... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Tagfahrleuchte am Motorrad?
vn-mini
Beitrag 13.03.2011, 12:12
Beitrag #1


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 914
Beigetreten: 27.08.2006
Wohnort: Waldbröl
Mitglieds-Nr.: 22556



    
 
Wenn das Thema schon "durch" war, sorry; hab's nicht gefunden.

Weiß jemand, ob Tagfahrleuchten an neuen Motorrädern zugelassen werden; wenn ja, wie sieht's mit Nachrüstungsmöglichkeit aus?
Angeblich soll schon in Kürze die (noch) bestehende Abblendlichtpflicht entfallen (tagsüber) und schon jetzt nicht mehr geahndet werden, wenn Tagfahrlicht brennt.


--------------------
Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 13.03.2011, 13:45
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Wo hast du das her? Ich kenne nur die Abblendlichtpflicht, daß dabei das Tagfahlicht aus sein muß, brauch ich nicht erwähnen.

Aber ein Umwandeln der Abblendlicht-Pflicht in eine Tagfahrlicht.Pflicht, das hörte ich noch nicht.


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
vn-mini
Beitrag 13.03.2011, 14:11
Beitrag #3


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 914
Beigetreten: 27.08.2006
Wohnort: Waldbröl
Mitglieds-Nr.: 22556



Aus einem Motorrad-Forum vom Mai 2010 (Quelle ist nicht geprüft):


....."Einführung von Tagfahrleuchten für Motorräder Krafträder (L3-Fahrzeuge) dürfen nach den internationalen technischen Vorschriften, den ECERegelungen Nr. 53 (Anbau Licht Krad) und Nr. 87 (Tagfahrleuchten), die bereits seit dem 24.10.2009 in Kraft sind, mit Tagfahrleuchten zugelassen werden. L3-Fahrzeuge sind Krafträder, falls sie einen Verbrennungsmotor haben, mit mehr als 50 ccm Hubraum oder solche, die unabhängig vom Antrieb, schneller als 45 km/h fahren.

Gemäß § 17 Abs. 2a StVO müssen Krafträder auch am Tage mit Abblendlicht fahren. Die entsprechende Anpassung der StVO wird bei der für dieses Jahr geplanten StVO-Novelle erfolgen.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat gebeten, im Vorgriff auf diese Änderung von der Überwachung und Ahndung abzusehen, wenn Krafträder der Kategorie L3 am Tage mit eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Die Länder haben sich dieser Vorgehensweise einvernehmlich angeschlossen.

In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass § 17 Abs. 1 StVO unberührt bleibt"......



Und


--------------------
Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gorm
Beitrag 13.03.2011, 16:29
Beitrag #4


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 177
Beigetreten: 12.04.2006
Wohnort: OWL
Mitglieds-Nr.: 18415



Ich finde diese Thematik auch - oder gerade - für Gespanne interessant.

Angeblich (Werbeaussage) sind ja tagsüber die Tagfahrleuchten besser sichtbar als Abblendlicht. Das kann ich durch eigene Beobachtungen bestätigen.
Und es gibt ja mittlerweile Tagfahrleuchten, die bei Zuschaltung des Abblendlichts gedimmt werden und als Standlicht funktionieren und auch so zugelassen sind.
Wenn ich jetzt sowas am Gespann montieren würde, mit Tagfahrleuchte am Beiwagen (wo ja normalerweise kein Abblendlich sitzt sondern nur eine Positionsleuchte) und der anderen Tagfahrleuchte am Motorrad selbst, kann mir doch theoretisch nicht allzuviel vorgeworfen werden, oder?
Ich würde allerdings, gerade im Stadtverkehr, meiner ohnehin nicht allzu groszügig ausgelegten Elektrik einen echten gefallen tun.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.03.2011, 22:52
Beitrag #5





Guests






Zitat (vn-mini @ 13.03.2011, 14:11) *
Aus einem Motorrad-Forum vom Mai 2010
( ... )
Die entsprechende Anpassung der StVO wird bei der für dieses Jahr geplanten StVO-Novelle erfolgen.

Wie man sieht, ist das noch nicht geschehen, sodass die StVO nach wie vor ohne Ausnahmen Abblendlicht an Krafträdern vorschreibt. Auf eine Vorgriffsregelung, wonach schon jetzt von einer Ahndung abzusehen sei, würde ich mich nicht verlassen. Ich will nicht bestreiten, dass das BMVBS einen solchen Wunsch geäußert hat, aber gefunden habe ich nichts derartiges. Bei einer Kontrolle wären Probleme bei fehlendem Abblendlicht schon vorprogrammiert und könnten vor Ort wohl kaum mit dieser (angeblichen oder tatsächlichen) Verlautbarung des BMVBS zufriedenstellend gelöst werden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
vn-mini
Beitrag 13.03.2011, 23:32
Beitrag #6


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 914
Beigetreten: 27.08.2006
Wohnort: Waldbröl
Mitglieds-Nr.: 22556



Aus Vorsichtsgründen will ich auch mal lieber von einer Umbaumaßnahme zum jetzigen Zeitpunkt absehen, obwohl schon der Tipp gegeben wurde, dass die Montage des TFL erlaubt sei, deren Nutzung in D aber nicht.
Weiß denn jemand, wann die für's letzte Jahr angeküngte StVO-Novelle-Welle über uns schwappt? Oder schon passiert?


--------------------
Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 14.03.2011, 00:20
Beitrag #7





Guests






Zitat (vn-mini @ 13.03.2011, 23:32) *
... obwohl schon der Tipp gegeben wurde, dass die Montage des TFL erlaubt sei, deren Nutzung in D aber nicht.

Das dürfte auch richtig sein. Die Verwendung von TFL ist ja prinzipiell nicht auf mehrspurige Kraftfahrzeuge beschränkt. Da sich aber TFL beim Einschalten von Abblendlicht ausschalten müssen (oder als Standlicht gedimmt werden müssen) und Abblendlicht nach der StVO an Krafträdern stets eingeschaltet sein muss, wäre derzeit TFL an einem Kraftrad sinnlos.

Zitat (vn-mini @ 13.03.2011, 23:32) *
Weiß denn jemand, wann die für's letzte Jahr angeküngte StVO-Novelle-Welle über uns schwappt? Oder schon passiert?

Nee, da ist noch nichts passiert. Als aufmerksamer VP-Leser werden dir ja die umfangreichen Diskussionen "V45 und V46" nicht entgangen sein. Außer der neu gefassten Winterreifen-Regelung ist da noch nicht viel passiert.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
vn-mini
Beitrag 16.06.2011, 17:01
Beitrag #8


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 914
Beigetreten: 27.08.2006
Wohnort: Waldbröl
Mitglieds-Nr.: 22556



*nach-oben-schubs*
Gibt es irgendeine Möglichkeit, an der gesetzgeberischen Quelle mal nachzufragen, ob TFL am Mopped überhaupt noch diskutiert/erwogen/geplant ist?!? Wer könnte für solche Anfragen zuständig sein, der Heim-und-Hof-Abgeordnete des Vertrauens?


--------------------
Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl
Go to the top of the page
 
+Quote Post
vn-mini
Beitrag 19.04.2012, 17:46
Beitrag #9


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 914
Beigetreten: 27.08.2006
Wohnort: Waldbröl
Mitglieds-Nr.: 22556



*noch-mal-nach-oben-schubs*

Waren die Überlegungen zum TFL bei Motorrädern "damals" eine Fata Morgana? Hat jemand nochmal davon was gehört?


--------------------
Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 20.04.2012, 19:04
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Solange es für Moppedler die Pflicht gibt am Tag mit Abblendicht zu fahren wird es keine TFL für Motorräder geben. wink.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 09.05.2024 - 08:51