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> Winterreifenpflicht auch für Motorräder?, Gerüchte oder was
blue0711
Beitrag 29.11.2010, 19:28
Beitrag #51


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Auch da halte ich aber wieder dagegen:

Die Begründung führt u.a. aus, die Regelung
Zitat
... sollte insbesondere dem bei winterlichen Straßenverhältnissen auftretenden Missstand begegnen, dass Kraftfahrzeuge mangels geeigneter Bereifung liegen bleiben und damit erhebliche Verkehrsbehinderungen verursachen.

Nun verursacht ein umgefallenes Motorrad keine erhebliche Verkehrsbehinderung, da es einfach zu entfernen ist und bei den Tempi, bei denen man da umfällt, der Fahrer dazu idR auch noch in der Lage ist.

Dazu kommt desweiteren die gesonderte Beschreibung von Nutzfahrzeugen:
Zitat
...aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen sind Nutzfahrzeugreifen - im Gegensatz zu Pkw-Sommerreifen - von vornherein für den Ganzjahreseinsatz an den übrigen Achsen geeignet

Was nun etwas verwundert, denn diese Tatsache trifft auch bei Motorradreifen zu. Warum die dann nun nicht gesondert behandelt werden, obwohl gleiches zutrifft, wird nicht angesprochen.

Alles in allem legt das den Schluß nahe, dass man schlicht davon ausgegangen ist, dass Motorradfahrer bei dem Wetter sowieso nicht fahren (was ja für die meisten zutrifft).
Ergo: Man wollte für Motorräder garnichts regeln, weil man gar keinen Regelungsbedarf sah.

Aus demselben Grund sah man aber auch keinen Bedarf der Abgrenzung, weil man Motorradfahrer offenbar schlicht als nicht betroffen ansah.


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Gruß Kai
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ts1
Beitrag 29.11.2010, 19:58
Beitrag #52


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Ich habe meinen Roller heute abend einen verschneiten Fahrradweg hochgeschoben. Die Fahrbahn daneben war durch 3 Lkws blockiert, die auf der Eisfläche hängen geblieben sind.
Soviel zur Verkehrsbehinderung...


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MfG Thomas
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fredis-garage
Beitrag 29.11.2010, 20:01
Beitrag #53


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Die Drucksache (Begründung) ändert aber bei Gesamtbetrachtung des Verordnungstextes und der in Bezug genommenen EG-Richtlinien nicht wirklich etwas. Es heißt auch in der von dir eingestellten offiziellen Begründung auf Seite 5:

In der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraft-fahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage werden Reifen be-schrieben, die für winterliche Wetterverhältnisse, vor allem bei Matsch und frischem und schmelzendem Schnee, besonders geeignet sind.

Letztendlich sind das -wie weiter vorn von anderen Autoren schon begründet- Luftreifen für Vierradfahrzeuge. Deshalb habe ich versucht, die Situation auf der Grundlage des normalen Gesetzgebungsverfahrens zu erläutern. Dazu gehört natürlich auch die von dir zitierte Begründung zur Verordnung.
Am Ende wird nur eine Klarstellung des BMV helfen.

Fred
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ts1
Beitrag 29.11.2010, 20:19
Beitrag #54


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Dass solche Reifen für Pkws bei winterlichen Strassenverhältnissen besonders geeiget sind, schliesst andere besonders geeignete Reifen nicht aus.
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/comm...ck_%2801%29.jpg
(Nein, diese Reifen tragen nicht einmal ein M+S Symbol.)


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MfG Thomas
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Wollf_0708
Beitrag 29.11.2010, 20:31
Beitrag #55


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Ninja ZX6R
Beitrag 30.11.2010, 17:53
Beitrag #56


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...das dürfte wohl an § 36 I StVZO scheitern, da TBNR 336500:
Zitat
Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen mit Spikes ausgestattet waren.
Kostet 50 € + 1 Flenspunkt.
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mir
Beitrag 30.11.2010, 22:53
Beitrag #57


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Ich hab jetzt wegen der Winterreifen mal übers Kontaktformular eine Frage an das BMVBS gestellt.

Zitat
Beschlossen wurde eine Winterreifenpflicht für Kraftfahrzeuge. Schnelle Pedelecs (Leichtmofas i.S.d. Leichtmofa-Ausnahmeverordnung) fallen ebenfalls unter den Begriff "Kraftfahrzeug". Was bedeutet die Regelung nun für diese Fahrzeuge? Es gibt keine "M+S"-Reifen dafür, darf man diese Fahrzeuge nun im Winter gar nicht mehr fahren?


Mal sehen, ob was zurückkommt, was auf die Frage tatsächlich eingeht ...


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toxy
Beitrag 30.11.2010, 23:08
Beitrag #58


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Zitat (blue0711 @ 29.11.2010, 17:18) *
Es gab ja auch durchaus die (auch vom ADAC vertretene) Meinung, dass bereits die alte Vorschrift für Motorräder Geltung hatte.
Wurde allerdings mW nie so angewandt.
.
Davon ging ich auch aus, wobei man (wir Motorradfahrer) "angemessene Ausrüstung" als das was es gibt verstanden hat, das waren bei den meisten Motorrädern die normalen Reifen.


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janr
Beitrag 30.11.2010, 23:11
Beitrag #59


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Zitat (mir @ 30.11.2010, 22:53) *
Mal sehen, ob was zurückkommt, was auf die Frage tatsächlich eingeht ...
Da wäre ich auch äußerst neugierig, da viele meine Freunde im Postdienst mit Pedelecs bei jeder Witterung unterwegs sein müßen.


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mir
Beitrag 30.11.2010, 23:51
Beitrag #60


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Bist Du sicher, daß die die schnellen Pedelecs haben? (> 25 km/h, mit Rückspiegeln, Versicherungskennzeichen, fahrbahr nur mit Mofaprüfschein oder Fahrerlaubnis) Die normalen sind erheblich günstiger und dürften es für den Postdienst genauso tun.


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janr
Beitrag 30.11.2010, 23:57
Beitrag #61


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Die haben verschieden Modelle, mache mit manche ohne treten.
Geschw. werd ich nachfragen, aber VersKennz hat da keines.


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mir
Beitrag 01.12.2010, 00:03
Beitrag #62


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Dann sind's keine Leichtmofas. Die langsamen zählen, glaube ich, noch als Fahrräder, also keine Kraftfahrzeuge (obwohl man für diese Kraft braucht, was für ein Begriff rolleyes.gif)


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janr
Beitrag 01.12.2010, 00:09
Beitrag #63


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Ist da nicht die Frage wer oder was die Kraft bereitstellt?

Das Postlerbein oder der Motor?


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Gast_charly68_*
Beitrag 01.12.2010, 08:57
Beitrag #64





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Was ich an der ganzen Gesetzesänderung nicht in Ordnung finde, ist daß die Busse und LKWs davon ausgenommen sind bzw. nur auf der Antriebsachse Winterreifen brauchen.

Entweder gilt das Gesetz für alle Kraftfahrzeug oder man lässt es bleiben.

Wer bleibt denn als erstes liegen?

In der Regel Bus und LKW.
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Q-Treiberin
Beitrag 01.12.2010, 09:06
Beitrag #65


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Diese Meinung von Dir wäre besser hier aufgehoben...

In diesem Thread geht es um Zweiräder.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Gast_charly68_*
Beitrag 01.12.2010, 09:38
Beitrag #66





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Dann solls halt ein MOD verschieben.
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Gorm
Beitrag 01.12.2010, 22:56
Beitrag #67


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Zitat (Q-Treiberin @ 01.12.2010, 10:06) *
...In diesem Thread geht es um Zweiräder.

Nö, hier gehts um Motorräder. Das sind (zumindest in Deutschland) auch Gespanne. Und die werden gerne und viel im Winter gefahren.
Je nach Fahrzeug mit PKW-Winterreifen (z.B. die Hightech-Fahrzeuge), "normalen" Motorradreifen oder auch groben Enduro-Reifen gefahren.
Ich habe mir extra wegen dem Winterbetrieb 2 Enduroreifen aufgezogen, aber am Beiwagen (nicht angetrieben) den Normalreifen gelassen - da kann ich wirklich keinen Sinn fürs Grobe erkennen. Aber ob das jetzt so legal ist? Auf jeden Fall um ein vielfaches schneetauglicher als unser PKW mit Schneeflocken-Reifen (konnte ich im letzten Winter ausreichend testen).
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Wollf_0708
Beitrag 02.12.2010, 09:29
Beitrag #68


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Zitat (Gorm @ 01.12.2010, 22:56) *
Ich habe mir extra wegen dem Winterbetrieb 2 Enduroreifen aufgezogen, aber am Beiwagen (nicht angetrieben) den Normalreifen gelassen - da kann ich wirklich keinen Sinn fürs Grobe erkennen. Aber ob das jetzt so legal ist? Auf jeden Fall um ein vielfaches schneetauglicher als unser PKW mit Schneeflocken-Reifen (konnte ich im letzten Winter ausreichend testen).

Für den motorradlichen Winterspass hatte ich mir ein MZ-Gespann zugelegt.
Vorne und hinten auch mit Enduro- bzw. Crossbereifung. SW mit Normalreifen.
Wenn Schnee lag, dann war man King-of-the-road. smile.gif
Ohne Schnee oder Matsch auf der Gasse war's bitter, weil das Profil zusehends weniger wurde crybaby.gif
Nur gewöhnungsbedürftig, wenn Schnee-Fahrspuren der Autos zu befahren waren. Die Räder der Maschine sind in der ausgefahrenen Spur, der SW ist "neben der Spur"; wg. der geringeren Spurbreite des Gespannes. Dann kann es im Hintern etwas wackeln, aber beherrschbar.

Auch auf dem SW einen Winterreifen think.gif . (Legal-er wirds sicher sein )
Fährt man vorwiegend Rechtskurven, isses eh egal, weil das SW-Rad in der Luft hängt wink.gif , bei Linkskurven könnte die seitliche Führung etwas weniger sein (je nach Fahrweise). Wäre auch interessant zu erfahren, wie das Fahr- bzw. Bremsverhalten bei mit oder ohne SW-bremse oder angetrieben oder nicht angetriebener SW ist. Da wissen die Russengespanntreiber vieleicht mehr..........

Bei unserem momentanen Güllepumpengespann hats ringsum Sommer-PKW-Reifen, wg. der wenigen Schnee-, Matsch- usw. -Wintertage machts wenig Sinn auf Schneeflockenreifen umzurüsten, da nicht mehr angedacht ist, auf Wintertreffen zu fahren.
Im Alter wird man Schönwetterfahrer thread.gif

Dir, Gorm, gute Fahrt im Winter wavey.gif
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orlet
Beitrag 02.12.2010, 16:13
Beitrag #69


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Ich werf mal noch eine Fahrzeug-Art in den Ring:

Quads


Offensichtlich haben die mit geeigneten Reifen ordentlich Grip, nicht nur in Sand und Kies, sondern auch auf Schnee.
http://www.atv-quad-magazin.com/wp-content...91000vic144.jpg

Und was ist mit diesem Kameraden?
http://img.youtube.com/vi/08GHs9cFFxE/0.jpg
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ts1
Beitrag 02.12.2010, 16:40
Beitrag #70


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Die gehören nicht in diesen Thread rein - ab zu den Dosen. rolleyes.gif
Im übrigen sollten für die grob profilierte Reifen kein besonderes Ausrüstungsproblem darstellen. Da ist es imho schon schwieriger, "normale Strassenreifen" zu bekommen.


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Mitleser
Beitrag 02.12.2010, 16:53
Beitrag #71


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Tja, wenn es keine normaleren Reifen gibt, dann sind wohl die gezeigten Reifen die normalen Reifen.

Dann braucht man ja nur noch solche M+S-Reifen finden, "bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als" die bislang montierten "normale Reifen."
Die vorgeschriebenen M+S-Reifen müssen ja besser sein als die normalen. Sprich wenn die normalen Reifen im Schnee Grip haben, so ist das zwar toll, aber nicht ausreichend um der (kommenden?) Winterreifenpflicht zu genügen. laugh2.gif


Ich halte es daher mit @Jens:
Zitat (Jens @ 03.11.2010, 17:18) *
Alles mit der heißen Nadel gestrickt. rolleyes.gif
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mir
Beitrag 02.12.2010, 22:18
Beitrag #72


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Zitat (mir @ 30.11.2010, 22:53) *
Ich hab jetzt wegen der Winterreifen mal übers Kontaktformular eine Frage an das BMVBS gestellt.

Zitat
Beschlossen wurde eine Winterreifenpflicht für Kraftfahrzeuge. Schnelle Pedelecs (Leichtmofas i.S.d. Leichtmofa-Ausnahmeverordnung) fallen ebenfalls unter den Begriff "Kraftfahrzeug". Was bedeutet die Regelung nun für diese Fahrzeuge? Es gibt keine "M+S"-Reifen dafür, darf man diese Fahrzeuge nun im Winter gar nicht mehr fahren?


Mal sehen, ob was zurückkommt, was auf die Frage tatsächlich eingeht ...


Ich habe eine Antwort erhalten:

Zitat
vielen Dank für Ihre Mail.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO), und damit auch die Neuregelung zur Winterreifenpflicht gilt für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer im deutschen Straßenraum, auch für Zweiräder. Sofern also keine geeignete Bereifung vorhanden ist, darf bei den genannten Wetterverhältnissen nicht am Verkehr teilgenommen werden.

Nähere Informationen zur Winterreifenpflicht finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Pressemi...nterreifen.html

Ich bitte um Verständnis, das aufgrund der Vielzahl von eingegangenen E-Mails nur eine kurze Antwort erfolgen kann und hoffe dass ich Ihnen behilflich sein konnte.


Interessanterweise führt der Link zu folgender Aussage:

Zitat
Die Neuregelung soll in den kommenden Tagen im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten.

Für Auto- und LKW-Fahrer gilt dann: (...)


Zu Zweirädern steht da nichts. crybaby.gif


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Wollf_0708
Beitrag 03.12.2010, 09:28
Beitrag #73


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Zitat (mir @ 02.12.2010, 22:18) *
Zitat
............

Für Auto- und LKW-Fahrer gilt dann: (...)


Zu Zweirädern steht da nichts. crybaby.gif


Dummchen laugh2.gif wavey.gif :

Wie heisst es hier oft so schön:

Man weiss doch was oder wie's gemeint ist thread.gif

Würde das Minsterium hier im VP lesen, verstehen oder wenigstens abschreiben, wäre sie weiter und exakter in ihren Formulierungen wavey.gif

Aber sie haben hier wohl keine Ghostreader laugh2.gif
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blackdodge
Beitrag 03.12.2010, 14:37
Beitrag #74


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sächsische Zeitung online


Freitag, 3. Dezember 2010

Winterreifenpflicht tritt Samstag in Kraft


Die Zeiten, wo Autofahrer auch bei Glätte nahezu ungeahndet mit Sommerreifen unterwegs sein konnten, ist vorbei. Ab 4. Dezember gilt die neue Winterreifenpflicht. Wer gegen sie verstößt, muss doppelt so viel Bußgeld zahlen als bisher.
Berlin.Die lange erwartete Winterreifenpflicht gilt von diesem Samstag an. Sie wurde am Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Demnach müssen ab dem Wochenende bei Schnee, Eis und Matsch alle Autos Winterreifen oder Allwetterreifen mit dem Matsch- und Schneesymbol haben. Wegen des heftigen Wintereinbruchs sind derzeit vielerorts Winterreifen ausverkauft.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) forderte mit Blick auf die Winterreifenpflicht alle Autofahrer auf, mit entsprechenden Reifen unterwegs zu sein. „Was der Winter auf unseren Straßen anrichtet, das kann man in diesen Tagen deutlich sehen“, sagte Ramsauer am Freitag in Berlin. „Wer jetzt mit den falschen Reifen unterwegs ist, gefährdet sich und andere“, warnte Ramsauer. Die Winterreifenpflicht solle gefährliche Rutschpartien eindämmen. „Viele sind bereits gut ausgerüstet“, so der Minister. „Ab morgen müssen nach dem Gesetz alle Fahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufziehen, ansonsten droht der Bußgeldbescheid.“

40 bis 80 Euro Bußgeld

Wer nun bei Winterwetter und glatten Straßen mit Sommerreifen erwischt wird, soll 40 statt bisher 20 Euro bezahlen. Dabei wird der Fahrer belangt, nicht der Halter. Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro geahndet.

Zuletzt hatten besonders Lastwagen, die mit Sommerreifen unterwegs waren und im Schneetreiben quer standen, für viel Ärger bei Autofahrern gesorgt. Für die Neuregelung wurde die Straßenverkehrsordnung geändert. Zulässig sind bei winterlichen Straßenverhältnissen Winter- oder Allwetter- sowie Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol. Die Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder. Ausgenommen sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, da sie in der Regel ohnehin mit grobstolligen Reifen unterwegs sind.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte die bisherigen Regelungen als zu schwammig verworfen. Bisher hieß es nur, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen „an die Wetterverhältnisse anzupassen“ sei. (dpa)


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Hoheneicherstation
Beitrag 03.12.2010, 15:10
Beitrag #75


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Zitat (blackdodge @ 03.12.2010, 15:37) *
... Dabei wird der Fahrer belangt, nicht der Halter.


Hallo

Wenn es sich um einen PKW handelt, wird in der Regel der Fahrer auch der Halter sein.
Handelt es sich aber um einen Firmenwagen oder um einen LKW, da kann der Fahrer doch nur indirekt Einfluss auf die Bereifung nehmen.

Es gibt z.B. einen französischen Reifenhersteller, der Nutzfahrzeugreifen als Werksrunderneuerung (Remix) anbietet.
Diese runderneuerten Reifen haben das gleiche Profil wie ein neuer Reifen des gleichen Typs, in der Vulkanisierform wurde aber das M+S Symbol vergessen. Der Hersteller bescheinigt auf Antrag den Reifen die gleichen Eigenschaften wie den Neureifen.

Der Fahrzeughalter spart bei der Anschaffung der runderneuerten Reifen, der Fahrer darf bei einer Kontrolle bezahlen?
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Mitleser
Beitrag 03.12.2010, 15:14
Beitrag #76


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Der Fahrer muss ja nicht fahren (ja ich weiß, bei einem Dienstwagen -ähm Dienstmotorrad um nicht OT zu werden- utopisch) und das M+S Symbol ist nicht vorgeschrieben.

Gegenfrage: Du willst anscheinend, analog zum Prüfauftrag des BR an die BReg in dem Winterreifenbeschluss, dass der Halter (auch) zahlen soll. Was kann dieser aber dafür, dass der Fahrer ohne sein Wissen bei winterlichen Bedingungen fährt? ZBsp bei einer Dauerüberlassung, bei regional und temporär wechselnden Witterungsbedingungen, ...


Edit: OT gekillt
whistling.gif
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Hoheneicherstation
Beitrag 03.12.2010, 15:23
Beitrag #77


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Zitat (Mitleser @ 03.12.2010, 16:14) *
Der Fahrer muss ja nicht fahren


Ach so?

Zitat (Mitleser @ 03.12.2010, 16:14) *
... Was kann dieser (der Halter) aber dafür, dass der Fahrer ohne sein Wissen bei winterlichen Bedingungen fährt?


Das kann ich mir nicht so richtig vorstellen.
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Mitleser
Beitrag 03.12.2010, 15:29
Beitrag #78


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Zitat (Hoheneicherstation @ 03.12.2010, 15:23) *
Das kann ich mir nicht so richtig vorstellen.

Der Arbeitgeber gibt Dir ein Dienstmotorrad, mit dem Du auch privat fahren darfst. An einem Oktoberwochenende (Temp in HH 12Grad C), fährst Du zum Spaß in den Harz. Und in Torfhaus oder an der Brockenzufahrt herrschen Bedingungen entsprechend § 2 Abs. 3a S. 1 StVO.

Und dafür kassiert Dein Arbeitgeber ohne Murren ein Bußgeld oder gar Punkte?
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Hoheneicherstation
Beitrag 03.12.2010, 15:48
Beitrag #79


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Gut, für reine Privatfahrten trifft das zu. Sagt der Arbeitgeber aber w i r haben Reifen drauf, die vom Hersteller als Winterreifen beschrieben werden, der Fahrer gegenüber einem kontrollierenden police.gif aber nichts "in der Hand" hat, dann dürfte also gar nicht erst die Fahrt angetreten werden ...
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mir
Beitrag 03.12.2010, 16:00
Beitrag #80


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Nuja, eigentlich ist es andersherum. Zumindest soweit es um Bußgelder gibt, hat der Staat die Beweispflicht dafür, daß die Reifen NICHT den Anforderungen der EG-Richtlinie genügen. Und zwar die individuelle Exemplare, die am Zweirad angebracht sind. Wird spannend, ob das vor Gericht anders ausgeht als die alte Rechtslage. whistling.gif

Aber Hauptsache, noch schnell ein bißchen was gemacht, Herr Ramsauer. Glückwunsch. rolleyes.gif


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blue0711
Beitrag 03.12.2010, 16:34
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Wenn mans so formuliert, gehts nicht.
Bin eh mal gespannt, wie das am 24.12. aufm Johanniskreuz aussieht, wenns denn nennenswert Schnee hat:
Herr Wachtmeister, nun sagens mir doch bitteschön, wie ein Motorradreifen einer Beschreibung für PKW-Reifen genügen soll?

Und was die sächsische Zeitung weiter oben angeht: Standardtext von weissichnichthabkeineahnungsagjanur oder hättestwohlgerne, aber keine rechtliche Befassung. wavey.gif


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blackdodge
Beitrag 03.12.2010, 16:40
Beitrag #82


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aber so wird es eben durch die Nachrichtenagentur DPA verbreitet blink.gif

Na mal sehen was nächste Woche kommt think.gif


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blue0711
Beitrag 03.12.2010, 17:11
Beitrag #83


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gap.gif deswegen schreibens ja auch alle ab - obs dann stimmt, ist ne andere Frage


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Seeperle
Beitrag 04.12.2010, 04:20
Beitrag #84


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Zitat (charly68 @ 01.12.2010, 08:57) *
Was ich an der ganzen Gesetzesänderung nicht in Ordnung finde, ist daß die Busse und LKWs davon ausgenommen sind bzw. nur auf der Antriebsachse Winterreifen brauchen.

Entweder gilt das Gesetz für alle Kraftfahrzeug oder man lässt es bleiben.

Wer bleibt denn als erstes liegen?

In der Regel Bus und LKW.

Vor allem, was soll das ? Sollen nicht durch Durchdrehen der Räder stehenbleiben, dürfen aber dafür beim Rutschen auf der Lenkachse den Gegenverkehr gefährden ?


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fredis-garage
Beitrag 04.12.2010, 11:43
Beitrag #85


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Ich habe als Motorradfahrer und ehemaliger Dozent für Verkehrs- und Zulassungsrecht bis heute versucht, alle Argumente in meinem (unabhängigen) Blog zu sammeln. Das ist schon etwas länger her- ich traue mich aber trotzdem. Wer Interesse hat, kann ja mal nachsehen. Kritik willkommen.
http://www.fredis-garage.de/2010-11-28/58-...otorraeder.html

Wer das nicht möchte: Fahrer- und Halterpflichten aus den §§ 23 StVO und 31 StVZO sind dort nicht abgehandelt ! Sie sind wegen ihres Umfangs ggf. einem eigenen Kapitel vorbehalten.

Das Ergebnis meiner Auseinandersetzung mit dem Thema ist klar:
Wehrt sich ein Motorradfahrer gegen einen Bußgeldbescheid in Sachen Winterreifenpflicht, wird er spätestens beim OLG Recht bekommen. Denn für diese Verkehrsteilnehmer ist die Regelung so unklar, wie sie vor der Neufassung war.

Überdies gilt bei Motorräder in sehr vielen Fällen nach wie vor die Markenbindung bei der Bereifung- ein Aspekt, der noch zu betrachten wäre....

Fred
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mir
Beitrag 04.12.2010, 11:56
Beitrag #86


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Die Reifendefinition in Artikel 1 über 70/156/EWG als Reifen für Kfz mit mind. 4 Rädern ist wirklich interessant.

Allerdings lautet die neue Vorschrift in der StVO:

Zitat
nur mit Reifen gefahren werden, welche die in [der Richtlinie] beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)


Es wird nicht verlangt, daß es Reifen gemäß der Richtlinie sind, sondern nur, daß sie die dort beschriebenen Eigenschaften erfüllen.


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blue0711
Beitrag 04.12.2010, 13:07
Beitrag #87


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Das geht aber garnicht. Ein Motorradreifen kann nicht die Eigenschaften eines PKW-Reifens haben, egal wie die beschrieben sind.


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willi
Beitrag 04.12.2010, 13:23
Beitrag #88


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Zitat (mir @ 04.12.2010, 11:56) *
Es wird nicht verlangt, daß es Reifen gemäß der Richtlinie sind, sondern nur, daß sie die dort beschriebenen Eigenschaften erfüllen.
Wie geht denn das? Reifen, die Eigenschaften entsprechend der Richtlinie haben entsprechen unvermeidlich der Richtlinie. think.gif
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blue0711
Beitrag 04.12.2010, 13:47
Beitrag #89


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Auch, wenn man annimmt, das dieselben Eigenschaften eben auf Motorradreifen übertragen gelten sollen, widerspricht das dem Analogieverbot.
Entweder wird passend verwiesen oder der Verweis und damit der Regelungsgehalt ist ungültig.


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ts1
Beitrag 04.12.2010, 13:56
Beitrag #90


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Reifen gemäß Anhang II Punkt 2.2 - nicht gemäß der gesamten Richtlinie - wäre eine mögliche Interpretation.
Möglich wäre auch, dass die dort beschriebenen Profileigenschaften reichen, dass das M+S Kennzeichen nicht vorhanden sein muß.
Aber welche Interpretation amtlichen Segen findet, hat mir das bmvbs noch nicht beantworten wollen.


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MfG Thomas
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Mitleser
Beitrag 04.12.2010, 14:28
Beitrag #91


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Zitat (willi @ 04.12.2010, 13:23) *
Zitat (mir @ 04.12.2010, 11:56) *
Es wird nicht verlangt, daß es Reifen gemäß der Richtlinie sind, sondern nur, daß sie die dort beschriebenen Eigenschaften erfüllen.
Wie geht denn das? Reifen, die Eigenschaften entsprechend der Richtlinie haben entsprechen unvermeidlich der Richtlinie. think.gif

Die fraglichen Eigenschaften (auf die im Normtext zweifelsfrei und ausschließlich verwiesen wird) der Reifen sind ja nur: "Das Profil der Lauffläche und die Struktur der Reifen sind so konzipiert, dass diese Reifen vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen."
Alle andere Eigenschaften der RiLi sind irrelevant. Und das obige kann für jede Fahrzeugart erfüllt werden.
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blue0711
Beitrag 04.12.2010, 14:46
Beitrag #92


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Zitat (Mitleser @ 04.12.2010, 14:28) *
Alle andere Eigenschaften der RiLi sind irrelevant. Und das obige kann für jede Fahrzeugart erfüllt werden.
Oh nein.

Man kann niemals eine Beschreibung aus einer Rili herausnehmen und diese einfach auf andere Gegebenheiten übertragen. Nochmal: Analogieverbot.
Wenn man das gewollt hätte, hätte man die Beschreibung genau so in die StVO schreiben müssen.

In der Rili steht, juristisch gelesen:
"Das Profil der Lauffläche und die Struktur der Reifen sind so konzipiert, dass diese Reifen vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee [bei einem vierrädrigen Fahrzeug] bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen [eines vierrädrigen Fahrzeugs]."
Denn Lauffläche und Struktur eines Motorradreifens müssen für denselben Effekt völlig anders konzipiert werden.
Es ist eh fraglich, ob man einen geeigneten Motorradwinterreifen so überhaupt beschreiben kann, ob also nicht völlig nutzlose Eigenschaften verordnet wären.

Ob das umgangssprachlich nachvollziehbar ist, ist irrelevant. Es geht um Gesetzgebung, die muss schon etwas höheren sprachlichen Anforderungen genügen. Und erst recht höheren logischen Anforderungen.


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willi
Beitrag 04.12.2010, 15:23
Beitrag #93


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Zitat (Mitleser @ 04.12.2010, 14:28) *
Die fraglichen Eigenschaften (auf die im Normtext zweifelsfrei und ausschließlich verwiesen wird) der Reifen sind ja nur: "Das Profil der Lauffläche und die Struktur der Reifen sind so konzipiert, dass diese Reifen vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen."
Wenn das so einfach geht: Warum hat man dann den Text nicht so in die StVO übernommen. Wäre halb so lang und doppelt so verständlich gewesen als der Gesetzestext jetzt ist.
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Mitleser
Beitrag 04.12.2010, 15:30
Beitrag #94


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Weil man so leichter die Verantwortung für die schwammige Definition stammtischmäßig auf die EU schieben kann. Und weil noch eher auffallen würde, dass die Definition keine wirklich geeignete Definition ist - so kann man für die Pressemitteilung gut zwischen "Ganzjahresreifen", "Winterreifen" und "M+S Kennzeichnung" hin und her springen.


Ich sehe schon: Wir werden uns nicht einig - aber das gehört zum Leben dazu. wavey.gif
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willi
Beitrag 04.12.2010, 16:27
Beitrag #95


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Zitat (Mitleser @ 04.12.2010, 15:30) *
Ich sehe schon: Wir werden uns nicht einig - aber das gehört zum Leben dazu. wavey.gif
Müssen wir auch garnicht. Zum Kümmelspalten sind wir ja hier. wink.gif wavey.gif
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fredis-garage
Beitrag 04.12.2010, 16:32
Beitrag #96


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Was ihr so schreibt, zeigt doch deutlich, das der ein oder andere mehr als die Kenntnisse des Normalverbrauchers hat. Ich habe auch dies hier noch in die Arena geworfen:
Überdies gilt bei Motorräder in sehr vielen Fällen nach wie vor die Markenbindung bei der Bereifung- ein Aspekt, der noch zu betrachten wäre....
Also: Markenbindung innerhalb der ABE kontra Winterreifenpflicht aus der StVO..(StVZO/FZO gegen StVO) oder wie??

Da sind mehr als nur Schulaufgaben nicht gemacht worden.

fred
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blue0711
Beitrag 04.12.2010, 17:03
Beitrag #97


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Nenne es ruhig Reifenbindung. Markenbindung suggeriert ja eine größere Auswahlmöglichkeit als tatsächlich gegeben.
Ich habe zB. genau zwei zur Auswahl.

Einer hat keinen Grip, sobald es feucht wird, und hält lange, der andere kann mehr als das Mopped und hält dafür keine 10Tkm.
Für den Winter kauf ich deswegen meistens einen neuen (zumindest vorne)


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Seeperle
Beitrag 04.12.2010, 19:09
Beitrag #98


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Zitat (Hoheneicherstation @ 03.12.2010, 15:10) *
Zitat (blackdodge @ 03.12.2010, 15:37) *
... Dabei wird der Fahrer belangt, nicht der Halter.


Hallo

Wenn es sich um einen PKW handelt, wird in der Regel der Fahrer auch der Halter sein.
Handelt es sich aber um einen Firmenwagen oder um einen LKW, da kann der Fahrer doch nur indirekt Einfluss auf die Bereifung nehmen.

Es gibt z.B. einen französischen Reifenhersteller, der Nutzfahrzeugreifen als Werksrunderneuerung (Remix) anbietet.
Diese runderneuerten Reifen haben das gleiche Profil wie ein neuer Reifen des gleichen Typs, in der Vulkanisierform wurde aber das M+S Symbol vergessen. Der Hersteller bescheinigt auf Antrag den Reifen die gleichen Eigenschaften wie den Neureifen.

Der Fahrzeughalter spart bei der Anschaffung der runderneuerten Reifen, der Fahrer darf bei einer Kontrolle bezahlen?


Ich habe einen Bekannten, dem sind die Runderneuerten im Sommer auf der Autobahn um die Ohren(Kotflügel), mit entsprechenden Beulen, geflogen.
Reifen sollten nach Möglichkeit immer neu, gerade im Winter sein. Alt wird hart wie Plastik, neu ist wie ein Kinder-Popo. Das sage ich nicht, weil ich die Reifenindustrie unterstütze, im Gegenteil, die Preisgestaltung ist momentan abartig. Wenn mehr Reifen verkauft werden, sinkt der Preis, dann macht man mehr Umsatz mit der Menge und dann erst steigt die Sicherheit.
Die Winterreifenpflicht ist für diejenigen Autofahrer danebengegangen, die keine Neureifen mehr bekommen und dafür auf gebrauchte Winterreifen=Sommerreifen angewiesen sind.


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Mr.Eierhals
Beitrag 04.12.2010, 19:24
Beitrag #99


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Oh ja, diese dusselige Reifenbindung....Da kommen teilweise die tollsten neuen Reifen auf den Markt und man darf die dann nicht aufziehen, weil die Ausrüstung nur mit Reifenpaarung 1 oder 2 erfolgen darf. Selbst nach 15 Jahren muss ich die technisch mittlerweile veralteten Produkte kaufen.

Was für Winterreifen, die es in der von mir gefahrenen Größe gleich mal garnicht gibt, soll ich bitte schön auf diese Maschine aufziehen?

Winterreifenpflicht auf Motorrädern ist völliger Nonsens.

1. Findet sich kaum ein Hersteller
2. Gibt es die benötigten Größen nicht
3. Selbst wenn gibts keine Freigabe für die Maschine, man hat also die Wahl zwischen Erlöschen der ABE und einem Punkt in Flensburg.

Das kanns nicht sein.

Jeder Motorradfahrer, der wie ich auch im Winter fährt ziemlich genau einschätzen können, wann er fährt und wann er es besser lässt. Außerdem ist ein Motorradfahrer im Winter schon alleine durch die Tücke des Objektes selten dabei sich zu überschätzen...Ich glaube ehrlich gesagt auch nicht daran, daß irgendeiner der Ordnungshüter nun unbedint auf die Idee kommt, bei einem Motorrad nun nach M und S Symbolen zu suchen.

Die Buchstaben M und S hab ich ja auch aufm Hinterreifen stehen....BRIDGESTONE Exedra G702 150/90-15 M/C 74H rofl1.gif


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Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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Wollf_0708
Beitrag 04.12.2010, 19:32
Beitrag #100


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Vorhin beim Einkaufen beim Herkules, sah ich Winterreifen für PKW's.
Nur mäßig daran interessiert unser CX-EML-Gespann mit Winterreifen auszurüsten, schaute ich nach den Reifen: Hersteller irgendeiner, auf die Schnelle nicht entdeckt, Typbezeichnung Winterkontakt, Made in Germany, Preis um die 27 Euro für die 13 und 14 Zöller, Profil winterlich grob stolliert.

Iwie Runderneuerte waren es IMHO auf keinen Fall, da sie weich und sehr frisch aussahen.

Das was mir unbekannt war, ist die Bezeichnung: Regummerat

Aus des Wortes Bedeutung ``Regummerat`` schliesse ich, dass der Reifen mir sagen wollte:
Ich war schon dreimal ein Reifen, wurde geschreddert und geschnipselt, weichgeklopft, mit Weichmachern gespült und will wieder auf die Strasse.
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