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Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1614 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 ![]() |
Zitat Nach einer Weisung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung ist im Vorgriff auf eine geplante Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Inhabern der nachfolgend aufgeführten namibischen Fahrerlaubnisklassen bereits jetzt ohne Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis zu erteilen. Die Vergünstigung bezieht sich auf sog. „Full Licenses“ (nicht auf Learner Licenses) im neuen SADC-Scheckkartenformat und gilt für folgende namibische Fahrerlaubnisklassen: A, A1, B, BE, C1, C1E, C und CE. Die zu erteilende deutsche Klassenbezeichnung ist identisch. Zu beachten ist hierbei folgendes: Die namibische Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 16.000 kg. Im Rahmen der prüfungsfreien „Umschreibung“ nach § 31 Abs. 1 FeV i. V. m. Anlage 11 FeV wird dennoch nur die deutsche Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt, auch wenn diese lediglich zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 7.500 kg berechtigt. Die namibischen Fahrerlaubnisklassen C1 und C berechtigen auch zum Führen von Bussen. Eine prüfungsfreie „Umschreibung“ dieser Fahrerlaubnisklassen nach § 31 Abs. 1 FeV i. V. m. Anlage 11 FeV in die deutschen Fahrerlaubnisklassen D1 bzw. D scheidet aus. Eine prüfungsfreie „Umschreibung“ gemäß § 31 Abs. 1 FeV i. V. m. Anlage 11 FeV ist im Übrigen nur dann möglich, wenn die Erteilung der „umzuschreibenden“ Fahrerlaubnisklasse(n) zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zwei Jahre zurückliegt. Der deutsche Führerschein ist grundsätzlich gemäß § 31 Abs. 4 Satz 2 FeV nur gegen Abgabe des namibischen Führerscheins auszuhändigen. Letzterer ist sodann gemäß § 31 Abs. 4 Satz 3 FeV an das Kraftfahrt-Bundesamt (Referat 24) zu übersenden, welches den Führerschein an eine namibische Zentralstelle weiterleitet. Quelle: http://www.kreis-gross-gerau.de/kreisverwa...ib_Anlage.shtml |
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Gast_Georg_g_* |
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#2
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Zitat (Landkreis Groß-Gerau) Eine prüfungsfreie „Umschreibung“ gemäß § 31 Abs. 1 FeV i. V. m. Anlage 11 FeV ist im Übrigen nur dann möglich, wenn die Erteilung der „umzuschreibenden“ Fahrerlaubnisklasse(n) zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zwei Jahre zurückliegt. Was ist denn das für eine seltsame Regelung? Worin besteht der Sinn? |
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Gast_Georg_g_* |
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#3
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Spekulation: Vielleicht haben namibische Führerschein in den ersten zwei Jahren irgendwelche Einschränkungen, die sie zu Lernführerscheinen im Sinne der FeV machen?
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 1368 Beigetreten: 19.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40858 ![]() |
Oder man möchte verhindern, dass zu viele Führerscheine zu schnell im Ausland erworben werden, die Prüfungen in einigen afrikanischen Ländern sind etwas einfacher.
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Oder man möchte verhindern, dass zu viele Führerscheine zu schnell im Ausland erworben werden Quark! die Prüfungen in einigen afrikanischen Ländern sind etwas einfacher. Das kann aber nicht für Namibia gelten, denn sonst würde Namibia nicht in Anlage 11 FeV aufgenommen werden.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19637 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Oder man möchte verhindern, dass zu viele Führerscheine zu schnell im Ausland erworben werden, die Prüfungen in einigen afrikanischen Ländern sind etwas einfacher. ![]() Aber nicht in Namibia! -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6465 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
mhhh
OT: liegt es an der Geschichte ? Deutsch Südwest Afrika ? oder einer EU-erweiterung nach Süden ?? -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19637 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Ob eine FE prüfungsfrei umgeschrieben wird oder nicht hat ja nichts mit der EU zu tun (im Gegenteil).
Es wird vermutlich einfach daran liegen, dass Namibia die Voraussetzungen für eine prüfungsfreie Umschreibung erfüllt und vermutlich es einen vermehrten Bedarf an der Umschreibung gibt. In Namibia gibt es viele Deutsche, und in den letzten Jahren hat die Reise- und Auswanderlust, was die südlichen afrikanischen Staaten angeht, zugenommen. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Gast_Georg_g_* |
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#9
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Oder man möchte verhindern, dass zu viele Führerscheine zu schnell im Ausland erworben werden, die Prüfungen in einigen afrikanischen Ländern sind etwas einfacher. Wie schon erwähnt wurde, kann das nicht die Ursache sein. Eine Aufnahme in die Anlage 11 zur FeV setzt voraus, dass die Ausbildung und Prüfung in dem anderen Staat gewissen Mindestanforderungen genügt, die mit deutschen oder europäischen Verhältnissen annähernd vergleichbar sind. Schnelle "Urlaubsführerscheine" werden außerdem durch das Wohnsitzprinzip verhindert. |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1614 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 ![]() |
Zitat (Landkreis Groß-Gerau) Eine prüfungsfreie „Umschreibung“ gemäß § 31 Abs. 1 FeV i. V. m. Anlage 11 FeV ist im Übrigen nur dann möglich, wenn die Erteilung der „umzuschreibenden“ Fahrerlaubnisklasse(n) zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zwei Jahre zurückliegt. Was ist denn das für eine seltsame Regelung? Worin besteht der Sinn? Es wird wohl daran liegen, dass es umgekehrt ähnlich ist. In diesem Dokument mit den namibischen Führerscheinregelungen ist auf Seite 97 in Abschnitt 121(3) von 12 Monaten Gültigkeit seit Wohnsitznahme bzw. Aufenthaltsgenehmigung die Rede. Möglicherweise ist das zwischenzeitlich auf 24 Monate geändert worden, da das Dokument aus dem Jahr 2004 ist. |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Es wird wohl daran liegen, dass es umgekehrt ähnlich ist. Nö. In D ist ein Führerschein aus Namibia ja nur 6 Monate ab Wohnsitzbegründung gültig.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1614 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 ![]() |
Nö. In D ist ein Führerschein aus Namibia ja nur 6 Monate ab Wohnsitzbegründung gültig. Ich habe das anders gemeint, nämlich dass in Namibia ein ausländischer Führerschein mindestens 12 Monate (was vielleicht auf 24 geändert wurde) vor Wohnsitznahme erteilt worden sein muss, damit er überhaupt in einen namibischen Führerschein umgeschrieben wird. So fasse ich jedenfalls den verlinkten Text auf. |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1614 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 ![]() |
Ich habe den Text jetzt nochmal durchgelesen und habe ihn wohl zuerst falsch verstanden.
Die genannten 12 Monate beziehen sich auf die Gültigkeit des ausländischen Führerscheins in Namibia nach Wohnsitznahme. Somit habe ich auch keine Ahnung, wie man auf diese Regelung in Deutschland kommt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.05.2025 - 04:24 |