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> Ist das nun ein allgemeiner Parkplatz ?, oder welche Sondergenehmigung brauche ich wirklich ?
erwin_a
Beitrag 28.08.2013, 21:13
Beitrag #1001


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darüber kann man geteilter Meinung sein
Zitat
Ein Parkplatz, und zwar auch ein "Privatparkplatz" bzw. "Firmenparkplatz" ist regelmäßig dann als öffentlich anzusehen, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann zugelassen ist und auch tatsächlich so genutzt wird. Auf die verwaltungsrechtliche Widmung oder auf die Eigentumsverhältnisse kommt es dabei nicht an (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.05.1982 - VRS Bd. 63 S. 289).

Zitat
Bei der Prüfung der Frage, ob eine Duldung der Benutzung durch einen darüber hinausgehenden Personenkreis vorliegt. ist nicht nur auf den inneren Willen des Verfügungsberechtigten, sondern auf die für etwaige Benutzer erkennbaren äußeren Gegebenheiten abzustellen (OLG Düsseldorf NJW 1988, 922).
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Herrn Schorch
Beitrag 28.08.2013, 21:21
Beitrag #1002


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Haben diese Urteile etwas mit faktisch öffentlichem Verkehr zu tun, also mit dem Geltungsbereich der StVO?


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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durban
Beitrag 28.08.2013, 21:24
Beitrag #1003


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Aber m.E. gilt die StVO nur auf öffentlich gewidmeten Flächen, denn das Straßenverkehrsrecht steht unter dem Vorbehalt straßenrechtlicher Widmung. Faktischer Verkehr genügt nicht, da es im Straßenrecht keine faktische Widmung gibt. Oder nicht? think.gif


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Herrn Schorch
Beitrag 28.08.2013, 21:29
Beitrag #1004


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@ durban:
Siehe hier: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkplatzStVO1.php


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durban
Beitrag 28.08.2013, 21:45
Beitrag #1005


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Ok, da war ich kurz auf dem falschen Dampfer. Aber jedenfalls handelt es sich nicht um eine Fahrbahn.

Hatte da einen anderen Fall im Kopf, wo es unmittelbar um die Konkurrenz von Straßenrecht und StVR ging.


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oscar_the_grouch
Beitrag 28.08.2013, 21:50
Beitrag #1006


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Zitat (Herrn Schorch @ 28.08.2013, 21:39) *
So bleiben trotz "Nachbesserung" bei mir - abseits des fragwürdigen bezirkspolitischen Willens - Zweifel an einer fachgerechten Arbeit der Straßenverkehrsbehörde.


Die hast du jetzt erst? Die sind doch als gegeben vorauszusetzen. Die Frage ist doch nur, wie schlägt man sie mit ihren eigenen blödsinnigen VZ ?

Zitat (Herrn Schorch @ 28.08.2013, 21:39) *
Schließlich gibt es dort nicht mal Markierungen, auf die sich das Zz beziehen könnte.


Markierung unterhalb der Ketten ?

Zitat (erwin_a @ 28.08.2013, 21:46) *
...seh ich genauso.
nebenbei:innerhalb der Ketten gilt auch die StVO nicht mehr wavey.gif


GAAANZ dünnes Eis. Die Kette am Anfang/Einfahrt ist öfter/meistens/manchmal zu.
Jedes Mal wenn ich mit rückwärts "reinschiebe" warte ich darauf, das jemand in meiner Abwesenheit die Kette vorne auch zu macht, bzw mich einparkt (Fahrzeuge des Flughafens, Reinigung etc, die diesen PArkplatz als "ihren" ansehen)

Zitat (durban @ 28.08.2013, 22:45) *
Ok, da war ich kurz auf dem falschen Dampfer. Aber jedenfalls handelt es sich nicht um eine Fahrbahn.


Auch keine Nebenfahrbahn ?
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erwin_a
Beitrag 28.08.2013, 21:53
Beitrag #1007


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Zitat (Herrn Schorch @ 28.08.2013, 22:21) *
Haben diese Urteile etwas mit faktisch öffentlichem Verkehr zu tun, also mit dem Geltungsbereich der StVO?

ja, edit: sonst hätte Peter Lustig nicht diese Zusammenstellung ins VP gestellt verkehrsportal
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durban
Beitrag 28.08.2013, 21:57
Beitrag #1008


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Zitat (oscar_the_grouch @ 28.08.2013, 21:50) *
[
Auch keine Nebenfahrbahn ?


Muss ich erstmal drüber schlafen. tongue.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 28.08.2013, 22:00
Beitrag #1009


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Ich gehe jedenfalls davon aus, das mein nächstes Parken wohl eher auf der "Nebenfahrbahn" stattfinden wird, als auf den Diplomatenplätzen. Da sind mir zuviele brennende StVO Reifen zu durchspringen...
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Herrn Schorch
Beitrag 28.08.2013, 22:06
Beitrag #1010


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@ erwin_a:
Die Urteile konnte ich im Netz nicht finden (beim zweiten dürften die Angaben zum Az. etc. auch nicht zutreffend sein?). Aber zumindest unterstützen ohnehin die hier zitierten Auszüge meine Aussage.


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erwin_a
Beitrag 28.08.2013, 22:16
Beitrag #1011


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scroll nach oben, hab zuletzt editiert und verlinkt. Volltexte find ich auch nicht. Peter Lustig als Autor der Beiträge ist mir sichere Quelle genug. wavey.gif
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Herrn Schorch
Beitrag 28.08.2013, 22:23
Beitrag #1012


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ranting.gif
Wenn Du hier Urteile zitierst (mit eventueller Quellenangabe), dann entsteht der Eindruck, dass Du Dich auch auf diese Urteile beziehst. Wenn "Peter Lustig" Deine Quelle ist, solltest Du ihn auch angeben. Z. B. "Urteil OLG ... auszugsweise zitiert durch "Peter Lustig" in ... "


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Beitrag 28.08.2013, 22:26
Beitrag #1013


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Zitat (Herrn Schorch @ 28.08.2013, 23:06) *
@ erwin_a:
Die Urteile konnte ich im Netz nicht finden (beim zweiten dürften die Angaben zum Az. etc. auch nicht zutreffend sein?).
Die Entscheidungen sind beide echt und mit den angegebenen Daten zu finden.

P.S.: Und ausnahmsweise sind es auch die Worte der Gerichte, die da zitiert werden und keine Zusammenfassungen Dritter.
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Herrn Schorch
Beitrag 28.08.2013, 22:35
Beitrag #1014


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Das Thema hat sich (inhaltlich) ohnehin dadurch erledigt, dass die Urteile meiner dargelegten Auffassung nicht widersprechen.


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erwin_a
Beitrag 28.08.2013, 22:36
Beitrag #1015


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Zitat (Herrn Schorch @ 28.08.2013, 23:06) *
@ erwin_a:
Aber zumindest unterstützen ohnehin die hier zitierten Auszüge meine Aussage.

m.E. nicht unstrittig
Auf nicht öffentlich gewidmeten Flächen gilt die StVO nur, wenn
Zitat
diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden
VwV zur StVO/ Zu § 1 Grundregeln/2 II.VwV
Hier wird der Nutzerkreis eindeutig gewollt eingeschränkt.
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Herrn Schorch
Beitrag 28.08.2013, 22:39
Beitrag #1016


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Wenn es an besagter Stelle keine allseitig geschlossene Kette und kein Schild gibt, kann jedermann diesen Bereich befahren. Woher begründen sich also Zweifel am öffentlichen Verkehr?


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erwin_a
Beitrag 28.08.2013, 22:43
Beitrag #1017


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Zitat (Herrn Schorch @ 28.08.2013, 23:23) *
Wenn "Peter Lustig" Deine Quelle ist, solltest Du ihn auch angeben.

Ich hatte den Text extern abgespeichert. Zwar wusste ich, dass die Quelle sicher ist, musste aber erst wieder nach dieser suchen, bevor ich verlinken konnte.

Zitat (Herrn Schorch @ 28.08.2013, 23:39) *
Woher begründen sich also Zweifel am öffentlichen Verkehr?

Weil der Eigentümer diese Fläche erkennbar nur einem eingeschränkten Nutzerkreis zur Verfgung stellen will.(siehe auch VwV-StVO) wavey.gif
so auch: "Öffentlicher Verkehr findet auch auf nichtgewidmeten Verkehrsanlagen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden, so auch in Parkhäusern (OLG Düsseldorf VRS 64, 300)"sichere strassen
eine allgemein gewollte oder tatsächlich stattfindende Nutzung innerhalb der Ketten vermute ich auf dem Flughafengelände nicht.
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Mitleser
Beitrag 28.08.2013, 22:47
Beitrag #1018


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Zitat (erwin_a @ 28.08.2013, 23:43) *
Weil der Eigentümer diese Fläche erkennbar nur einem eingeschränkten Nutzerkreis zur Verfgung stellen will. wavey.gif
Wo nimmst Du das denn her? Aus dem Haltverbot, dass dort mangels Fahrbahn eh nicht gilt?
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Herrn Schorch
Beitrag 28.08.2013, 22:53
Beitrag #1019


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Regelungen für den ruhenden Verkehr (die vorliegend auch nicht auf einen bestimmten Kreis beschränkt sind) sagen ja zudem noch nichts über den "Durchgangsverkehr" aus.


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erwin_a
Beitrag 28.08.2013, 22:56
Beitrag #1020


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Möglicherweise bin ich einem Missverständnis unterlegen.
Ich arbeite wegen Totalschaden ersatzweise mit einem winzigen Notebook und erkenne die Zusatzschilder auf oscars Fotos schlecht. Ausgehen tuh ich davon, dass immernoch deutlich erkennbar nur mit Sondergenehmigung in diesen Flächen geparkt werden darf.
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Mitleser
Beitrag 28.08.2013, 22:58
Beitrag #1021


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Auf den Zz steht "auch in gekennzeichneten Flächen" - kann man eigentlich auch auf einem Handydisplay lesen.

Aber wie ich angedeutet und @Herrn Schorch geschrieben hat, besagt eine Parkgenehmigung / ein Parkverbot nichts zum fließenden Verkehr und dessen -von Dir unterstellter- wirksamen Beschränkung auf einen nicht-öffentlichen Kreis.
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erwin_a
Beitrag 28.08.2013, 23:01
Beitrag #1022


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In jedem Fall hatte ich die "Duldung der Allgemeinheit" hier ausgeschlossen.
Dass die Zeichen 283 ohnehin nicht für Parkflächen gelten können, hatte ich schon hier geschrieben.
Der Geltungsbereich kann sich durch ZZ auf einen Seitenstreifen ausbreiten, nicht jedoch auf einen Parkplatz.
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CvR
Beitrag 28.08.2013, 23:39
Beitrag #1023


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Zitat (oscar_the_grouch @ 28.08.2013, 21:50) *
Die Frage ist doch nur, wie schlägt man sie mit ihren eigenen blödsinnigen VZ ?

Vielleicht zur Abwechslung doch mal die Nummer mit "mal gucken ob man das störende Blech weggeklagt bekommt"? laugh2.gif Mal gucken, was "die" sich dann als nächstes ausdenken?
Zitat (oscar_the_grouch)
GAAANZ dünnes Eis. Die Kette am Anfang/Einfahrt ist öfter/meistens/manchmal zu.

Ist das spannen von Ketten mitten im öffentlichen Verkehrsraum auf einer Verkehrsinsel? zwischen den Fahrbahnen eigentlich zulässig? thread.gif Auch diese "Kettenständer" sehen ja irgendwie aus wie ein in die Fahrbahn hineinragendes Hindernis blink.gif

Mal ganz tricky gedacht: Handelt es sich bei der "Fahrbahn" die da rechts neben dem "Y-Reisen-Parkplatz" vorbeiläuft um eine Einbahnstrasse? Ja? Dann darf man ja auch links parken. rolleyes.gif Und natürlich auch auf dem Seitenstreifen. Wenn man da jetzt rechts an der "Fläche unklarer Art" vorbeifährt, und sich dann "links" auf den "Seitenstreifen?" stellt, quasi quer vor den auf dem letzten Bild abgestellten BMW - macht man dann noch was falsch? Das auf dem letzten Bild abgebildete "auch in gekennzeichneten Flächen"-HV bezieht sich ja - das dürfte unstrittig sein - nur auf den zurückliegenden Bereich, nicht jedoch auf den folgenden, da spricht der Pfeil eine eindeutige Sprache rolleyes.gif Und "quer vor der Ausfahrt" seh ich da kein sich auf den linken Bereich der rechten Fahrbahn erstreckendes HV rolleyes.gif Ja, ich würde gar weitergehen: Sollte es sich um eine Einbahnstrasse handeln: Was spricht dagegen, in dem Bereich, in dem da die Taxen stehen, auf dem linken der drei Fahrstreifen zu Parken? Wie man sie auch dreht und wendet: Die "auch auf den gekennzeichneten Flächen-HV" scheinen sich ja definitiv nicht auf diesen Bereich zu erstrecken... Und HV gelten ja nur auf der Strassenseite, auf der sie auch angebracht sind... Was spricht dagegen, genau rechts neben den Y-Autos zu parken? laugh2.gif

Und auch auf der linken Strassenseite der links neben der Y-Fläche verlaufenden Fahrbahn seh ich auf den Fotos kein HV... rolleyes.gif


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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oscar_the_grouch
Beitrag 28.08.2013, 23:55
Beitrag #1024


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Zitat (CvR @ 29.08.2013, 00:39) *
Zitat (oscar_the_grouch @ 28.08.2013, 21:50) *
Die Frage ist doch nur, wie schlägt man sie mit ihren eigenen blödsinnigen VZ ?

Vielleicht zur Abwechslung doch mal die Nummer mit "mal gucken ob man das störende Blech weggeklagt bekommt"? laugh2.gif Mal gucken, was "die" sich dann als nächstes ausdenken?


Bist du jeck? Erstens macht das Arbeit, zweitens bringt es ja so gar keine Befriedigung und vor allem drittens: Ich will ja da wenigstens eine zeitlang in Ruhe parken!
whistling.gif

Zitat (CvR @ 29.08.2013, 00:39) *
Und auch auf der linken Strassenseite der links neben der Y-Fläche verlaufenden Fahrbahn seh ich auf den Fotos kein HV... rolleyes.gif


ungläubiger Thomas

Als wenn ICH mir so ein Riesenschlupfloch entgehen lassen würde....

Zitat (CvR @ 29.08.2013, 00:39) *
Was spricht dagegen, genau rechts neben den Y-Autos zu parken? laugh2.gif


Ein Wort: Naßschrippen!
Ich hole etwas aus. Dort zwischen Gate 1 und 15 wird immer in zweiter Reihe geparkt/gehalten.
Ich habe es mal als junger, dummer, mitdenkender Trottel versucht, auf der linken dieser drei Spuren zu parken, so das die rechts Haltenden auch jederzeit ungehindert abfahren könnten und in der Mitte dann die "Durchfahrt" frei bliebe.
Wer möchte raten was in Berlin, der Stadt der intelligenten Fahrer, innerhalb von 3 Minuten passiert ist ?
Wer weiß es? Wer weiß es ?
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CvR
Beitrag 28.08.2013, 23:57
Beitrag #1025


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Zitat (oscar_the_grouch @ 28.08.2013, 23:47) *
Bist du jeck?

narr.gif
Zitat (oscar_the_grouch @ 28.08.2013, 23:47) *
Erstens macht das Arbeit, zweitens bringt es ja so gar keine Befriedigung und vor allem drittens: Ich will ja da wenigstens eine zeitlang in Ruhe parken!
whistling.gif

Denk doch mal etwas weiter: Wenn du die Blechtafel wegklagst, dann kommt da ja irgendwann was anderes hin. Und vielleicht ist das andere wieder ein neuer Parkplatz, auf dem du dann lange Zeit in Ruhe parken kannst narr.gif Vielleicht ergibt sich ja genau da aufgrund deiner Klage eine neue Parkmöglichkeit, die du dann nutzen kannst, wenn die anderen wieder "berichtigt"? wurden... Ein bisschen Einsatz kann man wohl erwarten, damit aus der leicht unklaren Beschilderung ein absolut eindeutiger VP-Nutzer-Parkplatz wird tongue.gif Es kann doch nur besser werden - für dich. Oder glaubst du "die" sind lernfähig? laugh2.gif
Zitat (oscar_the_grouch @ 28.08.2013, 23:49) *
Zitat (CvR @ 29.08.2013, 00:39) *
Und auch auf der linken Strassenseite der links neben der Y-Fläche verlaufenden Fahrbahn seh ich auf den Fotos kein HV... rolleyes.gif


ungläubiger Thomas

Als wenn ICH mir so ein riesen Schlaupfloch entgehen lassen würde....

Mhm. Also... Ich sehe da jetzt kein Schild das sich auf die linke Seite bezieht... Auf meinem Bildschirm wird bei deinem Link nur rechts ein Halteverbotsschild angezeigt. Auf der anderen Seite (die ich mit "links" meine) ist die Linksabbiegerspur, das "2,5t" - und dann ist da links Platz für 1-2 Omnibusse... Direkt unter der Werbetafel... Zwischen Parkplatzein- und -ausfahrt.

Zitat (oscar_the_grouch @ 28.08.2013, 23:47) *
Ich habe es mal als junger, dummer, mitdenkender Trottel versucht, auf der linken dieser drei Spuren zu parken, so das die rechts Haltenden auch jederzeit ungehindert abfahren könnten und in der Mitte dann die "Durchfahrt" frei bliebe.
Wer möchte raten was in Berlin, der Stadt der intelligenten Fahrer, innerhalb von 3 Minuten passiert ist ?

Naja, da muss man kein Ratekünstler sein laugh2.gif Aber das heißt ja nicht dass du einen Fehler gemacht hast wink.gif Und noch viel weniger dass man da nicht wochenlang parken darf. Es ist offensichtlich beabsichtigt, dass man da hält und parkt - denn sonst wäre es doch verboten narr.gif Oder wo ist jetzt mein Denkfehler (oder das verbietende Schild, das ich übersehen habe)?


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oscar_the_grouch
Beitrag 29.08.2013, 00:42
Beitrag #1026


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Zitat (CvR @ 29.08.2013, 00:57) *
Mhm. Also... Ich sehe da jetzt kein Schild das sich auf die linke Seite bezieht... Auf meinem Bildschirm wird bei deinem Link nur rechts ein Halteverbotsschild angezeigt. Auf der anderen Seite (die ich mit "links" meine) ist die Linksabbiegerspur, das "2,5t" - und dann ist da links Platz für 1-2 Omnibusse... Direkt unter der Werbetafel... Zwischen Parkplatzein- und -ausfahrt.


HEILGER PATRON DER PARKSÜNDER ! blink.gif blink.gif Du meinst ja das linkeste Links
Sollten wir den HEILIGEN GRAL, Den Stein der Weisen und die 40 Jungfrauen gleich mit gefunden haben ?
Ich muss rausfinden, ob und bis wo und überhaupt, das Ganze eine Einbahnstrasse ist, denn nur daran hängt ja deine Theorie.
Auch in Bezug auf die Nebenfahrbahn. Wobei die glaube ich keine Einbahn ist.
Man, ich flieg demnächst 4 Tage nach London, das wird ein Spass.........

Irgendwelche Einwände hier im Forum ??

Moooment, wie wird denn eine Einbahnstr beendet ? Durch Kreuzungen und Einmündungen ?
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CvR
Beitrag 29.08.2013, 00:48
Beitrag #1027


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Zitat (oscar_the_grouch @ 29.08.2013, 00:42) *
Ich muss rausfinden, ob und bis wo und überhaupt, das Ganze eine Einbahnstrasse ist, denn nur daran hängt ja deine Theorie.

Nö. Man könnte meinen, die Stadt, die Verrückte macht, hat's auch bei dir geschafft. tongue.gif

Wenn das ganze keine Einbahnstrasse ist, dann kann man doch ganz einfach "links" parken, indem man wendet und äußerst rechts parkt rolleyes.gif Man sollte natürlich vorher noch mal kurz gucken, ob irgendwo an der Grenze von Brandenburg nach Berlin an der Autobahn (oder halt im Bereich der Zufahrt zum Airport) irgendwer ein VZ290.1 ("Halteverbotszone") aufgestellt hat, welches das Parken auf der Parkbahn verbietet.


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oscar_the_grouch
Beitrag 29.08.2013, 00:50
Beitrag #1028


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Oh lieber Gott, ich werde noch verhaftet dort! Es gibt kein Zeichen 220 (gsv Schnellcheck) und mir juckt es in den Lenkradfingern!
Noch mehr juckt es ja, bei Stau entgegen der NichtEinbahn wieder rauszufahren......... ich werde noch irgendwo eingewiesen, ich sehs schon kommen....
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CvR
Beitrag 29.08.2013, 01:02
Beitrag #1029


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Zitat (oscar_the_grouch @ 29.08.2013, 00:50) *
Oh lieber Gott, ich werde noch verhaftet dort!

Damit will ich aber nix zu tun haben wavey.gif
Zitat (oscar_the_grouch @ 29.08.2013, 00:50) *
Es gibt kein Zeichen 220 (gsv Schnellcheck)

blink.gif Aber so "unbedeutende" Schilder kann man ja auch mal weglassen. Man sieht doch, was gemeint ist thread.gif
Zitat (oscar_the_grouch @ 29.08.2013, 00:50) *
ich werde noch irgendwo eingewiesen, ich sehs schon kommen....

Lass das bloß bleiben! Wer soll denn dann die lustigen Geschichten aus DER Stadt hier im VP zum besten geben?


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
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Ichtyos
Beitrag 29.08.2013, 01:09
Beitrag #1030


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Ich finde in der Argumentation von @CvR keinen Fehler. Ob Dein Brieffreund und seine Mitarbeiter (m/w) das genau so sehen, vermag ich logischerweise nicht zu versprechen. whistling.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 29.08.2013, 01:41
Beitrag #1031


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Niemand ausserhalb des VPs würde das so sehen wie CvR und ich.........
Ich würde um 100 Euro wetten, das man direkt 112 ruft wenn ich dort parke, oder besser noch entgegen der üblichen Fahrtrichtung ausfahre und das mit "Verhalten nach StVO" begründe. narr.gif
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Cabronito
Beitrag 29.08.2013, 02:02
Beitrag #1032


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Zitat (CvR @ 29.08.2013, 02:02) *
Lass das bloß bleiben! Wer soll denn dann die lustigen Geschichten aus DER Stadt hier im VP zum besten geben?

Wenn sie ihn einweisen, dann zieh ich nach Berlin in eine Tonne und übernehme den Staffelstab des Oberquerulanten.
Das ist doch Ehrensache.

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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Ichtyos
Beitrag 29.08.2013, 02:16
Beitrag #1033


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Wenn es nicht soweit weg wäre, würde ich mich glatt danebenstellen (oder auch ins Auto setzen, wenn Du mir den Schlüssel geben würdest) und der Dinge harren, die da kommen. Würde sicher lustig werden, lässt sich aber leider nicht real umsetzen. crybaby.gif


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NMY
Beitrag 29.08.2013, 06:27
Beitrag #1034


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Zitat (oscar_the_grouch @ 29.08.2013, 01:50) *
Es gibt kein Zeichen 220

Nun ja, irgendwie schon, irgendwie auch nicht...

Und dort steht ein richtiges (aber eventuell am falschen Terminal?). Und auch ein HV auf der linken Fahrbahnseite...
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Aqua-Cross
Beitrag 29.08.2013, 07:07
Beitrag #1035


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Zitat (Ichtyos @ 29.08.2013, 03:16) *
Wenn es nicht soweit weg wäre, würde ich mich glatt danebenstellen (oder auch ins Auto setzen, wenn Du mir den Schlüssel geben würdest) und der Dinge harren, die da kommen. Würde sicher lustig werden, lässt sich aber leider nicht real umsetzen. crybaby.gif


CriticalParking Mass Berlin?
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QTV
Beitrag 29.08.2013, 10:13
Beitrag #1036


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Zitat (CvR @ 29.08.2013, 00:57) *
Mhm. Also... Ich sehe da jetzt kein Schild das sich auf die linke Seite bezieht... Auf meinem Bildschirm wird bei deinem Link nur rechts ein Halteverbotsschild angezeigt. Auf der anderen Seite (die ich mit "links" meine) ist die Linksabbiegerspur, das "2,5t" - und dann ist da links Platz für 1-2 Omnibusse... Direkt unter der Werbetafel... Zwischen Parkplatzein- und -ausfahrt.

Auf der linken Spur oder daneben auf dem Seitenstreifen/Gehweg? Was ist denn das genau? think.gif
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NMY
Beitrag 29.08.2013, 10:28
Beitrag #1037


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Da wäre ich nicht hundert Prozent sicher. Entweder es ist ein Gehweg, dann ist der Bordstein abgesenkt und man darf deswegen nicht parken. Oder es ist ein Seitenstreifen, dann sollte man darauf parken: aber wehe das OA sieht es als Gehweg an... Das ist nicht besonders "rechtssicher".
Weiter vorne ab dem Schild "P 240 m" sind linksseitig allerdings viele Meter Parkfläche, die ich für sicherer halte. Dieser Bereich zieht sich (mit einigen Unterbrechungen) bis zum Schild "P_k Kurzzeitparken, 25m rechts", ab da sind Pfeile auf der Spur eingezeichnet...
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CvR
Beitrag 29.08.2013, 11:24
Beitrag #1038


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Zitat (QTV @ 29.08.2013, 10:13) *
Auf der linken Spur oder daneben auf dem Seitenstreifen/Gehweg? Was ist denn das genau? think.gif

Ich hätte da zunächst eher zur linken Spur tendiert - sonst müsste man sich womöglich noch etwas intensiver Gedanken darüber machen, was diese Fläche links der "Fahrbahn" ist...

Denn
Zitat (NMY @ 29.08.2013, 10:28) *
Entweder es ist ein Gehweg, dann ist der Bordstein abgesenkt und man darf deswegen nicht parken. Oder es ist ein Seitenstreifen, dann sollte man darauf parken:

...oder es ist noch schlimmer, und es ist keins von beiden.

Denn wie uns das GSV-Auto zeigt handelt es sich ja um ein Privatgelände. Da müsste man erstmal prüfen, ob das Gelände insgesamt sich mit derartigen strassenrechtlichen Termini beschreiben lässt - oder ob es sich da um "befestigte Fläche" handelt, die nicht Strasse, Fahrbahn, Gehweg, Seitenstreifen,... ist - sondern einfach nur "Grundstück" und "öffentlicher Verkehrsraum". Nur blöd dass es den Vorwurf "Sie parkten auf einem Grundstück" gar nicht gibt rolleyes.gif Vielleicht wäre es ja mal spannend herauszufinden, ob und als was die fraglichen Verkehrsflächen auf dem Gelände überhaupt gewidmet sind?

Aber je länger ich drüber nachdenke: Wenn wir uns die Stelle genauer betrachten, dann gibt es dort auf der linken Seite, entlang des linken "Fahrbahn?"rands einen flach verlaufenden Bordstein. Welchen Zweck könnte der haben? Entweder ist er dazu da, um Autos das befahren zu ermöglichen, oder aber das ganze soll als Querungshilfe für gehbehinderte Fußgänger dienen. Angesichts der Tatsache, dass von rechts (wegen der Ketten rolleyes.gif) aber gar kein solcher Fußgänger kommen kann (kaum ein Rollstuhlfahrer wird seinen Rollstuhl über die Ketten heben, und wers mit dem Kinderwagen über die Ketten schafft, der könnte wohl auch einen hohen Bord problemlos bezwingen) sehe ich keinen offensichtlichen Grund, anzunehmen, die Fläche sei nicht zum Befahren vorgesehen think.gif thread.gif


Aber wo wie das Areal gerade mal im Blick haben, ich hab da noch was gefunden - und zwar hier
Mir scheint, dass es da wo es u.a. "runter in den Tunnel" zu "P2" geht (anscheinend gehts da auch nach "Ausfahrt", da wird also bestimmt nicht viel Verkehr sein) am rechten Fahrbahnrand auch kein HV-Schild gibt, zumindest vor einigen Jahren bei der Kamerafahrt...


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oscar_the_grouch
Beitrag 29.08.2013, 13:52
Beitrag #1039


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Zitat (NMY @ 29.08.2013, 07:27) *
Zitat (oscar_the_grouch @ 29.08.2013, 01:50) *
Es gibt kein Zeichen 220

Nun ja, irgendwie schon, irgendwie auch nicht...



Oh blink.gif Der Wald und die Bäume. Dann wären wir aber bei der Frage, da Z220 nicht an allen Einmündungen der Nebenfahrbahn oben im Innenkreis wiederholt wird, ob es dort dann noch gilt.

Zitat (CvR @ 29.08.2013, 12:24) *
Mir scheint, dass es da wo es u.a. "runter in den Tunnel" zu "P2" geht (anscheinend gehts da auch nach "Ausfahrt", da wird also bestimmt nicht viel Verkehr sein) am rechten Fahrbahnrand auch kein HV-Schild gibt, zumindest vor einigen Jahren bei der Kamerafahrt...


Gibt es in Klapse und oder Knast, Wlan ? Ich glaube ich werde dort eine längere Zeit verbingen.

Zitat (NMY @ 29.08.2013, 11:28) *
Weiter vorne ab dem Schild "P 240 m" sind linksseitig allerdings viele Meter Parkfläche,



ZZ heisst doch IN 240 Metern, nicht ab dem Schild, oder ? Ihr macht mich ganz irre!
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NMY
Beitrag 29.08.2013, 15:12
Beitrag #1040


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Ja, in 240 m, sonst wären links und rechts von der Streckenangabe Pfeile nach oben. Aber trotzdem verbietet Dir erstmal nichts dort am linken Straßenrand zu parken - solange es zweifelsfrei eine Einbahnstraße ist. Naja, aber ansonsten musst Du halt wenden...
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Ichtyos
Beitrag 29.08.2013, 17:08
Beitrag #1041


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Zitat (Aqua-Cross @ 29.08.2013, 08:07) *
Zitat (Ichtyos @ 29.08.2013, 03:16) *
Wenn es nicht soweit weg wäre, würde ich mich glatt danebenstellen (oder auch ins Auto setzen, wenn Du mir den Schlüssel geben würdest) und der Dinge harren, die da kommen. Würde sicher lustig werden, lässt sich aber leider nicht real umsetzen. crybaby.gif


CriticalParking Mass Berlin?

So was in der Art... laugh2.gif


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CvR
Beitrag 29.08.2013, 17:42
Beitrag #1042


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Zitat (oscar_the_grouch @ 29.08.2013, 13:52) *
Gibt es in Klapse und oder Knast, Wlan ? Ich glaube ich werde dort eine längere Zeit verbingen.

Darfst du da deine Tonne mit hinnehmen?
Zitat (oscar_the_grouch @ 29.08.2013, 13:52) *
Dann wären wir aber bei der Frage, da Z220 nicht an allen Einmündungen der Nebenfahrbahn oben im Innenkreis wiederholt wird, ob es dort dann noch gilt.

Eine interessante Frage. Eine weitere Frage, die mir noch in den Sinn gekommen ist ist: Gibt es Strassen, die keine Einbahnstrasse sind, die aber trotzdem nur in eine Richtung befahren werden dürfen? Die vielen runden blauen "hier rechts", die da überall bei den "Einmündungen" vom Außen- in den Innenkreis an die linke Betonwand genagelt sind, kennt man ja bspw. vom Kreisverkehr. Der ist keine Einbahnstrasse, auch wenn er nur in eine Richtung befahren werden darf. Womöglich darf er nicht "links" beparkt werden think.gif Auch ist ja - bei baulich getrennten Richtungsfahrbahnen - auf der "eigenen" Richtungsfahrbahn eine Fahrtrichtung vorgegeben, es handelt sich aber nicht um eine Einbahnstrasse. Kompliziert wird's dann an solchen "Wendehammern" wie vorm Terminal: Da wird ja aus der einen Richtungsfahrbahn durch diesen Bogen direkt die andere Richtungsfahrbahn. Im unmittelbaren Bereich der Wendekehre gibt es somit keine Richtungsfahrbahn der entgegengesetzten Verkehrsrichtung. Aber möglicherweise hebt das ja doch nicht das Richtungsgebot der baulich getrennten Richtungsfahrbahnen auf think.gif

Ein paar hundert Meter vor dem Terminal ist das eindeutig: Nach §2 StVO ist von zwei Fahrbahnen die rechte zu benutzen. Aber im Bereich des Terminals sehe ich nur eine Fahrbahn... Kann die Tatsache, dass diese einzelne Fahrbahn mit einer mit zwei nach §2 StVO jeweils nur in eine Richtung befahrbaren Fahrbahnen verbunden ist allein schon für eine gebotene Fahrtrichtung sorgen? Wie weit darf die "zweite" Fahrbahn entfernt sein, damit es sich um eine Strasse mit zwei Fahrbahnen handelt, von denen dann die rechte zu benutzen ist?


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orlet
Beitrag 29.08.2013, 18:12
Beitrag #1043


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Zitat (oscar_the_grouch @ 29.08.2013, 01:50) *
... Es gibt kein Zeichen 220 (gsv Schnellcheck) ...
sorry: https://www.google.de/maps?ll=52.554242,13....12,323,,0,20.83

edit: Den hatte schon jemand vor mir gefunden.
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oscar_the_grouch
Beitrag 29.08.2013, 18:48
Beitrag #1044


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das ist oben vor der Haupthalle, da bin ich selten. Außerdem gibts da ein HV mit Shuttlebusse frei.... da bin ich immer Shuttle Bus smile.gif
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Herrn Schorch
Beitrag 29.08.2013, 19:26
Beitrag #1045


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Zitat (NMY @ 29.08.2013, 07:27) *
Zitat (oscar_the_grouch @ 29.08.2013, 01:50) *
Es gibt kein Zeichen 220

Nun ja, irgendwie schon, irgendwie auch nicht...

Ist ein großes aber m. E. in jeder Hinsicht korrektes Zeichen 220 StVO.


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oscar_the_grouch
Beitrag 29.08.2013, 19:53
Beitrag #1046


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und wird an der Tunnelausfahrt oben, dort wo Z306 beendet wird, nicht wiederholt. Und nu ?
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Herrn Schorch
Beitrag 29.08.2013, 20:07
Beitrag #1047


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Es gibt als Gegenstück ja offenbar auch kein passendes Z 267. sad.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 29.08.2013, 20:12
Beitrag #1048


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ICH hab schon verstanden, das ihr mich alle in der Zwangsjacke sehen wollt.
Morgen gehts wieder los....
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CvR
Beitrag 29.08.2013, 20:20
Beitrag #1049


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Zitat (Herrn Schorch @ 29.08.2013, 20:07) *
Es gibt als Gegenstück ja offenbar auch kein passendes Z 267. sad.gif

Ein Stückchen weiter schon: Hier

Zitat (oscar_the_grouch @ 29.08.2013, 20:12) *
ICH hab schon verstanden, das ihr mich alle in der Zwangsjacke sehen wollt.

Kannst du darin denn noch tippen? blink.gif


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Herrn Schorch
Beitrag 29.08.2013, 20:37
Beitrag #1050


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@ CvR: Sehr gut. Man muss sich bloß lange genug umsehen oder regelmäßig rückwärts im Auto sitzen .


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