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> Ist das nun ein allgemeiner Parkplatz ?, oder welche Sondergenehmigung brauche ich wirklich ?
superdiesel
Beitrag 27.10.2012, 17:46
Beitrag #851


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In Tegel wird investiert, berichtet der Tagesspiegel.

Oh, geht wohl doch nicht um Parkplatzschilder, sondern um "Parkplätze" im Vorfeldbereich. tongue.gif Naja.

Originell am Rande: Lufthansa holt sogar noch Flüge der Germanwings von Schönefeld zurück nach Tegel.
Man kann nur staunen.


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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oscar_the_grouch
Beitrag 28.10.2012, 13:54
Beitrag #852


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Doof halt, das diese Absprache fast nie stattfindet. Ich habs noch nie erlebt.

"Bewährt habe sich die Absprache mit der Verkehrsbehörde, bei einem Stau des abfließenden Autoverkehrs die Grünphase an der Kreuzung Saatwinkler Damm auf bis zu zwei Minuten zu verlängern. Diese Schaltung erfolge bei Bedarf nach Absprache, sagte Kunkel."

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oscar_the_grouch
Beitrag 04.11.2012, 16:59
Beitrag #853


bekennender Pfostenumfahrer
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Ich darf mal kurz meinen eigenen Thread OT führen, bevor ich eine neue Frage zum Parken in TXL stelle.
Um mal ein wenig die Politik in der Stadt der Irren zu veranschaulichen, hier ein paar Zitate aus dem Tagesspiegel:
(ich darf dazu sagen, dass ich generell eine Politik die sinnvoll den Individualverkehr einschränkt/umleitet, gar nicht so schlecht finde für eine Großstadt, man sollte es aber ideologiefrei und rechtlich korrekt machen.)

Franz Schulz, Bürgermeister des Bezirks, ebenfalls von den Grünen, berichtet von „brutalen Schwellen“, die in die Straßen des Kreuzberger Graefekiezes eingelassen sind. Irreführenderweise heißen sie „Moabiter Kissen“. Schulz lächelt süffisant. Schließlich steht er einer Partei vor, die sich in seinem Kreisverband einem „Anti-Auto-Kurs“ verpflichtet sieht, wie er sagt: Wenn ein Autofahrer die Schwellen mit mehr als 20 Stundenkilometern überquere, könne es zu Schäden an seinem Wagen kommen. Außerdem, sagt Schulz, achte seine Partei darauf, dass für jeden gefällten Straßenbaum ein neuer gepflanzt werde.

Franz Schulz nimmt das Rad oder das Auto, um von Kreuzberg, wo er wohnt, in sein Büro zu fahren, das im Rathaus Friedrichshain liegt. Er sagt, dass in der Skalitzer Straße eine Fahrradspur überfällig sei. Doch seine Verwaltung habe bislang vergeblich mit dem Land Berlin darüber verhandelt. Der Senat ist für die Hauptverkehrsstraßen, der Bezirk nur für kleinere Straßen zuständig. Warum lässt er dann nicht wenigstens in den kleineren Straßen großzügig Halteverbotsschilder aufstellen und widmet dort die Parkstreifen zu Radwegen um? Das Radfahren möglichst bequem und das Autofahren möglichst unbequem zu machen, wäre das nicht ein geeigneter Weg zur autofreien Stadt? „Ein Akt von oben wendet sich ganz schnell gegen Sie“, sagt Schulz

Ein Mitarbeiter unterbricht Ströbele. „Draußen steht der Kunzelmann und will was von dir“, sagt er. Dieter Kunzelmann, ehemaliger Apo-Aktivist, mehrfach in Haft, unter anderem wegen versuchter Brandstiftung. Dem damaligen Regierenden Bürgermeister Diepgen hat er ein Ei über dem Kopf ausgedrückt mit den Worten: „Frohe Ostern, du Weihnachtsmann.“ Jetzt steht er in der Tür – Schiebermütze, weißer Spitzbart – und begrüßt Ströbele. „Tach, Liebster. Die Verkehrsleute sind Penner.“ Die Oberbaumbrücke sei gesperrt, das Radfahren in der Skalitzer Straße lebensgefährlich. „Warum macht ihr es nicht wie in Kopenhagen und sperrt die rechte Autospur?“, fragt Kunzelmann. „Senatszuständigkeit“, antworten Ströbele und seine Mitarbeiter im Chor. Ströbele erklärt Kunzelmann, dass es leider nicht legal sei, die Verkehrsführung einer Straße zu ändern, auch wenn man den Bezirk regiert. „Dann macht’s halt illegal“, sagt Kunzelmann, dreht sich um und geht.
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Ichtyos
Beitrag 04.11.2012, 22:59
Beitrag #854


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blink.gif
Was geht den da ab - so ein wenig Rechtskennnis - ach nein, lassen wir das doch besser. think.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 06.11.2012, 14:20
Beitrag #855


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So, ich darf mal wieder hochholen:
Diesmal nicht mir passiert, aber einem Kollegen.
Hat hier meine Lieblings OAM den heiligen Gral der Verkehrsüberwachung gefunden? Verstoß gegen Z250 und 314 gleichzeitig. Fahrer angeben oder nicht angeben ist also etwas kompliziert.... cool.gif
Warum kostet das übrigens nur 15 E ??

Bild 1

Bild2

Hier noch der angesprochene Tatort. Er parkte dort, wo der Follow Me Van steht. Ist dieser Platz überhaupt vom Zeichen 314 erfasst ?

Bild1

Bild2
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Mitleser
Beitrag 06.11.2012, 14:48
Beitrag #856


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Du darfst hochholen, ich antworte:

Die 15€ passen schon. Nur der teuerste Verstoß wird vorgeworfen.

Der Trick von Parkverbot + Fahrverbot scheint also verstärkt angewendet zu werden.
Ist dort wirklich die Einfahrt verboten? Dieses Schild steht links und soll sich wohl nur auf die helle Parkplatzfläche beziehen. Nur links reicht nicht und bei einer derart breiten Einfahrt (50m) reicht das wirklich nicht aus. Diese Schilder steht im weiteren Verlauf, sperren aber offenkundig nicht den Platz, sondern nur die Weiterfahrt auf der "Platzrandstraße".
Die beiden angebrachten Vz 314+Zz entfalten mMn ihre Wirkung nicht auf dem gesamten Platz, sondern nur auf den unmittelbar vor ihnen befindlichen Parkständen. Üblicher weise wird eine Platzbeschilderung an der Zufahrt angebracht. Die direkt unter den Vz 314+Zz angebrachten Vz 220 machen auch deutlich, dass es sich nicht um eine Platz- sondern Straßenbeschilderung handelt. Und auf Straßen gelten die Ge- und Verbote ab Schilderstandort. Insofern erlaubt die mittige Parkflächenmarkierung das Parken und sie wird durch kein Vz wirksam eingeschränkt.

P.S.: Die beiden Vz 220 und die Vz 209 -vor allem dieses- zeigen recht klar auf, dass es sich nicht um einen Platz sondern 3 Straßen handelt. für die mittlere Straße wird keine Parkbeschränkung getroffen.
P.S.S.: Die Scheibenanzahl beim Bus passt?
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ulm
Beitrag 06.11.2012, 14:53
Beitrag #857


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Zitat (oscar_the_grouch @ 06.11.2012, 14:20) *

...gibt es jetzt neben der Fahrerhaftung und der Halterhaftung nun auch die Nutzerhaftung? think.gif
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Mitleser
Beitrag 06.11.2012, 15:01
Beitrag #858


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Ich denke da hat der Autovermieter seinen Kunden verpetzt. Und solange es nur eine Anhörung ist, ... whistling.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 06.11.2012, 16:52
Beitrag #859


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Und woher weiß der Autovermieter wer das Fahrzeug geparkt hat? Gibt es ein Fahrtenbuch?


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Dlarah
Beitrag 06.11.2012, 17:52
Beitrag #860


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Vielleicht gibt es eine Klausel im Mietvertrag, nach der alle vorgesehenen Fahrer aufgeführt werden müssen und kein anderer ans Steuer darf. Gälte natürlich nur gegenüber dem Vermieter, und ob sie eine Handhabe abgibt, um auf den Fahrer vor Ort zu schließen, sei mal dahin gestellt.


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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oscar_the_grouch
Beitrag 06.11.2012, 18:09
Beitrag #861


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Nein an Heinz und Dlarah. Das ist die übliche Standard Auskunft des Vermieters.
"XYZ hat das Auto gemietet"

Um mal ein wenig konstruktiver und auch für mein besseres Verständnis zu fragen: Wie könnte man diesen Platz rechtssicher als reinen Busparkplatz ausschildern wenn man es denn wollte ?
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ulm
Beitrag 06.11.2012, 18:17
Beitrag #862


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...oder für die Ramses-Anhänger:

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oscar_the_grouch
Beitrag 06.11.2012, 18:40
Beitrag #863


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und wie genau grenzt du die Zone ein ? Nur per Fahrbahnmarkierung ? (siehe SV, der Platz ist doch relativ offen nach allen Seiten).
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ulm
Beitrag 06.11.2012, 18:51
Beitrag #864


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Okay, ernsthaft, an allen Zufahrten, denn es gibt ja einen Punkt, an dem sich die Straße zum Platz aufweitet.
Da dann rechtzeitig vorher.
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Mitleser
Beitrag 06.11.2012, 22:28
Beitrag #865


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Zitat (oscar_the_grouch @ 06.11.2012, 18:09) *
Um mal ein wenig konstruktiver und auch für mein besseres Verständnis zu fragen: Wie könnte man diesen Platz rechtssicher als reinen Busparkplatz ausschildern wenn man es denn wollte ?
Wenn man nicht durchgehend über 50m die einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Vz 296) aufgetragen hätte, sondern nur Vz 295 und an den drei Einfahrtmöglichkeiten Vz 296, dann hätte man echte Platzzufahrten und könnte dort die Parkbeschilderung anbringen. Oder einfach mit Vz 314 und Pfeilen jeweils rechts und links der Parkreihen.
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oscar_the_grouch
Beitrag 06.11.2012, 23:21
Beitrag #866


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Danke!
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oscar_the_grouch
Beitrag 07.11.2012, 01:35
Beitrag #867


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Falls man also gegen die OWI angehen wollen würde, müsste man sich in jedem Fall als Fahrer outen und dann gegen beide VZ/Verstöße begründeten Einspruch einlegen, richtig ?
Der Kostenbescheid käme sonst in jedem Fall, wenn man nur ohne Fahrernennung gegen beide Verorwürfe vorgeht, nehme ich an?
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Mitleser
Beitrag 07.11.2012, 06:42
Beitrag #868


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Darauf würde ich tippen.
Vielleicht legt die Software dem Bearbeiter aber auch den KB nicht nahe, da das Parkvergehen nicht als einziges und oberstes Vergehen angeführt wird. Ggf ist die Software da weich. Aber darauf würde ich nicht tippen.
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tv23
Beitrag 07.11.2012, 08:51
Beitrag #869


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Zitat (Mitleser @ 07.11.2012, 06:42) *
Ggf ist die Software da weich.


Was bleibt der armen Software denn auch anderes übrig, als da weich zu sein?

thread.gif

scnr
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rapit
Beitrag 08.11.2012, 15:31
Beitrag #870


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@oscar: geht's Dir gut?

Ich glaubte heute, Du sahst etwas mitgenommen aus

whistling.gif laugh2.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Wollf_0708
Beitrag 08.11.2012, 17:22
Beitrag #871


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Mitgenommen ?
Das kann passieren wenn man blau ist.
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oscar_the_grouch
Beitrag 09.11.2012, 03:06
Beitrag #872


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vor allem wenn man KRÜMELMONSTER heißt!

Ts Ts Ts ..... leider kann ich meinem PVV nicht mehr das ausreichende Vertrauen entgegen bringen, wenn er schon nicht mal mehr die bekannten Sesamstrassen Einwohner auseinanderhalten kann...
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Ichtyos
Beitrag 09.11.2012, 03:12
Beitrag #873


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Grüne Fellfarbe sollte doch schon bekannt sein! whistling.gif


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Cabronito
Beitrag 09.11.2012, 07:12
Beitrag #874


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Warum gleich so griesgrämig?!?



--------------------
Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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mir
Beitrag 09.11.2012, 09:04
Beitrag #875


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Ich möchte hiermit mal ein moderatives Räuspern ertönen lassen - wär schön, wenn wir mal wieder zum Thema fänden. wavey.gif


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redonner sa grandeur à l'europe!
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oscar_the_grouch
Beitrag 09.11.2012, 18:32
Beitrag #876


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Zitat (Cabronito @ 09.11.2012, 07:12) *
Warum gleich so griesgrämig?!?


WEIL ICH ES KANN. Heiße nicht umsonst "the grouch"
Aber bevor der Blaue hier wieder meckert, werd' ich mal ein paar bessere Bilder zu meinem neuen Parkplatz liefern.

Wer möchte kann auch das gesamte TXL Album mit den Originalbildern sehen.

Hier die Zufahrt



Hier das erste 250er links mit 1992er Zusatzzeichen. Wobei sich die Frage anschliesst, wenn das ZZ ungültig ist, gilt das Hauptzeichen für alle, oder ?



Im weiteren Verlauf der Zufahrt sehen wir eine Einbahnstrasse, gut das mein Kollege schon vorher links abgebogen ist um auf die mittleren Stellflächen zu kommen thread.gif



Wenn ich dann weiter und in die "Einbahnstrasse" fahre




sehe ich beim Abbiegen das oben zu sehende vollkommen unsinnige 250er. Da geht es ja eh nicht weiter.

Dann kommen die nur für Busse markierten Parkflächen. (Übrigens lt. OAM sind auch die Dinger die dort gerade stehen Busse im Sinne des ZZ)



Dann die "Ausfahrt" der Einbahnstrasse



und Blick nach links.



Hier nochmal die Mitte, wo der Kollege parkte

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ulm
Beitrag 10.11.2012, 13:11
Beitrag #877


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Zitat (oscar_the_grouch @ 09.11.2012, 18:32) *

Ist der Schilderstandort von dem Ding links vom Busheck überhaupt konform zur verkehrsrechtlichen Anordnung?
Durch den Betonfuss kann das Ding doch jeder Spaßvogel dort hingeschoben haben?
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oscar_the_grouch
Beitrag 10.11.2012, 18:53
Beitrag #878


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Gaaanz bestimmt. Ich nehme an, die Anordnung stammt aus den 70ern. Das wird schon stimmen cool.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 11.11.2012, 18:22
Beitrag #879


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Ich hab da mal was vorbereitet und hoffe das findet eure Zustimmung:


"hiermit lege ich Widerspruch gegen die schriftliche Verwarnung ein, welche unter o.g. Aktenzeichen geführt wird.

Wie ich Ihrem Schreiben entnehmen kann, werfen Sie mir das Parken unter Zeichen 314 in Verbindung mit Zusatzzeichen (nur Busse) gemäß § 41 Abs 1 iVm Anlage 2 StVO vor.
Durch die wiederkehrende Nennung der Anlage 2 StVO in Ihrem Tatvorwurf kann ich wohl davon ausgehen, dass Sie ebenso wie ich die StVO vom 16.11.1970 (Bundesgesetzblatt, Teil I, S. 1565), zuletzt geändert mit Verordnung vom 1. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1737) für auf den Tatzeitpunkt anwendbar halten.
"
....nur im Forum eingefügt ==> (das nur, um später dann bei Bedarf das ungewöhnliche ZZ am ersten 250er anführen zu können, wobei ich das Gefühl habe, wenn das ZZ ungültig ist, das 250er für jeden gilt. Obwohl die ursprüngliche Anordnung wohl auf 250 + ZZ lautetet)

"Hiermit teile ich Ihnen mit, das ich zum angegeben Zeitpunkt
Fahrer des KfZ mit dem Kennzeichen B-IS-TARM war.

Zu Ihrer Information möchte ich Sie aber auch darauf hinweisen, dass der mir vorgeworfene Verstoß nicht zutrifft.
Das Zeichen 314 mit Zusatzzeichen „nur Busse“ steht ausschließlich am rechten Fahrbahnrand der den Parkplatz querenden Einbahnstraße (dort gekennzeichnet mit Zeichen 220) und bezieht sich eindeutig nur auf die dort am Fahrbahnrand weiß markierten Parkplätze.
Mein Kfz parkte aber nachweislich in der Mitte des Parkplatzes, wo ebenso zum parken markierte Flächen mit Parkflächenmarkierungen (§41 Abs 1 iVm Anlage2 lfdNr: 74) eindeutig ausgewiesen sind, welche auch durch keine weiteren Verkehrszeichen in der Nutzung eingeschränkt wurden.
Ebenso trifft der zweite Vorwurf, Verstoß gegen Zeichen 250, nicht zu, da dieses Zeichen sich ebenfalls direkt oberhalb von Zeichen 220 am selben Mast montiert ist und sich also auch nur auf die dort vorhandene Einbahnstraße bezieht.
Diese wurde von mir aber nachweislich nicht genutzt um auf die mittig angebrachten Parkflächen zu gelangen.

MfG
bla bla"
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Mitleser
Beitrag 12.11.2012, 09:23
Beitrag #880


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Zitat (oscar_the_grouch @ 11.11.2012, 18:22) *
Wie ich Ihrem Schreiben entnehmen kann, werfen Sie mir das Parken unter Zeichen 314 in Verbindung mit Zusatzzeichen (nur Busse) gemäß § 41 Abs 1 iVm Anlage 2 StVO vor.
Durch die wiederkehrende Nennung der Anlage 2 StVO in Ihrem Tatvorwurf kann ich wohl davon ausgehen, dass Sie ebenso wie ich die StVO vom 16.11.1970 (Bundesgesetzblatt, Teil I, S. 1565), zuletzt geändert mit Verordnung vom 1. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1737) für auf den Tatzeitpunkt anwendbar halten.
"....
Mit dieser Quellangabe kann man sich aussuchen, ob man zum BMJ oder BMVBS tendiert. Denn die passt für beide. Wichtiger wäre ein "StVO idagF, ua geändert durch Verordnung vom 5. August 2009 (Bundesgesetzblatt, Teil I, S. 2631)".

Zitat (oscar_the_grouch @ 11.11.2012, 18:22) *
wobei ich das Gefühl habe, wenn das ZZ ungültig ist, das 250er für jeden gilt. Obwohl die ursprüngliche Anordnung wohl auf 250 + ZZ lautetet)
Maßgeblich ist die ursprüngliche Anordnung. Danach herrschte -eventuell whistling.gif - ein Verbot für alle außer Busse. Diese Anordnung bleibt bestehen, selbst wenn die Bekanntgabe mittlerweile anderes besagt. Daher sind weiterhin Busse vom Verbot ausgenommen. Es wird jedoch niemand zusätzlich privilegiert, da das Verbotsschild alle anderen ausschließt. Anders wäre dies zBsp bei einem Parkplatz mit dem Zz "nur [altes Bussymbol]".

Zitat (oscar_the_grouch @ 11.11.2012, 18:22) *
Das Zeichen 314 mit Zusatzzeichen „nur Busse“ steht ausschließlich am rechten Fahrbahnrand der den Parkplatz querenden Einbahnstraße (dort gekennzeichnet mit Zeichen 220) und bezieht sich eindeutig nur auf die dort am Fahrbahnrand weiß markierten Parkplätze.
Mein Kfz parkte aber nachweislich in der Mitte des Parkplatzes, wo ebenso zum parken markierte Flächen mit Parkflächenmarkierungen (§41 Abs 1 iVm Anlage2 lfdNr: 74) eindeutig ausgewiesen sind, welche auch durch keine weiteren Verkehrszeichen in der Nutzung eingeschränkt wurden.
Ebenso trifft der zweite Vorwurf, Verstoß gegen Zeichen 250, nicht zu, da dieses Zeichen sich ebenfalls direkt oberhalb von Zeichen 220 am selben Mast montiert ist und sich also auch nur auf die dort vorhandene Einbahnstraße bezieht.
Wovon sprichst Du? Von einem(1) Platz mit einer vorgeschriebenen Fahrtrichtung und einer(1) Straße? Oder von einem platzartigen Konstrukt mit mehreren parallelen Fahrstraßen und demzufolge auch für die jeweiligen Straßen unterschiedlichen Einfahrtbegrenzungen? Bist Du Dir dessen bewusst, dass man bei einem(1) Platz viel leichter die punktuell aufgestellte Parkbeschränkung (fälschlich) auf den ganzen Platz übertragen kann, als bei einer fahrstraßenbezogenen Sichtweise? whistling.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 12.11.2012, 12:24
Beitrag #881


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Du hast wie meistens Recht. Man sollte da mehrere Fahrstrassen erkennen.
Und Z250 Erklaerung klingt auch logisch, irgendwie.
Auf die Gefahr hin, mich als Unbelesen zu outen: idagF ?
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Mitleser
Beitrag 12.11.2012, 12:39
Beitrag #882


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in der aktuell geltenden/gültigen Fassung wavey.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 12.11.2012, 22:13
Beitrag #883


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So, ich fang mal noch keinen neuen Thread an, stelle euch aber mal ein Rätsel ein.
Wo habe ich diese Bilder gemacht whistling.gif (wer mit EXIF Daten schummelt ist raus!) und wer kann mir sagen auf welchen Bereich sich Zeichen 325 bezieht?


Anfahrt und Weiterfahrt





Weiter und Abfahrt






und wer erkennt meine zukünftigen Parkplätze?
Und ja, die Zeichen stehen mehr oder weniger im 90Grad Winkel zur benutzen Fahrbahn.
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Mitleser
Beitrag 12.11.2012, 22:23
Beitrag #884


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Vz 605-30 nach jeder "Kreuzung" finde ich viel lustiger. Aber auf die paar 500€ kommt es wohl auch nicht mehr an. ranting.gif


Und wir hatten ja eh schon festgestellt, dass man es dort mit den §§ 33 Abs. 2, 44, 45, ... StVO nicht so eng sieht.
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oscar_the_grouch
Beitrag 12.11.2012, 22:31
Beitrag #885


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ja aber dafür gibt es ja mich den notorischen Nörgler. Und wenn Gelder offensichtlich so reichlich ausgegeben werden können, machen die paar Briefwechsel und Widersprüche dann auch nichts mehr.

§44 ?? Wo siehst du das etwas Bedeutendes zu meinem neuen Flughafen ?
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ulm
Beitrag 13.11.2012, 08:19
Beitrag #886


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Endlich hast Du die Erklärung für die Verzögerungen für den Bau des BERliner Fluchhafen gefunden:
Die ganzen Baustellenfahrzeuge dürfen sich nur in Schrittgeschwindigkeit nähern. Das hatte im Projektmanagement natürlich niemand vorhersehen können! Die StVB ist schuld an allen Verzögerungen! narr.gif

...und ich hatte doch tatsächlich geglaubt, dass der an Berlin angrenzende ländliche Wokrejs Dubja-Błota kompetenter ist, auch was die Abnahme angeordneter Verkehrszeichen angeht. crybaby.gif
Oder willst Du da mal eine freundschaftliche Kontaktaufnahme starten?

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oscar_the_grouch
Beitrag 13.11.2012, 12:00
Beitrag #887


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Erst wenn das Ding fertig ist. Vielleicht ist noch gar nichts abgenommen....
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orlet
Beitrag 14.11.2012, 06:41
Beitrag #888


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Drückeberger! Bei der Ansage wird das ja nie ...
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Wollf_0708
Beitrag 14.11.2012, 08:32
Beitrag #889


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Zitat (oscar_the_grouch @ 12.11.2012, 22:13) *
und wer erkennt meine zukünftigen Parkplätze?

Links, iwo in der Spielstrasse ?
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Mitleser
Beitrag 14.11.2012, 09:03
Beitrag #890


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Da würde ja jeder parken. @Oscar, der alte Gefahrensucher, parkt aber am rechten Fahrbahnrand - und zwar dort wo nach der Einmündung eines VBB das Halteverbot nicht wiederholt wurde und noch keine Pfeile auf der Fahrbahn sind.
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ukr
Beitrag 14.11.2012, 09:09
Beitrag #891


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Ich denke er parkt auf den hellen, gekennzeichneten Flächen. whistling.gif
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rapit
Beitrag 14.11.2012, 09:12
Beitrag #892


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genau, auf den mit einer Art Bordstein abgegrenzten Parkflächen im VBB, was regelt da eigentlich die Ampel, oh tschuldigung offtopic.gif


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Mitleser
Beitrag 14.11.2012, 09:13
Beitrag #893


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Dafür fehlt mir eine Detailaufnahme des Pflasters. Weil etwas Unterschied zwischen Mischverkehrsfläche und Parkfläche müsste dann schon vorhanden sein. Alles gleich hell dürfte auch @Oscar nicht reichen.

Also: Foto!!!
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oscar_the_grouch
Beitrag 14.11.2012, 10:08
Beitrag #894


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Ja ja, demnächst wenn ich mal wieder da bin....
Das mit dem HV Ende nach der Einmündung wird der nächste Verkehrsminister bis dahin schon wieder korrigiert haben.
Aber ich gehe sehr schwer davon aus, das man Pflasterkunst im VBB gelegt hat.
Abgesehen davon beginnt der VBB ja eh nach dem Schild was im 90Grad Winkel neben der Teerfahrbahn steht.
Also ist alles rechts davon anders gepflastert.....
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rapit
Beitrag 14.11.2012, 10:19
Beitrag #895


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naja, da hat @Mitleser schon recht, das könnte ein normaler, in VBBs häufig anzutreffender Pflasterwechsel sein.

Ich würde da eher auf der "Fußgängerfurt" an der Ampel (quer zur "Fahrbahn") parken, die hat eher die Größe eines Autos thread.gif laugh2.gif
Zumal da der VBB zwischenzeitlich ja nochmal begonnen hat.

Das Halteverbot würde mich sowieso nicht interessieren, weil es ja keine Fahrbahn gibt, und sich das nur auf einer Fahrbahn entfalten kann.

Aber da war sowieso HV-Zone, oder? Die gilt auch auf allen VBB-Flächen, außer in eindeutig markierten Parkboxen.


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Mitleser
Beitrag 14.11.2012, 10:26
Beitrag #896


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Zitat (rapit @ 14.11.2012, 10:19) *
Das Halteverbot würde mich sowieso nicht interessieren, weil es ja keine Fahrbahn gibt, und sich das nur auf einer Fahrbahn entfalten kann.
think.gif
Also ich sehe hier recht deutlich eine Fahrbahn (grauer Asphalt) und ein Halteverbot was sich wohl ebenso deutlich darauf bezieht. Aber im weiteren Verlauf verzichtet man dann mangels zwingender Notwendigkeit drauf.
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rapit
Beitrag 14.11.2012, 10:34
Beitrag #897


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Im VBB gibt es keine Fahrbahnen. whistling.gif


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Mitleser
Beitrag 14.11.2012, 10:38
Beitrag #898


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Ok, jetzt fällt der Groschen wie Du die Situation im Wiesbadener Elfenbeinturm auslegen würdest. cheers.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 14.11.2012, 11:40
Beitrag #899


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Zitat (rapit @ 14.11.2012, 10:19)
Aber da war sowieso HV-Zone, oder? Die gilt auch auf allen VBB-Flächen, außer in eindeutig markierten Parkboxen.


Ja und? Zeichen 325 ist doch ein neues VZ, welches zumindest dort die HV Zone beendet.Und die Worte "eindeutige Parkboxen" find ich nicht in STVO/VWV.
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rapit
Beitrag 14.11.2012, 11:56
Beitrag #900


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Zitat (oscar_the_grouch @ 14.11.2012, 11:40) *
Zeichen 325 ist doch ein neues VZ, welches zumindest dort die HV Zone beendet.

no.gif Nö.

Zitat (oscar_the_grouch @ 14.11.2012, 11:40) *
die Worte "eindeutige Parkboxen" find ich nicht in STVO/VWV.

Aber auf dem Schild - Na gut, ich hatte das vom genauen Wortlaut her falsch in Erinnerung, aber ob das AG das als "gekennzeichnete (Park)flächen" durchgehen lässt?


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