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#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
aus einem anderen Forum: Die zugeteilten Kuchenblechschilder sind den Leuten zu groß, sie lassen sich privat ein kleines Kennzeichenschild drucken (natürlich mit den gleichen Kennzeichen) und übertragen die Siegel vom alten großen Schild auf das neue kleine. Verstößt das gegen irgendeine Vorschrift? Im ersten Reflex würde ich Urkundenfälschung sagen, aber es ist ja nichts falsch, sogar das kleinere Schild könnte (mit finanziellem Anreiz oder Vitamin B) auch ganz offiziell zugeteilt werden. -------------------- MfG Thomas
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Ts1,
in so einem Fall würde ich eine Anzeige wegen § 136 Abs. 2 StGB schreiben. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1343 Beigetreten: 06.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49316 ![]() |
Nachteule, würdest du hier unter "zu bezeichnen" subsumieren?
Ich bin mir auch nicht sicher, was hier einschlägig ist. § 22 StVG wäre zu prüfen. Aber diese Nummer wurde ja für das Fahrzeug ausgegeben, aber eben nicht genau dieses Kennzeichen. Auch eine Urkundenfälschung wäre anzudenken, aber ist die Urkunde falsch? Sie besagt hinterher noch das gleiche wie vorher bzw. sagt die Falsche das gleiche aus wie die Echte. MfG -------------------- "Die Autobahn ist schließlich nicht für eine Geschwindigkeit von nur 80 oder 100 km/h gemacht", Landesverkehrsminister Otto Ebnet.
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15884 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Mich würde auch interessieren wie die Leute das schaffen die Siegel so zu übertragen daß es keiner merkt.
Nein, habe nicht vor das selber auch zu machen! ![]() -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1343 Beigetreten: 06.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49316 ![]() |
Ich tendiere hier am ehesten zur Urkundenfälschung.
Gruß -------------------- "Die Autobahn ist schließlich nicht für eine Geschwindigkeit von nur 80 oder 100 km/h gemacht", Landesverkehrsminister Otto Ebnet.
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1585 Beigetreten: 29.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13348 ![]() |
Für eine Urkundenfälschung fehlt mir die Täuschungsabsicht. Für einen Kennzeichenmissbrauch erkenne ich zwar eine rechtswidrige Absicht (Verstoß gegen die StVZO), allerdings wird in § 22 StGB vom amtlich ausgegebenen Kennzeichen gesprochen; was gefälscht wird, ist aber nicht das Kennzeichen (die Buchstaben-Ziffern-Folge), sondern nur das Kennzeichenschild.
Auch mir scheint ein Siegelbruch vorzuliegen: "Ebenso wird bestraft, wer ein dienstliches Siegel [...] ablöst [...], das angelegt ist, um Sachen [...] dienstlich zu [...] zu bezeichnen" (§ 136 (2) StGB). -------------------- Sei dabei! - der Film des ABC-Zugs München-Land
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 463 Beigetreten: 18.08.2009 Mitglieds-Nr.: 50074 ![]() |
Mal davon abgesehen, dass das Siegel sich beim Versuch des Ablösens in mehrere Bestandteile zerlegen sollte, würde ich auch zur Urkundenfälschung tendieren. Denn mit Anbringung des Siegels bestätigt die Zulassungsstelle ja nicht nur die Erkennungsnummer, sondern zugleich auch die ordnungsgemäße Form, Größe, Schrift usw. des Kennzeichens an sich. Eine eigenmächtige Übertragung des Siegels sollte jedoch zumindest Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB darstellen, selbst wenn man § 267 StGB ablehnt.
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Mal davon abgesehen, dass das Siegel sich beim Versuch des Ablösens in mehrere Bestandteile zerlegen sollte, Die Betonung liegt auf sollte.... Frage einen Vertreter eines Klebesiegelsherstellers und er wird dir verraten, wie man eine Feststoffplakette zerstörungsfrei vom Kennzeichen bekommt. Frage einen Vertreter eines Feststoffplakettenherstellers und er wird dir erklären wie man ein Klebesiegel zerstörungsfrei vom Kennzeichen bekommt... ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Beitrag
#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 830 Beigetreten: 20.01.2004 Wohnort: Brandenburg Mitglieds-Nr.: 1413 ![]() |
Ich hab mal gehört mit viel Fit aufs Nummernschild ...
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 243 Beigetreten: 03.12.2009 Wohnort: Sauerland Mitglieds-Nr.: 51727 ![]() |
Frage einen Vertreter eines Klebesiegelsherstellers und er wird dir verraten, wie man eine Feststoffplakette zerstörungsfrei vom Kennzeichen bekommt. Frage einen Vertreter eines Feststoffplakettenherstellers und er wird dir erklären wie man ein Klebesiegel zerstörungsfrei vom Kennzeichen bekommt... ![]() notfalls mit der Laubsäge ![]() ![]() ![]() |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1941 Beigetreten: 12.11.2006 Wohnort: Schbätzles-Diaspora Mitglieds-Nr.: 25170 ![]() |
Zitat Für einen Kennzeichenmissbrauch erkenne ich zwar eine rechtswidrige Absicht (Verstoß gegen die StVZO), allerdings wird in § 22 StGB vom amtlich ausgegebenen Kennzeichen gesprochen; was gefälscht wird, ist aber nicht das Kennzeichen (die Buchstaben-Ziffern-Folge), sondern nur das Kennzeichenschild. Hier sehe ich nicht mal das Kennzeichenschild als ¨gefälscht¨. Wenn das von einer entsprechenden Fa. angefertigt wird mit deren Stempel und pipapo - was ist daran gefälscht? Ich sehe diese Handlung als durchaus legitimen Widerstand gegen schikanöse Anordnungen des ¨Gesetzgebers¨ (der ja eigentlich das Volk sein sollte, wieso wird das Volk eigentlich nie gefragt?). Zumal die Herrschaften auf den entsprechenden Ämtern sich immer wieder ebenso aufführen - dem Bittsteller Bürger kann man ruhig eine reinwürgen. Zitat Auch mir scheint ein Siegelbruch vorzuliegen: "Ebenso wird bestraft, wer ein dienstliches Siegel [...] ablöst [...], das angelegt ist, um Sachen [...] dienstlich zu [...] zu bezeichnen" (§ 136 (2) StGB). Wie definiert sich ein dienstliches Siegel? Was muss an einem Privat-Kfz ¨dienstlich bezeichnet¨ werden, solange das Fz. nicht dienstlich verwendet wird? Dienstliche Siegel gehören meinetwegen auf dienstliche Dinge, aber ich bin niemandes Diener und mein Privateigentum auch nicht. Ich kann daher den Zulassungsbäpper beim besten Willen nicht als Siegel sehen. Beispiel: mein 300 Kubik ATVchen hatte bei EZ ein einzeiliges 52cm-Kuchenblech bekommen. Die einzige Montagemöglichkeit war derart, dass der vorgeschriebene Abstrahlwinkel der vorderen Blinker eingeschränkt wurde. Jetzt bei der Ummeldung halfen alle Vernunftargumente nicht (¨ich habe meine Vorschriften!¨), um ein kleines Kz. vorne zu bekommen. Jetzt habe ich ein zweizeiliges Kuchenblech vorne, dass ich halblinks schräg montiert habe, um den Kühler nicht allzusehr zu verdecken. Mal abwarten, wann der erste ![]() Übrigens: Fett auf dem Kuchenblech hilft zwar beim Backen, aber nicht gegen Zulassungsbäpper, wenn man die Fettmenge unauffällig bemisst ![]() Leider haben wir hier nicht diese praktischen Feststoffplakette... ![]() -------------------- Gruss,
Monny ------------------ entsorge kostenlos Kurzhauber-Teile ;) |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 914 Beigetreten: 27.08.2006 Wohnort: Waldbröl Mitglieds-Nr.: 22556 ![]() |
Ich bin sehr sicher, dass es sich um eine klassische Urkundenfälschung handelt:
Die Behörde erklärt mit dem Aufbringen des Siegels, das dieses konkrete Kennzeichen an diesem in Rede stehenden Fahrzeug zugelassen ist/wird. Wenn jetzt die Tafel - wenn auch inhaltlich gleichlautend - ausgetauscht wird, fallen tatsächlicher Urkundenersteller und vorgeblicher Urkundenersteller (Behörde) auseinander. Der "Umsiegler" willl auch über die tatsächliche Identität des Herstellers der zusammengestezten Urkunde täuschen. Selbst wenn das neue Machwerk nur die lautere Wahrheit (hier die richtige Zahlen-/Buchstabenkombination) enthält, ändert das nichts am Tatbestand der Herstellung einer unechten Urkunde. -------------------- Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl |
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#13
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 09.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58292 ![]() |
Von Urkundenfälschung im Sinne des § 267 StGB kann keine Rede sein, da das Kennzeichen eine Einheit mit dem Fahrzeug bildet. Das erteilte Kennzeichen wird nicht gefälscht, schließlich wurde es für dieses Fahrzeug auch ausgegeben. Eine Täuschung im Rechtsverkehr liegt daher nicht vor.
Auch ein Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG liegt nicht vor, da jenes Kennzeichen, ähnlich wie bei der Urkundenfälschung, tatsächlich ausgegeben wurde. Vergleicht man die Gesetzestexte zwischen Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch fällt auf, dass sich beide Rechtsnormen inhaltlich ähneln. Im Übrigen prüft die Justiz in erster Linie immer die Urkundenfälschung. Trifft diese nicht zu, wird der Kennzeichenmissbrauch geprüft. Um zu diesem Fall zurück zu kommen. Es liegt keine Rechtsverstoß vor; schon gar nicht Siegelbruch, da hier keine Sache amtlich verwahr oder verschlossen wurde. Selbst die Kfz-Zulassungsstelle ist hier machtlos. Dass die Zulassungsplakette sich beim Lösen in Einzelteile auflöst, stimmt nicht, werde hier aber nicht erklären wie es geht. Dubi |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 557 Beigetreten: 24.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23482 ![]() |
Na ja, auch wenn der Hauptzweck des Siegels ist, zu beurkunden, dass die betreffende Kombination tatsächlich für dieses Fahrzeug ausgegeben wurde und die Zulassung erfolgt ist, so bestätigt die Zulassungsstelle doch sicher nebenbei auch, dass sie das konkrete, vom Halter in Auftrag gegebene Kennzeichenschild gesehen hat und zumindest dem Augenschein nach die Vorschriftsmäßigkeit überprüft hat (leicht festzustellen, wenn man mal ein Schild in Comic Sans MS statt FE-Schrift stempeln lassen will).
Und genau bezüglich dieser Inaugenscheinnahme liegt die Täuschungsabsicht vor. Also trifft die Urkundenfälschung hier zu (nur die Meinung eines weiteren Nichtjuristen...) -------------------- Zur Zeit ohne Punkte in Flensburg
Unterwegs mit |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 914 Beigetreten: 27.08.2006 Wohnort: Waldbröl Mitglieds-Nr.: 22556 ![]() |
Ob auf der Alutafel die richtige Zahlen-/Buchstaben-Kombination steht oder nicht, ist völlig wurscht. Die Selbstbedienung durch Eigensiegelung ist und bleibt die Herstellung einer unechten Urkunde. Es wird getäuscht über den tatsächlichen Hersteller.
-------------------- Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl |
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1585 Beigetreten: 29.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13348 ![]() |
Na ja, auch wenn der Hauptzweck des Siegels ist, zu beurkunden, dass die betreffende Kombination tatsächlich für dieses Fahrzeug ausgegeben wurde und die Zulassung erfolgt ist, so bestätigt die Zulassungsstelle doch sicher nebenbei auch, dass sie das konkrete, vom Halter in Auftrag gegebene Kennzeichenschild gesehen hat und zumindest dem Augenschein nach die Vorschriftsmäßigkeit überprüft hat [...]. Das sehe ich so nicht. Zwar stempelt die Zulassungsstelle das Kennzeichenschild ab, ich kann aber nicht finden, dass die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Schildes eine Aufgabe der Zulassungsstelle nach FZV sei. Dagegen ist die Zuteilung eines Kennzeichens, also der Zeichenkombination Aufgabe der Zulassungsstelle (§ 8 FZV). Deshalb kann meines Erachtens die Zulassungsstelle nur die Richtigkeit des Kennzeichens bestätigen. Es liegt keine Rechtsverstoß vor; schon gar nicht Siegelbruch, da hier keine Sache amtlich verwahr oder verschlossen wurde. Das ist keine abschließende Aufzählung der möglichen Merkmale eines Siegelbruchs: "Ebenso wird bestraft, wer ein dienstliches Siegel [...] ablöst [...], das angelegt ist, um Sachen [...] dienstlich [...] zu bezeichnen" (136 (2) StGB). -------------------- Sei dabei! - der Film des ABC-Zugs München-Land
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Dubi,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Um zu diesem Fall zurück zu kommen. Es liegt keine Rechtsverstoß vor; schon gar nicht Siegelbruch, da hier keine Sache amtlich verwahr oder verschlossen wurde. Selbst die Kfz-Zulassungsstelle ist hier machtlos. Ist das nur Deine Meinung oder kannst Du dies in irgendeiner Form, am besten durch Gesetzeskommentare oder Urteile, belegen? ![]() Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1443 Beigetreten: 15.07.2009 Wohnort: Landkreis Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 49477 ![]() |
Jenseits aller theoretischen Betrachtungen müsste doch erst einmal nachgewiesen worden, dass das vorliegende Kennzeichen nicht so von der Zulassungsstelle gestempelt worden ist. Da wird es doch nicht reichen, dass der Behördenmitarbeiter sagt: "Solch ein Kennzeichen hätte ich nie gestempelt".
Gruss, Couscous -------------------- Gruss, Couscous |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1585 Beigetreten: 29.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13348 ![]() |
Um zu diesem Fall zurück zu kommen. Es liegt keine Rechtsverstoß vor; schon gar nicht Siegelbruch, da hier keine Sache amtlich verwahr oder verschlossen wurde. [...] Ist das nur Deine Meinung oder kannst Du dies in irgendeiner Form, am besten durch Gesetzeskommentare oder Urteile, belegen? ![]() Sinnvollerweise sollte das Lesen der Rechtsnorm reichen. Das hat Dubi ja auch getan, allerdings unzureichend, -------------------- Sei dabei! - der Film des ABC-Zugs München-Land
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Oliver,
eigentlich hast Du recht, aber Dubi klingt so überzeugt, dass es ja sein kann, dass er andere Informationen hat. Da ich gerne dazu lerne, bin ich daran natürlich interessiert. ![]() Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 914 Beigetreten: 27.08.2006 Wohnort: Waldbröl Mitglieds-Nr.: 22556 ![]() |
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Grüße aus Waldbröl |
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#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
Um zu diesem Fall zurück zu kommen. Es liegt keine Rechtsverstoß vor; schon gar nicht Siegelbruch, da hier keine Sache amtlich verwahr oder verschlossen wurde. [...] Ist das nur Deine Meinung oder kannst Du dies in irgendeiner Form, am besten durch Gesetzeskommentare oder Urteile, belegen? ![]() Sinnvollerweise sollte das Lesen der Rechtsnorm reichen. Das hat Dubi ja auch getan, allerdings unzureichend, |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1059 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32041 ![]() |
Wäre der geneigte Postersteller eventuell bereit, den aus der Versenkung gegrabenen Tread dahingehend zu präzisieren, dass auch das mindere Volk nicht 166 Seiten Lektüre erarbeiten muss, um zu erkennen, um was es verdammt nochmal geht?
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#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
Eh naja, steht doch da: StGB § 136 Siegelbruch. Reicht also, wenn du dir diesen Teil durchliest.
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Beitrag
#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Und was ist der aktuelle Anlass?
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Beitrag
#26
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
Ok, das ist vielleicht etwas missverständlich, da es um eine private Diskussion ging, bei der wir zu keiner Lösung kamen, und ich mich dann auf die Suche gemacht habe.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 00:30 |