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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2129 Beigetreten: 14.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52281 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2819 Beigetreten: 25.10.2009 Wohnort: Prignitz Mitglieds-Nr.: 51134 ![]() |
... eine nicht bauartgeprüfte Rangierkupplung (vorne an LKW oder Zugmaschine) Kannst du das mal näher erklären, was soll das sein? ![]() Edit: Ich hab mal was rausgesucht, bei diesen MAN befindet sich die "Abschleppkupplung" hinter dem Kennzeichen. Ja und manchmal schiebt man den Anhänger damit, ob das nun erlaubt ist, hab ich mir noch keine Gedanken gemacht, wahrscheinlich nicht, da ja die Beleuchtung sowie die Bremse nicht funktionieren. ![]() -------------------- Schreibe wenig aber wahr, vieles Schreiben bringt Gefahr.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2129 Beigetreten: 14.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52281 ![]() |
Wenn man sowas macht. Die vordere Kupplung ist ja häufig nicht eingetragen und hat kein Prüfzeichen. Die Eintragung als normale AHK würde am LKW ja schon daran scheitern, dass sie nicht selbsttätig ist.
@Der Dicke: Dass man es macht weiss ich ![]() ![]() ![]() Das Thema Beleuchtung und Bremse könnte man zumindest im LoF Bereich erschlagen. Die Auflaufbremse funktioniert, bzw ist genauso blockiert, wie beim "normalen" Rückwärtsfahren. Viele LoF Zugmaschinen haben vorne eine Anhängerdose, wenn man ein breites Anbaugerät (Frontpacker usw.) beleuchten muss. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7175 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Hallo
Diese Rangier und Abschleppkupplungen sind nicht für das Ziehen eines Anhängers auf öffentlicher Strasse vorgesehen. (Link zurBetriebsanleitung Actros) Ich frag mich gerade, warum macht man so etwas? ![]() Wenn der Anhänger nicht gerade eine leere Lafette ist, kann man doch genauso gut mit dem LKW vor einer Hauswand stehen - und sich drüber wundern dass man nix sieht ... |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2129 Beigetreten: 14.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52281 ![]() |
Zitat Verwenden Sie zum Rangieren, An- und Abschleppen das vordere Koppelmaul. Quelle: http://www4.mercedes-benz.com/manual-truck...shtml#d10e47406 Zum Rangieren ist sie wie gesagt gedacht. Aber leider schweigt sich auch die BA über den Ort des Rangierens aus. Oder findet Rangieren per Definition nur ausserhalb des Geltungsbereiches der StVO statt? Man macht sowas, wenn es sehr eng ist. Durch den geringeren Abstand von Lenkachse und Kuppelpunkt lässt sich der Anhänger enger und genauer steuern. Dafür braucht man natürlich einen (fähigen) Einweiser oder steckt den Kopf weit aus dem Fenster... |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2819 Beigetreten: 25.10.2009 Wohnort: Prignitz Mitglieds-Nr.: 51134 ![]() |
![]() Geht andersum besser, auch ohne Einweiser, ok bei diesem Anhänger ist Rückwärtsfahren auch kinderleicht. ![]() -------------------- Schreibe wenig aber wahr, vieles Schreiben bringt Gefahr.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2129 Beigetreten: 14.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52281 ![]() |
Es ist häufig Geschmackssache, ob`s von vorne oder hinten besser ist, da stimme ich Dir zu. (Das Rangieren natürlich
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2377 Beigetreten: 24.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23488 ![]() |
Gerade von Schaustellern wird aber auch oft nicht die originale Rangierkupplung verwendet, sondern eine nachträglich vorgebaute, so ähnlich wie die Registerkupplungen im Schwerlastbereich. Kann ich technisch aufgrund des größeren nutzbaren Lenkwinkels zwar absolut verstehen, aber rechtlich macht das die Sache bestimmt nicht einfacher...
![]() ![]() Klatze P.S.: genau so einen Fall haben wir ja bei dem vom TE verlinkten Modell, seh ich gerade... -------------------- Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut! |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 547 Beigetreten: 10.02.2008 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 40055 ![]() |
Wenn Züge gebildet werden die regulär am Straßenverkehr teilnehmen, müssen die Verbindungseinrichtungen zugelassen sein.
Im hier diskutierten Fall soll die Rangierkupplung nur kurzfristig zur Problemlösung eingesetzt werden weil sonst ein Fahrzeug (Anhänger) das beabsichtigte Ziel nicht erreichen kann. Ich versuche mal, die Rechtfertigung aus § 15a StVO (Abschleppen) abzuleiten: Die Norm stellt eine Nothilfeklausel dar, welche den Einsatz verschiedener technischer Hilfsmittel ohne Bauartzulassung genehmigt mit dem Ziel, liegengebliebene Fahrzeuge aus dem öffentlichen Verkehrsraum auf kürzestem Wege zu entfernen oder zumindest gesichert abzustellen. Den Anhänger würde ich im weitesten Sinne als "liegengeblieben" betrachten weil sein Bestimmungsort auf herkömmlichen Wege nicht zu erreichen ist - und seine geringfügige "Positionierung" mittels der Rangierkupplung als "Abschleppen" im weitesten Sinne. Ähnlich ist die Sache sicherlich wenn ein Anhänger so steht, dass er nicht angehangen werden kann. Hier wird das Fahrzeug auch oft mit Hilfsmitteln (Stahlseil) so positioniert, dass ein Anhängen möglich ist. Meine (vorgeschlagene) Hausnummer wäre also § 15a StVO. |
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#10
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 14.04.2011 Mitglieds-Nr.: 58908 ![]() |
Ich habe gerade eine Rangierkupplung in der Hand gehabt, mit kleinem Typenschild (kaum zu sehen) und Prüfzeichen (Wellenlinie). Ist aber aus den 1970ern. Möglicherweise sind ja auch neuere Rangierkupplungen Typgeprüft ?
-khd |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 16:06 |