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> Schilderwald: Schattenfell will ein Haltverbot korrigieren
Schattenfell
Beitrag 04.03.2011, 16:58
Beitrag #1


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Es gibt in meiner Heimatstadt Wedel kaum ein Zeichen 314, das in irgendeiner Form korrekt aufgestellt wurde. Meistens handelt es sich um die üblichen schwarzen Pfeile als Zusatzzeichen oder Zeichen 283 und Zeichen 314 werden quasi rückwirkend aufgestellt, es gibt also irgendwo ein Haltverbot-Ende, dass sich dann über den Rest des Seitenstreifens entgegen der Fahrtrichtung erstrecken soll. Die Verkehrsüberwachung, die ich innerhalb der letzten anderthalb Jahre etwa fünf oder sechs Mal „auf frischer Tat ertappt“ und auf den Unfug angesprochen habe — ich kann ein nerviger Zeitgenosse sein — sogar jeweils mit einem Ausdruck dieser Seite aus der Straßenverkehrsordnung, die den Unterschied zwischen schwarzen und weißen Pfeilen eigentlich narrensicher erklärt, tat sich offensichtlich recht schwer mit der Unterscheidung der Pfeile, denn wenigstens in der Innenstadt werden regelmäßig Strafzettel verteilt. Einige erklärten mir auch tatsächlich, dass man doch sehen könne, was gemeint wäre und das als Grund für einen Strafzettel ausreichend sei.

Leider hatte ich nie das Glück, selber einen Strafzettel zu erhalten, während meine Kommilitonen diesbezüglich mehr Glück hatten und jeweils klaglos zahlten, anstatt kurz jemanden zu fragen, der sich ein wenig damit auskennt thread.gif Wenigstens wäre ich mit Freude und natürlich auch eurer Hilfe das Knöllchen angegangen, schon um zu sehen, ob man anschließend vielleicht doch die Beschilderung verändert. Denn wenn man weiß, dass beinahe die gesamte Innenstadt dämlich ausgeschildert wurde, finde ich es doch ein wenig frech, auf die Dummheit des Autofahrers zu bauen und weiter zu kassieren think.gif Ein Brief von mir hinsichtlich einer dieser lustigen Beschilderungen wurde leider nicht beantwortet. Ich will allerdings auch nicht ausschließen, dass ich einfach den falschen Adressaten gewählt habe.

Nun würde ich gerne einen zweiten Versuch unternehmen, diesmal aber gerne mit eurer fachkundigen Hilfe und um mal zu verstehen, wie sowas abläuft — insbesondere erwarte ich von der jeweiligen Behörde zunächst eine Antwort im Sinne von „man sieht doch, was gemeint ist“. Aus den ganzen unsinnigen Beschilderungen gefällt mir diese hier am besten, an der ich auf dem Weg zur Uni täglich vorbeilaufe, der Erstkontakt war wohl vor knapp zehn Monaten:



Rechts wird offenbar ja ein Haltverbot beendet, dessen Anfang etwa zwanzig Meter weiter rechts zu finden ist, zu sehen auf einem der folgenden Fotos:



Das Haltverbot soll aber gar nicht beendet werden, sondern der freitägliche Teil gilt nach Meinung der Behörde offenbar noch weiter bis zu diesem Schild, im obigen Bild links zu erkennen:



Freitags findet auf dem Platz ein kleiner Wochenmarkt statt und wer sich auf die Beschilderung verlässt und seinen Wagen dort nach dem vermeintlichen Ende des Haltverbotes abstellt, wird gegen sieben Uhr abgeschleppt. Für mich ist auch gar nicht klar, ob es sich bei dem Parkstreifen nicht ohnehin um einen Seitenstreifen handelt, auf dem das Haltverbot ohnehin mangels Beschilderung keine Wirkung entfaltet. Ganz rechts ist auch noch mal der Anfang des Haltverbotes zu sehen, in der Mitte beginnt die ganze Sache noch einmal:



Gleiches gilt für diese Parkmöglichkeiten, die vermutlich ebenfalls nicht der Fahrbahn zugerechnet werden können:



Tja — und nun? Was genau sollte ich nun schreiben und an wen, um mal Auskunft zu bekommen, ob und was man sich dabei gedacht hat und dann gegebenenfalls eine Anpassung der Beschilderung zu erreichen? unsure.gif
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Dlarah
Beitrag 04.03.2011, 17:11
Beitrag #2


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Ich seh das auch so: das Freitags-Haltverbot hat keinen Anfang (dafür endet alles am Schild mit dem Rechtspfeil), und auf Fahrbahnen markiert man keine Parkplätze.

Wenn du die Zeit und die Nerven hast: warum nicht ein Auto da hinstellen und den nachfolgenden BGB anfechten? "Im Guten" hast du es doch schon versucht.


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Schattenfell
Beitrag 04.03.2011, 17:15
Beitrag #3


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Zitat (Dlarah @ 04.03.2011, 17:11) *
Wenn du die Zeit und die Nerven hast: warum nicht ein Auto da hinstellen und den nachfolgenden BGB anfechten?


Weil das Auto eigentlich meiner Mutter gehört laugh2.gif Einen Bußgeldbescheid könnte ich ihr noch erklären, aber ich glaube kaum, dass sie ihren Zweitwagen irgendwo auf dem Abschleppwagen wissen will wavey.gif
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mir
Beitrag 04.03.2011, 18:39
Beitrag #4


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Das erste wäre eine Anfrage an die Straßenverkehrsbehörde, was eigentlich genau angeordnet wurde.


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Mitleser
Beitrag 05.03.2011, 11:49
Beitrag #5


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  1. "Das erste wäre eine Anfrage an die Straßenverkehrsbehörde, was eigentlich genau angeordnet wurde." (kopiert von @mir)
  2. Antwort auswerten, auf falsche Umsetzung hinweisen und Antwort erbitten.
  3. Bei unzulänglicher, falscher, ausbleibender Antwort die weisungsbefugte Landesober- und Fachaufsichtsbehörde (Landesbetrieb Verkehr) oder die oberste Landesbehörde (Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr) auf den Sachverhalt hinweisen und um Klärung/Antwort bitten.
All das geht heutzutage per Email.
Den Klageweg bzw. formelle Widersprüche sehe ich hier kritisch, da gerade keine Dich wirksam benachteiligende/einschränkende Regelung getroffen wird. Gegen ein paar wirklich sinn- und wirkungslos -und nicht nur rechtswidrig oder gar nur benachteiligend- herumstehende Schilder zu klagen ist dann doch eine Hausnummer, die man nur mit juristischer Unterstützung (Anwalt, Fachverbände, ...) und nach eingehender Beratung in Erwägung ziehen sollte.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 05.03.2011, 12:13
Beitrag #6





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Hallo Schattenfell

Zitat
Für mich ist auch gar nicht klar, ob es sich bei dem Parkstreifen nicht ohnehin um einen Seitenstreifen handelt, auf dem das Haltverbot ohnehin mangels Beschilderung keine Wirkung entfaltet.

Ja, der Parkstreifen zählt zu den Seitenstreifen.
Zitat (StVO §12 (4))
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist


Das von dir gezeigte Halteverbot gilt (nur) auf der Fahrbahn. Wenn der Wochenmarkt (auch) auf dem Seitenstreifen stattfindet, hätte man das Haltverbot mit dem Zusatzzeichen 1052-37 darauf erweitern sollen.
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ukr
Beitrag 05.03.2011, 12:56
Beitrag #7


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Zitat (Schattenfell @ 04.03.2011, 16:58) *
Gleiches gilt für diese Parkmöglichkeiten, die vermutlich ebenfalls nicht der Fahrbahn zugerechnet werden können:

Selbst wenn man diese Fläche der Fahrbahn zurordnen würde, zeigt der Pfeil in Zeichen 283 nicht zur Fahrbahn. Abgesehen davon erlauben Parkflächenmarkierungen das Parken und heben damit die Regelungen des Haltverbots umgehend wieder auf. Wobei man sich schon wieder darüber streiten könnte, ob man überhaupt noch von Markierungen sprechen kann.
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Schattenfell
Beitrag 05.03.2011, 14:38
Beitrag #8


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Zitat (mir @ 04.03.2011, 18:39) *
Das erste wäre eine Anfrage an die Straßenverkehrsbehörde, was eigentlich genau angeordnet wurde.


Okay, da habe ich inzwischen sogar die entsprechenden Adressen gefunden. Was sollte ich denn dort schreiben? Hallo, ich würde gerne wissen, was in dieser Straße dort bezüglich des Haltverbotes angeordnet wurde? Oder schreibe ich gleich noch als Grund für meine Anfrage meine Bedenken bezüglich der vermurksten Aufstellung darunter?


Zitat (Mitleser @ 05.03.2011, 11:49) *
All das geht heutzutage per Email.


Wirklich? blink.gif Nach meiner Erfahrung sind die Behörden zwar mit E-Mail-Adressen ausgestattet, aber alles, was nicht per Brief oder Fax reinkommt, gilt dann doch eher als nicht ganz so wichtig und wird auch dementsprechend behandelt think.gif Ganz zu schweigen davon, dass man mit so einem E-Mail-Client ja auch erst einmal umgehen können muss, was offenbar einige Mitarbeiter vor ziemliche Probleme stellt dry.gif


Zitat (münsterland-radler @ 05.03.2011, 12:13) *
Das von dir gezeigte Halteverbot gilt (nur) auf der Fahrbahn. Wenn der Wochenmarkt (auch) auf dem Seitenstreifen stattfindet, hätte man das Haltverbot mit dem Zusatzzeichen 1052-37 darauf erweitern sollen.


Okay, das dachte ich nämlich auch.


Zitat (ukr @ 05.03.2011, 12:56) *
Selbst wenn man diese Fläche der Fahrbahn zurordnen würde, zeigt der Pfeil in Zeichen 283 nicht zur Fahrbahn. Abgesehen davon erlauben Parkflächenmarkierungen das Parken und heben damit die Regelungen des Haltverbots umgehend wieder auf. Wobei man sich schon wieder darüber streiten könnte, ob man überhaupt noch von Markierungen sprechen kann.


Ich mag diese Art von Überlegungen wavey.gif Käme man denn dort mit einer Parkverbotszone besser zurecht?

Mich ärgert auch gerade wieder, dass auch hier gerne Knöllchen verteilt werden oder eben Freitagmorgen der Abschleppwagen anrückt, obwohl wenigstens das oben angesprochene Haltverbot mit den zwei Enden doch schon offensichtlicher Unfug ist. Auch der Mangel mit Fahrbahn und Seitenstreifen sollte doch wenigstens auffallen, wenn man so ein Schild anordnet oder anschraubt. Aber entweder hat man überhaupt keine Ahnung von der Materie oder man hofft, dass man ja sieht, was gemeint ist und der Bürger im Strafzettelfalle doof genug ist, ohne Recherche zu zahlen.
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Heinz Wäscher
Beitrag 05.03.2011, 16:34
Beitrag #9


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Es zahlen doch alle bereitwillig wie du schon geschrieben hattest .... whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Schattenfell
Beitrag 05.03.2011, 16:38
Beitrag #10


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Ob nun tatsächlich alle zahlen, sei mal dahingestellt. Aber wenigstens über das gesamte Stadtgebiet verteilt müssten sich doch hin und wieder streitlustige Zeitgenossen finden, die mit dem Knöllchen sofort zum Anwalt laufen think.gif Das deutsche Volk ist in solchen Dingen doch sonst immer so kratzbürstig ranting.gif Und sobald der Anwalt nur ein bisschen von Verkehrsdingen versteht, kommt er darauf, dass die Beschilderung, an egal welcher Stelle, Unfug ist, das müsste dann ja auch die Stadt Wedel irgendwann mitbekommen. Offenbar macht man sich aber eben nicht die Mühe, die Beschilderungen anzupassen, sondern verteilt munter weitere Strafzettel mad.gif
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mir
Beitrag 05.03.2011, 16:46
Beitrag #11


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Zitat (Schattenfell @ 05.03.2011, 14:38) *
Was sollte ich denn dort schreiben? Hallo, ich würde gerne wissen, was in dieser Straße dort bezüglich des Haltverbotes angeordnet wurde? Oder schreibe ich gleich noch als Grund für meine Anfrage meine Bedenken bezüglich der vermurksten Aufstellung darunter?


Geschmackssache. <Anrede>, beim Anblick der Schilder ... kommen bei mir Zweifel auf, welche Regelung beabsichtigt ist. Daher möchte ich mich direkt bei Ihnen erkundigen, welche straßenverkehrsrechtliche Anordnung getroffen wurde. <Schluß>

Begzl. E-Mail vs. Brief: Probier doch einfach mal die E-Mail aus. Kommt innerhalb einer Woche keine Antwort, schick ein Fax hinterher. Es eilt ja nicht smile.gif


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Schattenfell
Beitrag 05.03.2011, 18:47
Beitrag #12


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Zitat (mir @ 05.03.2011, 16:46) *
Geschmackssache. <Anrede>, beim Anblick der Schilder ... kommen bei mir Zweifel auf, welche Regelung beabsichtigt ist. Daher möchte ich mich direkt bei Ihnen erkundigen, welche straßenverkehrsrechtliche Anordnung getroffen wurde. <Schluß>


Okay, ich habe mal eine Mail in der Art losgeschickt. Auf die Antwort bin ich ja durchaus ein wenig gespannt: einerseits ist ja durchaus ersichtlich, was gemeint ist, andererseits ist die Beschilderung vollkommener Unsinn, wie bereits in den vorigen Beiträgen dargelegt thread.gif
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superdiesel
Beitrag 05.03.2011, 19:03
Beitrag #13


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Zitat
andererseits ist die Beschilderung vollkommener Unsinn

Na, du kannst ja jetzt Hilfe anbieten.
Oder deinen Ansprechpartner auch ermuntern sich hier anzumelden und in diesem Thread mitzuschreiben. smile.gif


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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Schattenfell
Beitrag 05.03.2011, 19:15
Beitrag #14


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Zitat (superdiesel @ 05.03.2011, 19:03) *
Na, du kannst ja jetzt Hilfe anbieten.


Aber nicht flächendeckend, die ganzen kostenlosen Parkmöglichkeiten muss man sich ja erhalten rolleyes.gif


Zitat (superdiesel @ 05.03.2011, 19:03) *
Oder deinen Ansprechpartner auch ermuntern sich hier anzumelden und in diesem Thread mitzuschreiben. smile.gif


Das wäre nicht das erste Mal — ich hatte vor einem Jahr mal ein Foto aus der gleichen Straße gezeigt und knapp eine Woche später war die Beschilderung korrigiert think.gif
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Schattenfell
Beitrag 12.03.2011, 00:04
Beitrag #15


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So: erwartungsgemäß — surprise, surprise — habe ich noch keine Antwort bekommen, also werde ich einfach mal ganz ein paar formlose Zeilen zu Papier bringen und das am Montag direkt im Rathaus abgeben, ich muss wegen einer anderen Sache ohnehin dort vorsprechen.

Mal sehen, ob ich dann eine Antwort bekomme. Aus meiner Zeit als freier Mitarbeiter erinnere ich mich, dass es im Rathaus zwar schon Computer gab, der Internetzugang aus undurchsichtigen Gründen aber seltsam geregelt wurde und jedes Büro einen bestimmten Tag hatte, an dem E-Mails abgerufen und verschickt werden konnten. E-Mails galten damals aber ohnehin nur als Kommunikationsmedium vierter Klasse, wer was wollte und eine ernste Antwort erwartete, kam persönlich vorbei, telefonierte oder schrieb wenigstens einen Brief. Ich nehme an, dass diese Zeiten nunmehr auch schon vorbei sind, aber vielleicht ist man in Wedel ja auch noch nicht so fix. Obwohl, in einem anderen Rathaus gibt es zwar täglichen Internetzugang, der aber aus Sicherheitsgründen gefiltert und durchleuchtet wird, so dass im Endeffekt eine Geschwindigkeit weit unter der vor fünfzehn Jahren üblichen Modemgeschwindigkeit erreicht wird — das durfte ich gerade erst vor ein paar Tagen selbst erleben.
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biffer
Beitrag 14.03.2011, 13:30
Beitrag #16


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Zitat (ukr @ 05.03.2011, 12:56) *
Selbst wenn man diese Fläche der Fahrbahn zurordnen würde, zeigt der Pfeil in Zeichen 283 nicht zur Fahrbahn.

Mir ist letztens in Würzburg aufgefallen, dass das dort offensichtlich grundsätzlich so gehandhabt wird. Dort sind alle Haltverbotstzeichen parallel zur Fahrbahn montiert. Entfalten die Zeichen in dem Fall dann eigentlich überhaupt eine Wirkung?


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KarlHeinzM
Beitrag 14.03.2011, 14:02
Beitrag #17


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Zitat
Wirklich? blink.gif Nach meiner Erfahrung sind die Behörden zwar mit E-Mail-Adressen ausgestattet, aber alles, was nicht per Brief oder Fax reinkommt, gilt dann doch eher als nicht ganz so wichtig und wird auch dementsprechend behandelt think.gif Ganz zu schweigen davon, dass man mit so einem E-Mail-Client ja auch erst einmal umgehen können muss, was offenbar einige Mitarbeiter vor ziemliche Probleme stellt dry.gif

E-Mails an Behörden werden gerne als anonyme Schreiben behandelt und verschwinde in der Ablage Papierkorb. Deshalb Adresse anfügen, dann sollte der jeweilige Antrag behandelt werden.
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ukr
Beitrag 14.03.2011, 16:38
Beitrag #18


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Zitat (biffer @ 14.03.2011, 13:30) *
...Dort sind alle Haltverbotstzeichen parallel zur Fahrbahn montiert. Entfalten die Zeichen in dem Fall dann eigentlich überhaupt eine Wirkung?

Die VwV-StVO schreibt hierzu:
Zitat
Verbotszeichen mit Pfeilen sind im spitzen Winkel zur Fahrbahn anzubringen.

Und die StVO selbst:
Zitat
Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite von ihr weg.


Ohne das man jetzt über die schwammige Formulierung "kann" diskutiert, bedeutet das:
Bei Zeichen, die im spitzen oder rechten Winkel montiert sind, zeigt der Pfeil stets zur Fahrbahn oder von ihr weg. Die Bedingung der StVO ist damit erfüllt.
Wenn das Schild jedoch parallel zur Fahrbahnslängsachse steht, wird die Regelung genau genommen nicht getroffen, da der Pfeil nicht mehr zur Fahrbahn zeigt.

Ist natürlich Haarspalterei. Im Sinne der VwV könnte sich die Behörde darauf berufen, daß das Schild nicht parallel zur Fahrbahn, sondern immernoch im spitzen Winkel montiert ist. Denn das können ja auch 0,01° sein. whistling.gif
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Schattenfell
Beitrag 23.03.2011, 15:15
Beitrag #19


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Wie lange dauert denn so eine Antwort eigentlich in der Regel? Eine Woche? Einen Monat? Ein halbes Jahr? Worauf muss ich mich da seelisch einstellen? think.gif

Oder will man die ganze Sache vielleicht doch aussitzen? Denn wenigstens das Haltverbot mit den beiden Ende-Schildern ist ja nun offensichtlich keine Meisterleistung, das sieht ja jeder mit ausreichenden Fahrschulkenntnissen, insofern ist meine Anfrage ja nicht nur reinste Spinnerei think.gif Und ich bin mir eigentlich sicher, dass irgendjemand, der mal ein Knöllchen bekommen oder Bekanntschaft mit dem Abschleppdienst geschlossen hat, mal gegen die Beschilderung angegangen ist, man dürfte also im Rathaus durchaus Bescheid wissen, dass da was nicht in Ordnung ist — und zwar flächendeckend think.gif

Ich muss zugeben, die Sache ärgert mich ein wenig mad.gif
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mir
Beitrag 23.03.2011, 19:12
Beitrag #20


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Ich erhalte meist eine Antwort innerhalb von einem Tag. Manchmal dauert's ein paar Tage. Wenn der Bearbeiter im Urlaub ist, kann's im Einzelfall auch dauern, bis er wieder zurück ist, allerdings kommt dann auch eine automatische Notiz.

Wenn innerhalb einer Woche gar nichts zurück kommt, würde ich anrufen und mich nach dem Bearbeitungsstand erkundigen.

Die Umsetzung von Entscheidungen kann allerdings wesentlich länger dauern (Monate).


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Schattenfell
Beitrag 24.03.2011, 16:44
Beitrag #21


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Zitat (mir @ 23.03.2011, 19:12) *
Wenn innerhalb einer Woche gar nichts zurück kommt, würde ich anrufen und mich nach dem Bearbeitungsstand erkundigen.


Ich kann ja mal zu Fuß hingehen und nett nachfragen think.gif Das ist vermutlich sinnvoller als anrufen, sonst besteht ja wieder die Gefahr, dass mein Gesprächspartner und ich aneinander vorbeireden dry.gif
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Schattenfell
Beitrag 27.03.2011, 21:24
Beitrag #22


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Zitat (Schattenfell @ 24.03.2011, 17:44) *
Ich kann ja mal zu Fuß hingehen und nett nachfragen think.gif


Wir machen das mal anders, ich geh nicht irgendwo hin, sondern lasse jemanden kommen. Freitags muss ich um acht Uhr in der Uni sitzen, also stelle ich mich in zwei Wochen um kurz vor sieben Uhr direkt hinter das erste Haltverbot-Ende, wo das parken eigentlich wieder erlaubt ist, abgesehen davon, dass es ja eigentlich überall nicht verboten ist, und bleibe im Auto sitzen, auch hinter dem Steuerrad kann man frühstücken. Kurz nach sieben muss ja jemand vorbeikommen, Knöllchen verteilen und den Abschleppdienst rufen, und der wird mich ja wohl zurechtweisen wollen. Vielleicht entwickelt sich daraus ja ein einigermaßen konstruktives Gespräch. Falls nicht, kann er mir ja ruhig ein Knöllchen drankleben. Ich muss ja nur aufpassen, dass er nicht den Abschleppdienst ruft, das könnte ja komplizierter werden, aber solange ich im Auto bleibe, wird er das wohl nicht machen, oder? think.gif

Wäre eine Parkverbot-Zone mit einem entsprechenden Zusatzzeichen eigentlich eine Lösung? think.gif
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MisterOJ
Beitrag 02.04.2011, 10:05
Beitrag #23


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Zitat (Schattenfell @ 27.03.2011, 21:24) *
Wir machen das mal anders, ich geh nicht irgendwo hin, sondern lasse jemanden kommen.

Aha *staun* blink.gif

Zitat (Schattenfell @ 27.03.2011, 21:24) *
Freitags muss ich um acht Uhr in der Uni sitzen, also stelle ich mich in zwei Wochen um kurz vor sieben Uhr direkt hinter das erste Haltverbot-Ende, wo das parken eigentlich wieder erlaubt ist, abgesehen davon, dass es ja eigentlich überall nicht verboten ist, und bleibe im Auto sitzen, auch hinter dem Steuerrad kann man frühstücken. Kurz nach sieben muss ja jemand vorbeikommen, Knöllchen verteilen und den Abschleppdienst rufen..

Du weißt aber schon

Zitat (StVO §12 @ Abs.2)
...
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
...


und das damit (auch wenn du drin sitzt) ein Knöllchen gerechtfertigt ist!

Nicht das man dann dein Auto mit dir drinn abschleppt.... laugh2.gif


OJ wavey.gif


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Wollf_0708
Beitrag 03.04.2011, 11:20
Beitrag #24


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Zitat (MisterOJ @ 02.04.2011, 11:05) *
Nicht das man dann dein Auto mit dir drinn abschleppt.... laugh2.gif

Das wird dann ein Übergang, eine Weiterführung zu einem LaSi-Thread. wink.gif

Oder reicht es, wenn Schatti mit den Fahrzeuggurten angegurtet wird ?
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MisterOJ
Beitrag 03.04.2011, 11:39
Beitrag #25


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Zitat (Wollf_0708 @ 03.04.2011, 11:20) *
Das wird dann ein Übergang, eine Weiterführung zu einem LaSi-Thread. wink.gif

LaSi ????? think.gif


OJ


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Wollf_0708
Beitrag 03.04.2011, 11:58
Beitrag #26


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LaSi = Ladungssicherung

Ist Schattenfells PKW auf der Ladepritsche des Abschleppwagens eine Ladung, ist der in der Ladung sitzende Schattenfell auch ein Ladungsbestandteil und muss IMHO auch separat gesichert werden.
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MisterOJ
Beitrag 03.04.2011, 12:50
Beitrag #27


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laugh2.gif


Und wie Schattenfell dann guggt, wenn er auf dem Abschlepper sitz.... rolleyes.gif


OJ

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 04.04.2011, 10:13
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht


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CvR
Beitrag 03.04.2011, 13:36
Beitrag #28


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Zitat (Schattenfell @ 27.03.2011, 22:24) *
Ich muss ja nur aufpassen, dass er nicht den Abschleppdienst ruft, das könnte ja komplizierter werden, aber solange ich im Auto bleibe, wird er das wohl nicht machen, oder? think.gif

Naja, solange du im Auto sitzt, dürfte dein Auto formal eigentlich nicht abgeschleppt werden.
Zitat (§21 (2) StVO)
Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche [...] von Kraftfahrzeugen ist verboten.

Was natürlich die Anfahrt eines Abschleppwagens nicht zu verhindern vermag und ggf. zu weiteren Komplikationen führen könnte.


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oscar_the_grouch
Beitrag 03.04.2011, 13:51
Beitrag #29


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apropo, ist Freitag jetzt nicht schon vorbei ? Und wie ging es aus ? wink.gif
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Schattenfell
Beitrag 03.04.2011, 16:36
Beitrag #30


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Zitat (MisterOJ @ 02.04.2011, 11:05) *
Du weißt aber schon

Zitat (StVO §12 @ Abs.2)
...
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
...


und das damit (auch wenn du drin sitzt) ein Knöllchen gerechtfertigt ist!


Das kann er ja gerne machen, wobei mir das mit dem „Knöllchen“ und „gerechtfertig“ angesichts der Beschilderung ja sehr fragwürdig scheint rolleyes.gif

Zitat (Wollf_0708 @ 03.04.2011, 12:20) *
Schatti


ranting.gif


Zitat (MisterOJ @ 03.04.2011, 13:50) *
Und wie Schattenfell dann guggt, wenn er auf dem Abschlepper sitz.... rolleyes.gif


Ihr habt ja schon mächtig Spaß rolleyes.gif


Zitat (CvR @ 03.04.2011, 14:36) *
Was natürlich die Anfahrt eines Abschleppwagens nicht zu verhindern vermag und ggf. zu weiteren Komplikationen führen könnte.


Wobei ich mir das auch interessant vorstelle, den Abschleppdienst zu rufen, obwohl jemand überhaupt nicht im Haltverbot steht und dieser jemand womöglich noch Erklärungen parat hatte, warum das Haltverbot ungültig ist think.gif Wenn die Gegenwart des Abschleppdienstes das ganze Spielchen nicht so sehr verkomplizieren würde, hätte ich mich ja schon längst mal dorthin gestellt mad.gif


Zitat (oscar_the_grouch @ 03.04.2011, 14:51) *
apropo, ist Freitag jetzt nicht schon vorbei ? Und wie ging es aus ? wink.gif


Nächsten Freitag geht’s los wavey.gif
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MisterOJ
Beitrag 03.04.2011, 19:12
Beitrag #31


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Zitat (Schattenfell @ 03.04.2011, 16:36) *
Zitat (MisterOJ @ 03.04.2011, 13:50) *
Und wie Schattenfell dann guggt, wenn er auf dem Abschlepper sitz.... rolleyes.gif


Ihr habt ja schon mächtig Spaß rolleyes.gif

yes.gif yes.gif


Zitat (Schattenfell @ 03.04.2011, 16:36) *
Nächsten Freitag geht’s los wavey.gif

halt uns bitte auf dem laufenden...


OJ wavey.gif


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wombat
Beitrag 04.04.2011, 09:52
Beitrag #32


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@Schattenfell,
ich sehe bei Deinem Verhalten zwei Möglichkeiten.

Entweder stehst Du an dem Freitag den Marktstandbetreibern im Weg. Damit verursachst Du denen Unannehmlichkeiten, die für die verhunzte Beschilderung nichts können. Jene müssen dann evtl. warten bis jemand vom Ordnungsamt kommt. Bzw. Du darfst Dich mit ihnen persönlich auseinandersetzen, weshalb Du sie nicht an ihren Platz läßt.

Oder Du stehst nicht im Weg, dann passiert evtl. gar nichts...


An Deiner Stelle würde ich jedenfalls dann Platz machen, wenn Du von den Marktstandbetreibern darum gebeten wirst. Eine Diskussionen mit denen wäre meines Erachtens nicht zielführend.
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Schattenfell
Beitrag 04.04.2011, 10:30
Beitrag #33


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Zitat (wombat @ 04.04.2011, 10:52) *
An Deiner Stelle würde ich jedenfalls dann Platz machen, wenn Du von den Marktstandbetreibern darum gebeten wirst. Eine Diskussionen mit denen wäre meines Erachtens nicht zielführend.


Keine Sorge, bis der erste Marktbeschicker kommt, bin ich längst wieder fort wavey.gif Ich habe es nur auf den Typen abgesehen, der vorher vorbei kommt und die Strafzettel verteilt.
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calectra
Beitrag 14.04.2011, 10:28
Beitrag #34


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Zitat (Schattenfell @ 05.03.2011, 17:38) *
Aber wenigstens über das gesamte Stadtgebiet verteilt müssten sich doch hin und wieder streitlustige Zeitgenossen finden, die mit dem Knöllchen sofort zum Anwalt laufen think.gif

Ich denke, dass sich noch niemand gewehrt hat liegt daran, dass wahrscheinlich weit über 90% keine Ahnung von der Beschilderung haben. Genauso wie die Behördenmitarbeiter scheinbar auch. Außerdem besteht ja die Möglichkeit, dass sich einige schon erfolgreich gewehrt haben, das aber ignoriert wird, da ja noch genügend bezahlen.

Zitat (Schattenfell @ 04.04.2011, 11:30) *
Ich habe es nur auf den Typen abgesehen, der vorher vorbei kommt und die Strafzettel verteilt.

Das wird vermutlich auch nicht zielführend sein. Ich habe das selbst auch schon einmal ausprobiert. Es kamen sogar Polizeibeamte, die mich aufforderten wegzufahren. Meine Frage nach dem Warum, wurde mit fadenscheinigen Begründungen beantwortet. Ich forderte also einen Strafzettel und stellte in Aussicht, dann sofort wegzufahren. Nur dann hätte ich etwas in der Hand gehabt, gegen das ich vorgehen kann. Dies wurde aber abgelehnt. Man drohte mir nur mit dem Abschlepper, sollte ich nicht wegfahren. Da ich nicht den ganzen Tag Zeit hatte und meinen Wagen auch nicht auf dem Schlepper sehen wollte und die Beamten, mit dem Hinweis auf eine baldige Rückkehr, davonfuhren habe ich den Wagen dann doch umgesetzt. Ziel also nicht erreicht. Ich musste es an dieser Stelle wohl auf einen Abschleppvorgang ankommen lassen. Dieser blieb aber auch nach einem halben Jahr angeblichen Falschparkens aus. Meine Argumente waren scheibar nicht so schlecht. Die Beschilderung wurde allerdings auch nicht geändert.

Was mich noch interessiert, wieso willst du gegen die Beschilderung vorgehen? Freu dich doch über die kostenlosen Parkplätze. Oder geht es, wie bei mir, darum, dass du geklärt haben willst, ob das Parken da zulässig ist?

Gruß


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oscar_the_grouch
Beitrag 14.04.2011, 12:20
Beitrag #35


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@calectra: deine Erfahrungen kann ich fast "wortwörtlich" so bestätigen.
Andere Stadt, anderer Schauplatz, selbe Argumente, fröhliches Weiterkassieren bei den "Dummen".
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Nemac
Beitrag 14.04.2011, 12:42
Beitrag #36


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Hmmm, jetzt grübel ich grade..
Wie ist das eigentlich, wenn davon ausgehen, das die Beschilderung wirklich falsch ist.

Einige Widerspruche eingelegt haben und recht bekommen..
Die Stadt aber weiterhin Knöllchen schreibt und kassiert?

Siehe auch jenen Post dazu: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1056960667
Zitat
"Bei dem x-ten Knöllchen erwischte ich "Parkraumüberwachungskraft 14" (die für die große Mehrheit der vorigen Knöllchen verantwortlich gewesen war) auf frischer Tat und wies sie auf den Mangel in der Beschilderung hin, was sie mit einem "Ach sie sind das immer!" kommentierte"


Ist das dann nicht schon nahe an irgendeinem Straftatbestand? Abzocke, auch wenn ich das Wort nicht mag, ist es allemal...

think.gif


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Fridolin
Beitrag 14.04.2011, 17:06
Beitrag #37


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Zitat (Schattenfell @ 04.04.2011, 11:30) *
Zitat (wombat @ 04.04.2011, 10:52) *
An Deiner Stelle würde ich jedenfalls dann Platz machen, wenn Du von den Marktstandbetreibern darum gebeten wirst. Eine Diskussionen mit denen wäre meines Erachtens nicht zielführend.


Keine Sorge, bis der erste Marktbeschicker kommt, bin ich längst wieder fort wavey.gif Ich habe es nur auf den Typen abgesehen, der vorher vorbei kommt und die Strafzettel verteilt.


Der nächste passende Freitag war der 08.04.

Schattenfell hat sich seit dem 04.04. nicht mehr gemeldet think.gif
ob sie ihn wohl tätsächlich mit abgeschleppt haben ? whistling.gif crybaby.gif

Gruß
Fridolin


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Schattenfell
Beitrag 15.04.2011, 23:35
Beitrag #38


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Zitat (Fridolin @ 14.04.2011, 18:06) *
Der nächste passende Freitag war der 08.04.

Schattenfell hat sich seit dem 04.04. nicht mehr gemeldet think.gif
ob sie ihn wohl tätsächlich mit abgeschleppt haben ? whistling.gif crybaby.gif


Hoppla, nein, keine Sorge. Ich habe freitags leider doch keine Zeit für solche Späße, sondern muss bereits früher zu Uni. Das ist aber eh egal, weil zumindest bei den letzten beiden Freitagen überhaupt niemand hier war zum Knöllchenverteilen und von den Marktbeschickern rückt auch niemand vor halb acht an.


Zitat (calectra @ 14.04.2011, 11:28) *
Was mich noch interessiert, wieso willst du gegen die Beschilderung vorgehen? Freu dich doch über die kostenlosen Parkplätze. Oder geht es, wie bei mir, darum, dass du geklärt haben willst, ob das Parken da zulässig ist?


Mich nervt es, dass ich als Verkehrsteilnehmer immerzu die Unzulänglichkeiten der Behörden ausbaden muss. Ich habe keine Lust, dass mich donnerstagabends mal jemand besuchen kommt, hinter dem Haltverbot-Ende parkt und am Freitagmorgen zusehen kann, wie sein Wagen abgeschleppt wird, weil die Behörde die Beschilderung total logisch findet, aber in Wirklichkeit nicht in der Lage ist, auch nur einen einzigen Zentimeter Haltverbot wirksam auszuschildern.

Und mich nervt es, dass die Behörde inzwischen durchaus weiß, dass ihre Parkbeschilderungen mit schwarzen Pfeilen und schwarzen Parkscheiben und dem Zeichen 314 am Ende der Parkbucht Unfug sind, aber trotzdem regelmäßig die Parkraumüberwachung ausschwärmt, um Knöllchen zu verteilen. Da gestatte ich mir auch gerne den Begriff der Abzocke, denn wider besseren Wissens weiter zu kassieren wirft eigentlich ein ganz seltsames Bild auf das Rechtsverständnis der Behörde.

Mich nervt diese ganze Doppeldeutigkeit der Beschilderungen. Wenn in Wedel ein Zeichen 250 ohne Zusatzschilder aufgestellt wird, dürfen in der Regel Anlieger und Radfahrer trotzdem durchfahren — man sieht ja, was gemeint ist. Wenn bei mir zu Hause vor Sportveranstaltungen das ganze Wohngebiet tagelang mit Zeichen 250 abgeriegelt wird, dürfen Anlieger und Radfahrer natürlich trotzdem nach Hause — man sieht ja, was gemeint ist. Dann gibt es aber noch Zeichen 250, an denen wirklich keiner vorbeidarf, zum Beispiel um die Radstrecke der Cyclassics zu sperren — und dann wundert man sich ganz empört, warum die Kraftfahrzeugführer an den Absperrungen vorbeimanövrieren wollen.

Mich nervt auch diese ganze Beschilderung benutzungspflichtiger Radwege, mit denen teilweise die krudesten Experimente durchgeführt werden, so dass selbst ich trotz bestens Wissens und ohne doofe Herumeierei überhaupt nicht mehr weiß, wo ich an einigen Stellen denn nun fahren muss und wo nicht, abgesehen davon, dass in Norddeutschland nicht auf der Fahrbahn geradelt werden soll.

Ernsthaft, es gibt in dieser Stadt die tollsten Beschilderungen, bei denen man wirklich manchmal mit der Deutung überfordert ist. Ich mache mir keine Illusionen, dass wir hier im Handumdrehen binnen weniger Wochen sämtliche mehrdeutigen Schilder beseitigen könnten, aber ich hatte gehofft, dass man bei den Straßenverkehrsbehörden durchaus für einen konstruktiven Dialog bereit wäre — schade nur, dass sämtliche Korrespondenz spätestens dann abbrach, wenn man mit etwas Fachwissen vorlegte.

Und dann kommt bei mir hin und wieder tatsächlich das Gefühl auf, dass man den Verkehrsteilnehmer für dumm verkaufen möchte.
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MrGracy
Beitrag 18.04.2011, 09:21
Beitrag #39


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Also ich finde es lobenswert, dass @Schattenfell so viel Zeit da rein steckt.
Ich selber hatte auch mal Kontakt zur Straßenverkehrsbehörde aufgenommen, um ein fehlendes VZ282 oder VZ278 zu melden, das vor Jahren nach Bauarbeiten nicht wieder aufgestellt worden war, um ein vorher mehrmalig wiederholtes VZ274 (70km/h) aufzuheben.

Als auf die erste Mail die Antwort kam, dass da eine Kreuzung wäre, welche die 70 km/h zHg aufhebe habe ich noch mit Sachen wie Streckenverbot und den möglichen Arten dieses aufzuheben geantwortet.

Als dann jedoch darauf die Antwort kam, dass man doch sieht, dass nach der Kreuzung die Bebauung entlang der Strecke aufhört und somit logisch ist, dass wieder 100km/h zHg gelten (nach dem hier bekannten Motto "man sieht doch was gemeint ist") und dem Zusatz, dass Polizei und Ordnungsamt der selben Auffassung sind, habe ich es aufgegeben.

Auch ich sehe hier das größte Problem darin, dass es Situationen gibt, in denen zwar ersichtlich ist, wie es gemeint ist und man verhält sich entsprechend, an anderer Stelle jedoch wird man dafür dann bestraft wie z.B. ein Kumpel von mir:
eine Kreuzung und zHg 70 km/h wegen der Kreuzung. Erst ca. 250m nach der Kreuzung wird das 70 aufgehoben. Er hat aber nachdem ersichtlich war, dass keiner aus der Querstraße kam, wieder beschleunigt, wurde geblitzt und durfte 25€ blechen.
Meiner Meinung nach war klar, dass die zHg 70 wegen der Kreuzung angeordnet wurden und folglich darf man mit gMv danach wieder schneller fahren (zumal wir wußten, dass danach wieder nur übersichtliche, gerade Strecke folgt). Hier ist der gMv also auszuschalten, an anderer Stelle wird davon ausgegangen, dass er eingeschaltet ist.

Sollte man dafür vielleicht ein neues Schild einführen: rund mit rotem Rand und " think.gif " für "kein gMv erlaubt"
und das selbe in Dreiecksform für "Achtung, gMv einschalten!"?
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mir
Beitrag 18.04.2011, 12:58
Beitrag #40


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Frag doch mal nach ...

"Ich parke regelmäßig ... und erhalte eine Verwarnung, die ebenso regelmäßig nicht durchgesetzt wird. Beruht das eigentlich auf einem innerbehördlichen Kommunikationsdefizit, oder geben Sie wissentlich Verwarnungen heraus, die sie gar nicht durchsetzen wollen?"


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Schattenfell
Beitrag 18.04.2011, 22:58
Beitrag #41


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Zitat (MrGracy @ 18.04.2011, 10:21) *
Also ich finde es lobenswert, dass @Schattenfell so viel Zeit da rein steckt.


Naja, soviel Zeit ist das bisher ja nicht gewesen wavey.gif


Zitat (MrGracy @ 18.04.2011, 10:21) *
Auch ich sehe hier das größte Problem darin, dass es Situationen gibt, in denen zwar ersichtlich ist, wie es gemeint ist und man verhält sich entsprechend, an anderer Stelle jedoch wird man dafür dann bestraft wie z.B. ein Kumpel von mir:


Wenn du mal von der Ostsee an die Nordsee quer durch Schleswig-Holstein fährst, kommst du auch an vielen Stellen vorbei, an denen man nach einer Kreuzung plötzlich auf ein Zeichen 278-57 wartet, bis man kapiert, dass die Behörde offenbar glaubt, jede Kreuzung würde ein Tempolimit automatisch aufheben.
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Schattenfell
Beitrag 06.05.2011, 07:13
Beitrag #42


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Eben wurde mal wieder ein Wagen aufgeladen und fortgefahren mad.gif Die „Falschparker“ parken interessanterweise immer in dem Bereich, in dem das Haltverbot laut Beschilderung schon längst beendet ist, was mich ja zu der Annahme veranlasst, dass die Leute gutgläubig nach dem Ende des Haltverbotes parken, von der Problematik mit dem Seitenstreifen mal abgesehen.

Ich fände es nicht verkehrt, wenn sich die Behörde langsam mal zu diesem Sachverhalt äußern konnte. Es kann ja so schwer nun nicht zu sein, auf der gesamten Länge des Seitenstreifens ein Haltverbot zu erwirken ranting.gif
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MrGracy
Beitrag 06.05.2011, 07:30
Beitrag #43


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Na dann versuch möglichst schnell den Abgeschleppten ausfindig zu machen und rate ihm genauer bei der Behörde nachzuhaken, warum sein FZ abgeschleppt worden ist.
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Schattenfell
Beitrag 06.05.2011, 07:54
Beitrag #44


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Zitat (MrGracy @ 06.05.2011, 08:30) *
Na dann versuch möglichst schnell den Abgeschleppten ausfindig zu machen


Wie Stelle ich das am klügsten an? Halterabfrage mit dem Kennzeichen? „Der wurde unrechtmäßig abgeschleppt“ dürfte als Begründung ja kaum herhalten think.gif
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calectra
Beitrag 06.05.2011, 08:07
Beitrag #45


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Hast du das Kennzeichen? Kennst du das Abschleppunternehmen? Über die Versicherungen bekommt man doch die Halterdaten, oder?Oder auf den Hof des Abschleppers und entweder auf den Abgeschleppten warten oder einen kleinen Zettel an den Wagen. Ich würde es jedenfalls auch versuchen.

Gruß


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MrGracy
Beitrag 06.05.2011, 09:38
Beitrag #46


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An der Stelle warten, wo das Auto stand und wenn dann einer ankommt und ausrastet, weil sein Auto fehlt, dann hast du ihn gefunden laugh2.gif
Ausser den Vorschlägen von calectra fällt mir leider auch nichts ein. Aber dürfen die Versicherung, das Abschleppunternehmen oder sonstige Institutionen die Daten des Abgeschleppten überhaupt raus geben? Denke eher nicht. think.gif
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Schattenfell
Beitrag 06.05.2011, 11:55
Beitrag #47


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Zitat (calectra @ 06.05.2011, 09:07) *
Hast du das Kennzeichen? Kennst du das Abschleppunternehmen? Über die Versicherungen bekommt man doch die Halterdaten, oder?Oder auf den Hof des Abschleppers und entweder auf den Abgeschleppten warten oder einen kleinen Zettel an den Wagen. Ich würde es jedenfalls auch versuchen.


Klug wie ich war ist auf meinem Foto nur das Abschleppauto samt Falschparkauto von hinten zu sehen, aber klug wie ich war, habe ich Google Maps nach benachbarten Abschleppunternehmen befragt und mal geguckt, ob nicht die Kennzeichenkombination des Abschleppwagens zu einer der Firmen passt think.gif Bin dann dort vorbeigeradelt und habe auch den Abschleppwagen gesehen, aber von dem armen Auto war weit und breit keine Spur crybaby.gif


Zitat (MrGracy @ 06.05.2011, 10:38) *
An der Stelle warten, wo das Auto stand und wenn dann einer ankommt und ausrastet, weil sein Auto fehlt, dann hast du ihn gefunden laugh2.gif


Dafür fehlt mir leider die Zeit crybaby.gif

Aber mit jedem Wagen, der hier abgeschleppt wird, finde ich das Verhalten der Stadt etwas frecher. Andererseits gehen mir nun langsam auch die Ideen aus, wie man dort mal Gehör erlangen könnte mad.gif
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calectra
Beitrag 06.05.2011, 12:05
Beitrag #48


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Zitat (Schattenfell @ 06.05.2011, 12:55) *
Andererseits gehen mir nun langsam auch die Ideen aus, wie man dort mal Gehör erlangen könnte mad.gif

Das geht wohl nur über den Rechtsweg. Wenn die ein paar mal die Kosten für das Abschleppen selbst tragen müssen, findet eventuell ein Umdenken statt. Deshalb wäre es gut die Geschädigten anzusprechen. Die blicken vielleicht garnicht durch und nehmen die Willkür der Behörde hin.

Gruß


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ulm
Beitrag 06.05.2011, 13:12
Beitrag #49


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Zitat (Schattenfell @ 06.05.2011, 12:55) *
Aber mit jedem Wagen, der hier abgeschleppt wird, finde ich das Verhalten der Stadt etwas frecher. Andererseits gehen mir nun langsam auch die Ideen aus, wie man dort mal Gehör erlangen könnte mad.gif


Da Du noch so jung bist, kannst Du das alte Sprichwort ja nicht kennen: "Wer nicht hören will, muss lesen"
...lass doch mal die Stadtverwaltung in der lokalen Zeitung Schlaues Wedeler Tagblatt (oder was ihr sonst so an Tageszeitungen mit mehr als vier Buchstaben habt) lesen, was Du davon hälst.
Da Du ja auch ein Bild von der Abschleppaktion hast, lässt sich da bestimmt ein Redakteur für begeistern und mit der passenden Illustration ist das Thema auch gut zu vermitteln.
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Schattenfell
Beitrag 07.05.2011, 01:20
Beitrag #50


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So: nachdem mir heute Vormittag noch ein paar Mal der Kragen geplatzt ist, habe ich jetzt einfach mal bei der Verkehrsüberwachung angerufen.

Und ich bin immer noch ein bisschen sehr erstaunt, nicht nur, dass ich dort sofort eine Gesprächspartnerin fand, verlief das Gespräch äußerst konstruktiv und freundlich — das hatte ich angesichts der Beschilderung in dieser Stadt überhaupt nicht so erwartet. Im Gegensatz zu ihren Kollegen aus anderen Städten unterhielt sie sich nicht bloß eine glatte halbe Stunde über winzige Bedeutungsunterschiede der Beschilderungen, sondern machte auch durchaus einen kompetenten Eindruck — anderswo weiß man ja nicht einmal, wie schnell man in einem Verkehrsberuhigten Bereich denn fahren darf. Wir waren leider nicht immer einer Meinung, was auch nicht weiter verwunderlich ist, denn vermutlich wird keine Straßenverkehrsbehörde der Welt der gleichen Meinung sein wie wir und außerdem stellt sie die Schilder ja nicht eigenhändig auf, sondern muss sich noch mit anderen Institutionen beraten, die offenbar eine andere Meinung vertreten. Wenigstens finde ich es sehr erfreulich, dass man konstruktiven Gesprächen durchaus aufgeschlossen scheint: sie hat mir sogar angeboten, mit mir über meine ganzen anderen Sorgen zu sprechen, die ich in Wedel ausfindig gemacht habe blink.gif

Okay, zurück zum Haltverbot. Man stimmte mir zu, dass die Beschilderung in dieser Form unglücklich sei. Bis vor fünf Jahren war der Schilderbaum wohl noch ungleich komplexer, dann fand eine Verkehrsschau im Stadtgebiet statt, an der unter anderem die Stadt selber und eine externe Polizeidienststelle beteiligt war. Der Schilderbaum wurde dann gestutzt und übrig blieb das, was da nun zu sehen ist. Die Stadt war damals offenbar nicht so ganz froh darüber, aber die Polizei betonte, dass es ja das Umsichtgebot gebe, weswegen sich der Verkehrsteilnehmer ja vergewissern müsse, dass er nicht im Haltverbot steht. Ich führte daraufhin mehrmals an, dass der Verkehrsteilnehmer beim Herumlaufen freilich das zweite Haltverbot-Ende entdecken wird, damit aber immer noch nicht voran komme, weil das Haltverbot ja nach dem ersten Ende gar nicht mehr gilt, Umsichtgebot hin oder her. Bei der Verkehrsschau kam man damals wohl zu einem anderen Ergebnis.

Daraufhin versuchte ich den Trick mit dem Seitenstreifen, den sie aber schnell durchschaut hatte — ein Seitenstreifen müsse einen baulichen Unterschied aufweisen. Ich habe es leider verpasst, darauf hinzuweisen, dass es dann in der Gegend gar keine Seitenstreifen gebe, da die Abtrennung mit einer weißen Linie hier der Normalfall ist. Stattdessen handele es sich um eine Parkmakierung. Ich witterte gerade meine Chance, sie allerdings auch und kam mir wieder zuvor, dass eine negative Beschilderung hier ausreiche — die Meinung teilen wir hier ja allerdings nicht, aber mir fehlten leider die nötigen Argumente, um dagegen anzugehen. Außerdem war mir nicht ganz klar, ob das auch ihre Meinung war oder lediglich das Ergebnis der damaligen Verkehrsschau.

Wir redeten dann noch eine Weile über Radwege und Benutzungspflichten und ich habe nun zumindest die mündliche Erlaubnis, mit meinem Rad so zu fahren, wie es beschildert ist, etwa hier die Kreuzung auf der Fahrbahn zu überqueren, dort neben dem eigentlich gerne benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg auf der Fahrbahn zu fahren und bei dieser Beschilderung die Fahrbahn zu nutzen, sicherlich zur Freude aller motorisierten Verkehrsteilnehmer rolleyes.gif Wenigstens brauche ich mir jetzt ganz offiziell keine Gedanken mehr darüber machen, was denn gemeint sein könnte whistling.gif In der nächsten Verkehrsschau Ende des Sommers wird man sich dann — hoffentlich — noch mal Gedanken darüber machen.

Auch wenn wir nicht zum gewünschten Ergebnis kamen, fand ich das Telefonat wirklich sehr konstruktiv — das hatte ich wirklich nicht erwartet. Ich hoffe, ich habe das jetzt zu so später Stunde einigermaßen korrekt wiedergegeben.
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