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> Zulassung am Standort des Fahrzeugs oder nur am Wohnsitz?
Ex-User :-)
Beitrag 10.11.2010, 11:30
Beitrag #1


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Hallo,
ich habe da noch eine Frage: ist es möglich ein Fahrzeug in dem Landkreis zuzulassen wo der regelmäßige Standort des Fahrzeugs ist oder ist die Zulassung nur am Erstwohnsitz des Halters möglich?
Wenn ja, wo und in welchen Paragraphen steht das?

Geht um einen Traktor der auf einem Grundstück weit weg steht und bei Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle im Landkreis des Erstwohnsitzes bei selbiger vorgeführt werden müßte, was aber ein ziemliches logistisches Problem wäre...

danke und schöne grüße
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CvR
Beitrag 10.11.2010, 11:47
Beitrag #2


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Zitat (Ex-User :-) @ 10.11.2010, 11:30) *
ist es möglich ein Fahrzeug in dem Landkreis zuzulassen wo der regelmäßige Standort des Fahrzeugs ist

nein
Zitat (Ex-User :-) @ 10.11.2010, 11:30) *
oder ist die Zulassung nur am Erstwohnsitz des Halters möglich?

ja
Zitat (Ex-User :-) @ 10.11.2010, 11:30) *
Wenn ja, wo und in welchen Paragraphen steht das?

http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_06.php
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_46.php

Würde ich jetzt mal so aus dem Bauch heraus antworten.


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Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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jfk
Beitrag 10.11.2010, 12:39
Beitrag #3


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think.gif Warum muß der Trecker zur Zulassung vorgeführt werden??


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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Ex-User :-)
Beitrag 10.11.2010, 14:34
Beitrag #4


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@jfk: Wegen Neuzulassung, das Ding hat noch DDR-Brief und da wollen die eine Vorführung an der Zulassungsstelle.
Mehr weiß ich auch nicht, ich frage hier nur für einen Bekannten...

Habe grade nochmal gegoogelt und was gefunden: http://www.fwdienste.de/kfz-versicherung/kfz-zulassung.html
Seit Anfang 2007 ist eine solche Standortzulassung nicht mehr möglich. Shit.
Dann muß er sich da irgendwas anderes überlegen.

Wie ist das eigentlich wenn mein Bekannter sich für eine Woche oder so beim dortigen Landkreis den Wohnsitz anmelden, den Trecker zulassen und dann wieder bei seinem eigentlich Wohnsitz anmelden würde? Kriegt das die Zulassungstelle mit oder wäre das egal (hauptsache Erstwohnsitz zum Zeitpunkt der Anmeldung?)?
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Der Bär
Beitrag 10.11.2010, 14:39
Beitrag #5


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Wenn der Wohnsitzwechsel problemlos über die Bühne ginge, wäre das der Zulassungsstelle wohl egal. Aber bei der Stadt / Gemeinde wird man sicherlich Fragen stellen, mindestens bei der Zurückummeldung. Der Trecker würde dann natürlich auch (ohne Vorführung) umzumelden sein.

Edit: Ich kenne allerdings einen Fall persönlich, bei dem innerhalb von drei Wochen hin und zurück umgemeldet wurde und das absolut korrekt. Lebensumstände können sich auch unerwartet schnell ändern.


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CvR
Beitrag 10.11.2010, 14:42
Beitrag #6


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Vor solch einem aufwändigen Prozedere würde ich erstmal die Zulassungsbehörde am Wohnsitz fragen, ob die sich vorstellen könnte, die Identifikation des Fahrzeugs durch eine andere Behörde, zB Zulassungsbehörde am Fahrzeugstandort oder dortige police.gif-Dienststelle oder so erledigen zu lassen. Und falls ja, dort anfragen, ob die da auch mitmachen würden...

Auf jeden Fall müsste, wenn der Freund sich zur Zulassung ummeldet und danach wieder "zurückmeldet", er dann auch den Traktor ummelden auf den neuen alten Wohnsitz... Der Traktor muss immer da zugelassen sein, wo der Halter seinen Hauptwohnsitz hat. Auch nach dem "Zurückmelden" muss der Halter dafür sorgen, dass dem so ist... (vielleicht würde das Ummelden auf den "Wohnortlandkreis" dann aber ohne Vorführung funktionieren think.gif ich musste bisher noch nie ein Fahrzeug vorführen, auch wenn der Vorbesitzer aus anderen Bundesländern kam).


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Ex-User :-)
Beitrag 10.11.2010, 16:00
Beitrag #7


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Nee das mit dem Ummelden war auch grad nur so eine Schnapsidee von mir. Ist glaube ich nicht wirklich praktikabel.

@ CvR aber das mit der Identifikation durch eine andere Behörde oder Polizeidienststelle ist eine gute Idee! Das werde ich mal so weitergeben. wavey.gif

tja das mit dem Vorführen, weiß ich auch nicht wieso und weshalb, ich mußte sogar selbst schonmal ein Fahrzeug was nur umgemeldet wurde (und auch direkt vorher angemeldet war!) mal bei der Zulassungsstelle vorführen zum Fahrgestellnummern-Check. Keine Ahnung warum das wohl manchmal erforderlich ist und manchmal nicht.
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Gast_lorenz1808_*
Beitrag 11.11.2010, 20:02
Beitrag #8





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Habt ihr am Standort des Fahrzeuges jemanden den ihr gut kennt?
Der also dort auch wohnt?

Wenn ja, soll der jenige für einen Tag seinen Namen hergeben und ihr meldet den Trecker auf euren Kumpel, Verwandten an und am nächsten Tag bei euch dann ohne Vorführung um.

Habe ich so schön öfters gemacht, wenn z.B. der Fahrzeugbrief fehlte und mein Kumpel ihn eigentlich in Bln. zulassen wollte.
In Bln. eine Zulassung ohne Brief (Verlust) fast unmöglich und 4x teurer als in den brandenurger Landkreisen.
Also hier angmeldet und einen Tag später umgemeldet - ging schneller, war billiger und auch legal.

Wenn du dazu Fragen hast - schick mir 'ne PN.
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Ex-User :-)
Beitrag 12.11.2010, 15:38
Beitrag #9


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@ Lorenz
Das ist auch eine gute Idee! Danke.
Das wird jetzt schon irgendwie gehen...
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