Zitat (rapit @ 26.02.2018, 18:19) *
Haarsträubend finde ich in solchen Fällen, wenn im Messprotokoll steht, die Beschilderung sei vor und nach der Messung überprüft worden ranting.gif

Was ist daran haarsträubend?
Die überprüfen doch nicht auf Rechtmäßigkeit oder Ordnungsmäßigkeit der Schilder
Die überprüfen doch nur auf Sichtbarkeit und Vorhandensein

Außerdem unterstellst du, daß in so einer Situation gemessen wird.
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HansKäse
Beitrag 08.04.2018, 09:45
Beitrag #35


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Zitat
Außerdem unterstellst du, daß in so einer Situation gemessen wird.


Ich habe den Gerichtstermin in ein paar Tagen... wavey.gif


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HansKäse
Beitrag 18.04.2018, 10:46
Beitrag #36


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Der Richter fand, man könne die Zusatzzeichen doch einwandfrei lesen?! Später wurde ihm klar, dass er mich damit "freigesprochen" hatte. Und (fast) so lautete das Ergebnis der mündlichen Verhandlung denn auch: Verfahren eingestellt.

Mit der Vertretung hatte ich ursprünglich eine stark werbende Anwaltskanzlei beauftragt und bevollmächtigt. Die hatten mir nach Prüfung meines Materials und meiner Argumentation ausdrücklich abgeraten, damit gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen. Sie sind offenbar nur auf Verfahrensfehler beim Messerergebnis "spezialisiert". Dort war kein Fehler zu finden. Nachdem denen bei der Abwicklung meines Mandates noch ein weiterer Fehler unterlaufen war, habe ich das Mandat entzogen und war nun ohne die erfolgreich. Ich habe viel dazugelernt.


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Explosiv
Beitrag 18.04.2018, 11:41
Beitrag #37


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Danke für die Rückmeldung und Gratulation zur Einstellung. Hoffentlich hielten sich die eigenen Kosten in Grenzen.

Und wenn man seriöse RA sucht, sollte man die nicht beachten, die laut schreien.


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rapit
Beitrag 18.04.2018, 12:11
Beitrag #38


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Bei dem Ergebnis sei froh, dass Du ohne RA da warst, denn mit dieser verfahrensweise bleibt man in aller regel auf den Anwaltskosten sitzen ranting.gif ranting.gif

Es sei denn, man ist rechtsschutzversichert.

Aber dass jemand ohne RSV wegen eines läppischen Bußgeldes sein Recht einfordert, scheint vielen Bußgeldrichtern fremd zu sein sadwalk.gif


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durban
Beitrag 18.04.2018, 13:11
Beitrag #39


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Zitat (rapit @ 18.04.2018, 13:11) *
Bei dem Ergebnis sei froh, dass Du ohne RA da warst, denn mit dieser verfahrensweise bleibt man in aller regel auf den Anwaltskosten sitzen ranting.gif ranting.gif


Ist das bei Euch echt so? Dann muss es da regionale Unterschiede geben - insbesondere nach der Entscheidung des BVerfG vom 13.10.2015, 2 BvR 2436/14. wavey.gif


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rapit
Beitrag 18.04.2018, 13:25
Beitrag #40


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Jaja, das BVerfG ist so weit weg.... und: Verfassungsbeschwerden sind auch nicht rechtsschutzversichert, von daher ändert sich wohl noch längere Zeit nichts. ranting.gif


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durban
Beitrag 18.04.2018, 15:56
Beitrag #41


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Von hier aus ist das BVerfG sogar noch weiter weg als von Dir; es liegt sogar auf der anderen Seite der Elbe und damit quasi am anderen Ende der Welt. rolleyes.gif laugh2.gif


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Mueck
Beitrag 18.04.2018, 16:24
Beitrag #42


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Weit wech? Paar hundert Meter von hier, Briefmarke könnte man sich da sparen ... Wäre eh viel langsamer ... Lohnt ja noch nicht mal, das Rad aus der TG zu holen ...
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