![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#101
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Nö. Das dürfte ein runderneuerter alter Schwede sein.
![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
|
|
|
![]()
Beitrag
#102
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 1368 Beigetreten: 19.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40858 ![]() |
Ich glaube ehrlich gesagt auch nicht daran, daß irgendeiner der Ordnungshüter nun unbedint auf die Idee kommt, bei einem Motorrad nun nach M und S Symbolen zu suchen. Die Buchstaben M und S hab ich ja auch aufm Hinterreifen stehen....BRIDGESTONE Exedra G702 150/90-15 M/C 74H ![]() Da unterschätzt Du unsere Ordnungshüter, denn es gibt vereinzelt, geschulte Fach-Kräfte, die suchen solange, ob beim Auto, LKW oder Motorrad, bis sie etwas finden, spätestens dann hört der Spass auf. ![]() -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#103
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7172 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Hallo
Regummerat ist schwedisch, bedeutet Runderneuert ... Diese Sorte gabs auch bei einem Baumarkt in meiner Nähe, sahen gar nicht so übel aus. Was sie aber leisten - keine Ahnung. ( Ein französischer Hersteller bezeichnet seine Werksrunderneuerten als Remix, die sind fast so gut wie Neureifen. - Im Gegensatz zu kalt Erneuerten, nur bandagierten, bei denen kann schon mal die Lauffläche das fliegen lernen ... ) |
|
|
![]()
Beitrag
#104
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6381 Beigetreten: 31.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43454 ![]() |
Regummerat ist schwedisch, bedeutet Runderneuert ... nur bandagierten, bei denen kann schon mal die Lauffläche das fliegen lernen ... ) Schwedisch ? Made in Germany ? Dann macht der Supermarkt zusätzlich aber eine kribbelige Sache: Von runderneuert stand da absolut nix. Gut, Auf Malle hergestellte Waren sind ja auch quasi Made in Germany (Malle = 17tes Bunzland) ![]() Bandagierte ![]() Mit deren nur Laufflächenerneuerten hatte ein Kumpel auf seinen Bus umd Binz(Benz)-Krankenwagen auch dreimal eine verlorene Sohle. |
|
|
![]()
Beitrag
#105
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7172 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Schwedisch ? Made in Germany ? Es soll Firmen geben, die im Auftrag eines Anderen etwas herstellen ... Die Bezeichnung Winter Takt deutet auf die Verwendung des Wintercontact-Profils eines deutschen Herstellers ![]() Bandagierte ![]() Nicht unbedingt, eine Bandage ist ganz einfach der Streifen, der als Lauffläche dient. Bei Strassenwalzen gibt es z.B. Stahl- Schaffuss- oder Gummibandagen Hier eine Seite auf der das Kalterneuern beschrieben wird: http://www.emigholz.de/UNTERN/rundernerung...vanchor=1010009 Auf dieser Seite ist der Unterschied zwischen Kalt- und Heisserneuern dargestellt: http://www.euromaster.de/geschaeftskunden-...r-reifenservice Ein Heisserneuerter Reifen wird genauso hergestellt, wie ein Neureifen. Edith sagt: Obwohl fast jeder Reifenhändler runderneuerte Reifen im Programm hat, wird so gut wie keiner die im Baumarkt gekauften Reifen auf die Felgen ziehen ... |
|
|
![]()
Beitrag
#106
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1849 Beigetreten: 29.12.2005 Wohnort: Halle Mitglieds-Nr.: 15677 ![]() |
Da unterschätzt Du unsere Ordnungshüter, denn es gibt vereinzelt, geschulte Fach-Kräfte, die suchen solange, ob beim Auto, LKW oder Motorrad, bis sie etwas finden, spätestens dann hört der Spass auf. ![]() Sicher.....Man kann immer mal an einen Wachtmeister Wichtig geraten. Allerdings ist die Polizei bei Winterwetter meist sowas von eingespannt, da lässt man den Irren auf der Karre seine Wege ziehen... -------------------- Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
|
|
|
![]()
Beitrag
#107
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 1368 Beigetreten: 19.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40858 ![]() |
Ich spreche aus Erfahrung, natürlich sind die meisten Kontrollen eher harmlos, Alkohol und eventuell Drogen, aber wenn man an den Richtigen gerät: ein Bekannter fuhr ein LT28-Wohnmobil, da hat die Kontrolle etwa eine 3/4-Stunde gedauert, da hat man solange gesucht, bis etwas gefunden wurde, die Mängel waren zwar nicht gravierend: ein Halteblech bei der Feststellbremse war verzogen und irgendetwas mit dem Licht, aber es hat für einen Mängelschein ausgereicht.
Ich habe mir bei meinem Moped Simson S50 auch überlegt, ob ich meinen breiten, nicht eingetragenen Lenker anbringe, ich lasse es lieber, die Strafen wären mir zu hoch und eine Eintragung zu teuer, dafür ist alles im Originalzustand, damit man mir im Fall der Fälle, z.B. auf dem Rollenprüfstand, nichts "anhängen" kann. ![]() Thema Winterreifen: die gibt es doch gar nicht für die Simson, nur Stollenprofil für das Gelände, was soll ich nun machen ? -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#108
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24709 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Stollenreifen sind durch ihr Profil in Matsch und Schnee besser geeignet als Normalreifen. Infofern erfüllen sie die Anforderungen der Richtlinie. Ist ja gar nicht so schwer.
![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
|
|
|
![]()
Beitrag
#109
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 1368 Beigetreten: 19.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40858 ![]() |
Ja richtig, sie haben aber kein M+S-Symbol oder eine Schneeflocke, somit ist es mir unmöglich die Winterreifenpflicht zu erfüllen, man kann mich doch nicht dafür bestrafen, wenn es mir unmöglich ist, diese Vorschrift zu erfüllen ?
![]() Nach dem Motto: es ist nicht unser sondern ihr Problem, sie hätten ihr Moped ja auch stehenlassen können. -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#110
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24709 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Irgendwie hast Du vom ganzen Thread wohl nur ein oder zwei Beiträge gelesen
![]() Erstens: Ein M+S-Symbol oder sonstwas ist nicht vorgeschrieben. Zweitens: Wenn Du die Bedingungen nicht erfüllen kannst, darfst Du mit dem Fahrzeug nicht am Verkehr teilnehmen. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
|
|
|
![]()
Beitrag
#111
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 11.11.2007 Wohnort: Velbert Mitglieds-Nr.: 38227 ![]() |
Hallo MIR:
Zweitens: Wenn Du die Bedingungen nicht erfüllen kannst, darfst Du mit dem Fahrzeug nicht am Verkehr teilnehmen. Genau darum geht es doch- ob die genannten Bedingungen überhaupt auf Krafträder anwendbar sind. Das sind sie nach meiner Rechtsauffassung (und der vieler anderer) nicht. Eine andere zu respektierende Gruppe meint das Gegenteil. Das zeigt eigentlich nur eines: Dass die Rechtsgrundlage bei Krafträdern genauso unklar ist, wie vorher. Hätte ich eine Zensur zu vergeben, wäre es eine glatte 5. fred www.fredis-garage.de |
|
|
![]()
Beitrag
#112
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24709 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Man kann das ja unabhängig voneinander diskutieren. Seeperle hat argumentiert, daß man sie nicht dafür bestrafen könne, wenn sie die Vorschrift nicht erfüllen könne. Und das ist schlicht falsch (und sollte eigentlich auch unstrittig sein).
Ansonsten sehe ich Deine Argumente als durchaus interessant, aber nicht tragend. Was dann die Gerichte entscheiden, wird sich möglicherweise zeigen. Andererseits sind die geforderten Eigenschaften - lassen wir mal das Argument mit den 4 Rädern weg - eigentlich recht erfüllbar. Die Reifen müssen ja nur besser für Schnee und Matsch geeignet sein, als die berüchtigten "Normalreifen", was auch immer das ist. Und noch besser: Der Nachweis dafür, daß die Reifen das nicht tun, liegt beim Staat. Na, da wünsche ich ihm doch viel Spaß dabei, das zu verfolgen ![]() Die Regelung wirkt eigentlich nur dadurch, daß sie breit durch die Presse geht, ohne daß das jemand mal juristisch auseinandernimmt. Und bis dann das BMVBS damit offensichtlich durch die ersten Gerichtsentscheidungen Schiffbruch erleidet, ist der Winter eh vorbei, und für den nächsten Winter ist ja bereits eine Veränderung geplant. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
|
|
|
![]()
Beitrag
#113
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
@Seeperle: Mach die Stollenreifen drauf und sei glücklich. a) erfüllst Du damit die Vorschrift und b) hilft das tatsächlich.
Ansonsten hat die Polizei eigentlich schon deutlich zu verstehen gegeben, dass sie sich ausserstande sieht, die Vorschrift zu kontrollieren, wenn ich das die letzte Zeit richtig gelesen habe. Für Motorräder beseutet das für mich: Ich schliesse mich vollumfänglich Mr.Eierhals an: Die lassen den Irren ziehen. Wenn ich bislang an heikle Stellen gekommen bin, war die Polizei bereits vollauf beschäftigt, die zerknäulten PKW samt ihrer Fahrer zu sortieren. Was interessiert die da ein Mopped, das gemütlich vorbeirollt. Wenn ich stehenblieb, um eventuell zu helfen, dann war deren größte Sorge, ob ich in den Unfall verwickelt war. Sobald die gesehen hatten, das nicht, waren sie wieder weg. Oder vor zwei Wintern: Ich habs an nem größeren Gefälle gesteckt (es hatte zuerst auf ungefrorenen Boden geschneit und dann fiel die Temperatur bei weiterem Schneefall) und die Kiste seitlich in den Schnee rollen lassen, sauber abgestellt (musste mir sogar erst noch eine Einfahrtschneise schaufeln). Hab dann die S-Bahn genommen. Polizei? Iwo: Der gesamte Verkehr war eh grad zusammengebrochen, selbst Streufahrzeuge stellten sich quer, was wollen die da mit mir? Und am Wintertreff? Knapp 200 Moppedfahrern erklären wollen, dass da Winterreifen drauf müssen und sie so nicht mehr weiterfahren dürfen? Viel Spass ![]() -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
|
|
![]()
Beitrag
#114
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Nachschlag:
Auch Zweiradreifen kennen M+S, steht in 97/24/EG Anhang II Zitat 1.29. "M+S-Reifen": einen Reifen, dessen Laufflächenprofil und Aufbau in erster Linie so ausgelegt sind, daß sie bei Matsch, Neuschnee und schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als ein Normalreifen. Das Laufflächenprofil eines M+S-Reifens besteht im allgemeinen aus Rillen und/oder Stollen, die in größerem Abstand voneinander angeordnet sind, als dies bei Normalreifen der Fall ist; Es wäre für die Obrigkeit leicht gewesen, hierauf zu verweisen. Differenzierte Vorschriften haben die in der StVO schon mal geschafft (§21a).Ich interpretiere diese Unterlassung als wohl durchdacht und absichtlich. ![]() -------------------- MfG Thomas
|
|
|
![]()
Beitrag
#115
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7172 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Auch Zweiradreifen kennen M+S, ... Hallo Das wird auch nicht in Abrede gestellt. Die Frage ist, gibt es für das jeweils in Frage kommende Mopped einen M+S Reifen der eine Zulassung bzw. Freigabe des Herstellers hat? Hier kann man z.B. nachsehen ob der gezeigte Reifen eine Freigabe für das entsprechende Zweirad hat: http://www.conti-online.com/generator/www/.../tkc_80_de.html unter: " Aktuelle Reifenfreigaben zum Download " Nebenbei bemerkt, für PKW und für LKW gibt es noch M+S Reifen - wenn auch schwer zu kriegen ... ![]() Aber wenn man für einen Kleintransporter oder ein Wohnmobil jetzt nach M+S Reifen sucht - fast aussichtslos! |
|
|
![]()
Beitrag
#116
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 1368 Beigetreten: 19.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40858 ![]() |
An sich reicht das Stollenprofil nicht aus, bei richtigen Schneereifen sind Vertiefungen, Einschnitte drin, wo der Schnee aufgenommen und ausgeworfen wird. Man erkennt im Grunde genommen am Profil, ob es sich um Winterreifen handelt, bei meinem Volvo fehlt zwar das Schneeflockensymbol
auf den hinteren Dunlop-Reifen, aber die Bezeichnung Winter steht drauf und die Vertiefungen, Einschnitte sind drin. Die Reifen sind zwar älter, aber was soll man machen, bei der Winterreifenknappheit ? Übrigens, laufrichtungsgebundene, sowie neue Reifen haben immer die besten Eigenschaften, ältere werden hart wie Plastik. Reifen können nie in zwei Richtungen so gute Eigenschaften haben, wie laufrichtungsgebundene Reifen. Man hat wohl wegen der besseren Vermarktung, schlechtere, laufrichtungsungebundene Reifen eingeführt.(Ist einfacher zu montieren, der Kunde muss nichts beachten) -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#117
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Für ein Motorrad ist ein Stollenreifen vollumfänglich ausreichend.
Wenns glatt ist, hilft nur die Gummimischung oder Spikes und beim Schnee helfen die Stollen. Was durch Matsch kommt, kommt auch durch Schnee, denn letzterer hält deutlich schlechter am Reifen. Schon mal im Gelände gefahren? Weisst Du, was wickeln bedeutet? ![]() -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
|
|
![]()
Beitrag
#118
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 1368 Beigetreten: 19.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40858 ![]() |
Nö, das überzeugt mich nicht, als 2-Radfahrer ist man doch einer höheren Gefahr ausgesetzt. Da können die Reifen nicht gut genug sein.
-------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#119
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Nö, das überzeugt mich nicht, als 2-Radfahrer ist man doch einer höheren Gefahr ausgesetzt. Da können die Reifen nicht gut genug sein. Wenn das entscheidend ist, betrete ich den Gerichtssaal mit meiner Eiskletterausrüstung. Schließlich ist man auch als Fußgänger einer höheren Gefahr ausgesetzt. Allein die unzähligen Oberschenkelhalsbrüche beim ausrutschen...
-------------------- MfG Thomas
|
|
|
![]()
Beitrag
#120
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Nö, das überzeugt mich nicht, als 2-Radfahrer ist man doch einer höheren Gefahr ausgesetzt. Da können die Reifen nicht gut genug sein. Erst willst Du Einschnitte im Reifen, damit er aussieht wie ein Winterreifen.Und nun willst Du einen, der gut ist. Das ist IMHO nicht dasselbe ![]() Ein guter Winterreifen für ein Mopped ist immer ein Kompromiss, mehr noch als beim PKW. Ein grosses Negativprofil hilft im Schnee, verträgt sich aber kaum mit Schneeketten und kann keine Lamellenstruktur für Glätte tragen. Wenig Negativprofil kann bei Glätte gute Haftung aufbauen, hält aber im Schnee nix und erfordert damit Schneeketten, sobald nennenswert Schnee liegt. Kommt also sehr drauf an, wo Du fährst. Gibt es keine expliziten Winterreifen für Dein Mopped, wie Du ja schon anmerktest, dann ist der Stollen die bessere Wahl. -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
|
|
![]()
Beitrag
#121
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 856 Beigetreten: 03.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18145 ![]() |
![]() Substantiierte Einwände, warum diese Regelung auf Motorräder nicht anwendbar ist wurden zuhauf getätigt. Wie ist denn die Meinung der Front? ![]() P.S.: In Österreich sind Motorräder übrigens expressis verbis von der Regelung ausgenommen. |
|
|
![]()
Beitrag
#122
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2197 Beigetreten: 30.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13386 ![]() |
Bin man grad wieder da, tue gerne meine Meinung kund:
Das ganze Verfahren über die Winterreifen ist eine Fortsetzung der Pleiten und Pannen in der Verordnungsgebung im Bereich Straßenverkehr! Für uns gibt es am 06.12.10 die Information, wir sollen Feststellungen ( Verstöße ) erst einmal notieren und dann sehen wir weiter!? Da rufen Kleinunternehmer an, haben sich 2 neue Fahrzeuge gekauft, kriegen jedoch keine Winterreifen, was nun? Firma stillegen? Da weiss keiner eine Antwort drauf! Warum müssen LKW nur auf der Antriebsachse WR haben? Da wird der LKW geschoben, kann aber nicht mehr gelenkt werden, so will es der Bundesrat (BR) !? Warum muss das ganze von heute auf morgen mit "heisser Nadel" gestrickt werden? Was soll das heissen, wenn der BR sagt, macht mal eine Verordnung, aber zum nächsten Winter richtig? Wie du siehst svend03, stehe ich als Cop voll hinter dieser Sache! ![]() dete |
|
|
![]()
Beitrag
#123
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 ![]() |
Oh ja, diese dusselige Reifenbindung....Da kommen teilweise die tollsten neuen Reifen auf den Markt und man darf die dann nicht aufziehen, weil die Ausrüstung nur mit Reifenpaarung 1 oder 2 erfolgen darf. Selbst nach 15 Jahren muss ich die technisch mittlerweile veralteten Produkte kaufen. Was für Winterreifen, die es in der von mir gefahrenen Größe gleich mal garnicht gibt, soll ich bitte schön auf diese Maschine aufziehen? Winterreifenpflicht auf Motorrädern ist völliger Nonsens. 1. Findet sich kaum ein Hersteller 2. Gibt es die benötigten Größen nicht 3. Selbst wenn gibts keine Freigabe für die Maschine, man hat also die Wahl zwischen Erlöschen der ABE und einem Punkt in Flensburg. Das kanns nicht sein. Jeder Motorradfahrer, der wie ich auch im Winter fährt ziemlich genau einschätzen können, wann er fährt und wann er es besser lässt. Außerdem ist ein Motorradfahrer im Winter schon alleine durch die Tücke des Objektes selten dabei sich zu überschätzen...Ich glaube ehrlich gesagt auch nicht daran, daß irgendeiner der Ordnungshüter nun unbedint auf die Idee kommt, bei einem Motorrad nun nach M und S Symbolen zu suchen. Die Buchstaben M und S hab ich ja auch aufm Hinterreifen stehen....BRIDGESTONE Exedra G702 150/90-15 M/C 74H ![]() Ich denke mal die Reifenhersteller werden schnell nachziehen. ![]() ![]() -------------------- ...sing mei Sachse sing....
|
|
|
![]()
Beitrag
#124
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Ja hoffentlich, bisher zieht sich das aber.
Der Markt für Motorradwinterreifen ist schlicht uninteressant. Wenn der Gesetzgeber sowas dem Markt überlässt, ist der Kleine der Dumme. -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
|
|
![]()
Beitrag
#125
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 606 Beigetreten: 26.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40988 ![]() |
M+S ist doch nicht als Marke geschützt. Auch nicht als Bildmarke. Kann ich eigentlich mit dem Edding M+S auf meine Reifen schreifen?
Jaja, ich weis, auf die beiden Buchstaben kommt es eigentlich ja gar nicht an, aber wenn die Pol. die doch sehen will, soll sie doch. |
|
|
![]()
Beitrag
#126
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24709 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Spray doch ein Schneeflockensymbol drauf, dürfte professioneller aussehen.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
|
|
|
![]()
Beitrag
#127
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Oder aus einem alten Radlschlauch die Symbole ausschneiden und drauf-vulkanisieren.
![]() Dann sind sie auch gleich "erhaben" wie bei den echten Winterreifen. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#128
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 856 Beigetreten: 03.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18145 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#129
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 11.11.2007 Wohnort: Velbert Mitglieds-Nr.: 38227 ![]() |
Ich bin kein Forenpolizist, kenne aber die vorläufige DA (Dienstanweisung) der Polizei NRW- die wohl noch nicht allen Dienststellen vorliegt. Leider besitze ich sie nicht im Original, deshalb kann ich keine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen.
Sie wurde so übermittelt- weist aber schon in Nr. 1 den von mir hervorgehobenen Hinweis auf "Kfz. ohne M+S Reifen" auf- und nicht auch z.B. "oder gleichwertige/gleichartige". Das allein ist schon wenig qualifiziert. Deshalb sehe ich keinen Grund, meine Rechtsauffassung zu ändern und habe diese DA auch nicht in meinem Blog aufgenommen : Zitat Für die Polizei (NRW) gilt im Hinblick auf die Anwendung der Tatbestände folgendes: 1. Vom Grundtatbestand ist auszugehen, wenn bei den benannten Wetterverhältnissen ein [b]Kraftfahrzeug ohne M+S-Reifen geführt wird. Da M+S Reifen für zweirädrige Kraftfahrzeuge nicht in allen Fällen mit dem M+S- oder dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind, obwohl sie die Anforderungen der oben genannten Richtlinie erfüllen, sind die Reifenprofile im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. 2. Vom qualifizierten Tatbestand ist auszugehen, wenn ein Kraftfahrzeug bei den benannten Wetterverhältnissen den Verkehr behindert oder einen Unfall verursacht hat und die vorschriftswidrige Bereifung kausal für die Verkehrsbeeinträchtigung oder den Unfall war, soweit nicht, gegebenenfalls tateinheitlich, andere mit höherem Bußgeld bewehrte Tatbestände verwirklicht sind. [/b] Fred www.fredis-garage.de |
|
|
![]()
Beitrag
#130
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
ad 1.: Das is ja Quatsch. Genau so stehts ja eben nicht im Gesetz.
Ebenso, wie die Reifen eben mitnichten die Anforderungen der Richtlinie erfüllen müssen, sondern lediglich der Beschreibung in der Richtlinie genügen müssen. Zudem widerspricht sich die Anweisung ja selbst: Motorradreifen können die Anforderungen der Richtlinie ja garnicht erfülen, wenn sie es denn müssten (siehe oben). Oh Herr, schmeiss Hirn rar ![]() -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
|
|
![]()
Beitrag
#131
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 11.11.2007 Wohnort: Velbert Mitglieds-Nr.: 38227 ![]() |
Ganz so hart (aber richtig) wollte ich es nicht sagen- vor allem, weil ich es nicht im Original gesehen habe.
fred |
|
|
![]()
Beitrag
#132
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Da M+S Reifen für zweirädrige Kraftfahrzeuge nicht in allen Fällen mit dem M+S- oder dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind, obwohl sie die Anforderungen der oben genannten Richtlinie erfüllen, sind die Reifenprofile im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. ich male mir gerade aus, wie die ![]() Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
|
|
![]()
Beitrag
#133
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 821 Beigetreten: 16.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26537 ![]() |
Liebe Leute!
Diese Diskussion hier ist ja schön und gut. Aber es springt einen doch geradezu ins Gesicht und beißt einen in die Nase, dass der Verordnungsgeber hier nie und nimmer irgendwelche Verkehrsbehinderungen beseitigen will. Er möchte auch nicht, dass irgendein Polizist da etwas ahndet, oder gar etwas beweist. Er möchte, dass die Leute Winterreifen kaufen, wenn sie nur können. ...und das Ziel wird erreicht. Also macht Euch nicht so viele Gedanken. |
|
|
![]()
Beitrag
#134
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24709 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Hoffentlich wissen das auch Polizei und Bußgeldbehörde
![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
|
|
|
![]()
Beitrag
#135
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Sie wurde so übermittelt- weist aber schon in Nr. 1 den von mir hervorgehobenen Hinweis auf "Kfz. ohne M+S Reifen" auf- und nicht auch z.B. "oder gleichwertige/gleichartige". Das allein ist schon wenig qualifiziert. Wieso? Das Gesetz (letzte Wortgruppe von § 2 Abs. 3a S. 1 StVO) und die von Dir wiedergegebene DA sprechen beide von "M+S Reifen". In beiden steht nicht: "Reifen mit dem Symbol 'M+S'". Und M+S Reifen sind die Reifen, die die in der RiLi beschriebenen Eigenschaften erfüllen - und nicht solche mit Kennzeichnung. Ich kann da keinen Fehler erkennen. ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#136
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Wenn in der Dienstanweisung steht, dass auf M+S-Reifen zu schauen ist, dann meinen die schon gekennzeichnete. Wieso sollten sie sonst extra drauf hinweisen, das man bei ungekennzeichneten an Zweirädern im Einzelfall prüfen müsse?
-------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
|
|
![]()
Beitrag
#137
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Weil sie sich nicht pauschal für so qualifiziert hält, um auf der Straße bei Dunkelheit durch jeden Einzelbeamten treffsicher den Reifen nach Profil und Struktur auf seine M+S-Eignung sicher zu bestimmen. Jedenfalls nicht so sicher, dass es für eine punktbewährte OWi-Anzeige reicht. Stichwort hinreichender Tatverdacht, aus welchem sich uU auch die Untersagung der Weiterfahrt ergeben kann bzw. im Rahmen der Fürsorge ergeben muss.
Daher wird bei Vorhandensein der Symbole zu Gunsten des Kraftfahrers von einer geeigneten Bereifung ausgegangen. Auf den vielfachen Aufschrei der Zweiradfraktion hat sie jedoch gehört. Sie glaubt dieser Fraktion, dass viele Zweiradreifen bei Schnee, ... geeignet sind, obwohl sie kein Symbol tragen. Sie glaubt diesen Aussagen auch dahingehend, dass der Anteil bei Zweirädern signifikant ist - sie weiß aber, dass dies bei mehrspurigen Kfz nicht signifikant ist. Daher weißt sie ihre Mitarbeiter nochmals zusätzlich darauf hin, bei Zweirädern nicht nur stumpf auf die Symbole zu achten. Für mich ein Meisterstück der Verhältnismäßigkeit - gerade in Anbetracht der stark auslegbaren RiLi. Und vom Wortlaut her nicht gegen den Gesetzeswortlaut gerichtet und auch nicht "wenig qualifiziert". P.S.: "sie" = die Polizei(führung) |
|
|
![]()
Beitrag
#138
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Dass Reifen mit Symbol durchgehen, steht ja ausser Frage, aber auch Reifen ohne Symbol müssen durchgehen, wenn sie die Beschreibung der Rili erfüllen.
Damit ist das mitnichten verhältnismäßig, sondern eine eigenmächtige Einengung der Norm, was die Dienstanweisung da macht. Und dadurch, dass sie es bei Zweirädern auch noch als Entgegenkommen darstellt, leistet sie Fehlentscheidungen Vorschub. Bei Wachtmeister Wichtig führt das dann zu unnötigen Kosten seitens des Bürgers (Untersagung der Weiterfahrt, Reifengutachten usw.) -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
|
|
![]()
Beitrag
#139
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 508 Beigetreten: 18.10.2005 Wohnort: Satrup / Angeln Mitglieds-Nr.: 13825 ![]() |
Der Verordnungsgeber kann sich nichit einfach die Rosinen aus irgendeiner EG Richtlinie herauspicken und diese dann auf Fahrzeuge anwenden wollen, welche der genannten Richtlinie nicht unterliegen. Auf Deutsch: Der Verordnungsgeber kann für Krafträder keine PKW Reifeneigenschaften fordern. Besteht irgendwer darauf, droht den Anklägern eine herbe Niederlage vor Gericht und Deutschland mal wieder ein teures EG Abmahnverfahren
![]() Hätte der Verordnungsgeber alle Fahrzeuge treffen wollen, hätte er den Text ja einfach in die Verordnung kopieren können. Hat er aber nicht, und damit sind die Konsequenzen (Zweiräder, Trikes, Quads können nicht gemeint sein) ein-eindeutig. Gruss von Frank -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#140
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 606 Beigetreten: 26.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40988 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#141
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 11.11.2007 Wohnort: Velbert Mitglieds-Nr.: 38227 ![]() |
Was die Vorgaben zum Vorgehen der NRW Polizei bei der Überprüfung der Winterreifen anbelangt, bin ich ein Stück weiter gekommen.
Der Erlaß (von mir als DA bezeichnet) stammt aus dieser Quelle und liegt mir als PDF vor.: Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Az. 43.8 - 57.04.02 Für die Polizeibeamten hat ein Erlaß Weisungscharakter. Überdies ist ein Erlaß dazu da, Unklarheiten zu vermeiden. ????? ZITAT: Die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung ist am 3.12.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S.1737) verkündet worden und wird damit am 4.12.2010 in Kraft treten. Die Regelung sieht vor, dass Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit M+S-Reifen gefahren werden dürfen. Die vorgenannte "Regelung" /das ist die Neuregelung der StVO, die wir kennen. Dort wird eben unter Bezugnahme auf diverse EG- Richtlinien kein M&S Reifen verlangt- sondern ein Reifen, der entsprechende Eigenschaften aufweist. Das gilt ganz klar auch und gerade für PKW. Der Erlaß erweckt aber doch gerade den Eindruck, als müsse dass Winterreifensymbol auf dem Reifen zu finden sein. Wenn es nicht da ist, sieht der Polizeibeamte sich aufgrund des Erl. gezwungen, ein Bußgeld zu erheben. Von Klarheit- oder Bestimmtheit im Gesetz (und im Erl.) kann doch da kaum eine Rede sein. Wegen fehlender Bestimmtheit hat das OLG Oldenburg doch bereits die vorherige Regelung als verfassungswidrig angesehen. Wenn bei einem IM ein solcher Erlaß auf den Tisch kommt, dürfte es mit der Bestimmtheit des Gesetzestextes wohl nicht weit her sein. fred www.fredis-garage.de |
|
|
![]()
Beitrag
#142
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1849 Beigetreten: 29.12.2005 Wohnort: Halle Mitglieds-Nr.: 15677 ![]() |
Bleibt immer noch das Problem, daß der Hersteller seit Jahren die gleiche Reifenpaarungen vorschreibt. Eigentlich in meinem Fall seit 1989. Als im Rahmen der Modellpflege diese Maschine auf den Markt kam.
Also @Sachse nichts mit schnellem Nachziehen der Reifenhersteller. Einige Reifenhersteller haben ihrerseits zwar noch Gutachten erstellt, die Alternativbereifungen erlauben, jedoch müssen sie ja erst mal eingetragen werden. Alle eintragungsfähigen Reifen für die Freigaben existieren, sind übrigens normale Straßenreifen.... Die Reifenbindung auszutragen hat bisher jeder Tüv-Mann vehement verweigert. (O-Ton....bei mir nicht, das ist mir zu heikel...) Nun wird mein Motorradmodell seit 1999 nicht mehr gebaut. Der Hersteller hat bis auf die beiden Originalpaarungen nie ein neues Reifenmodell freigegeben. Die Reifenhersteller tun sich den Bürokratiewahn einer Zulassung für eine Reifenpaarung auch nicht mehr an. Erst recht nicht bei sowas marginalem wie Winterreifen und garantiert nicht für irgendwelche Maschinen, die immer seltener auf den Straßen werden. Hier werden Freigaben nur noch selten vorgenommen, Winterreifen oder grobstollige sind meines Wissens nicht dabei. Was also soll ich also machen? Soll ich Reifen aufziehen, die gleich mal überhaupt nicht aufgezogen werden dürften, weil nicht eingetragen, nicht eintragungsfähig wegen fehlender Freigaben sind, aber möglicherweise mit M+S oder Schneeflockensymbol betackert, wobei es gerade diese in den von mir benötigten Größen selbst auf Anfrage beim Reifenwerk Heidenau, dem einzigen mir bekannten Reifenhersteller für Motorräder, der "Winterreifen" baut, nicht für Geld und gute Worte gibt. Oder doch besser mit den eingetragenen Straßenreifen weiterfahren, die mich immerhin auch die letzten 15 Jahre durch jeden Winter gebracht haben? Pragmatisch gesehen.... Im ersten Fall schraubt mir "Wachtmeister Wichtig" trotz der laut des Winterreifengesetzes formal richtigen Reifen das Kennzeichen von der Maschine (Dank Erlöschung der ABE) und es kostet 3 Punkte, sowie des Bußgeld+Gutachten. (Für den Fall, daß es 100/90-19 57H und 150/90-15 M/C 74H als Winterreifen doch mal geben sollte) Im 2. Fall jedoch kann ich höchstens mit einem Punkt rechnen. Vom Kopf her hätt ich gern Winterreifen, am Besten mit Spikes. Nicht erlaubt...nicht in meinen benötigten Größen lieferbar....Wenn lieferbar, nicht freigegeben.... Aber....Laut den Folgen, die kommen lass ich eben dann doch die normalen Straßenreifen drauf. Wie das auch seit 1987 bereits jedes Jahr der Fall war. Fazit? Hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Sowas hat den faden Beigeschmack der Abzocke in beiden Fällen in meinen Augen. Denn ich kann die erlassenen Bestimmungen nicht erfüllen, weil es entweder der nicht erlaubte richtige, oder eben der erlaubte falsche Reifen ist. Entweder erlischt die ABE, oder es wird mit einem Punkt honoriert. Tolle Wahl oder? Eigentlich eine schreiende Ungerechtigkeit. Die Mühle stehenlassen? Fällt mir im Traum nicht ein. Meine Form der Mobilität. Die lass ich mir nicht von irgendeinem Schreibtischtäter verbieten, ich fahr seit 1987 jeden Winter und weiß sicher mehr über die Straßenverhältnisse unter 2 Rädern, als der Beamte, der mich kontrolliert.... Jetzt werf ich den Ball mal zu unseren Forenpolizisten zurück...wie weiter also bei der Ausgangslage? So ganz aus der Praxis betrachtet. Wie würde eine Kontrolle bei euch so ausfallen?Abkassieren? Augenmaß beweisen? -------------------- Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
|
|
|
![]()
Beitrag
#143
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24709 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Das BMVBS hat mir auf eine Anfrage bezgl. Pedelecs geschrieben, daß man sein Fahrzeug im Winter nicht fahren dürfe, wenn es keine geeigneten Reifen gibt.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
|
|
|
![]()
Beitrag
#144
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 508 Beigetreten: 18.10.2005 Wohnort: Satrup / Angeln Mitglieds-Nr.: 13825 ![]() |
Das ganze Verfahren über die Winterreifen ist eine Fortsetzung der Pleiten und Pannen in der Verordnungsgebung im Bereich Straßenverkehr! So sehe ich das auch. Sollte sich das Zitat der 92/23 übrigens tatsächlich auf Krafträder beziehen lassen (der Verordnungsgeber scheint tatsächlich davon auszugehen), könnte man auf diese Art ja auch eine ABS Pflicht für alle Fahrzeugarten einführen. Man schreibt einfach in die StVO (!): Kraftfahrzeuge müssen Bremsanlagen haben, dernen Eigenschaften EG Richtlinie xyz Anh. x Abs. xy entsprechen - und schon hat man ABS für alle (auch für Krafträder). So einfach wie der Verordnungsgeber es uns Motorradfahrern mit den Winterreifen glauben machen will, ists eben nicht. Gruss von Frank -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#145
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Die vorgenannte "Regelung" /das ist die Neuregelung der StVO, die wir kennen. Dort wird eben unter Bezugnahme auf diverse EG- Richtlinien kein M&S Reifen verlangt- sondern ein Reifen, der entsprechende Eigenschaften aufweist. Es gibt mindestens drei verschiedene "Definitionen" von M und S Reifen:
"M + S Reifen" sind also Reifen, die die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG genannten Eigenschaften erfüllen. Daher ist der Erlass des NRW Innenministeriums richtig formuliert. Die StVO kennt "M + S Reifen" und fordert genau diese "M + S Reifen" bei den aufgezählten Wetterzuständen. Ob diese inhaltlich und namentlich leicht abweichende Doppeldefinition in RiLi und StVO sinnvoll war, kann man natürlich stark bezweifeln. Aber hätte man in der StVO den Begriff "Winterreifen" verwendet, dann würden wir jetzt über die Zulässigkeit von Ganzjahresreifen streiten. Und irgendwie musste man diese Reifen nun mal benennen, um nicht jedes mal dieses Satzungetüm ("Reifen ..., welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen") verwenden zu müssen. |
|
|
![]()
Beitrag
#146
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Es gibt mindestens drei verschiedene "Definitionen" von M und S Reifen: Mindestens 4, siehe Beitrag #114. Ich würde die verschiedenen Richtlinien nicht alle zusammen unter Deinem 2. subsummieren, haben ja auch nicht den gleichen Wortlaut.
-------------------- MfG Thomas
|
|
|
![]()
Beitrag
#147
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 508 Beigetreten: 18.10.2005 Wohnort: Satrup / Angeln Mitglieds-Nr.: 13825 ![]() |
Es gibt mindestens drei verschiedene "Definitionen" von M und S Reifen: ... Hallo Mitleser, in Bezug auf Krafträder ist dieser Denkansatz falsch. Hier gilt: "Es gibt mindestens 3 EG Richtlinien (und ECE Regelungen, die wir hier noch nicht betrachtet haben) bezüglich von Reifen, die sich jeweils nur auf die entsprechenden Rahmenrichtlinien (2007/45 - alt: 70/156, 2002/24 - alt: 92/61 und 2003/37 - alt: 74/150) beziehen. Daraus folgt: wenn man aus einer solchen Reifenrichtlinie zitiert, kann das Zitat natürlich nur für die Fahrzeugarten gelten, für die die entsprechende EG Richtlinie gilt. Nochmals: Man kann Äpflel nicht zu Birnen erklären. Gruss von Frank -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#148
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6381 Beigetreten: 31.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43454 ![]() |
Die Mühle stehenlassen? Fällt mir im Traum nicht ein. Meine Form der Mobilität. Die lass ich mir nicht von irgendeinem Schreibtischtäter verbieten, ich fahr seit 1987 jeden Winter und weiß sicher mehr über die Straßenverhältnisse unter 2 Rädern, als der Beamte, der mich kontrolliert.... Jetzt werf ich den Ball mal zu unseren Forenpolizisten zurück...wie weiter also bei der Ausgangslage? So ganz aus der Praxis betrachtet. Wie würde eine Kontrolle bei euch so ausfallen?Abkassieren? Augenmaß beweisen? Wenn Du mit Reifen, wie auf den beiden ersten Links/Bildern gezeigt, unterwegs bist, ist es allzu offensichtlich dass man die Jahreszeiten verwechselt hat. http://img1.classistatic.com/cps/bln/10102...g?set_id=2C4000 oder mit denen : http://www.1000ps.at/magazin/metzeler/M3_Set.jpg Wenn bei einer ![]() Enduroreifen: http://www.akf-shop.de/shop/images/product...P-009720-01.jpg oder auch: http://www.reifentiefpreis24.de/images/Rei...1-705831208.jpg nach einem M+S- oder o.ä. Winter-Symbol sucht, ist er IMHO nur an der blinden Auslegung der Winterreifenpflicht interessiert und läßt den gMV und Sachverstand ausgeschaltet. Ich hatte immer das Glück Moppeds zu fahren, die keiner Reifenfabrikatsbindung unterlagen, und immer die passenden Grobstolle aufgezogen werden konnten. |
|
|
![]()
Beitrag
#149
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Und bei Reifen wo die (mutmaßlichen) Eigenschaften nicht so klar sichtbar sind?
http://www.michelin.de/de/ImageServlet?ima...eSite=ALLEMAGNE Der wird immerhin als Ganzjahresreifen beworben! (Ohne M+S Kennung, gibt's von Michelin nicht im 2-Rad-Sektor.) Oder der Vorgänger (Erstausrüstung auf dem Piaggio MP3)? http://images.motorcycle-superstore.com/Pr...cooter_Tire.jpg -------------------- MfG Thomas
|
|
|
![]()
Beitrag
#150
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Und bei Reifen wo die (mutmaßlichen) Eigenschaften nicht so klar sichtbar sind? Da gibt im Streitfall -wie bei allen anderen (Bau-)Teilen auch- der Gutachter/Sachverständige seine Stellungnahme ab, welche das Gericht wertet. Was bei Beleuchtung, Bremsen, Motorelementen, Karosserieteilen, ... im Grenzbereich schwierig aber lösbar ist, das klappt auch bei der Bereifung. |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.05.2025 - 03:35 |