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> Ist das nun ein allgemeiner Parkplatz ?, oder welche Sondergenehmigung brauche ich wirklich ?
Pogge
Beitrag 18.01.2012, 13:01
Beitrag #201


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Wie wäre es mit einer Strafanzeige:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__344.html
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ulm
Beitrag 18.01.2012, 13:05
Beitrag #202


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Zitat (Pogge @ 18.01.2012, 13:01) *
Wie wäre es mit einer Strafanzeige:
...nur ist es halt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und keine Strafanzeige, die sich der verantwortliche Fahrer des Blechtonnen-Mobils eingefangen hat.
Solange der Blechtonnen-Halter den verantwortlichen Fahrer nicht bekanntgibt und auch die verfolgende Behörde nicht anders Kenntnis vom verantwortlichen Fahrer erhält, kann auch kein Bußgeldverfahren eröffnet werden. Damit kann auch Abs. 2 Satz 1 nicht zum Tragen kommen.

Moment... think.gif
...wenn also der Halter den Fahrer bekanntgibt und der Fahrer dann die Anhörung zur Verwarnung ignoriert, dann wird ja regelmäßig ein Bußgeldverfahren eröfffnet.
Mindeststraße drei Monate.

Liebe mitlesende Anwälte:
Ich würde mich nicht um das Mandat bewerben, denn Eure Gebührenrechnung wird ja nachher eh zerpflückt... whistling.gif
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Pogge
Beitrag 18.01.2012, 13:09
Beitrag #203


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Zitat
Solange der Blechtonnen-Halter den verantwortlichen Fahrer nicht bekanntgibt und auch die verfolgende Behörde nicht anders Kenntnis vom verantwortlichen Fahrer erhält, kann auch kein Bußgeldverfahren eröffnet werden.

Dem könnte man ja abhelfen!

Aber reicht nicht schon das Anfertigen einer OWI-Anzeige:
Zitat
oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt,
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oscar_the_grouch
Beitrag 18.01.2012, 14:46
Beitrag #204


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Wie bloed muesste oscar sein, den Fahrer nicht zu benennen und statt keine 10 euro, echte 18,xx E bezahlen zu muessen.
Ausserdem ist es ein Mietwagen ueber die oscar beschaeftigende Agentur gebucht und bei Fahreranfrage, will dann noch die Mietwagenfirma 10 E sehen....
Aber die Idee mit STGB § 344 gefaellt mir ...... smile.gif
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NMY
Beitrag 18.01.2012, 14:49
Beitrag #205


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Aber ein Bußgeldverfahren ist doch keine strafrechtliche Verfolgung. Oder irre ich hier, ich Laie, ich?
Und da es nach §344 einer strafrechtlichen Verfolgung bedarf (genauer ein unberechtigten strafrechtlichen Verfolgung), ist das hier nicht einschlägig.
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mir
Beitrag 18.01.2012, 14:54
Beitrag #206


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Vielleicht wurde ja auch inzwischen das ZZ von der zuständigen Behörde genehmigt, wer weiß.

Oscar, entweder mußt Du halt die Feststellung der Nichtigkeit des Zeichens beantragen (aber dann wird wahrscheinlich auch die Beschilderung ausgetauscht) oder den freien Parkplatz genießend die Unbill entgegen nehmen.

Vielleicht gibt's ja auch die Möglichkeit, einen Einspruch so zu formulieren, daß er auch für alle zukünftigen Bußgeldbescheide dieser Art gilt?


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Mitleser
Beitrag 18.01.2012, 15:10
Beitrag #207


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Zitat (mir @ 18.01.2012, 14:54) *
Vielleicht gibt's ja auch die Möglichkeit, einen Einspruch so zu formulieren, daß er auch für alle zukünftigen Bußgeldbescheide dieser Art gilt?

Du meinst in Form einer kostenpflichtigen Unterlassungsverfügung? whistling.gif laugh2.gif
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mir
Beitrag 18.01.2012, 15:13
Beitrag #208


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Wenn das geht ... dann würde jedes Knöllchen Geld bringen, das wäre ja richtig cool cool.gif


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Mitleser
Beitrag 18.01.2012, 15:18
Beitrag #209


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Zitat (NMY @ 18.01.2012, 14:49) *
Aber ein Bußgeldverfahren ist doch keine strafrechtliche Verfolgung. Oder irre ich hier, ich Laie, ich?
no.gif
Zitat (NMY @ 18.01.2012, 14:49) *
Und da es nach §344 einer strafrechtlichen Verfolgung bedarf (genauer ein unberechtigten strafrechtlichen Verfolgung), ist das hier nicht einschlägig.
Es gibt ja noch § 344 Abs. 2 S. 2 StGB.
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mir
Beitrag 18.01.2012, 15:20
Beitrag #210


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Dann sollte man das Urteil dem Chef der Bußgeldstelle mit der Bitte um Rundlauf zusenden ...
sonst weiß ja keiner davon!


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NMY
Beitrag 18.01.2012, 15:55
Beitrag #211


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Zitat (Mitleser @ 18.01.2012, 15:18) *
Es gibt ja noch § 344 Abs. 2 S. 2 StGB.

Aber sowohl in Abs. 1 als auch in Abs. 2 ist es immer notwendig, das ein Amtsträger jemanden unberechtigt strafrechtlich verfolgt oder darauf hinarbeitet. Auch in Abs. 2 geht es nur um strafrechtliche Verfolgung: "Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt ..."
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rapit
Beitrag 18.01.2012, 16:02
Beitrag #212


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was auf jeden Fall geht, ist eine DienstauFFFsichtsbeschwerde. Die drei F stehen für formlos, fristlos, fruchtlos, aber auch kostenlos.


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mir
Beitrag 18.01.2012, 16:37
Beitrag #213


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Zitat (NMY @ 18.01.2012, 15:55) *
Aber sowohl in Abs. 1 als auch in Abs. 2 ist es immer notwendig, das ein Amtsträger jemanden unberechtigt strafrechtlich verfolgt oder darauf hinarbeitet. Auch in Abs. 2 geht es nur um strafrechtliche Verfolgung: "Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt ..."


Bitte den § bis zum Ende lesen:
Zitat
Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an 1.einem Bußgeldverfahren oder


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oscar_the_grouch
Beitrag 18.01.2012, 17:56
Beitrag #214


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Zitat (mir @ 18.01.2012, 14:54)
1057256041[/url]']
Vielleicht wurde ja auch inzwischen das ZZ von der zuständigen Behörde genehmigt, wer weiß.

Oscar, entweder mußt Du halt die Feststellung der Nichtigkeit des Zeichens beantragen (aber dann wird wahrscheinlich auch die Beschilderung ausgetauscht) oder den freien Parkplatz genießend die Unbill


Du meinst, dass das Urteil des AG welches ausdruecklich nicht nur die Rechtswidrigkeit sondern auch die Nichtigkeit dieser VZ feststellt hat nichts zu sagen ?
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mir
Beitrag 18.01.2012, 18:01
Beitrag #215


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Hmm ... das war ja nun nicht die Besetzung für Verwaltungsrecht. Keine Ahnung.


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oscar_the_grouch
Beitrag 18.01.2012, 21:10
Beitrag #216


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Das erinnert mich an die unterschiedlichen Entscheidungen des AG Tiergarten zu Parken in Umweltzonen.
Was macht ein "freigesprochener" mit dem Urteil? Kann er weiterhin in der UWZ parken, oder muss er jedesmal wieder vor Gericht.
Wieviel Bestand hat eine AG Entscheidung.

Wie ich uebrigens heute erfahren habe, fragen die OA Mitarbeiter immer noch nach Diplomatenpass als Berechtigung zum Parken dort und das ist ja schon 1967 vom Bundesverwaltungsgericht(?) negativ entschieden worden.
Wenn das nicht vorsätzlich is, was dann?
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mir
Beitrag 18.01.2012, 21:30
Beitrag #217


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Zeig sie halt mal an wegen Rechtsbeugung. Kommt zwar nicht durch, aber dürfte für allgemeine Aufmerksamkeit sorgen. Nur leider könnte dann auch Dein Parkplatz weg sein ...


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oscar_the_grouch
Beitrag 18.01.2012, 22:17
Beitrag #218


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Ich werd mich hüten. smile.gif Wenigstens bis nach der Berlinale.
Ausserdem steht als "Zeuge" nur eine kryptische Nummer auf dem Schein, die zeig ich nicht an smile.gif
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NMY
Beitrag 19.01.2012, 08:29
Beitrag #219


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Zitat (mir @ 18.01.2012, 16:37) *
Bitte den § bis zum Ende lesen:
Zitat
Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an 1.einem Bußgeldverfahren oder


Das habe ich sehr wohl gelesen, das ändert nichts an meiner Meinung. Dein zitierter Satz gibt an, für welche Amtsträger das geschriebene gilt.
Zitat
Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an 1. einem Bußgeldverfahren [...] berufen ist

Das gilt sicherlich für die Ordnungsamtmitarbeiter, die Oscar anzeigen. was aber immer noch fehlt, ist das Bestreben dieses Amtsträgers, dass Oscar strafrechtlich verfolgt wird. Wenn man den von Dir zitierten Satz quasi als Abs. (3) eigenständig formulieren würde, dann würde er in etwa heißen:
"(3) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Bußgeldverfahren berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft." ... oder so ähnlich.
Jedenfalls würde der Paragraph meiner Meinung nach nur greifen, wenn der Ordnungsamtsmitarbeiter darauf hinarbeiten würde, oscar wegen eines Verstoßes gegen z.B. §315c oder z.B. §113 (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte), also einen strafrechtlichen Tatbestand, anzuzeigen.

Wenn auch die wissentliche, unrechtmäßige Verhängung eines Bußgeldes in diesem Paragraphen als strafbar bezeichnet werden sollte, dann wäre es in etwa so formuliert worden:
"Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich oder ordnungswidrigkeitsrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich oder ordnungswidrigkeitsrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt , wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an
1. einem Bußgeldverfahren oder
2. einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren
berufen ist. Der Versuch ist strafbar."

"ordnungswidrigkeitsrechtlich" ist vermutlich kein Begriff, der so benutzt werden würde, aber ich denke es ist klar was ich damit meine.

Möglicherweise verstehe ich den Begriff "sinngemäß" nicht weitläufig genug?
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Mitleser
Beitrag 19.01.2012, 10:11
Beitrag #220


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Zitat (NMY @ 19.01.2012, 08:29) *
Möglicherweise verstehe ich den Begriff "sinngemäß" nicht weitläufig genug?
yes.gif

Die herrschende (einhellige?) Meinung im Schrifttum sieht die Verfolgung von Owi über den § 344 Abs. 2 S. 2 StGB mit eingeschlossen. Zumindest steht es in den Kommentaren auch extra überall aufgeführt.
Rechtsprechung dazu zu finden, finde ich nicht einfach. Ich komme nur auf eine paar Entscheidung (zBsp LG Hechingen, Urteil vom 06.06.1984 - 126/83; OLG Hamm, Beschluss vom 12.03.2009 - 3 Ss OWi 55/09). Aber ich finde auch keine gegenteilige Entscheidung.
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NMY
Beitrag 19.01.2012, 10:19
Beitrag #221


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OK, damit gebe ich mich zufrieden.
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rapit
Beitrag 19.01.2012, 10:44
Beitrag #222


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Vom Grunde her hat @Mitleser recht, aber Voraussetzung ist, dass "absichtlich oder wissentlich", also salopp umgangssprachlich: bewusst boshaft, ein Verfahren eingeleitet wird.
Dummheit ist quasi erlaubt, jedenfalls nicht strafbar.

Interessant wäre es daher schon, sich jetzt im Rahmen der Anhörung dahingehend einzulassen, dass man wegen des Urteils Az. ... bewusst und vorsätzlich da parkte und es voraussichtlich immer wieder tun werde.
Und wenn dann ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, die Anzeige zu erstatten.


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mir
Beitrag 19.01.2012, 10:59
Beitrag #223


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Das Auslegen des Urteils in der Windschutzscheibe wäre vielleicht auch noch eine Methode. Dazu dann noch ein Zähler:


"Zur Zeit steht es 4:0, 3 weitere Verfahren laufen. Nur zu, mein Anwalt hat 4 kleine Kinder und baut gerade."


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oscar_the_grouch
Beitrag 19.01.2012, 14:44
Beitrag #224


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thumbup.gif ja, das entspräche meinem Humor smile.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 24.01.2012, 07:53
Beitrag #225


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Morgens 7:30 Uhr in Deutschland.... Aehm Flghf Tegel.
"Darf ich bitte mal ihren Diplomatenausweis sehen?"
Sie fragen ernsthaft noch nach dem DiplAusweis, nachdem sie die Entscheidung des AG Tiergarten kennen ?
" Ich kenne nichts"
Es gibt eine Entsch. des AG, diese VZ sind nichtig und ihre Kollegin weiss darueber Bescheid.
" Mein Chef und ich wissen nichts davon, diese Zeichen sind angeordnet vom ..."
Haben sie verstanden was ich ihnen gesagt habe???
"Sie fahren jetzt bitte hier weg!!"
Aehm, WARUM ?
" diese VZ besagen ..."
Haben sie mir zugehoert ?????????
"ich weiss von keinem Urteil"
Dann muessten sie sich mal erkundigen, ich bin als VT auch verpflichtet mich ueber aktuelle Aenderungen zu informieren, und ihrer Kollegin liegt das Urteil vor
.
.
.
OA geht weg und telefoniert und schreibt den naechsten ohne Diplomatenausweis in der Reihe auf.......
Wenn sie mir jetzt hasenfuessigerweise kein Ticket unter den Wischer geklemmt hat, aber trotzdem ausgestellt hat, undich dann von Europcar die "Weiterleitungsgebuehr" bekomme, kann ich dem OA eine Rechnung schreiben ??
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mir
Beitrag 24.01.2012, 07:58
Beitrag #226


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Warum führst Du denn das Urteil nicht einfach mit?


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ulm
Beitrag 24.01.2012, 08:11
Beitrag #227


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Zuerst habe ich überlegt, ob ich nach Luft schnappen soll, aber es sind Massenverfahren, "die" haben ja nur eine handvoll Prozesse verloren,
solange das im Promillebereich bleibt, ist der Schmerz noch nicht groß genug uznd es wird da wohl kein Umdenken stattfinden.
...und damit wird halt munter widerrechtlich beknollt.

Du könntest natürlich das Urteil quasi als Ausnahmegenehmigung auf´s Armaturenbrett legen,
wer dann noch beknollt, der sollte vielleicht wirklich mal eine Anzeige wegen §344 Abs. 2 StGB abbekommen.

Könntest Du vielleicht zukünftig den Leuten, die vor und hinter Dir beknollt parken, ein Kärtchen mit einem Link zum Thread und den Aktenzeichen unter den Scheibenwischer klemmen?
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oscar_the_grouch
Beitrag 24.01.2012, 08:39
Beitrag #228


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@mir: bist du rund um die Uhr hier...?
Du meinst ich soll der Behoerde die das Verfahren gegen mich angestrengt hat, deren Vertreter im Gericht als Zeuge aussagte und deren Vertreter ich das Urteil gezeigt und welche sich die relevanten Daten abgeschrieben hat um sich zu erkundigen auch noch die Bueroorganisation abnehmen ?
Wenn du oefter in Berlin den exakten Buchstaben der StVO nach verwarnt wurdest, erwartest du einfach das sich das Amt genauso korrekt verhaellt und nicht blind weitermacht, weil es halt immer so war.
Ich werde auf mein letztes Ticket als Einspruch einfach wortwoertlich die Argumente aus dem Freispruch uebernehmen und dann nehm ich Wetten an, welche Reaktion ich bekomme.
"Ihre Einwendungen wurden geprueft, fuehrten aber zu keinem anderen Ergebniss..."
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mir
Beitrag 24.01.2012, 08:48
Beitrag #229


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Zitat (oscar_the_grouch @ 24.01.2012, 08:39) *
@mir: bist du rund um die Uhr hier...?

Nee, nachts hab ich was anderes vor.

Zitat
das sich das Amt genauso korrekt verhaellt und nicht blind weitermacht, weil es halt immer so war.

Das steigert natürlich den Lacherfolg. Alles klar laugh.gif


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rapit
Beitrag 24.01.2012, 08:58
Beitrag #230


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wie wäre es mal mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Chef, der das Urteil ja offenbar nicht an seine Politessen weitergegeben hat?


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janr
Beitrag 24.01.2012, 09:04
Beitrag #231


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Zeitung wäre da vllt auch nicht schlecht think.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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rapit
Beitrag 24.01.2012, 09:10
Beitrag #232


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aber wenns in der Zeitung steht, parkt da jeder und oscar hat keinen Parkplatz mehr.


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oscar_the_grouch
Beitrag 24.01.2012, 09:22
Beitrag #233


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So isses, ausserdem muss ich auch mal Recht haben wollen gegenueber der Obrigkeit.
Macht auch wach um diese haessliche Zeit.
Die Frage nach den 10 euro mietwagen gebuehr war halb ernst gemeint.
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mir
Beitrag 24.01.2012, 09:36
Beitrag #234


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Kniffelig. Im zivilrechtlichen Bereich wäre das als wahrscheinlich als Organisationsverschulden fahrlässig, und Du könntest von der Firma Ordnungsamt Schadensersatz fordern. Ich bin aber unsicher, ob das so auf den öffentlich-rechtlichen Bereich übertragbar ist.


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Mitleser
Beitrag 24.01.2012, 09:48
Beitrag #235


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Zitat (oscar_the_grouch @ 24.01.2012, 07:53) *
Wenn sie mir jetzt hasenfuessigerweise kein Ticket unter den Wischer geklemmt hat, aber trotzdem ausgestellt hat, undich dann von Europcar die "Weiterleitungsgebuehr" bekomme, kann ich dem OA eine Rechnung schreiben ??

Ich plädiere auf yes.gif und verweise auf §§ 46 I, 110 OWiG iVm § 1 StrEG.
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ulm
Beitrag 24.01.2012, 10:11
Beitrag #236


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Zitat (oscar_the_grouch @ 24.01.2012, 07:53) *
" diese VZ besagen ..."
Haben sie mir zugehoert ?????????
"ich weiss von keinem Urteil"
Dann muessten sie sich mal erkundigen, ich bin als VT auch verpflichtet mich ueber aktuelle Aenderungen zu informieren, und ihrer Kollegin liegt das Urteil vor
.
.
.
OA geht weg und telefoniert und schreibt den naechsten ohne Diplomatenausweis in der Reihe auf.......

Du bist also angehört worden, ohne dass Deine Personalien erhoben wurden? Du hast Dich ja schließlich als verantwortlicher Fahrer zu erkennen gegeben.
Ein Anhörungsbogen an den Halter zur Fahrerermittlung dürfte doch alleine schon deswegen nicht in Ordnung gehen.
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oscar_the_grouch
Beitrag 25.01.2012, 13:21
Beitrag #237


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Beim neuerlichen Einspruchschreiben fiel mir auf, das mein erstes (Auslöser) Ticket genau vom 18.1.2011 stammt.
Diesmal war es der 19.1.2012...

So und hier mein Einspruch. Da das Thema ja für einen einigermassen Sachverständigen Laien so einfach und übersichtlich ist, habe ich mich in Auszügen an das Freispruch-Urteil gehalten.
Das müsste ja nun auch für alle Beteiligten schnell und einfach zu erledigen sein smile.gif


"Hiermit teile ich Ihnen mit, das ich (oscar) zum angegeben Zeitpunkt
(18.1.12 09:51Uhr) Fahrer des KfZ mit dem Kennzeichen ICH-WARS 1236 war.
Ich darf Sie bitten sämtlichen Schriftverkehr nur mit mir unter o.a. Adresse zu führen.

Ich möchte Sie bitten, das Ordnungswidrigkeitenverfahren einzustellen, da der Tatbestand der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit nicht verwirklicht ist. Vorgeworfen wird, auf einem mit dem Zeichen 314 gekennzeichneten Parkplatz am Flughafen Tegel geparkt zu haben, obwohl dies durch das Zusatzzeichen ,nur mit Sondergenehmigung" bzw. nur für PKW des Diplomatischen Corps" verboten gewesen sei. Die Einschränkung der Zulässigkeit der Nutzung des von mir gewählten Parkplatzes auf Mitglieder des diplomatischen Corps ist jedoch verkehrsrechtlich nicht wirksam. Deswegen ist der Verstoß auch nicht geeignet, den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit zu begründen. Nach § 12 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beschränken oder verbieten. Die zuständigen Behörden haben dabei zwar, wie der Wortlaut der Vorschrift ergibt, einen Ermessensspielraum bei dem Erlass derartiger Anordnungen. Sie sind in der Regel nicht verpflichtet, solche Anordnungen zu treffen. Erlässt aber die Straßenverkehrsbehörde eine Anordnung nach § 12 StVO, so ist diese nur dann rechtmäßig, wenn die in der Norm genannten Gründe gegeben sind. Der Zweck des hier streitigen Parkverbots ist es jedoch nicht, die von ihm gekennzeichnete Fläche von Fahrzeugen freizuhalten, vielmehr dient das Verbot ersichtlich nur dazu, unter Ausschluss des Parkens aller anderen Fahrzeuge einen Parkraum für bestimmte Fahrzeuge zu schaffen. Das ist jedoch nach § 12 StVO nicht zulässig (vgl. grundlegend BverwG, Urteil vom 9.6.1967, VII C 18/66).
Zwar sieht die Straßenverkehrsordnung in Einzelfällen beim Parken die Privilegierung bestimmter Personengruppen vor, beispielsweise bei Parkplätzen für behinderte Personen. Die Mitglieder der Diplomatischen Corps gehören jedoch nicht zu dieser Personengruppe. Verwaltungsrechtlich und straßenverkehrsrechtlich ist die Beschränkung des betreffenden Parkraums auf die zuletzt genannte Personengruppe daher rechtswidrig. Dies führt, gerade auch wegen der Verwendung des atypischen Zusatzzeichens, dazu, dass die in dem Verkehrsschild enthaltene Anordnung nichtig ist (vgl. etwa VG Koblenz, Urteil vom 16. April2007, 4 K 1022/06)
Jedenfalls kann dem gegen das Verbot Zuwiderhandelnden schon wegen der materiellen Rechtswidrigkeit der Anordnung des Parkverbots nicht der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit gemacht werden.


Mit freundlichen Grüßen"
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rapit
Beitrag 25.01.2012, 13:50
Beitrag #238


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und wieso macht Du nicht ganz am Ende statt einem Punkt ein Komma und schreibst, vgl. auch zB AG Berlin ...(Az)... ?


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oscar_the_grouch
Beitrag 25.01.2012, 14:01
Beitrag #239


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weil der Fall so einfach gelagert ist, das er doch von allen Beteiligten auch ohne grosse Hilfe als einstellungswürdig erkannt werden kann.....
Ausserdem kennen die zwei Damen des OA in TXL doch das AKZ.....
Das schick ich dann beim BGB Einspruch mit, der 100% kommen wird.
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orlet
Beitrag 31.01.2012, 14:06
Beitrag #240


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och menno. Und ich Depp hab letzte Woche in Tegel ne halbe Stunde nach einem halbwegs bezahlbaren Parkplatz gesucht. Ende des inneren Kreisels, richtig?
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rapit
Beitrag 31.01.2012, 15:20
Beitrag #241


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Das verrät er Dir nicht... whistling.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 07.02.2012, 00:42
Beitrag #242


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ist ganz einfach zu finden, die Schilder sind doch offensichtlich nichtig ! Ansonsten musste da nicht suchen, ist alles Z286.

Gerade im anderen Thread drübergestolpert und musste weinen weep.gif weep.gif weep.gif

Der Schaden besteht vorliegend darin, daß die Kl. um gegen den rechtswidrig erlassenen Bußgeldbescheid vorzugehen, einen Rechtsanwalt, ihren Prozeßbevollmächtigten, eingeschaltet hat und hierdurch mit einer Zahlungsverpflichtung belastet ist. Es ist allgemein anerkannt, daß diese Kosten stets zu den notwendigen Auslagen gehören (Göhler, Vorb. § 105 Rdnr. 37).
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rapit
Beitrag 07.02.2012, 08:54
Beitrag #243


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das war ja auch viel schwieriger think.gif unsure.gif

Deine Kostenentscheidung halte ich für boshaft, sonst nichts. Dem "Falschparker"-Querulanten schenken wir jetzt noch einen ein, haha. blink.gif

ranting.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 07.02.2012, 14:58
Beitrag #244


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deswegen park ich ja auch weiter dort NichtFalsch.... hab ja für bezahlt....
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oscar_the_grouch
Beitrag 14.02.2012, 15:53
Beitrag #245


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Ach ich weiss doch wie sehr ihr diese Soapopera geniesst, frisch vom tgl gruessenden Murmeltier:
"Darf ich ihren Diplomatenausweis sehen?!"
(frage ging an einen vollbeklebten "BMW shuttleservice, exklusiver BERLINALE Partner" BMW so wie ca 100 andere grad durch die Stadt fahren)
" ich hab ihnen doch vor drei Wochen erst gesagt... Bla bla , Amtsgerichtsurteil, bla bla"

" MIR LIEGEN KEINE INFORMATIONEN VOR !!! Und solange muss ich mich danach nicht richten!!"
Geht weg, hinter mich, schreibt was auf und wendet sich an den naechsten in der Reihe und heftet ihm ein anderes Ticket an.
Der Besitzer kam dann auch spaeter und war hoch erfreut, das ich ihm per email diesen Thread und das Urteil empfehlen konnte.
Wenn sie mir jetzt quasi "heimlich" ein Ticket verpasst hat, mach ich mir den Spass und denke ueber eine Anzeige nach §344 Stgb nach. Dreimal Info sollte doch reichen.....
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Aqua-Cross
Beitrag 14.02.2012, 16:09
Beitrag #246


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Die Sturheit der Behörde in diesem Fall ist wirklich unglaublich! Man scheint an den Unwissenden dort wirklich gutes Geld verdienen zu können. Anders ist dieses Verhalten nicht zu erklären. Man macht sich ja nicht einmal die Mühe die nichtige Beschilderung zu korrigieren. Ich bin echt fassungslos, wenngleich auch gut unterhalten dabei. laugh2.gif
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rapit
Beitrag 14.02.2012, 16:11
Beitrag #247


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Zitat (oscar_the_grouch @ 14.02.2012, 15:53) *
" ich hab ihnen doch vor drei Wochen erst gesagt... Bla bla , Amtsgerichtsurteil, bla bla"

Hast Du da eigentlich keinen Knollen bekommen? Warum eigentlich nicht?

Edit hat gemault, ich hätte vorher mal hier gucken sollen crybaby.gif


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mir
Beitrag 14.02.2012, 16:31
Beitrag #248


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rapit
Beitrag 14.02.2012, 16:57
Beitrag #249


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Zitat (mir @ 14.02.2012, 16:31) *
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blink.gif hä?
Fehlt da was bei Deinem Beitrag? Vllt ein Link? think.gif


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mir
Beitrag 14.02.2012, 17:00
Beitrag #250


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unsure.gif

Nö, da fehlt nichts.

wavey.gif


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