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> Auto begraben
Tropico
Beitrag 06.02.2011, 21:59
Beitrag #1


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Rein Hypothetisch wink.gif, wofür könten sie uns drankriegen...

Lange Geschichte:
Kleiner Wintersportort, anfang Jänner. eine Gruppe von 7 mitt 20gern Fährt hin zum Feiern und Saufen, aber alle Freien Parkplätze liegen unter 2m Schnee, werden informiert das sie sich selbst einen Parkplatz schaufeln müssen und das sie ihr Auto beim schaufeln vor den Parkplatz stellen sollen damit niemand den Wegnimmt da gab es gestern ärger weil einer mit geländewagen auf den parkplatz gefahren ist der grade geschaufelt wurde.

Ca 4 Stunden Schaufeln und 3 Kisten Bier Später ist der Parkplatz Fast fertig, und es kommt ein Großer Gelände wagen an, Toyota irgendwas. Er Fährt über den Parkplatz und obwohl er knapp 1/2 meter mehr platz da ist als er minimal benötigen würde um an dem auto vorbeizukommen behauptet er das es zu eng ist und das sie da weg fahren sollen damit er vorbeikann. Wird Verweigert mit Begründung wir wurden vorgewarnt das ist unser Parkplatz, Schnitz dir einen eigenen.

Toyota fahrer, Mitte 60 ruft die Polizei und schildert dehnen das er sich nicht Traut da vorbeizufehren, das ihm das zu eng ist und das er sich durch die Betrunkenen bedroht fühlt. Die Polizei fragt erstmal ob der Fahrer noch nüchtern ist, dieser bejaht, dann sagen die Polizisten das wir aus dem weg fahren sollen, einmal vom parkplatz runter und wieder rauf sie stellen sich an die Einfahrt und passen auf das kein neu hinzugekommener auf den Parkplatz fährt.

Der Toyoto fährt mit Schwung in die nun Freie Parklücke, stellt Motor ab, schließt Auto ab und wendet sich zum gehen, die beiden Polizisten kommen an und fragen ihn was ihm einfällt das es strafbar ist sie unter falschen vorgaben zu rufen und das er sofort den Parkplatz freimachen soll. Er erklärt ihnen das er sich eben umentschieden hat und doch hier Parkt und der Parkplatz frei war, und er gegen keine rechtsvorschrift verstoßen hat. Die Polizisten teilen ihm mit das sie ihn abschleppen lassen wenn er da nicht wegfährt, und er sagt ihnen das sie dafür keine rechtsvorschrift haben und wenn sie irgendwas in der stvo finden was ihm verbietet da zu parken er sofort den Platz räumen wird.

Die Polizisten entschuldigen sich bei uns sagen das sie leider nichts tun können, bieten an uns zu helfen. Wir sagen ihnen nach kurzer Besprechung das sie warscheinlich lieber nicht bei der ganzen Sache dabei sein wollen. Sie sagen uns das es ärger gibt wenn wir den Lack zerkratzen oder das Auto beschädigen, und wir versichern ihnen das wir nichts dergleichen vor haben.

Dann haben wir angefangen einen neuen Parkplatz zu schaufeln und den Toyota einzugraben...
Dann kam jemand auf die Idee wasser in Eimern zu hohlen und den Schnee zu vereisen...
Dann kam ein Anwohner mit einem Gartenschlauch der Warmes wasser lieferte...

Es war schon lange dunkel als wir endlich unseren Parkplatz frei hatten, neben uns war der Toyota unter einer ca 30-40 cm dicken Decke aus Nassem zusammengepresstem Schnee, der über Nacht noch ordentlich durchgefrohren ist. smile.gif

Wir hatten das ganze schon abgehakt, aber die Polizei hat sich Heute bei dem gemeldet dem das Auto gehöhrt mit dem wir hoch gefahren sind, sie möchten ihn zu dem Vorfall als Zeugen befragen. sad.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 06.02.2011, 22:44
Beitrag #2





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Spielt die Geschichte in Österreich? In Deutschland könnte das Sachbeschädigung sein, denn dazu gehört nicht nur die Substanzverletzung einer Sache, sondern auch deren Unbrauchbarmachung, sofern die Wiederherstellung der Gebrauchstüchtigkeit einen gewissen (zeitlichen oder finanziellen) Aufwand erfordert.
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mir
Beitrag 06.02.2011, 22:55
Beitrag #3


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Gibt's in Österreich nicht die Möglichkeit zur Aussageverweigerung, wenn man sich sonst selber belasten müßte?


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nachteule
Beitrag 06.02.2011, 23:07
Beitrag #4


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Hallo, Georg_g,

Sachbeschädigung sehe ich hier keine, denn das Auto selber wurde ja nicht beschädigt und auch nicht in seiner "Gebrauchstüchtigkeit" beeinträchtigt.

Wäre dies Sachbeschädigung, müsste es auch Sachbeschädigung sein, wenn ich jemanden zuparke, weil er sein Fahrzeug dann ja auch nicht oder nur mit beträchtlichem Aufwand (Abschleppen meines PKW) nutzen kann.

Eine Nötigung, wie beim Zuparken, sehe ich allerdings auch nicht. think.gif

Vielleicht wäre der § 118 Owig anzuwenden, aber da bin ich mir auch nicht sicher. think.gif

Rein persönlich finde ich die Aktion jedenfalls verständlich.

Klar: Jemand, der sich seinen Parkplatz freischaufelt, dort parkt, am nächsten Morgen wegfährt und dann abends wiederkommt, der darf sich nicht beschweren, wenn der Parkplatz mittlerweile belegt ist, aber die Aktion des Geländewagenfahrers war unter aller Kanone. dry.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Mahatma Gandhi
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 06.02.2011, 23:12
Beitrag #5





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Zitat (nachteule @ 06.02.2011, 23:07) *
... und auch nicht in seiner "Gebrauchstüchtigkeit" beeinträchtigt.

Wir wissen nicht, wie lange der Toyota-Fahrer benötigte, um das Auto freizuschaufeln. Sollte das eine erhebliche Zeit in Anspruch genommen haben, dann sehe ich sehr wohl eine Einschränkung der Gebrauchstüchtigkeit. Da gilt nach Fredl Fesl: "Ein Auto, das nicht fährt, das ist sein Geld nicht wert."
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swift
Beitrag 06.02.2011, 23:15
Beitrag #6


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Angenommen es wäre in Deutschland passiert:

- dann wäre der Parkplatz wg. allgemeiner Zugänglichkeit wohl öffentlicher Verkehrsraum i.S.d. StVO
- dann hätte gem. § 12 V der TE Vorrang an der Parklücke gehabt
- dann hätte die Polizei gem. § 36 I StVO diesen Verkehrsvorgang durch Weisungen regeln können
- dann hätte der Toyota-Fahrer wohl gegen § 36 I StVO verstoßen => (20 Euro bei Fahrlässigkeit), 40 Euro Bußgeld + 1 Punkt bei Vorsatz

Aber wie man sieht, gibt es hier einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssten.
Ob es entsprechende Vorschriften in Österreich gibt, weiß ich nicht.

Das fremde Auto mit Schnee zugeschaufelt, hätte ich persönlich dann aber alle mal.

Zitat (Georg_g @ 06.02.2011, 23:12) *
Zitat (nachteule @ 06.02.2011, 23:07) *
... und auch nicht in seiner "Gebrauchstüchtigkeit" beeinträchtigt.

Wir wissen nicht, wie lange der Toyota-Fahrer benötigte, um das Auto freizuschaufeln. Sollte das eine erhebliche Zeit in Anspruch genommen haben, dann sehe ich sehr wohl eine Einschränkung der Gebrauchstüchtigkeit. Da gilt nach Fredl Fesl: "Ein Auto, das nicht fährt, das ist sein Geld nicht wert."

Das halte ich für sehr spekulativ.
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superdiesel
Beitrag 06.02.2011, 23:17
Beitrag #7


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Zitat (Tropico @ 06.02.2011, 21:59) *
die Polizei hat sich Heute bei dem gemeldet dem das Auto gehöhrt mit dem wir hoch gefahren sind, sie möchten ihn zu dem Vorfall als Zeugen befragen.

Das heißt, der Halter entscheidet darüber, was die Polizei über die Aktion erfährt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Halter viel mehr über die Aktion weiß, als dass es ziemlich eng auf dem Parkplatz war, weil es viel Schnne und wenig Platz gab. whistling.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 06.02.2011, 23:24
Beitrag #8





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Zitat (swift @ 06.02.2011, 23:15) *
Das halte ich für sehr spekulativ.

Was genau? Ob der andere Fahrer lange Zeit benötigte, um sein Auto zu befreien? Oder ob es bei nachweislich langer Zeit Sachbeschädigung sein könnte?

Zum Zuschaufeln eines Autos mit Schnee kenne ich zwar keine Rechtsprechung, wohl aber zum Ablassen der Luft aus einem Reifen, was hinsichtlich der Wiederherstellung der Gebrauchstüchtigkeit einen vergleichbaren Aufwand bedeuten könnte.

"Das vorsätzliche Ablassen der Luft aus dem Reifen eines Kraftfahrzeugs kann eine Sachbeschädigung des Kraftfahrzeugs sein." (BGH 1. Strafsenat, Az. 1 StR 296/59)

Wie gesagt, wir wissen nicht, wie lange der Fahrer nun benötigte. Offenbar war es ja aber nicht nur ein bisschen Schnee, sondern ein Eispanzer.
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swift
Beitrag 06.02.2011, 23:32
Beitrag #9


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Georg, du vergleichst Äpfel mit Birnen.
Wenn es um den Tatbestand der Sachbeschädigung geht, dann muss es sich schon rein nach dem Wortlaut
1. um eine Sache handeln
2. eine Beschädigung / bzw. eine verändernde Einwirkung vorliegen.

Bei dem von dir genannten Beispiel geht es eindeutig um eine Einwirkung auf eine Sache, nämlich den Reifen. Die Beschädigung ergibt sich dann aus dem veränderten Zustand des Reifens.

Wo aber bitte wird hier auf das Fahrzeug eingewirkt und inwiefern wird der Zustand des Fahrzeuges verändert? (Und ich rede jetzt nicht von Vereisen, was m.E. durchaus Sachbeschädigung sein kann, sondern lediglich vom Blockieren mit Schnee).
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 07.02.2011, 00:02
Beitrag #10





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Ich vergleiche nicht Äpfel mit Birnen, sondern lege die langjährige (deutsche) Rechtsprechung zugrunde. Und die besagt ziemlich klar, dass trotz der Bezeichnung "Sachbeschädigung" die Sache nicht zwangsläufig in ihrer Substanz/Struktur mechanisch zerstört sein muss, sondern dass es ausreicht, wenn die Sache in ihrer bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt ist und die Wiederherstellung der Brauchbarkeit einen gewissen, nicht ganz unerheblichen Aufwand erfordert.

Zitat (swift @ 06.02.2011, 23:32) *
Bei dem von dir genannten Beispiel geht es eindeutig um eine Einwirkung auf eine Sache, nämlich den Reifen. Die Beschädigung ergibt sich dann aus dem veränderten Zustand des Reifens.

Das ist falsch, denn der Reifen wurde in seiner Substanz nicht zerstört (es sei denn, dass die Felge so auf den Reifen drückt, dass er tatsächlich in seiner Struktur beschädigt wurde). Die Sachbeschädigung ergibt sich nur aus dem Aufwand, der zur Wiederherstellung der Gebrauchsfähigkeit notwendig ist.

Es ist wie gesagt die deutsche Rechtslage. Sollte der hier geschilderte Vorfall in Österreich stattgefunden haben, dann wird man die österreichische Rechtslage näher betrachten müssen. Im österreichischen Strafrecht ist - anders als in Deutschland - die Unbrauchbarmachung sogar schon als eine Variante der Tatbestandsmerkmale aufgeführt. § 125 StGB (A):

"Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

Ob das Unbrauchbarmachen dauerhaft sein muss oder ob es an ähnliche Bedingungen wie im deutschen Recht geknüpft ist, weiß ich aber nicht.
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mir
Beitrag 07.02.2011, 00:12
Beitrag #11


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Meine Sympathie liegt jedenfalls klar auf der Seite der Jungs smile.gif


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nachteule
Beitrag 07.02.2011, 00:16
Beitrag #12


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Hallo, Georg_g,

das Dingen mit der nicht zwangsläufig zerstörten Substanz ist m. W. noch gar nicht so lange in diesem § 303 StGB enthalten.

Wenn ich mich nicht irre, wurde dieser Teil erst vor ein paar Jahren eingefügt, um Graffitischmiereien ahnden zu können.

Wäre das Zuschaufeln Sachbeschädigung, dann hätten in diesem Winter viele PKW - Lenker Grund gehabt, ihre Nachbarn anzuzeigen, die den Bürgersteig frei - und Fahrzeuge zugeschaufelt haben, von den Schneepflugfahrern ganz zu schweigen.

Mich wundert allerdings, dass die Beamten sich noch an das Kennzeichen des PKW erinnern konnten, in dem die "Schneeschipper" sassen. whistling.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 07.02.2011, 00:23
Beitrag #13





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Zitat (nachteule @ 07.02.2011, 00:16) *
das Dingen mit der nicht zwangsläufig zerstörten Substanz ist m. W. noch gar nicht so lange in diesem § 303 StGB enthalten.

Dass die Unbrauchbarmachung einer Sache Sachbeschädigung sein kann, ist gar nicht im § 303 StGB enthalten, sondern ergibt sich aus der Rechtsprechung. Obiges Urteil vom BGH stammt von 1959. Die neu hinzugefügte "Graffiti-Regelung" des Absatzes 2 stellt ja nicht auf die Unbrauchbarkeit einer Sache ab, sondern auf das Verändern des Erscheinungsbildes. Graffiti war nach früherer Rechtslage nur schwer unter den § 303 StGB zu subsumieren, weil die Farbe an der Wand weder die Substanz der Wand verletzt hat, noch die Wand in ihrer Funktion unbrauchbar gemacht hat.
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Ernschtl
Beitrag 07.02.2011, 01:05
Beitrag #14


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Zitat (Tropico @ 06.02.2011, 21:59) *
Wir hatten das ganze schon abgehakt, aber die Polizei hat sich Heute bei dem gemeldet dem das Auto gehöhrt mit dem wir hoch gefahren sind, sie möchten ihn zu dem Vorfall als Zeugen befragen. sad.gif
Da würde ich mir als Zeuge die Fragen mal anhören und mich dann je nachdem mehr oder weniger erinnern. An das Wasser auf dem Schnee würde ich mich jedenfalls nicht mehr erinnern rolleyes.gif


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mk1
Beitrag 07.02.2011, 01:05
Beitrag #15


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der halter ist zwar als zeuge und nicht als beschuldigter geladen, aber selbst belasten braucht er sich ja nicht. insofern muss er erst mal gar nicht preisgeben, was da nun stattgefunden hat.
fernab von dem unbrauchbarmachen glaube ich vielmehr daran, dass der toyotafahrer beim freischaufeln einen schaden an seinem fzg verursacht hat, den er nun versucht den schneeschippern in die schuhe zu schieben.
andernfalls fällt mir auch nichts ein, was so eine aktion verbieten sollte. die unbeliebten nachbarn die einem im winter das auto zuschieben kriegt man auch nicht durch das zuschieben an sich, sondern durch das schieben des schnees auf die fahrbahn - das ist nämlicht nicht zulässig (sofern man am straßenrand steht).
korrekte aktion, von mir gibt es dafür beide daumen. auch für den netten anwohner mit dem schlauch. wink.gif

ich würde mir anhören was angezeigt wurde. und wenn sieben leute sich nicht erinnern können ein auto eingebuddelt zu haben, ist das kein gedächtnisschwund mehr.


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mir
Beitrag 07.02.2011, 02:04
Beitrag #16


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Da besteht ja durchaus die Gefahr, daß das ganze als gemeinschaftliche Begehung gewertet wird. Als Fahrer würde ich da gar nichts sagen.


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Tropico
Beitrag 07.02.2011, 02:26
Beitrag #17


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Ka wie jemand auf Österreich kommt, das ganze war in Deutschland, OK zugegeben, Bayern...

Und zu der Mühe die es gemacht haben muß an das Auto ranzukommen, 2 Stunden haben wir Wasser geschleppt, danach ist der Schlauch noch 5 Stunden gelaufen, wir haben etwas 16 kubikmeter Schnee verarbeitet. Am nächsten Tag war alles Massives Eis das Auto freizubekommen wurde Versucht, aber 2 Wochen nach der Aktion stand es immernoch da smile.gif

Gesehen haben uns leider wirklich viele, der Mensch hatte am Tag zuvor schon jemandem den Parkplatz weggenommen und es mag zwar kein recht an einem Parkplatz geben, aber wenn man mit 7 Mann 4 Stunden schaufelt um soetwas freizulegen dann ist es echt asozial das wegzunehmen.
Wir haben viel Zuspruch und Hilfe bekommen. Ich geh sogar davon aus das die 2 Polizisten sich das aus der Ferne angeschaut haben, ich wär zumindest neugierig gewesen zu sehen was passiert. ^^
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mir
Beitrag 07.02.2011, 02:37
Beitrag #18


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Hör ich "Jänner", denk ich an Österreich.

Es wird sicher auch eine Schadensersatzforderung kommen: 14 Tage Mietwagen wird auf der Rechnung stehen. Strafrechtlich dazu Sachbeschädigung und Nötigung - der Fahrer wurde mit Gewalt in Form eines massiven Eispanzers dazu genötigt, weitere Fahrten zu unterlassen. Macht Euch durchaus auf ernsthaften Ärger gefaßt.

Im Grunde sehe ich das auch - mal sehen, ob ich Prügel dafür beziehe - als Versagen der Polizei, hier Frieden zu schaffen.


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Tropico
Beitrag 07.02.2011, 02:47
Beitrag #19


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Die Schadensersatzvorderung ist von der Summe her nichts was irgendeinem von uns das Genick brechen würde wenn es durchgeht, wie schlimm sieht es Strafrechtlich aus?

Ich weiß nicht ob ich das ganze als Versagen der Polizei sehe, die haben zu Beginn einmal die Situation falsch eingeschätzt, aber wer rechnet auch damit das jemand so dreist ist.

Danach waren ihnen die Hände gebunden da sie sich ans Gesetz halten müssen, die beiden waren noch angepisster als wir von der Art wie der alte Knacker uns vorgeführt hat. Zu uns waren sie nett, haben sich entschuldigt und sogar angeboten beim schaufeln eines neuen Parkplatzes zu helfen.

Ursprünglich wollten wir das auto auch nur vollschippen, das mit dem Eispanzer hat klein angefangen, erst hat der schnee nicht gut gehalten, ist auf die benachbarten Parkplätze gefallen und wir haben Wasser genommen um eine Stabiele Basis zu bauen, dann kam der Schlauch und der Spaß am Bauen smile.gif
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superdiesel
Beitrag 07.02.2011, 02:56
Beitrag #20


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Zitat
wie schlimm sieht es Strafrechtlich aus?

Bei sieben Leuten und ein paar Nachbarn, die diese Arbeit verrichteten muß schon jedem seine Tatbeteiligung nachgewiesen werden.
M.E. könnt ihr Euch nur selber in die strafrechtliche Verantwortung hereinquatschen.
Reden ist Schweigen, Silber ist Gold ! - wie es schon mal in den Stilblüten hieß. whistling.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 07.02.2011, 03:03
Beitrag #21





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Zitat (Tropico @ 07.02.2011, 02:26) *
Ka wie jemand auf Österreich kommt, das ganze war in Deutschland, OK zugegeben, Bayern...

Bei mir war es auch der "Jänner" im Ausgangsbeitrag. Dazu kommt natürlich noch, dass der ebenfalls erwähnte "Wintersportort" auch eine gewisse Verbindung zu A nahegelegt hat. Aber gut, vergessen wir die österreichische Rechtslage.

Zitat (Tropico @ 07.02.2011, 02:26) *
2 Stunden haben wir Wasser geschleppt, danach ist der Schlauch noch 5 Stunden gelaufen, wir haben etwas 16 kubikmeter Schnee verarbeitet.

laugh2.gif

Zitat (Tropico @ 07.02.2011, 02:26) *
Am nächsten Tag war alles Massives Eis das Auto freizubekommen wurde Versucht, aber 2 Wochen nach der Aktion stand es immernoch da smile.gif

laugh2.gif laugh2.gif
Diese Schilderung erhöht aber leider auch das Risiko, dass tatsächlich eine strafbare Sachbeschädigung vorliegt. Wie du ja gelesen hast, schließen das andere aus, ich selbst halte es für möglich.
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mir
Beitrag 07.02.2011, 03:11
Beitrag #22


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Die Höhe von Strafen vorherzusagen, so denn eine kommt, ist recht schwer, weil da viele Einzelfallfaktoren einfließen. Selbstjustiz kommt gar nicht gut an. Ich halte alles von 10 TS bis 90 TS für denkbar, sofern keine Vorstrafen vorliegen, habe aber im Grunde keine Ahnung.


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Mr.Mijagi
Beitrag 07.02.2011, 03:22
Beitrag #23


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Zitat (Tropico @ 07.02.2011, 02:26) *
Gesehen haben uns leider wirklich viele

Ja aber es war doch sicher kalt und ihr hattet dicke Jacken, Schals und Mützen an, oder?

Sind eure Namen denn bei potentiellen Zeugen (Polizisten, Nachbarn, etc.) bekannt?
Ansonsten wird es wohl so gut wie keine Möglichkeit geben die Mittäter zu identifizieren, falls der Fahrzeughalter dichthält und keine weiteren Namen nennt.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 07.02.2011, 03:23
Beitrag #24





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Wer von euch ist denn eigentlich derzeit namentlich bekannt? Die Vorladung dürfte ja der Halter bekommen haben (und der muss ja nicht auch der Fahrer gewesen sein).

(Da war Mr.Mijagi etwas schneller ...)
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Thomaygo
Beitrag 07.02.2011, 06:41
Beitrag #25


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Also mein Gefühl sieht eher eine Nötigung als eine Sachbeschädigung,
da das Auto selbst ja jederzeit voll gebrauchsfähig war,
ihr den Typ jedoch durch das Eis davon abgehalten habt Zugang dazu zu bekommen think.gif

Aber für die Aktion habt ihr vollste Zustimmung thumbup.gif clapping.gif thumbup.gif


--------------------

Zitat (Netiquette)
Wenn Sie dem Autor eines Beitrags etwas mitteilen wollen, überlegen Sie bitte, ob dies eine Bereicherung der laufenden Diskussion ist und auch andere interessieren könnte - oder ob nicht eine einfache E-Mail oder eine Nachricht über das boardeigene Nachrichtensystem ("PM") besser geeignet wäre.
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nachteule
Beitrag 07.02.2011, 11:29
Beitrag #26


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Hallo, Georg_g,

wenn es tatsächlich zwei Wochen gedauert hat, bis der Fahrer sein Fahrzeug wieder frei bekommen hat, tendiere ich langsam ebenfalls zur möglichen Sachbeschädigung und natürlich auch zur Nötigung.

Viele Grüße,

Nachteule


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Tropico
Beitrag 07.02.2011, 11:35
Beitrag #27


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Wir haben mit der Polizei Telefoniert, die haben dem Halter geschildert das auf dem Parkplatz ein Auto vereist wurde und es 3 Tage durchgehen mit Heitzpilzen bestrahlt werden musste um frei zu kommen. Es gäbe eine Personenbeschreibung von den mutmaßlichen Tätern vom Opfer und das Opfer hat sein Kennzeichen aufgeschrieben.

Die Personenbeschreibung passt nicht auf ihn, von daher wäre es wichtig das er sich erinnert wem er den Wagen geliehen hat, da sonst keine Personalien gibt und sich bisher auch keine Zeugen für den Tatvorgang gefunden haben. Wenn er sich erinnern könnte würde er einem alten Mann helfen einen mehrere Tausen Euro hohen Schaden zu ersetzen und dafür sorgen das die Gruppe ein Strafverfahren bekommt, sollte er sich nichtmehr erinnern droht eventuell ein Fahrtenbuch...

Im Wesentlichen bestand das Telefonat daraus das der Polizist uns erstmal alles darlegte, etwas Zeit zum überlegen gab und dann sagte wenn sie sich nicht erinnern glaube ich nicht das wir in der Angelegenheit noch viel machen können.

Klingt so als würde die Polizei Dienst nach Vorschrift machen smile.gif
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Andreas
Beitrag 07.02.2011, 11:40
Beitrag #28


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Zitat (Tropico @ 07.02.2011, 11:35) *
sollte er sich nichtmehr erinnern droht eventuell ein Fahrtenbuch...


Nö.

§ 31a Abs. 1 StVZO:

"Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen."



Alzheimer wäre daher jetzt ganz nett... thread.gif whistling.gif


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Tropico
Beitrag 07.02.2011, 11:48
Beitrag #29


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Der Halter hat schon ausgesagt das er sich nichtmehr erinnern kann.
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columbo
Beitrag 07.02.2011, 11:50
Beitrag #30


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Das ist seit langem die tollste (um nicht zu sagen: die geilste) Geschichte, die ich gehört habe.
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calectra
Beitrag 07.02.2011, 12:12
Beitrag #31


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Zitat (Tropico @ 07.02.2011, 11:35) *
Wir haben mit der Polizei Telefoniert, die haben dem Halter geschildert das auf dem Parkplatz ein Auto vereist wurde und es 3 Tage durchgehen mit Heitzpilzen bestrahlt werden musste um frei zu kommen.

cheers.gif rofl1.gif thumbup.gif

MfG


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lord.brownie
Beitrag 07.02.2011, 12:20
Beitrag #32


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@te,

hallo, sollte die geschichte sich so zugetragen haben, und das wird hier jedem te erst einmal geglaubt,- respekt!!!!!

hoffe, das ihr ( speziell der halter ) ohne probleme die sache ausstehen könnt.....

nebenbei wünsche ich dem toyota-fahrer aufgrund von 16cbm ( das ist schon ne ordentliche menge, selbst für einen geländewagen ) schnee/eis eine durchaus gebliebene erinnerung!!
gruß
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AMenge
Beitrag 07.02.2011, 12:23
Beitrag #33


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Bin ich der Einzige, der es vollkommen daneben findet, was der TE mit seiner Truppe veranstaltet hat? Was soll sowas? Die Grenze zur Sachbeschädigung ist da ganz schnell überschritten, wenn die Schnee- und Eislast auf dem Dach zu hoch wird. Keine Frage, was der Toyota-Fahrer veranstaltet hat, war unter aller Kanone. Der TE mit seiner Truppe war kein Stück besser.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 07.02.2011, 12:26
Beitrag #34





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Zitat (AMenge @ 07.02.2011, 12:23) *
Bin ich der Einzige, der es vollkommen daneben findet, was der TE mit seiner Truppe veranstaltet hat?


no.gif
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lord.brownie
Beitrag 07.02.2011, 12:33
Beitrag #35


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@all,
nicht sauer sein, aber bei jemanden wie diesem fahrer, der sich traut gegen 7 alkoholisierte das wort zu erhebén ??es gibt gegenden, da hätte er die 14 tage sowieso ohne auto im kkh verbracht.
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Cojaju
Beitrag 07.02.2011, 12:34
Beitrag #36


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Ich könnt mich beömmeln rofl1.gif ,starke Aktion Jungs. thumbup.gif thumbup.gif
Chapeau


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mir
Beitrag 07.02.2011, 12:34
Beitrag #37


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Ich frag mich eher, ob die Details der Geschichte stimmen whistling.gif aber sie gefällt mir. Die Sache ist ganz eindeutig strafbar, aber für mich fällt das unter: "Da ist der arme alte Mann genau an die Richtigen geraden." Wie soll man auch damit rechnen, daß eine Gruppe 20er, denen man durch Trickserei einen mühsam freigeschaufelten Parkplatz abgenommen hat, sich einen üblen Scherz ausdenken?

Man wundert sich nur: Wie ist der Mann überhaupt mit dieser Naivität 60 Jahre lang durch's Leben gekommen?


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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columbo
Beitrag 07.02.2011, 12:36
Beitrag #38


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Zitat (AMenge @ 07.02.2011, 12:23) *
Bin ich der Einzige, der es vollkommen daneben findet, was der TE mit seiner Truppe veranstaltet hat? Was soll sowas? Die Grenze zur Sachbeschädigung ist da ganz schnell überschritten, wenn die Schnee- und Eislast auf dem Dach zu hoch wird. Keine Frage, was der Toyota-Fahrer veranstaltet hat, war unter aller Kanone. Der TE mit seiner Truppe war kein Stück besser.


Wenn man sich mit sieben Leuten anlegt, die in den vergangenen vier Stunden schneeschippenderweise sechzig Flaschen Bier (3 Kästen hieß es) getrunken haben, dann geht man ein erhebliches kalkuliertes Risiko ein. Der Mann soll froh sein, dass er so davongekommen ist.
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Kai R.
Beitrag 07.02.2011, 12:39
Beitrag #39


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Zitat (AMenge @ 07.02.2011, 12:23) *
Bin ich der Einzige, der es vollkommen daneben findet, was der TE mit seiner Truppe veranstaltet hat?

yes.gif

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Grüße

Kai


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superdiesel
Beitrag 07.02.2011, 12:42
Beitrag #40


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Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Geschichte wirklich so stimmt: Ich kann mir keinen Parkplatz vorstellen, für den 7 Jungs vier Stunden bräuchten, um ihn zu schaufeln, auch die 14 Kubikmeter Schnee scheinen mir auf die Fläche eines SUV nicht ganz glaubwürdig, aber schön ist die Story trotzdem.

Zitat
Man wundert sich nur: Wie ist der Mann überhaupt mit dieser Naivität 60 Jahre lang durch's Leben gekommen?

Vor meinem geistigen Auge ist der Mann eher ein Anwalt im Ruhestand.
Wer solch eine Argumentation vorbringt, weiß, was er tut: cool.gif
Zitat
Die Polizisten teilen ihm mit das sie ihn abschleppen lassen wenn er da nicht wegfährt, und er sagt ihnen das sie dafür keine rechtsvorschrift haben und wenn sie irgendwas in der stvo finden was ihm verbietet da zu parken er sofort den Platz räumen wird.


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bartdude
Beitrag 07.02.2011, 12:43
Beitrag #41


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Zitat (AMenge @ 07.02.2011, 12:23) *
Bin ich der Einzige, der es vollkommen daneben findet, was der TE mit seiner Truppe veranstaltet hat?


Daneben ist es sicher, aber auch verständlich. Alter Spruch dazu, den ich in UK gelernt habe: "Could have happened to a nicer guy".
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Ernschtl
Beitrag 07.02.2011, 12:48
Beitrag #42


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Zitat (Kai R. @ 07.02.2011, 12:39) *
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Oder auf deutsch: Wer sich in Gefahr begibt kommt darin um. Das gilt auch für unrechtmässig parkende Autos.
Der Gute soll froh sein, dass man ihm nicht noch den Auspuff mit Wasser gefüllt hat. Das wäre dann aber eine echte Sachbeschädigung gewesen.


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AMenge
Beitrag 07.02.2011, 12:52
Beitrag #43


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Zitat (lord.brownie @ 07.02.2011, 12:33) *
nicht sauer sein, aber bei jemanden wie diesem fahrer, der sich traut gegen 7 alkoholisierte das wort zu erhebén ??es gibt gegenden, da hätte er die 14 tage sowieso ohne auto im kkh verbracht.

Ach, er soll also noch froh sein, dass er von einer Gruppe Besoffener nicht zusammengeschlagen wurde? Na super.

Selbstjustiz ist also so lange in Ordnung, wie jemand sie lustig findet? Eine erschreckende Ansicht, die einige hier an den Tag legen.
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Mclane
Beitrag 07.02.2011, 13:04
Beitrag #44


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Wie bei so vielen anderen Fällen im Straßenverkehr müssen die konkret Handelnden ermittelt werden. Gelingt das nicht ist das Verfahren einzustellen.

In diesem Fall bedaure ich das mal nicht mit gleicher Intensität wie in den meisten anderen Fällen.


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Kai R.
Beitrag 07.02.2011, 13:04
Beitrag #45


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Zitat (AMenge @ 07.02.2011, 12:52) *
Selbstjustiz ist also so lange in Ordnung, wie jemand sie lustig findet? Eine erschreckende Ansicht, die einige hier an den Tag legen.

Selbstjustiz ist prinzipiell nicht in Ordnung. Wie aus dem Thread hervorgeht, ist aber hier das Verhalten des Autofahrers zwar asozial aber nicht justiziabel. Die Jungs haben gekontert und weil nicht bekannt ist, wer im Einzelnen beteiligt war ist es ebenfalls nicht justitiabel (auch wenn es wahrscheinlich eine Sachbeschädigung war).

In dem Fall muss man das gar nicht juristisch werten sondern nur moralisch. Und da kann ich kein Mitleid für den Autofahrer empfinden.

Bleiben noch mögliche Schadenersatzansprüche. Über die könnte man diskutieren.

Grüße

Kai


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mir
Beitrag 07.02.2011, 13:05
Beitrag #46


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Zitat (AMenge @ 07.02.2011, 12:52) *
Selbstjustiz ist also so lange in Ordnung, wie jemand sie lustig findet? Eine erschreckende Ansicht, die einige hier an den Tag legen.

Was soll das heißen? Ich finde die Geschichte lustig, das heißt noch nicht, daß ich Selbstjustiz gut finde. Ich überlasse den Umgang mit der Selbstjustiz der Justiz, die darin sicherlich genauso fähig ist, wie im Umgang mit dem Fahrer des Geländewagens.


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caleb
Beitrag 07.02.2011, 13:06
Beitrag #47


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Ich finde die Aktion des TE richtig gut, trifft ja den richtigen wink.gif

Solch krasse Dreistigkeit des Toyota Fahrers gehört einfach bestraft.


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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superdiesel
Beitrag 07.02.2011, 13:12
Beitrag #48


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Zitat (AMenge @ 07.02.2011, 12:52) *
Selbstjustiz ist also so lange in Ordnung, wie jemand sie lustig findet? Eine erschreckende Ansicht, die einige hier an den Tag legen.

Selbstjustiz? Nun mache mal die Geschichte nicht größer als sie wirklich ist.
Im Grunde ist es nichts anderes als eine außer Kontrolle geratene Schneeballschlacht.
Und natürlich kann man das witzig finden. Ich mag mich nicht dafür schämen wollen.


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AMenge
Beitrag 07.02.2011, 13:18
Beitrag #49


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Wenn ich das hier lese...
Zitat (Tropico @ 07.02.2011, 11:35) *
Wir haben mit der Polizei Telefoniert, die haben dem Halter geschildert das auf dem Parkplatz ein Auto vereist wurde und es 3 Tage durchgehen mit Heitzpilzen bestrahlt werden musste um frei zu kommen.

...dann ist für mich die Grenze des Lustigen weit überschritten. Wo bleibt denn da bitte die Verhältnismäßigkeit? Die einen ärgern sich, weil ihnen ein Parkplatz weggenommen wird und der andere kann sein Auto 3 Tage lang nicht nutzen?
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steve5
Beitrag 07.02.2011, 13:20
Beitrag #50


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Zitat (AMenge @ 07.02.2011, 12:23) *
....Keine Frage, was der Toyota-Fahrer veranstaltet hat, war unter aller Kanone. Der TE mit seiner Truppe war kein Stück besser.


Vielleicht war die Aktion selbst nicht besser aber da das ganze ja nur Notwehr (Juristisch natürlich nicht korrekt) war, wird die ganze Sache für mich schon akzeptabel. Aus heiterem Himmel hätten die Jungs so etwas ja sicher nicht gemacht.

Was hätten die Jungs denn sonst machen sollen? Da das geltende Recht hier nicht für Gerechtigkeit sorgen konnte muss man sich halt selbst etwas ausdenken sonst frisst einen so eine Sache doch gnadenlos auf. Oder hätten sie deiner Meinung nach einfach hinnehmen sollen, dass ihnen hier gnadenlos auf der Nase herum getanzt wird? Und der Toyotafahrer lässt bis zu seinem Lebensende andere für sich Parkplätze frei schaufeln?

Am meisten Respekt habe ich auf jeden Fall davor, dass die Jungs ruhig bleiben konnten. Ich hätte nach der Aktion des Toyotafahrers und anschließender Uneinsichtigkeit definitiv die Nerven verloren.

Und wenn der Toyota schon zu faul ist einen Parkplatz frei zu schaufeln und sieht, wie sieben starke Kerle selbiges unter Alkoholgenuss tun hätte ich kurzerhand eine weitere Kiste besorgt und der Toyota hätte mit Sicherheit einen eigenen, extra frei geschaufelten Platz bekommen.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 03.05.2024 - 10:57