... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


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> Ist das nun ein allgemeiner Parkplatz ?, oder welche Sondergenehmigung brauche ich wirklich ?
oscar_the_grouch
Beitrag 20.09.2012, 14:52
Beitrag #801


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Das wuerde auch in Berlin bis unendlich weiterklappen, wenn erstens oscar nicht soviel Zeit in seiner Tonne/ Auto, wartend verbingen wuerde und wenn man Verwarnungen mit Augenmaß nicht aus Boshaftigkeit und Frust nach den Buchstaben der StVO ausstellen wuerde....
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oscar_the_grouch
Beitrag 28.09.2012, 20:44
Beitrag #802


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Ich mache euch mal den rapit und Frage erstmal mit einem subjektiven Bildausschnitt: Gibt es dieses VZ im VZ Katalog oder sollte ich mal die oberste SVB Berlins befragen ?



Und neun, dass ist noch nicht die ganze Schmunzelgeschichte.
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ulm
Beitrag 28.09.2012, 20:47
Beitrag #803


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"Gefällt mir"

Selbstverfreilich gibt es das Schild im Katalog der Berliner VRA (Achtung, pdf, mit der oscar den Antrag stellt: "auch in gekennzeichneten Tonnen")

Ich möchte es gerne mit einem 314er!
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Mitleser
Beitrag 28.09.2012, 21:05
Beitrag #804


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Ich würde fragen. whistling.gif
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Cabronito
Beitrag 29.09.2012, 00:59
Beitrag #805


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Zitat (oscar_the_grouch @ 28.09.2012, 21:44) *
Ich mache euch mal den rapit und Frage erstmal mit einem subjektiven Bildausschnitt: Gibt es dieses VZ im VZ Katalog oder sollte ich mal die oberste SVB Berlins befragen ?

Does the pope shit in the woods?

wavey.gif


--------------------
Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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Freisinn
Beitrag 29.09.2012, 07:17
Beitrag #806


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Bild



Das Einbinden des Bilds ist leider nicht zulässig.

Die Lizenz des Bildes erlaubt zwar Verwendung auf anderen Seiten, aber nicht zu kommerziellen Zwecken.


Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 29.09.2012, 07:54
Bearbeitungsgrund: Bild durch Link ersetzt
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oscar_the_grouch
Beitrag 29.09.2012, 10:37
Beitrag #807


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Na gut, dann halt die Auflösung.
Ich glaube bald nicht mehr daran, das es nur Dummheit ist. Die wollen mich persönlich herausfordern und da auch diese Behörde die teilweise "interessante" Rechtssprechung des AG Tiergarten kennt, machen sie absichtlich das Eis für mich
gaaaaaaanz dünn.
Mal abgesehen von dem unorthodoxen ZZ, ist auch die Anbringung diskussionswürdig biggrin.gif biggrin.gif
(leider hat ich nicht viel Zeit, und die dumme Sonne stand zu tief, aber ich denke man sieht ja was gemeint ist)
Ich habe jedenfalls wieder genug Energie gesammelt um diese wunderbare Never-ending Story weiterzuverfolgen.
Mit eurer tatkräftigen Hilfe hoff ich natürlich.
Zitat: "Sie sind in der Regel unmittelbar unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht."

Von Hinten

Von Vorn.....



und am Ende des Parkplatzes
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ulm
Beitrag 29.09.2012, 11:26
Beitrag #808


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Zitat (oscar_the_grouch @ 29.09.2012, 11:37) *
Die wollen mich persönlich herausfordern

"Persona non grata"?
Geht viel einfacher:


Zitat (oscar_the_grouch @ 29.09.2012, 11:37) *
Die wollen mich persönlich herausfordern und da auch diese Behörde die teilweise "interessante" Rechtssprechung des AG Tiergarten kennt, machen sie absichtlich das Eis für mich
gaaaaaaanz dünn.

Keine Sorge,
bis Du einen Gerichtstermin hast, ist tiefster Winter und das Eis entsprechend dick.

Zitat (oscar_the_grouch @ 29.09.2012, 11:37) *
Mit eurer tatkräftigen Hilfe hoff ich natürlich.

Wieso sollten wir?
Wer von uns will denn vorsätzlich den Polizeipräsidenten von Berlin und seinen Mitarbeiterstab provozieren? laugh.gif

Zitat (oscar_the_grouch @ 29.09.2012, 11:37) *
Zitat: "Sie sind in der Regel unmittelbar unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht."

"Durch den freien Halter rechts daneben drängt sich auch dem kundigen Verkehrsteilnehmer die Intention auf, dass das Zusatzzeichen (unbeachtlich seiner Nichtigkeit) sich nur auf das nebenstehende Hauptzeichen beziehen kann.
Gegen einen Bezug zu dem angebrachten Zeichen 283 spricht auch, dass es sich weder in einer horizontalen noch in einer vertikalen Achse zum Hauptzeichen befindet, wenn also von einem "in der Regel" aus zwingendem Grund abgewichen werden muss, so kann der Verkehrsteilnehmer erwarten, dass sich das Zusatzzeichen "in der Nähe" und damit im Sinnzusammenhang befindet. Da das Zusatzzeichen sich auf keiner gemeinsamen Achse zum Hauptzeichen befindet, kann sich ein Zusammenhang nicht erschließen."

Zitat (oscar_the_grouch @ 29.09.2012, 11:37) *

Jetzt hast Du schon so ein schönes iPhone und nutzt nicht die HDR-Funktion? crybaby.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 29.09.2012, 11:34
Beitrag #809


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Zitat (ulm @ 29.09.2012, 12:26) *
Jetzt hast Du schon so ein schönes iPhone und nutzt nicht die HDR-Funktion? crybaby.gif


du DROPS! natürlich nutz ich HDR, aber das war noch unansehnlicher!
Wie gesagt, mein Fahrgast kam und ich musste los, bin aber nächste Woche noch zweimal dort und wenn ihr alle ordentlich und hilfreich antwortet auf mein vorgestelltes Problem, gibts vielleicht bessere Fotos.
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KJK
Beitrag 29.09.2012, 16:55
Beitrag #810


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Zitat (oscar_the_grouch @ 29.09.2012, 12:34) *
natürlich nutz ich HDR, aber das war noch unansehnlicher!
[OT]
Wohl dem, dessen Knipse die Möglichkeit bietet, eine klugsch****rische Automatik, die sich einbildet, alles besser zu wissen, auszuschalten und Bilder manuell zu belichten...
[/OT]
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Heinz Wäscher
Beitrag 29.09.2012, 19:14
Beitrag #811


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Zitat (oscar_the_grouch @ 29.09.2012, 11:37) *
Na gut, dann halt die Auflösung.
Ich glaube bald nicht mehr daran, das es nur Dummheit ist. Die wollen mich persönlich herausfordern und da auch diese Behörde die teilweise "interessante" Rechtssprechung des AG Tiergarten kennt, machen sie absichtlich das Eis für mich gaaaaaaanz dünn.

Warum hat man nicht einfach Zeichen 283 mit Zusatzzeichen aufstellen lassen think.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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oscar_the_grouch
Beitrag 29.09.2012, 20:58
Beitrag #812


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"SIE FAHREN JETZT HIER WEG!!"

"ähm, es gibt da ein Urteil des AG Tiergarten, sehen sie mal ich hab es sogar dabei .... bla bla bla liebevoller Erklärbär..... bla bla bla 3 Min später..."

"SIE FAHREN JETZT HIER WEG!!!!!!!!"

Noch weitere Fragen Heinz, warum man dort nicht logisch handelt ?
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ulm
Beitrag 29.09.2012, 21:01
Beitrag #813


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Zitat (oscar_the_grouch @ 29.09.2012, 21:58) *
"SIE FAHREN JETZT HIER WEG!!!!!!!!"

Jetzt gerade oder ein Schwank aus Deiner Jugend?

Welchen Status hat der Außendienst in TXL eigentlich?
Ich frage wegen §36 Abs. 1 StVO:

Zitat
§36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

(1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.
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Ichtyos
Beitrag 29.09.2012, 21:14
Beitrag #814


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Eine Dienstaufsichtsbeschwerde könnte da vielleicht doch was bewirken? think.gif


--------------------
_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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oscar_the_grouch
Beitrag 29.09.2012, 22:17
Beitrag #815


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Is noch aus den mittleren Tagen, nach dem Urteil.
Das ist "nur" Ordnungsamt.
Und ja, es läuft mehr als eine "istmirdochegal" Dienstaufsichtsbeschwerde.

Man sieht ja, sie "bemühen" sich, dort eine Regelung einzuführen..... cool.gif
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Freisinn
Beitrag 30.09.2012, 08:38
Beitrag #816


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Zitat (oscar_the_grouch @ 29.09.2012, 23:17) *
Das ist "nur" Ordnungsamt.

Ist der Städtische Vollzugsdienst in Berlin nicht Polizeibeamten gleichgestellt?
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Mitleser
Beitrag 30.09.2012, 21:42
Beitrag #817


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@Freisinn:

Gleichgestellt im Sinne des § 36 Abs. 1 StVO? Also sind sie in Berlin zu echten Polizeibeamten [beachte beide Wortteile] erhoben worden oder versucht eine Landesnorm eine Bundesnorm zu erweitern/umzudeuten?

Bis zum Beweis des Gegenteils wette ich dagegen.
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Freisinn
Beitrag 30.09.2012, 21:57
Beitrag #818


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War als Frage eines Unwissenden gedacht, hier in BW ist der gemeindliche Vollzugsdienst in seinem Aufgabenbereich einem Polizeibeamten gleichgestellt, nach 2 Jahren Dienst ist er auch Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft.
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fahrtenbuchführer
Beitrag 30.09.2012, 22:26
Beitrag #819


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Zitat (Freisinn @ 30.09.2012, 22:57) *
nach 2 Jahren Dienst ist er auch Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft.


woraus ergibt sich das?


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Freisinn
Beitrag 30.09.2012, 22:30
Beitrag #820


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steht hier in §2:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quel...ue&aiz=true
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fahrtenbuchführer
Beitrag 30.09.2012, 23:11
Beitrag #821


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Danke ;-)


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oscar_the_grouch
Beitrag 01.10.2012, 10:04
Beitrag #822


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Also soweit ich weiss, ist OA immer noch nur OA.
Auch wenn ich schon ein OA Fahrzeug mit Anhaltekelle gesehen habe....
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oscar_the_grouch
Beitrag 01.10.2012, 21:34
Beitrag #823


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Bevor dieser wunderschöne Faden hier einschläft, möchte ich ihn doch mal wieder ONTopic zurückbringen.
Und da dieses dämliche Forum meinen Blick auf Merkwürdistan doch relativ gut geschärft hat und wir uns ja auch auf die Zukunft vorbereiten sollen, heute mal mein (hoffentlich) neuer Parkplatz am BER.
Ich bitte um fachkritische Meinungen, ob ich irgendwo einen Denkfehler habe.

Man komme von der AB und nehme die Abfahrt zum NichtFlughafen. Man sehe die typisch dtsch. AB incl Standstreifen.



Siehe sprach der Herr, ich beende hiermit die Autobahn.



Die nun nur noch schnöde (traurige) Landstrasse(?) erstreckt sich unberührt der heiligen Worte in selbiger Aufmachung weiter.



Und weiter sprach der Herr, es solle hier eine Stadt Dorf begründet sein. Mit nur ganz wenigen Einwohnern, aber ganz ganz vielen großen Flugzeugen.
(der Herr wusste nicht, dass er diese verantwortungsvolle Aufgabe in die Hände einer "leicht" unfähigen Verwaltung, beherrscht von einem freundlich lächelndem Partybürgermeister legte, aber er hatte ja schon ganz andere Krisen gemeistert und am Ende bliebe ja noch die "sodom und gomorrha" Lösung)



Und die nun innerorts verlaufende stolze Ex AB, schnöde Ex LS, wird zur örtlichen Flughafenzufahrtsstrasse.

Und damit auch niemand denke, der ehemalige Standstreifen wäre doch gar keine Parkmarkierung, könne es doch gar nicht niemals sein, also genau deswegen hat man Zeichen 290 mit passendem ZZ angebracht.



Leider etwas weit ab vom Schuss, aber was so gut anfängt, wird bestimmt noch viel Freude machen hier im Forum, oder ?

Spätestens nach dem Schild sollte rechts ein Seitenstreifen nach StVO vorhanden sein, korrekt ??
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Cabronito
Beitrag 01.10.2012, 21:41
Beitrag #824


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Warum sollte das nicht auch schon vorher ab ein Seitenstreifen sein?

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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oscar_the_grouch
Beitrag 01.10.2012, 21:52
Beitrag #825


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ja klar, aber soooooooooooweit will ich auch nicht laufen.
und GANZ böse möchte ich das Dorf Schönefeld ja nicht ärgern, aber wenn man mir noch Z290+ZZ hinstellt.... da juckt es im müden Bremsfuß.
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Mitleser
Beitrag 01.10.2012, 22:01
Beitrag #826


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Also
  1. Das Zz ist unnötig wie ein Kropf, da die Regelung im Hauptzeichen bereits enthalten ist.
  2. Das Zz hat zwar den amtlichen Text, aber nicht die amtliche Form.
  3. Aus welchen der in § 45 StVO genannten Gründen ist denn das Parken dort [also am Schilderstandort; über den Rest der Zone reden wir zu gegebener Zeit] zu untersagen? Gründe der Verkehrssicherheit (Pannenspur und Langsamfahrstreifen) können es nicht sein, den Halten ist erlaubt.
  4. Ich sehe da eindeutig einen Seitenstreifen. Einen solchen deute ich nicht als gekennzeichnete Fläche iSd Vz 290.1, darunter verstehe ich eher Parkflächenmarkierungen iSd lfd.Nr. 74 der Anlage 2 StVO.
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Cabronito
Beitrag 01.10.2012, 22:12
Beitrag #827


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Auf der Fahrt zum Coldplay-Konzert in München sah ich zuletzt auch so einen schönen "Parkstreifen" quasi direkt am Olympiastadion. Autobahnähnlich ausgebaute Bundesstr. innerorts. Die haben dort sogar extra ein 283 aufgestellt, allerdings ohne irgendein ZZ.
Leider war das den restlichen Mitfahrern absolut nicht geheuer. Da ich denen das Konzert nicht vermiesen wollte, haben wir uns dann halt doch auf den Veranstaltungsparkplatz gestellt. Den durften sie dann aber selber zahlen.
Wobei ich im Nachhinein gestehen muss, dass ich nach dem Konzert keine Lust gehabt hätte mein Auto in München zu suchen.

wavey.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 01.10.2012, 22:23
Beitrag #828


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Zitat (Mitleser @ 01.10.2012, 23:01) *
Also
  1. Das Zz ist unnötig wie ein Kropf, da die Regelung im Hauptzeichen bereits enthalten ist.
  2. Das Zz hat zwar den amtlichen Text, aber nicht die amtliche Form.


Punkt 1 hatte ich auch schon überlegt und du mich nun bestätigt.
Punkt2 ? Nicht ? schwarzer Rand und Text reichen dir nicht ?
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Mitleser
Beitrag 01.10.2012, 22:26
Beitrag #829


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Das Muster im Verkehrsblatt/VzKat sieht anders aus:

Du willst es doch ganz genau wissen, da muss man Dich auch auf Details hinweisen. whistling.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 01.10.2012, 22:53
Beitrag #830


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ich würd dich gern mal vorm AG Tiergarten sehen, mit SOLCHEN Argumenten.........
tongue.gif
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dopero
Beitrag 02.10.2012, 07:22
Beitrag #831


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Zitat (oscar_the_grouch @ 01.10.2012, 22:34) *

Sagt mal, darf man neuerdings kein 274 mehr unter ein 310 hängen?
Bei mir in der Gegend greift die obige Situation immer mehr um sich, was eigentlich kein Problem wäre, wenn es nicht irgendwelche vorschriftengeile Verkehrsteilnehmer geben würde die tatsächlich wegen der 10 oder 20 m bis zum 274 auf 50 km/h herunter bremsen würden.
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fahrtenbuchführer
Beitrag 02.10.2012, 07:32
Beitrag #832


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Noch lustiger wirds, wenn nach dem 70er der "Blitzer" steht und in den 10m aber gemessen würde tongue.gif


--------------------
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oscar_the_grouch
Beitrag 02.10.2012, 07:36
Beitrag #833


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Die sind gar nicht vorschriftsgeil. Deren Sicht endet halt nur wie sonst, direkt am Stern auf der Haube.
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ulm
Beitrag 02.10.2012, 09:56
Beitrag #834


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Zitat (oscar_the_grouch @ 01.10.2012, 22:34) *

Wie verträgt sich das Blech oberhalb der Straße eigentlich mit §33 Abs. 2 StVO:
Zitat
(2) Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen (§§ 36 bis 43) gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen dort nicht angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können. Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind unzulässig.
think.gif
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Mitleser
Beitrag 02.10.2012, 10:02
Beitrag #835


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Zitat (oscar_the_grouch @ 01.10.2012, 23:53) *
ich würd dich gern mal vorm AG Tiergarten sehen, mit SOLCHEN Argumenten.........
tongue.gif

Wenn es als Strohhalm bzw. äußerst hilfsweise dazu dient, dass man glaubhaft macht, dass man nicht von einem amtlich angeordneten/aufgestellten Vz sondern von einem unbeachtlichen Privatschild ausgegangen ist, dann kann man es doch versuchen. Als erste Verteidigungslinie taugt es natürlich nüschts.
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CEMartin
Beitrag 02.10.2012, 21:23
Beitrag #836


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@mitleser # 817 :
Es gibt auch nach meiner Kenntnis keine solche Rechtsgrundlage in unserer ärmlichen Stadt. Gott sei Dank. Stellt Euch vor, auch hier gäbe es nunmehr eine "Kommunalpolizei", wie andernorts bereits einige Ordnungsämter umbenannt wurden (inklusive Gleichstellung und Hardcore- Ausrüstung). -- Ich glaube, dann würde ich ernsthaft erwägen, hier wegzuziehen; irgendwohin, wo´s keine Verkehrsregeln gibt, die überwacht werden könnten.


--------------------
Unzureichender Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen ... --> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
NEU : 2. Auflage 2018 von "Crashkurs Fahrprüfung -- Dein Führerschein" erschienen bei Amazon.de

www.berlin-erzählt.de
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oscar_the_grouch
Beitrag 02.10.2012, 21:25
Beitrag #837


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nö, das wäre eine Herausforderung. Ihnen dann noch mehr Unfähigkeit nachzuweisen wink.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 04.10.2012, 14:40
Beitrag #838


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TV Tipp :-))

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ulm
Beitrag 04.10.2012, 15:53
Beitrag #839


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...kommem da Dein Parkplatz und Du auch darin vor?
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oscar_the_grouch
Beitrag 04.10.2012, 16:42
Beitrag #840


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nur wenn es eine versteckte Kamera gab, die ich nicht bemerkt habe.
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oscar_the_grouch
Beitrag 19.10.2012, 15:10
Beitrag #841


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Ist zwar nicht mein Parkplatz aber TXL.
Meine Lieblings OAM muss ein phänomenales Fahrergedächtnis haben wenn sie meint Z250 verwarnen zu können/müssen.......

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Aqua-Cross
Beitrag 19.10.2012, 21:29
Beitrag #842


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Parken auf einem Parkplatz, obwohl dies durch Zusatzzeichen verboten war ... *hm* etwa so:





wavey.gif whistling.gif
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Mitleser
Beitrag 19.10.2012, 21:50
Beitrag #843


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Zitat (oscar_the_grouch @ 19.10.2012, 16:10) *
Meine Lieblings OAM muss ein phänomenales Fahrergedächtnis haben wenn sie meint Z250 verwarnen zu können/müssen.......

Ne, sie ist clever. Ohne Fahrernennung gibt es bei etlichen Richtern keine Chance gegen den KB vorzugehen. Und mit Fahrernennung kommt man uU gegen den KB an, aber entlarvt sich als Verbotseinfahrer. dry.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 20.10.2012, 02:40
Beitrag #844


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Zitat
142272 Sie parkten auf einem Parkplatz (Zeichen 314), obwohl dies durch ( B - 1) 10,00
Zusatzzeichen *) für Sie verboten war.
§ 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 54 BKat
Tab.: 742107

TBNR Bemerkungen
142272 - 142273 *) Zusatzzeichen angeben

Welches Zusatzzeichen war es denn whistling.gif

Und wo steht dieses Zeichen 250 denn jetzt think.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 20.10.2012, 10:36
Beitrag #845


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Zitat (Mitleser @ 19.10.2012, 22:50) *
Zitat (oscar_the_grouch @ 19.10.2012, 16:10) *
Meine Lieblings OAM muss ein phänomenales Fahrergedächtnis haben wenn sie meint Z250 verwarnen zu können/müssen.......

Ne, sie ist clever. Ohne Fahrernennung gibt es bei etlichen Richtern keine Chance gegen den KB vorzugehen. Und mit Fahrernennung kommt man uU gegen den KB an, aber entlarvt sich als Verbotseinfahrer. dry.gif


Ich versuche seit gestern abend mein Gehirn zu strapazieren um dich zu widerlegen, aber ich glaube die Dümmste von allen dort, hat den heiligen Gral der Verkehrsüberwachung entdeckt.
Bilder gibt es hoffentlich heute Abend (schon weil der Bereich von Z 314 unklar ist), aber zum Glück bin ich es diesmal nicht, der bezahlen soll smile.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 21.10.2012, 00:38
Beitrag #846


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So, da ich ja bei den Kollegen als Wunderheiler bekannt bin, bekomme ich nun auch die Bußgelder derselben auf den Tisch, die ich natürlich freudig nutze um einem Polizeiobermeister die StVO zu erklären.
Hier ein Zettel aus der Zeit, wo nur Zeichen 283 an meinem Parkplatz hing.

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Ichtyos
Beitrag 21.10.2012, 00:45
Beitrag #847


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War das auf einem Deiner bevorzugten Parkplätze?


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oscar_the_grouch
Beitrag 21.10.2012, 01:20
Beitrag #848


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ja, auf meinem Parkplatz, um den ich solange gekämpft habe smile.gif siehe Beitrag #694

aber hier nun die Replik. (ja ich weiß, den letzten Absatz werd ich wohl so nicht abschicken, aber es juckt halt in den Fingern)


Zu Ihrer Information möchte ich Sie aber auch darauf hinweisen, das der mir vorgeworfene Verstoß, Parken im Haltverbot (Zeichen 283) nicht zutrifft.
Am angegebenen Ort befand sich zum o.g. Zeitpunkt Zeichen 283 ohne Zusatzzeichen, wodurch sich der Regelungsgehalt bekanntlich nur auf die Fahrbahn erstreckt (§41 Abs 1 iVm Anlage2 lfdNr: 62)
Mein Fahrzeug parkte aber auf dem dort angelegten Seitenstreifen
welcher auch zusätzlich noch mit Parkflächenmarkierungen (§41 Abs 1 iVm Anlage2 lfdNr: 74) eindeutig als Parkmöglichkeit markiert ist.

Im Interesse eines vereinfachten Ablaufes möchte ich Sie also bitten, das Ordnungswidrigkeitenverfahren einzustellen und auch den Zeugen POM Meier entsprechend zu informieren um weitere Missverständnisse seinerseits in Zukunft auszuschließen.
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Ichtyos
Beitrag 21.10.2012, 01:35
Beitrag #849


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Hier in der Provinz habe ich leider keine gleichartigen Fälle, schwarze Parkscheiben sind hier nicht wirklich selten...


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Heinz Wäscher
Beitrag 21.10.2012, 09:33
Beitrag #850


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... manchmal auch noch mit einem schwarzen Herzpfeil drunter whistling.gif


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