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> Ist das nun ein allgemeiner Parkplatz ?, oder welche Sondergenehmigung brauche ich wirklich ?
mir
Beitrag 03.06.2012, 19:17
Beitrag #601


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Seit ich hier Mod bin, halte ich alles für möglich. rolleyes.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 03.06.2012, 20:15
Beitrag #602


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Das schliesst den Kreis zum tgl. Verhalten im Strassenverkehr smile.gif
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columbo
Beitrag 04.06.2012, 12:44
Beitrag #603


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Zitat (Tanna @ 31.05.2012, 17:01) *
Das kommt noch, @columbo ist lernfähig.

Glaube ich jedenfalls.



Danke, Tanna.
Tief in mir drin war immer etwas, das mir sagte: Tanna versteht mich.

Das Blöde ist: Immer wenn ich mal nen Tag frei ab und den Fred lesen könnte, erzählt meine Frau etwas von
Garten
defekter Klospülung
aufzuhängender Wäsche
aufzuräumendem Keller
anstehender Mathe-, Deutsch-, Englisch- und Erdkäsarbeit des Filius
usw.
Und unter drei Stunden pack ich es nicht, mich hier durchzuarbeiten.
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Tanna
Beitrag 04.06.2012, 12:49
Beitrag #604


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Zitat (columbo)
Tanna versteht mich.
laugh.gif Das würde ich selbst nicht unterschreiben.


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columbo
Beitrag 04.06.2012, 12:56
Beitrag #605


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Zitat (Tanna @ 04.06.2012, 13:49) *
Zitat (columbo)
Tanna versteht mich.
laugh.gif Das würde ich selbst nicht unterschreiben.


Schnief...
Noch nicht mal Tanna versteht mich. sadwalk.gif
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rapit
Beitrag 05.06.2012, 08:03
Beitrag #606


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@columbo: 1) Man muss nicht alle (mittlerweile nicht mehr 12 sondern 13) Seiten an einem Tag lesen, man kann das auf 13 Tage strecken, Du schaffst das...
2) Wenn Du am Tag keine Zeit hast, das VP ist auch nachts erreichbar.
3) Wenn Du nebenher bügelst, musst Du nie mehr bügeln... thread.gif

@oscar: Du wirst mir verzeihen, aber Deine Überschrift passt zu schön für dieses Foto:

Wir befinden uns in einem VBB auf öffentlicher Straße blink.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Kai R.
Beitrag 05.06.2012, 09:18
Beitrag #607


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Zitat (columbo @ 04.06.2012, 13:44) *
Tanna versteht mich.

die Frau ist Psychologin. Dieses Gefühl gibt sie allen Jungs.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Cabronito
Beitrag 05.06.2012, 12:06
Beitrag #608


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@columbo: Um es mit den Worten eines meiner Lehrer auszudrücken: "Ein Tag hat 24 Stunden, und dann ist auch noch die Nacht zum Lesen da."
Du wirst es sicher nicht bereuen.


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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oscar_the_grouch
Beitrag 05.06.2012, 12:30
Beitrag #609


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Ach lass ihn... Wenns ihn nicht interessiert... Er kriegt dann halt auch keine Autogramm Karte von oscar.
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rapit
Beitrag 05.06.2012, 12:32
Beitrag #610


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Zitat (oscar_the_grouch @ 05.06.2012, 13:30) *
Er kriegt dann halt auch keine Autogramm Karte von oscar.

lege die Betonung auf "auch", oder hat schon irgendjemand eine? whistling.gif

Und falls Du doch welche verschickst, hättest Du statt eigener Karten auch welche von anderen Leuten? thread.gif
laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif scared.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 05.06.2012, 13:29
Beitrag #611


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Na wenn txl wirklich zumacht, lass ich noch nen schoenens Gruppenfoto machen. Ich in der Mitte und meine drei Lieblings TXL Damen drumherum....

Andere Karten sammel ich nich. Das is mir zu doof. Lieber ess ich mit meinem Freund Tom C. smile.gif
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Tanna
Beitrag 05.06.2012, 15:31
Beitrag #612


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Hier würdest du vielleicht auch einige Autogrammkarten loswerden. Und könntest mit Freund Cabronito essen. cool.gif


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columbo
Beitrag 05.06.2012, 15:57
Beitrag #613


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Zitat (oscar_the_grouch @ 05.06.2012, 13:30) *
Ach lass ihn... Wenns ihn nicht interessiert... Er kriegt dann halt auch keine Autogramm Karte von oscar.


Doch, ich bin ehrlich interessiert.
Werd das Versäumte nachholen, Stück für Stück.

Autogrammkarten von oscar... Danke, Du, echt total nett, aber in den nächsten Wochen sind ganz andere Autogrammkarten gefragt.
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oscar_the_grouch
Beitrag 05.06.2012, 16:21
Beitrag #614


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laugh.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 07.06.2012, 17:32
Beitrag #615


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Ich erlaube mir aus aktuell lächerlichem Anlass mal ein fieses Crossposting zu meinem eigenen anderen Thread der euch alle hier genauso erfreuen wird.
Ich hoffe ich verärgere hiermit keinen Mod. "mir" is ja immer so bissig.... ph34r.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 21.06.2012, 10:27
Beitrag #616


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Ganz ehrlich? Und mal vollkommen Sarkasmus frei: angesichts der generellen Haltung Berliner Behörden die ich nun auch von Kollegen bei anderen Fällen, bei meinen VBB Fällen und der Berliner Flughafenplanung kennenlernen durfte, wundert mich das nicht mehr:

Bild original- heute eingetroffen



Schema F halt. Der Bürger und seine Einwände sind uns SCHEISS egal. Er ist im Zweifel nur ein Nörgler und "die Behörde" hat schon recht, die Schilda werden da schon korrekt stehen, wenn das OA das behauptet.

PS: an wen richtet man eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeiter der Bußgeldstelle ? An den PolPräsi persönlich oder wer ist da die/der Vorgesetzte ??
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ulm
Beitrag 21.06.2012, 10:38
Beitrag #617


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Hallo Nörgel-Oscar,

irgendwie habe ich jetzt den Überblick verloren...

Dieser BGB bezieht sich auf welches Knöllchen?
Edith sagt: Gefunden!
War das nach einem persönlichen Gespräch?
Edith sagt: Nein, das Knöllchen gab´s während der Currywurst.

Vielleicht solltest Du in Deinem persönlichen Massenverfahren mit Aktenzeichen arbeiten, damit der geneigte vp-Leser Dein Leid nachvollziehen kann...

Reg Dich nicht so auf, wenigstens durftest Du am 17.02. einen Wagen mit Lordosenstütze fahren.
War das nicht wunderbar, ohne Rückenschmerzen Feierabend machen zu dürfen?
...da fällt so ein Knöllchen nicht wirklich ins Gewicht.
Den Widerspruch kannst Du doch nach Schema F abarbeiten, so ganz ohne PV.

Ach so:
Kannst Du bitte mal Deinen Freund, den Polizeipräsidenten, einladen, Mitglied im verkehrsportal zu werden und diesen Fred durchzuarbeiten,
es erspart ihm viel viel Ärger...
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mir
Beitrag 21.06.2012, 11:08
Beitrag #618


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Zitat (oscar_the_grouch @ 21.06.2012, 11:27) *
PS: an wen richtet man eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeiter der Bußgeldstelle ? An den PolPräsi persönlich oder wer ist da die/der Vorgesetzte ??


Hattest Du das nicht bereits?

Meiner Ansicht nach geht das inzwischen über individuelles Fehlverhalten der einzelnen Mitarbeiter weit hinaus. Offensichtlich hat der Leiter der Bußgeldstelle seine Mitarbeiter nicht im Griff und unternimmt auch nichts, um geltendes und mehrfach gerichtliches Recht in seiner Abteilung umzusetzen. Ich würde mich daher über die Leitung der Bußgeldstelle bei dessen Vorgesetzten beschweren. Wer das nun in Berlin ist, weiß ich nicht ... möglicherweise der Polizeipräsident? Oder der Innenminister?


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Tanna
Beitrag 21.06.2012, 11:19
Beitrag #619


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Hallo oscar,

frag' doch einmal @tomcraft, der müsste es wissen, denke ich.

Sei herzlich gegrüßt,
Tanna


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oscar_the_grouch
Beitrag 21.06.2012, 12:22
Beitrag #620


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@ulm: das ist der zweite von vier neuen Knollen, NACH dem AG Urteil, welcher jetzt zum Bussgeldbescheid geadelt wurde.
@ mir: ich habe fertige Schreiben gegen OA Mitarbeiter und Bussgeldstelle hier, ABER es ist eine duenne Linie auf der ich gerne weiterwandeln wuerde. Schliesslich habe ich kostenlose Parkplaetze in TXL und da es ja nun noch MINDESTENS ein Jahr dauert bis der neue Flughafen aufmacht, moechte ich mir mit Strafanzeigen gegen das OA nicht unnoetig das Leben schwer machen. Wenn das Ding hier wie geplant zugemacht worden waere, haetten alle drei OA Damen schon ein Anschreiben ueber die StA bekommen....

Was mich im Moment aergert, ist dass die Bussgeldstelle stumpf weitermacht nach Schema " ihre Einwaende wurden geprueft..." Obwohl ich sogar das Urteil/ die Urteile gefaxt habe..... Bzw mit AKZ darauf Bezug nehme.
Das ist dann mal eine Beschwerde wert und stoert nicht mein locker feindschaftliches Verhaeltniss mit den Damen in Txl.
Ich sehe die Aufgabe der Bussgeldstelle auch darin, die berechtigten Einwaende der Buerger zu pruefen und gegebenenfalls das OA auf sein Missverstaendniss hinzuweisen!

Aber wie gesagt, wenn ihr die tgl Nachrichten ueber die Berliner Verwaltung im Bereich neuer Flughafen und meine telefonischen Erfahrungen mit der Bussgeldstelle vefolgt habt ( " also ICH wuerde nie auf die Idee kommen da zu parken!")
dann wisst ihr das logisches Stvo korrektes Denken hier vergeblich ist. smile.gif

( Sorry fuer keine Umlaute, bin unterwegs und in Eile)
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fahrtenbuchführer
Beitrag 21.06.2012, 12:34
Beitrag #621


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Wenn du den Platz eh noch brauchst wieso dann überhaupt etwas schreiben? Einfach durchziehen und gut; nachher wird tatsächlich noch etwas geändert und dann? ;-)


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In dubio pro reo
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oscar_the_grouch
Beitrag 21.06.2012, 13:01
Beitrag #622


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Deswegen ja nur Schreiben an die Bussgeldstelle, die ham ja mit TXL nix zu tun. DU GLAUBST DOCH NICHT wirklich, dass in der Stadt die Verrueckte macht, sich erstens was aendert und zweitens die Behoerden untereinander kommunizieren...?
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Heinz Wäscher
Beitrag 21.06.2012, 14:17
Beitrag #623


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Jedenfalls kann man dem Lichtbild entnehmen welche Nr. das Zusatzzeichen 314 NUR MIT SONDERGENEHMIGUNG hat whistling.gif

Und warum ist das jetzt direkt ein Bußgeldbescheid, soll der dich jetzt MEHR beeindrucken und zukünftig davon abhalten da zu parken think.gif
Die OA-Mitarbeiter dürften doch mittlerweile wissen was der Richter später damit macht wallbash.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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oscar_the_grouch
Beitrag 21.06.2012, 14:48
Beitrag #624


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Das ist es ja: Lt. Aussage der OA Damen liegt das Urteil vor, es ist ihnen aber (sorry) SCHEIß egal!

Das ist hier anscheinend die Grundhaltung.
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Acki
Beitrag 21.06.2012, 15:06
Beitrag #625


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Ach, wollt ich ja noch erzählen.
Als ich letzte Woche meine Mama von TXL abgeholt habe, hab ich mir extra mit Paint eine Sondergenehmigung gebastelt und ausgedruckt.
Wollte aber gar keiner wissen crybaby.gif
Um 22:30Uhr hatten die Damen vielleicht auch schon Feierabend. think.gif

gruß Acki
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mir
Beitrag 21.06.2012, 15:09
Beitrag #626


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Sie haben das Urteil in mehreren Fällen vorliegen und sie wenden das Recht weiter falsch an?

Ich sehe da den Straftatsbestand nach § 344 StGB winken. Nennt sich "Verfolgung Unschuldiger" und gilt explizit auch für Bußgeldverfahren. Der Strafrahmen beginnt mit drei Monaten Freiheitsstrafe. Nix Geldstrafe. Was es da wohl für Bewährungsauflagen gibt? Daß man sich vom bisherigen Kollegenkreis fern zu halten hat? shutup.gif

Ich verstehe die Mitarbeiter nicht.


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oscar_the_grouch
Beitrag 21.06.2012, 15:15
Beitrag #627


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Genau diese Anzeige liegt absendebereit hier, aber du darfst dir ausmalen was passiert wenn ich danach auf das Flughafengelände fahre und nur versehentlich falsch niese oder ähnliche OWIs begehe..... rolleyes.gif

DU verstehst die Stadt und die generelle Grundhaltung der Behörden gegenüber ihren Bürgern nicht. Und ja ich habe auch Ausnahmen und freundliche Mitarbeiter kennengelernt.
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mir
Beitrag 21.06.2012, 15:20
Beitrag #628


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Eine Stadt ist eine Gebietskörperschaft, und es steht ihr gar nicht zu, eine Haltung zu haben. Das liegt wohl eher an der Führung - je weiter verbreitet, desto weiter oben. rolleyes.gif

Warum Du das nicht abschickst, ist mir schon klar. Was ich nicht verstehe, das ist, warum sich die städtischen Mitarbeiter ohne Not in so eine Position begeben. Das läßt eigentlich tief blicken - m.E.n. handeln Menschen nur so, wenn das seit langer Zeit laufende Praxis ist.

Und trotzdem versteh ich's nicht. crybaby.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 21.06.2012, 15:42
Beitrag #629


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laufende Praxis und Dummheit.
Ohne verallgemeinern zu wollen und fern jeglicher Beschimpfung, aber aus eigener langjähriger Erfahrung: Es sind nicht die hoch gebildeten Mitarbeiter die ich bisher im OA kennengelernt habe.
Sie können und machen halt nur was ihnen gesagt wird. Selbständiges Mitdenken wird auch nicht gefördert sondern eher bestraft.
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mir
Beitrag 21.06.2012, 15:49
Beitrag #630


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So hält man Mitarbeiter, die sich für ihre Arbeit tatsächlich interessieren, natürlich nicht. Aber ich sagte ja: Das ist um so mehr ein massives Führungsproblem.


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oscar_the_grouch
Beitrag 21.06.2012, 15:59
Beitrag #631


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Das wundert dich aber nicht in Berlin, oder ? Du gehst hier vom Idealbild eines Angestellten/Chef Verhältnis aus. In einer Stadt die aber kostenbedingt immer mehr Mitarbeiter (bei mehr Bürokratie) sparen muß und sie nebenbei noch wie ein Bettler bezahlt, ist das nur die Folge.
Nur es dann auf dem Rücken von StVO Nörglern wie mir auszutragen, das Spiel mach ich nicht mit.
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oscar_the_grouch
Beitrag 22.06.2012, 13:13
Beitrag #632


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eine geschäftige Woche in Berlin:
Soso, bei einem Mietwagen der auf die BMW AG zugelassen ist, war also keine Fahrerermittlung möglich, deswegen schicken wir Ihnen HERR OSCAR, namentlich einen Kostenbescheid.
Man sieht, die Bußgeldstelle ist gut durchorganisiert........

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Kai R.
Beitrag 22.06.2012, 13:15
Beitrag #633


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na dann mal auf in die nächste Runde. Fährst Du immer dieses Auto und bist damit "de-facto-Halter"?

Grüße

Kai


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oscar_the_grouch
Beitrag 22.06.2012, 13:19
Beitrag #634


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nein, Mietwagen während der Berlinale.
Ich glaube das ist einer der Fälle wo die mutige OA Dame nach direkter Ansprache "hinterrücks" und heimlich ein Ticket ausgestellt hat und zu unmutig war, mir dieses dann an die Scheibe zu heften.
Trotzdem sind sie ja auf meinen Namen + Adresse gekommen, da das Schreiben mit voller Anschrift an meine Adresse geschickt wurde.
Ich kann grad nicht nachsehen, aber bei ALLEN Bescheiden die ich erhalte, wird als erstes meine Fahrereigenschaft eingeräumt.
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Kai R.
Beitrag 22.06.2012, 13:22
Beitrag #635


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die Halterhaftung fällt ja bei Dir schon deswegen aus, weil Du gar nicht der Halter bist. Deine Adresse dürfte dort inzwischen bekannt sein, vermutlich bereits als Textbaustein abgespeichert. laugh2.gif

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Tanna
Beitrag 22.06.2012, 13:44
Beitrag #636


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Wahrscheinlich wird sonst dort nie jemand stehen - nur du. think.gif Und wenn du einmal einen ganz anderen Wagen nimmst? Einen alten Golf oder so? smile.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 22.06.2012, 15:45
Beitrag #637


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Es ist leicht OT, bezieht sich aber auf Flughafen, Politiker und unser aller Lieblingsminister und drückt in knapp 30 Sekunden eigentlich alles aus.
Die Herren wundern sich wirklich warum "ihr Volk" so Politikerverdrossen ist.

Bundesbauminister Ramsauer hat ganz offensichtlich keine Ahnung, wer seinem Flughafen (Bund: 26% Anteile) die Betriebsgenehmigung verweigerte. Über läppische Landkreise gibt sich der Minister erhaben.
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mir
Beitrag 22.06.2012, 16:00
Beitrag #638


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Ich lege Wert darauf, daß Herrn Ramsauer auch nicht nur ein Fitzelchen des Flughafens gehört. Dieser mag zu 26 % dem Bund gehören, aber der Bund gehört nicht der Regierung.


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KJK
Beitrag 22.06.2012, 17:17
Beitrag #639


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Zitat (Tanna @ 22.06.2012, 14:44) *
Wahrscheinlich wird sonst dort nie jemand stehen - nur du. think.gif Und wenn du einmal einen ganz anderen Wagen nimmst? Einen alten Golf oder so? smile.gif

Dann sollte Oscar aber aufpassen, dass er nicht hierfür auch noch ein Ticket geschickt bekommt:
Zitat (Acki @ 21.06.2012, 16:06) *
Als ich letzte Woche meine Mama von TXL abgeholt habe, hab ich mir extra mit Paint eine Sondergenehmigung gebastelt und ausgedruckt.
Wollte aber gar keiner wissen crybaby.gif

Dass kein Zettel an der Scheibe war, hat ja nichts zu bedeuten, wie wir wissen.
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ulm
Beitrag 22.06.2012, 18:54
Beitrag #640


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Der Thread ist laut einer n-tv-Eilmeldung weiterhin sicher:
Zitat
Flughafen-Eröffnung wieder auf der Kippe

Der zunächst auf den 17. März 2013 verschobene Termin für die Eröffnung des künftigen Hauptstadtflughafens Berlin-Brandenburg soll noch einmal genau überprüft werden. Das wird nach einer Aufsichtsratssitzung in Schönefeld mitgeteilt.
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oscar_the_grouch
Beitrag 22.06.2012, 22:28
Beitrag #641


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I know... Ich werd mich hueten ne Strafanzeige zu stellen.
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willi
Beitrag 23.06.2012, 04:48
Beitrag #642


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Nicht das die Frau Richterin eines Tages, wenn du das dauerhaft schleifen lässt, sagt, dass du das hättest wissen müssen, dass es dort gewohnheitsmäßig Knöllchen gibt und du somit selbst Schuld wärest.
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Kurier
Beitrag 24.06.2012, 13:46
Beitrag #643


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Zitat (ulm @ 22.06.2012, 19:54) *
...


wir bleiben gespannt klick


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(Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse.
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oscar_the_grouch
Beitrag 25.06.2012, 10:54
Beitrag #644


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kurzes Update zu #632: offensichtlich wurde erst der Halter BMW angeschrieben und dann ich mit einem Verwarngeldangebot am 28.3.
Darauf hätte ich nicht geantwortet (muss ich mal meinen Ordner durchsuchen) und da ich bei BMW nicht als FAHRER, sondern nur als "VERFÜGUNGSBERECHTIGTER" für den Wagen angegeben wurde, erfolgte nun der Kostenbescheid...
Na gut, dann halt gE beantragen. Mal ein wenig Abwechslung in diesem Spiel.
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rapit
Beitrag 25.06.2012, 12:15
Beitrag #645


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blink.gif ich versteh das nicht?

Du bist mit einem Leihwagen gefahren.

Und hast "falsch" geparkt.

Dann wurde der Halter angeschrieben und muss ja wohl gesagt haben, @oscar war das.

Sonst würden sie dich ja nicht kennen.

Und jetzt konnte der Fahrer nicht ermittelt werden, und Du als Fahrer bekommst einen Halterbescheid?
Äähh unsure.gif think.gif
Ich kapiers nicht...

Ich werde jetzt mal ausloggen, einen Kaffee trinken und versuche es dann nochmal.


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Achim
Beitrag 25.06.2012, 12:18
Beitrag #646


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na das wird wirklich interessant. Denn nach § 25a StVO "werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt", wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Halter bist Du nicht, Beauftragter wird zu klären sein.
Problematisch wird es, wenn das Gericht Dich in der Pflicht zur Kostentragung sieht. Denn ich hatte schon einen Beschluss in der Hand, wo ich trotz Unschuld zur Halterhaftung verdonnert wurde. Begründung des Richters sinngemäß: Über die Schuldfrage wird nur entschieden, wenn der tatsächliche Fahrzeugführer benannt wird. Habe ich aber nicht mehr machen können.
Das kann Dir jetzt auch passieren, da Du auf die Anhörung nicht reagiert hast.


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rapit
Beitrag 25.06.2012, 12:30
Beitrag #647


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Zitat (Achim @ 25.06.2012, 13:18) *
Begründung des Richters sinngemäß: Über die Schuldfrage wird nur entschieden, wenn der tatsächliche Fahrzeugführer benannt wird.

Solche Beschlüsse hatte ich auch schon.
Völliger Nonsens, weil es ja gerade darum geht, dass offensichtlich (!) kein Verstoß vorliegt, weil es das Schild "nur mit Sondergenehmigung" ja gar nicht gibt, und da müsste die Bußgeldstelle ja selbst drauf kommen.
Zum Anwalt rennen darf man bei solche einer offensichtlichen einfachen Sache ja schließlich auch nicht, vgl. Rechtspfleger in der Kostenerstattungsfrage...
Also wartet man brav ab, bis die Einstellungsmitteilung kommt, und statt dessen kommt sowas, weil irgend ein Blinder sich den Vorwurf gar nicht durchgelesen hat.

Zitat (Achim @ 25.06.2012, 13:18) *
Das kann Dir jetzt auch passieren,

Stimmt leider crybaby.gif


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Achim
Beitrag 25.06.2012, 12:35
Beitrag #648


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@rapit, da kannst Du mir sicher kurz helfen:
Gestern Einstellungsbescheid nach § 47 OWiG wegen angeblichen Parken auf Gehweg erhalten. Nach meiner Ansicht aber kein Gehweg.
In der Einstellung wurde ich zum Tragen meiner Kosten verdonnert. Damit bin ich nicht einverstanden. was habe ich da für Chancen und wie gehe ich vor ????


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oscar_the_grouch
Beitrag 25.06.2012, 12:50
Beitrag #649


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Bevor ihr leicht OT werdet, hier noch die Erläuterung. Gerade meinen Ordner durchgesehen.
Also der KB kommt weil nach Worten der Bussgeldfrau, ich von BMW als VERFÜGUNGSBERECHTIGTER für den Wagen und nicht als FAHRER benannt wurde.
Dann kam halt der Verwarngeldbescheid an meine Adresse: Sehr geehrter Herr oscar, IHNEN wird vorgeworfen...
Auf diesen hab ich nicht mehr reagiert, weil es halt an dem Tag mit demselben Wagen zweimal in TXL Tickets gab und ich davon ausging, den BgB abzuwarten da ja die Einsprüche eh nicht ernst genommen werden.
Nun war das aber gar kein Bescheid auf den ich explizit mich schon als Fahrer geoutet hatte = KB.

Die Frage die sich nun stellt: WIE genau beantragt man die gerichtliche Entscheidung ? Ist eine bestimmte Wortwahl zu beachten und warum könnte der Richter sich querstellen, wenn ich in diesem Antrag mich selbstverständlich als Fahrer bekannt gebe und gleichtzeitig alle DREI Urteile die die zu Grunde liegende OWI als nichtig erklären, mitsende ?

(geht auch diese gE Beantragung per FAX?)

@achim: diese ähnliche Frage täte mich auch interessieren, insofern als ich nicht einverstanden bin, weitere Kosten und Arbeitszeit für die Bußgeldstelle zu tragen.
Apropo, gab es zu deinem Fall ein Thread mit Foto ? wink.gif
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Achim
Beitrag 25.06.2012, 12:59
Beitrag #650


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Den Antrag auf gerichtliche Entscheidung macht die Bußgeldstelle, wenn Du dort gegen den Kostenbescheid in Widerspruch gehst. Die senden dann die Akte hin und stellen den Antrag. Wenn Du also Deine Urteile mit dran hängst, könnte es klappen. Übrigens kostet diese gerichtliche Entscheidung keinen Cent wavey.gif

Zitat (oscar_the_grouch @ 25.06.2012, 13:50) *
Apropo, gab es zu deinem Fall ein Thread mit Foto ? wink.gif


Bitte, denke nur den Bauzaun weg wavey.gif


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