![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 115 Beigetreten: 31.05.2010 Wohnort: Irgendwo zwischen Hannover und Kassel Mitglieds-Nr.: 54316 ![]() |
Wenn man im LK Höxter von der B64 auf die Kreisstraße 46 in Richtung Lüchtringen / Holzminden abbiegt, kommt man an der Abzweigung Richtung Corvey vorbei (K45). Dort wurden kürzlich neue Schilder aufgestellt, so dass für jemanden, der ohne abzubiegen die K 46 entlangfährt, folgendes Bild entsteht: 1. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h, ohne Zusatzzeichen. 2. Nach 300 m: Die Abzweigung geht rechts ab. 3. Direkt nach der Abzweigung: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h, mit Zusatzzeichen "bei Nässe". Frage dazu: Gilt ab dem "70 bei Nässe"-Schild die allgemeine 70 nicht mehr? Müsste diese nicht vorher aufgehoben werden? Oder anders gefragt, wenn es nicht nass ist, darf ich ab dem zweiten Schild wieder 100 fahren, richtig? Dank & Gruß, KF |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1999 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 ![]() |
Wenn es keine "Nässe" gibt, dann ist das Schild quasi als nicht vorhanden zu betrachten. Somit gilt weiterhin 70km/h.
Hier hat natürlich die Behörde geschlampt. |
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
|
|
|
Gast_Georg_g_* |
![]()
Beitrag
#4
|
Guests ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#5
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Vielleicht ist auch gemeint, daß die erste 70 automatisch mit der Einmündung endet. Es gibt Behörden, die glauben da dran.
|
|
|
![]()
Beitrag
#6
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19657 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Wenn es keine "Nässe" gibt, dann ist das Schild quasi als nicht vorhanden zu betrachten. Somit gilt weiterhin 70km/h. Hier hat natürlich die Behörde geschlampt. Wie würdest Du das denn sonst beschildern? -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
|
|
|
![]()
Beitrag
#7
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#8
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11000 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Generell hebt ja ein Limit "bei Nässe" ein anderes, höhreres Streckenlimit nicht auf (siehe z.B. A7 irgendwo im Norden mit 120 / 80 bei Nässe).
Wenn aber das Limit "bei Nässe" gleich hoch oder höher als das vorherige Limit ist, betrachte ich das vorherige Limit auch als aufgehoben, auch wenn es formal nicht so ist, kein Richter wird das anders sehen. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
|
|
|
Gast_Georg_g_* |
![]()
Beitrag
#9
|
Guests ![]() |
Wie würdest Du das denn sonst beschildern? Zeichen 274 - 100 km/h Zeichen 274 - 70 km/h ZZ - "Bei Nässe" Das ist vielleicht nicht schön, vielleicht nicht mal vorschriftsmäßig (VwV-StVO, "Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen"), aber zumindest eindeutig. |
|
|
![]()
Beitrag
#10
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 105 Beigetreten: 11.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45306 ![]() |
Habe solche Kominationen aber auch schon öfters vorgefunden...erst 70, dann 70 mit zZ "bei Nässe". Sollte es nicht nass, sein, fahre ich dann wieder schneller. Anders ergibt es für mich auch keinen Sinn.
andere Kombination auf BAB: 60 mit Zz "LKW", kurz danach dann 80 ohne zZ, dann wieder 60 mit zZ "LKW",und dann wieder 80 und des geht so weiter...wie schnell darf man da nun mit LKW durchgehend fahren? gemeint ist sicherlich 60 für LKW durchgehend, aber es ist doch dann flasch beschildert. Warum die die Limits nicht am gleichen Pfahl befestigt haben, ist mir ein Rätsel. gruß Hawk |
|
|
![]()
Beitrag
#11
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1900 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 ![]() |
|
|
|
Gast_Georg_g_* |
![]()
Beitrag
#12
|
Guests ![]() |
Dieser Kombination nach der Kreuzung ist imho ukrs Variante mit VZ 282 vor (oder nach) der Kreuzung vorzuziehen. Vor der Kreuzung wird man das vermutlich nicht aufstellen wollen, weil die Beschränkung möglicherweise gerade wegen der Kreuzung existiert. Zeichen 282 in Verbindung mit Zeichen 274 könnte man wieder als widersprüchliche Beschilderung auffassen, denn es wird ja ein Streckenverbot angeordnet und gleichzeitig werden alle Streckenverbote beendet. Davon abgesehen gibt das 100er nicht exakt die gesetzliche Regelung wieder. ![]() Das muss ja auch nicht sein, denn überall dort, wo ein Z 274 steht, gilt es ja auch für Radfahrer. Und eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist den Radfahrern sicherlich zuzumuten. ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#13
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 ![]() |
aber zumindest eindeutig. Es erfordert aber den gMv. Wenn es dort regnet, sind formal zwei unterschiedliche Anordnungen gleichzeitig vorhanden, nämich zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 und 100 km/h. Q-Tipp würde dann zu Recht fragen, welches er zu beachten hätte. ![]() -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#14
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10196 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Wie würdest Du das denn sonst beschildern? Zeichen 282 vor der Einmündung. ![]() Wäre doch korrekt! Ein Streckenverbot gilt doch solange bis es entweder aufgehoben (Z278 oder Z282) oder durch ein anderes Streckenverbot (sprich Z274) ersetzt wird. (dazu dann noch die Sonderstellung der Ortseingangs-/-ausgangstafel - aber das lasse ich mal hier aus der Betrachtung raus..) durchgehender Verkehr: Fall a (Trockenheit): - Z274 "70" (*) - die Einmündung --> dann weiter "70", da das vorherige Streckenverbot (*) ja nicht aufgehoben wurde (das nach der Einmündung stehende Z274 "70"+Zz "Nässe" gilt ja nicht, da es ja trocken ist - es ist schlichtweg nicht da) Fall b (Regen): - Z274 "70" (*) - die Einmündung --> dann erneut "70", da hinter der Einmündung ein neues, jetzt bei Nässe gültiges Streckenverbot mit (zufälligerweise) "70" beginnt. aus der einmündenden Straße einbiegender Verkehr: Fall a (Trockenheit): - "100" (das nach der Einmündung stehende Z274 "70"+Zz "Nässe" gilt ja nicht, da es ja trocken ist - es ist schlichtweg nicht da) Fall b (Regen): - "70" , da hinter der Einmündung ein neues, jetzt bei Nässe gültiges Streckenverbot mit (zufälligerweise) "70" beginnt. Komisch nur, dass es je nach betrachtetem Verkehrsstrom unterschiedliche Ergebnisse gibt ![]() --> ob das wirklich so gewollt ist? OJ PS: ich hätte unter das nach der Einmündung stehende Z274 "70"+Zz "Nässe" ein Z282 geschraubt ![]() -------------------- Kampf
![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#15
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 ![]() |
(das nach der Einmündung stehende Z274 "70"+Zz "Nässe" gilt ja nicht, da es ja trocken ist - es ist schlichtweg nicht da) Es ist da. ![]() Die Frage bleibt offen, ob es sich dabei um eine neue Anordnung handelt oder nicht. Irgendwo gab es auch schomal eine längere Diskussion zu dem Thema, m.W. ohne Ergebnis. ![]() -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#16
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Der gesunde Menschenverstand könnte einem sagen, das es nicht "Nass" ist und das deswegen schneller gefahren werden darf
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
|
|
|
Gast_münsterland-radler_* |
![]()
Beitrag
#17
|
Guests ![]() |
Wäre es eine Möglichkeit, unter dem ersten VZ "70 km/h" ZZ. 1001-30 mit "300m" anzubringen? Dann wäre doch alles eindeutig.
Aus der StVO: Zitat Das Ende eines Streckenverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Streckenverbots angegeben ist. Durch das ZZ. wäre die Länge angegeben, und 300m sind eine kurze Strecke. Damit wäre also eine Kennzeichnung am Standort der VZ "70 km/h bei Nässe" nicht erforderlich. Ich kenne die Reihenfolge eher andersrum: Zuerst "70 km/h bei Nässe", dann "70 km/h". Das ist dann auch eindeutig. |
|
|
![]()
Beitrag
#18
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10196 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
(das nach der Einmündung stehende Z274 "70"+Zz "Nässe" gilt ja nicht, da es ja trocken ist - es ist schlichtweg nicht da) Es ist da. ![]() ... aber ungültig, da durch das Zz auf "Nässe"-zeiten beschränkt! ![]() Die Frage bleibt offen, ob es sich dabei um eine neue Anordnung handelt oder nicht. Irgendwo gab es auch schomal eine längere Diskussion zu dem Thema, m.W. ohne Ergebnis. ![]() Da der Regelungsinhalt verschieden ist (mal nur "70"; mal "70" bei Nässe) ist stark von unterschiedlichen geschw.keitsbeschränkungen, also auch verschiedenen Anordnungen auszugehen.... Wäre es eine Möglichkeit, unter dem ersten VZ "70 km/h" ZZ. 1001-30 mit "300m" anzubringen? Dann wäre doch alles eindeutig. Dem spräche aus meiner Sicht nicht entgegen... Durch das ZZ. wäre die Länge angegeben, und 300m sind eine kurze Strecke. Damit wäre also eine Kennzeichnung am Standort der VZ "70 km/h bei Nässe" nicht erforderlich. Würde ein Z282 oder Z278 sparen... OJ ![]() -------------------- Kampf
![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#19
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2839 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
(das nach der Einmündung stehende Z274 "70"+Zz "Nässe" gilt ja nicht, da es ja trocken ist - es ist schlichtweg nicht da) Es ist da. ![]() ... aber ungültig, da durch das Zz auf "Nässe"-zeiten beschränkt! ![]() Wenn das VZ bei Trockenheit ungültig wäre, dann müsste ich es ja auch nicht beachten, wenn die nasse Fahrbahn erst einige hundert meter hinter dem Schild begänne ![]() Meine Ansicht: Das Z274 + Zz "Nässe" ordnet eine neue Geschwindigkeitsbeschränkung an, diese Beschränkung ist allerdings auf die "nasse Fahrbahn" beschränkt. |
|
|
![]()
Beitrag
#20
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... wenn die nasse Fahrbahn erst einige hundert meter hinter dem Schild begänne ... Eigentlich schon.Und was ist mit der Situation ![]() Wenn danach 70 gelten würde mußten beide VZ an einem Mast sein. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#21
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1780 Beigetreten: 04.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33726 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#22
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2839 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#23
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Gar nichts.
Wenn die 'bei Nässe-Geschwindigkeitsbegrenzung' bei späterer Trockenheit die vorherige zHg70 aufhebt, dann hebt sie diese auch auf wenn es noch gar nicht naß war und es gilt bei Sonnenschein ab der '70 bei Nässe' die übliche zHg>agO, nämlich 100 km/h. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#24
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10196 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Wenn das VZ bei Trockenheit ungültig wäre, dann müsste ich es ja auch nicht beachten, wenn die nasse Fahrbahn erst einige hundert meter hinter dem Schild begänne ![]() ![]() Aber: an einem richtig trockenen Tag mit "null" nasser Fahrbahn gilt es eben nicht zu beachten. Meine Ansicht: Das Z274 + Zz "Nässe" ordnet eine neue Geschwindigkeitsbeschränkung an, diese Beschränkung ist allerdings auf die "nasse Fahrbahn" beschränkt. ![]() ... die aber eben nur bei nasser Fahrbahn gilt! Man kann sich die Gültigkeit des Z274 mit dem Zz "Nässe" auch so vorstellen: - nasse Fahrbahn: ein Mitarbeiter geht raus und stellt ein Z274 "70" auf --> es ist zu beachten (egal welche Z274 vorher standen) - nach dem Abtrocknen der Fahrbahn geht der Mitarbeiter erneut raus und entfernt das Z274 "70" wieder. --> jetzt gilt das vorherige Streckenverbot (zufälligerweise auch "70") weiter... Klar? Und was ist mit der Situation ![]() Und genau wegen solcher Irritationen, Unklarheiten, verschiedener Interpretations- und Sichtweisen sollen Streckenverbote nicht verschachtelt werden! OJ ![]() -------------------- Kampf
![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#25
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2839 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#26
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10196 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
... die aber eben nur bei nasser Fahrbahn gilt! Sag ich ja, wenn die Fahrbahn trocken ist, gilt dann eben keine mehr ![]() ![]() OJ -------------------- Kampf
![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#27
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Und wenn neben der 'bei Nässe' Beschränkung, bei Trockenheit eine andere Geschw-Beschränkung gelten soll, muß beides an einem Mast sein.
So kenne ich das, so hab ich es schon oft gesehen. Ein Beispiel: Oben 80, drunter 60 mit ZZ bei Nässe. Wenn im Beispiel hier die 70 ohne ZZ weiter gültig wäre, hätte man sich das ZZ gespart, da aber ein extra VZ (70) mit ZZ (bei Näse) aufgestellt wurde kann ab hier das vorherige VZ mit 70 alleine nicht mehr gültig sein. Genau dadurch sieht man doch was gemeint ist. ![]() ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#28
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Und warum würde das obere 80er Zeichen bei Nässe nicht weiter gelten?
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
|
|
|
![]()
Beitrag
#29
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22000 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Zur ganzen Fragestellung:
Was wäre, wenn VOR der Einmündung eine "50" stehen würde und NACH der Einmündung eine "70 bei Nässe"? Nach meiner Logik gelten dann 50 km/h bei Trockenheit und 70 km/h bei Regen. ![]() Übrigens: Es ist NICHT so, dass bei fehlender Wiederholung eines Streckenverbotes nach einer Einmündung dieses Verbot für die neu eingebogene nicht gelten würde. Es GILT auch für die Einbieger, nur wenn sie es nicht beachten, werden sie in der Regel nicht bestraft - es sei denn, man kann ihnen nachweisen, dass sie hinreichnd ortskundig sind und es eigentlich wissen müssten. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
|
|
![]()
Beitrag
#30
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 ![]() |
Um das zu verstehen braucht man den gMv.
![]() Daher ist diese Beschilderung m.E. nicht korrekt. -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#31
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Und warum würde das obere 80er Zeichen bei Nässe nicht weiter gelten? Weil dort ein "60 bei Nässe" steht vielleicht? *ironie*@Doc: Logisch gilt eine zHg nach der Einmündung weiter, aber nur bis zu einer neuen zHg (oder 278, oder 282, oder 310) -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#32
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Und warum würde das obere 80er Zeichen bei Nässe nicht weiter gelten? Weil dort ein "60 bei Nässe" steht vielleicht? *ironie*Nein einmal 80 oben und einmal 60 darunter, welches nehmen wir denn ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
|
|
|
![]()
Beitrag
#33
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Wo steht jetzt wer auf dem Schlauf?
![]() Die 80 bei trockener und die 60 bei nasser Fahrbahn, da ja unter dem 60er ein ZZ mit 'bei Nässe' steht. Übrigens ist diese Kombination gar nicht so selten. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#34
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 ![]() |
Die 80 bei trockener und die 60 bei nasser Fahrbahn, da ja unter dem 60er ein ZZ mit 'bei Nässe' steht. Dann muss aber unter der 80 ein ZZ stehen "bei Trockenheit". Warum sollte das 60er Zeichen das 80er aufheben? Weil es logisch ist, klar, aber rechtlich gibt es keine Grundlage.
-------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#35
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Da es keine Verschachtelung von zHg's gibt, wird durch das alleine stehende zHg mit ZZ 'bei Nässe' das vorhergehende zHg ohne ZZ aufgehoben.
Bei der doppelten 70 zeigt doch die Logik, daß bei trockener Fahrbahn ab dem 70 mit ZZ wieder 100 gilt. Sonst hätte man das doch ZZ weggelassen. Alternativ gibt es schon länger Wechselzeichen, welche bei trockener Fahrbahn aus ist und bei Nasser eine zHg vorgibt. Es muß nicht unbedingt eines mit teurer Matrix sein, ich kenne alte Wechselschilder die sich in sich drehen. Nein nicht die mit den Prismen, sondern die VZfläche dreht sich um die mittlere Achse und aus einem weißen Schild wird ein farbiges, es schraubt sich förmlich von hinten nach vorne. (Jetzt hab ich wohl alle verwirrt ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#36
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Da es keine Verschachtelung von zHg's gibt, wird durch das alleine stehende zHg mit ZZ 'bei Nässe' das vorhergehende zHg ohne ZZ aufgehoben. Der Hentschel sieht das aber anders:Zitat (Hentschel 38.A. @ zu StVO § 41 Rz 248) Eine durch Z.274 angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung endet auch durch neues Z.274 mit abweichender Angabe, nicht aber bei abweichendem Z.274, das nur unter bestimmten Bedingungen gilt (z.B. "bei Nässe" oder für bestimmte Tageszeiten). ![]() -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
|
|
|
![]()
Beitrag
#37
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Und warum gibt es dann solche Beschilderungen an einem Mast: 80 etwas drunter 60 bei Nässe; 120 etwas drunter 80 von 22 bis 6 Uhr?
Den Hentschel haben die wenigsten im Handschuhfach. Die Logik ist (sollte) immer dabei sein, und die Schilderkombi mit den Zeiten hatte ich in der Fahrschule auf diversen Autobahnfahrten samt Erklärung vom Fahrlehrer (der auch nicht unfehlbar ist, aber nachvollziehbare, logische Erklärungen hatte) -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#38
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 ![]() |
Und warum gibt es dann solche Beschilderungen an einem Mast: 80 etwas drunter 60 bei Nässe; 120 etwas drunter 80 von 22 bis 6 Uhr? Gute Frage. ![]() Das gleiche Phänomen gibt es übrigens auch bei Halt- und Parkverboten: oben Zeichen 283, darunter 286 + ZZ mit Zeitangabe. und die Schilderkombi mit den Zeiten hatte ich in der Fahrschule auf diversen Autobahnfahrten samt Erklärung vom Fahrlehrer (der auch nicht unfehlbar ist, aber nachvollziehbare, logische Erklärungen hatte) Imho ist es auch nicht Aufgabe eines FL seinen Schülern sowas zu vermitteln.
-------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#39
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1780 Beigetreten: 04.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33726 ![]() |
Zitat (Hentschel 38.A. @ zu StVO § 41 Rz 248) Eine durch Z.274 angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung endet auch durch neues Z.274 mit abweichender Angabe, nicht aber bei abweichendem Z.274, das nur unter bestimmten Bedingungen gilt (z.B. "bei Nässe" oder für bestimmte Tageszeiten). Ich glaube, die einzige praktikable Ansicht (um Verschachtelungen zu verhindern) wäre die, dass jedes Z. 274 eine neue zHG-Strecke einleitet. Ich hoffe mal, diese setzt sich irgendwann durch. |
|
|
![]()
Beitrag
#40
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10196 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Und wenn neben der 'bei Nässe' Beschränkung, bei Trockenheit eine andere Geschw-Beschränkung gelten soll, muß beides an einem Mast sein. So kenne ich das, so hab ich es schon oft gesehen. Ein Beispiel: Oben 80, drunter 60 mit ZZ bei Nässe. Kann - muss aber nicht ![]() Wenn im Beispiel hier die 70 ohne ZZ weiter gültig wäre, hätte man sich das ZZ gespart, da aber ein extra VZ (70) mit ZZ (bei Näse) aufgestellt wurde kann ab hier das vorherige VZ mit 70 alleine nicht mehr gültig sein. Ich stell mal 2 Dinge gegenüber: - ein Streckenverbot gilt solange bis es a) aufgehoben oder b) durch ein anderes Streckenverbot ersetzt wird. - die "70" mit Zz"Nässe" sind ja nur bei nasser Fahrbahn gültig (soweit sind wir uns ja einig) - demzufolge: - bei nasser Fahrbahn: das "70"+Zz"Nässe" ersetzt das vorherige alleinstehende "70" - bei trockener Fahrbahn hat das "70" mit Zz"Nässe" keine Gültigkeit - es kann daher das vorherige alleinstehende "70" nicht ersetzen. ![]() --> das in beiden Fällen weiterhin "70" gilt ist der Ziffern im Z274 geschuldet - aber es zeigt auch, dass die so aufgestellte Beschilderung Murks ist!! Zur ganzen Fragestellung: Was wäre, wenn VOR der Einmündung eine "50" stehen würde und NACH der Einmündung eine "70 bei Nässe"? Nach meiner Logik gelten dann 50 km/h bei Trockenheit und 70 km/h bei Regen. ![]() Jupp ![]() Ganz böse wird´s z.B. auf der Autobahn mit festem Limit... - da steht z.B. für einen längeren Abschnitt ein "120". Soweit klar. - dann gibt es einen kurzen Abschnitt, wo z.B. aufgrund von Fahrbahnschäden Aquaplaninggefahr besteht --> also wird hier z.B. ein "80" mit Zz"Nässe" aufgestellt. trockene Fahrbahn: die "120" gilt weiterhin nasse Fahrbahn: nun gilt ab hier "80" lustig wird´s mit den Aufhebungen - da sieht man die vielfältigsten Möglichkeiten. -Z278 "80" mit Zz"Nässe": trockene Fahrbahn: keine Gültigkeit - "120" gilt weiterhin nasse Fahrbahn: gültig - es beendet das "80" - es gilt 'unbegrenzt', da kein neues Z274 steht -Z278 "80": --> siehe oben richtig wäre am Ende der näsebedingten "80" einfach wirder ein Solo-"120" hinzustellen trockene Fahrbahn: es ist eine "120"-Wiederholung nasse Fahrbah: es hebt die Nässe"80" auf und limitiert gleichzeitig auf "120" manchmal sehe ich aber auch Z274 "120"; darunter Z278 "80" + Zz "Nässe" So und da die "80" nachträglich beschildert wurden, hat man einfach am Anfang des Abschnittes Z274 "80"+Zz"Nässe" und am Ende Z278 "80" (+Zz"Nässe") aufgestellt ohne dabei ein evtl. vorhandenes Streckenlimit zu berücksichtigen. Noch ein klassiker: auf einem "120"-er Abschnitt gab es einen "80"-er Nässeabschnitt, der aber über das reguläre "120"-Ende hinausging!!! ![]() - Z274 "120" - ..... - ..... - Z274 "80" + Zz"Nässe" - ... - Z282 !!! - ... - Z278 "80" + Zz"Nässe" ![]() ![]() OJ -------------------- Kampf
![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#41
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2839 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
Ich stell mal 2 Dinge gegenüber: - ein Streckenverbot gilt solange bis es a) aufgehoben oder b) durch ein anderes Streckenverbot ersetzt wird. - die "70" mit Zz"Nässe" sind ja nur bei nasser Fahrbahn gültig (soweit sind wir uns ja einig) - demzufolge: - bei nasser Fahrbahn: das "70"+Zz"Nässe" ersetzt das vorherige alleinstehende "70" - bei trockener Fahrbahn hat das "70" mit Zz"Nässe" keine Gültigkeit - es kann daher das vorherige alleinstehende "70" nicht ersetzen. ![]() --> das in beiden Fällen weiterhin "70" gilt ist der Ziffern im Z274 geschuldet - aber es zeigt auch, dass die so aufgestellte Beschilderung Murks ist!! Zur ganzen Fragestellung: Was wäre, wenn VOR der Einmündung eine "50" stehen würde und NACH der Einmündung eine "70 bei Nässe"? Nach meiner Logik gelten dann 50 km/h bei Trockenheit und 70 km/h bei Regen. ![]() Jupp ![]() Ganz böse wird´s z.B. auf der Autobahn mit festem Limit... - da steht z.B. für einen längeren Abschnitt ein "120". Soweit klar. - dann gibt es einen kurzen Abschnitt, wo z.B. aufgrund von Fahrbahnschäden Aquaplaninggefahr besteht --> also wird hier z.B. ein "80" mit Zz"Nässe" aufgestellt. trockene Fahrbahn: die "120" gilt weiterhin nasse Fahrbahn: nun gilt ab hier "80" lustig wird´s mit den Aufhebungen - da sieht man die vielfältigsten Möglichkeiten. -Z278 "80" mit Zz"Nässe": trockene Fahrbahn: keine Gültigkeit - "120" gilt weiterhin nasse Fahrbahn: gültig - es beendet das "80" - es gilt 'unbegrenzt', da kein neues Z274 steht -Z278 "80": --> siehe oben richtig wäre am Ende der näsebedingten "80" einfach wirder ein Solo-"120" hinzustellen trockene Fahrbahn: es ist eine "120"-Wiederholung nasse Fahrbah: es hebt die Nässe"80" auf und limitiert gleichzeitig auf "120" manchmal sehe ich aber auch Z274 "120"; darunter Z278 "80" + Zz "Nässe" So und da die "80" nachträglich beschildert wurden, hat man einfach am Anfang des Abschnittes Z274 "80"+Zz"Nässe" und am Ende Z278 "80" (+Zz"Nässe") aufgestellt ohne dabei ein evtl. vorhandenes Streckenlimit zu berücksichtigen. Noch ein klassiker: auf einem "120"-er Abschnitt gab es einen "80"-er Nässeabschnitt, der aber über das reguläre "120"-Ende hinausging!!! ![]() - Z274 "120" - ..... - ..... - Z274 "80" + Zz"Nässe" - ... - Z282 !!! - ... - Z278 "80" + Zz"Nässe" ![]() ![]() OJ Allein schon die Länge des Zitats zeigt doch, zu welcher Konfusion deine (und Hentschels) Auffassung führt! |
|
|
![]()
Beitrag
#42
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10196 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Allein schon die Länge des Zitats zeigt doch, zu welcher Konfusion deine (und Hentschels) Auffassung führt! Eben - daher plädiere ich für Klarheit (sprich keine Verschachtelung von Streckenverboten)! Und da muss eben auch die Straßenverkehrsbehörde ihr Köpfchen mal bissl anstrengen, wenn es bereits Streckenverbote gibt... OJ ![]() -------------------- Kampf
![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#43
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 486 Beigetreten: 30.01.2007 Mitglieds-Nr.: 28014 ![]() |
Moin!
Für mich ist jedes hebt jedes neue Schild mit einer zHg ein vorangegangenes Schild auf. So steht es ja auch in der STVO. Ich sehe es auch so, dass es vollkommen unabhängig von einem eventuellem Zusatzschild ist. Insofern gibt es keine Verschachtelungen. Gruß, dox. |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.08.2025 - 09:05 |