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29.09.2010, 15:18
Beitrag
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 29.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55860 |
ich glaub mich tritt ein pferd! komme gerade aus einer verkehrskontrolle. ich bin an einem blitzer (1) mit ordnungsgemäßer geschwindigkeit vorbei gefahren. weil das auto vor mit in der 50km/h zone 40 gefahren ist und gerade die ortschaft zu ende war habe ich dieses auto überholt. das ganze ist im einsehbaren bereich der polizisten des blitzers geschehen. im nächsten ort hat mich die polizei wegen überholen im überholverbot angehalten. aber nur an den zwei stellen vorher (2) und (3) vor der ortschaft stehen überholverbotsschilder!! nach diesen schildern kommt noch das ortsausgangsschild (4) und zwei ortsstraßen zum abbigen (5) und (6). soweit ich weis, sind irgendwelche einschränkungen wie hier das überholverbot aufgehoben sobald abbiege- oder auffahrmöglichkeiten auf meine straße kommen?!! -> eine aussage habe ich erstmal verweigert. -> es gibt kein foto oder ähnliches. nur zwei polizisten die es gesehen haben wollen -> hier das bild dazu damit ihr euch besser was drunter vorstellen könnt: http://www.bilder-speicher.de/100929167954...sting-page.html (1) hier war der Blitzer mit den Polizisten (2) hier das 2. Überholverbotsschild (traktoren dürfen überholt werden) mit 50km/h begrenzung (3) hier das 1. Überholverbotsschild (traktoren dürfen überholt werden) mit 70km/h begrenzung (4) Ortsausgangsschild (5) Ortsstraße zum einbiegen auf die Bundesstraße (6) Ortsstraße zum einbiegen auf die Bundesstraße Der Beitrag wurde von joker86 bearbeitet: 29.09.2010, 15:27 |
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29.09.2010, 15:20
Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Streckenverbot und Gefahrzeichen (Wann endet eine Tempo-Begrenzung?)
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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29.09.2010, 16:24
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1780 Beigetreten: 04.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33726 |
soweit ich weis, sind irgendwelche einschränkungen wie hier das überholverbot aufgehoben sobald abbiege- oder auffahrmöglichkeiten auf meine straße kommen?!! Nein, das Überholverbot gilt so lange, bis Du auf eine andere Strecke abbiegst oder es aufgehoben wird. Für Geschwindigkeitsbeschränkungen gilt das gleiche, außer, dass diese zusätzlich am Ortsausgangsschild enden. Aber nach Deiner Beschreibung würde ich sagen – auch, wenn es Dir leider nichts nützt – dass die zuständige Behörde gegen die Verwaltungsvorschrift verstoßen hat, indem sie nach den Auffahrten zur Bundesstraße das Überholverbotszeichen nicht wiederholt hat. Ich habe es in meiner Fahrschule übrigens ebenfalls erlebt, dass gelehrt wurde, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung an der nächsten Einmündung endet, aber das ist leider falsch; die Verwaltungsvorschrift sieht zwar vor, dass das Zeichen an Einmündungen wiederholt werden muss, wo ortsunkundige Verkehrsteilnehmer einbiegen könnten, aber darauf kann man sich leider in einem Bußgeldverfahren nicht berufen, da die StVO diese Einschränkung nicht macht. |
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29.09.2010, 16:34
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 29.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55860 |
aha ok danke^^. ja mir hat man von solchen vorschriften auch nichts erzählt in der fahrschule. das ist echt alles nen witz. woher soll man das denn wissen?! nach diesen regeln müsste auf dieser strecke ein komplettes überholverbot über 10 km wegen dieser zwei dummen schilder bestehen. weil sie duch kein anderes schild aufgehoben werden... echt kompletter schwachsinn diese stvo manchmal!
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29.09.2010, 16:39
Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 |
Dann erkundige dich doch mal für deinen konkreten Fall bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nach der Anordnung dieses Überholverbots und bis wohin es gelten sollte.
Das könnte dir bei einem Einspruchsverfahren als Argumentationsgrundlage vielleicht helfen, ein sicheres "Bußgeld-Totschlag-Argument" ist das aber auch nicht. -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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