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> Linienbus-Warnblinklicht-Kriterien, Kriterien für Einschalten des Warnblinklichts
Billhupf
Beitrag 15.02.2011, 22:40
Beitrag #1


Neuling


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Wann muß, soll, darf oder darf nicht ein Linienbusfahrer das Warnblinklicht beim Anfahren einer Haltestelle einschalten?
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superdiesel
Beitrag 15.02.2011, 22:50
Beitrag #2


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Zitat
Wann muß,

Wenn es von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet wurde.

Zitat
Wann soll,

Vielleicht sinnvollerweise, wenn sein Arbeitgeber ihm es vorschreibt.

Zitat
Wann darf nicht

(Eigentlich) in allen Fällen außer Punkt 1. ("muß")


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und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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janr
Beitrag 15.02.2011, 22:53
Beitrag #3


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Das ist dem Liniebusfahrer vorgeschrieben.
Also kann, darf, will ist ausgeschloßen, er muß.

Wer das genau vorschreibt weis ich nicht, aber ich nehme an die Leute die sich mit der Linienführung überhaupt auseinandersetzen.

An den Haltestellen wo der Fahrer das muß ist zumeist ein Aufkleber angebracht den der Fahrer sieht.

Wie der aussieht ist über all verschieden. Vllt finde ich ein Beispiel für München.

An Haltestellen wo dieser Aufkleber nicht ist, sah ich noch nie eine Warnblinkanlage an haltenden Bussen.


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Polo79
Beitrag 15.02.2011, 22:53
Beitrag #4


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Zitat (§ 16 Abs. 2 Satz 1 StVO)
Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat.


Einzelheiten findet man in VwV-StVO zu § 16. I.d.R. erkennt man eine solche Haltestelle an einem kleinen reflektierenden roten Dreieck am Zeichen 224.


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[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Billhupf
Beitrag 15.02.2011, 23:03
Beitrag #5


Neuling


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Ich danke Euch. Genau so eine Vorschrift habe ich gesucht, Polo79.
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janr
Beitrag 15.02.2011, 23:05
Beitrag #6


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Hier das Münchner Beispiel: Am Haltestellenschild ist ein rot-gelb-roter Afukleber in der Ecke angebracht.


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Ronnie Lüdtke
Beitrag 15.02.2011, 23:10
Beitrag #7


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Also in Düsseldorf ist es auch rotes Dreieck
Manchmal muss Fahrer das aber auch anmachen wenn er BILD aufschlägt und Kaffee trinkt :-(
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superdiesel
Beitrag 15.02.2011, 23:24
Beitrag #8


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Bei diesem Straßenmöbel-Händler ist es eine rot-gelb-rote Markierung an der Stange, oder auch ein rotes Dreieck an dieser oder an jener Position.
Offenbar macht das jede Kommune, wie sie das für sinnvoll hält.


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Ronnie Lüdtke
Beitrag 15.02.2011, 23:36
Beitrag #9


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Mal ehrlich..das Gesetz ist Sch...

Keiner außer Fahrschule hält sich dran.Selbst die Polizei fährt da meist schneller dran vorbei als die Polizei erlaubt ;-)

bin für alles STOP bis Bus wieder fährt
Wenn Busfahrer ohne Fahrgäste ein oder aussteigen lassen dort Warnblinklicht an hat bitte nen Punk in VZR.. So nutzt sich nämlich der Sinn ab
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janr
Beitrag 16.02.2011, 01:24
Beitrag #10


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Zitat (Ronnie Lüdtke @ 15.02.2011, 23:36) *
... Keiner außer Fahrschule hält sich dran.Selbst die Polizei fährt da meist schneller dran vorbei als die Polizei erlaubt ;-) ...
Das ist mir auch schon mal aufgefallen.

Das meiste wird aber Unwissenheit sein.

Viele behaupten, daß man an einem Bus mit Warnblinker gar nicht vorbeifahren darf, aber der Gegenverkehr kann sich normal weiter verhalten.

Andere kennen sich überhaupt nicht aus.

Die jetzige Regelung halte ich für ausreichend: Alle Schrittgeschwindigkeit. Aber echte. wavey.gif


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GolfVI
Beitrag 16.02.2011, 10:24
Beitrag #11


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Darf der Fahrer auch an nicht entsprechend gekennzeichneten Haltestellen die Warnblinkanlage einschalten und gelten dann auch die entsprechenden Regeln? Also Überholverbot, bis der Bus steht, danach Schrittgeschwindigkeit.
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Andreas
Beitrag 16.02.2011, 10:33
Beitrag #12


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Zitat (GolfVI @ 16.02.2011, 10:24) *
Darf der Fahrer auch an nicht entsprechend gekennzeichneten Haltestellen die Warnblinkanlage einschalten


Nein

Zitat
und gelten dann auch die entsprechenden Regeln? Also Überholverbot, bis der Bus steht, danach Schrittgeschwindigkeit.


Nein


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Mitleser
Beitrag 16.02.2011, 10:36
Beitrag #13


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Zitat (Andreas @ 16.02.2011, 10:33) *
Zitat
und gelten dann auch die entsprechenden Regeln? Also Überholverbot, bis der Bus steht, danach Schrittgeschwindigkeit.


Nein

Warum nicht? § 20 Abs. 3 und 4 StVO verlangt nur Busse, eine Haltestelle und Warnblinklicht.
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Haberlon
Beitrag 16.02.2011, 12:19
Beitrag #14


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Sehe ich auch so. Wenn der Fahrer das Warnblinklicht anmacht, ist es für mich als VT irrelevant, ob der das muß oder nicht darf. Ich muß mich entsprechend verhalten.
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durban
Beitrag 16.02.2011, 12:22
Beitrag #15


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Zumal es auch Örtlichkeiten gibt, an denen die Haltestellen nicht besonders gekennzeichnet sind.


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janr
Beitrag 16.02.2011, 13:19
Beitrag #16


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Da kenn ich keine, wie bereits erwähnt, immer wenn der Bus die Warnblinker anhatte war da auch ein Aufkleber.

Und wo kein Aufkleber, war auch kein Warnblinker.


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durban
Beitrag 16.02.2011, 13:58
Beitrag #17


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Ich kenne jedoch Bereiche, in denen die Haltestellen äußerlich nicht weiter erkennbar ist, sondern es nur eine "interne" Liste gibt, bei welchen Haltestellen die WBA eingeschaltet wird.


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Acki
Beitrag 16.02.2011, 14:00
Beitrag #18


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Mir ist in meinem ganzen Autofahrerleben - ok ein teil davon fand igO, hinter Mauern (Berlin) statt - noch kein einziger Warnblinkender Bus an der Haltestelle begegnet.
Gibt es das im Bereich Berlin/Brandenburg evtl. gar nicht? unsure.gif

gruß Acki
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superdiesel
Beitrag 16.02.2011, 14:06
Beitrag #19


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Keine Ahnung.
Ich habe schon BVG-Busse mit Warnblinker gesehen, aber dann hatten sie entweder eine Panne, standen irgendwo wartend im Wege rum oder machten Pause oder Fahrerwechsel.
Auch bei Start und Ende von Sonderfahrten (z.B. Bayrischer Platz) habe ich das schon mitbekommen, dann stehen sie eine halbe Stunde mit Warnblinker vor der U-Bahn - ggf. in zweiter Spur.
An einer normalen Haltestelle ist mir das noch nicht untergekommen, aber vielleicht habe ich das nur zufällig noch nie gesehen.


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janr
Beitrag 16.02.2011, 14:40
Beitrag #20


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Zitat (durban @ 16.02.2011, 13:58) *
... es nur eine "interne" Liste gibt, bei welchen Haltestellen die WBA ...
Da entscheidet aber auch nicht der Busfahrer, es wird ihm auferlegt, egal ob es die Verkehrsbetriebe sind oder die Straßenverkehrsbehörde.


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Mitleser
Beitrag 16.02.2011, 14:44
Beitrag #21


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Gehen wir mal davon aus, dass diese "interne Liste" nur eine Zusammenfassung der Genehmigung/Auflagen/Anordnung/... der StVB ist. Ein Verkehrsunternehmen darf dies genauso wenig anordnen, wie ein Busfahrer selbstständig entscheiden darf.

Aber wenn ein Bus an einer beschilderten Haltestelle warnblinkt, dann ist es für die anderen VT egal, warum er dies macht.


Da es keine bundesweite Kennzeichnungspflicht der fraglichen Haltestellen gibt, ist doch nachvollziehbar, dass jeder Verkehrsbetrieb bzw. -verbund oder StVB in der Wahl frei ist, ob und wie solche Haltestellen gekennzeichnet werden. Für den gemeinen VT ist es ja eh irrelevant.
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janr
Beitrag 16.02.2011, 15:05
Beitrag #22


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Was an der Haltestelle passeriert darf das Verkehrsunternehmen entscheiden, da sich die Haltestelle in Privatbesitz befindet, sofern der Betrieb privatisiert ist, wie der MVV.

Dort gilt auch das Hausrecht, der Verkehrsbetriebe.

Sie StVB kann aber den Verkehrsbetrieben Auflagen machen.

Der Fahrer entscheidet da nichts.

Aber wenn die WBA an ist, da geb ich dir recht, muß sich der VT danach verhalten, egal wer das angeordnet hat. wavey.gif


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Mitleser
Beitrag 16.02.2011, 15:11
Beitrag #23


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Zitat (janr @ 16.02.2011, 15:05) *
Was an der Haltestelle passeriert darf das Verkehrsunternehmen entscheiden, da sich die Haltestelle in Privatbesitz befindet, sofern der Betrieb privatisiert ist, wie der MVV.

Es mag (einige wenige) Gegenden geben, in denen der Verkehrsbetrieb Grundstückseigentümer des Haltestellenbereiches ist.

Solange der Haltestellenbereich aber zum öffentlichen Verkehrsraum zählt, gilt die StVO. Und die begrenzt die Nutzung der WBA deutlich. Das normale Anhalten an einer Haltestelle gehört nicht zu diesen privilegierten Situationen - da kann der Arbeitgeber festlegen, was er will. Verstöße kosten 5€.
Insofern steht lediglich der StVB das Recht zu, die Nutzung der WBA vorzuschreiben und damit auch zu gestatten.
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GolfVI
Beitrag 16.02.2011, 17:06
Beitrag #24


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Ich habe eben schräg gegenüber eine Haltestelle, bei der ich die haltenden Busse von meinem Schreibtisch aus beobachten kann. Geschätzte 95% der Linienbusse halten dort ohne WBA, manche Fahrer eben mit. Da die WBA ja eigentlich(!) massiv in den restlichen Verkehr eingreift, wollte ich eben wissen, ob es Konsequenzen hat, wenn sie an Haltestellen benutzt wird, an denen sie nicht angeordnet ist. Nachdem die von mir angesprochene Haltestelle nicht markiert ist und die überweigende Mehrheit der Fahrer keine WBA benutzt, gehe ich davon aus, dass sie hier nicht angeordnet ist.
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mir
Beitrag 16.02.2011, 17:13
Beitrag #25


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Frag doch einfach beim Verkehrsbetrieb nach.


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GolfVI
Beitrag 16.02.2011, 17:17
Beitrag #26


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Ich habe ja kein Interesse daran irgendwelche Fahrer anzuschwärzen. Nur wenn man mal mit etwas flotterer "Schrittgeschwindigkeit" an einem dort warnblinkenden Bus vorbeifährt und die Herren in grün nicht, wie sonst immer, selbst mit schlechtem Beispiel vorangehen, sondern Bußgelder verteilen, wäre es interessant, ob das ein Argument wäre. whistling.gif
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Billhupf
Beitrag 17.02.2011, 13:28
Beitrag #27


Neuling


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Meine Frage hat ja ne Menge Beiträge ausgelöst! Danke Polo79 für die rechtliche Grundlage und den anderen für die Haltestellen-Beispiele. Bei uns (EBE gehört zum MVV) sind es die rot-gelb-roten Markierungen, wie sie janr als "Münchner Beispiel" gezeigt hat. Ciao.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 06.07.2025 - 22:37