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Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 25.01.2011 Wohnort: Marburg Mitglieds-Nr.: 57433 ![]() |
Bedeutet das, ich darf einen Anhänger ohne Bremse (dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg beträgt) ziehen, wenn zu seiner Leermasse von 100 kg nur 250 kg Ladung hinzukommen? Oder darf ich grundsätzlich nur ungebremste Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 350 kg ziehen... (den oben im Beispiel genannten also nicht)? ...wüßte gerne Nix-Behörden-Deutsch-Versteher ![]() Theen -------------------- Hält ein Mann einer Frau die Autotür auf, ist entweder das Auto neu oder die Frau. (Uschi Glas)
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Bei der zulässigen Anhängelast handelt es sich um die tatsächliche Anhängelast die gezogen werden darf. Diese wird wie folgt berechnet:
Tatsächliches Gewicht des Anhängers abzüglich der tatsächlichen Stützlast. Die Stützlast zählt zum Gewicht des Zugfahrzeugs und nicht zur Anhängelast. -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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Beitrag
#3
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 25.01.2011 Wohnort: Marburg Mitglieds-Nr.: 57433 ![]() |
JTH, das heißt, wenn ich noch rechnen kann, 100 kg Leermasse des Anhängers minus 50 kg Stützlast (lt. Fz-Schein) + 300 kg Ladung machen dann die zulässige Anhängelast von 350 kg!?!
Das wäre ja mehr als ich zu hoffen gewagt habe ![]() Lieben Dank & Gruß aus Berlin Theen -------------------- Hält ein Mann einer Frau die Autotür auf, ist entweder das Auto neu oder die Frau. (Uschi Glas)
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Nicht ganz richtig.
![]() Die 50 kg Stützlast darfst Du nur abrechnen, wenn sie auch wirklich erreicht werden. Musst Du im Zweifel nachwiegen. ![]() Wenn es von den tatsächlichen Gewichten her passt, darf das Anhängsel auch 750 kg in den Papieren stehen haben. (so wie der im Biber-Baumarkt ![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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Beitrag
#5
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 25.01.2011 Wohnort: Marburg Mitglieds-Nr.: 57433 ![]() |
750 kg hat mein Hellwig-Hänger (Hersteller Böckmann-Tochter TPV) als zul. Gesamtmasse ja auch... Aber mein kl. Daihatsu darf eben nur max. 350 kg ungebremst auf den Haken nehmen. Dachte, geht also gar nicht. Nun weiß ich, es geht eben doch.
Um es noch komplizierter zu machen: wir ziehen den Hänger auch mit einem T4-Campingbus. Um damit 100 Km/h fahren zu dürfen, mußten wir den Hänger um 20 Kg ablasten. Nun ist die zul. Gesamtmasse 730 kg - obwohl sich technich überhaupt nichts geändert hat. Da soll noch einer durchblicken... -------------------- Hält ein Mann einer Frau die Autotür auf, ist entweder das Auto neu oder die Frau. (Uschi Glas)
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22000 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Da soll noch einer durchblicken... Im Grunde genommen ist das ganz einfach. Du musst Dir nur verinnerlichen, dass die zulässige Anhängelast eines Pkw und die 100km/h-Zulassung eines Pkw-Anhängers zwei völlig verschiedene Paar Schuhe sind. Die zulässige Anhängelast eines Pkw wird vom Pkw-Hersteller festgelegt. "350 kg" bedeutet, dass 350 kg an Deiner Anhängerkupplung hängen dürfen. Es ist dann völlig egal, ob der Anhänger selbst ein höheres zulässiges Gesamtgewicht hat. Er darf, wenn er an Deinem Auto hängt, ein Gewicht von maximal 350 kg auf seine Räder bringen. Züsätzlich stützt er sich noch mit einem Teil seines Gewichts auf Deine Anhängerkupplung ab. DIESES Gewicht (die sogenannte "Stützlast") ist nicht in den erlaubten 350 kg enthalten und "geht extra". Die meisten Pkw dürfen MEHR als Deine 350 kg ziehen. DANN wird vielfach auch noch ein Unterschied zwischen Anhängern mit und ohne Auflaufbremse gemacht. Das ist bei Deinem Auto aber egal: Für Dich gelten 350 kg, egal ob mit oder ohne Auflaufbremse. Eine ganz andere Nummer sind die 100 km/h bei Pkw-Gespannen. Die sind nicht in den Kfz-Papieren, sondern in den Anhänger-Papieren eingetragen. Die 100 km/h werden eingetragen, wenn einige konstruktive Voraussetzungen am Anhänger erfüllt sind. Außerdem ist hier, um mit einem Gespann WIRKLICH 100 km/h fahren zu dürfen, abhängig von der Anhänger-Bauart ein bestimmtes Leergewicht des Zugfahrzeugs erforderlich. Das dürften in Euerm Fall (ungebremster Anhänger, 750 kg zgM, zulässiger Gewichts-Faktor = 0,3), ein Leergewicht des Zugfahrzeugs von 2500kg gewesen sein, und SO viel wiegt Euer Campingbulli "leer" nicht". Wenn er "leer" nur 2435 kg wiegt, kann man halt den Anhänger um 20 kg ablasten lassen. Dann wird für die "100 km/h" neu gerechnet, man kommt auf ein erforderliches Leergewicht des Zugfahrzeugs von mindestens 2434 kg - und die Sache passt. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Beitrag
#7
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 25.01.2011 Wohnort: Marburg Mitglieds-Nr.: 57433 ![]() |
Wow - da weiß mal jemand aber sowas von gut Bescheid
![]() Und mit dem Campingbus ist es exakt so, wie Du es beschreibst - auch das Leergewicht (T4 California Exclusive 2,5 TDI) stimmt genau. Nur darf mein Daihatsu SIRION 1,3 laut Kfz-Schein UNgebremst besagte 350 kg ziehen, gebremst 1.000 kg = 1 Tonne. STAUN!!! (Eintrag unter O.1 / technisch zulässige Anhängelast gebremst). Dabei beträgt die Leermasse des Autochen laut Schein gerade mal 1015 - 1040 kg. Pontis -------------------- Hält ein Mann einer Frau die Autotür auf, ist entweder das Auto neu oder die Frau. (Uschi Glas)
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.09.2025 - 22:32 |