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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 25.02.2011 Mitglieds-Nr.: 58038 ![]() |
bin etwas verzweifelt und verunsichert und hätte ein paar Fragen: War bei der MPU, die Psychologin hat 1 1/2 Stunden mit mir gesprochen, aber dabei ununterbrochen getippt und viel von dem, was ich auf ihre Fragen geantwortet habe, gar nicht mitbekommen bzw. ich mußte nochmal anfangen. Am Ende hat sie mir gleich gesagt, sie würde wahrscheinlich meine MPU negativ bescheiden, da ich ihr nicht beweisen könnte, daß ich nie mehr im Leben etwas trinken würde !! Wie soll ich denn so etwas beweisen ? Das ist doch gar nicht die Fragestellung der MPU. Es geht doch nur darum, ob ich wieder unter Alkoholeinfluß Auto fahre oder ? Ist so etwas eigentlich zulässig ? Hatte nun überlegt, woanders noch eine MPU zu versuchen (obwohl es finanziell eng wird). Habe nun aber gehört, daß man, wenn man nicht rechtzeitig (bzw. fristgerecht) eine positive MPU beim LRA einreicht, automatisch wieder 6 Monate Sperrfrist kriegt . Stimmt das ? Bitte, bitte helft mir, denn wenn ich jetzt wieder 6 Monate warten muß, um meinen Führerschein wiederkriegen zu können, werde ich mein haus verlieren und sehe hier absolut keine Zukunft mehr für mich. Danke Leute !! |
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Gast_Tanna_* |
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Beitrag
#2
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Hallo verzweifelt01,
willkommen hier im Verkehrsportal! Die Leute hier werden dir besser helfen können, wenn du mehr von deiner Geschichte erzählst. Warum warst du denn bei der MPU? Bist du das erste Mal bei Alkoholfahrt erwischt worden? Wie hattest du dich auf die MPU vorbereitet? Sei herzlich gegrüßt, Tanna |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1397 Beigetreten: 15.03.2007 Wohnort: Südliche Nordsee Mitglieds-Nr.: 29588 ![]() |
Zitat Bitte, bitte helft mir, denn wenn ich jetzt wieder 6 Monate warten muß, um meinen Führerschein wiederkriegen zu können, werde ich mein haus verlieren und sehe hier absolut keine Zukunft mehr für mich. herzlich willkommen! Du bekommst Deine Fahrerlaubnis erst nach positiver MPU zurück. Eine neue Sperrzeit gibt es nicht. Die alte verlängert sich nur. Gruß ![]() PS. Erzähle uns doch mal ganz genau was, wann vorgefallen ist und was Du bisher für Deine MPU Vorbereitung getan hast. Anscheinend bist Du da ziemlich blauäugig hin gegangen. -------------------- ganz liebe Grüße ... Optimist
Überholen Sie ruhig .. wir schneiden Sie wieder raus ! Liebe Grüße Deine Feuerwehr. |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4314 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
Hallo!
Es geht doch nur darum, ob ich wieder unter Alkoholeinfluß Auto fahre oder? Nein, das stimmt so nicht. Wenn Du wegen Alkohols zur MPU musst, dann hattest Du entweder mindestens 1,6‰ intus, oder Du bist Wiederholungstäter. Beides bedeutet, dass Du mit Deinen Trinkgewohnheiten zur Tatzeit grundsätzlich nicht geeignet für den Straßenverkehr bist. Du musst also Deine Trinkgewohnheiten ändern, und dies dem MPU-Gutachter glaubwürdig darlegen. Prinzipiell gibt es zwei Arten des Umgangs mit Alkohol, die bei der MPU akzeptiert werden, nämlich kontrolliertes Trinken und vollständige Abstinenz. Welche Variante Du auch wählst, Du musst den Gutachter davon überzeugen, dass Du in der Lage bist, dies den Rest Deines Lebens so weiter zu machen. Mit welcher Zielsetzung bist Du in die MPU gegangen? Habe nun aber gehört, daß man, wenn man nicht rechtzeitig (bzw. fristgerecht) eine positive MPU beim LRA einreicht, automatisch wieder 6 Monate Sperrfrist kriegt . Stimmt das? Nein, das stimmt nicht. Du solltest allerdings den bereits gestellten Führerscheinantrag wieder zurückziehen, und keinesfalls das negative MPU-Gutachten bei der FSST einreichen. MfG Gerhard -------------------- |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 98 Beigetreten: 12.03.2010 Mitglieds-Nr.: 53117 ![]() |
Hi,
Habe nun aber gehört, daß man, wenn man nicht rechtzeitig (bzw. fristgerecht) eine positive MPU beim LRA einreicht, automatisch wieder 6 Monate Sperrfrist kriegt . Stimmt das ? Das stimmt nicht. Die Sperrfrist wird nur dann verlängert, wenn man innerhalb der Sperrfrist eine erneute (Verkehrs-)Straftat begeht. Die Sperrfrist bekommt man im Rahmen des Strafverfahrens, die MPU ist eine verwaltungsrechtliche Anordnung. Sind also zwei verschiedene Angelegenheiten... Aber selbst wenn die Sperrfrist abeglaufen ist, wird die FE erst wieder erteilt, wenn man ein positives Gutachten vorlegt. -------------------- let the soul dive!
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Gast_klaus62_* |
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Beitrag
#6
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Hallo Gerhard
![]() Mit welcher Zielsetzung bist Du in die MPU gegangen? nach dieser Aussage Zitat da ich ihr nicht beweisen könnte, daß ich nie mehr im Leben etwas trinken würde !! nehme ich stark an das Abstinenz angegeben wurde ![]() Hallo, verzweifelt01, willkommen im Verkehrsportal stimmt das oben geschriebene von mir? wenn ja, hattest du Abstinenznachweise? welche? du bekommst keine erneute Sperrfrist, du ziehst nach Erhalt des negativen Gutachten den Antrag zurück und gebe auf keinen Fall das Gutachten bei der Fsst ab. ich hoffe ja nur, dass du dem BfF nicht die Erlaubnis gegeben hast das Gutachten per Post der Fsst zu schicken ![]() ![]() |
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Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 25.02.2011 Mitglieds-Nr.: 58038 ![]() |
Servus, Leute
ihr seid wirklich lieb. Ich hatte im Januar 2006, als ich mit Burnout zusamengebrochen war, eine Trunkenheitsfahrt mit 1,7 Promille (Frustsaufen, hab halt Scheiße gebaut, bin allerdings auch nur 300 m gefahren, weil ich im auto gepennt hatte, jemand zu mir ins auto wollte und ich in Panik vom parkplatz bin - stand so im Polizeibericht). Hab mich wieder gefangen und im Januar 2007 auf anhieb die MPU geschafft. Hab mich dann echt gebessert und praktisch nie mehr was getrunken, außer auf Privatpartys, wo ich nicht fahren mußte, und einmal im Jahr auf Open Air Festivals. hatte allerdings die ganze zeit Streß mit meinem Chef, der mich als Alkoholiker hingestellt hat. 2008 war wieder Festival. Trotz Protest wurde ich überraschend am Sonntag zur Arbeit eingeteilt. Beim Festival hatte ich einen Unfall, hab deshalb nicht geschlafen und doch etwas mehr getrunken und dann am sonntag angerufen, daß ich nicht arbeiten kann. Darufhin wurde mir gedroht,daß ich Ärger bekommen würde, wenn ich nicht käme, und ich Volldepp bin dann doch gefahren. Und auf dem Firmenparkplatz stand die Polizei mit dem Alkomat und mein Chef hat gegrinst. Ich hatte dann 0,6 Promille (Restakohol, klar, eigentlich wüßte ichs ja besser, ich bin echt der größte Trottel der rumläuft). Anschließend war ich 10 Tage wegen meiner Verletzungen, mit denen ich auch nicht hätte fahren dürfen, krankgeschrieben. Jedenfalls habe ich dann ein Fahrverbot von 3 Monaten bekommen und das auch angetreten. 2 Wochen vor Ablauf dann plötzlich der Brief, daß ich als Wiederholungstäter in 14 Tagen eine MPU vorlegen soll. Ich hätte mich echt besser informieren sollen. Bin aus allen Wolken gefallen. Die hätte mangels Abstinenznachweisen nie geklappt, ich konnte sie aber mit dem Anwalt rauszögern. Bei der MPU im November 2009 hatte ich Spitzenblutwerte und alles und war auch gut vorbereitet. Allerdings kamen die urplötzlich damit, ich solle eine Haarprobe abgeben. Auch der anwalt war der Ansicht, wenn ich keine abgebe, falle ich sowieso durch. Aber die war natürlich über 7. sprich 16, und damit hatte ich keine Chance. Allerdings laß sich das Gutachten dann etwas seltsam. Mein Anwalt und ich verstanden es so, daß dem landratsamt empfohlen wurde, mir meinen führerschein gegen auflagen - einige zeit lang Urinproben - zu lassen. Das wäre auch möglich gewesen - Ermessensentscheidung - aber die haben ihn mir dann nach langem Hin und her im April 2010 von heute auf morgen genommen. Gut, ich hatte schon vorsichtshalber Blutwerte machen lassen, war dreimal bei der suchtberatung und leider etwas zu spät bei ner MPU-Beratung, und als ich dann im Oktober antrat, hieß es plötzlich, sie erkennen nur noch Haargutachen an, aber nur für drei Monate rückwirkend ab jetzt. Sie könnten zwar bis ende 1010 noch Blutwerte akzeptieren, aber ihre Ärztin sei dazu nicht bereit. Ich schlug vor, bei meiner haarlänge zwei Abschnitte, also 2 mal 3 monate, zu untersuchen, das wurde aber auch abgelehnt. Also wieder negative MPU, die ich aber nicht eingereicht habe. Jetzt hatte ich die Wahl, es im Dezember bei einer anderen Stelle zu probieren, in der Hoffnung, daß die die Blutwerte noch akzeptieren - was klipp und klar noch möglich gewesen wäre, mir aber bei keiner Stelle klar gesagt wurde. Auch eine neue MPU-Beraterin konnte es nicht sicher rausfinden. Also habe ich lieber bis januar gewartet. Das neue haargutachten war auch okay, (zumindest für die Ärtztin: 7,1 und 7,9, weil ich mittlerweile alkoholhaltige Medikamente nehmen muß und zusätzlich Top-Blutwerte abgeliefert habe) und dann diese Psychologin !! Der anwalt meint, wenns negativ ausgeht, kann ichs nicht mal auf die Psychologin schieben, weil sie es auf jeden Fall dann mit den Haarwerten begründen werden. Im November wurde ich dann noch frühpensioniert - mit 41 jahren - weil ich nach dem jahrelangen Streß mit dem Chef 2010 wieder zusammengeklappt war, und brauche jetzt dringend einen nebenjob, um die Raten für mein haus zu bezahlen. (Erst in zwei jahren wollen sie mich wieder "reaktivieren", wenn ich dann wieder gesund bin). Wenn mein kranker Vater nicht wäre, wäre ich schon ausgewandert. Ich muß halt jetzt nochmal Geld für ne neue MPU zusammenkratzen. Aber noch mal 6 Monate Wartezeit stehe ich nicht durch. Aber eine Sperrfrist im eigentlichen Sinn hatte ich nicht. Das Landratsamt hatte mir aber gesagt nachdem sie mir den Führerschein am 18. Abril 2010 entzogen hatten, sie dürften mir nicht vor 19.Oktober 2010 einen neuen Führerschein ausstellen. Und den Antrag hat der nette Sachbearbeiter (nicht der, der ihn mir genommen hatte) bis Ende Februar stehen lassen, um mir neue Gebühren zu ersparen. Sorry, daß ich jetzt sehr ausführlich war. Aber ich habe versucht, alle Fragen die ihr mir gestellt habt, gleichzeitig zu beantworten. Liebe Grüße an euch alle!! und danke |
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Gast_klaus62_* |
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Beitrag
#8
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Jetzt hatte ich die Wahl, es im Dezember bei einer anderen Stelle zu probieren, in der Hoffnung, daß die die Blutwerte noch akzeptieren - Blutwerte werden bei Abstinenzangabe auf jeden Fall nicht mehr akzeptiert Zitat Das neue haargutachten war auch okay, (zumindest für die Ärtztin: 7,1 und 7,9, ist das die Ethyl-Glucuronid-Konzentration? Zitat EtG in der Haaranalyse: Eine Ethyl-Glucuronid-Konzentration Konzentration von 0,007 ng/mg(Haar) (= 7 pg/mg) gilt als positiver Alkoholkonsum-Nachweis lt. „Beurteilungskriterien“ (2009). Werte von mehr als 50 pg/mg deuten auf eine verstärkte Alkohol-Problematik. Eine Ethyl-Glucuronid-Konzentration ab 25-30 pg/mg Haar bis zu 50 pg/mg deutet auf einen chronischen, exzessiven Alkohol-Konsum (s.a. Society of Hair Testing (2009)). Konzentrationen von 8-25 pg/mg werden als moderater Alkohol-Konsum interpretiert, wobei ein chronischer Alkohol-Mißbrauch nicht ausgeschlossen werden kann. Erst eine Konzentration von weniger als 8 pg/mg kann als geringer Alkohol-Konsum gewertet werden. Quelle |
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Beitrag
#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 394 Beigetreten: 25.05.2005 Wohnort: Knapp nördlich der Elbe Mitglieds-Nr.: 9945 ![]() |
Hallo,
wenn der laufende FE-Antrag bis Ende Februar zurückgestellt ist und dann beschieden werden soll, unbedingt jetzt den Antrag zurücknehmen, damit keine Versagung der FE in der Akte landet. Wie sinnvoll oder nicht auch immer ein weiterer Versuch bei einem anderen MPU-Anbieter sein mag (dazu können hier andere viel mehr sagen), jedenfalls bekommst Du bis Ende Februar kein positives Gutachten. Niemals ein negatives Gutachten der FEB zur Kenntnis geben und es niemals zu einer ablehnenden FE-Entscheidung kommen lassen (es sei denn, es ist beabsichtigt, eine solche vor dem VG anzugreifen). Grüße, Michael |
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Beitrag
#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Niemals ein negatives Gutachten der FEB zur Kenntnis geben Diese Aussage würde ich nicht in jedem Fall unterschreiben. Wenn bei einer Mehrfachfragestellung das Gutachen zwar insgesamt negativ ausgefallen ist, in Teilbereichen aber die Eignungszweifel aber ausräumen konnte, würde ich das Gutachten abgeben (und gleichzeitig den Antrag zurücknehmen). So würde sich bei der nächsten MPU die Fragestellung nur noch auf den negativ beurteilten Teil der Fragestellung beschränken.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 02:15 |