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> Ist das nun ein allgemeiner Parkplatz ?, oder welche Sondergenehmigung brauche ich wirklich ?
Heinz Wäscher
Beitrag 12.10.2010, 18:43
Beitrag #51


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Was war noch einmal der Grund, warum folgende Schilderkombination eingeführt wurde whistling.gif




Irgendwie scheinen Oscars Chancen gar nicht so schlecht zu stehen (außer der Richter kann ihn nicht leiden thread.gif ).


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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oscar_the_grouch
Beitrag 12.10.2010, 19:38
Beitrag #52


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also meine Chancen sind perfekt, wenn man mir namentlich aus der obersten Verkehrsbehörde mitteilt, das es mein besagtes ZZ nicht gibt.
Das Beispiel hier über mir, ist neben einem Behindertenparkplatz so weit ich verstanden habe, die einzige Ausnahme, die man in Bezug auf gruppenspezifische Parkplätze machen kann.
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oscar_the_grouch
Beitrag 29.01.2011, 19:44
Beitrag #53


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kurzes Zwischenupdate

Schade das mich meine "Einlassung nicht entlasten" konnte.
Wobei ich mich auch frage, ob man unbedingt noch weiter Verwarnungen verschicken muß, wenn man in vorherigen Briefen (andere Tage, gleiches "Vergehen") ja noch meine Einlassungen prüft....

Apropo, hier meine Einlassungen in Kurzform: 1. Vorwurf trifft nicht zu, da VZ nicht durch die oberste Strassenverkehrsbehörde angeordnet wurde (siehe VwV StVO zu den §§ 39 bis 43 - Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Nr. 46 a).

2. keine Verkehrsbeschränkungen zur Privilegierung einzelner Verkehrsteilnehmer, z.B. durch bevorzugte Zuteilung öffentlichen Parkraums an Behörden oder Anlieger, Konsulatsfahrzeuge, Anwohner, Besucher usw. zulässig, siehe
(BVerwG, Urteil vom 22.01.1971, Az. VII C 42.70)

Schade das offensichtliche diese Verwarnbögen nur nach Schema F verschickt werden und man generell von dummen Ausreden der VT ausgeht.
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Mitleser
Beitrag 31.01.2011, 09:38
Beitrag #54


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Zitat (oscar_the_grouch @ 29.01.2011, 19:44) *
siehe VwV StVO zu den §§ 39 bis 43 - Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Nr. 46 a

*hüstel* Meinst Du zufällig Abs. III Nr. 16a bzw. RdNr. 46? *hüstel*

Nur dass Du und die Behörde nicht aneinander vorbeireden. Obwohl ich schon glaube, dass sie wissen, was Du meinst, aber auch sie nicht ihre Büchse der Pandora öffnen wollen. wavey.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 31.01.2011, 12:00
Beitrag #55


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blushing.gif ja, ich glaube du hast rechter als ich biggrin.gif
Nichtsdestotrotz, das ist ja nicht mal eine Pandora Büchse.
Ist doch ziemlich eindeutig, VZ muss laut VwV von oberster SVB angeordnet werden.
Sie geben ja in anderen Schreiben selber zu, das dieses VZ vom Bezirksamt Reinickendorf dort angeordnet wurde, also rechtswidrig.
Kann doch soooo schwierig nun nicht sein whistling.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 22.03.2011, 18:25
Beitrag #56


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Update aktuell:
Eins von 4 Tickets wurde nun, nach Bußgeldbescheid und Einspruch eingestellt. Allerdings auf die einfache Art: Per Gerichtsbeschluß nach §47 Abs. 2 OwiG.
Also ohne Stellungnahme zur Sache.
Leider auch ohne Aktenzeichen, so das ich nur vermuten kann, welches der vier Tickets es war.
Morgen bin ich zur nächsten Abholung am Flughafen, schaun wir mal .... cool.gif

Mal sehen, irgendwann flieg ich auch mal in den Urlaub und weiß schon wo supergünstig gelegener Parkplatz in Flughafennähe ist ... narr.gif
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superdiesel
Beitrag 22.03.2011, 18:40
Beitrag #57


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sehr gut.
.... und da warens nur noch drei.


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und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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rapit
Beitrag 22.03.2011, 19:02
Beitrag #58


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Zitat (oscar_the_grouch @ 22.03.2011, 18:25) *
Morgen bin ich zur nächsten Abholung am Flughafen, ... cool.gif

Aha! Ganz klar Vorsatz!

Vorsätzliche Benutzung eines Parkplatzes. thread.gif
Kann das Verwarngeld verdoppeln.

Übrigens: Der eingescannte letzte Bescheid ist niedlich.
Dem Wortlaut nach muss da ein Zusatzschild mit der Aufschrift: "Ihre Einlassung..." usw stehen. laugh2.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 22.03.2011, 20:13
Beitrag #59


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@superdiesel: naja, ab morgen vielleicht wieder vier .... wacko.gif

was mich ein wenig irritiert ist, das nirgends auf dem dem Gerichtsbeschluss ein AKZ zu finden ist, welches ich nutzen kann, um diesen mit meinem Bussgeldbrief zusammen zu führen....

Ich könnte natürlich das Bezirksamt Reinickendorf nochmal auf ihren leichten Fehler aufmerksam machen, aber warum sollte ich mir meinen Notparkplatz nehmen.
Neulich wurde mir sonntagsnachts mit einem Fingerzeig und dem schönen Satz "ohne Worte" die Bedeutung des Zeichens 283 erklärt, da gehe ich natürlich davon aus das o.g. Kombination sich auch ohne Worte erschliesst. sleep.gif
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rapit
Beitrag 22.03.2011, 20:22
Beitrag #60


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@oskar: sind denn alle 4 Verfahren schon ans Gericht abgegeben gewesen?

Ansonsten: einfach mal auf Gericht bei der Geschäftsstelle anrufen und fragen, um welchen "Verstoß" es ging.


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oscar_the_grouch
Beitrag 23.03.2011, 12:33
Beitrag #61


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Fortsetzung folgt:
da ihr ja alle neugierig seit wie die Geschichte weitergeht:


Tja, stehe am Auto, (auf dem entsprechenden PP) kommt die OA Dame:
"Darf ich bitte ihren Diplomatenausweis sehen ?" NÖ
"Ihre Sondergenehmigung !" NÖ, wozu ?

Und sie fing an mir schön ihren Satz mit Zeichen 314 + ZZ 10xyz herzusagen, wobei ich schon verblüfft war, das sie wie selbstverständlich davon ausgeht, das der gemeine (sprich dumme) VT sofort was mit den entspr.Zeichennummern anfangen kann :-)

Woraufhin ich ihr von der obersten Strassenverkehrsbehörde, der Verkehrslenkung Berlin, dem nicht zuständigen Bezirksamt Reinickendorf und meinen "Gerichtserfahrungen" berichtete (etwas übertrieben hab ich, in dem ich behauptete das ich schon viermal "frei" gekommen wäre )

"Ähm... Ähm... sie mache ja auch nur ihre Arbeit ...."

Ja sag ich, ich hab ja auch nichts gegen sie, ich gebe ihnen hier meine Informationen und was sie nun damit machen ist ihre Sache. Sie koennen mir das Ticket gerne direkt in die Hand geben.

GROSSE AUGEN .... STumm ..... und dann: "Ich forde sie auf hier wegzufahren...."

Nö sag ich, ich hab ja jetzt eine Abholung.

"Also sie fahren jetzt hier weg!"
Dreht sich um lässt mich stehen und geht davon.
...kam mir vor wie ein Computer dem man seine Programmroutine geklaut hat und der nun nur noch das Notprogramm abfährt (HAL 9000)
Ich warte jetzt eigentlich drauf, das sie mir heimlich doch ein Ticket verpasst hat, schliesslich "machen wir das ja immer so" ....

Vielleicht hätte ich ihr auch (danke PeterLustig) noch dieses mit auf den Weg geben sollen:

"Verkehrsbeschränkungen aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs dürfen grundsätzlich nur den Gesamtverkehr oder eine bestimmte, gesetzlich bestimmte Verkehrsart betreffen.* Eine Privilegierung einzelner Verkehrsteilnehmer, z.B. durch bevorzugte Zuteilung öffentlichen Parkraums an Behörden oder Anlieger, Konsulatsfahrzeuge, Anwohner, Besucher usw. ist unzulässig. Dies gilt sogar dann, wenn auf Privatgrund oder verwaltungseigenen Flächen öffentlicher Verkehr stattfindet.**
- Hentschel, StVR, 37. Aufl., Rz. 28 zu § 45 StVO
- * BVerwG NJW 67 1627 und NZV 98 427
- ** BVerwG NJW 71 1419; OVG Münster Zeitschrift für Betriebswirtschaft, Steuer-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht 70 1972

Die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung lassen die Anordnung eines Parkverbots nicht zu, dessen Zweck durch die ihm beigefügte Ausnahmeregelung darin besteht, Parkraum für Fahrzeuge diplomatischer Missionen zu schaffen. (BVerwG, Urteil vom 22.01.1971, Az. VII C 42.70)"

naja, beim nächsten Mal...
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Mitleser
Beitrag 23.03.2011, 12:38
Beitrag #62


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Ob Du den Satz genauso schön auswendig lernen kannst wie die Dame vom OA ihren Satz? Und wehe du stockst bei den Aktenzeichen. laugh2.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 23.03.2011, 12:58
Beitrag #63


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Das druck ich mir aus und geb es ihr in die Hand beim nächsten Mal laugh.gif

ich war echt verblüfft das sie mir im besten Bürokratenton die VZ Nummern an den Kopf warf...
dummerweise hab ich vergessen, welche Nummer das erfundene ZZ hatte ... (steht ja auch nie auf dem "Ticket")

Und nicht falsch verstehen, ich habe gar nichts gegen die Arbeit des OA. Nur können auch diese Mitarbeiter mit ein wenig gmV und normaler Sprache auf den gemeinen Verkehrsteilnehmer zugehen.
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mir
Beitrag 23.03.2011, 13:33
Beitrag #64


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Dann sag doch das nächste Mal "was meinen Sie mit Z314"? Um danach den Handzettel zu überreichen laugh2.gif


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Achim
Beitrag 24.03.2011, 09:12
Beitrag #65


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Interessanter ist doch die Zusatzzeichennummer whistling.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 24.03.2011, 11:20
Beitrag #66


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Ja ich aerger mich ja schon, dass ich da nich mehr genau zugehoert habe. ( aber is ja nicht das letzte Mal dort:) )
Gibt es denn im gesamten VzK kein entsprechendes ZZ? Da sind doch eine Menge obskure "für alle Fälle" ZZ gelistet, auch wenn die nie zur Anwendung kommen.
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oscar_the_grouch
Beitrag 02.04.2011, 13:02
Beitrag #67


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mal wieder ein Update:

so, so... rechtsverbindlich angeordnet.... Irgendwie hab ich meine Zweifel cool.gif
Aber die "Bitte" is doch wenigstens nett und höflich.
Schade eigentlich, dass es immer wieder neue SB sind, sonst könnte man sich eine Menge Papierkram sparen.

Ach ja, ein Bußgeldbescheid für Ticket Nr3 ist auch eingetroffen.
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oscar_the_grouch
Beitrag 07.05.2011, 12:46
Beitrag #68


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und die/der freundlich bittende SB hat nun auch einen BB veranlasst, nun ja....
Mal eine andere Frage zum selben Thema:

Mietwagenfirmen erheben ja inzwischen eine "Bearbeitungsgebühr" für das Weiterleiten des Knöllchens. (über dieses Thema könnte man auch mal ne Diskussion anfangen)
Um dieses im Vorfeld zu vermeiden, schreibe ich immer direkt, zeitnah meine Einlassung an die Bußgeldstelle, räume meine Fahreigenschaft ein und bitte darum, weiteren Kontakt nur mit mir zu führen.
Da auf den Computerausdrucken der OAMitarbeiter ja schon ein AKZ vergeben wird, klappt das immer.
Nun habe ich in zwei aufeinanderfolgenden Tagen mit ein und demselben Mietwagen an hier genannter Stelle ein Ticket erhalten. Einmal per Computerausdruck, einmal vom dort grad stehenden cop.gif auf diesen wunderbar old-school Handzetteln (grün) auf dem der Aussteller oben sein eigenes AKZ vermerken muss, welches sich aus Datum, KZ, Uhrzeit zusammensetzt.
Nun hatte dieser police.gif leider nur Datum und Kennzeichen dort eingesetzt und genau mit diesen Angaben + Uhrzeit habe ich mich natürlich auch direkt an die Bußgeldstelle gewandt. (und auch auf das grüne Ticket verwiesen)
Diese hat wohl trotzdem bei Europcar nachgefragt und nun möchte EC natürlich genau dafür eine Bearbeitungsgebühr von mir.
So rein theoretisch nun also die Frage: Wer ist für die Gebühr verantwortlich? Ich habe alles in meiner Macht getan, diese abzuwenden und es hat ja bei dem anderen Ticket für denselben Mietwagen auch funktioniert.
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Mitleser
Beitrag 07.05.2011, 18:22
Beitrag #69


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Auch wenn Du es nicht hören möchtest: "Ich habe Dich ab hier gewarnt:" tongue.gif

Die Zusatzgebühr des Vermieters ist idR vereinbart für den Fall, dass der Vermieter einen Zusatzaufwand -Mieternennung an eine Behörde- hat. Wenn der Aufwand entstanden ist, wird die Gebühr fällig und ist durch den Mieter zu tragen.
Fragt sich nur, ob man den finanziellen Aufwand von der Behörde zurückbekommt.

Die Behörden sind verpflichtet (spätestens im weiteren Verfahren für Fahrtenbücher), alle notwendigen Schritte zu ergreifen, um den Verursacher festzustellen.
Sie können dabei der unaufgeforderten Einlassung einer Person glauben und das Verfahren gegen diese weiterführen. Voraussetzung bleibt jedoch, dass die Einlassung rechtzeitig vor Absendung der Anfrage an den Verleiher beim richtigen Bearbeiter ankommt.
Sie können aber auch nicht vertrauen und lieber den Halter zeitnah zum Fahrer befragen. Es wäre ja durchaus denkbar, dass ein Dritter das Knöllchen von der Scheibe genommen hat und so die Behörde (un)absichtlich in einen Fristablauf bringt.

Eine Nachfrage beim Halter durch die Behörden kann man also durchaus begründen.
Bleibt nur die Frage, ob die Nachfrage inhaltlich begründet ist. Entstand sie wegen einer rechtmäßigen Maßnahme? Wenn nein, dann sollte man §§ 59 ff. ASOG Bln lesen.
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oscar_the_grouch
Beitrag 07.05.2011, 18:42
Beitrag #70


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und wieder was gelernt wink.gif flowers.gif
Danke, das Forum is sooo schlecht nicht ...

Wenn die Behörde also möchte, könnte sie jedesmal auch nach Einlassung des Betroffenen, den Vermieter anfragen. Man sollte ihr Provision dafür geben.

Zitat Mitleser: "Aber Vorsicht, dass Dein Verleiher nicht irgendwelche Gebühren von Dir haben will! Da gilt es uU abzuwägen, ausnahmsweise doch selbst Verbindung mit der Behörde aufzunehmen und nicht bis zum Bußgeldbescheid zu warten."

Beides habe ich getan. Jedesmal die Bußgeldstelle umgehend von meiner Fahreigenschaft unterrichtet und die Auskunft der obersten SVB "... na da müssen wir dem Bezirksamt Reinickendorf wohl mal auf die Finger hauen..."
Ich dachte ich könnte mein Schreiben an EC mit dem Tenor, "holt euch euere bescheidene Gebühr vom Land Berlin", noch etwas schöner untermauern. Nun ja, es bleibt spannend.

An wen richtet sich das ASOG eigentlich ? Dieses nette Gesetz sehe ich tatsächlich zum ersten Mal heute.
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oscar_the_grouch
Beitrag 27.06.2011, 13:19
Beitrag #71


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da möchte es aber jemand wissen ....
schön, wenn die Würfel richtig fallen hab ich dann was schriftliches für meinen Urlaubsparkplatz cool.gif

was ich ein bisschen "irritierend" finde, Stichwort Verjährung, ist das Datum des Bescheides, welches mehr als EINEN MONAT vor der Zustellung/Ausfertigung liegt.
Kann ich meine Widersprüche ähnlich kreativ datieren ?



PS: mir is auch noch nich ganz klar auf welchen der drei offenen BGBs sich das bezieht, da das AKZ vom Gericht, nix mit dem AKZ des BGB zu tun hat ... SEUFZ

PSS: konnte man hier nich irgendwo im Portal auch nach einem VRAnwalt in seiner Wohnnähe suchen ? Allein begebe ich mich nicht auf hohe See wink.gif
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ulm
Beitrag 27.06.2011, 13:36
Beitrag #72


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Zitat (oscar_the_grouch @ 27.06.2011, 14:19) *
da möchte es aber jemand wissen ....

...aber bitte beachte den fett gedruckten Hinweis rechts in der Mitte, nicht, dass es gleich wieder neuen Ärger gibt! rofl1.gif

Btw.
Ist es denn ein öffentliches Verkehrsmittel, wenn Du mit dem Taxi kommst? think.gif


*daumendrück*
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superdiesel
Beitrag 27.06.2011, 18:40
Beitrag #73


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Na, @oscar, dann viel Glück.
Ich fürchte ja, du brauchst noch eine Instanz. Motto: "Die erste Instanz entscheidet schnell, die zweite richtig".
Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. wink.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 27.06.2011, 20:37
Beitrag #74


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is denn das so schwierig ?????
mal ehrlich:

Die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung lassen die Anordnung eines Parkverbots nicht zu, dessen Zweck durch die ihm beigefügte Ausnahmeregelung darin besteht, Parkraum für Fahrzeuge diplomatischer Missionen zu schaffen. (BVerwG, Urteil vom 22.01.1971, Az. VII C 42.70)

Plus, das ZZ ist von der obersten SVB abgelehnt worden !

Ich meine, Richter haben schon die SVB bei Unfällen von mir angerufen um rauszufinden ob ein Zeichen 205 etc dort auch wirklich wirklich gestanden hat.... An einer Hauptstrasse Berlins die seit Jahrhunderten genauso beschildert ist.
Da wäre es doch ein einfaches, vor der Verhandlung die dem Gericht ja auch Arbeit macht, dort anzurufen und nachzufragen. Vor allem wo ich eindeutig auf diesen Aspekt hingewiesen habe.
Nun ja
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Gast_Tanna_*
Beitrag 27.06.2011, 20:52
Beitrag #75





Guests






Dies ist einer meiner Lieblingsthreads. wub.gif

Bisher hab ich nur mitgelesen, aber nun sollst du wissen, dass ich dir auch die Daumen drücke. Bin total gespannt auf das, was du demnächst hier schreibst... wavey.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 27.06.2011, 22:20
Beitrag #76


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Danke. Na immerhin sind die guten Wünsche bei mir smile.gif flowers.gif

und ich kenn da glaub ich nen guten Anwalt ..... www.strafzettel.de
mal sehen ob der Lust drauf hat.
(ob der mich schon kennt ? ) cool.gif
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Ichtyos
Beitrag 28.06.2011, 21:43
Beitrag #77


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wegen zuerst geantwortet und dann den Thread zu ende gelesen blushing.gif wegeditiert. whistling.gif


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superdiesel
Beitrag 28.06.2011, 22:41
Beitrag #78


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Das Perverse daran ist ja:
Kaum hat oscar diese Geschichte in Berlin gerichtlich klargestellt, zieht der Flughafen Mitte nächsten Jahres nach Schönefeld und damit nach Brandenburg.
Und dann.....geht das Ganze wieder von vorne los. laugh.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 29.06.2011, 00:05
Beitrag #79


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nö, da wirds sowas gar nicht geben.
Ein Parkhaus und fertig. Vorfahrt für andere, neben Taxen ? Wozu ?
Wie, Herr Oberwichtig CEO/VIP/VORSTAND möchte nicht im Parkhaus aussteigen ? Pech halt.
Siehe der Hauptbahnhof in Berlin. Da können nicht mal Taxen ordentlich "ausladen" bzw wenden.

Ist so nicht vorgesehen.
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Heinz Wäscher
Beitrag 29.06.2011, 02:43
Beitrag #80


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Aber die Parkhauseinfahrt ist mittlerweile auch gut ausgeschildert und deswegen einfach zu finden? thread.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 26.07.2011, 16:30
Beitrag #81


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So, kurzes Update.
Ich Naivling dachte ja, da bisher nur eine Vorladung zum AG kam, das man die BGBs zusammenfasst und alles auf einmal verhandelt….
Nun ja, am Wochenende kamen zwei weitere Vorladungen zum selben Thema. Schön auch, das zwei TErmine exakt auf denselben Tag und Uhrzeit terminiert sind.
Ob man dem Richter im anderen Zimmer einfach dazu bitten soll ? wink.gif

Bilder folgen demnächst.
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mir
Beitrag 26.07.2011, 16:39
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Huch, werden bei Euch nicht die Fälle nach Nachnamen des Betroffenen auf die Richter aufgeteilt?


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oscar_the_grouch
Beitrag 26.07.2011, 16:55
Beitrag #83


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das dachte ich, geht wohl nach AkZ….
Nun ja, trotzdem gäbe es ja Computer die man mal für solche menschlichen Probleme erfunden hat...
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superdiesel
Beitrag 26.07.2011, 17:34
Beitrag #84


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Zitat (mir @ 26.07.2011, 17:39) *
Huch, werden bei Euch nicht die Fälle nach Nachnamen des Betroffenen auf die Richter aufgeteilt?
Hat man in Berlin mal abgeschafft: Erstens wegen der Chancengleichheit und zweitens wegen besser steuerbarer gleichmäßiger Auslastungen des (knappen) Personals.

Zitat (oscar_the_grouch @ 26.07.2011, 17:30) *
Nun ja, am Wochenende kamen zwei weitere Vorladungen zum selben Thema.
Na dann teile mal die Termine mit. Einen gab es am 23. August, hatte ich mir mal gemerkt, stimmts?


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Gast_Familienvater_*
Beitrag 26.07.2011, 17:38
Beitrag #85





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Zitat
Ob man dem Richter im anderen Zimmer einfach dazu bitten soll ?


rofl1.gif Berlin is schon geil....
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rapit
Beitrag 26.07.2011, 17:59
Beitrag #86


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Zitat (oscar_the_grouch @ 26.07.2011, 17:30) *
...zwei TErmine exakt auf denselben Tag und Uhrzeit terminiert ...

Aber bei verschiedenen Richtern in verschiedenen Säälen? blink.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 26.07.2011, 18:56
Beitrag #87


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Fragen ?

Was mich auch wieder sehr die Bürokratie bewundern lässt, kein einziges AKZ hat irgendetwas mit dem AKZ auf dem Bussgeldbescheid zu tun.
Man muss tatsächlich anrufen und nachfragen, auf welchen Bescheid sich welche Vorladung bezieht….

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Gast_Tanna_*
Beitrag 26.07.2011, 19:15
Beitrag #88





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Hallo Oscar,

sieht für mich aber so aus, als würden zwei Verhandlungen im gleichen Raum zur gleichen Zeit stattfinden.
Beim gleichen Richter? Oder bei verschiedenen oder steht es da gar nicht dabei?

Ich drücke dir immer noch die Daumen! wink.gif
Tanna
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oscar_the_grouch
Beitrag 26.07.2011, 19:16
Beitrag #89


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Danke, ich dachte schon an dich, wo dir doch der Thread so gefiel. wink.gif

ich denke fast, Raum 3007 is die INFORMATION, die einem dann die Räume zuteilt ?
Wie auch immer, bald werde ich mehr Erfahrung haben biggrin.gif
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rapit
Beitrag 26.07.2011, 19:29
Beitrag #90


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das ist der Verhandlungsraum, und wahrscheinlich alles beim selben Richter, am 23.8. mit Sicherheit, am 26.8. wohl auch.

Wahrscheinlich wird am 23.8. sogar noch die Sache vom 26.8. kurzerhand dazuverbunden und mitverhandelt.

wavey.gif


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Gast_Familienvater_*
Beitrag 26.07.2011, 19:35
Beitrag #91





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Den 23.8. hab ich mir mal geblockt... whistling.gif

Ob es wohl wegen der Beharrlichkeit von Oscar negative Auswirkungen auf die Gedankengänge des Richters hat?
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Heinz Wäscher
Beitrag 26.07.2011, 20:31
Beitrag #92


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Zitat (oscar_the_grouch @ 26.07.2011, 20:16) *
Wie auch immer, bald werde ich mehr Erfahrung haben biggrin.gif

Du darfst nur nicht den Fehler machen deine Begründung als fadenscheinige Ausrede für eine absichtlich begangene Tat aussehen zu lassen.
Je nachdem was der / die Richter für eine Laune haben könnte es sein dass der dich gar nicht ernst nimmt und deswegen voreingenommen Urteilt.

Es werden halt tausendfach Verkehrsordnungswidrigkeiten wissentlich / vorsätzlich begangen und die Wahrscheinlichkeit dass der Fahrzeugführer (also du) bei einer angeblichen Verkehrsordnungswidrigkeit besser bescheid weiß bzw. den genauen Hintergrund zur Anordnung von zusätzlichen Zusatzzeichen in Berlin kennt ist nicht besonders hoch. Da heißt es dann beim Argumentieren sachlich zu bleiben.

Man darf dem Richter halt nicht blöd kommen und so tun als wolle man seine Zeit stehlen.


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oscar_the_grouch
Beitrag 26.07.2011, 20:48
Beitrag #93


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ich weiss, das ist ja mein Problem. Vor allem kenn ich mich ja und weiss wie schnell ich mich in Gedankengängen verliere und totalen Müll rede, obwohl die Gedanken halbwegs logisch sind.
Ich werd wohl mal anwaltliche Hilfe suchen.
Auch um im Vorfeld rauszufinden, ob man nicht (wenn es denn nun doch eh derselbe Richter ist) nicht einfach mal von Gerichtswegen sich gegenseitig die Arbeit vereinfachen könnte.
Ein einfaches Schreiben vom Gericht an die SVB sollte doch genügen, die rechtliche Frage zu klären.
Am Ende läuft es doch eh darauf hinaus, das man die SVB hochoffiziell befragen muss.
Versteh auch nicht, warum das Gericht diese nicht schon von sich aus macht. Ist für alle weniger Arbeit und Zeitverlust.
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Heinz Wäscher
Beitrag 26.07.2011, 20:57
Beitrag #94


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Zitat (oscar_the_grouch @ 26.07.2011, 21:48) *
Ein einfaches Schreiben vom Gericht an die SVB sollte doch genügen, die rechtliche Frage zu klären.
Am Ende läuft es doch eh darauf hinaus, das man die SVB hochoffiziell befragen muss.
Versteh auch nicht, warum das Gericht diese nicht schon von sich aus macht. Ist für alle weniger Arbeit und Zeitverlust.


Zitat
Es werden halt tausendfach Verkehrsordnungswidrigkeiten wissentlich / vorsätzlich begangen und die Wahrscheinlichkeit dass der Fahrzeugführer (also du) bei einer angeblichen Verkehrsordnungswidrigkeit besser bescheid weiß bzw. den genauen Hintergrund zur Anordnung von zusätzlichen Zusatzzeichen in Berlin kennt ist nicht besonders hoch.


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oscar_the_grouch
Beitrag 26.07.2011, 21:20
Beitrag #95


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wenn ich aber in all meinen Schreiben schon genauestens auf die Anordnungsproblematik und meine Information von/durch die oberste SVB Berlins hingewiesen habe, würde ich als Richter doch einfach mal ein kleines Schreiben aufsetzen und genau dort nachfragen…
Würde mir als Richter ne Menge Zeit sparen.
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 27.07.2011, 06:26
Beitrag #96





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Zitat
Würde mir als Richter ne Menge Zeit sparen.


Der ist Beamter, was soll er also davon haben Zeit zu sparen oder gar auf unzulässige Beschilderungen Einfluss zu nehmen, das ist nicht seine Aufgabe.
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rapit
Beitrag 27.07.2011, 17:40
Beitrag #97


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@oscar: Das mit dem Anwalt überleg Dir gut, denn auf den Kosten wirst Du sitzen bleiben, falls Du nicht rechtsschutzversichert bist.
Und falls doch, fragt sich, wieso Du dann noch nicht beim RA warst.

Prognose von mir: Verfahrenseinstellung nach § 47 OWiG, außergerichtliche Kosten (also Dein RA) werden nicht erstattet.


Statt dessen: Schreibe doch den Richter mal an.

Aber vorher setzt Du Deinen Entwurf hier rein, damit wir ihn kontrollieren können.

Denn eine Verfahrenseinstellung geht auch ohne Termin, es muss nur vorab die StA gefragt werden.

Ein Schreiben hat den Vorteil, dass Du Dich nicht in Unwichtigkeiten verhaspelst und den Richter ärgerst.

Trag doch mal die ganzen Argumente aus diesem Thread zusammen, und dann kommt schon was brauchbares raus.
wavey.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 27.07.2011, 18:16
Beitrag #98


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Ja die Kosten hab ich grad schwarz auf weiß gesehen sad.gif
Meine RV uebernimmt nicht mal Owi-Sachen aus Parkverstössen wie ich gerade gesehen habe. crybaby.gif
Mir geht es ja eigentlich um eine Grundsatzentscheidung. Ersten, gibt es dieses ZZ und/oder wurde es von der obersten SVB angeordnet oder sogar abgelehnt.
Kann eine bezirkliche SVB neue ZZ "erfinden" und zulassen, oder ist die VwV in diesem Punkt verbindlich. (wer ist "oberste SVB" in Berlin)
Und selbst wenn es das ZZ geben sollte, was ist eine "Sondergenehmigung" im Sinne der anordnenden Behörde….
Ich habe auch die Befürchtung das trotz des ganzen Aufwandes einfach nach §47 eingestellt wird. Dann schlage ich mich aber noch bis Mitte nächsten Jahres mit der Behörde rum, erst dann wird Tegel geschlossen.

edit: RV tritt doch ein, solange es nicht auf §25a STVG hinausläuft.

@rapit: warum sollte ich bisher einen Anwalt beauftragen, bisher war ja alles relativ übersichtlich UND DIE MITGLIEDER DES VP eine RIESEN HILFE !
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rapit
Beitrag 27.07.2011, 22:19
Beitrag #99


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naja, erstens gibt es Anwälte, die an sowas auch Spaß haben...

Und außerdem tummeln sich ja auch unter unseren VP-Mitgliedern viele Anwälte, manche offen, manche nicht, mehr oder weniger gut erkennbar, und sonstige kluge Köpfe.


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Gast_Tanna_*
Beitrag 31.07.2011, 17:30
Beitrag #100





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... bietet sich da jemand an? think.gif Wenn ich mir so die Signatur anschaue... wavey.gif
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 16:47