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> Stinkefinger im Straßenverkehr
eclawse
Beitrag 11.06.2011, 13:08
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich habe mal eine Frage zu einigen Regeln,

letztens war meine Frau und meine Tochter (Fahranfänger hat seid 3 Monaten den Führerschein) in einer Großstadt unterwegs,
wir kommen eigentlich vom Land wo das Fahren schlicht gesagt einfacher ist.
Meine Tochter hat den Führerschein mit 17, d.h. er darf nur mit Begleitung fahren ..

Also folgendes ist passiert:

Meine Frau und meine Tochter suchten eine Einfahrt und fuhren daher statt 50 ich glaube um die 30 km/h, war relativ Zentral in der Innenstadt, eine Frau hinter ihnen,
hat daraufhin gehupt und durch den Spiegel Geesten wie Kopfschütteln u.a. symbolisiert.

Meine Tochter hat daraufhin, wahrscheinlich wohl eher aus Kurzschlußrekation den Stinkefinger gezeigt, verständlich, wenn man
eigentlich vom Land kommt und dann in einer Großstadt fährt Mehrspurig usw. war schon genug Stress für sie.

Nun meine Frage, die Frau hinter uns im Wagen hat sich daraufhin das Nummernschild notiert, ich tippe also darauf,
dass sie eine Anzeige erstatten möchte.

Meine Frage nun, was kann da genau passieren?

Ist das Hupen ihrerseits und die Geesten wie Kopfschütteln nicht schon Nötigung im Straßenverkehr schneller zu fahren?
Ich meine, meine Tochter hat schließlich nicht angefangen und im Affekt gehandelt.

Desweiteren, hat sie nur das Nummernschild und war allein im Wagen, d.h. sie hat keinen Zeugen dafür,
meine Frau ist allerdings mit meiner Tochter gefahren, wenn es nun Aussage gegen Aussage stände und meine Frau wäre der Zeuge für meine Tochter,
dann hätte sie doch die schlechteren Karten?

Nunja, ich weiß, dass jenes Verhalten meiner Tochter nicht richtig war, das sieht sie auch selbst ein aber jeder begeht halt mal einen Fehler ..
Ich weiß einfach nicht was ich davon erwarten soll, bzw. was da passieren kann und wie es wahrscheinlich ausgehen könnte?

Wäre dankbar für jeden Rat.

Gruß eclawse
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Digo
Beitrag 11.06.2011, 13:13
Beitrag #2


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Zitat (eclawse @ 11.06.2011, 14:08) *
Meine Tochter hat daraufhin, wahrscheinlich wohl eher aus Kurzschlußrekation den Stinkefinger gezeigt, verständlich, wenn man
eigentlich vom Land kommt und dann in einer Großstadt fährt Mehrspurig usw. war schon genug Stress für sie.

Ich werde es nie verstehen wieso es verständlich ist den Mittelfinger zu zeigen.
Und im Affekt? Den Affekt würde ich ihr abgewöhnen, dass wenn jemand hupt man den Mittelfinger zeigt...

Aussage gegen Aussage gibt es nicht, es kommt drauf an wer glaubwürdiger ist.

Die Frau muss jedoch deine Tochter identifizieren können. Also falls etwas (Brief, Polizist) kommt sollte man tunlichst vermeiden irgendwelche Angaben zu machen, wer gefahren ist.

Ich würde aber ersteinmal abwarten, ob überhaupt etwas kommt. Vielleicht hat die Frau sich nur geärgert und ein paar Stunden später schon wieder beruhigt und/oder keine Lust und zeit gehabt eine ANzeige aufzugeben.

Das Hupen und Kopfschütteln von der Frau würde ich nicht als Nötigung einstufen, maximal als unerlaubtes Benutzen der Hupe. (kostet ein paar Euro)
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eclawse
Beitrag 11.06.2011, 13:20
Beitrag #3


Neuling


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Ja natürlich, verständlich war die falsche Äußerung, ich meinte auch eher, dass jeder mal einen Fehler macht.
Ich weiß es natürlich auch. Nunja, aufjedenfall macht sie es nicht wieder. Ist ja auch relativ, geschehen ist geschehen ..

Dennoch würde ich es schon als Nötigung einstufen, wäre sie einfach normal hinterhergefahren und hätte etwas Geduld gehabt, wäre es schließlich garnicht zu dieser Situation gekommen.

Dennoch, was kann denn passieren? Bußgeld? Punkte? Aufbauseminar?

Ja, abwarten müssen wir natürlich sowieso erstmal.

Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 11.06.2011, 13:57
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorposts gelöscht.
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Kuli
Beitrag 11.06.2011, 13:24
Beitrag #4


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Zitat (Digo @ 11.06.2011, 14:13) *
Ich werde es nie verstehen wieso es verständlich ist den Mittelfinger zu zeigen.

Ich auch nicht... Das kann meiner Meinung nach nur vorkommen, wenn man das öfters macht! Ich käme gar nicht auf die Idee...
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eclawse
Beitrag 11.06.2011, 13:27
Beitrag #5


Neuling


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Wie gesagt, ich schiebe es auf den Affekt, Stress und natürlich auch eine gute Portion von nicht nachgedacht und jugendlicher Dummheit.
Ich habe ihr schon eine Standpauke gehalten, da ich jenes Verhalten auch in keinster Weise toleriere.

Wie gesagt, es ist geschehen, ändern kann man es sowieso nicht.

Dennoch würden mich nun die ggf. folgenden Konsequenzen interessieren?

Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 11.06.2011, 13:58
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorposts gelöscht.
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nachteule
Beitrag 11.06.2011, 13:35
Beitrag #6


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Hallo, Eclawse,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Etwas mehr Gelassenheit im Straßenverkehr wäre beiden Fahrerinnen anzuraten.

Für das Zeigen des Mittelfingers gab es absolut keinen Grund und auch die Begründung, dass Deine Tochter als Mädel vom Land etwas überfordert war, würde vor Gericht sicher kein Milderungsgrund sein.

Deine Tochter sollte sich diesen Reflex, der sich leider gerade bei den Jugendlichen stark eingebürgert hat, möglichst schnell abgewöhnen, denn so etwas kann neben der Geld - oder Freiheitsstrafe (bei Jugendlichen Sozialstunden) auch noch 5 Punkte in Flensburg mit sich bringen, plus Aufbauseminar.

Hier solltest Du als Vater deshalb nicht gegenüber Deiner Tochter ihr Verhalten bagatellisieren oder entschuldigen, sondern ihr eindeutig klar machen, dass solche Unmutsäußerungen im Straßenverkehr nichts zu suchen haben.

Soviel zur Moralkeule. dry.gif

In den meisten Fällen beruhigen sich die Verkehrsteilnehmer, denen der Mittelfinger gezeigt wurde, recht schnell wieder und die meisten lassen erfahrungsgemäß eine Anzeige sein.

Sollte es allerdings zu einer Anzeige kommen, kommt es auf die Entscheidung des Staatsanwaltes an, ob er diese verfolgt oder ob er den Anzeigeerstatter auf den Privatklageweg verweist.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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eclawse
Beitrag 11.06.2011, 13:50
Beitrag #7


Neuling


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Zitat (nachteule @ 11.06.2011, 14:35) *
[...]

In den meisten Fällen beruhigen sich die Verkehrsteilnehmer, denen der Mittelfinger gezeigt wurde, recht schnell wieder und die meisten lassen erfahrungsgemäß eine Anzeige sein.

Sollte es allerdings zu einer Anzeige kommen, kommt es auf die Entscheidung des Staatsanwaltes an, ob er diese verfolgt oder ob er den Anzeigeerstatter auf den Privatklageweg verweist.

Viele Grüße,

Nachteule


Ja natürlich sind das alles keine wirklichen Gründe dafür jenen Finger zu tolerieren, dass verstehe ich auch sehr gut.
Nagut, dann bleibt mir wohl nichts übrig außer abwarten.

Desweiteren, wird die Strafe wohl nicht so hoch ausfallen, dass meine Tochter vorbestraft sein würde, oder kann man selbst das nicht ausschließen?
Was ich allerdings nicht glaube, außer der Richter würde über 90 Tagessätze verhängen, ab dann ist man ja erst vorbestraft, außerdem sollte in ihrem Fall ja auch das Jugendstrafrecht zum Ausspruch kommen.

Nagut, mehr als abwarten bleibt mir wohl nicht.
Wielange dauert denn meist die Bearbeitung, eines solchen Falles? Bzw. bis ein Brief kommen sollte? Angenommen sie hätte es direkt zur Anzeige gebracht.
Wobei man das so pauschal wohl nicht sagen kann?
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mir
Beitrag 11.06.2011, 14:03
Beitrag #8


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Zitat (eclawse @ 11.06.2011, 14:50) *
Desweiteren, wird die Strafe wohl nicht so hoch ausfallen, dass meine Tochter vorbestraft sein würde, oder kann man selbst das nicht ausschließen?

Das kann man mit Sicherheit ausschließen.


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eclawse
Beitrag 11.06.2011, 14:20
Beitrag #9


Neuling


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Zitat (mir @ 11.06.2011, 15:03) *
Zitat (eclawse @ 11.06.2011, 14:50) *
Desweiteren, wird die Strafe wohl nicht so hoch ausfallen, dass meine Tochter vorbestraft sein würde, oder kann man selbst das nicht ausschließen?

Das kann man mit Sicherheit ausschließen.


Gut ich danke dir, schonmal wenigstens da bin ich etwas beruhigt.
______

Ich habe gerade auch nochmal mit einem Bekannten telefoniert welcher Anwalt ist,
somit hat sich die Ganze Sache eigentlich auch schon erledigt. Soviel zur Theorie.

Nunja, erstmal abwarten ob überhaupt etwas kommt, aber schadet ja nicht schon vorraus geplant zu haben.

Danke trotzdem an alle die mir geantwortet haben,

Gruß Eclawse
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nachteule
Beitrag 11.06.2011, 14:59
Beitrag #10


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Hallo, Eclawse,

wenn die Frau Anzeige erstattet, wirst Du als Fahrzeughalter vermutlich in den nächsten ein - oder zwei Wochen etwas davon hören (z. B. Vorladung oder schriftliche Anhörung als Zeuge zwecks Fahrerfeststellung).

Sollte es tatsächlich so weit kommen, was ich eigentlich nicht erwarte, hat Deine Tochter auch noch die Möglichkeit, sich bei der Kontrahentin zu entschuldigen und diese zu bitten, den Strafantrag zurückzunehmen.

Es ist in so einem recht einfach gelagerten Fall dann kaum noch damit zu rechnen, dass der Staatsanwalt noch weiter ermitteln will, sondern eher damit, dass er das Verfahren dann umgehend einstellt.

Viele Grüße,

Nachteule


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