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> Ist das nun ein allgemeiner Parkplatz ?, oder welche Sondergenehmigung brauche ich wirklich ?
ulm
Beitrag 23.02.2012, 20:24
Beitrag #301


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Nach nur neun Tagen hast Du schon Post?
Respekt!

Tja, hättest halt am Valentistag ihr lieber Blumen oder Pralinen überreicht anstatt mit Urteilen zu wedeln...

Vielleicht sollte der BundesPolizeipräsident sich ein Beispiel an Stuttgart nehmen: Dort werden die Einsprüche vom Aussteller bearbeitet, so eine Art "Verursacherprinzip", denn so weiß man oft noch besser, warum man eben dem Einspruch nicht stattgibt oder man lernt auch mal die Konsequenzen eigenen Handelns zu tragen und schaut mal proaktiv, was in den ominösen Oscar-Urteilen steht...

By the way:
Hast Du Deinem Brieffreund eigentlich schon mal die Europcar-Weiterleitungsgebühr für Deine nichtigen Knöllchen in Rechnung gestellt?
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Aqua-Cross
Beitrag 24.02.2012, 11:37
Beitrag #302


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Zitat (oscar_the_grouch @ 23.02.2012, 20:17) *
Mein Brieffreund, der Polizeipräsident von Berlin hat mir geschrieben. Wie ich feststellen muss, hat die d... wunderbar zugängliche, aufregend intelligente Fachkraft des Ordnungsamtes wohl nicht mehr den Mut gefunden, nach einer ausführlichen Diskussion über die Befugnis des AG Tiergarten, mir den Strafzettel direkt zu geben, sondern er kam mal wieder über den Umweg Europcar zu mir. Nun warte ich auf die 10 Euro Rechnung von dort, für ein "Ticket" an einer Stelle, an der gar keine das Parken beschränkende VZ stehen.....


Hattest Du nicht für diesen Fall eine Anzeige angekündigt? Wird doch solangsam mal Zeit. whistling.gif
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mir
Beitrag 24.02.2012, 11:53
Beitrag #303


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Europcar schlägt ja noch Gebühren drauf (oder hat Oscar 'ne Flatrate?) - die könnte man aufgrund einer Amtspflichtverletzung (zumindest ein Organisationsversagen ist ja offensichtlich) von der Verkehrskontrolle zurückholen.


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fahrtenbuchführer
Beitrag 24.02.2012, 12:01
Beitrag #304


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Das würde ich in diesem Fall auch tun - hierbei brauchst du sogar zwingend einen Anwalt, d.h. du darfst machen lassen ;-)


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KJK
Beitrag 24.02.2012, 14:15
Beitrag #305


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Zitat (mir @ 24.02.2012, 11:53) *
Europcar schlägt ja noch Gebühren drauf...

Bemerkung am Rande: Bei einem Mitbewerber habe ich dieses Ansinnen einmal geflissentlich ignoriert und nie wieder etwas davon gehört.


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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Kai R.
Beitrag 24.02.2012, 14:41
Beitrag #306


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Zitat (KJK @ 24.02.2012, 14:15) *
Bei einem Mitbewerber habe ich dieses Ansinnen einmal geflissentlich ignoriert und nie wieder etwas davon gehört.

im Zeitalter der Kreditkartenzahlung ein schwieriges Unterfangen. Die buchen das einfach von der Karte ab

Grüße

kai


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Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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KJK
Beitrag 24.02.2012, 14:52
Beitrag #307


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Hmm, das war auch schon im Kreditkartenzeitalter. Ich hatte allerdings damals eine Firmenkreditkarte. Ob ich wohl mal nachsehen sollte, ob mir damals eine Belastung in Höhe von €10.-- oder 15.-- entgangen ist unsure.gif ? Normalerweise habe ich die Abrechnungen aber immer kontrolliert.


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oscar_the_grouch
Beitrag 24.02.2012, 15:50
Beitrag #308


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hab ich beim letzten Mal EC Gebühren auch ignoriert und nie wieder was gehört.
So mach ich es jetzt auch erstmal.
Bei Caro Autovermietung kostet das 17,50 und das hat mein Auftraggeber/Anmieter gleich mal von meiner Rechnung einbehalten....
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Mitleser
Beitrag 24.02.2012, 16:01
Beitrag #309


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Europcar schreibt in seinen AVB: "Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird. Europcar erhebt dafür als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand je Vorgang eine Bearbeitungspauschale von € 9,50."

Ohne Verstoß sehe ich keine Zahlungspflicht gegenüber Europcar. think.gif
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rapit
Beitrag 24.02.2012, 16:03
Beitrag #310


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@oscar: na das wäre doch bei Dir als Daueranmieter eigentlich ein Hohn, wenn die darauf bestehen würden!


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mir
Beitrag 24.02.2012, 16:26
Beitrag #311


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Zitat (Kai R. @ 24.02.2012, 14:41) *
Zitat (KJK @ 24.02.2012, 14:15) *
Bei einem Mitbewerber habe ich dieses Ansinnen einmal geflissentlich ignoriert und nie wieder etwas davon gehört.

im Zeitalter der Kreditkartenzahlung ein schwieriges Unterfangen. Die buchen das einfach von der Karte ab


Kann man aber auch einfach zurückgehen lassen, mit der Begründung (der Kreditkartenfirma gegenüber), daß der Betrag nicht autorisiert wurde. Eine Kreditkarte ist kein Instrument, mit der man sich zukünftige Forderungen sichern könnte.

Allerdings wird der Verleiher wahrscheinlich seine Forderung plus die Rückbuchungsgebühren geltend machen ... Dann wird's spannend (und das meine ich ergebnisoffen), ob die AGB-Klausel Bestand hat, wenn das Knöllchen nicht berechtigt war - denn den Verwaltungsaufwand hat der Verleiher ja trotzdem - andererseits ist das ein normales Lebensrisiko, daß man gelegentlich unberechtigte Forderungen abwehren muß.


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oscar_the_grouch
Beitrag 24.02.2012, 17:07
Beitrag #312


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@mir, das lehnt die CC Firma gerne ab, da man bei der Mietwagenfirma ja einen Vertrag unterschrieben hat, siehe "mitleser" und man irgendwie der automatischen nachtraeglichen Belastng somit zugestimmt haette. (so in Italien erlebt)

@mitleser: nur wie bringe ich das EC bei, da diese ja ein korrekt erscheinendes Ersuchen der Bussgeldstelle vorliegen haben.

@rapit, leider kein Hohn sondern bittere Realitaet.
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Mitleser
Beitrag 24.02.2012, 17:28
Beitrag #313


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Mit einem Schreiben?

Europcar mag zwar Verwaltungsaufwand haben. Umlagefähig ist aber nur der Verwaltungsaufwand, der entsteht, weil Europcar(!) für "Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen ... in Anspruch genommen wird". Das einzige, wofür Europcar in DEU in Anspruch genommen werden könnte, wäre der Kostenbescheid nach § 25a StVG. -> Europcar könnte diese Kosten + 9,50€ weiterreichen. Ohne Kostenbescheid keine "Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die EC in Anspruch genommen wird" und somit auch keine "dafür" entstehender Verwaltungsaufwand.


Übrigens: Sixt beispielsweise schreibt das in ihren AVB eindeutiger und sicherer: "Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand der der Vermieterin für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an die Vermieterin richten, erhält diese vom Mieter für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale von 18,50 EUR inkl. MwSt. ..." (und teurer.)
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oscar_the_grouch
Beitrag 24.02.2012, 17:58
Beitrag #314


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AH!! Ich stand mal wieder auf dem Laienschlauch und las nicht erbsenzählerisch korrekt juristisch. Danke. wink.gif
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kirk
Beitrag 24.02.2012, 18:10
Beitrag #315


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Zitat (Mitleser @ 24.02.2012, 17:28) *
Übrigens: Sixt beispielsweise schreibt das in ihren AVB eindeutiger und sicherer: "Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand der der Vermieterin für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an die Vermieterin richten, erhält diese vom Mieter für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale von 18,50 EUR inkl. MwSt. ..." (und teurer.)


... aber auch das setzt ja erstmal das Vorliegen "während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen" voraus.
Für ungerechtfertigte Knöllchen gibt's also dort auch keine Aufwandspauschale...
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mir
Beitrag 24.02.2012, 19:01
Beitrag #316


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Zitat (oscar_the_grouch @ 24.02.2012, 17:07) *
@mir, das lehnt die CC Firma gerne ab, da man bei der Mietwagenfirma ja einen Vertrag unterschrieben hat, siehe "mitleser" und man irgendwie der automatischen nachtraeglichen Belastng somit zugestimmt haette. (so in Italien erlebt)


Ich kenne die Klausel. Das ganze nennt sich Autorisierung ohne Betrag, und dafür sehen die Kreditkartenbedingungen vor, daß dann der Betrag autorisiert ist, der im jeweiligen Fall nach den Bedingungen zu erwarten war.

Nun stellt sich die Frage: War bei der Autorisierung zu erwarten, daß der Verleiher noch weitere Gebühren erhebt? Ich gehe davon aus, daß das nicht zu erwarten war, und daß die Autorisierung nur den Betrag umfaßt, der sich aus der vorgesehenen und beabsichtigten Mietdauer ergibt.

Aber gehen wir mal von der schlechteren Rechtsposition aus, daß der Betrag zu erwarten war, der maximal nach allen möglichen Klauseln im Vertrag zustande kommen kann: Damit kann jeder beliebige Betrag gerechtfertigt werden, der Verleiher kann somit beliebige Beträge per Kreditkarte einziehen lassen. Das wäre aber eine unangemessener Benachteiligung des Kunden, der sich einer beliebig hohen und nicht kontrollierbaren Forderung der Kreditkartenfirma gegenübersieht, was die Ungültigkeit der Klausel nach sich zieht.

Gibt es denn zu dieser Art der nachträglichen Belastung, die von einer im voraus erteilten Autorisierung ohne Betrag gedeckt sein soll, irgendwelche relevanten Urteile?


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rapit
Beitrag 24.02.2012, 19:08
Beitrag #317


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Zitat (oscar_the_grouch @ 24.02.2012, 17:58) *
AH!! Ich stand mal wieder auf dem Laienschlauch und las nicht erbsenzählerisch korrekt juristisch. Danke. wink.gif

Kannst ja mal fragen, ob sie Dir die AGB nicht auf ein Zz-Blech drucken können, dann funzt es bestimmt laugh2.gif laugh2.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 24.02.2012, 19:57
Beitrag #318


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Solange sie dazu die OBERSTE SVB bemuehen, gerne.
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Mitleser
Beitrag 25.02.2012, 23:09
Beitrag #319


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Zitat (kirk @ 24.02.2012, 18:10) *
Zitat (Mitleser @ 24.02.2012, 17:28) *
Übrigens: Sixt beispielsweise schreibt das in ihren AVB eindeutiger und sicherer: "Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand der der Vermieterin für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an die Vermieterin richten, erhält diese vom Mieter für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale von 18,50 EUR inkl. MwSt. ..." (und teurer.)

... aber auch das setzt ja erstmal das Vorliegen "während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen" voraus.
Für ungerechtfertigte Knöllchen gibt's also dort auch keine Aufwandspauschale...

Stimmt - Ich hatte das auch etwas anders gemeint (und nichts gegenteiliges geschrieben):
Sixt möchte eine Aufwandspauschale für die Bearbeitung von Anfragen, die zu der Ermittlung von während der Mietzeit begangenen Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an Sixt gerichtet werden. Also egal wie das Verfahren ausgeht, wenn es eine Owi gab, dann kann Sixt sich die Gebühr vom Mieter sichern.

Noch mal zum Vergleich Europcar: Die wollen Geld für die Bearbeitung von Bußgeldern und Co, die sich direkt an EC richten. Nicht wie Sixt schon für Anfragen bei begangenen Owi. Daher bleibt EC mMn nur dann ein Anspruch, wenn ein Kostenbescheid gegen EC ergeht. Bei wirksamen Bußgeldbescheid/Verwarngeld gegen den Mieter geht EC daher mMn leer aus - im Gegensatz zu Sixt.
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oscar_the_grouch
Beitrag 25.02.2012, 23:53
Beitrag #320


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es läuft also darauf hinaus, wie man die Formulierung "in Anspruch nehmen" deutet. Gibt es dazu weitere Beispiele die das verdeutlichen ?
(abgesehen davon das ich ja keine Owi begangen habe)

ich darf übrigens Mitleser mal wieder meinen speziellen Dank aussprechen, mir die Augen für das korrekte Lesen des Kleingedruckten geöffnet zu habe! hug.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 26.02.2012, 21:54
Beitrag #321


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kleines Update:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihnen ist bei dem genannten Vorwurf ein bedauerlicher, wenn auch verständlicher Fehler unterlaufen. Gerade FÜR MICH, war es nicht verboten an genannter Stelle zu parken, da ich eine Dauersondergenehmigung des AG Tiergarten besitze.
MfG
Der aus der Tonne"

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Mitleser
Beitrag 26.02.2012, 22:41
Beitrag #322


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Zitat (oscar_the_grouch @ 26.02.2012, 21:54) *
Gerade FÜR MICH, war es nicht verboten an genannter Stelle zu parken, da ich eine Dauersondergenehmigung des AG Tiergarten besitze.
rofl1.gif Zumindest verlierst Du Deinen Humor nicht.

Von wie vielen eingeleiteten Verfahren sprechen wir inzwischen eigentlich? Also in Summe, inkl. eingestellt und gerichtlich erledigt.
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oscar_the_grouch
Beitrag 26.02.2012, 22:49
Beitrag #323


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Humor verlier ich nie nicht. Schon gar nicht mit dem wunderbaren Nichtigkeitsurteil in der Hand.
(ausser du sagst mir gleich, das es durchaus zu einem weiteren Prozess mit genau gegensätzlichem Ausgang kommen kann)

Ganz ehrlich ?! Ich weiß es zur Zeit nicht. Es waren vier vor dem Urteil und ich glaube aktuell sind es drei neue "Angebote" die ich natürlich gerne bis zum BGBescheid laufen lasse, wenn meine wortwörtlichen Argumente aus dem Urteil zu keinem anderen Ergebnis führen.
Ich gehe optimistisch davon aus, das nun bald die erste 47er Einstellung erfolgt.
Schade eigentlich nur das wir ja im Juni einen neuen Flughafen bekommen...
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Mitleser
Beitrag 26.02.2012, 22:57
Beitrag #324


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Zitat (oscar_the_grouch @ 26.02.2012, 22:49) *
(ausser du sagst mir gleich, das es durchaus zu einem weiteren Prozess mit genau gegensätzlichem Ausgang kommen kann)
Auch wenn Du die Antwort (samt Begründung) kennst und die Frage rein rhetorisch war: Natürlich ist ein neuer Prozess und eine abweichende Entscheidung möglich - und das Ganze wäre nicht einmal eine Eigenheit des AG Wildpark Tiergarten.

Ansonsten: Wenn man einmal anfängt, mit offenen Augen am StV teilzunehmen, dann sieht man doch immer wieder neues Herausforderndes. Da braucht es keinen Innenstadtflughafen. whistling.gif
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fahrtenbuchführer
Beitrag 26.02.2012, 23:00
Beitrag #325


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Zitat (oscar_the_grouch @ 26.02.2012, 22:49) *
(ausser du sagst mir gleich, das es durchaus zu einem weiteren Prozess mit genau gegensätzlichem Ausgang kommen kann)


da hilft wohl nur der Verwaltungsrechtsweg.


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oscar_the_grouch
Beitrag 26.02.2012, 23:16
Beitrag #326


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ich bin naiv und optimistisch genug, dass selbst in Berlin eine ausführliche Begründung (wie im ersten Urteil) ausreicht, alle weiteren BGBs einzustellen. Aber soviel Arbeit sollen sie sich schon machen, für meine nichtbezahlten Anwaltsgebühren.
Diesen Mittelfinger kann ich auch zeigen.....

@mitleser: es gibt da eine ganze Menge VBBs mit Pflasterwechsel (welcher vor Einrichtung des VBBs wohl mal ein Gehweg war) und noch einige NichtBusspuren.
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CEMartin
Beitrag 27.02.2012, 00:07
Beitrag #327


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"es gibt da eine ganze Menge VBBs mit Pflasterwechsel (welcher vor Einrichtung des VBBs wohl mal ein Gehweg war) und noch einige NichtBusspuren. "

Ah !
-> Du meinst diese Mischflächen, wie z.B. in der Crellestraße oder so, wo man ja eigentlich mit seinem Auto völlig rechtmäßig den scheinbaren um 1900 angelegten Gehweg entlang fahren könnte, nicht ? Mischflächen -- weshalb es ja unbedingt Parkflächenmarkierungen braucht, damit man weiß, wo man parken darf ...
Und solch eine "Busspur" findest Du neuerdings beispielsweise in der Steglitzer Schlossstraße in nördlicher Fahrtrichtung direkt vor dem Kreisel (dem steuergeldverschlingenden Hochhauswrack). Auf meinen Einwand, es fehle Z 245, wurde mir geschrieben, so eine (dort erforderliche) Trägertafel sei doch so teuer, und außerdem halte sich vermutlich auch dann nicht jeder daran. Fand ich eine bemerkenswerte Begründung : Andernorts wird die Kohle augenscheinlich sinnlos vergraben ("Konjunkturpaket" & Co) und an sinnvollen Stellen fehlt sie bedauerlicherweise. Zudem ist das ja ein lustiges Argument, Schilder gar nicht erst aufzustellen, weil sich eh kaum jemand daran halten würde. Hat mir die VLB- Sachbearbeiterin aber darauf leicht beleidigt zurückgeschrieben, es sei alles dazu gesagt und ich hätte sie außerdem aber ganz, ganz falsch verstanden ... ranting.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 27.02.2012, 01:26
Beitrag #328


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fahr zur alten Nationalgalerie, da hat man die weissen Parkmarkierungen weggefräst und ein Z 325 hingestellt, ich finds gut, endlich kostenlose Parkplätze direkt vor der Tür.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 27.02.2012, 23:29
Beitrag #329





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Zitat (CEMartin @ 27.02.2012, 00:07) *
Zudem ist das ja ein lustiges Argument, Schilder gar nicht erst aufzustellen, weil sich eh kaum jemand daran halten würde.

Man merkt, dass du nicht Rad fährst.
Schau dich mal im Forum um, für Radverkehr ist das ein ganz normales Standardargument, auch bezüglich Markierungen.

Ich denke da vor Allem an das Beispiel eines Radwegs, der in eine Sperrfläche endet. (darf nicht von Fahrzeugen benutzt werden -> Radler halten sich da eh nicht dran)



In meinem Umfeld ist man hingegen eher verschwenderisch und pappt an fast jeden linksseitigen Radweg, der nur in eine Richtung benutzt werden soll, ein Z. 254. (Was das fürs Geisterradeln an übrigen Einrichtungsradwegen bedeutet, kann man sich ausmalen.)
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CEMartin
Beitrag 28.02.2012, 21:49
Beitrag #330


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Ja, das mit den Anordnungs- Lieblosigkeiten uns Radfahrern gegenüber kenne ich auch, obwohl´s ja tendenziell besser zu werden scheint (-> z.B. viele neue Radverkehrsschutzstreifen, privilegierte Einbahnstraßen etc.).

"Beispiel eines Radwegs, der in eine Sperrfläche endet..." -> Gemeinheit ! Wo hast Du denn so etwas gesehen ??

@ Oscar : Direkt davor ? Wie sind denn dort die Parkflächenmarkierungen neuerdings beschaffen ? Ganz ohne Markierungen dürfte man doch dort nun eigentlich überhaupt nicht mehr parken ...


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oscar_the_grouch
Beitrag 28.02.2012, 22:10
Beitrag #331


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Ich sag doch, es gibt die wunderbaren Pflasterwechsel = Parkmarkierungen auf beiden Seiten der ehemaligen Fahrbahn. Teilweise direkt vor der Tür. Berlin, die autofahrerfreundlichste Stadt.
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KJK
Beitrag 28.02.2012, 23:06
Beitrag #332


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Nur dumm, dass die Ordnungskräfte das teilweise beharrlich nicht verstehen wollen... whistling.gif


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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oscar_the_grouch
Beitrag 28.02.2012, 23:32
Beitrag #333


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Dafür gibts ja den Nörgler aus der Tonne und seinen Brieffreund den Polizeipräsidenten.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 29.02.2012, 03:17
Beitrag #334





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Zitat (CEMartin @ 28.02.2012, 21:49) *
"Beispiel eines Radwegs, der in eine Sperrfläche endet..." -> Gemeinheit ! Wo hast Du denn so etwas gesehen ??

Irgendwo im Forum. Am besten du bemühst mal die Suche.
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CEMartin
Beitrag 01.03.2012, 22:47
Beitrag #335


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@oscar :
"Ich sag doch, es gibt die wunderbaren Pflasterwechsel = Parkmarkierungen ..."
-> Wo steht denn geschrieben, dass eine Pflasterlinie als Markierung gilt ? Das gibt es meines Wissens nach nur noch im Kreisverkehr ?!


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oscar_the_grouch
Beitrag 01.03.2012, 23:13
Beitrag #336


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auch wenn ich meinen eigene Faden ins OT führe:

VwV-StVO zu den Zeichen 325 und 326 Verkehrsberuhigte Bereiche

Der Parkraumbedarf sollte in angemessener Weise berücksichtigt werden.
Die zum Parken bestimmten Flächen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs brauchen nicht durch Parkplatzschilder gekennzeichnet zu sein. Es genügt eine andere Kennzeichnung z. 6. eine Bodenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7) oder Pflasterwechsel.

siehe diese hervorragende Seite.....
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CEMartin
Beitrag 02.03.2012, 10:08
Beitrag #337


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"oder Pflasterwechsel."
!! Das ist ECHT lustig ! Das wusste ich noch gar nicht ! Danke, Oscar !! wub.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 02.03.2012, 10:48
Beitrag #338


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Keine Ursache, die Behörde weiss es auch nicht.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 04.03.2012, 00:32
Beitrag #339





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Einfacher Pflasterwechsel?

Ein Verkehrsberuhigter Bereich meiner früheren Heimatstadt ist in etwa so gepflastert:

(das braune mit den grünen Punkten sind Kübel/Beete mit Bäumen)

Wo darf man denn da parken und wo nicht?
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oscar_the_grouch
Beitrag 04.03.2012, 00:35
Beitrag #340


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Wie waers mit nem google link?
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 04.03.2012, 00:45
Beitrag #341





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Bitte sehr. Wie üblich erkennt man nicht viel. Es handelt sich ums Hanseviertel, das ist der Hansering mit seinen Nebenstraßen.
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oscar_the_grouch
Beitrag 05.03.2012, 23:00
Beitrag #342


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alles was für dich nach Parkplatz durch Pflasterwechsel aussieht, ist auch einer. Im Zweifel musst du einem Richter dieses begründen können.

ONTopic: 30 Minuten auf meinem persönlichen Parkplatz geparkt und KEIN Ticket bekommen. Eigentlich ein Fall für kurioses im SV.... tongue.gif
(und selbstverständlich hat sich an der NichtSchilder Situation nichts geändert - ach wie werd ich den Flughafen vermissen)
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bax
Beitrag 06.03.2012, 06:47
Beitrag #343


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Gerade den Thread überflogen, super "Geschichte". Bleib bitte drann smile.gif

Zur persönlichen Befriedigung....nimm bitte einen DIN A4 Zettel und schreibe mit krakeliger Schrift "SONDERGENEHMIGUNG" drauf. Nächster Einspruch:Sondergenehmigung lag aus smile.gif
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Tanna
Beitrag 06.03.2012, 07:01
Beitrag #344


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Es kann schon sinnvoll sein, einen Thread nicht nur zu überfliegen. Vor dem Posten allemal.


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oscar_the_grouch
Beitrag 06.03.2012, 09:33
Beitrag #345


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Obwohl ich den A4 Zettel, auch schon wieder nett finde :-)
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mir
Beitrag 06.03.2012, 12:59
Beitrag #346


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Noch besser: Schreib's über eine Kopie des Urteils - vielleicht wird es ja dann gelesen wink.gif

(Aber ich glaube, Du suchst ja gerade eher das Abenteuer als praktische Tipps laugh2.gif )


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oscar_the_grouch
Beitrag 06.03.2012, 13:28
Beitrag #347


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Heisst ja nich umsonst Großstadtjungle...
Glaubt eigentlich irgendjemand ernsthaft hier im Thread, das ich KEIN Ticket bekäme, wenn ich das Urteil in Kopie ins Auto läge?
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ulm
Beitrag 06.03.2012, 13:39
Beitrag #348


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...die Frage war wohl eher rhetorischer Natur?

Den Leporello-Vorschlag habe ich ja schon vor einer Weile gebracht, solltest dann halt einen Siebener-BMW haben, damit das Armaturenbrett breit genug ist.
Und elementar wichtig: Die Kopie muss beglaubigt sein!
Schließlich könnte ja sonst jeder daherkommen und einfach dort parken!

Aber bitte beeile Dich mit dem Falschparken, denn Du weisst ja, dass der Thread am 3. Juni geschlossen wird... whistling.gif
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Tanna
Beitrag 06.03.2012, 13:42
Beitrag #349


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Was ich ernsthaft glaube?
Ich werde deine Schilderungen von deiner Brieffreundschaft ab Juni vermissen.

Aber vielleicht wird das Schild mit umgezogen? rolleyes.gif Ob dann die Politessen dieselben sind? unsure.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 06.03.2012, 13:49
Beitrag #350


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Oh Gott!!!! Wenns dieselben sind, werden sie mich HASSEN :-))))
Aber in SXF findet sich gaaaanz bestimmt auch was Nettes.
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