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> Auspuffanlage ohne TÜV, Was passiert bei Feststellung der Polizei?
Gast_oRly_*
Beitrag 27.03.2011, 20:38
Beitrag #1





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Angenommen, bei einer spontanen Polizeikontrolle wird festgestellt, dass die montierte Auspuffanlage keine Zulassung durch den TÜV besteht-da zu laut.

-Wird das Fahrzeug dann stillgelegt?
-Ist eine Weiterfahrt möglich?
-Wieviel kostet dann das Ganze?
-Haftet Halter oder Fahrer?
-Wird bei einer vorhandenen Fernbedienung für die Klappensteuerung von Vorsatz ausgegangen?


Vielen Dank wavey.gif
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Digo
Beitrag 27.03.2011, 20:42
Beitrag #2


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zu 2. Kommt ganz auf die Lautstärke an und wie der Polizist drauf ist. Es kann sein, dass die Weiterfahrt untersagt wird oder aber gestattet wird und man schnellstmöglich umbauen soll.
zu 4. Soweit ich weiß beide.
zu 5. Woher weiß der Polizist von einer Fernbedienung? thread.gif
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El Bestrafo
Beitrag 27.03.2011, 22:51
Beitrag #3


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Regeltatbestand 25 Euro + Vorsatz; ggf. sogar eine Fahrzeugsicherstellung zur Erstellung eines technischen Gutachtens., was dann gute 400 Euro macht. Das Owi-Verfahren wird gegen den Fahrer und Halter eingeleitet. In der Regel wird, wenn das Fz. nicht sichergestellt wird, die Weiterfahrt untersagt. In einigen Bundesländern wird der Endschalldämpfer als Beweismittel sichergestellt.


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Gast_oRly_*
Beitrag 27.03.2011, 22:59
Beitrag #4





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Zitat (El Bestrafo @ 27.03.2011, 23:51) *
In einigen Bundesländern wird der Endschalldämpfer als Beweismittel sichergestellt.

blink.gif blink.gif Zählt Berlin dazu?
Vielen Dank für die Erläuterungen!
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El Bestrafo
Beitrag 27.03.2011, 23:11
Beitrag #5


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In Berlin wird ehr die Sicherstellung zur Gutachtenerstellung erfolgen.


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Gast_oRly_*
Beitrag 27.03.2011, 23:24
Beitrag #6





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crybaby.gif Na dann...

Misst man bei offener oder geschlossener Klappe? unsure.gif Gibts Toleranzen?
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JTH
Beitrag 28.03.2011, 06:27
Beitrag #7


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Vorgesehene Verfahrensweise Bayern (so vom IM angeordnet):

Unterbindung der Weiterfahrt, Sicherstellung Auspuff (oder des gesamten Gefährts), Anzeige 50€ / 1 Punkt (atypischer Fall weil durch die Manipulation auch die BE erlischt) - bei Vorsatz entsprechend 100€. Dieser Verfahrensweise wird von den Gerichten idR gefolgt.
Einbehaltung des Auspuffs bis das Bußgeldverfahren abgeschlossen ist.


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Kühltaxi
Beitrag 28.03.2011, 11:28
Beitrag #8


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Wie geschieht denn die Sicherstellung, schön ordentlich oder brutal mit der Flex?


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JTH
Beitrag 28.03.2011, 11:56
Beitrag #9


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Bei uns bekommt der Fahrer entsprechendes Werkzeug geliehen, mit dem er den Topf abmontieren kann. Wenn er dies nicht kann oder will, übernimmt dies gerne unsere Werkstatt - gegen entsprechende Rechnung natürlich.


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Kai R.
Beitrag 28.03.2011, 12:48
Beitrag #10


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Zitat (JTH @ 28.03.2011, 12:56) *
Wenn er dies nicht kann oder will, übernimmt dies gerne unsere Werkstatt - gegen entsprechende Rechnung natürlich.

super. Und da ihr ihn ohne Auspuff auch nicht weiterfahren lasst, könntet Ihr noch Parkgebühren verlangen. Er hätte ja einen Ersatzauspuff dabeihaben können.

Grüße


Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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JTH
Beitrag 28.03.2011, 14:40
Beitrag #11


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Ohne legalen Auspuff geht es eh nicht weiter...

Zur Werkstatt muß er natürlich auch noch kommen. Hier bieten sich örtliche Transportdienstleister an, welche den Transport in unserem Auftrag stets gerne übernehmen - natürlich auch gegen entsprechende Rechnung.


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Digo
Beitrag 28.03.2011, 15:43
Beitrag #12


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Ist das nicht ein bisschen übertrieben?
Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit? Es ist kein sicherheitsrelevanter Mangel und trotzdem muss das Auto zur Werkstatt abgeschleppt werden? blink.gif
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JTH
Beitrag 28.03.2011, 15:57
Beitrag #13


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Die Handlungsanweisung gilt vorrangig für den Krad-Bereich. Bei Pkw ist zumeist die Lärmbeeinträchtigung der Bevölkerung nicht so ausgeprägt wie bei den Brülltüten von Motorrädern. Bei Pkw ist mE auch der prozentuale Anteil von illegalen und zu lauten Auspuffanlagen nicht so gravierend wie bei Motorrädern.

Es kommt im Bereich der Motorräder auch nur äußerst selten vor, daß der Auspuff vor Ort nicht sichergestellt werden kann. Diese äußerst seltenen Fälle kommen auch nur dann vor, wenn sich der Fahrer weigert, mitzuwirken.

Ein Kollege, der lange Jahre in München Dienst verrichtete, berichtete jedoch, daß dort die Sicherstellung des gesamten Krads und Erstellung eines Geräuschgutachtens eher der Regelfall ist.


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Thomaygo
Beitrag 29.03.2011, 11:39
Beitrag #14


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Zitat (Kai R. @ 28.03.2011, 13:48) *
Zitat (JTH @ 28.03.2011, 12:56) *
Wenn er dies nicht kann oder will, übernimmt dies gerne unsere Werkstatt - gegen entsprechende Rechnung natürlich.

super. Und da ihr ihn ohne Auspuff auch nicht weiterfahren lasst, könntet werdet Ihr noch Parkgebühren verlangen. Er hätte ja einen Ersatzauspuff dabeihaben können.

Mal angepasst whistling.gif

Oder darf der dann zumindest kostenlos stehen, bis er nen zugelassenen Topf mitbringt??


--------------------

Zitat (Netiquette)
Wenn Sie dem Autor eines Beitrags etwas mitteilen wollen, überlegen Sie bitte, ob dies eine Bereicherung der laufenden Diskussion ist und auch andere interessieren könnte - oder ob nicht eine einfache E-Mail oder eine Nachricht über das boardeigene Nachrichtensystem ("PM") besser geeignet wäre.
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Q-Treiberin
Beitrag 29.03.2011, 14:38
Beitrag #15


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Zitat (Digo @ 28.03.2011, 16:43) *
Ist das nicht ein bisschen übertrieben?
Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit? Es ist kein sicherheitsrelevanter Mangel und trotzdem muss das Auto zur Werkstatt abgeschleppt werden? blink.gif
Das Geld kann man aber locker sparen, wenn man sein Fahrzeug zur Werkstatt schiebt.... rolleyes.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Gast_oRly_*
Beitrag 29.03.2011, 14:43
Beitrag #16





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Vielen Dank Q-Treiberin für den wertvollen Beitrag. Ich werde selbstverständlich das 2,6Tonnen-Teil die Kilometer zur nächsten Niederlassung schieben
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Digo
Beitrag 29.03.2011, 14:44
Beitrag #17


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Ich glaube für die Verkehrssicherheit ist es nicht sonderlich förderlich, wenn ein paar Leute ein Auto über eine längere Strecke auf der Straße schieben.
Wird Autos/Motorrädern mit einem kaputten Blinker auch die Weiterfahrt untersagt?
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Q-Treiberin
Beitrag 29.03.2011, 15:44
Beitrag #18


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Zitat (oRly @ 29.03.2011, 15:43) *
Vielen Dank Q-Treiberin für den wertvollen Beitrag. Ich werde selbstverständlich das 2,6Tonnen-Teil die Kilometer zur nächsten Niederlassung schieben
1. Gern schehen. Ich wusste dass jemand wie Du damit etwas anfangen kann.
2. Ging der Beitrag an @Digo.
3. Zur Niederlassung brauchst Du nicht, Polizeiwerkstatt oder von denen beauftragter Gutachter reicht.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
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gmr0294
Beitrag 01.04.2011, 09:04
Beitrag #19


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Zitat (Digo @ 28.03.2011, 16:43) *
Es ist kein sicherheitsrelevanter Mangel und trotzdem muss das Auto zur Werkstatt abgeschleppt werden? blink.gif


Woher weißt du das? Wenn die Auspuffanlage, oder auch nur der Endschalldämpfer, nicht vom TÜV abgenommen ist, kann er ja noch mehr sein, als "nur" zu laut.
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Wollf_0708
Beitrag 01.04.2011, 09:31
Beitrag #20


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@gmr0294
Zum Beispiel think.gif
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bax
Beitrag 03.04.2011, 11:48
Beitrag #21


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Jaja, die Motorräder. Ab und zu würde mich der "konkrete Verdacht der Manipulation" schon interresieren. Weil die Aussage" er ist halt zu laut" ist meines Erachtens zu pauschal.

Gott sei Dank bin ich selber noch nicht in eine Kontrolle geraten, aber mein Auspuff hat eine E-Nummer, ist nirgends manipuliert und trotzdem zu laut sad.gif
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gmr0294
Beitrag 03.04.2011, 16:24
Beitrag #22


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Zitat (Wollf_0708 @ 01.04.2011, 10:31) *
@gmr0294
Zum Beispiel think.gif

Hab ganz vergessen zu antworten tschuldigung: naja, die koennten zu laut werden, zu heiß, nicht gut verarbeitet sein oder sonstwas. Moechte ja gar nicht sagen, dass das die rwgel waere, aber denkbar ist da vieles...
@ueber mir: ist denn der "db-eater" noch drin? Das ist ein kleines rohr im endschalldaempfer, welches einfach ruas bzw. Rein zu schrauben ist. Ist schnell gemacht und hat eine große auswirkung.
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bax
Beitrag 03.04.2011, 20:44
Beitrag #23


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Klar ist der drinnen. Obwohl der Sound ohne absolut dumpf und genial ist smile.gif

Muss mir mal jemanden mit Messgerät suchen.
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El Bestrafo
Beitrag 03.04.2011, 22:07
Beitrag #24


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Zitat (bax @ 03.04.2011, 20:44) *
Muss mir mal jemanden mit Messgerät suchen.


Ich kenne da jemanden whistling.gif


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helmet lampshade
Beitrag 03.04.2011, 22:33
Beitrag #25


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Zitat (Digo @ 28.03.2011, 15:43) *
Ist das nicht ein bisschen übertrieben?
Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit?

Und dann auch noch jammern, wenn die Deutschen aussterben. Kein Wunder, wenn der Balzgesang des Männchens derart brutal abgewürgt wird
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Mr.Eierhals
Beitrag 04.04.2011, 03:32
Beitrag #26


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Zitat (bax @ 03.04.2011, 11:48) *
Jaja, die Motorräder. Ab und zu würde mich der "konkrete Verdacht der Manipulation" schon interresieren. Weil die Aussage" er ist halt zu laut" ist meines Erachtens zu pauschal.

Gott sei Dank bin ich selber noch nicht in eine Kontrolle geraten, aber mein Auspuff hat eine E-Nummer, ist nirgends manipuliert und trotzdem zu laut sad.gif


Dann wird Dir im Großraum München oder Frankfurt am Main garantiert gesagt, daß man Dir zu Deinem eigenen Schutz vor den kriminellen Machenschaften der Zubehörhersteller die Karre vor Ort stillgelegt, die Auspuffanlage wird zur Beweissicherung eingezogen, ein für Dich kostenpflichtiges Gutachten erstellt, Deine Karre für die Erstellung für ungefähr 4 Wochen auf dem Verwahrhof verbracht werden wird, also bis zur Fertigstellung des Gutachtes weg ist und Du zum Dank dafür, daß man Dich vor eben jener Auspuffmafia schützen muss, Du aber mit der Geräuschpegelüberschreitung den schwarzen Peter in Form eines Anbauteils am Fahrzeug hattest, welches so nie und nimmer hätte genehmigt werden dürfen,auch noch der eine oder andere Bonuspunkt erteilt. (Kein Witz, ist wirklich so schon mehrfach passiert, So krank sind die ganzen Hexenjäger in Deutschland mittlerweile, die in jedem Motorradfahrer einen potentiellen Schwerkriminellen einer "Rockerbande" sehen...)

Mir ists mittlerweile egal, welche Hexenjagd auf Motorräder gemacht wird. Wenn da einer was finden will, dann findet er irgendwas. Dann hab ich eben pech gehabt. Die Karre fährt trotzdem mit Sprit und Öl und nicht mit Punkten oder Papier...

Mich und mein Umfeld hats bereits mehrfach getroffen, ob nun Originale, Zubehör oder aus 2 Rohren selbergedengelte Anlage mit DB Killern drinnen verbaut war. In Frankfurt Main war man der Meinung, daß man die nagelneue und legale Zubehör Anlage abmonieren und die Karre Stillegen muß. (mit Gutachten)
In München war man der Meinung, daß die Originale Harley Werksanlage so doch viel zu laut sei (Klar doch, macht mal das Gutachten, der Händler hat sich richtig gefreut...da was vom Spiegel zu lesen, der 2cm² zu klein war...)

Und diese Hexenjagd hat etliche die ich kenne dazu gebracht, sich eine Anlage aus 2 einfachen Rohren + DB Killern (oder auch nicht) selberzudengeln. Das hat den Vorteil , daß die nur einen Bruchteil dessen kostet, was man bei Firma Akrapovich, Sito, BSM etc.pp für sowas haben will und die man bei einem übellaunigen Beamten auch bloß loswird.

Dazu wage ich ernsthaft den Widerspruch, ob nicht das "Soundmanagement" eines Porsche, eines Mercedes oder BMW Tuners oder anderer Supersportwagen mit eben jener intelligenten Klappensteuerung, die bei den zu den Schalldruckmessungen computergesteuert bei vorgegebener Meß-Drehzahl X zumachen und dann über eine Dämpfungsstufe, ansonsten aber frei und ohne Dämpfung ausatmen können, oder dem "Proleten Renner, der typische tiefergelegte Golf mit ohne Mittel/Endschalldämpfer" aufgrund ihrer viel größeren Hubräume nicht doch an die entsprechenden Schalldruckpegel rankommen, oder sie meist übertreffen, die man dem Motorradfahrer immer ankreidet.
Dieses System der steuerbaren Klappen im Auspuff ist ja keine Harley Erfindung, das machen Premiumhersteller im Autobereich schon seit Jahren so aber da ist das dann nicht sooo schlimm, wenn ein Motor mit 450PS und einem Hubraum doppelt oder dreimal so groß wie der Motorradmotor seine Auspuffrohre frei befeuert, das ist dann Styling, Livestyle oder dem Fahrzeugtyp angemesen ja??

Ich hab ehrlich gesagt keinen der Hexenjäger einen derartigen Porsche aufladen sehen....Motorräder dagegen schon einige.


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blackdodge
Beitrag 04.04.2011, 06:39
Beitrag #27


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was passiert eigentlich bei "lauter durch Abnutzung" ?

ich muste meiner Trude mit 45000 km ne neue Anlage spendieren (vor 2 Jahren). Die alte war zu laut und nach der Demontage rieselte viel braunes Blech aus der Tüte :-).


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JTH
Beitrag 04.04.2011, 07:13
Beitrag #28


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Wenn der Topf lediglich "ausgebrannt" ist und das Fahrzeug dadurch lauter wird, so liegt lediglich ein Mangel vor, nicht jedoch ein Erlöschen der BE, da hier ja nicht manipuliert wurde. Folge ist ein Mängelbericht und eine Verwarnung.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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bax
Beitrag 04.04.2011, 08:16
Beitrag #29


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Aber sind wir doch mal ehrlich. Zu Anfang sind die Zubehöranlagen meistens relativ human. Doch nach den ersten tausend Kilometern, wenn die Dämwolle mal ausgebrannt ist, werden sie richtig laut.

Urteile zu der von Eierhals angesprochenen Thematik würden mich doch interresieren. Den es kann eigentlich nicht auf der Schulter des Bikers ausgetragen werden, dass Teile die von einem anderen Land eine E-Nummer bekommen haben und auf einmal Illegal sein sollen. Man predigt doch immer die Einheit der EU und deren Gesetze.
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JTH
Beitrag 04.04.2011, 09:37
Beitrag #30


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Die Auspuffanlagen aus dem Zubehörhandel werden ja nicht per se beanstadet. Eine Beanstandung (insbesondere mit Unterbindung de Weiterfahrt) erfolgt nur, wenn die Geräuschgrenzwerte aufgrund unerlaubter Umbauten nicht eingehalten werden. Dies ist idR dann der Fall wenn an diesem Topf auch noch unerlaubt manipuliert wird (zB dB-Eater entfernen, Prallbleche durchstoßen) oder der ESD gar nicht für das Krad (legal) verwendet werden darf. Dies ist zB bei Selbstbau-Töpfen, ausgräumten Töpfen oder reinen Racing-Anlagen der Fall. Auch bei legalen ESD aus dem Zubehörhandel sind natürlich die Auflagen für die Inbetriebnahme zu beachten.

Ich kann es ja oft verstehen, wenn Austausch-ESD angebaut werden. So sieht der Topf der BMW K1200S zB dermaßen verboten aus. Eben bei der Maschine habe ich gestern eine sehr drastische - jedoch völlig legale - Austauschanlage mit vier einzelnen Rohren unter dem Sitz gesehen. Die Optik war wirklich gut und die Geräuschwerte lagen deutlich unter dem Limit.

Es ist ja nicht so, daß jeder Umbau zur Anzeige führt. Meines Erachtens kann es aber nicht in Ordnung sein, daß ein Kradfahrer seine Mühle absichtlich erheblich lauter macht, nur weil es "geil" ist, und zig-Tausende davon Tag für Tag belästigt und so in ihrer Lebensqualität drastisch eingeschränkt werden. Man muß sich nur mal in die Leute hinein versetzen, die dummerweise in der Nähe einer beliebten Motorradstrecke wohnen. Da ist im Sommer an einen ruhigen Sonntag-Nachmittag zumeist nicht mehr zu denken.


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Steppenhund
Beitrag 04.04.2011, 09:51
Beitrag #31


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Ich habe immer das Gefühl man will dem Motorradfahrer mit den Schikanen noch mal richtig eins reinwürgen, dabei ist die Rechtslage eigentlich eindeutig.
Im Gesetztestext steht, das eine BE erlischt, wenn das Fahrzeug eine Gefährdung darstellt oder sich das Geräuschverhalten verschlechtert.
Eine Gefärdung kann man durch eine Sichtkontrolle ausschließen. Wenn ein Beamter nicht in der Lage ist, aus der Materialstärke und Qualität der Schweißnähte und Art der Aufhängung eine Gefahr zu erkennen, fehlt im augenscheinlich die nötige Fachkompetenz solche Kontrollen durchzuführen.
Das sich das Geräuschverhalten verschlechtert kann ich nicht erkennen. Laute Auspuffanlagen dienen ausschließlich der Verkehrssicherheit, kein Kind wird von einer Harley mit 125 DB angefahren. Lautlose Elektroautos haben andauernd Fußgänger auf der Haube kleben, das führt dazu das man demnächst sogar ein künstliches Fahrgeräusch für Elektrofahrzeuge vorschreiben will.

Sehe ich das nun richtig, wegen einer 25 Euro Owi wird ein Fahrzeug sichergestellt, oder zumindest der Auspuff, mit allen Kosten die dem VT dadurch entstehen, Abschleppkosten, Taxi usw?
Was ist denn er die Owi vor Ort zugibt und die Polizei lässt sich das quitieren?
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Heinz Wäscher
Beitrag 06.04.2011, 18:54
Beitrag #32


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Zitat (Steppenhund @ 04.04.2011, 10:51) *
Wenn ein Beamter nicht in der Lage ist, aus der Materialstärke und Qualität der Schweißnähte und Art der Aufhängung eine Gefahr zu erkennen, fehlt im augenscheinlich die nötige Fachkompetenz solche Kontrollen durchzuführen.

....

Sehe ich das nun richtig, wegen einer 25 Euro Owi wird ein Fahrzeug sichergestellt, oder zumindest der Auspuff, mit allen Kosten die dem VT dadurch entstehen, Abschleppkosten, Taxi usw?
Was ist denn er die Owi vor Ort zugibt und die Polizei lässt sich das quitieren?


Dazu muß aber erst einmal festgestellt werden, dass etwas nicht in Ordnung ist:

Zitat
§ 49 StVO

(4) Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.


Mehr als 6 km dürften es doch eigentlich immer sein ... whistling.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Beitrag 08.04.2011, 14:05
Beitrag #33


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Das Motorradfahrer mit Racing-Anlagen oder ohne DB-Eater beanstandet werden finde ich ja völlig in Ordnung. Hier wurde manipuliert, bzw. mit "Vorsatz" eine nicht zugelassene Anlage montiert.

Ich kann mich aber an einen Test in einer Motorradzeitung erinnern, bei welchem diverse Zubehörtöpfe geprüft wurden. 10 von 11 Töpfen waren nach ordnungsgemäßer Montage schon über dem erlaubten Grenzwert in Sachen Lautstärke. Und sollten solche Töpfe tatsächlich sichergestellt werden, bzw. die Weiterfahrt unterbunden werden......das finde ich einfach nicht O.K.
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Steppenhund
Beitrag 11.04.2011, 08:23
Beitrag #34


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Ich hab es immer noch nicht kapiert.
Ich fahre mit meiner Harley, werde angehalten.
Der Auspuff ist ein original von Harley, es geht also keine baulich bedingte Gefährdung davon aus.
Er ist aber viel zu laut um eingetragen zu werden.
Wie läuft das nun ab, der Polizist sagt, weiterfahren is nicht, legt still oder beschlagnahmt, stellt sicher? Was sieht das Gesetz vor, welche Paragraphen greifen hier.
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nachteule
Beitrag 11.04.2011, 09:58
Beitrag #35


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Hallo, Steppenhund,

Zitat (Steppenhund @ 04.04.2011, 10:51) *
Laute Auspuffanlagen dienen ausschließlich der Verkehrssicherheit, kein Kind wird von einer Harley mit 125 DB angefahren.

schon mal überlegt, dass es Menschen gibt, die nicht durch lauten Auspufflärm gestört werden möchten?

Dies insbesondere Nachts.

Viele Grüße,

Nachteule


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Kai R.
Beitrag 11.04.2011, 10:10
Beitrag #36


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Zitat (Steppenhund @ 11.04.2011, 09:23) *
Wie läuft das nun ab, der Polizist sagt, weiterfahren is nicht, legt still oder beschlagnahmt, stellt sicher? Was sieht das Gesetz vor, welche Paragraphen greifen hier.

das steht doch in Beitrag 3 und Beitrag 7 aus Polizistenhand beschrieben? think.gif

Übrigens: die Motorradfahrer, die meinen, mit ihrem lauten Auspuffsound die Allgemeinheit beglücken zu müssen, sind diejenigen, die dann auch Schuld sind wenn immer mehr Strecken für Motorräder gesperrt werden.

Ich fahre ja nun selber, aber wenn man sich mal einige Zeit an einer Strasse aufhält, wo viele Motorräder fahren, dann erlebt man erst wie nervig das ist. Ich möchte da nicht als Anwohner meinen Sonntag verbringen müssen.

Grüße

Kai


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Steppenhund
Beitrag 11.04.2011, 11:14
Beitrag #37


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@ Kai R. Ich habe Beitrag 3 und 7 gelesen, aber kann damit irgendwie nicht so richtig was anfangen, wieso hängt das von der Laune der Polizei ab und wann oder wieso wird stillgelegt oder beschlagnahmt, das ist für mich nicht nachvollziebar.
Ich fahre die typischen Motorradstrecken grundsätzlich nicht, da sind mir zuviele Hirnamputierte unterwegs die Privatrennen fahren.

@Nachteule, ich fahre nie im Dunkeln, der Auspuff ist von Harley so ausgelegt das man ihn auch leise fahren kann. Nur weil die da drüben etwas andere Gesetze haben, kann man aber doch Probleme wegen Lärmbelästigung bekommen.

Aber es geht ja nicht um mich persönlich sondern einfach um eine eindeutige und gesetzkonforme Regelung.
In anderen Foren und teilweise in der ADAC Zeitschrift liest man:
-Polizei darf nicht mehr sicherstellen wegen zu lautem Auspuff
-Polizei darf nicht mehr beschlagnahmen wegen zu lautem Auspuff
-Betriebserlaubnis erlöscht nur bei Gefährdung für Leib und Leben nicht aber wegen eines zu lauten Auspuffs
-Betriebserlaubnis darf nur die Straßenverkehrsbehörde entziehen, nicht die Polizei, die Polizei darf nur eine Mängelkarte ausstellen, das FAhrzeug muss dann bei TÜV vorgeführt werden, fällt die Prüfung negativ aus, entzieht die Straßenvbh. die Betriebserlaubnis.

Was ich persönlich nachvollziehen kann ist:
Man wird angehalten, keine E Nummer auf dem Auspuff, keine Eintragung, die Sache ist damit ziemlich eindeutig. Ich gebe den Verstoß zu und biete an die Strafe vor Ort zu zahlen. Da von einem zu lauten Auspuff keine Gefahr ausgeht, kann man mir doch wohl eine Weiterfahrt nicht untersagen.

Was stimmt nun, die Aussagen hier wiedersprechen sich gegenseitig.
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nachteule
Beitrag 11.04.2011, 11:22
Beitrag #38


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Hallo, Steppenhund,

Zitat (Steppenhund @ 11.04.2011, 12:14) *
Da von einem zu lauten Auspuff keine Gefahr ausgeht, kann man mir doch wohl eine Weiterfahrt nicht untersagen.

darf jemand, der wegen Lärmbelästigung durch eine laute Stereoanlage zur Anzeige gebracht wird, diese wieder genauso laut aufdrehen, wie vorher, wenn er die Anzeige unterschrieben hat?

Warum sollte dann einem Fahrer mit einem überlauten Auspuff die Weiterfahrt gestattet werden, wenn er diesen Mangel vor Ort nicht beheben kann/will?

Natürlich kommt es auf den Einzelfall an und nicht in jedem Fall wird eine Weiterfahrt untersagt werden, aber die Möglichkeit besteht durchaus.

Viele Grüße,

Nachteule


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Steppenhund
Beitrag 12.04.2011, 10:02
Beitrag #39


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Nun bei der Lärmbelästigung geht es um Ruhestörung bei der die Polizei ja ohne weiteres eingreifen kann, weil es eine Rechtsgrundlage gibt.

Bei der Auspuffgeschichte ändert sich die Rechtslage aber andauernd und keiner kann einem so richtig sagen was nun Recht ist und was nicht. Selbst du als erfahrener Beamter sagst das kommt ganz auf den Fall an.
Aber es ist logisch das man kein Motorrad zur Beweissicherung sicherstellen muss/darf, wenn der Fahrer und Eigentümer des Fahrzeugs zugibt das der Auspuff nicht eigetragen ist.
Wenn die Weiterfahrt untersagt wird, kostet mich aus 20 oder 50 KM Entfernung mit nem Anhänger abholen lassen ne Kiste Bier, im Falle einer Beschlagnahmung und einer Sicherstellung mit Abschleppen, TÜV Gutachten, Anwalt, Gerichtskosten kann schnell ein paar tausend Euro bedeuten. Am bequemsten ist natürlich die Mängelkarte, man hat ein angemessenes Zeitfenster den Mangel zu beheben und muss das Motorrad beim TÜV vorführen.
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Gorm
Beitrag 12.04.2011, 12:58
Beitrag #40


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Aber wie ist es andersherum?
Ich habe (u.a.) ein über 30 Jahre altes Motorrad, bei dem der original-Auspuff schon vor vielen jahren weggegammelt ist. Da habe ich irgendwann einen Zubehör-Endschalldämpfer drangeschraubt, der ist glaube ich aus dem Harley-Umfeld. Hat keine Prüfnummer oder so, sieht aber gut aus und ist auf keinen Fall lauter als das Original - eher im Gegenteil. Ist bei der HU bisher nie aufgefallen, und ich habe auch kein wirklich schlechtes Gewissen. Für mich war das bisher nur ein Ersatzteil, halt eine Reparatur.
Könnte höchstens auffallen, wenn ich mit modernen Flüster-Motorrädern zusammen unterwegs bin whistling.gif . Mein Baujahr lässt da ja so einiges zu... - aber eingetragen ist die Anlage halt nicht.
think.gif
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