... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

22 Seiten V   1 2 3 > »   
Reply to this topicStart new topic
> Ist das nun ein allgemeiner Parkplatz ?, oder welche Sondergenehmigung brauche ich wirklich ?
oscar_the_grouch
Beitrag 28.08.2010, 21:35
Beitrag #1


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



    
 
Also die Frage ist nur halb scherzhaft gemeint und deswegen habe ich es auch nicht im Schilda Ordner gepostet.
Am Berliner Flughafen habe ich folgende Beschilderung:

Erstes

Zweites, mittig in der Parkreihe

Drittes, und die Endbeschilderung des Parkplatzes

Viertes

Wer darf hier und warum parken, oder ist das ganze eine liebevolle Phantasiebeschilderung ?
(wie man sieht, ist die Ordnungskraft auch grade dabei, Einnahmen zu generieren)

Reicht die Sondergenehmigung, die in meiner Mietwagenkonzession enthalten ist, aus ?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ninja ZX6R
Beitrag 29.08.2010, 08:02
Beitrag #2


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 463
Beigetreten: 18.08.2009
Mitglieds-Nr.: 50074



Das Zeichen 314 in der Mitte mit dem Zusatzzeichen "nur für Pkw des Diplomatischen Corps" ist doch eine eindeutige Beschränkung. Weshalb man den Beginn und das Ende hier wiederum mit "nur mit Sondergenehmigung" beschildert hat, halte ich für fragwürdig. Denn die Fahrzeuge des Diplomatischen Corps sind am Kennzeichen zu erkennen (0-) und haben sicherlich nicht eine zusätzliche "Sondergenehmigung" hinter der Windschutzscheibe liegen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 29.08.2010, 21:53
Beitrag #3


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



Ich sehe, was mittig gemeint sein könnte, aber erstens ist das kein VZ und zweitens was soll die gleichzeitige Sondergenehmigung sein ?
Gibt es dafür eine allgemeingültige Definition irgendwo in der Rechtssprechung ?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
bax
Beitrag 30.08.2010, 00:33
Beitrag #4


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 151
Beigetreten: 24.12.2005
Mitglieds-Nr.: 15595



Ist der Standort der Schilder nicht auch ein wenig verwirrend? smile.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Achim
Beitrag 30.08.2010, 06:57
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19515
Beigetreten: 14.09.2003
Wohnort: Dresden
Mitglieds-Nr.: 18



Das mittige Schild ist aber eine Eigenkreation. Augenscheilich ist es nicht von der Straßenverkehrsbehörde, sondern von einem Unzuständigen hier angebracht. Eine Nachfrage bei der Straßenverkehrsbehörde bringt hier Klarheit, da das Schild sonst Unklarheiten bringt :-)


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
pythagoras
Beitrag 30.08.2010, 10:03
Beitrag #6


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 48
Beigetreten: 27.01.2009
Mitglieds-Nr.: 46502



Das Zusatzzeichen wegen des dipl. Korps ist kein amtliches Verkehrszeichen im Sinn von § 39 Abs. 3 StVO und braucht nicht beachtet werden.


--------------------
Meine Beiträge verfasse ich nach bestem Wissen und sind meine persönliche Meinung.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
pythagoras
Beitrag 30.08.2010, 12:32
Beitrag #7


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 48
Beigetreten: 27.01.2009
Mitglieds-Nr.: 46502



Zitat (pythagoras @ 30.08.2010, 11:03) *
Das Zusatzzeichen wegen des dipl. Korps ist kein amtliches Verkehrszeichen im Sinn von § 39 Abs. 3 StVO und braucht nicht beachtet werden.

...es sei denn, dass es als Landesregelung in einem besonderen Verzeichnis aufgeführt ist.


--------------------
Meine Beiträge verfasse ich nach bestem Wissen und sind meine persönliche Meinung.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 30.08.2010, 13:34
Beitrag #8


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



Dann aber nur mit blauem P. Das ganze ist EIN durchgaengiges Zeichen.
Also quasi ein einzelnes freistehendes Zusatzzeichen mit schwarzem Rand.

Womit ich gern nochmal fragen wuerde; Wie definiert sich laut StVO oder VwV eine Sondergenehmigung ?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ninja ZX6R
Beitrag 30.08.2010, 17:21
Beitrag #9


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 463
Beigetreten: 18.08.2009
Mitglieds-Nr.: 50074



Zitat (oscar_the_grouch @ 30.08.2010, 14:34) *
Dann aber nur mit blauem P. Das ganze ist EIN durchgaengiges Zeichen.
Also quasi ein einzelnes freistehendes Zusatzzeichen mit schwarzem Rand.
think.gif
§ 39 IV Satz 1 StVO:
Zitat
Verkehrszeichen können auf einer weißen Trägertafel aufgebracht sein.
VwV-StVO:
Zitat
Mehrere Verkehrszeichen oder ein Verkehrszeichen mit wenigstens einem Zusatzzeichen dürfen gemeinsam
auf einer weißen Trägertafel aufgebracht werden. Die Trägertafel hat einen schwarzen Rand und einen
weißen Kontraststreifen. Zusatzzeichen werden jeweils von einem zusätzlichen schwarzen Rand gefasst.
So gesehen hätte die Schrift einzeln schwarz umrandet sein müssen...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
superdiesel
Beitrag 31.08.2010, 06:37
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4409
Beigetreten: 20.06.2009
Wohnort: "arm aber sexy"-Town
Mitglieds-Nr.: 49054



@oscar: Ich kenne diese Beschilderung. Man könnte ja mal einen Selbstversuch starten, aber.....

....ich bin mir nicht sicher, ob das Flughafen-Gelände -hier das obere Parkgeschoss des Innenbereichs- nicht ausdrücklich Privatgelände ist. Meiner Beobachtung nach scheinen dort eigene Mitarbeiter der Flughafengesellschaft zu kontrollieren und nicht die Polizei oder das Reinickendorfer Ordnungsamt.

Nun kann ja ein Privateigentümer für sein Grundstück durchaus eigene Regeln aufstellen. Hast du Erfahrungen damit, ob es sich bei der Ahndung an dieser Stelle am Flughafen um offizielle Strafzettel handelt oder nicht doch als eine zivilrechtliche Forderung darherkommt?


--------------------
„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Achim
Beitrag 31.08.2010, 06:44
Beitrag #11


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19515
Beigetreten: 14.09.2003
Wohnort: Dresden
Mitglieds-Nr.: 18



Zitat (oscar_the_grouch @ 30.08.2010, 14:34) *
Womit ich gern nochmal fragen wuerde; Wie definiert sich laut StVO oder VwV eine Sondergenehmigung ?

Guggst Du in VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43, da sind die Grundanforderungen genannt wavey.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 31.08.2010, 11:09
Beitrag #12


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



@superingodiesel: tongue.gif

das sind ganze normale Strafzettel, die von der Bußgeldstelle zugestellt werden.
An besagter Stelle hab ich noch keinen bekommen und ja, ich "teste" das häufiger, schon allein wenn ich dort arbeitstechnisch unterwegs bin. Hätte nur gerne mal die Argumente für/gegen eine dort vorhandene korrekte Beschilderung ausgetauscht. Selbst die Ordungskräfte die dort kontrollieren, haben mir schon diverse sich widersprechende Auskünfte gegeben. (Teilweise glauben sie selber nicht an eine korrekte Umsetzung der beabsichtigten Regelung, verteilen aber weiterhin Strafzettel...)
Das Ganze ist zwar irgendwie Privatgelände, wird aber ganz offiziell von Polizei und OA bestreift.

Danke Achim, aber das sind ja die allgemeinen Regeln. Sollte das ZZ "nur mit Sondergenehmigung" von unserer Landesbehörde als offizielles ZZ zugelassen sein, müsste ich mich wohl an eben diese wenden um rauszufinden, was sie damit meint, richtig ?
(Wer ist das im Stadtstaat Berlin ??)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
superdiesel
Beitrag 31.08.2010, 21:51
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4409
Beigetreten: 20.06.2009
Wohnort: "arm aber sexy"-Town
Mitglieds-Nr.: 49054



Zitat
Sollte das ZZ "nur mit Sondergenehmigung" von unserer Landesbehörde als offizielles ZZ zugelassen sein, ... (Wer ist das im Stadtstaat Berlin ??)

Hm, für den ruhenden Verkehr sind in Berlin eigentlich ausschließlich die Bezirksämter zuständig (also hier Reinickendorf).

Da du aber nach einer Landesbehörde fragst, vermute ich die Zuständigkeit bei der Abteilung Verkehr der Stadtentwicklungs-Senatorin Junge-Reier:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/serv...ust_abt07.shtml

Zumindest müsste man dir da bei der Frage der Zuständigkeit da weiterhelfen können.


--------------------
„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Achim
Beitrag 01.09.2010, 07:54
Beitrag #14


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19515
Beigetreten: 14.09.2003
Wohnort: Dresden
Mitglieds-Nr.: 18



Zuständig ist die Oberste Straßenverkehrsbehörde. Diese dürfte in der Abteilung VII D Straßenverkehrs- u. Straßenrecht, sein. Chef ist für alle Fachaufsichten
Herr Dr. Kunst
Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin
Tel. 030 9025-1042
Fax 030 9025-1004
Dieser dürfte der richtige Ansprechpartner sein.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 08.09.2010, 18:30
Beitrag #15


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



Erstmal DANKE Achim, leider hat auch die o.g. Behörde noch nicht auf meine einfache Anfrage geantwortet, ob und wo es eine vollständige Auflistung aller in Berlin zusätzlich zugelassenen ZZ zur Einsicht gibt.
Schade

Aber es gibt Neuigkeiten zu diesem Bild.
Ein Kollege von mir hat einen dort anwesenden police.gif nach dessen Bedeutung gefragt und dieser hatte tatsächlich ein Schriftstück dabei, welches (gekürzt) aussagt, das diese mittleren Schilder
quasi "privat" von der Flughafengesellschaft aufgestellt wurden, um das ZZ "mit Sondergenehmigung" zu erklären.
In wie weit jetzt dieser Parkplatz dadurch korrekt beschildert ist, überlasse ich nun wieder den Experten hier.
Ich sehe immer noch nur einen allgemeinen Parkplatz für alle, welcher mit ZZ (Sondergenehmigung) nur unzureichend eingeschränkt ist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 09.09.2010, 05:56
Beitrag #16


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Danke für die Zwischenmeldung - hoffentlich gibt es eines Tages einen Abschlussbericht. wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 09.09.2010, 09:29
Beitrag #17


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



den gibt es wenn ich da mal wieder parke und aufgeschrieben werde. Kann also noch dauern wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 09.09.2010, 09:39
Beitrag #18


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



blushing.gif Ich meinte mit "hoffen" nicht, dass ich Dir ein Knöllchen wünsche blushing.gif. Sondern vielmehr, dass ich (und vermutliche auch andere Forenteilnehmer) an der Einstellung der "vollständige Auflistung aller in Berlin zusätzlich zugelassenen ZZ" interessiert bin - wenn, ja wenn, sie Dir denn irgendwann einmal vorliegt weep.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 09.09.2010, 15:50
Beitrag #19


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



hier ein kurzes Update Foto.
alles hängt also daran, wie "Sondergenehmigung" in der StVO (oder irgendwo) definiert ist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
superdiesel
Beitrag 09.09.2010, 16:17
Beitrag #20


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4409
Beigetreten: 20.06.2009
Wohnort: "arm aber sexy"-Town
Mitglieds-Nr.: 49054



Zitat
Kann also noch dauern

....und sechs Stunden später hast du dein Ticket. ohmy.gif

Bist du extra hingefahren und hast um das Ticket gebettelt?


--------------------
„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Achim
Beitrag 09.09.2010, 16:32
Beitrag #21


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19515
Beigetreten: 14.09.2003
Wohnort: Dresden
Mitglieds-Nr.: 18



Zitat (oscar_the_grouch @ 08.09.2010, 19:30) *
Erstmal DANKE Achim, leider hat auch die o.g. Behörde noch nicht auf meine einfache Anfrage geantwortet, ob und wo es eine vollständige Auflistung aller in Berlin zusätzlich zugelassenen ZZ zur Einsicht gibt.
Schade

Unglaublich. Sachsen hat so etwas:
Zitat (Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sachsen))
§ 12 Petitionsrecht
(1) Jeder Einwohner hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Gemeindeangelegenheiten mit Vorschlägen, Bitten und Beschwerden (Petitionen) an die Gemeinde zu wenden. Dem Petenten ist innerhalb angemessener Frist, spätestens aber nach sechs Wochen, ein begründeter Bescheid zu erteilen. Ist innerhalb von sechs Wochen ein begründeter Bescheid nicht möglich, ist ein Zwischenbescheid zu erteilen.
(2) Der Gemeinderat kann für die Behandlung von Petitionen, die in seine Zuständigkeit fallen, einen Petitionsausschuss bilden.

Da muss ihnen geholfen werden wavey.gif
Für Berlin habe ich das nicht gefunden, aber das soll es bei den anderen Bundesländern auch geben.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 09.09.2010, 17:05
Beitrag #22


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



6 wochen .... Nett smile.gif
Ich wette aber, das nirgens ersichtlich sein wird, selbst wenn es das ZZ Sondergenehmigung geben sollte,
was genau eine Sondergenehmigung nach StVO ist....

Nein ich war nicht extra da, ist das Ticket eines Kollegen vom Juli.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 14.09.2010, 13:03
Beitrag #23


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



auf meine Anfrage nach eigens in Berlin zugelassenen ZZ :

Sehr geehrter Herr oscar,

Ihre an Herrn xxx gerichtete E-Mail vom 06.09.10 ist mir zur
Beantwortung zugeleitet worden.

Ich habe mich zu Ihrer Bitte auch mit Herrn xxx von der
Verkehrslenkung Berlin abgestimmt. Eine komplette Auflistung
sämtlicher eigens im Land Berlin zugelassener Zusatzzeichen, die
ich Ihnen übersenden könnte, gibt es nicht. Es existiert dazu
lediglich eine interne Arbeitsgrundlage, die den
Anordnungsbehörden zur Orientierung dient.

Ich bedaure, Ihnen zu Ihrem Anliegen nicht weiterhelfen zu
können.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung
VII D 112
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 14.09.2010, 17:05
Beitrag #24


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Wundert mich nicht. Garnicht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 14.09.2010, 18:50
Beitrag #25


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



ich gehe nun einfach davon aus, das es in Berlin nur ZZ nach StVO gibt.
Das ZZ "nur mit Sondergenehmigung" kann ich jedenfalls nirgens finden (oder hab ichs übersehen ? blushing.gif )
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jfk
Beitrag 14.09.2010, 19:57
Beitrag #26


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5885
Beigetreten: 13.09.2007
Wohnort: im größten Kreis Deutschlands
Mitglieds-Nr.: 36526



Zitat (oscar_the_grouch @ 14.09.2010, 19:50) *
ich gehe nun einfach davon aus, das es in Berlin nur ZZ nach StVO gibt.


Nö - man setze Herr Müller, StVB oder ad libitum ein...- und habe eine Rechtsgrundlage wavey.gif thread.gif


--------------------
Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 21.09.2010, 15:50
Beitrag #27


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



Die berlineigene Liste mit ZZ kann (natürlich) nicht veröffentlicht werden, da diese nicht abschließend ist.
Und damit sich der VT nicht auf etwas beruft, was eventuell gerade gestern geändert wurde, wird diese nicht veröffentlicht.
Grundsätzlich muß der VT davon ausgehen, das alles, was wie ein VZ nach StVO aussieht, auch offiziell angeordnet wurde.

(so wurde es mir übermittelt)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 21.09.2010, 15:55
Beitrag #28


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Zitat (oscar_the_grouch @ 21.09.2010, 16:50) *
Grundsätzlich muß der VT davon ausgehen, das alles, was wie ein VZ nach StVO aussieht, auch offiziell angeordnet wurde.

Ist hierzu auch der Umkehrschluss zulässig, daß nicht amtlich wirkende Zeichen als nicht angeordnet eingestuft werden können?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 21.09.2010, 16:01
Beitrag #29


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



Das werd ich testen wenn ich Bedarf habe.
Wobei es da ja einen fliessenden Übergang gibt.
Ist ein lesbares, logisches ZZ ohne schwarzen Rand automatisch kein ZZ mehr ?
Das wird dann ein Richter entscheiden.

Hier ist der Übergang allerdings schon lange vorbei........ Schade um die armen Umzieher dir dort morgen wohl keinen Platz finden werden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 21.09.2010, 16:04
Beitrag #30


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Das Bild hast Du hoffentlich größer oder?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 21.09.2010, 16:08
Beitrag #31


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



Size doesn't matter cool.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 21.09.2010, 16:41
Beitrag #32


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19629
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Falls es sich um den Flughafen Schönefeld handelt, müsste man sich an die zuständige Stelle im Land Brandenburg wenden, auf dessen Gebiet der Flughafen liegt.

Edit: Hab mir die Fotos nochmal angesehen. Es ist Tegel. Allet in Ordnung. cool.gif

Bei dem Thema fällt mir das offiziell aussehende ZZ "VIP frei" vom Hamburger Flughafen wieder ein... whistling.gif


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
vertumnus
Beitrag 27.09.2010, 17:08
Beitrag #33


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
Beigetreten: 27.09.2010
Mitglieds-Nr.: 55829



Also ich habe diesen "Parkverstoss" auch durch. Auf meinen Einwand hin, daß es sich nicht um eine offizielles Zusatzzeichen handelt, erhielt ich folgende Erwiderung der Bußgeldstelle:

"Sie parkten auf einem Parkplatz (Zeichen314), obwohl dies durch Zusatzzeichen (Sondergenehmigung frei) für Sie verboten war.
ERLÄUTERUNG: Ihre Einwände wurden geprüft, führten aber zu keiner anderen Entscheidung. Die Straßenverkehrsbehörde Reinickendorf hat die Beschilderung der Sonderparkfläche (Vz. 314 mit Zz. nur mit Sondergenehmigung) als rechtsverbindlich angeordnet. Ab dem 01.12.2009 ist die neue Rechtslage in Kraft. Auf der Sonderparkfläche dürfen ausschließlich Fahrzeuge parken, welche eine (gebührenpflichtige) Genehmigung der StrVk-Behörde Reinickendorf deutlich sichtbar ausgelegt hat. § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 54 BKat"

Meine Frage dazu: Offensichtlich gibt es kein in der StVO gewidmetes derartiges Zusatzzeichen. Inwieweit ist es der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde erlaubt, hier einfach abweichend Rechtsverbindlichkeit anzuordnen? Geht das ohne Veröffentlichung eigentlich? Ich kenne aus uralten Zeiten noch den Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Will heissen, Du als Verkehrsteilnehmer hast Dich über Änderungen zu informieren. Das geht aber nicht, wenn es nur behördeninterne Anordnungen/Widmungen sind. Im Umkehrschluss hiesse das für mich: Wenn ich nicht an Wissen gelangen kann, kann ich auch nicht verstossen. Oder?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 27.09.2010, 19:39
Beitrag #34


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



Ha, na endlich mal eine handfeste Begründung. Die Frage ist nun, ist die SVB Reinickendorf die "bestimmte Stelle" ?
Die oberste Landesbehörde ist sie jedenfalls nicht.

"Abweichungen von dem in diesem Verzeichnis aufgeführten Zusatzzeichen sind nicht zulässig; andere Zusatzzeichen bedürfen der Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle."

Und natürlich immer noch, wie wo und wann erfahre ich was mit "Sondergenehmigung" gemeint ist, bevor man es mir kostenpflichtig mitteilt.

Edit: Von wann ist dein Strafzettel ? Ist nämlich nett zu sehen, das Berlin entgegen aller Ankündigungen nach V46 verwarnt und diese also als gültig ansieht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Achim
Beitrag 28.09.2010, 08:05
Beitrag #35


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19515
Beigetreten: 14.09.2003
Wohnort: Dresden
Mitglieds-Nr.: 18



Zitat (vertumnus @ 27.09.2010, 18:08) *
Meine Frage dazu: Offensichtlich gibt es kein in der StVO gewidmetes derartiges Zusatzzeichen. Inwieweit ist es der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde erlaubt, hier einfach abweichend Rechtsverbindlichkeit anzuordnen?

Ich würde dies im verwaltungsrechtlichen Sinn als Willkür bezeichnen. Hier wäre es mir auch eine gerichtliche Nachprüfung wert.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 06.10.2010, 10:28
Beitrag #36


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



Habe heute mit der oberste. SVB ein tel Gespraech gefuehrt.
Das genannte ZZ wurde diskutiert, es gibt einen Vorgang dazu, aber von der obersten SVB der Stadt Berlin fuer nicht
zulaessig erkannt.
Es gibt es nicht!
Sie wird sich im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht and die SVB Reinickendorf wenden.....
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 06.10.2010, 10:38
Beitrag #37


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Glückwunsch für den Erfolg ( clapping.gif )und Respekt für die Hartnäckigkeit ( wallbash.gif und argue.gif).

Ich bitte dann mal stellvertretend um eine aktualisierte Fotodokumentation. book.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 06.10.2010, 10:43
Beitrag #38


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



Du glaubst auch noch an den Storch, oder ? Vor allem in dieser Stadt....
Es wird wohl schwierig, das rechtssicher zu Beschildern, da eine priviligierte Parkbeschilderung, wie man mir korrekter Weise sagte, ja nur in absoluten Ausnahmenfaellen zulaessig ist.
Diplomaten gehoren nicht dazu....

Ich habe auch nochmal Zeichen 250 in Baustellen in den Ring geworfen und man stimmte mir auch da zu, das das so wohl nicht 100% korrekt ist.....
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 06.10.2010, 10:50
Beitrag #39


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Nee, das mit dem Storch habe ich längst hinter mir.

Und genau wegen der "Kreativität" im Berliner Schilderdschungel bin ich mal gespannt, wie die SVB Reinickendorf nach einem "Hinweis" der Aufsichtsbehörde reagiert. Aber Langweilig wird die neue Lösung bestimmt nicht, höchstens langwierig.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 12.10.2010, 11:15
Beitrag #40


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



ihr armen Seelen dachtet also das Thema wäre nun erledigt.

Aber nicht doch....
Nicht in meiner Stadt. cool.gif
(und nein, ich hab mich nicht absichtlich absichtlich da hingestellt, aber es war nun mal nix anderes mehr frei)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 12.10.2010, 11:44
Beitrag #41


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Wenn es nicht so crybaby.gif wäre und frei nach Nelson: HaHa!

Da Du Dir hoffentlich den Namen Deiner Gesprächspartnerin notiert hast, dürfte sich das ganze einfach erledigen lassen.
Aber Vorsicht, dass Dein Verleiher nicht irgendwelche Gebühren von Dir haben will! Da gilt es uU abzuwägen, ausnahmsweise doch selbst Verbindung mit der Behörde aufzunehmen und nicht bis zum Bußgeldbescheid zu warten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 12.10.2010, 11:48
Beitrag #42


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



clever, clever Hr Dr Mitleser ph34r.gif
Der Verleiher sendet das eh nur weiter.
Nö, ich lass das mal bis zum Bußgeldbescheid laufen und gebe dann der Sachbearbeiterin mal die Nr. des entsprechenden Gruppenleiters bei der SVB Berlin.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 12.10.2010, 12:12
Beitrag #43


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Zitat (oscar_the_grouch @ 12.10.2010, 12:48) *
Der Verleiher sendet das eh nur weiter.

Sicher? Hast wohl damit schon Erfahrung, oder? thread.gif

Weil ich wage mich an eine Bearbeitungsgebühr (für die Mieterermittlung und entsprechende Datenweitergabe an die Behörde) von 20,00€ + Märchensteuer zu erinnern.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
CvR
Beitrag 12.10.2010, 12:28
Beitrag #44


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7619
Beigetreten: 27.01.2005
Mitglieds-Nr.: 8053



Kann man so eine Gebühr vielleicht im Rahmen des Schadenersatzes o.ä. zurückfordern, wenn richterlich festgestellt wurde, dass es das ZZ nicht gibt?


--------------------
"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 12.10.2010, 13:15
Beitrag #45


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



Zitat (Mitleser @ 12.10.2010, 13:12) *
Zitat (oscar_the_grouch @ 12.10.2010, 12:48) *
Der Verleiher sendet das eh nur weiter.

Sicher? Hast wohl damit schon Erfahrung, oder? thread.gif

Weil ich wage mich an eine Bearbeitungsgebühr (für die Mieterermittlung und entsprechende Datenweitergabe an die Behörde) von 20,00€ + Märchensteuer zu erinnern.


Nun... da mein Beruf professioneller "MietwagenFahrer" im Sinne des PBefG ist, glaube ich schon, das ich da etwas Erfahrung habe tongue.gif

@CvR: leider wird richterlich gar nix festgestellt, sondern das Verfahren ohne Begründung und Widerspruchsmöglichkeit eingestellt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
superdiesel
Beitrag 12.10.2010, 13:48
Beitrag #46


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4409
Beigetreten: 20.06.2009
Wohnort: "arm aber sexy"-Town
Mitglieds-Nr.: 49054



Zitat (oscar_the_grouch @ 06.10.2010, 11:43) *
da eine priviligierte Parkbeschilderung, wie man mir korrekter Weise sagte, ja nur in absoluten Ausnahmenfaellen zulaessig ist.
Diplomaten gehoren nicht dazu....

Das eröffnet ja ganz neue Möglichkeiten. rolleyes.gif
Vor einigen Botschaften in Berlin gibt es "P" mit "nur Botschaft xxx" oder ähnlich. Ich meine, in Kudamm-Nähe davon einige gesehen zu haben.


--------------------
„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 12.10.2010, 14:10
Beitrag #47


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



gabs dazu von Herrn Lustig nich mal irgendwann eine schöne Erklärung ? book.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 12.10.2010, 14:11
Beitrag #48


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (superdiesel @ 12.10.2010, 14:48) *
Das eröffnet ja ganz neue Möglichkeiten. rolleyes.gif
Vor einigen Botschaften in Berlin gibt es "P" mit "nur Botschaft xxx" oder ähnlich.


Da ignoriert unsere Bundeshauptstadt wieder einmal höchstrichterliche Rechtsprechung... whistling.gif

Zitat
Hat die Straßenverkehrsbehörde das Parken auf einem Teil des Gehweges durch Aufstellen von Parkplatzschildern gestattet, so kann sie nur die nach Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht vorgesehenen Beschränkungen anordnen.

Die durch Zusatztafeln getroffene Anordnung "Nur für Konsulatsfahrzeuge" ist rechtswidrig.
(BVerwG 7. Senat, Urteil vom 08.09.1972, Az. VII C 8.71)



Zitat
Weder StVO § 4 noch sonstige Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung lassen die Anordnung eines Parkverbots zu, dessen Zweck durch die ihm beigefügte Ausnahmeregelung darin besteht, Parkraum für Fahrzeuge diplomatischer Missionen zu schaffen (BVerwG 7. Senat, Urteil vom 22.01.1971, Az. VII C 42.70)


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 12.10.2010, 14:17
Beitrag #49


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Zitat (oscar_the_grouch @ 12.10.2010, 14:15) *
... da mein Beruf professioneller "MietwagenFahrer" im Sinne des PBefG ist, glaube ich schon, das ich da etwas Erfahrung habe tongue.gif

Du Verkehrsrüpel, Du. plasma.gif Und ich dachte, ein Vorschriftendehnung zum Zwecke der Gewinnmaximierung sei nur ein böses Vorurteil gegen Droschkenfahrer. scared.gif

Ach ne, ich vergaß, mit der Fahrleistung steigt auch die Wahrscheinlichkeit, mal ein Regelung 'unabsichtlich' zu 'übersehen' und dabei erwischt zu werden. laugh2.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 12.10.2010, 18:12
Beitrag #50


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



Ich verwehre mich hiermit in aller Form gegen den Vorwurf ein schnöder Taxifahrer zu sein !
Ich verlange Satisfaktion!
Droschkenfahrer ....!!! Genauso könnte ich zu einer anderen Berufsgruppe Rechtsverdreher sagen.. thread.gif
Du kannst ja gerne mal die Boulevardpresse lesen und dann weißt du, das ich bis Ende November in Berlin mit diversen darstellenden Künstlern eines gewissen Subkontinents unterwegs bin.

und back to Topic: ich halte euch natürlich brühwarm auf dem Laufenden wie der Krieg zwischen Bezirksamt Reinickendorf und SVB Berlin auf meinem Rücken ausgeht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

22 Seiten V   1 2 3 > » 
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 16:44