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> 2 mal auf einer Strecke Geblitzt
Crisas
Beitrag 06.05.2011, 09:21
Beitrag #1


Neuling


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Guten Tag,

ich wurde vor rum 1 1/2 Monaten 2 mal in Thüringen geblitzt und zwar auf der BAB-71 einmal auf KM 120,3 und einmal auf KM 127,6. Es galt bei beidem eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Km/h. Bei KM 120,3 war ich17 KM/h zu schnell und bei KM 127,6 war ich 22 KM/h zu schnell. Habe heute meinen Bußgeldbescheid bekommen. zu Zahlen sind 80 euro Bußgeld. +20 euro gebür und Auslagen der Behörde 3,50 euro. Jetzt ist meine Frage dürfen die so kurz hintereinander Blitzen wenn gleiche geschindigkeit gilt? Kann es auch sein das Sie mir nur das größere vergehen anrechnen sprich die 22 Km/h zu schnell?

mfg
Crisas

habe mich vertan die 22 kmh waren bei km 120 und die 17 kmh bei km 127. ich bin noch in der probezeit hab ich mit sonstigen folgen zu rechnen? weil davon stand auf dem zettel nichts drauf. wohnhaft bin ich in bayern.
sorry für den neuen beitrag habe keinen edit button gefunden sad.gif

mfg
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superdiesel
Beitrag 06.05.2011, 09:21
Beitrag #2


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Warum sollte es ein Verbot von mehreren Blitzern hintereinander geben? Nein, das ist im Prinzip erlaubt.
Im Gegenteil: Das macht man manchmal gerne um gerade alle die zu erwischen, die nach dem ersten Blitzer Gas geben, weil sie davon ausgehen, dass so schnell kein weiterer Blitzer folgt.

Richtig ist, dass du nicht für eine Übertretung zweimal bestraft werden kannst.
Hier stellt sich die Frage, ob sieben Kilometer auseinanderliegende Übertretungen eine sein können oder doch zwei sind.
Sollte zwischen den beiden Blitzern eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung gegolten haben, so hast du einen erneuten Entschluß getroffen, nochmals zu schnell zu fahren. Dann sind es definitiv zwei Vergehen.
War es eine durchgehende 80-er-Strecke und du hättest zum Beispiel den Tempomat durchgängig drin gehabt, könnte man darüber nachdenken, ob es nicht bei beiden Tickets um denselben Sachverhalt geht.
Aber sieben Kilometer sind schon eine lange Strecke mit vielen Schildern. think.gif


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steveluke
Beitrag 06.05.2011, 09:29
Beitrag #3


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Die Bußgeldstelle geht hier wohl von sog. "Tatmehrheit" aus, weswegen die Regelbuße von 70.- EUR (für den Verstoß mit 22 km/h Übertretung) hinsichtlich des anderen Verstoßes (17 km/h Übertretung) leicht auf eine Gesamtbuße von 80.- EUR Bußgeld angehoben wurde.

Zitat (Crisas @ 06.05.2011, 10:21) *
ich bin noch in der probezeit hab ich mit sonstigen folgen zu rechnen? weil davon stand auf dem zettel nichts drauf.

Da es sich um einen probezeitrelevanten A-Verstoß handelt, greifen die Probezeitmaßnahmen.
Im Klartext: Zu erwarten sind die Anordnung eines Aufbauseminars ("Nachschulung") sowie die Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.
Da diese Anordnung nicht von der Bußgeldstelle, sondern von der Fahrerlaubnisbehörde kommt, kann im Bußgeldbescheid davon auch noch nichts stehen.


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darkstar
Beitrag 06.05.2011, 09:29
Beitrag #4


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Zitat (Crisas @ 06.05.2011, 10:21) *
ich bin noch in der probezeit hab ich mit sonstigen folgen zu rechnen? weil davon stand auf dem zettel nichts drauf. wohnhaft bin ich in bayern.
Insbesondere für die 22 km/h+ wird ein Aufbauseminar angeordnet und die PZ auf 4 Jahre verlängert. Die Fahrerlaubnisbehörde wird dir das nach Rechtskraft dieses Verstoßes per Brief mitteilen.

mfg
darkstar


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durban
Beitrag 06.05.2011, 12:14
Beitrag #5


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Zitat (steveluke @ 06.05.2011, 09:29) *
Die Bußgeldstelle geht hier wohl von sog. "Tatmehrheit" aus, weswegen die Regelbuße von 70.- EUR (für den Verstoß mit 22 km/h Übertretung) hinsichtlich des anderen Verstoßes (17 km/h Übertretung) leicht auf eine Gesamtbuße von 80.- EUR Bußgeld angehoben wurde.


Für mich deutet das eher auf Tateinheit hin. unsure.gif


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gery41
Beitrag 06.05.2011, 17:45
Beitrag #6


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Da hat sich steveluke offenbar verschrieben. Bei Tatmehrheit wird keine Gesamtstrafe gebildet, sondern die einzelnen Verstöße werden einfach addiert. Ganz offensichtlich meint er in seiner Erklärung die Tateinheit.
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Gast_Gast-0815_*
Beitrag 06.05.2011, 18:19
Beitrag #7





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Hier wurde der TE geblitzt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rennsteigtunnel

Unter Besonderheiten steht es dann drinne.

Da kann man aber nur eines sagen:
Selber Schuld, denn vor den Tunnelkomplex steht der Hinweis auf einer weißen Tafel die genau so groß ist wie eine Abfahrtstafel:
"Radarkontrolle auf ... km"
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superdiesel
Beitrag 06.05.2011, 18:42
Beitrag #8


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Aha.
Der 120-km-Blitzer war dann ein Schwarzlichtfoto im Tunnel und der 127-km-Blitzer dann wohl ein offener außerhalb - wahrscheinlich eine Säule. wink.gif

Dann mal einen schönen Gruß an die Bußgeldstelle in Artern. smile.gif


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Gast_Gast-0815_*
Beitrag 06.05.2011, 18:47
Beitrag #9





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@ superdiesel: Die sind beide im Tunnel.
Beides Schwarzlichtblitzer.

So wie im Tunnel "Britz" in Berlin.
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oberjaeger
Beitrag 10.05.2011, 16:37
Beitrag #10


Neuling


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Als Insider für diese Strecke kann ich mit Bestimmheit sagen, es ist Tateinheit!! Dazu gibt es auch ein Urteil OLG Jena zu den Tunnel-Messkameras. Der freie Blitzer steht hinter der Leitplanke, die Kameras über jeder Fahrbahn. Es ist demnach auch nur eine Geldbuße gem. § 19 OWiG.
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steveluke
Beitrag 10.05.2011, 16:49
Beitrag #11


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Zitat (gery41 @ 06.05.2011, 18:45) *
Da hat sich steveluke offenbar verschrieben.

yes.gif crybaby.gif


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Zerlett
Beitrag 11.05.2011, 09:50
Beitrag #12


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Zitat (Crisas @ 06.05.2011, 09:21) *
Jetzt ist meine Frage dürfen die so kurz hintereinander Blitzen wenn gleiche geschindigkeit gilt?
(...)
die 22 kmh waren bei km 120 und die 17 kmh bei km 127.

in köln fährt man auf 7km an 7 blitzern vorbei, wobei nicht immer alle bestückt sind und nur die ersten 4 auf 4km bei gleicher geschwindigkeit (80) sind
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