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> schlepper und anhänger 25 km/h
mauer
Beitrag 07.11.2010, 23:44
Beitrag #1


Neuling
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Moin allerseits.

Habe mich nun schon vielerseits durchgelesen aber das leidige thema zwecks 25 km/ zulassung lässt mich nicht los.

Ich habe folgendes Problem : Besitze 2 schlepper einen kleinen güldner mit 25 Ps (Bj. 1960)und 18,6 km/h Vmax und einen Lanz-Bulldog mit 45PS(Bj.1939) ca 19 km/h Vmax . Den Lanz will ich noch anmelden und der Güldner ist mit schwarzer Nummer versehen . an beiden soll nun je ein Anhänger zugehören . zum Lanz hab ich einen 5-tonner auflaufgebremsten mit BE aus DDR-zeiten und zum Güldner soll noch ein 1-achser her. Beide sollen eine saisonzulassung bekommen .

Wie melde ich am günstigsten die Anhänger an , bei gelentlicher Eigennutzung und Fahrten zu Treffen ?

Grüsse Andre
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Sachse
Beitrag 08.11.2010, 16:33
Beitrag #2


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Schwarzes kennzeichen am Zugfahrzeug = Schwarzes Kennzeichen am Anhänger

Grün am Anhänger nur wenn im od. Für LOF - Betrieb gefahren wird.


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GolfVI
Beitrag 08.11.2010, 16:34
Beitrag #3


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Macht laut KFZ Steuerrechner bei 5,00t zulässiger Gesamtmasse 15€ im Monat. Du könntest evtl über ein rotes 07er Kennzeichen für beide Anhänger nachdenken, je nachdem wie lang Deine Saison dauern wird. Aber es darf immer nur ein Fahrzeug pro roter 07 gleichzeitig bewegt werden. Also Schlepper und Anhänger mit gleicher roter Nummer geht nicht!
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Sachse
Beitrag 08.11.2010, 16:40
Beitrag #4


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Nachteil Rote Nummer = keine Einsatz zulässig --> nur in der Gegend rum fahren.

Tipp: - Zugmaschine mit H und Anhänger mit H


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GolfVI
Beitrag 08.11.2010, 16:54
Beitrag #5


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Wo findet man denn H Tarife für Anhänger bei der KFZ Steuer? Wenn da die gleiche Pauschale wie bei KFZ gilt, kommt er bei seinem Fünftonner mit Normalbesteuerung günstiger weg. Finde auf die Schnelle nur Sätze für Krafträder und übrige Kraft(!)fahrzeuge.
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Ninja ZX6R
Beitrag 08.11.2010, 20:57
Beitrag #6


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Für rote und Oldtimerkennzeichen, wenn diese nicht für Krafträder gelten, sind einheitlich 191,73 € Jahresteuer fällig. Siehe § 9 Abs. 4 Nr. 2 KraftStG. Also auch für Anhänger gilt dieser Satz.
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Monny
Beitrag 08.11.2010, 22:35
Beitrag #7


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kann er nicht einfach einen Anhänger mit BE mit Folgekennzeichen hinter den Schlepper hängen bei der Vmax? think.gif


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Gruss,
Monny

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CvR
Beitrag 08.11.2010, 23:03
Beitrag #8


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Zitat (Monny @ 08.11.2010, 22:35) *
kann er nicht einfach einen Anhänger mit BE mit Folgekennzeichen hinter den Schlepper hängen bei der Vmax? think.gif

Kann er - wenn es sich um einen zulassungsfreien Anhänger handelt. Bspw. um einen "Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet [...] werden". Bei reinen "Spassfahrzeugen" mangelt es aber häufig an der Zulassungsfreiheit, da diese oft auch an bestimmte Nutzungszwecke gebunden ist... Es lohnt ein Blick in http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_03.php und http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php.


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GolfVI
Beitrag 08.11.2010, 23:30
Beitrag #9


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Und wenn er Land/Forstwirt wäre und seine Fahrzeuge nur dafür einsetzt, müsste er auch für die Zugmaschinen keine KFZ Steuer zahlen. Daher ist ein schwarzes Folgekennzeichen grundsätzlich schonmal "verdächtig", wenn auch nicht generell unzulässig. Aber ich muss dem TE wirklich mal Anerkennung zollen, dass er nicht versucht, mit an den Haaren herbeigezogener angeblicher landwirtschaftlicher Verwendung, die KFZ Steuer zu sparen, wie viele seiner Hobbykollegen.
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Lutze
Beitrag 09.11.2010, 08:29
Beitrag #10


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Zitat (GolfVI @ 09.11.2010, 00:30) *
...Aber ich muss dem TE wirklich mal Anerkennung zollen, dass er nicht versucht, mit an den Haaren herbeigezogener angeblicher landwirtschaftlicher Verwendung, die KFZ Steuer zu sparen, wie viele seiner Hobbykollegen.

Hallo GolfVI,

ich fahre ja auch mit so einen Gespann (Unimog 411 + 4,1 t Kipper 20 km/h -beides zugelassen) und musste feststellen, dass auf Schleppertreffen laaangsam eine Trendwende zu erkennen ist.
Dieses Jahr haben mich viele darauf angesprochen, wie man eine Zulassung bei einen solchen alter Anhänger bekommt bzw. hat ein Club jetzt einen "Bauwagen" (ist ja auf Treffen sehr beliebt als Unterkunft/Treffpunkt) und die haben extra einen gesucht, der alle Papiere hat -zum Anmelden!.
Leider kommen natürlich immer noch viele damit, dass so ein Anhänger nicht angemeldet werden muss, oder auch bis 25 km/h braucht man leine HU. In einigen Gebieten soll auch die cop.gif police.gif jetzt verschäft darauf achten (hier bei mir noch nicht).
Zum Steuersatz H-Kennzeichen: wo liest Du Krafträder und übrige Kraftfahrzeuge?
Zitat (KraftStG § 9 Steuersatz)
(4) Für Kennzeichen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 beträgt die Jahressteuer,

1. wenn sie nur für Krafträder gelten 46,02 EUR,
2. im Übrigen 191,73 EUR.


@mauer
Hallo Andre,

wie GolfVI schon geschrieben hat lohnt sich ein H-Kennzeichen (191,73 Euro) erst ab > 5000 kg zGM des Anhänger.
Ein Saison-Kennzeichen kann man ja nur in der Saison nutzen - hier könnte es schwierig werden, da die Schleppertreffen ja meist in Frühjahr und Herbst stattfinden.
An Deiner Stelle würde ich in jedem Fall einen Anhänger über das gesamte Jahr hinweg zulassen, weil wenn man schon solche Gerätschaften zu Hause stehen hat, findet man immer etwas zum Transportieren.

Für meinen Zahnstangen-Kipper 4,1 t, BJ 1955 zahle ich 156,00 Euro Steuern und ca. 40,00 Euro Haftpflicht.

Gruss
Lutz
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GolfVI
Beitrag 09.11.2010, 10:15
Beitrag #11


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Das ist ja schön zu hören, dass sich da was tut. Wenn man sieht wieviel Geld in manchen Oldtimern steckt, sollte für eine regelkonforme Zulassung eigentlich Geld da sein. Es kommt aber wohl auch immer darauf aus welchen Kreisen der Fahrer/Schleppper stammt. Wenn der Schlepper von seinem früheren Einsatz noch ein grünes Kennzeichen hat, behält er das meist auch, wenn er irgendwann mal nurnoch auf Treffen fährt. Die Erfahrung habe ich zumindest gemacht.Das mit den Kraftfahrzeugen hab ich da her. Man sollte wirklich öfter mal ins Gesetz schauen wink.gif.
@Lutz wie hast Du Deinen Kipper zugelassen? Einzelbetriebserlaubnis mit Gutachten nach § 21 StVZO?
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mauer
Beitrag 09.11.2010, 13:04
Beitrag #12


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Moin

Danke für eure Anteilnahme zum Thema. Es wird überall heiss diskutiert über die 25 km/h-zulassung. Es sollte beim Betrieb auf öffentl. Strassen schon einigermaßen wasserdicht sein. Man kann zwar aufpassen wie ein Lux , dass man selbst keinen Kratzer oder ähnliches verursacht und auch noch für andere mitdenken aber wenn man an ner Einmüdung oder wo auch immer steht und nur mal ein radfahrer wegen mir blöde bremst und umkippt ,verstaucht sich den knöchel haben wir einen personenschaden und dann ?? think.gif irgend einer wird dann komische Fragen stellen .

Es sollte nun schon legal funktionieren , ohne dass ich mir ausreden einfallen lassen muss und es sollte schon auch in der relation bleiben . Auch mit H- oder Rote 07-er Kennzeichen wird das nichts . die werden so blöde besteuert , da komm ich mit ner regulären Anmeldung besser weg und hab auch keine Einschränkungen beim Betreiben Nun hab ich mal im steuerechner geguckt

und mal notiert

Lanz mit ca 4t GG = 236 €
Güldner mit 2t GG = 112 €
Anhänger mit 2t GG = 74 €
Anhänger mit 5t GG = 186 €

Summe 608 € ist dann ganz schön . Bei den Maschinen hab ich ja auch kein Problem damit , da ich die öfters auch solo bewege . Dann wäre die Option mit der Saison von April bis Oktober . Da schlägt sich die Steuer mit 354 € nieder . Das klingt nicht viel , ist aber im Verhältnis zur Bewegung der Teile schon viel . Die Versicherung kommt ja auch noch dazu . Und die HU`s nicht vergessen.

Gibts zur Einzelanmeldung der Sachen noch ne andere legale Option ??

Grüsse Andre
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GolfVI
Beitrag 09.11.2010, 17:01
Beitrag #13


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Der einzige Vorteil wäre bei rotem Kennzeichen, dass die HU wegfällt. Schlägt bei Deinem gebremsten Anhänger auch alle 2 Jahre mit 64€ (TÜV Süd) zu Buche. Bringt aber auch die erwähnten Nachteile...
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Lutze
Beitrag 09.11.2010, 18:39
Beitrag #14


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@GolfVI
Ist ja Lustig, auf der I-Seite war ich auch wegen des Steuersatzes, bin aber den Link zum Gesetzestext gefolgt.
Zu meinen Anhänger - da hatte ich Glück der Vorbesitzer hatte schon alle Papiere zusammen. Er hat "damals" eine Einzelabnahme durchführen lassen, was dank den Typen-Schildern an den Achsen wohl auch Einigermassen ging.

Das mit den grünen KZ auf Treffen - also in Niedersachsen soll es die Möglichkeit geben, dass alte Schlepper weiterhin die grünen KZ behalten dürfen, wenn das Fahrzeug nur für Treffen benutzt wird. Also ähnlich den Roten-Kennzeichen (Nach den Motte: wenn ein Trecker 40 Jahre keine Steuern bezahlt hat, brauch er es auch in seinen Ruhestand nicht). Diese Aussage habe ich mir aber (noch) nicht übers Finanzamt bestättigen lassen, weil ich den Unimog auch zum Holz holen benutze.

@Andre
Fragt mal bei Deinen FA nach, vielleicht geht es auch bei Dir mit grünen KZ - zumindest bei einen der beiden Schlepper (s. 2. Absatz).

Eine weitere Option wäre evtl. noch eine Ablastung (spart auch etwas Steuern) der Fahrzeuge - da kann Dir der TÜV bzw. die Dekra weiterhelfen.

Gruss
Lutz
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GolfVI
Beitrag 09.11.2010, 21:16
Beitrag #15


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Lutz: Ist das das kuriose grüne H-Kennzeichen, das immer mal wieder auf Fotos in Oldtimerforen für Verwirrung sorgt?
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Lutze
Beitrag 09.11.2010, 21:55
Beitrag #16


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GolfVI,

das kann ich nicht sagen - habe auch nur nie ein grünes H-KZ auf Treffen gesehen. Bisher kenne ich auch niemanden näher der bei seinen Schlepper ein grünes KZ, aufgrund des Alters hat.
Sollte man wirklich mal bei FA nachfragen - aber wiegesagt ich habe da kein bedarf, weil mein Unimog noch artgerecht gehalten wird

Lutz
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GolfVI
Beitrag 10.11.2010, 00:37
Beitrag #17


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Ich hab es bisher nur auf Fotos u.a. in der Unimog Community gesehen. Da bist Du ja evtl auch unterwegs wink.gif. Bei artgerechter Haltung nehme ich mal an Du kommst aus einer eher ländlichen Region? Hast Du schonmal darüber nachgedacht Hobbylandwirt zu werden? Sprich Dir ein Grundstück zuzulegen, mit dem Du Mitglied in der Land und Forstwirtschaftlichen BG wirst? Dann wären Deine Privateinsätze landwirtschaftlich und damit steuerfrei. Für die Zeiträume, die Du auf Treffen fährst kannst Du meines Wissens Steuern bezahlen und bist damit legal unterwegs. Über die Details müsstest Du Dich mal bei deinem zuständigen FA erkundigen, wie das geht. Ob du z.B. sagen kannst du fährst im Jahr 10 Tage auf treffen, und die versteuerst Du, oder ob Du das für jeden Tag einzeln im voraus anmelden musst.
Du kannst Dir ja das hier mal zur Info durchlesen, ob das für Dich interessant ist. Aber es geht wohl leider immer nur monatsweise. Du müsstest dann meiner Meinung nach die Anhänger anmelden und wie bei einem Schlepper Antrag auf KFZ Steuerbefreiung stellen. (Ähnlich den Anhängern, die bei den "echten" Bauern mit mehr als 25 km/h gefahren werden) HU wäre dann allerdings alle 24 Monate trotzdem fällig.
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Sachse
Beitrag 10.11.2010, 13:41
Beitrag #18


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Zitat (GolfVI @ 09.11.2010, 17:01) *
Der einzige Vorteil wäre bei rotem Kennzeichen, dass die HU wegfällt. Schlägt bei Deinem gebremsten Anhänger auch alle 2 Jahre mit 64€ (TÜV Süd) zu Buche. Bringt aber auch die erwähnten Nachteile...



Die meisten haben aber nur 1 rotes 07 er Kennzeichen.


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GolfVI
Beitrag 10.11.2010, 14:03
Beitrag #19


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Er könnte sich EIN rotes Kennzeichen für beide Anhänger zulegen, da ich nicht davon ausgehe, dass er mit beiden Anhängern zeitgleich unterwegs sein will. Zugmaschinen dann regulär zugelassen oder noch ein rotes Kennzeichen für beide Zugmaschinen. Mir ist durchaus bewusst, dass Hängerzüge mit dem gleichen roten Kennzeichen für Zugmaschine und Anhänger rumfahren. Legal ist es trotzdem nicht. Natürlich landet man mit zwei roten Kennzeichen auch bei knapp 400€ Steuer im Jahr, aber seine Fahrzeuge einzeln würden ja über 600€ kosten zuzüglich 4x HU-Gebühren.Ich bleib dabei, der Nachteil liegt allein in der eingeschränkten Nutzung. wink.gif
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Sachse
Beitrag 10.11.2010, 14:04
Beitrag #20


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Zitat (Monny @ 08.11.2010, 22:35) *
kann er nicht einfach einen Anhänger mit BE mit Folgekennzeichen hinter den Schlepper hängen bei der Vmax? think.gif



nur wenn das Zugf. auch auf den LOF - Betrieb zugelassen ist.


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geckolino
Beitrag 10.11.2010, 17:51
Beitrag #21


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Zitat (GolfVI @ 09.11.2010, 21:16) *
Lutz: Ist das das kuriose grüne H-Kennzeichen, das immer mal wieder auf Fotos in Oldtimerforen für Verwirrung sorgt?

Grünes H-Kennzeichen kenne ich nur aus einem Fall. Da hatte jemand einen Autokran
restauriert, der als SAM ohnehin steuerfrei ist. Er wollte aber unbedingt ein H-Kennzeichen,
um den Kran auch offensichtlich als historisches Fahrzeug zu kennzeichnen.
Das ging wohl bis zum Chef der Zulassungsstelle, ging aber schlussendlich doch.
Das größte Problem war wohl, die Software davon zu überzeugen, die Kombination
anzunehmen...


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Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen.
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Lutze
Beitrag 10.11.2010, 19:38
Beitrag #22


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@GolfVI
natürlich bin ich auch bei der UCom unterwegs.

Ja ich komme aus einer ländlichen Gegend - aber mit grünen Kennzeichen ist man wieder zu eingeschränkt, bei Brennholz müsste man schon Wald haben. Abgesehen davon wird hier leider kein Land/Wald verkauft oder zu Pacht angeboten.
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GolfVI
Beitrag 10.11.2010, 19:56
Beitrag #23


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Sicher, dass man zum Brennholz machen Wald haben muss? Also bei uns fahren die Vollerwerbsbauern zum Holz machen in den Gemeinde- bzw. Staatswald mit grünem Kennzeichen.Da habe ich mir bisher noch nie was dabei gedacht, aber Du bringst mich da auf Fragen...Aber ich denke nicht, dass die LoF-Nutzung ausschließlich auf eigenem Grund erfolgen muss.
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