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> Erteilung nach Fristablauf, Klasse C
AnGu
Beitrag 08.12.2010, 12:50
Beitrag #1


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Hallo Führerscheinexperten,

angenommen eine Fahrerlaubnis der Klasse C läuft am 15.12. diesen Jahres ab und es wurde noch keine Verlängerung beantragt. Gibt es dann eine Frist binnen derer das getan werden muss? (ungeachtet der ärztlichen/augenärztlichen Untersuchungen; dass solange die Verlängerung nicht durch ist nicht gefahren werden darf ist klar).
Hab hier nämlich gerade jemand der behauptet seine Führerscheinstelle hätte ihm mitgeteilt, dass er in einem solchen Fall die theoretische und praktische Prüfung wiederholen müsse. Das mag ich nicht glauben think.gif
In der FeV konnte ich auf die Schnelle keine solche Frist finden... giveup.gif

Grüße
Andreas
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Mr.T
Beitrag 08.12.2010, 13:09
Beitrag #2


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Zitat (AnGu @ 08.12.2010, 12:50) *
Gibt es dann eine Frist binnen derer das getan werden muss?
Nein.

Zitat (AnGu @ 08.12.2010, 12:50) *
seine Führerscheinstelle hätte ihm mitgeteilt, dass er in einem solchen Fall die theoretische und praktische Prüfung wiederholen müsse.
Es kann natürlich sein, dass erneut die Prüfungen angeordnet werden, wenn zwischen Ablauf der Gültigkeit und dem Zeitpunkt der Antragstellung eine erhebliche Zeit vergangen ist. In BY werden beispielweise nach 5 Jahren erneute Prüfungen bei den C- und D- Klassen angeordnet. In NRW geht die Tendenz auch in diese Richtung.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Kühltaxi
Beitrag 08.12.2010, 13:41
Beitrag #3


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Bleibt noch zu sagen daß die Aussage der Führerscheinstelle auch vor der Gesetzesänderung bezüglich prüfungsfreier Neuerteilung Unsinn gewesen wäre, da hätte es in diesem Fall auch eine prüfungsfreie Neuerteilung gegeben.


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AnGu
Beitrag 08.12.2010, 15:47
Beitrag #4


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danke euch biggrin.gif
dann ist das ja "as expected" dry.gif
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Polo79
Beitrag 11.12.2010, 16:19
Beitrag #5


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Zitat (Mr.T @ 08.12.2010, 13:09) *
In BY werden beispielweise nach 5 Jahren erneute Prüfungen bei den C- und D- Klassen angeordnet. In NRW geht die Tendenz auch in diese Richtung.
In Bayern ist das ja so, weil es offensichtlich Weisungen der höheren Verwaltungsbehörden gibt. In NRW jetzt auch? unsure.gif


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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Mr.T
Beitrag 12.12.2010, 14:04
Beitrag #6


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Einen entsprechenden Erlass gibt es in NRW nicht. Das haben sich die FSSTen selbst ausgedacht.


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Gruß Mr.T

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