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> Hebt ein "bei Nässe" die vorherige Geschwindigkeitsbeschränkung auf?
KaiserFranz
Beitrag 27.10.2010, 21:57
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

Wenn man im LK Höxter von der B64 auf die Kreisstraße 46 in Richtung Lüchtringen / Holzminden abbiegt, kommt man an der Abzweigung Richtung Corvey vorbei (K45).

Dort wurden kürzlich neue Schilder aufgestellt, so dass für jemanden, der ohne abzubiegen die K 46 entlangfährt, folgendes Bild entsteht:

1. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h, ohne Zusatzzeichen.
2. Nach 300 m: Die Abzweigung geht rechts ab.
3. Direkt nach der Abzweigung: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h, mit Zusatzzeichen "bei Nässe".

Frage dazu: Gilt ab dem "70 bei Nässe"-Schild die allgemeine 70 nicht mehr? Müsste diese nicht vorher aufgehoben werden? Oder anders gefragt, wenn es nicht nass ist, darf ich ab dem zweiten Schild wieder 100 fahren, richtig?

Dank & Gruß,
KF
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Nebukad
Beitrag 27.10.2010, 22:00
Beitrag #2


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Wenn es keine "Nässe" gibt, dann ist das Schild quasi als nicht vorhanden zu betrachten. Somit gilt weiterhin 70km/h.

Hier hat natürlich die Behörde geschlampt.
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ukr
Beitrag 27.10.2010, 22:00
Beitrag #3


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Zitat (KaiserFranz @ 27.10.2010, 22:57) *
Frage dazu: Gilt ab dem "70 bei Nässe"-Schild die allgemeine 70 nicht mehr?
Würde ich in diesem speziellen Fall so sehen, sonst wäre das Zusatzzeichen ja sinnlos.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 27.10.2010, 22:11
Beitrag #4





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Zitat (ukr @ 27.10.2010, 23:00) *
Würde ich in diesem speziellen Fall so sehen, sonst wäre das Zusatzzeichen ja sinnlos.

Vielleicht ist ja gemeint: "Bei Nässe, bei Trockenheit aber auch" ...
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ukr
Beitrag 27.10.2010, 22:13
Beitrag #5


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Vielleicht ist auch gemeint, daß die erste 70 automatisch mit der Einmündung endet. Es gibt Behörden, die glauben da dran.
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durban
Beitrag 27.10.2010, 22:32
Beitrag #6


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Zitat (Nebukad @ 27.10.2010, 22:00) *
Wenn es keine "Nässe" gibt, dann ist das Schild quasi als nicht vorhanden zu betrachten. Somit gilt weiterhin 70km/h.

Hier hat natürlich die Behörde geschlampt.


Wie würdest Du das denn sonst beschildern?


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Proxima Estación: Esperanza.
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ukr
Beitrag 27.10.2010, 22:33
Beitrag #7


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Zitat (durban @ 27.10.2010, 23:32) *
Wie würdest Du das denn sonst beschildern?
Zeichen 282 vor der Einmündung. scared.gif
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GM_
Beitrag 27.10.2010, 22:35
Beitrag #8


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Generell hebt ja ein Limit "bei Nässe" ein anderes, höhreres Streckenlimit nicht auf (siehe z.B. A7 irgendwo im Norden mit 120 / 80 bei Nässe).

Wenn aber das Limit "bei Nässe" gleich hoch oder höher als das vorherige Limit ist, betrachte ich das vorherige Limit auch als aufgehoben, auch wenn es formal nicht so ist, kein Richter wird das anders sehen.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 27.10.2010, 22:55
Beitrag #9





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Zitat (durban @ 27.10.2010, 23:32) *
Wie würdest Du das denn sonst beschildern?

Zeichen 274 - 100 km/h
Zeichen 274 - 70 km/h
ZZ - "Bei Nässe"

Das ist vielleicht nicht schön, vielleicht nicht mal vorschriftsmäßig (VwV-StVO, "Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen"), aber zumindest eindeutig.
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CaptHawkeye
Beitrag 28.10.2010, 00:14
Beitrag #10


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Habe solche Kominationen aber auch schon öfters vorgefunden...erst 70, dann 70 mit zZ "bei Nässe". Sollte es nicht nass, sein, fahre ich dann wieder schneller. Anders ergibt es für mich auch keinen Sinn.
andere Kombination auf BAB: 60 mit Zz "LKW", kurz danach dann 80 ohne zZ, dann wieder 60 mit zZ "LKW",und dann wieder 80 und des geht so weiter...wie schnell darf man da nun mit LKW durchgehend fahren? gemeint ist sicherlich 60 für LKW durchgehend, aber es ist doch dann flasch beschildert. Warum die die Limits nicht am gleichen Pfahl befestigt haben, ist mir ein Rätsel.

gruß Hawk
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Haberlon
Beitrag 28.10.2010, 08:40
Beitrag #11


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Zitat (Georg_g @ 27.10.2010, 23:55) *
Zeichen 274 - 100 km/h
Zeichen 274 - 70 km/h
ZZ - "Bei Nässe"


Dieser Kombination nach der Kreuzung ist imho ukrs Variante mit VZ 282 vor (oder nach) der Kreuzung vorzuziehen.

Davon abgesehen gibt das 100er nicht exakt die gesetzliche Regelung wieder.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 28.10.2010, 16:06
Beitrag #12





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Zitat (Haberlon @ 28.10.2010, 09:40) *
Dieser Kombination nach der Kreuzung ist imho ukrs Variante mit VZ 282 vor (oder nach) der Kreuzung vorzuziehen.

Vor der Kreuzung wird man das vermutlich nicht aufstellen wollen, weil die Beschränkung möglicherweise gerade wegen der Kreuzung existiert. Zeichen 282 in Verbindung mit Zeichen 274 könnte man wieder als widersprüchliche Beschilderung auffassen, denn es wird ja ein Streckenverbot angeordnet und gleichzeitig werden alle Streckenverbote beendet.

Zitat (Haberlon @ 28.10.2010, 09:40) *
Davon abgesehen gibt das 100er nicht exakt die gesetzliche Regelung wieder.

Das muss ja auch nicht sein, denn überall dort, wo ein Z 274 steht, gilt es ja auch für Radfahrer. Und eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist den Radfahrern sicherlich zuzumuten. wink.gif
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Polo79
Beitrag 28.10.2010, 17:01
Beitrag #13


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Zitat (Georg_g @ 27.10.2010, 23:55) *
aber zumindest eindeutig.
Es erfordert aber den gMv. Wenn es dort regnet, sind formal zwei unterschiedliche Anordnungen gleichzeitig vorhanden, nämich zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 und 100 km/h. Q-Tipp würde dann zu Recht fragen, welches er zu beachten hätte. whistling.gif


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MisterOJ
Beitrag 31.10.2010, 19:15
Beitrag #14


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Zitat (ukr @ 27.10.2010, 22:33) *
Zitat (durban @ 27.10.2010, 23:32) *
Wie würdest Du das denn sonst beschildern?
Zeichen 282 vor der Einmündung. scared.gif

Wäre doch korrekt!

Ein Streckenverbot gilt doch solange bis es entweder aufgehoben (Z278 oder Z282) oder durch ein anderes Streckenverbot (sprich Z274) ersetzt wird. (dazu dann noch die Sonderstellung der Ortseingangs-/-ausgangstafel - aber das lasse ich mal hier aus der Betrachtung raus..)

durchgehender Verkehr:

Fall a (Trockenheit):
- Z274 "70" (*)
- die Einmündung

--> dann weiter "70", da das vorherige Streckenverbot (*) ja nicht aufgehoben wurde
(das nach der Einmündung stehende Z274 "70"+Zz "Nässe" gilt ja nicht, da es ja trocken ist - es ist schlichtweg nicht da)


Fall b (Regen):
- Z274 "70" (*)
- die Einmündung

--> dann erneut "70", da hinter der Einmündung ein neues, jetzt bei Nässe gültiges Streckenverbot mit (zufälligerweise) "70" beginnt.



aus der einmündenden Straße einbiegender Verkehr:

Fall a (Trockenheit):
- "100"
(das nach der Einmündung stehende Z274 "70"+Zz "Nässe" gilt ja nicht, da es ja trocken ist - es ist schlichtweg nicht da)


Fall b (Regen):
- "70" , da hinter der Einmündung ein neues, jetzt bei Nässe gültiges Streckenverbot mit (zufälligerweise) "70" beginnt.


Komisch nur, dass es je nach betrachtetem Verkehrsstrom unterschiedliche Ergebnisse gibt think.gif

--> ob das wirklich so gewollt ist?


OJ


PS: ich hätte unter das nach der Einmündung stehende Z274 "70"+Zz "Nässe" ein Z282 geschraubt wavey.gif


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Polo79
Beitrag 31.10.2010, 19:41
Beitrag #15


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Zitat (MisterOJ @ 31.10.2010, 19:15) *
(das nach der Einmündung stehende Z274 "70"+Zz "Nässe" gilt ja nicht, da es ja trocken ist - es ist schlichtweg nicht da)
Es ist da. rolleyes.gif
Die Frage bleibt offen, ob es sich dabei um eine neue Anordnung handelt oder nicht. Irgendwo gab es auch schomal eine längere Diskussion zu dem Thema, m.W. ohne Ergebnis. sad.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 01.11.2010, 00:16
Beitrag #16


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Der gesunde Menschenverstand könnte einem sagen, das es nicht "Nass" ist und das deswegen schneller gefahren werden darf whistling.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 01.11.2010, 05:18
Beitrag #17





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Wäre es eine Möglichkeit, unter dem ersten VZ "70 km/h" ZZ. 1001-30 mit "300m" anzubringen? Dann wäre doch alles eindeutig.

Aus der StVO:
Zitat
Das Ende eines Streckenverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Streckenverbots angegeben ist.

Durch das ZZ. wäre die Länge angegeben, und 300m sind eine kurze Strecke. Damit wäre also eine Kennzeichnung am Standort der VZ "70 km/h bei Nässe" nicht erforderlich.

Ich kenne die Reihenfolge eher andersrum: Zuerst "70 km/h bei Nässe", dann "70 km/h". Das ist dann auch eindeutig.
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MisterOJ
Beitrag 01.11.2010, 17:50
Beitrag #18


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Zitat (Polo79 @ 31.10.2010, 19:41) *
Zitat (MisterOJ @ 31.10.2010, 19:15) *
(das nach der Einmündung stehende Z274 "70"+Zz "Nässe" gilt ja nicht, da es ja trocken ist - es ist schlichtweg nicht da)
Es ist da. rolleyes.gif

... aber ungültig, da durch das Zz auf "Nässe"-zeiten beschränkt! yes.gif


Zitat (Polo79 @ 31.10.2010, 19:41) *
Die Frage bleibt offen, ob es sich dabei um eine neue Anordnung handelt oder nicht. Irgendwo gab es auch schomal eine längere Diskussion zu dem Thema, m.W. ohne Ergebnis. sad.gif

Da der Regelungsinhalt verschieden ist (mal nur "70"; mal "70" bei Nässe) ist stark von unterschiedlichen geschw.keitsbeschränkungen, also auch verschiedenen Anordnungen auszugehen....

Zitat (münsterland-radler @ 01.11.2010, 05:18) *
Wäre es eine Möglichkeit, unter dem ersten VZ "70 km/h" ZZ. 1001-30 mit "300m" anzubringen? Dann wäre doch alles eindeutig.

Dem spräche aus meiner Sicht nicht entgegen...

Zitat (münsterland-radler @ 01.11.2010, 05:18) *
Durch das ZZ. wäre die Länge angegeben, und 300m sind eine kurze Strecke. Damit wäre also eine Kennzeichnung am Standort der VZ "70 km/h bei Nässe" nicht erforderlich.

Würde ein Z282 oder Z278 sparen...


OJ wavey.gif


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Pogge
Beitrag 02.11.2010, 11:12
Beitrag #19


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Zitat (MisterOJ @ 01.11.2010, 17:50) *
Zitat (Polo79 @ 31.10.2010, 19:41) *
Zitat (MisterOJ @ 31.10.2010, 19:15) *
(das nach der Einmündung stehende Z274 "70"+Zz "Nässe" gilt ja nicht, da es ja trocken ist - es ist schlichtweg nicht da)
Es ist da. rolleyes.gif

... aber ungültig, da durch das Zz auf "Nässe"-zeiten beschränkt! yes.gif


Wenn das VZ bei Trockenheit ungültig wäre, dann müsste ich es ja auch nicht beachten, wenn die nasse Fahrbahn erst einige hundert meter hinter dem Schild begänne think.gif

Meine Ansicht:
Das Z274 + Zz "Nässe" ordnet eine neue Geschwindigkeitsbeschränkung an, diese Beschränkung ist allerdings auf die "nasse Fahrbahn" beschränkt.
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janr
Beitrag 02.11.2010, 13:20
Beitrag #20


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Zitat (Pogge @ 02.11.2010, 12:12) *
... wenn die nasse Fahrbahn erst einige hundert meter hinter dem Schild begänne ...
Eigentlich schon.

Und was ist mit der Situation think.gif : 70, dann 70 bei Nässe und es ist Naß, dann trocken (...?) Dann müßte wieder 100 gelten, da das erste 70ger vom '70ger bei Nässe' wegen Nässe aufgehoben wurde.

Wenn danach 70 gelten würde mußten beide VZ an einem Mast sein.


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Anderssen
Beitrag 02.11.2010, 15:13
Beitrag #21


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Zitat (janr @ 02.11.2010, 14:20) *
Wenn danach 70 gelten würde mußten beide VZ an einem Mast sein.
Oder eher, der Einfachheit halber, nur ein einziges Z. 274 mit „70“.
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Pogge
Beitrag 02.11.2010, 15:21
Beitrag #22


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Zitat (janr @ 02.11.2010, 13:20) *
Und was ist mit der Situation think.gif : 70, dann 70 bei Nässe und es ist Naß, dann trocken (...?) Dann müßte wieder 100 gelten, da das erste 70ger vom '70ger bei Nässe' wegen Nässe aufgehoben wurde.

genauso ist es, was spricht denn Deiner Meinung nach dagegen?
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janr
Beitrag 02.11.2010, 17:25
Beitrag #23


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Gar nichts.

Wenn die 'bei Nässe-Geschwindigkeitsbegrenzung' bei späterer Trockenheit die vorherige zHg70 aufhebt, dann hebt sie diese auch auf wenn es noch gar nicht naß war und es gilt bei Sonnenschein ab der '70 bei Nässe' die übliche zHg>agO, nämlich 100 km/h. wavey.gif


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MisterOJ
Beitrag 02.11.2010, 18:30
Beitrag #24


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Zitat (Pogge @ 02.11.2010, 11:12) *
Wenn das VZ bei Trockenheit ungültig wäre, dann müsste ich es ja auch nicht beachten, wenn die nasse Fahrbahn erst einige hundert meter hinter dem Schild begänne think.gif

no.gif Das Z274 gilt (lt. Zz) nur bei nasser Fahrbahn. Also auch wenn die Straße am Standort des Schildes noch trocken, aber 100m später doch feucht ist.

Aber: an einem richtig trockenen Tag mit "null" nasser Fahrbahn gilt es eben nicht zu beachten.


Zitat (Pogge @ 02.11.2010, 11:12) *
Meine Ansicht:
Das Z274 + Zz "Nässe" ordnet eine neue Geschwindigkeitsbeschränkung an, diese Beschränkung ist allerdings auf die "nasse Fahrbahn" beschränkt.

yes.gif

... die aber eben nur bei nasser Fahrbahn gilt!

Man kann sich die Gültigkeit des Z274 mit dem Zz "Nässe" auch so vorstellen:

- nasse Fahrbahn: ein Mitarbeiter geht raus und stellt ein Z274 "70" auf --> es ist zu beachten (egal welche Z274 vorher standen)
- nach dem Abtrocknen der Fahrbahn geht der Mitarbeiter erneut raus und entfernt das Z274 "70" wieder. --> jetzt gilt das vorherige Streckenverbot (zufälligerweise auch "70") weiter...

Klar?


Zitat (janr @ 02.11.2010, 13:20) *
Und was ist mit der Situation think.gif : 70, dann 70 bei Nässe und es ist Naß, dann trocken (...?) Dann müßte wieder 100 gelten, da das erste 70ger vom '70ger bei Nässe' wegen Nässe aufgehoben wurde.


Und genau wegen solcher Irritationen, Unklarheiten, verschiedener Interpretations- und Sichtweisen sollen Streckenverbote nicht verschachtelt werden!


OJ wavey.gif


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Pogge
Beitrag 02.11.2010, 18:40
Beitrag #25


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Zitat (MisterOJ @ 02.11.2010, 18:30) *
... die aber eben nur bei nasser Fahrbahn gilt!

Sag ich ja, wenn die Fahrbahn trocken ist, gilt dann eben keine mehr wavey.gif
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MisterOJ
Beitrag 02.11.2010, 18:43
Beitrag #26


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Zitat (Pogge @ 02.11.2010, 18:40) *
Zitat (MisterOJ @ 02.11.2010, 18:30) *
... die aber eben nur bei nasser Fahrbahn gilt!

Sag ich ja, wenn die Fahrbahn trocken ist, gilt dann eben keine mehr wavey.gif

wacko.gif

OJ


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janr
Beitrag 02.11.2010, 18:53
Beitrag #27


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Und wenn neben der 'bei Nässe' Beschränkung, bei Trockenheit eine andere Geschw-Beschränkung gelten soll, muß beides an einem Mast sein.

So kenne ich das, so hab ich es schon oft gesehen. Ein Beispiel: Oben 80, drunter 60 mit ZZ bei Nässe.

Wenn im Beispiel hier die 70 ohne ZZ weiter gültig wäre, hätte man sich das ZZ gespart, da aber ein extra VZ (70) mit ZZ (bei Näse) aufgestellt wurde kann ab hier das vorherige VZ mit 70 alleine nicht mehr gültig sein.

Genau dadurch sieht man doch was gemeint ist. smile.gif wavey.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 02.11.2010, 20:01
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Und warum würde das obere 80er Zeichen bei Nässe nicht weiter gelten?


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 02.11.2010, 20:08
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Zur ganzen Fragestellung:
Was wäre, wenn VOR der Einmündung eine "50" stehen würde und NACH der Einmündung eine "70 bei Nässe"?
Nach meiner Logik gelten dann 50 km/h bei Trockenheit und 70 km/h bei Regen. tongue.gif

Übrigens:
Es ist NICHT so, dass bei fehlender Wiederholung eines Streckenverbotes nach einer Einmündung dieses Verbot für die neu eingebogene nicht gelten würde. Es GILT auch für die Einbieger, nur wenn sie es nicht beachten, werden sie in der Regel nicht bestraft - es sei denn, man kann ihnen nachweisen, dass sie hinreichnd ortskundig sind und es eigentlich wissen müssten.

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Polo79
Beitrag 02.11.2010, 20:09
Beitrag #30


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Um das zu verstehen braucht man den gMv. whistling.gif
Daher ist diese Beschilderung m.E. nicht korrekt.


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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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janr
Beitrag 02.11.2010, 20:21
Beitrag #31


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Zitat (Heinz Wäscher @ 02.11.2010, 21:01) *
Und warum würde das obere 80er Zeichen bei Nässe nicht weiter gelten?
Weil dort ein "60 bei Nässe" steht vielleicht? *ironie*

@Doc: Logisch gilt eine zHg nach der Einmündung weiter, aber nur bis zu einer neuen zHg (oder 278, oder 282, oder 310)


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Heinz Wäscher
Beitrag 02.11.2010, 20:29
Beitrag #32


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Zitat (janr @ 02.11.2010, 20:21) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 02.11.2010, 21:01) *
Und warum würde das obere 80er Zeichen bei Nässe nicht weiter gelten?
Weil dort ein "60 bei Nässe" steht vielleicht? *ironie*

Nein einmal 80 oben und einmal 60 darunter, welches nehmen wir denn whistling.gif


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janr
Beitrag 02.11.2010, 20:32
Beitrag #33


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Wo steht jetzt wer auf dem Schlauf? blink.gif

Die 80 bei trockener und die 60 bei nasser Fahrbahn, da ja unter dem 60er ein ZZ mit 'bei Nässe' steht.

Übrigens ist diese Kombination gar nicht so selten.


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Polo79
Beitrag 02.11.2010, 20:36
Beitrag #34


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Zitat (janr @ 02.11.2010, 20:32) *
Die 80 bei trockener und die 60 bei nasser Fahrbahn, da ja unter dem 60er ein ZZ mit 'bei Nässe' steht.
Dann muss aber unter der 80 ein ZZ stehen "bei Trockenheit". Warum sollte das 60er Zeichen das 80er aufheben? Weil es logisch ist, klar, aber rechtlich gibt es keine Grundlage.


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janr
Beitrag 02.11.2010, 20:55
Beitrag #35


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Da es keine Verschachtelung von zHg's gibt, wird durch das alleine stehende zHg mit ZZ 'bei Nässe' das vorhergehende zHg ohne ZZ aufgehoben.

Bei der doppelten 70 zeigt doch die Logik, daß bei trockener Fahrbahn ab dem 70 mit ZZ wieder 100 gilt. Sonst hätte man das doch ZZ weggelassen.

Alternativ gibt es schon länger Wechselzeichen, welche bei trockener Fahrbahn aus ist und bei Nasser eine zHg vorgibt.

Es muß nicht unbedingt eines mit teurer Matrix sein, ich kenne alte Wechselschilder die sich in sich drehen. Nein nicht die mit den Prismen, sondern die VZfläche dreht sich um die mittlere Achse und aus einem weißen Schild wird ein farbiges, es schraubt sich förmlich von hinten nach vorne. (Jetzt hab ich wohl alle verwirrt laugh2.gif )


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schilderwald
Beitrag 02.11.2010, 21:05
Beitrag #36


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Zitat (janr @ 02.11.2010, 20:55) *
Da es keine Verschachtelung von zHg's gibt, wird durch das alleine stehende zHg mit ZZ 'bei Nässe' das vorhergehende zHg ohne ZZ aufgehoben.
Der Hentschel sieht das aber anders:
Zitat (Hentschel 38.A. @ zu StVO § 41 Rz 248)
Eine durch Z.274 angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung endet auch durch neues Z.274 mit abweichender Angabe, nicht aber bei abweichendem Z.274, das nur unter bestimmten Bedingungen gilt (z.B. "bei Nässe" oder für bestimmte Tageszeiten).
wavey.gif


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janr
Beitrag 02.11.2010, 21:30
Beitrag #37


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Und warum gibt es dann solche Beschilderungen an einem Mast: 80 etwas drunter 60 bei Nässe; 120 etwas drunter 80 von 22 bis 6 Uhr?

Den Hentschel haben die wenigsten im Handschuhfach. Die Logik ist (sollte) immer dabei sein, und die Schilderkombi mit den Zeiten hatte ich in der Fahrschule auf diversen Autobahnfahrten samt Erklärung vom Fahrlehrer (der auch nicht unfehlbar ist, aber nachvollziehbare, logische Erklärungen hatte)


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Polo79
Beitrag 02.11.2010, 21:41
Beitrag #38


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Zitat (janr @ 02.11.2010, 21:30) *
Und warum gibt es dann solche Beschilderungen an einem Mast: 80 etwas drunter 60 bei Nässe; 120 etwas drunter 80 von 22 bis 6 Uhr?
Gute Frage. rolleyes.gif
Das gleiche Phänomen gibt es übrigens auch bei Halt- und Parkverboten: oben Zeichen 283, darunter 286 + ZZ mit Zeitangabe.

Zitat (janr @ 02.11.2010, 21:30) *
und die Schilderkombi mit den Zeiten hatte ich in der Fahrschule auf diversen Autobahnfahrten samt Erklärung vom Fahrlehrer (der auch nicht unfehlbar ist, aber nachvollziehbare, logische Erklärungen hatte)
Imho ist es auch nicht Aufgabe eines FL seinen Schülern sowas zu vermitteln.


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Anderssen
Beitrag 03.11.2010, 02:10
Beitrag #39


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Zitat (schilderwald @ 02.11.2010, 22:05) *
Zitat (Hentschel 38.A. @ zu StVO § 41 Rz 248)
Eine durch Z.274 angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung endet auch durch neues Z.274 mit abweichender Angabe, nicht aber bei abweichendem Z.274, das nur unter bestimmten Bedingungen gilt (z.B. "bei Nässe" oder für bestimmte Tageszeiten).
Der Satz ist inhaltlich in der Form natürlich falsch, denn zumindest sofern diese „bestimmten Bedingungen“ erfüllt sind, endet die vorher durch Z. 274 angerodnete Geschwindigkeitsbegrenzung eben doch.

Ich glaube, die einzige praktikable Ansicht (um Verschachtelungen zu verhindern) wäre die, dass jedes Z. 274 eine neue zHG-Strecke einleitet. Ich hoffe mal, diese setzt sich irgendwann durch.
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MisterOJ
Beitrag 03.11.2010, 18:27
Beitrag #40


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Zitat (janr @ 02.11.2010, 18:53) *
Und wenn neben der 'bei Nässe' Beschränkung, bei Trockenheit eine andere Geschw-Beschränkung gelten soll, muß beides an einem Mast sein.

So kenne ich das, so hab ich es schon oft gesehen. Ein Beispiel: Oben 80, drunter 60 mit ZZ bei Nässe.

Kann - muss aber nicht no.gif
Zitat (janr @ 02.11.2010, 18:53) *
Wenn im Beispiel hier die 70 ohne ZZ weiter gültig wäre, hätte man sich das ZZ gespart, da aber ein extra VZ (70) mit ZZ (bei Näse) aufgestellt wurde kann ab hier das vorherige VZ mit 70 alleine nicht mehr gültig sein.

Ich stell mal 2 Dinge gegenüber:

- ein Streckenverbot gilt solange bis es a) aufgehoben oder b) durch ein anderes Streckenverbot ersetzt wird.

- die "70" mit Zz"Nässe" sind ja nur bei nasser Fahrbahn gültig (soweit sind wir uns ja einig) - demzufolge:
- bei nasser Fahrbahn: das "70"+Zz"Nässe" ersetzt das vorherige alleinstehende "70"
- bei trockener Fahrbahn hat das "70" mit Zz"Nässe" keine Gültigkeit - es kann daher das vorherige alleinstehende "70" nicht ersetzen. no.gif

--> das in beiden Fällen weiterhin "70" gilt ist der Ziffern im Z274 geschuldet - aber es zeigt auch, dass die so aufgestellte Beschilderung Murks ist!!


Zitat (Doc aus Bückeburg @ 02.11.2010, 20:08) *
Zur ganzen Fragestellung:
Was wäre, wenn VOR der Einmündung eine "50" stehen würde und NACH der Einmündung eine "70 bei Nässe"?
Nach meiner Logik gelten dann 50 km/h bei Trockenheit und 70 km/h bei Regen. tongue.gif

Jupp yes.gif


Ganz böse wird´s z.B. auf der Autobahn mit festem Limit...

- da steht z.B. für einen längeren Abschnitt ein "120". Soweit klar.
- dann gibt es einen kurzen Abschnitt, wo z.B. aufgrund von Fahrbahnschäden Aquaplaninggefahr besteht
--> also wird hier z.B. ein "80" mit Zz"Nässe" aufgestellt.

trockene Fahrbahn: die "120" gilt weiterhin
nasse Fahrbahn: nun gilt ab hier "80"

lustig wird´s mit den Aufhebungen - da sieht man die vielfältigsten Möglichkeiten.
-Z278 "80" mit Zz"Nässe":

trockene Fahrbahn: keine Gültigkeit - "120" gilt weiterhin
nasse Fahrbahn: gültig - es beendet das "80" - es gilt 'unbegrenzt', da kein neues Z274 steht

-Z278 "80":
--> siehe oben

richtig wäre am Ende der näsebedingten "80" einfach wirder ein Solo-"120" hinzustellen

trockene Fahrbahn: es ist eine "120"-Wiederholung
nasse Fahrbah: es hebt die Nässe"80" auf und limitiert gleichzeitig auf "120"


manchmal sehe ich aber auch Z274 "120"; darunter Z278 "80" + Zz "Nässe"


So und da die "80" nachträglich beschildert wurden, hat man einfach am Anfang des Abschnittes Z274 "80"+Zz"Nässe" und am Ende Z278 "80" (+Zz"Nässe") aufgestellt ohne dabei ein evtl. vorhandenes Streckenlimit zu berücksichtigen.


Noch ein klassiker:
auf einem "120"-er Abschnitt gab es einen "80"-er Nässeabschnitt, der aber über das reguläre "120"-Ende hinausging!!! blink.gif

- Z274 "120"
- .....
- .....
- Z274 "80" + Zz"Nässe"
- ...
- Z282 !!!
- ...
- Z278 "80" + Zz"Nässe"

blink.gif blink.gif


OJ


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Pogge
Beitrag 03.11.2010, 18:43
Beitrag #41


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Zitat (MisterOJ @ 03.11.2010, 18:27) *
Ich stell mal 2 Dinge gegenüber:

- ein Streckenverbot gilt solange bis es a) aufgehoben oder b) durch ein anderes Streckenverbot ersetzt wird.

- die "70" mit Zz"Nässe" sind ja nur bei nasser Fahrbahn gültig (soweit sind wir uns ja einig) - demzufolge:
- bei nasser Fahrbahn: das "70"+Zz"Nässe" ersetzt das vorherige alleinstehende "70"
- bei trockener Fahrbahn hat das "70" mit Zz"Nässe" keine Gültigkeit - es kann daher das vorherige alleinstehende "70" nicht ersetzen. no.gif

--> das in beiden Fällen weiterhin "70" gilt ist der Ziffern im Z274 geschuldet - aber es zeigt auch, dass die so aufgestellte Beschilderung Murks ist!!


Zitat (Doc aus Bückeburg @ 02.11.2010, 20:08) *
Zur ganzen Fragestellung:
Was wäre, wenn VOR der Einmündung eine "50" stehen würde und NACH der Einmündung eine "70 bei Nässe"?
Nach meiner Logik gelten dann 50 km/h bei Trockenheit und 70 km/h bei Regen. tongue.gif

Jupp yes.gif


Ganz böse wird´s z.B. auf der Autobahn mit festem Limit...

- da steht z.B. für einen längeren Abschnitt ein "120". Soweit klar.
- dann gibt es einen kurzen Abschnitt, wo z.B. aufgrund von Fahrbahnschäden Aquaplaninggefahr besteht
--> also wird hier z.B. ein "80" mit Zz"Nässe" aufgestellt.

trockene Fahrbahn: die "120" gilt weiterhin
nasse Fahrbahn: nun gilt ab hier "80"

lustig wird´s mit den Aufhebungen - da sieht man die vielfältigsten Möglichkeiten.
-Z278 "80" mit Zz"Nässe":

trockene Fahrbahn: keine Gültigkeit - "120" gilt weiterhin
nasse Fahrbahn: gültig - es beendet das "80" - es gilt 'unbegrenzt', da kein neues Z274 steht

-Z278 "80":
--> siehe oben

richtig wäre am Ende der näsebedingten "80" einfach wirder ein Solo-"120" hinzustellen

trockene Fahrbahn: es ist eine "120"-Wiederholung
nasse Fahrbah: es hebt die Nässe"80" auf und limitiert gleichzeitig auf "120"


manchmal sehe ich aber auch Z274 "120"; darunter Z278 "80" + Zz "Nässe"


So und da die "80" nachträglich beschildert wurden, hat man einfach am Anfang des Abschnittes Z274 "80"+Zz"Nässe" und am Ende Z278 "80" (+Zz"Nässe") aufgestellt ohne dabei ein evtl. vorhandenes Streckenlimit zu berücksichtigen.


Noch ein klassiker:
auf einem "120"-er Abschnitt gab es einen "80"-er Nässeabschnitt, der aber über das reguläre "120"-Ende hinausging!!! blink.gif

- Z274 "120"
- .....
- .....
- Z274 "80" + Zz"Nässe"
- ...
- Z282 !!!
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OJ


Allein schon die Länge des Zitats zeigt doch, zu welcher Konfusion deine (und Hentschels) Auffassung führt!
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MisterOJ
Beitrag 03.11.2010, 19:39
Beitrag #42


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Zitat (Pogge @ 03.11.2010, 18:43) *
Allein schon die Länge des Zitats zeigt doch, zu welcher Konfusion deine (und Hentschels) Auffassung führt!

Eben - daher plädiere ich für Klarheit (sprich keine Verschachtelung von Streckenverboten)!

Und da muss eben auch die Straßenverkehrsbehörde ihr Köpfchen mal bissl anstrengen, wenn es bereits Streckenverbote gibt...


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doxygen
Beitrag 04.11.2010, 09:47
Beitrag #43


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Moin!

Für mich ist jedes hebt jedes neue Schild mit einer zHg ein vorangegangenes Schild auf. So steht es ja auch in der STVO.
Ich sehe es auch so, dass es vollkommen unabhängig von einem eventuellem Zusatzschild ist. Insofern gibt es keine Verschachtelungen.

Gruß, dox.
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