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> Deutschlands dienstälteste Verkehrszeichen, - in Colorphotographien -
Frechdachs75
Beitrag 24.07.2014, 13:05
Beitrag #2501


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Zumindest ist es synchron zum Zebrastreifen-Mann. laugh2.gif
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rapit
Beitrag 24.07.2014, 13:10
Beitrag #2502


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"Radfahrer Fahrbahn benutzen" ist aber auch nicht schlecht, nur schlecht zu lesen. Vor Ort ging das gar nicht, nur mit Bildbearbeitung per PC


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Maddini
Beitrag 24.07.2014, 13:28
Beitrag #2503


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Und Zeichen 123 und 274 soll wer noch erkennen können?


Aber die Zebrastreifenmännervereinigung ist wirklich allerliebst. Ich mag ja den Gangstil von ihm so sehr, fast so sehr wie eben jenen, dieses Zeitenossens

Kein deutsches aber vom Gangstil auch ganz groß: Der (arme) russische Kreuzungswillige.

Hach ich glaub man muss mal einen Thread für die schönsten Darstellungen von Menschen auf Vzs machen. Wenn ich allein an das sich eindeutig wehrende Kind auf dem österreichischen VZ 17 denke.


WAS..wer ist abgeschweift???
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rapit
Beitrag 24.07.2014, 13:39
Beitrag #2504


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Zitat (Maddini @ 24.07.2014, 14:28) *

Das ist Monk, tritt nur in die Zwischenräume laugh2.gif
Ich finde ja, der spanische Kollege sieht irgendwie stockbetrunken aus:


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Maddini
Beitrag 24.07.2014, 13:48
Beitrag #2505


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Zumindest als würde es ihm die allerhöchste Konzentration abfordern ja laugh2.gif
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BajK
Beitrag 24.07.2014, 14:02
Beitrag #2506


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Zitat (rapit @ 24.07.2014, 13:00) *
sah der Vorgänger von VZ 1000-12 eigentlich jemals so aus? think.gif

Hatte das Ding überhaupt einen direkten Vorgänger?
Ich kenne nur den hier:
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Maddini
Beitrag 24.07.2014, 14:12
Beitrag #2507


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Und selbst das war, wenn ich mich nicht irre, nicht in der StVO als amtliche Verkehrszeichen enthalten.
Naja wen kümmerte in den 60ern und 70ern schon den Fußgänger...der sollte ja sowieso am besten auf einer ganz anderen Ebene rumlaufen. whistling.gif
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MisterOJ
Beitrag 24.07.2014, 20:19
Beitrag #2508


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Zitat (Speichenkarussell @ 24.07.2014, 13:11) *
Müssten täten sie eigentlich schon, wenn die VwV denn irgendeine Verbindlichkeit hätte crybaby.gif

@Speichenkarussel: vielen Dank für die sehr ausführliche ! wavey.gif

Zitat (Speichenkarussell @ 24.07.2014, 13:11) *
Aber alles andere, vor allem Zusatzzeichen für Volksfeste etc. wären da (theoretisch) ein No-go. Die gelebte Wirklichkeit sieht anders aus.

Da bin ich bei dir - leider ist selbst bei den Fachbehörden die zugehörige Fachkompetenz oftmals dünn gesäht...


OJ


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Heinz Wäscher
Beitrag 25.07.2014, 04:04
Beitrag #2509


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Zitat (Maddini @ 24.07.2014, 14:28) *
Hach ich glaub man muss mal einen Thread für die schönsten Darstellungen von Menschen auf Vzs machen. Wenn ich allein an das sich eindeutig wehrende Kind auf dem österreichischen VZ 17 denke.

Link whistling.gif


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MisterOJ
Beitrag 25.07.2014, 07:58
Beitrag #2510


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Zitat (Maddini @ 24.07.2014, 14:28) *
Hach ich glaub man muss mal einen Thread für die schönsten Darstellungen von Menschen auf Vzs machen.

Oh ja bitte dribble.gif

OJ wavey.gif


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hk_do
Beitrag 27.07.2014, 22:18
Beitrag #2511


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Da schlendert der aufrechte VP-Nutzer nichtsahnend über einen örtlichen Friedhof und plötzlich sticht ihm da ein alt-68er ins Auge, der wohl nach kurzer Zeit arbeitslos wurde und nun schon seit vielen Jahren zu Establishment gehört und sich in der Toiletten-Branche sein Gnadenbrot verdient:



Mit dem Alter kommt die ursprüngliche Gesinnung aber immer mehr ans Tageslicht: es war wirklich mal ein Linker! laugh2.gif



Das ist doch 184 68?
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Maddini
Beitrag 27.07.2014, 22:30
Beitrag #2512


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Das ist doch ein annehmbbarer Lebensabend, oder von der Örtlichkeit schon eher der Schritt nach eben jenem think.gif
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MisterOJ
Beitrag 27.07.2014, 22:50
Beitrag #2513


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Zitat (hk_do @ 27.07.2014, 23:18) *
Da schlendert der aufrechte VP-Nutzer nichtsahnend über einen örtlichen Friedhof

@hk_do: wo treibst du dich denn so rum?? blink.gif

Zitat (hk_do @ 27.07.2014, 23:18) *
und plötzlich sticht ihm da ein alt-68er ins Auge, der wohl nach kurzer Zeit arbeitslos wurde und nun schon seit vielen Jahren zu Establishment gehört und sich in der Toiletten-Branche sein Gnadenbrot verdient

tia - das Ergebnis einer gelungenen, nachhaltigen Umschulung rolleyes.gif
(für das Schildchen besser wahrscheinlich als die Option als "Kunde" zum Friedhof gebracht zu werden)

Zitat (hk_do @ 27.07.2014, 23:18) *
Mit dem Alter kommt die ursprüngliche Gesinnung aber immer mehr ans Tageslicht: es war wirklich mal ein Linker! laugh2.gif

laugh2.gif


OJ


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phekie
Beitrag 30.07.2014, 12:36
Beitrag #2514


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Hier auch wieder eine Perle:



1. Spurverengung nur beim Lichteinschalten, ansonsten merkt mans ja dann später evtl. auch. laugh2.gif
2. das schön verblichene 283er
3. das "20 km"-Schild
4. 3,70 m max. Höhe irgendwo hinter der Seitenwand.
5. Das bearbeitete VZ 250 mit dem Hinweis "Zutritt für Unbefugte verboten"
6. Das Andreaskreuz obwohl die Schienen auf der Brücke sind (fahren die in Kassel alle Monster-Trucks?). Das würde auch das 3,70m Schild zur Böschung hin erklären laugh2.gif
7. Das ZZ "für das gesamte DB-Gelände" ohne Hauptzeichen

Wer selber schauen will: Angersbachstr. in Kassel Richtung Bahngelände.
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Maddini
Beitrag 30.07.2014, 13:18
Beitrag #2515


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laugh2.gif Direkt neben meinem ehemaligen Stammlidl.

Gerade bei so vergessenen Sackgassen findet man ja oft noch solche Perlen.
Das Zusatzschild mit dem Licht anschalten ist doch so oder so eine (bahn?)-eigene Konstruktion. Allein das Ausrufezeichen. Aber hübsch, muss man schon sagen und tausendmal besser als die unsägliche Licht - Licht? - Kombination. Auch wenn natürliich im guten alten deutschen Befehlston wink.gif

Ja sehr schönes Bild auf jeden Fall. smile.gif
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Mueck
Beitrag 30.07.2014, 13:42
Beitrag #2516


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Gerade in meiner lokalen Zeitung gelesen, dass diesem Faden Gefahr droht:
http://www.schilderueberwachungsverein.de/
Boykottieren!!!!1elf ;-)
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.Andi.
Beitrag 30.07.2014, 14:01
Beitrag #2517


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Zitat (Mueck @ 30.07.2014, 14:42) *
Gerade in meiner lokalen Zeitung gelesen, dass diesem Faden Gefahr droht:

Schick denen mal lieber nen Link zum VP, dann haben se die nächsten Jahrzehnte zu tuen laugh2.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 30.07.2014, 14:04
Beitrag #2518


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DDoS: Alle einschlägigen Bilder aus dem VP auf einmal hochladen und kucken, ob der Server dem gewachsen ist... thread.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 30.07.2014, 15:32
Beitrag #2519


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Zitat (phekie @ 30.07.2014, 13:36) *
Hier auch wieder eine Perle:
...
3. das "20 km"-Schild
Wofür gibt es eigentlich dieses Verkehrszeichen hier think.gif thread.gif


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rapit
Beitrag 30.07.2014, 15:55
Beitrag #2520


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@Heinz: Das gab es damals noch nicht. Und Du weißt doch: "marginale Unterschiede"... whistling.gif


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Peter Lustig
Beitrag 30.07.2014, 17:00
Beitrag #2521


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Zitat (Heinz Wäscher @ 30.07.2014, 16:32) *
Zitat (phekie @ 30.07.2014, 13:36) *
Hier auch wieder eine Perle:
...
3. das "20 km"-Schild
Wofür gibt es eigentlich dieses Verkehrszeichen hier think.gif thread.gif

In der Anfangszeit der "T-30-Zonen" - so ab 1986 - gab es keine Regelung, die nur 30 km/h zugelassen hätte. So gab es damals z.B. auch T-20-Zonen oder T-40-Zonen, bei denen die Schilder dann naturgemäß die entsprechende Zahl aufwiesen.
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rapit
Beitrag 30.07.2014, 17:21
Beitrag #2522


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Zitat (Peter Lustig @ 30.07.2014, 18:00) *
ab 1986

das 20er sieht älter aus...


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Peter Lustig
Beitrag 30.07.2014, 19:07
Beitrag #2523


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Das mag schon sein. Geschwindigkeitsbeschränkte Zonen und die zugehörigen VZ gibt es jedoch erst seit ca. Mitte der 80-er Jahre. Rechtsgrundlage war zunächst eine auf 3 Jahre befristete "Zonengeschwindigkeits-Verordnung" vom März 1985. Erst mit der ÄndVO v. 09.11.1989 wurde die Zonenregelung als eigenständige Bestimmung als Absatz 1c in § 45 StVO aufgenommen.

In Buxtehude gab es (ohne explizite Rechtsgrundlage) im Rahmen eines Modellversuchs eine Zonenregelung mit 30 km/h in Wohngebieten schon ab Ende 1983. Ihr folgten weitere deutsche Städte wie z.B. Hamburg mit 700 Straßenkilometern in 280 Wohngebieten. Münchens erste geschwindigkeitsbeschränkte Zone wurde schon auf der Grundlage der o.a. Verordnung zu Beginn 1988 angeordnet und beschildert.

Die Höhe der zulässigen Zonengeschwindigkeit war zunächst noch nicht geregelt. Dies hatte zur Folge, dass es neben Regelungen mit 30 km/h auch zu 20er- bzw. 40er-Zonen kam. Ob es damals evtl. auch eine 10-er Zonenregelung gegeben hat, ist mir nicht bekannt. Die zwingende Festlegung auf 30 km/h in solchen Zonen erfolgte erst wesentlich später (ÄndVO v. 01.12.2000?). Ab da sprach man dann auch ganz offiziell von einer Tempo-30-Zone.
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MisterOJ
Beitrag 30.07.2014, 20:37
Beitrag #2524


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Zitat (phekie @ 30.07.2014, 13:36) *
6. Das Andreaskreuz obwohl die Schienen auf der Brücke sind (fahren die in Kassel alle Monster-Trucks?). Das würde auch das 3,70m Schild zur Böschung hin erklären

Waren da vielleicht mal Gleise, die man auf der Straße überquert hat? Immerhin verteilt die Bahn Andreaskreuze nicht mit der Gießkanne...

Das Bild wäre was für´s VP-Freilichtmuseum...

Zitat (.Andi. @ 30.07.2014, 15:01) *
Zitat (Mueck @ 30.07.2014, 14:42) *
Gerade in meiner lokalen Zeitung gelesen, dass diesem Faden Gefahr droht:

Schick denen mal lieber nen Link zum VP, dann haben se die nächsten Jahrzehnte zu tuen laugh2.gif

Genau - wir als das Expertenforum suchen die relevanten Schilda-Sälle raus / stöbern die auf. Den mühsamen zähen Behördenkleinkrieg lagern wir dann in diesen Verein aus.... whistling.gif


OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 30.07.2014, 22:23
Beitrag #2525


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Zitat (Peter Lustig @ 30.07.2014, 20:07) *
Das mag schon sein. Geschwindigkeitsbeschränkte Zonen und die zugehörigen VZ gibt es jedoch erst seit ca. Mitte der 80-er Jahre.

Beschränke es lieber auf die VZ 274.1, Zonenregelungen gab es durchaus schon vorher, nur eben nicht wirklich rechtswirksam.
Es wurde einfach unter die alten 274er ein Zz: "im gesamten Wohngebiet" geschraubt, der brave deutsche Otto hielt sich natürlich dran.


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Speichenkarussell
Beitrag 30.07.2014, 22:24
Beitrag #2526


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Zitat (Peter Lustig @ 30.07.2014, 20:07) *
Ob es damals evtl. auch eine 10-er Zonenregelung gegeben hat, ist mir nicht bekannt. Die zwingende Festlegung auf 30 km/h in solchen Zonen erfolgte erst wesentlich später (ÄndVO v. 01.12.2000?).

Hm. Ich bin mir sicher, dass es hier eine Tempo-10-Zone gibt, die keine 14 Jahre alt ist. Google Street View zeigt nämlich noch den VBB, den es nicht mehr gibt. Und Street View war dort ca. 2008 unterwegs.
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Peter Lustig
Beitrag 31.07.2014, 10:59
Beitrag #2527


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Könnte es sein, dass es sich jetzt dort um einen "verkehrsberuhigten Geschäftsbereich" nach § 45 Abs. 1d StVO handeln soll? Dann ist auch die Anordnung niedrigerer Höchstgeschwindigkeiten als 30 km/h ggf. erlaubt. Allerdings schaut es mir nach Google Street View mehr nach einer Wohnstraße aus. Dann wäre die Beschränkung der zHG auf 10 km/h dort nicht zulässig. think.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 31.07.2014, 11:35
Beitrag #2528


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Zitat (Peter Lustig @ 31.07.2014, 11:59) *
Könnte es sein, dass es sich jetzt dort um einen "verkehrsberuhigten Geschäftsbereich" nach § 45 Abs. 1d StVO handeln soll? Dann ist auch die Anordnung niedrigerer Höchstgeschwindigkeiten als 30 km/h ggf. erlaubt. Allerdings schaut es mir nach Google Street View mehr nach einer Wohnstraße aus. Dann wäre die Beschränkung der zHG auf 10 km/h dort nicht zulässig. think.gif


Das ist ein gewöhnliches Wohnviertel. Außer einem Café und einem Gas-Wasser-Installateur kenne ich da keine Geschäfte. unsure.gif
Also kein Geschäftsbereich: keine Tempo-10-Zone zulässig? Schön. Das füge ich meiner ellenlange Frageliste für die StVB hinzu. rolleyes.gif
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Peter Lustig
Beitrag 31.07.2014, 12:29
Beitrag #2529


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§ 45 Abs. 1d StVO:
Zitat
(1d) In zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion (verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche) können auch Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet werden.
Nur wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf eine Zonengeschwindigkeit unter 30 km/h angeordnet werden.
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dopero
Beitrag 31.07.2014, 15:18
Beitrag #2530


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Muss man das wirklich so genau nehmen? Dann wäre der VBGB ja auch nur in Städten zulässig.
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rapit
Beitrag 31.07.2014, 15:25
Beitrag #2531


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 31.07.2014, 15:53
Beitrag #2532





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Zitat (MisterOJ @ 26.06.2014, 12:24) *
Was spräche gegen Z267 in Gr. 1?

Zeichen 267 untersagt nicht generell die Weiterfahrt auf derselben Straße und verbietet auch nicht die Fahrt entgegen Einbahnstraßen auf Radwegen, sondern nur auf der Fahrbahn:
Zitat (StVO Anlage 2 Abschnitt 6)
41 Zeichen 267
StVO, Verkehrszeichen Nr. 267: Verbot der Einfahrt
Verbot der Einfahrt

Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht in die Fahrbahn einfahren, für die das Zeichen angeordnet ist.

Erläuterung
Das Zeichen steht auf der rechten Seite der Fahrbahn, für die es gilt, oder auf beiden Seiten dieser Fahrbahn.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 31.07.2014, 17:14
Beitrag #2533





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Zitat (rapit @ 24.07.2014, 14:39) *
Ich finde ja, der spanische Kollege sieht irgendwie stockbetrunken aus:

Gibt's jetzt auch auf einem Foto zu sehen:

(Ich bin momentan (noch) nicht in Spanien, das ist noch aus dem letzten Urlaub)
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Peter Lustig
Beitrag 31.07.2014, 19:41
Beitrag #2534


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Zitat (dopero @ 31.07.2014, 16:18) *
Muss man das wirklich so genau nehmen? Dann wäre der VBGB ja auch nur in Städten zulässig.

Die Vorgabe findet sich in § 45 StVO, nicht in einer Verwaltungsvorschrift. Damit ist sie rechtsverbindlich. Allerdings würde ich nicht so weit gehen, die zugehörige Anordnung als nichtig bezeichnen zu wollen. Rechtswidrigkeit reicht aber auch schon aus. Der kleine, aber feine Unterschied liegt darin, dass nichtige Anordnungen nicht beachtet werden müssen, wohingegen das für rechtswidrige Anordnungen nicht gilt. Wird gegen eine rechtswidrige Anordnung verstoßen, kann das Konsequenzen (Bußgeld, Punkte,...) haben. Also besser Vorsicht!!!
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ukr
Beitrag 31.07.2014, 19:57
Beitrag #2535


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Zitat (Peter Lustig @ 31.07.2014, 20:41) *
Die Vorgabe findet sich in § 45 StVO, nicht in einer Verwaltungsvorschrift. Damit ist sie rechtsverbindlich.
Vor allem für den Verkehrsteilnehmer, der sich zu 100% auf die StVO berufen kann (im Gegensatz zur VwV-StVO).
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rapit
Beitrag 07.08.2014, 13:08
Beitrag #2536


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MisterOJ
Beitrag 08.08.2014, 15:29
Beitrag #2537


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Zitat (münsterland-radler @ 31.07.2014, 16:53) *
Zitat (MisterOJ @ 26.06.2014, 12:24) *
Was spräche gegen Z267 in Gr. 1?
Zeichen 267 untersagt nicht generell die Weiterfahrt auf derselben Straße und verbietet auch nicht die Fahrt entgegen Einbahnstraßen auf Radwegen
Ich weiß - aber man kann imho damit das Einfahren verhindern - also Durchgangsverkehr abhalten.

Zitat (münsterland-radler @ 31.07.2014, 16:53) *
sondern nur auf der Fahrbahn:
Zitat (StVO Anlage 2 Abschnitt 6)
41 Zeichen 267
StVO, Verkehrszeichen Nr. 267: Verbot der Einfahrt
Verbot der Einfahrt

Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht in die Fahrbahn einfahren, für die das Zeichen angeordnet ist.

Demnach kann ich keine Einbahn-Radwege so beschildern? unsure.gif

Zitat (rapit @ 07.08.2014, 14:08) *
weiße Anlieger frei

Das verstößt aber gegen das AGG! thread.gif


OJ


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rapit
Beitrag 08.08.2014, 17:07
Beitrag #2538


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Hätte nicht eigentlich bei der Montage des neuen Zusatzzeichens auffallen müssen, dass es das Hauptzeichen seit ~1988 nicht mehr gibt? think.gif

Oder bei einer der 13 Verkehrsschauen seitdem?


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schilderwald
Beitrag 08.08.2014, 18:52
Beitrag #2539


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Meinst du die 13 Verkehrsschauen im gesamten Bundesgebiet seit 1970? laugh2.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 08.08.2014, 18:54
Beitrag #2540


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Glaubst Du nicht Du übertreibst da gerade ein wenig..? shutup.gif
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rapit
Beitrag 08.08.2014, 19:57
Beitrag #2541


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LMH
Beitrag 08.08.2014, 20:15
Beitrag #2542


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Sollte der Schildaständer der Tafel nicht andersrum stehen think.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 08.08.2014, 22:51
Beitrag #2543





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Zitat (MisterOJ @ 08.08.2014, 16:29) *
Zitat (münsterland-radler @ 31.07.2014, 16:53) *
sondern nur auf der Fahrbahn:
Zitat (StVO Anlage 2 Abschnitt 6)
41 Zeichen 267
StVO, Verkehrszeichen Nr. 267: Verbot der Einfahrt
Verbot der Einfahrt

Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht in die Fahrbahn einfahren, für die das Zeichen angeordnet ist.

Demnach kann ich keine Einbahn-Radwege so beschildern? unsure.gif

Genau. Man muss den Zweirichtungsradweg ordentlich beenden oder den Radverkehr verbieten oder Ähnliches, wenn man Einbahnstraßen mit Radwegen anlegt und diese dann in einer Richtung nicht haben will.
Oder man lässt den Radweg kurz vor Ende der Einbahnstraße baulich enden, dann kommt auch kein Radfahrer mehr legal rein.

Möglichkeiten, "Einbahn-Radwege" zu bekommen, gibt es viele. Zeichen 267 ist aber keine.
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MisterOJ
Beitrag 08.08.2014, 23:01
Beitrag #2544


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Zitat (münsterland-radler @ 08.08.2014, 23:51) *
Zitat (MisterOJ @ 08.08.2014, 16:29) *
Demnach kann ich keine Einbahn-Radwege so beschildern? unsure.gif

Genau. Man muss den Zweirichtungsradweg ordentlich beenden oder den Radverkehr verbieten oder Ähnliches, wenn man Einbahnstraßen mit Radwegen anlegt und diese dann in einer Richtung nicht haben will.

leuchtet ein...

Warum aber zählt ein Z250 für die gesamte Straße, ein Z267 aber nur für die Fahrbahn? unsure.gif


OJ wavey.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 08.08.2014, 23:08
Beitrag #2545


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Die Antwort steht jeweils in der Erläuterung in Spalte 3 der 2. Anlage rolleyes.gif


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MisterOJ
Beitrag 08.08.2014, 23:20
Beitrag #2546


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Zitat (Heinz Wäscher @ 09.08.2014, 00:08) *
Die Antwort steht jeweils in der Erläuterung in Spalte 3 der 2. Anlage rolleyes.gif

Ja ich weiß - nur warum gibt es diese Unterschiede? unsure.gif


OJ wavey.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 08.08.2014, 23:47
Beitrag #2547





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Wo befindet sich wohl dieses Schild? sieht alt aus ...

Werfen wir mal einen Blick nach weiter rechts:

Ah, da ist ja außer der Geschwindigkeit noch etwas: eine Höhenbegrenzung (bloß nicht versuchen diese auszureizen) ...
... und offensichtlich befinden wir uns an der Einfahrt ins Uni-Parkhaus.

Leider gerade nicht geöffnet, es geht also nicht weiter.


Aber moment mal ... hängt da nicht noch ein Schild?

Aha, man kann eine Telefonnummer für Sonderöffnungen anrufen.
Das habe ich nicht gemacht.
Aber: Ich war zuvor schon mal mit meinem Fahrrad eingefahren in das Parkhaus, außerhalb der Öffnungszeiten. Das Gitter war oben.
Ich bin auch bereit, sofern es von mir verlangt wird, die erforderliche Gebühr zu zahlen. Ich zahle den Betrag bar in Münzen der geforderten Währung (40 Deutsche Mark) smile.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 09.08.2014, 00:37
Beitrag #2548


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Zitat (MisterOJ @ 09.08.2014, 00:20) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 09.08.2014, 00:08) *
Die Antwort steht jeweils in der Erläuterung in Spalte 3 der 2. Anlage rolleyes.gif

Ja ich weiß - nur warum gibt es diese Unterschiede? unsure.gif

Hieran darf man ggf. rechts vorbeifahren.


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rapit
Beitrag 09.08.2014, 16:25
Beitrag #2549


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genau, und bei VZ 250 nämlich nicht whistling.gif


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Maddini
Beitrag 09.08.2014, 22:07
Beitrag #2550


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Zitat (rapit @ 08.08.2014, 20:57) *
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