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Gast_klaus62_*
Beitrag 04.02.2011, 19:09
Beitrag #51





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Zitat (Peter 1981 @ 04.02.2011, 19:07) *
die wollten nur eine Urin und eine Blutprobe.


und was haben sie gefragt?
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Peter 1981
Beitrag 04.02.2011, 19:18
Beitrag #52


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Eben nichts, nur son gespräch unter "Freunde" ?!
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Gast_klaus62_*
Beitrag 04.02.2011, 19:27
Beitrag #53





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und was hast du bei diesem lockeren Gespräch "unter Freunden" gesagt? think.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 04.02.2011, 19:38
Beitrag #54


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Zitat (Peter 1981 @ 04.02.2011, 19:18) *
Eben nichts, nur son gespräch unter "Freunde" ?!
Das hört sich aber nicht gut an... unsure.gif
Guten "Freunden" erzählt man gerne mal einen Schwank aus der Jugend... thread.gif


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Peter 1981
Beitrag 04.02.2011, 19:55
Beitrag #55


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Er wollte erst mal wissen wo genau ( in welchen Stadtteil ) ich wohne, und wo das ist wo ich geboren bin, in welchen Bundesland halt, dann hat er mich gefragt wann ich das letzte mal Konsumiert habe bei solchen werten, er hat auch ausdrücklich gesagt das es ihn nur persönlich interessiert, weil sich ja Gerichte über solche Werte immer streiten wielange es her sei um solche Werte zu erhalten.

Bei der letzten frage habe ich gefragt, ob ich darauf eine Antwort geben muss und wenn nicht ob es sich negativ auf irgendwas auswirken wird.

Er meinte nur das es ihn nur so persönlich interessiert und das es keine Auswirkung haben wird auf irgend einer Sache.

Ich habe dann nur gesagt das ich mich dazu nicht äußern möchte und damit war es auch gut.

Ist es normal das sie genau aber wirklich genau hinschauen ob es aus deinen Körper kommt was du so an Urin abgibst ?
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Gast_klaus62_*
Beitrag 04.02.2011, 19:58
Beitrag #56





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Zitat (Peter 1981 @ 04.02.2011, 19:55) *
Ich habe dann nur gesagt das ich mich dazu nicht äußern möchte und damit war es auch gut.

und genau dort hättest du den Probierkonsum und die 6 Std anbringen sollen.
meinst du etwa wirklich er fragt das aus persönlichen Gründen? blink.gif
Zitat (Peter 1981 @ 04.02.2011, 19:55) *
Ist es normal das sie genau aber wirklich genau hinschauen ob es aus deinen Körper kommt was du so an Urin abgibst ?


Ja
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Q-Treiberin
Beitrag 04.02.2011, 20:00
Beitrag #57


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Oh menno, ob die "Aussageverweigerung" eine so gute Idee war? blink.gif

Zitat
er hat auch ausdrücklich gesagt das es ihn nur persönlich interessiert
Klar, und im Himmel ist Jahrmarkt...

Zitat
Ist es normal das sie genau aber wirklich genau hinschauen ob es aus deinen Körper kommt was du so an Urin abgibst ?
yes.gif


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Peter 1981
Beitrag 04.02.2011, 20:07
Beitrag #58


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Zitat (Q-Treiberin @ 04.02.2011, 20:00) *
Oh menno, ob die "Aussageverweigerung" eine so gute Idee war? blink.gif


schweigen ist Gold reden ist Silber, daraus werden sie mir kam ein Strick drehen können.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 04.02.2011, 20:14
Beitrag #59





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Zitat (Peter 1981 @ 04.02.2011, 20:07) *
schweigen ist Gold reden ist Silber,


in deinem Fall wäre es anders herum aber besser gewesen, wie sonst soll der Arzt/Gutachter denn dein Konsum bewerten?

und bei einem äG geht es doch darum sad.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 04.02.2011, 20:21
Beitrag #60


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Zitat (Peter 1981 @ 04.02.2011, 20:07) *
schweigen ist Gold reden ist Silber, daraus werden sie mir kam ein Strick drehen können.
Hier aber leider falsch.
Du willst/wolltest beweisen, dass Du keine Drogen nimmst.

Die Behörde hatte Zweifel und hat Dir angeboten ihre Zweifel auszuräumen. Und genau das hast Du verweigert. Also müsste die Behörde jetzt eigentlich folgerichtig davon ausgehen, dass ihre Zweifel begründet sind.


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Peter 1981
Beitrag 04.02.2011, 20:35
Beitrag #61


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Lol, entschuldige jetzt mal, was soll denn jetzt großartig passieren ich war da, habe meine Urin- und Blutprobe im vorgeschriebenen Zeitraum abgegeben die zu 100 % frei von irgendwelchen illegalen Stoffen ist, und nur weil ich nicht auf sein "persönliches" Gespräch eingegangen bin, sagt jetzt die Fsst das ich ungeeignet bin zum führen von Kraftfahrzeugen . Das bezweifle ich stark, und wenn es so sein wird, werde ich wohl gute argumente haben wenn es hart auf hart kommt.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 04.02.2011, 20:54
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Q-Treiberin
Beitrag 04.02.2011, 20:41
Beitrag #62


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Zitat (Peter 1981 @ 04.02.2011, 20:35) *
Lol
Was ist so witzig?

Zitat (Peter 1981 @ 04.02.2011, 20:35) *
entschuldige jetzt mal, was soll denn jetzt großartig passieren ich war da, habe meine Urin- und Blutprobe im vorgeschriebenen Zeitraum abgegeben die zu 100 % frei von irgendwelchen illegalen Stoffen ist,
Das ist aber nur ein Baustein zum positiven äG. Der zweite ist das Gespräch über Deine Konsumangaben.

Zitat (Peter 1981 @ 04.02.2011, 20:35) *
nur weil ich nicht auf sein "persönliches" Gespräch eingegangen bin, sagt jetzt die Fsst das ich ungeeignet bin zum führen von Kraftfahrzeugen
Unter Umständen ja, weil Du Dich geweigert hast die vorhandenen Zweifel auszuräumen.

Zitat (Peter 1981 @ 04.02.2011, 20:35) *
wenn es so sein wird, werde ich wohl gute argumente haben wenn es hart auf hart kommt.
Viel Spaß dabei, würd mich nur interessieren, was das für Argumente sein könnten... whistling.gif


Edit:

Bitte zitiere nicht die ganzen Posts, dann wird der Thread so unübersichtlich. Das richtige ziteren kannst Du hier üben.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Gast_klaus62_*
Beitrag 05.02.2011, 05:58
Beitrag #63





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Zitat (Peter 1981 @ 04.02.2011, 20:35) *
.....werde ich wohl gute argumente haben wenn es hart auf hart kommt.


und die wären? think.gif

ich sehe es genau so wie Q-Treiberin.

jetzt überlege doch bitte mal, lieber Peter, du gehst z.B zur MPU, gibst deine Abstinenznachweise ab und verweigerst das Gespräch mit dem Gutachter.

warum soll jetzt die MPU positiv bewertet werden?

genauso ist es bei einem äG, oder kann man an deinen Abstinenznachweisen sehen ob du nur ein Probekonsument warst? sad.gif
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Peter 1981
Beitrag 05.02.2011, 10:47
Beitrag #64


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Hallo das war kein psychologisches Gespräch, er hat mich das nur so neben bei beim Blutabnehmen gefragt. Ich war bei niemanden noch extra drin.

Anordnung zur Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens in Form eines chimisch-toxikologischen Gutachtens (Blut- und Urinuntersuchung)


Wie läuft den üblicher weise so ein FÄG ab ?
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Gast_klaus62_*
Beitrag 05.02.2011, 15:17
Beitrag #65





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hier ein Bsp

und hier auch eines
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Berndi962
Beitrag 05.02.2011, 17:14
Beitrag #66


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Zitat (klaus62 @ 05.02.2011, 05:58) *
ich sehe es genau so wie Q-Treiberin.

jetzt überlege doch bitte mal, lieber Peter, du gehst z.B zur MPU, gibst deine Abstinenznachweise ab und verweigerst das Gespräch mit dem Gutachter.

warum soll jetzt die MPU positiv bewertet werden?

genauso ist es bei einem äG, oder kann man an deinen Abstinenznachweisen sehen ob du nur ein Probekonsument warst? sad.gif




Das war aber keine MPU!


@Peter81

Lass dich nicht verrückt machen.

Wenn der Arzt dich nicht explizit darauf hingewiesen hat, dass du ihm Auskünfte erteilen musst, dann war es auch nicht erforderlich. Wenn er sagte, das sei lediglich persönliches Interesse und du müsstest nicht antworten, dann kannst du dich auch darauf verlassen.

Mach dir also keinen Kopf und genieße das Wochenende. wavey.gif


--------------------
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Mark Twain
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Peter 1981
Beitrag 09.02.2011, 21:28
Beitrag #67


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Ab wann gilt man als Wiederholtäter, bei einer Trunkenheitsfahrt ?
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Gast_charly68_*
Beitrag 09.02.2011, 21:39
Beitrag #68





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Wenn die zweite Fahrt innerhalb der Tilgungsfrist der ersten Tat begangen wird.
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Peter 1981
Beitrag 09.02.2011, 22:02
Beitrag #69


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Wie lang ist denn die Tilgungfrist bei einer Trunkenheitsfahrt die als Ordnungswidrigkeit geahndet wurde .
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Gast_charly68_*
Beitrag 09.02.2011, 22:04
Beitrag #70





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Tilgungsfrist OWI = 2 Jahre
Tilgungsfrist Straftat ALK = 5 Jahre Anlufhemmung + 10 Jahre Tilgung
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Gast_klaus62_*
Beitrag 09.02.2011, 22:06
Beitrag #71





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Zitat (Peter 1981 @ 09.02.2011, 22:02) *
Wie lang ist denn die Tilgungfrist bei einer Trunkenheitsfahrt die als Ordnungswidrigkeit geahndet wurde .

steht schon in Beitrag# 4 und in Beitrag# 7

hast du schon was gehört wegen deinem äG? think.gif
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Peter 1981
Beitrag 09.02.2011, 22:18
Beitrag #72


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danke klaus62 für deinen Hinweis, hatte ich nicht mehr auf dem Schirm blushing.gif


Ich war ja erst gerade mal Freitag da, beim äg. Die haben gesagt das es 4-6 Wochen dauert bis was kommt.
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Gast_m.poster_*
Beitrag 09.02.2011, 22:18
Beitrag #73





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Zitat (charly68 @ 09.02.2011, 22:04) *
Tilgungsfrist OWI = 2 Jahre
Tilgungsfrist Straftat ALK = 5 Jahre Anlufhemmung + 10 Jahre Tilgung


Was ist eine 5 Jahre Anl(a)ufhemmung?
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Peter 1981
Beitrag 30.03.2011, 18:18
Beitrag #74


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Hallo Leute,

heute habe ich mein Wissenschaftliches Gutachten zur Chemisch-Toxikologischen Untersuchung bekommen.

Wie erwartet war alles negativ wink.gif , dies muss ich dann jetzt nur noch zur Fsst geben und dann bin ich Hofendlich mit 2 Blauen Augen davon gekommen rofl1.gif .



Eine Frage habe ich noch dazu, es steht da was von Kreatiningeh 65 mg/dL, was ist da den der Normalwert ?
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auchdabei
Beitrag 30.03.2011, 18:47
Beitrag #75


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Zitat (Peter 1981 @ 30.03.2011, 19:18) *
... und dann bin ich Hofendlich mit 2 Blauen Augen davon gekommen rofl1.gif .

Aber dann warten, bis die wieder abgeschwollen sind, vor dem Fahren blink.gif


Zitat (Peter 1981 @ 30.03.2011, 19:18) *
Eine Frage habe ich noch dazu, es steht da was von Kreatiningeh 65 mg/dL, was ist da den der Normalwert ?

Der Kreatingehalt gibt an, wie konzentriert Dein Urin ist.
Dieser wird gemessen, um eine (künstliche) Verdünnung durch übernormale Flüssigkeitszufuhr nachzuweisen.
Dies wird von Delinquenten gerne versucht, um damit den Nachweis von Drogen-Spuren im Urin zu erschweren, da diese dabei zugleich etwas verdünnt werden.
M.W. ist der untere Referenzwert >20 mg/dl, kann mich aber auch irren.
65 bedeutet, dass es vollkommen ausreichend konzentriert, wenn auch nicht gerade der Morgenurin mit max. Konzentration ist.


--------------------
Beste Grüsse


AuchDabei - (mit 2,4ng/ml aktivem THC, 0,4ng/ml OH und 15,9ng/ml COOH - noch 104 h nach letztem Konsum)

"Mut ist nicht, keine Angst zu haben, sondern die eigene Angst zu überwinden" (Martina Aschwanden, Autorin)
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Gast_klaus62_*
Beitrag 30.03.2011, 18:47
Beitrag #76





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sollte der Kreatiningehalt unter 20 mg/dl liegen ist das Screening verwässert

Quelle
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Peter 1981
Beitrag 01.04.2011, 17:09
Beitrag #77


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So dieser bittere Drops ist gelutscht.

Zusammenfassung:


Am 11.07.2009 Polizeikontrolle um 1.30 Uhr.

Nach Pusten 0.6 Promille und (Blutprobe) einen THC gehalt von 2,9 ng/ml Serum THC-COOH 23,5 ng/ml Serum.
Führerschein würde nicht einbehalten da keine Ausfallerscheinung vorhanden waren ( puh rolleyes.gif ) .

Nach ca 2 Monaten Anhörungsbogen (Ordnungswidrigkeit) bekommen und nicht drauf reagiert.
3 Wochen später eine Geldbuße von ca 600 Euro bekommen und natürlich auch bezahlt.

Dann war erst mal ruhe bis zum 03.02.2011.
Da kam die Aufforderung zum Beibringung eines fachärztlichen Gutachten in Form eines chemisch-toxikologischen Gutachtens zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit. Natürlich auch gleich am nexten Tag gemacht.

Am 30.03.2011 kamen dann die Ergebnisse, alles wie erfahrtet negativ, da ich ja seit dem 11.07.2009 nichts mehr geraucht habe. tongue.gif
Am 31.03.2011 habe ich dann das Gutachten zur FSST gebracht und erfahren dass das Verfahren eingestellt wird. laugh2.gif



Fazit:

Ich habe daraus gelernt und ich werde in Zukunft bestimmt nicht mehr unter Einfluss von Drogen fahren, der Nervenkrieg, die schlaflosen nächte, die ständige Ungewissheit und die Zukunftsängste sind dies nicht Wert und vor allem der drohende Führerscheinverlust.

Tipp:

Für die meisten kommt das bestimmt zu spät, sonst würdet ihr ja nicht hier sein, aber trotzdem lasst es sein unter Drogen zu Fahren, es ist es nicht währt dafür sein Führerschein zu Riskieren, schlimmer noch es wird jemand dadurch verletzt oder sogar getötet.


Ich danke insbesondere für die Hilfe und beruhigenden Worte:

@Malermeister, @Mr.T, @Q-Treiberin, @klaus62, @superdiesel, @Kai R und @auchdabei .
wavey.gif



Mfg
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Gast_klaus62_*
Beitrag 01.04.2011, 17:23
Beitrag #78





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Hallo Peter wavey.gif

dann wünsche ich dir alles Gute für die Zukunft und immer eine nebelfreie Fahrt wavey.gif
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