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> Sätze für Überladung im Ausland
Diesel-Georg
Beitrag 04.04.2011, 22:45
Beitrag #1


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Kennt jemand die Strafen, bzw. Verwarnungsgelder, Organmandate, oder wie es im jeweiligen Lang auch genannt wird, für Überladung in benachbarten Ländern? Also einfach gefragt: Was kosten <5%, was kosten <10% Überladung?

Hintergrund:
In Deutschland bin ich bei einer Überladung < 10% bei einem Wohnmobil, zul. GG 3,5 to mit 10 € dabei, unter 5% scheint das sogar gratis zu sein...
In Österreich kostet > 2% < 5% schon 70 €, 5-10% kostet 210 €!!

wenn bei uns knapp 350 kg "zusätzlich" so billig zu haben sind, wird wohl jeder die 10 € riskieren und eine unverhältnismäßig teurere Auflastung mit all ihren zusätzlichen Folgen (Vmax=100 km/h, Überholverbot für LKW, Füherschein C1 und besondere Parkerschwernisse) nicht in Betracht ziehen. Wer Verantwortungs- und sicherheitsbewust ist, lastet zwar technisch auf, läßt das aber nicht eintragen. Da Wohnmobilfahrer aber selten nur im Inland unterwegs sind, wäre es doch angebracht, sie kennen die "Gebühren", die im Ausland für die < 10% Überladung fällig werden. Einfach darauf vertrauen, dass das dort ähnlich locker gesehen wird, wie in Deutschland, würde zu einem bösen Erwachen führen! Zumal in Österreich spätestens über 5% Überladung eine sofortige Gewichtsverminderung vor Ort verlangt wird, bevor weiter gefahren werden darf. Offiziell gibt es in Österreich keinen Bußgeldkatalog nach Deutschem Muster. Der Ermessensspielraum der Beamten ist wesentlich größer. Ich habe aber die oben erwähnten Sätze von mir dienstlich bekannten Beamten erhalten als interne Richtlinie. Mit Polizisten aus anderen Ländern habe ich keinen Kontakt. Es wäre aber für Wohnmobilfahrer scho interessant zu erfahren, was sie bei einer Überladung im Ausland zu erwarten haben.
Wir haben doch auch Forenmitglieder aus den benachbarten Ländern. Es wäre hilfreich für alle, wenn hier mal "Gebührensätze" als Antworten eingestellt würden. Denn unsere 3,5 Tonner fahren doch eigentlich fast immer am oder überm Limit bei den üblichen geringen Unterschied zwischen Leergewicht und zul.GG!!


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Grüße vom Diesel-Georg
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nachteule
Beitrag 05.04.2011, 12:43
Beitrag #2


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Hallo, Diesel-Georg,

Du vergisst hier etwas:

Wenn Du die 10.- € bezahlt hast, ist das WoMo immer noch überladen.

Dieser Betrag ist nicht als Gebühr gedacht, die man abdrückt, um dann fröhlich weiter fahren zu können, sondern als kleine Denkhilfe, bevor man sich an das Ausladen machen kann.

Wo würdest Du dann das Übergepäck lassen, wenn Du etliche hundert Kilometer von Deinem Wohnort entfernt angetroffen wirst? think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Diesel-Georg
Beitrag 05.04.2011, 20:25
Beitrag #3


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Hallo Nachteule!
Das abladen ist überhaupt kein Problem, nur ein bischen lästig und mit etwas Arbeit und Zeitverlust verbunden.

Zuerst steige ich oder meine Frau aus und der Motorroller wird abgeladen. Macht schon mal ca. 220 kg weniger. Dann kann der Motorroller notfalls noch mit ca. 60-70 kg schwere Teile unter dem Sitz und im Heckkoffer beladen werden, z.B. Getränke, Konserven, Reservekanister. Jetzt bin ich schon bei knapp 300 kg weniger. Wenn das nicht reicht, kann ich auch noch Frischwasser bis zu 120 L ablassen. Das wäre zwar ärgerlich, weil ich das dann irgendwo wieder kostenpflichtig nachfassen müßte. Aber der zusätzliche € über die 10 € "Denkhilfe" hinaus ist auch noch zu verschmerzen. An geeigneter Stelle, sei es auch mal erst 50 km weiter, wird dann wieder alles geladen und die Fahrt geht weiter...
Der Roller hat 125 cm³, und läuft gut 100 km/h. Er darf auf die Autobahn, somit ist auch eine Kontrolle dort nur eben mit 10 € "Gebühren" belastet.

Vor unserer großen Fahrt nach Südspanien im letzten Dezember mit all den schweren Winterzubehör, dicke Jacken, voll getankt und voll beladen waren gerade mal 150 Kg zu viel auf Waage. Da hätte es leicht gereicht, nur den Roller ab zu laden und 1 Person müsste halt ein paar km frieren... bis wir Deinesgleichen weit genug hinter uns gelassen hätten thread.gif

Aber wir sind überhaupt nicht auf Gewicht kontrolliert worden. Es gab nur mal eine allgemeine Verkehrskontrolle in der Schweiz, als wir dort auf einem Autobahnparkplatz ein paar Stunden Pause gemacht haben. Aber eben diese Kontrolle hat mir zu denken gegeben. Die hätten ja auch mal Gewicht kontollieren können whistling.gif . Und die Frage ist: Was hätte das dann gekostet? think.gif

Technisch könnte unser Wohnmobil sofort und ohne irgendwelche Umbauten oder Nachrüstungen auf 3.850 kg aufgelastet werden. Ich bräuchte nur zum TÜV mit der bereits ohne Auflastung eingetragener Luftfederung und auch noch die im Gutachten bescheinigte Auflastung nachtragen lassen. Dann im Straßenverkehrsamt die Papiere ändern lassen und alles wäre legal. Aber die Kosten-Nutzen-Rechnung fällt zumindest in Deutschland eindeutig in Richtung Beibehaltung der 3,5 to-Grenze aus plus eventuell sehr gelegentlich fälligen "Gebühren" von 10 €. Siehe meine Begründungen im 1. Beitrag. 10 € "Erinnerungsgebühr" sind in Deutschland wirklich nichts gegenüber den vielen Nachteile, die ein zul. GG über 3,5 to bedeuten würden. Das wäre in etwa so, als wenn für Schwarz fahren in Öffis gerade mal 1 € "erhöhtes Fahrentgelt" fällig wären. Da würde doch auch jeder schwarz fahren!

Die große Frage ist aber: wie sieht die Kosten-Nutzen-Rechnung im Ausland aus? Bei 210 € "Gebühren" in Österreich ist da der "Break-Even-Point" wohl schon erreicht. Besonders wenn ich berücksichtige, dass ich dort im Urlaub sowieso keine Autobahn fahren würde und der GO-Box-Nachteil mich gar nicht kratzen würde. Aber was hätte uns geblüht, wenn wir in der Schweiz oder Frankreich kontrolliert worden wären??


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Grüße vom Diesel-Georg
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Bonsai-Brummi
Beitrag 05.04.2011, 23:05
Beitrag #4


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Zitat (Diesel-Georg @ 04.04.2011, 23:45) *
... Auflastung mit all ihren zusätzlichen Folgen (Vmax=100 km/h, Überholverbot für LKW, Füherschein C1 und besondere Parkerschwernisse)


Letztere seh' ich nicht wirklich - im Gegenteil:

Ein WoMo >3,5t ist immer noch ein WoMo - mithin berechtigt, Parkplätze für zu benutzen. Im Gegensatz zum nicht augelasteten 3,5t-WoMo ist aber das aufgelastete auch ein womit dem natürlich entsprechend ausgeschilderte Parkplätze zusätzlich zur Verfügung stehen.

Auf - Parkplätzen haben beide nix verloren - hier spielt die Auflastung also keine Rolle, ebensowenig auf Parkplätzen ohne "Zuteilung" nach Fahrzeugart no.gif

Unterm Strich dürfte IMHO das Angebot legaler Parkmöglichkeiten für WoMo >3,5t größer sein als das für solche <=3,5t - jedenfalls in DE yes.gif

lg
c.s.
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Diesel-Georg
Beitrag 06.04.2011, 05:24
Beitrag #5


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Hallo Bonsai-Brummi,

Das ist doch lediglich ein Theoretischer Nachteil, der eigentlich auch nur auf Autobahnraststätten und Autobahnparkplätzen vorkommt. Nur weil dort oft ausschließlich zwischen PKWs und LKWs unterschieden wird, ist noch nie ein WoMo dort zu einer sofortigen Weiterfahrt gezwungen worden. Egal, ob dabei auf einem PKW- oder LKW-Parkplatz eine Pause eingelegt wurde. Wesentlich öfter kommt es doch vor, dass schon die Zufahrt über 3,5 to verboten wird...

WoMos werden eigentlich nur bei Touristischen Highlights vertrieben, weil sie dort schon mal in größeren Rudeln aufgetreten sind und dann allen anderen PKWs die Parkplätze streitig gemacht haben. Und gerade aus diesem Grund führen wir einen 125er Roller mit. Da wird dann 5 - 10 km abseits an einer uninteressanten Stelle gratis geparkt, niemals da, wo schon andere WoMos stehen, und dann geht es entweder mit Fahrrad oder Roller weiter zum eigentlichen Ziel. In reinen Wohngebieten wird aber die Zufahrt über 3,5 to oft verwehrt, außer für Anlieger und Lieferfahrzeuge. Und ein Anlieger bin ich ja in diesem Fall bestimmt nicht.

Nein, die 10 € und abladen sind in Deutschland wirklich kein Argument zum auflasten. Aber im Anbetracht der Folgen, die einem im Ausland treffen könnten, wäre es schon gut, man wüßte vorher, was einem dort blüht. Und dann wäre eine Entscheidung zur Auflastung schon leichter zu fällen...

Deshalb nochmal die Frage hier: weiß jemand was das in der Schweiz, in Frankreich oder natürlich auch in einem anderen benachbarten Ausland kostet?


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Diesel-Georg
Beitrag 03.05.2011, 21:22
Beitrag #6


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So, jetzt war ich mal mit unserm Womo voll bepackt auf der Waage! Mehr Angst als Vaterlandsliebe hatte ich! laugh.gif Ganze 3.650 kg stand auf den Zeigern bei wirklich alles drin, was eventuell mitgenommen werden soll, voll getankt und voller Wassertank! Und bei den zulässigen Achslasten habe ich sogar vorne + hinten noch Reserve! Damit traue ich mich dann schon auf Deutsche Straßen und im Ausland dürfte das dann auch kaum größere Probleme machen. Zumal die zusätzliche Luftfederung das Womo hinten so unverschämt anhebt, dass es selbst bei leichter Überladung aussieht wie eine Leerfahrt! thread.gif

Trotzdem würde ich gerne mal die "Auslandsgebühren" für's Überladen fahren wissen!
Es gibt massenhaft Tabellen von allen möglichen Organisationen über Geschwindigkeitsübertretungen, Alkoholfahrten und Parkverstöße, selbst für die abgelegensten und kleinsten Länder. Aber Informationen über die Bestrafung von Überladungen sind nirgends zu finden. Wobei ich vermute, dass das bei Womos und Wohnwagen doch recht häufig vorkommt, bei den normalerweise geringen Differenzen zwischen Leergewicht und zul. Gesamtgewicht whistling.gif


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Grüße vom Diesel-Georg
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